Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
155664.pdf
Größe
7,3 MB
Erstellt
25.11.15, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 22:40
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 61/0319/WP17
öffentlich
25.11.2015
FB 61/300
Verbesserung Verkehrssituation untere Brunnenstraße
Antrag der CDU- und SPD-Fraktion in der BV Laurensberg vom
03.05.2015
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
20.01.2016
B5
Kenntnisnahme
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Vorlage FB 61/0319/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 29.03.2016
Seite: 1/4
finanzielle Auswirkungen
Investive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
Gesamt-
Gesamtbedarf (alt)
20xx ff.
bedarf
(neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
+ Verbesserung /
-
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
Verschlechterun
g
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Ertrag
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
20xx ff.
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Abschreibungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
Verschlechterun
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
g
Vorlage FB 61/0319/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 29.03.2016
Seite: 2/4
Erläuterungen:
1. Anlass
Auf Grundlage eines Antrages der CDU- und SPD-Fraktionen in der Bezirksvertretung Laurensberg
vom 03.05.2015 wurde die Verwaltung gebeten, mögliche Alternativen zum verbesserten
Verkehrsfluss in der unteren Brunnenstraße vorzustellen. Von der Schurzelter Straße kommend
werde auf der rechten Straßenseite mit mehreren Fahrzeugen geparkt, und der Gegenverkehr müsse
eine festmontierte Bake umfahren. Der Bereich sei unübersichtlich, wodurch es in dessen Folge
häufig zu gefährlichen Situationen komme.
2. Analyse
Die Brunnenstraße befindet sich in einem Wohngebiet in Aachen-Laurensberg und ist als
Erschließungsstraße dieses Wohngebietes Bestandteil einer Tempo-30-Zone. Sie verbindet die
verkehrswichtige Rathausstraße mit der Schurzelter Straße, wodurch in der Brunnenstraße allerdings
auch ein hoher Anteil an Durchgangsverkehr besteht. Für Lkw ab 3,5 Tonnen besteht ein
Durchfahrtsverbot.
Vom 03.11.2015 bis 06.11.2015 wurde im südlichen Teil der Brunnenstraße auf Höhe des
Mühlengrabens eine Geschwindigkeitsmessung durchgeführt. Die Durchschnittsgeschwindigkeit
betrug insgesamt 35 km/h (34 km/h in Richtung Schurzelter Straße und 36 km/h in Richtung
Rathausstraße). Die Geschwindigkeit V85, die am ehesten das tatsächliche Fahrverhalten wiedergibt
und von 85 % aller Fahrzeuge nicht überschritten wird, betrug insgesamt 42 km/h und die höchste
gemessene Geschwindigkeit 100 km/h (in Richtung Rathausstraße).
Der Anteil der Geschwindigkeiten größer 40 km/h beträgt insgesamt 21,8 % bzw. 19,5 % in Richtung
Schurzelter Straße und 24,2 % in Richtung Rathausstraße. Die Prozentangabe ordnet die Straße in
eine Kategorie, die sie (gerade noch) als in Ordnung einstuft (bis 25 %). Erst bei höheren Anteilen
werden in der Regel Beobachtungen / Messungen mit Ahndungen (25 bis 40 %) bzw. Überprüfung
baulicher Maßnahmen (über 40 %) erforderlich.
Die Sichtverhältnisse im Bereich zwischen Schurzelter Straße und Barke sind ausreichend: gemäß
Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06) beträgt die erforderliche Haltesichtweite 22 m
(bei einer zulässigen Geschwindigkeit von 30 km/h).
Die Unfalllage ist bisher nicht auffällig geworden. Vom 30.09.2013 bis 30.09.2015 wurden in der
Brunnenstraße keine Verkehrsunfälle der Kategorien 1-4 erfasst (Unfälle mit Getöteten, Verletzten
und schwerwiegendem Sachschaden), Sonstige Unfälle / Bagatellunfälle werden in der Regel nicht
erfasst, somit liegen auch keine entsprechenden Daten vor.
Zonen-Geschwindigkeitsbeschränkungen kommen gemäß allgemeiner Verwaltungsvorschrift zur
Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) nur dort in Betracht, wo der Durchgangsverkehr von geringer
Bedeutung ist. Sie dienen vorrangig dem Schutz der Wohnbevölkerung sowie der Fußgänger und
Vorlage FB 61/0319/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 29.03.2016
Seite: 3/4
Fahrradfahrer. Das Fahrbahnrandparken und die baulich angelegten Einengungen der Fahrbahn
tragen zu einer Verkehrsberuhigung im Straßenraum der Brunnenstraße bei.
3. Fazit
Durch eine Verbesserung des Verkehrsflusses würden der ohnehin bereits hohe Anteil an
Durchgangsverkehr sowie die grenzwertigen Pkw-Geschwindigkeiten in der Brunnenstraße
zunehmen. In diesem Fall wäre die Ausweisung als Tempo-30-Zone nicht mehr gerechtfertigt. Aus
Sicht der Verwaltung sollten derartige Maßnahmen in diesem Straßenraum unterbleiben und eine
Tempo-30-Regelung weiterhin umgesetzt bleiben.
Anlage/n:
1.
Antrag der CDU- und SPD-Fraktion in der BV Laurensberg vom 03.05.2015
2.
Fotos
Vorlage FB 61/0319/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 29.03.2016
Seite: 4/4
Anlage 2
Untere Brunnenstraße, Fahrtrichtung Schurzelter Straße
Untere Brunnenstraße, Fahrtrichtung Rathausstraße