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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
154878.pdf
Größe
113 kB
Erstellt
24.11.15, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 22:40
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Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage Federführende Dienststelle: Fachbereich Kinder, Jugend und Schule Beteiligte Dienststelle/n: Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: FB 45/0175/WP17 öffentlich 24.11.2015 FB 45/400 Inklusion - Gemeinsames Lernen an den Städt. Gymnasien Beratungsfolge: TOP:__ Datum Gremium Kompetenz 08.12.2015 SchA Kenntnisnahme Beschlussvorschlag: Der Schulausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und ist mit der von der Verwaltung vorgeschlagenen Vorgehensweise einverstanden. Vorlage FB 45/0175/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 01.02.2017 Seite: 1/3 finanzielle Auswirkungen Finanzielle Auswirkungen ergeben sich derzeit nicht. Investive Ansatz Auswirkungen 20xx Fortgeschriebener Ansatz Fortgeschriebe- Ansatz ner Ansatz 20xx ff. 20xx Gesamt- Gesamtbedarf (alt) 20xx ff. bedarf (neu) Einzahlungen 0 0 0 0 0 0 Auszahlungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 + Verbesserung / - 0 0 Deckung ist gegeben/ keine Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung ausreichende Deckung vorhanden vorhanden Verschlechterun g konsumtive Ansatz Auswirkungen 20xx Ertrag Fortgeschriebener Ansatz Fortgeschriebe- Ansatz ner Ansatz 20xx ff. 20xx 20xx ff. Folgekos- Folgekos- ten (alt) ten (neu) 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Abschreibungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 Personal-/ Sachaufwand + Verbesserung / Verschlechterun 0 0 Deckung ist gegeben/ keine Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung ausreichende Deckung vorhanden vorhanden g Vorlage FB 45/0175/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 01.02.2017 Seite: 2/3 Erläuterungen: 1. Ausgangslage Bereits in den Sitzungen des Schulausschusses am 08.09.2014 (FB45/008/WP17), am 11.12.2014 (FB45/0046/WP17) und am 19.05.2015 (FB45/0113/WP17) wurden Themen im Zusammenhang mit der Möglichkeit der Bestimmung von Schulen des Gemeinsamen Lernens erörtert. Die Bezirksdirektorenkonferenz der Gymnasien hat nunmehr vorgeschlagen, folgende Gymnasien zu Schulen des Gemeinsamen Lernens zu bestimmen: - Couven-Gymnasium, - Kaiser-Karls-Gymnasium, - Anne-Frank-Gymnasium und - Geschwister-Scholl Gymnasium. Unabhängig davon, dass alle Gymnasien zur Aufnahme von Kindern mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf zur Verfügung stehen und die Schulen auch entsprechend vorbereitet sind, wird dieser Vorschlag von der Verwaltung befürwortet. Angesichts zu erwartender Einzelvorschläge durch die Schulaufsicht (Inklusionsrunde) werden die Plätze im Gemeinsamen Lernen gebündelt und in der Folge die Zuweisung von personellen Ressourcen für die benannten Schulen ermöglicht und damit eine optimale Förderung gewährleistet. Hiermit ist weiterhin eine gute räumliche Verteilung gesichert und es ist zu erwarten, dass damit die Schulform Gymnasium die Beschulung der Kinder mit sonderpädagogischen Förderbedarf abdecken kann. 2. Empfehlung der Verwaltung Die Bestimmung von Schulen des Gemeinsamen Lernens erfolgt sinnvoller Weise an den Schulen, die bereits Erfahrungen im Gemeinsamen Lernen mit den verschiedenen Förderschwerpunkten haben. Diese Schulen sollten darüber hinaus in Bezug auf die räumliche und gebäudetechnische Ausstattung für diese Förderschwerpunkte grundsätzlich geeignet sein. Die Verwaltung spricht sich dafür aus, ab 01.08.2015 die vier städtischen Gymnasien - Couven-Gymnasium, - Kaiser-Karls-Gymnasium, - Anne-Frank-Gymnasium und - Geschwister-Scholl Gymnasium für die Aufnahme von Schülerinnen und Schüler im Gemeinsamen Lernen zu benennen. An diesen Schulen sind grundständige Voraussetzungen an Raum- und Ausstattungsbedarf vorhanden. Besondere Bedarfe an räumlicher und technischer Ausstattung sind im Bedarfsfall sukzessive zu entwickeln. Vorlage FB 45/0175/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 01.02.2017 Seite: 3/3