Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
154875.pdf
Größe
92 kB
Erstellt
24.11.15, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 22:40
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 45/0172/WP17
öffentlich
24.11.2015
FB 45/410
Bürgerbeteiligung bei der Namensgebung der 4. Aachener
Gesamtschule
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
08.12.2015
09.12.2015
SchA
Rat
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme
Beschlussvorschlag:
Der Schulausschuss und der Rat der Stadt Aachen nehmen die Ausführungen der Verwaltung zur
Kenntnis.
Philipp
Oberbürgermeister
Vorlage FB 45/0172/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 01.02.2017
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finanzielle Auswirkungen
Investive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
Gesamt-
Gesamtbedarf (alt)
20xx ff.
bedarf
(neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
+ Verbesserung /
-
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
Verschlechterun
g
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Ertrag
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
20xx ff.
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Abschreibungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
Verschlechterun
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
g
Vorlage FB 45/0172/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 01.02.2017
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Erläuterungen:
Mit Schreiben vom 27.08.2015 beantragt die Piratenfraktion Aachen im Rat der Stadt Aachen, die
Verwaltung mit der Prüfung zu beauftragen, ob eine Bürgerbeteiligung bei der Namensgebung der 4.
Aachener Gesamtschule möglich ist.
In diesem Zusammenhang wurde eine Stellungnahme beim Fachbereich Recht eingeholt.
Danach ist eine Bürgerbeteiligung nach dem Schulgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (SchulG)
nicht vorgesehen. Nach dem SchulG entscheidet der Schulträger über die Namensgebung bzw. über
Namensänderungen. Die Entscheidungskompetenz liegt zum einen beim Rat der Stadt Aachen und
bei Schulen mit bezirklicher Bedeutung bei den Bezirksvertretungen.
Eine Beteiligung der Schule an der Namensgebung wird aus § 76 SchulG hergleitet, wonach Schule
und Schulträger bei der Entwicklung des Schulwesens auf örtlicher Ebene zusammenarbeiten und die
Schule in den für sie bedeutsamen Angelegenheiten rechtzeitig durch den Schulträger zu beteiligen
ist.
In der Praxis wird der Namensvorschlag in der Regel aus der Schulkonferenz heraus an den
Schulträger weitergetragen, sodass hier bereits eine Beteiligung der Akteure der Schule unterstellt
werden kann.
Vorlage FB 45/0172/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 01.02.2017
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