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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
154875.pdf
Größe
92 kB
Erstellt
24.11.15, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 22:40
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Der Oberbürgermeister Vorlage Federführende Dienststelle: Fachbereich Kinder, Jugend und Schule Beteiligte Dienststelle/n: Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: FB 45/0172/WP17 öffentlich 24.11.2015 FB 45/410 Bürgerbeteiligung bei der Namensgebung der 4. Aachener Gesamtschule Beratungsfolge: TOP:__ Datum Gremium Kompetenz 08.12.2015 09.12.2015 SchA Rat Kenntnisnahme Kenntnisnahme Beschlussvorschlag: Der Schulausschuss und der Rat der Stadt Aachen nehmen die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Philipp Oberbürgermeister Vorlage FB 45/0172/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 01.02.2017 Seite: 1/3 finanzielle Auswirkungen Investive Ansatz Auswirkungen 20xx Fortgeschriebener Ansatz Fortgeschriebe- Ansatz ner Ansatz 20xx ff. 20xx Gesamt- Gesamtbedarf (alt) 20xx ff. bedarf (neu) Einzahlungen 0 0 0 0 0 0 Auszahlungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 + Verbesserung / - 0 0 Deckung ist gegeben/ keine Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung ausreichende Deckung vorhanden vorhanden Verschlechterun g konsumtive Ansatz Auswirkungen 20xx Ertrag Fortgeschriebener Ansatz Fortgeschriebe- Ansatz ner Ansatz 20xx ff. 20xx 20xx ff. Folgekos- Folgekos- ten (alt) ten (neu) 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Abschreibungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 Personal-/ Sachaufwand + Verbesserung / Verschlechterun 0 0 Deckung ist gegeben/ keine Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung ausreichende Deckung vorhanden vorhanden g Vorlage FB 45/0172/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 01.02.2017 Seite: 2/3 Erläuterungen: Mit Schreiben vom 27.08.2015 beantragt die Piratenfraktion Aachen im Rat der Stadt Aachen, die Verwaltung mit der Prüfung zu beauftragen, ob eine Bürgerbeteiligung bei der Namensgebung der 4. Aachener Gesamtschule möglich ist. In diesem Zusammenhang wurde eine Stellungnahme beim Fachbereich Recht eingeholt. Danach ist eine Bürgerbeteiligung nach dem Schulgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (SchulG) nicht vorgesehen. Nach dem SchulG entscheidet der Schulträger über die Namensgebung bzw. über Namensänderungen. Die Entscheidungskompetenz liegt zum einen beim Rat der Stadt Aachen und bei Schulen mit bezirklicher Bedeutung bei den Bezirksvertretungen. Eine Beteiligung der Schule an der Namensgebung wird aus § 76 SchulG hergleitet, wonach Schule und Schulträger bei der Entwicklung des Schulwesens auf örtlicher Ebene zusammenarbeiten und die Schule in den für sie bedeutsamen Angelegenheiten rechtzeitig durch den Schulträger zu beteiligen ist. In der Praxis wird der Namensvorschlag in der Regel aus der Schulkonferenz heraus an den Schulträger weitergetragen, sodass hier bereits eine Beteiligung der Akteure der Schule unterstellt werden kann. Vorlage FB 45/0172/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 01.02.2017 Seite: 3/3