Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
153458.pdf
Größe
624 kB
Erstellt
04.11.15, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 22:36
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 45/0163/WP17
öffentlich
04.11.2015
45/300
Nutzung des Skaterpools Schönauer Friede/Kohlstraße
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
25.11.2015
B6
Kenntnisnahme
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Richterich nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur
Kenntnis.
Die Bezirksvertretung beschließt, probeweise eine Nutzungsverlängerung in der Zeit von 20.00 Uhr
bis 22.00 Uhr für BMX-Räder einzuführen.
Vorlage FB 45/0163/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 23.11.2015
Seite: 1/3
finanzielle Auswirkungen
Keine Finanziellen Auswirkungen.
Investive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
Gesamt-
Gesamtbedarf (alt)
20xx ff.
bedarf
(neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
+ Verbesserung /
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
Verschlechterung
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Ertrag
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
20xx ff.
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Abschreibungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
-
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
Verschlechterung
Vorlage FB 45/0163/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 23.11.2015
Seite: 2/3
Erläuterungen:
Die Bezirksbürgermeisterin für den Bezirk Aachen-Richterich bittet im Schreiben vom 05.08.2015 um
Klärung folgender Fragen zum Skaterpool im Freizeitgelände Schönauer Friede/Kohlstraße:
1. Rückbau der illegalen Rampen.
2. Planung von Verbesserungen am Skaterpool, insbesondere des Neubaus einer für das Umfeld
verträglichen Rampe.
3. Prüfung, ob der Betrieb der Skateranlage über 20.00 Uhr ermöglicht werden kann.
Die Fachverwaltung hat im Rahmen eines Ortstermins mit den beteiligten Ämtern und der
Bezirksbürgermeisterin festgestellt, dass die derzeitigen illegal gebauten Rampen für Nutzer des
regulären Geh- und Fahrradweges zu gefährlich sind.
Aufgrund der bestehenden DIN-Vorschriften und versicherungstechnischer Bedingungen ist ein
gemeinsamer Betrieb von Fahrrädern und Skateboards an einem Skaterpool nicht zu gestatten.
Zusätzlich ist im Bereich einer Skateanlage ein ausreichender Sicherheitsabstand zu schaffen.
Demzufolge kann der Aufbau einer zusätzlichen Fahrradrampe für Mountainbikeräder im Bereich des
Skaterpools nicht erlaubt werden.
Der Rückbau der illegalen Rampen ist aufgrund der bestehenden Gefahrensituation bereits
veranlasst. Mit dem Sprecher der betroffenen jungen Leute wurde die rechtliche und
versicherungstechnische Situation sowie die daraus folgenden Maßnahmen besprochen.
Eine Verlängerung der abendlichen Nutzungszeiten für Skater ist wegen des hohen Lärmaufkommens
aus immissionsschutzrechtlichen Gründen nicht möglich.
Zwar darf eine gemeinsame Nutzung von Fahrrädern und Skateboards auf einer Skateanlage nicht
erlaubt werden, eine alleinige Nutzung durch entsprechende Fahrräder (BMX) kommt lt. o. g. DINVorschrift jedoch in Betracht.
Die Nutzung durch BMX-Räder ist deutlich leiser, die fürs Skaten üblichen Aufprallgeräusche
entfallen.
Die Verwaltung schlägt vor zu testen, ob eine Nutzung der Skateanlage in der Zeit von 20.00 Uhr bis
22.00 Uhr ausschließlich durch BMX - Fahrer zu Ruhestörungen führt. Eine Verlängerung der
Beleuchtungszeit wird entsprechend empfohlen.
Sollten sich Anwohner gestört werden, sollte umgehend auf die bisherige Nutzungszeit
zurückgegriffen werden.
Anlage:
Anfrage der Bezirksbürgermeisterin vom 05.08.2015
Vorlage FB 45/0163/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 23.11.2015
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