Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
153053.pdf
Größe
105 kB
Erstellt
02.11.15, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 22:35
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Personal und Organisation
Beteiligte Dienststelle/n:
Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und Soziales
Dezernat V
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 11/0093/WP17
öffentlich
FB 11/510
02.11.2015
Frau Krahe
Einrichtung von 3,5 Stellen (elektrotechnisch unterwiesene
Personen) im Büro für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und
Soziales (B17)
Beratungsfolge:
TOP: 4
Datum
Gremium
Kompetenz
08.12.2015
PVA
Anhörung/Empfehlung
Beschlussvorschlag:
Auf Vorschlag des Oberbürgermeisters empfiehlt der Personal- und Verwaltungsausschuss dem Rat
der Stadt Aachen die Einrichtung von 3,5 Stellen ausgewiesen nach EG 4 TVöD (Zuordnung aus
Lohngruppe 3 Ziffer 1 Abschnitt a Nr. 22 mit Aufstieg nach LGr. 4 und 4 a BZT-G) für elektrotechnisch
unterwiesene Personen (EUP’s) im Büro für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und Soziales (B 17) im
Rahmen der Beschlussfassung des Stellenplans 2016.
Vorlage FB 11/0093/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 14.12.2015
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Finanzielle Auswirkungen:
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
2016
Ertrag
-
Personal-/
Sachaufwand
Abschreibungen
Ergebnis
+ Verbesserung /
- Verschlechterung
Fortgeschriebener Ansatz
Ansatz 2017 ff.
Fortgeschriebe-
Folge-
Folge-
ner Ansatz 2017
kosten
kosten
ff.
(alt)
(neu)
-
0€
0€
0€
0€
0€
0€
0€
0€
2016
-
*42.000,00
-
147.000,00
0€
0€
42.000,00
441.000,00
0€
147.000,00
-105.000,00
126.000,00
0€
126.000,00
441.000,00
-315.000,00
Deckung durch den Personalkostenverbund
* Kosten für den überplanmäßigen, ehemaligen Schulhausmeister
Die Kostenermittlung erfolgt anhand der KGSt Werte (Stand 2014/2015).
Sach- und IT-Kosten fallen lt. Auskunft von B 17 nicht zusätzlich an.
Obschon der Stellenplan des B 17 ausgeweitet wird, sind Mehrkosten für den gesamtstädtischen
Haushalt nicht zu erwarten, da die Stellen mit leistungsgewandelten städtischen Mitarbeitern/-innen
(Mitarbeiter/-innen die gesundheitsbedingt ihre ursprüngliche Tätigkeit nicht mehr ausüben können –
personalwirtschaftliche Fälle) besetzt werden.
Vorlage FB 11/0093/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 14.12.2015
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Erläuterungen:
Historie:
Ursprünglich wurden die durch die Unfallverhütungsvorschriften vorgeschriebenen Prüfungen
ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel in Verwaltungsgebäuden (Kernverwaltung außer
Feuerwehr - FB 37 und Schulen, sowie Volkshochschule - E 42 und Kulturbetrieb - E 49) durch die
beim Gebäudemanagement
(E 26) beschäftigten Mitarbeiter/-innen bzw. in Schulen durch die
Schulhausmeister/-innen durchgeführt. Die durch E 26 durchgeführten Prüfungen wurden zum
01.01.2009 zu B 17 verlagert. Die Aufgabe der Prüfung der ortsveränderlichen elektrischen
Betriebsmittel an Schulen verblieb zunächst weiterhin bei den jeweiligen Schulhausmeistern/-innen im
Fachbereich Kinder Jugend und Schule (FB 45).
Um die Aufgabenzuwächse im B 17 bewältigen zu können, wurden zum 01.02.2009 2 Elektriker/innen eingestellt. Der bei FB 45 beschäftigte Mitarbeiter, der die Funktion der Aufsicht über die
elektrotechnisch unterwiesenen Personen (EUP’s) an Schulen wahrgenommen hatte, wurde im
Rahmen der Neuausrichtung unter Beibehaltung seiner bisherigen Aufgaben zu B 17 umgesetzt und
die Stelle wurde entsprechend verlagert.
