Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
154878.pdf
Größe
113 kB
Erstellt
24.11.15, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 22:40
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 45/0175/WP17
öffentlich
24.11.2015
FB 45/400
Inklusion - Gemeinsames Lernen an den Städt. Gymnasien
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
08.12.2015
SchA
Kenntnisnahme
Beschlussvorschlag:
Der Schulausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und ist mit der von
der Verwaltung vorgeschlagenen Vorgehensweise einverstanden.
Vorlage FB 45/0175/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 01.02.2017
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finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen ergeben sich derzeit nicht.
Investive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
Gesamt-
Gesamtbedarf (alt)
20xx ff.
bedarf
(neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
+ Verbesserung /
-
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
Verschlechterun
g
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Ertrag
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
20xx ff.
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Abschreibungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
Verschlechterun
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
g
Vorlage FB 45/0175/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 01.02.2017
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Erläuterungen:
1. Ausgangslage
Bereits in den Sitzungen des Schulausschusses am 08.09.2014 (FB45/008/WP17), am 11.12.2014
(FB45/0046/WP17) und am 19.05.2015 (FB45/0113/WP17) wurden Themen im Zusammenhang mit
der Möglichkeit der Bestimmung von Schulen des Gemeinsamen Lernens erörtert.
Die Bezirksdirektorenkonferenz der Gymnasien hat nunmehr vorgeschlagen, folgende Gymnasien zu
Schulen des Gemeinsamen Lernens zu bestimmen:
-
Couven-Gymnasium,
-
Kaiser-Karls-Gymnasium,
-
Anne-Frank-Gymnasium und
-
Geschwister-Scholl Gymnasium.
Unabhängig davon, dass alle Gymnasien zur Aufnahme von Kindern mit sonderpädagogischem
Unterstützungsbedarf zur Verfügung stehen und die Schulen auch entsprechend vorbereitet sind, wird
dieser Vorschlag von der Verwaltung befürwortet.
Angesichts zu erwartender Einzelvorschläge durch die Schulaufsicht (Inklusionsrunde) werden die
Plätze im Gemeinsamen Lernen gebündelt und in der Folge die Zuweisung von personellen
Ressourcen für die benannten Schulen ermöglicht und damit eine optimale Förderung gewährleistet.
Hiermit ist weiterhin eine gute räumliche Verteilung gesichert und es ist zu erwarten, dass damit die
Schulform Gymnasium die Beschulung der Kinder mit sonderpädagogischen Förderbedarf abdecken
kann.
2. Empfehlung der Verwaltung
Die Bestimmung von Schulen des Gemeinsamen Lernens erfolgt sinnvoller Weise an den Schulen,
die bereits Erfahrungen im Gemeinsamen Lernen mit den verschiedenen Förderschwerpunkten
haben. Diese Schulen sollten darüber hinaus in Bezug auf die räumliche und gebäudetechnische
Ausstattung für diese Förderschwerpunkte grundsätzlich geeignet sein.
Die Verwaltung spricht sich dafür aus, ab 01.08.2015 die vier städtischen Gymnasien
-
Couven-Gymnasium,
-
Kaiser-Karls-Gymnasium,
-
Anne-Frank-Gymnasium und
-
Geschwister-Scholl Gymnasium
für die Aufnahme von Schülerinnen und Schüler im Gemeinsamen Lernen zu benennen.
An diesen Schulen sind grundständige Voraussetzungen an Raum- und Ausstattungsbedarf
vorhanden.
Besondere Bedarfe an räumlicher und technischer Ausstattung sind im Bedarfsfall sukzessive zu
entwickeln.
Vorlage FB 45/0175/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 01.02.2017
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