Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
153982.pdf
Größe
94 kB
Erstellt
13.11.15, 12:00
Aktualisiert
08.12.17, 01:33
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Personal und Organisation
Beteiligte Dienststelle/n:
Feuerwehr
FB 11/0099/WP17
öffentlich
FB 11/510
13.11.2015
Organisationsmanagement
Einrichtung von zusätzlichen Stellen im FB 37 infolge Wegfalls der
Opt-Out-Regelung
Beratungsfolge:
TOP: 6
Datum
Gremium
Kompetenz
08.12.2015
PVA
Anhörung/Empfehlung
Beschlussvorschlag:
Auf Vorschlag des Oberbürgermeisters empfiehlt der Personal- und Verwaltungsausschuss dem Rat
der Stadt Aachen die Einrichtung von 16 zusätzlichen Stellen im FB 37 im Rahmen des Stellenplans
2016 infolge des Wegfalls der Opt-Out-Regelung.
Vorlage FB 11/0099/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 14.12.2015
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Finanzielle Auswirkungen:
konsumtive
Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz 2017
Auswirkungen
2016
ner Ansatz 2016
ff.
Fortgeschriebe-
Folge-
Folge-
ner Ansatz 2017
kosten
kosten
ff.
(alt)
(neu)
0€
0 €*2
0€
0 €*2
0€
0€
0€
261.900 €*1
0€
3.143.100 €*1
0€
0€
Abschreibungen
0€
0€
0€
0€
0€
0€
Ergebnis
0€
0€
0€
0€
0€
0€
Ertrag
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
-261.900 €
-3.143.100 €
keine ausreichende Deckung
keine ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
- Verschlechterung
Finanzielle Auswirkungen ergeben sich in Höhe der Personalkosten für die Einrichtung der 16 neuen
Stellen sowie der zusätzlichen Erträge aus Erhebung von Benutzungsgebühren:
*¹: Gemäß KGSt-Materialien Nr. 19/2014 - Kosten eines Arbeitsplatzes (Stand 2014/2015) sind hierfür
folgende Personalkosten anzusetzen:
Stellenzahl
ab
Kostenplanung
Bewertung
01.10.
KGSt-Kosten
p. a.
2016
ab 2017 ff.
(ab 01.10.)
p. a.
6
A7
55.200 €
82.800 €
331.200 €
3
A8
66.500 €
49.875 €
199.500 €
5
A 9 m. D.
72.000 €
90.000 €
360.000 €
78.500 €
39.250 €
157.000 €
261.925 €
1.047.700 €
2
A 9 m. D. + Z /
A 10
16
Den o. g. Personalkosten steht eine Reduzierung der bisher jährlich veranschlagten Opt-OutPauschale in Höhe von 750.000 € ab dem Haushaltsjahr 2017 gegenüber. Für die Übergangszeit der
abschließenden Stelleneinrichtung und –besetzung im Zusammenhang mit dem Wegfall Opt-Out
werden einmalig im Haushaltsjahr 2017 150.000 € zur Verfügung gestellt.
*² : Der Personalmehraufwand wird teilweise durch die Erhebung von Benutzungsgebühren gem. § 6
Absatz 1 KAG in Verbindung mit der Gebührenordnung für die Inanspruchnahme des Rettungsdienstes
Vorlage FB 11/0099/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 14.12.2015
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der Stadt Aachen auf Basis der für die nachfolgenden Jahre jeweils zu erstellenden Gebührenbedarfsberechnung gedeckt (PSP-1-021701-900-4-43210000).
Im Vergleich zu den o. g. durchschnittlichen Planwerten der Personalkosten gem. KGSt werden seitens
FB 37 für die Gebührenbedarfsberechnung durchschnittliche Personalkosten des tatsächlich in den
letzten Jahren für Rettungsdiensteinsätze eingesetzten Personals veranschlagt.
Es besteht insofern eine Differenz zwischen den kalkulatorischen Plandaten gem. KGSt-Gutachten und
den Werten, die für die Ermittlung bzw. nachträgliche Abrechnung der Gebühren tatsächlich zugrunde
gelegt werden.
Grundsätzlich ist die Differenz zwischen den kalkulatorischen Plandaten gem. KGSt-Gutachten zu IstWerten der Personalkosten nach Jahresabschluss ausgeglichen.
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Ausdruck vom: 14.12.2015
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Erläuterungen:
1. Sachverhaltsdarstellung:
In der Sitzung am 03.09.2014 hat der Personal- und Verwaltungsausschuss auf Basis der Vorlage FB
11/0017/WP17 auf Vorschlag des Oberbürgermeisters dem Rat der Stadt die Einrichtung zusätzlicher
Stellen im Stellenplan 2015 im Fachbereich 37 – Feuerwehr im Vorgriff auf das Auslaufen der OptOut-Regelung zum 31.12.2016 empfohlen.
Die Einrichtung und Besetzung dieser Stellen wurde gekoppelt an die Entscheidung hinsichtlich der
Nachwuchsrekrutierung, die Brandmeisteranwärterzahl ab 01.04.2014 von acht auf 12 zu heben. D. h.
die Bewirtschaftung der Stellen wurde an das Ausbildungsende der Brandmeisteranwärter/Innen zum
01.10.2015 geknüpft. Die Besetzung dieser beschlossenen Stellen ist insofern kürzlich erfolgt.
Im Rahmen o. g. Vorlage wurde bereits avisiert, dass auf Basis damaliger Datenlage – ebenfalls in
Abhängigkeit der Nachwuchsrekrutierung über die eigene Ausbildung von
Brandmeisteranwärtern/Innen – auch im Jahr 2016 zum 01.10. voraussichtlich 16 Stellen zur
Einrichtung anstehen. Die Einrichtung dieser Stellen wurde jedoch noch nicht zur Entscheidung
vorgelegt, da zunächst eine ggfls. weitere Anpassung des Personalausfallfaktors (kurz PAF) nach
Auswertung der Fehlzeiten für das Jahr 2013 und 2014 abgewartet und insofern berücksichtigt
werden sollte. Daher bezog sich der damalige Beschlussvorschlag zunächst nur auf die Einrichtung
der Stellen für den Stellenplan 2015.
Eine Anpassung des PAF ist nicht erfolgt, so dass auf Basis des derzeit gültigen PAFs in Höhe von
4,995 die in o. g. Vorlage avisierten 16 Stellen zur Einrichtung im Stellenplan 2016 und
Bewirtschaftung ab 01.10.2016 gekoppelt an die dann fertigen Nachwuchskräfte
(Brandmeisteranwärter/Innen) des Einstellungsjahrgangs 2015 empfohlen wird.
Die sechszehn Stellen teilen sich danach auf folgende Besoldungsgruppen auf:
Stellenausweisung
2016 (ab 01.10.)
A7
6
A8
3
A 9 m. D.
5
A 9 m. D. (Z) / A 10
2
Gesamt
16
2. Beteiligungsverfahren:
Der Dienststellenpersonalrat des FB 37, das Gleichstellungsbüro und die
Schwerbehindertenvertretung sind nach Beschluss des Verwaltungsvorstandes durch Übersendung
einer Durchschrift dieser Vorlage unterrichtet worden. Die Beteiligung des Gesamtpersonalrats ist im
Rahmen des Anhörungsverfahrens gem. § 75 Absatz 1 Nr. 1 LPVG NW initiiert worden.
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