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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
155664.pdf
Größe
7,3 MB
Erstellt
25.11.15, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 22:40
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Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage Federführende Dienststelle: Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen Beteiligte Dienststelle/n: Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: FB 61/0319/WP17 öffentlich 25.11.2015 FB 61/300 Verbesserung Verkehrssituation untere Brunnenstraße Antrag der CDU- und SPD-Fraktion in der BV Laurensberg vom 03.05.2015 Beratungsfolge: TOP:__ Datum Gremium Kompetenz 20.01.2016 B5 Kenntnisnahme Beschlussvorschlag: Die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Vorlage FB 61/0319/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 29.03.2016 Seite: 1/4 finanzielle Auswirkungen Investive Ansatz Auswirkungen 20xx Fortgeschriebener Ansatz Fortgeschriebe- Ansatz ner Ansatz 20xx ff. 20xx Gesamt- Gesamtbedarf (alt) 20xx ff. bedarf (neu) Einzahlungen 0 0 0 0 0 0 Auszahlungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 + Verbesserung / - 0 0 Deckung ist gegeben/ keine Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung ausreichende Deckung vorhanden vorhanden Verschlechterun g konsumtive Ansatz Auswirkungen 20xx Ertrag Fortgeschriebener Ansatz Fortgeschriebe- Ansatz ner Ansatz 20xx ff. 20xx 20xx ff. Folgekos- Folgekos- ten (alt) ten (neu) 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Abschreibungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 Personal-/ Sachaufwand + Verbesserung / Verschlechterun 0 0 Deckung ist gegeben/ keine Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung ausreichende Deckung vorhanden vorhanden g Vorlage FB 61/0319/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 29.03.2016 Seite: 2/4 Erläuterungen: 1. Anlass Auf Grundlage eines Antrages der CDU- und SPD-Fraktionen in der Bezirksvertretung Laurensberg vom 03.05.2015 wurde die Verwaltung gebeten, mögliche Alternativen zum verbesserten Verkehrsfluss in der unteren Brunnenstraße vorzustellen. Von der Schurzelter Straße kommend werde auf der rechten Straßenseite mit mehreren Fahrzeugen geparkt, und der Gegenverkehr müsse eine festmontierte Bake umfahren. Der Bereich sei unübersichtlich, wodurch es in dessen Folge häufig zu gefährlichen Situationen komme. 2. Analyse Die Brunnenstraße befindet sich in einem Wohngebiet in Aachen-Laurensberg und ist als Erschließungsstraße dieses Wohngebietes Bestandteil einer Tempo-30-Zone. Sie verbindet die verkehrswichtige Rathausstraße mit der Schurzelter Straße, wodurch in der Brunnenstraße allerdings auch ein hoher Anteil an Durchgangsverkehr besteht. Für Lkw ab 3,5 Tonnen besteht ein Durchfahrtsverbot. Vom 03.11.2015 bis 06.11.2015 wurde im südlichen Teil der Brunnenstraße auf Höhe des Mühlengrabens eine Geschwindigkeitsmessung durchgeführt. Die Durchschnittsgeschwindigkeit betrug insgesamt 35 km/h (34 km/h in Richtung Schurzelter Straße und 36 km/h in Richtung Rathausstraße). Die Geschwindigkeit V85, die am ehesten das tatsächliche Fahrverhalten wiedergibt und von 85 % aller Fahrzeuge nicht überschritten wird, betrug insgesamt 42 km/h und die höchste gemessene Geschwindigkeit 100 km/h (in Richtung Rathausstraße). Der Anteil der Geschwindigkeiten größer 40 km/h beträgt insgesamt 21,8 % bzw. 19,5 % in Richtung Schurzelter Straße und 24,2 % in Richtung Rathausstraße. Die Prozentangabe ordnet die Straße in eine Kategorie, die sie (gerade noch) als in Ordnung einstuft (bis 25 %). Erst bei höheren Anteilen werden in der Regel Beobachtungen / Messungen mit Ahndungen (25 bis 40 %) bzw. Überprüfung baulicher Maßnahmen (über 40 %) erforderlich. Die Sichtverhältnisse im Bereich zwischen Schurzelter Straße und Barke sind ausreichend: gemäß Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06) beträgt die erforderliche Haltesichtweite 22 m (bei einer zulässigen Geschwindigkeit von 30 km/h). Die Unfalllage ist bisher nicht auffällig geworden. Vom 30.09.2013 bis 30.09.2015 wurden in der Brunnenstraße keine Verkehrsunfälle der Kategorien 1-4 erfasst (Unfälle mit Getöteten, Verletzten und schwerwiegendem Sachschaden), Sonstige Unfälle / Bagatellunfälle werden in der Regel nicht erfasst, somit liegen auch keine entsprechenden Daten vor. Zonen-Geschwindigkeitsbeschränkungen kommen gemäß allgemeiner Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) nur dort in Betracht, wo der Durchgangsverkehr von geringer Bedeutung ist. Sie dienen vorrangig dem Schutz der Wohnbevölkerung sowie der Fußgänger und Vorlage FB 61/0319/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 29.03.2016 Seite: 3/4 Fahrradfahrer. Das Fahrbahnrandparken und die baulich angelegten Einengungen der Fahrbahn tragen zu einer Verkehrsberuhigung im Straßenraum der Brunnenstraße bei. 3. Fazit Durch eine Verbesserung des Verkehrsflusses würden der ohnehin bereits hohe Anteil an Durchgangsverkehr sowie die grenzwertigen Pkw-Geschwindigkeiten in der Brunnenstraße zunehmen. In diesem Fall wäre die Ausweisung als Tempo-30-Zone nicht mehr gerechtfertigt. Aus Sicht der Verwaltung sollten derartige Maßnahmen in diesem Straßenraum unterbleiben und eine Tempo-30-Regelung weiterhin umgesetzt bleiben. Anlage/n: 1. Antrag der CDU- und SPD-Fraktion in der BV Laurensberg vom 03.05.2015 2. Fotos Vorlage FB 61/0319/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 29.03.2016 Seite: 4/4 Anlage 2 Untere Brunnenstraße, Fahrtrichtung Schurzelter Straße Untere Brunnenstraße, Fahrtrichtung Rathausstraße