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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
153446.pdf
Größe
119 kB
Erstellt
06.11.15, 12:00
Aktualisiert
04.04.17, 06:51
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Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage Federführende Dienststelle: Bauverwaltung Beteiligte Dienststelle/n: Dezernat II Dezernat III Dezernat IV Fachbereich Finanzsteuerung Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: B 03/0050/WP17 öffentlich 06.11.2015 Kommunalinvestitonsförderungsgesetz; Ratsantrag der CDU-Fraktion und der SPD Fraktion Nr. 119/17 vom 30.09.2015 Ratsantrag der Grünen Fraktion vom 20.04.2015 Beratungsfolge: TOP:__ Datum Gremium Kompetenz 11.11.2015 01.12.2015 Rat FA Entscheidung Entscheidung Beschlussvorschlag: Der Finanzausschuss beschließt, die Projekte 1 – 3 bei der Bezirksregierung zur Förderung anzumelden. In Vertretung Grehling Vorlage B 03/0050/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 21.09.2016 Seite: 1/4 finanzielle Auswirkungen Investive Ansatz Auswirkungen 20xx Fortgeschriebener Ansatz Fortgeschriebe- Ansatz ner Ansatz 20xx ff. 20xx Gesamt- Gesamtbedarf (alt) 20xx ff. bedarf (neu) Einzahlungen 0 0 0 0 0 0 Auszahlungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 + Verbesserung / - 0 0 Deckung ist gegeben/ keine Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung ausreichende Deckung vorhanden vorhanden Verschlechterun g konsumtive Ansatz Auswirkungen 20xx Ertrag Fortgeschriebener Ansatz Fortgeschriebe- Ansatz ner Ansatz 20xx ff. 20xx 20xx ff. Folgekos- Folgekos- ten (alt) ten (neu) 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Abschreibungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 Personal-/ Sachaufwand + Verbesserung / Verschlechterun 0 0 Deckung ist gegeben/ keine Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung ausreichende Deckung vorhanden vorhanden g Die Stadt hat einen Eigenanteil von 10 % der förderfähigen Kosten zu tragen. Soweit ein Dritter (hier z.B. die ASEAG) an der Förderung partizipieren soll, so soll dieser ebenfalls den Eigenanteil von 10 % erbringen, so dass die Gesamtförderung maximal 80 % beträgt. Vorlage B 03/0050/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 21.09.2016 Seite: 2/4 Erläuterungen: Das Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes NordrheinWestfalen informierte Mitte April im Rahmen des jährlichen „Stadtgespräches Städtebauförderung“ die Vertreter der Stadt Aachen, dass die Bundesregierung einen „Kommunalen Investitionsfonds“ für die Jahre 2015 – 2018 mit einem Volumen von 3,5 Mrd. € einrichten will. Schwerpunkt der Förderung aus diesem Investitionsfonds sollen demnach energetische Maßnahmen an Gebäuden sein. Das Finanzministerium des Landes Nordrhein Westfalen hat am 24. Juni 2015 den Entwurf der Verwaltungsvereinbarung zur Durchführung des Gesetzes zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen (Kommunalinvestitonsförderungsgesetz – KInvFöG NRW) eingebracht. Im Rahmen der Verteilung der Mittel, die auf das Land NRW entfallen (1.125 Mrd. €) ist aktuell ein Betrag in Höhe von insgesamt 14,7 Mio € für die Stadt Aachen vorgesehen. Die Finanzhilfen werden trägerneutral für Maßnahmen in folgenden Bereichen gewährt: 1. Investitionen mit Schwerpunkt Infrastruktur a) Krankenhäuser b) Straßen, beschränkt auf Lärmbekämpfung (auch Maßnahmen zur Bekämpfung von Schienen und Industrielärm; Förderbereichserweiterung durch Städtetag) c) Städtebau, einschließlich des altersgerechten Umbaus und Barriereabbaus (auch im ÖPNV, Klarstellung durch Städtetag), ohne Abwasser und öffentlicher Personennahverkehr d) Informationstechnologie, beschränkt auf finanzschwache Kommunen in ländlichen Gebieten, zur Erreichung des 50 Mbit-Ausbauziels e) Energetische Sanierung sonstiger Infrastrukturinvestitionen f) Brachflächenrevitalisierung als Teil von Städtebaumaßnahmen (Klarstellung durch Städtetag) 2. Investitionen mit Schwerpunkt Bildungsinfrastruktur a) Einrichtungen der frühkindlichen Infrastruktur b) Energetische Sanierung von Einrichtungen der Schulinfrastruktur c) Energetische Sanierung kommunaler oder gemeinnütziger Einrichtungen der Weiterbildung 3. Investitionen mit dem Schwerpunkt Klimaschutz Die Bezirksregierung hat am 22.09.2015 die Verwaltungen informiert, wie das Gesetz umzusetzen ist. Der Bewilligungsbescheid über 14.712.390,28 € ist am 09.10.2015 bei der Stadt eingegangen. Vorlage B 03/0050/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 21.09.2016 Seite: 3/4 Auf der Grundlage der vorliegenden Ratsanträge schlägt die Verwaltung dem Rat der Stadt vor, die Mittel wie folgt zu verwenden: Volumen 1. U-3 Betreuung mit je 1.2 Mio in den Jahren 2016, 2017 und 2018 3.600.000 € * 2. Sanierung Städt. Einhard-Gymnasium 4.400.000 € 3. Anschaffung von Elektrobussen 6.700.000 € *Die konkreten Projekte werden dem Rat der Stadt gesondert zur Beschlussfassung vorgelegt. Die Projekte wurden einerseits aufgrund der Dringlichkeit (insb. Einhard-Gymnasium) und zum anderen aufgrund des Schwerpunktes der Ziffern 2 und 3 der Förderrichtlinien gewählt. Dem gemeinsamen Antrag von CDU und SPD-Fraktion Nr. 119/17 bezüglich Investitionen in den kommunalen Wohnungsbestand vermag die Verwaltung nicht zu folgen, da nur unter weiter Auslegung der Ziffer 2 – die grundsätzlich lediglich die energetische Sanierung begünstigt - der Fördervoraussetzungen eine Option möglich erscheint. Die Projekte sind zeitkritisch abzuwickeln. Von daher möchte die Verwaltung bei der Anmeldung der Projekte bei der Bezirksregierung kein Risiko eingehen, dass erst nach langwierigen Diskussionen die Förderfähigkeit nur eingeschränkt attestiert wird oder gar gänzlich zurückgewiesen wird. Vorlage B 03/0050/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 21.09.2016 Seite: 4/4