Ab 2009 wurden demgemäß alle Geräte der Kernverwaltung (außer Schulen und FB 37), des E 42
und des E 49 durch die Mitarbeiter/-innen des B 17 geprüft. In den übrigen Bereichen erfolgten die
Prüfungen mit dortigem Personal.
Reorganisation:
Nach der Unfallverhütungsvorschrift „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ (DGUV Vorschrift 3) und
der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ist der Unternehmer, hier die Stadt Aachen,
verpflichtet,
für
regelmäßige
Wiederholungsprüfungen
der
ortfesten
und
ortsveränderlichen
elektrischen Betriebsmittel, der stationären und nicht stationären Anlagen zu sorgen. Die Fristen sind
so zu bemessen, dass entstehende Mängel, mit denen gerechnet werden muss, rechtzeitig
festgestellt
werden.
(Unfallversicherungsträger
Notwendige
und
die
Dokumentationen
Bezirksregierung)
sowie
für
zum
die
Aufsichtsbehörden
Nachweis
bei
möglichen
haftungsrechtlichen Fällen sind vorzunehmen. Die Zuständigkeit für die Überprüfung von elektrischen
Anlagen ist unverändert zentral bei E 26 gegeben. Um dies möglichst auch für die elektrischen
Betriebsmittel an einer zentralen Stelle vorzuhalten, wurde den Bereichen, die nicht schon durch B 17
geprüft wurden, angeboten, die Prüfungen durch B 17 vornehmen zu lassen. Alle Eigenbetriebe sind
mit einer solchen Lösung einverstanden. Die Aufgaben sind/werden entsprechend verlagert.
Auf Nachfrage bei FB 20 wurde bestätigt, dass entsprechende Kosten für die Prüfung
ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel im Verwaltungskostenbeitrag (VKB) verwaltungsweit
bereits berücksichtigt werden.
Im Rahmen der Neuausrichtung entschied Dez. V einerseits aufgrund kontroverser Diskussionen mit
dem
Personalrat
zur
rechtlichen
Frage
der
Aufgabenzuordnung
der
Prüfungen
durch
Schulhausmeister/-innen, andererseits aufgrund der Belastungssituation der Schulhausmeister/-innen
aber auch vor dem Hintergrund einer zentralen Lösung, die o.g. Prüfaufgaben an Schulen von FB 45
Vorlage FB 11/0093/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 14.12.2015
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zu B 17 zu verlagern. In diesem Zusammenhang wurde ein ehemaliger Schulhausmeister dessen
Aufgaben aufgrund der Schließung der durch ihn betreuten Schule komplett entfielen, als EUP zum
01.01.2014 von FB 45 zu B 17 umgesetzt. Eine Stellenverlagerung fand nicht statt, stattdessen wurde
die Stelle bei FB 45 aufgrund eines kw-Vermerks (wegen der Schließung der Schule angebracht)
eingespart. Seither wird dieser Mitarbeiter überplanmäßig bei B 17 geführt. Eine abschließende
Stelleneinrichtung für den Mitarbeiter bei B 17 für die Wahrnehmung
der Prüfaufgaben
wurde
zunächst im Hinblick auf die beabsichtigte Stellenbedarfsprüfung zurückgestellt.
Bei E 26 ist bislang eine externe Firma mit der Prüfung beauftragt. Kosten pro zu prüfendes Gerät
sind von der Firma mit 5,58 € angegeben. Die Kosten bei städtischer Prüfung liegen bei 5,05 € pro
Gerät. Der wirtschaftliche Aspekt einer Einsparung von rund 700,00 € jährlich gesamtstädtisch
betrachtet, unterstützt die Aufgabenübertragung an B 17.
Im Wirtschaftsplan des E 26 werden künftig durch den Wegfall der Vergabe infolge der
Aufgabenübernahme durch B 17 rund 7.300 € eingespart.
Bei FB 37 obliegt den Feuerwehrleuten während ihrer Schicht neben der Funktion im Einsatzdienst
die Aufgabenwahrnehmung im Rahmen des sog. Arbeitsdienstes. Hierzu zählt u. a. die Unterstützung
des Bereiches Nachrichtentechnik hinsichtlich der o. g. Prüfaufgaben durch dazu qualifizierte
Feuerwehrleute. Aufgrund der hohen Anzahl an Einsätzen aus dem Arbeitsdienst heraus wurde die
Aufgabe jedoch nicht den gesetzlichen Bestimmungen entsprechend ausgeführt. Dies soll künftig
durch die Aufgabenverlagerung zu B 17 sichergestellt werden.
Über die Neuorganisation im Rahmen der Durchführung von Prüfungen ortsveränderlicher
Betriebsmittel hinaus wurde dem elektrischen Prüfpersonal mit Schreiben des FB 11 vom 02.09.2015
die Aufgabe der Sicherung der Elektroleitungen in Verkehrswegen in enger Zusammenarbeit mit den
jeweiligen Hausmeistern/-innen übertragen, denen die allgemeine Verkehrssicherheitspflicht obliegt.
Hiermit einhergehend wird dem B 17 ein Aufwand an Personal in Höhe von 10 % des Prüfpersonals
(Elektriker/-innen und EUP’s) zuerkannt.
Stellenbedarf:
Der Personalbedarf ermittelt sich anhand der Anzahl der vorhandenen Geräte, den gesetzlich
vorgeschriebenen Prüfintervallen sowie der täglichen Prüfzahlen pro elektrischer Fachkraft
(durchschnittlich 50 Geräte).
Für die bisher bereits geprüften Bereiche liegen genaue Gerätezahlen vor. Für den Bereich der
Schulen liegen teilweise nur qualifizierte Schätzungen vor. Für FB 37 und E 46/47 liegen hinsichtlich
der Gerätezahlen und der Prüfintervalle (jährlich, halbjährlich, 2-jährlich) lediglich Schätzwerte vor.
Genaue Zahlen ergeben sich erst nach der erstmaligen Überprüfung und Dokumentation aller Geräte.
Anhand
der
vorliegenden
und
geschätzten
Gerätezahlen
wurde
nunmehr
eine
Personalbedarfsbemessung vorgenommen.
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Bereich
Jährlich zu prüfende Geräte VZÄ
Kernverwaltung (incl. Schulen)
45.242
4,5 VZÄ
FB 37
4.250
0,4 VZÄ
E 18
998
0,1 VZÄ
E 26
1.358
0,1 VZÄ
E 42
2.061
0,2 VZÄ
E 46-47
1.900
0,2 VZÄ
E 49
1.666
0,2 VZÄ
E 88
1.750
0,2 VZÄ
59.225
10%
des
Prüfpersonals
1,0 VZÄ Eigenbetriebe insgesamt
Prüfungen Stadt Aachen
5,9 VZÄ
Zuzüglich
4,9 VZÄ Kernverwaltung insgesamt
insgesamt
Sicherung der Elektroleitungen in
0,6 VZÄ
6,5 VZÄ
Verkehrswegen
Insgesamt
Somit ergibt sich ein Gesamtbedarf von 6,5 VZÄ. Da derzeit bereits 3 Vollzeitstellen im Stellenplan
vorhanden sind, ist hiernach die Einrichtung von weiteren 3,5 VZ Stellen erforderlich (davon eine
Stelle für den überplanmäßigen, ehemaligen Schulhausmeister; die Umsetzung eines weiteren
Mitarbeiters wird aktuell nach seiner positiven Erprobung in die Wege geleitet).
Die Entscheidung die neuen Stellen mit EUP’s (EG 4) zu besetzen, erfolgt aus wirtschaftlichen
Erwägungen.
Die neue Organisationsform ist ebenso sachlich vertretbar. Es gibt einen
Elektromeister, der vorteilhafterweise zugleich Fachkraft für Arbeitssicherheit (FASI) und Vorgesetzter
des elektrischen Prüfpersonals ist. Jeweils einer der 3 Elektriker (EG 6) prüft künftig mit einem der 3,5
EUP’s. Damit ist der rechtlichen Anforderung Sorge getragen, dass die EUP’s unter der Leitung und
Aufsicht einer Elektrofachkraft arbeiten. Der Prüfbereich ist somit gut aufgestellt. Durch die
Doppelfunktion des Vorgesetzten (Meister und FASI) erfährt die Prüftruppe eine besondere Qualität.
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