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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
153458.pdf
Größe
624 kB
Erstellt
04.11.15, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 22:36
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Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage Federführende Dienststelle: Fachbereich Kinder, Jugend und Schule Beteiligte Dienststelle/n: Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: FB 45/0163/WP17 öffentlich 04.11.2015 45/300 Nutzung des Skaterpools Schönauer Friede/Kohlstraße Beratungsfolge: TOP:__ Datum Gremium Kompetenz 25.11.2015 B6 Kenntnisnahme Beschlussvorschlag: Die Bezirksvertretung Aachen-Richterich nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis. Die Bezirksvertretung beschließt, probeweise eine Nutzungsverlängerung in der Zeit von 20.00 Uhr bis 22.00 Uhr für BMX-Räder einzuführen. Vorlage FB 45/0163/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 23.11.2015 Seite: 1/3 finanzielle Auswirkungen Keine Finanziellen Auswirkungen. Investive Ansatz Auswirkungen 20xx Fortgeschriebener Ansatz Fortgeschriebe- Ansatz ner Ansatz 20xx ff. 20xx Gesamt- Gesamtbedarf (alt) 20xx ff. bedarf (neu) Einzahlungen 0 0 0 0 0 0 Auszahlungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 + Verbesserung / 0 0 Deckung ist gegeben/ keine Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung ausreichende Deckung vorhanden vorhanden Verschlechterung konsumtive Ansatz Auswirkungen 20xx Ertrag Fortgeschriebener Ansatz Fortgeschriebe- Ansatz ner Ansatz 20xx ff. 20xx 20xx ff. Folgekos- Folgekos- ten (alt) ten (neu) 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Abschreibungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 Personal-/ Sachaufwand + Verbesserung / - 0 0 Deckung ist gegeben/ keine Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung ausreichende Deckung vorhanden vorhanden Verschlechterung Vorlage FB 45/0163/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 23.11.2015 Seite: 2/3 Erläuterungen: Die Bezirksbürgermeisterin für den Bezirk Aachen-Richterich bittet im Schreiben vom 05.08.2015 um Klärung folgender Fragen zum Skaterpool im Freizeitgelände Schönauer Friede/Kohlstraße: 1. Rückbau der illegalen Rampen. 2. Planung von Verbesserungen am Skaterpool, insbesondere des Neubaus einer für das Umfeld verträglichen Rampe. 3. Prüfung, ob der Betrieb der Skateranlage über 20.00 Uhr ermöglicht werden kann. Die Fachverwaltung hat im Rahmen eines Ortstermins mit den beteiligten Ämtern und der Bezirksbürgermeisterin festgestellt, dass die derzeitigen illegal gebauten Rampen für Nutzer des regulären Geh- und Fahrradweges zu gefährlich sind. Aufgrund der bestehenden DIN-Vorschriften und versicherungstechnischer Bedingungen ist ein gemeinsamer Betrieb von Fahrrädern und Skateboards an einem Skaterpool nicht zu gestatten. Zusätzlich ist im Bereich einer Skateanlage ein ausreichender Sicherheitsabstand zu schaffen. Demzufolge kann der Aufbau einer zusätzlichen Fahrradrampe für Mountainbikeräder im Bereich des Skaterpools nicht erlaubt werden. Der Rückbau der illegalen Rampen ist aufgrund der bestehenden Gefahrensituation bereits veranlasst. Mit dem Sprecher der betroffenen jungen Leute wurde die rechtliche und versicherungstechnische Situation sowie die daraus folgenden Maßnahmen besprochen. Eine Verlängerung der abendlichen Nutzungszeiten für Skater ist wegen des hohen Lärmaufkommens aus immissionsschutzrechtlichen Gründen nicht möglich. Zwar darf eine gemeinsame Nutzung von Fahrrädern und Skateboards auf einer Skateanlage nicht erlaubt werden, eine alleinige Nutzung durch entsprechende Fahrräder (BMX) kommt lt. o. g. DINVorschrift jedoch in Betracht. Die Nutzung durch BMX-Räder ist deutlich leiser, die fürs Skaten üblichen Aufprallgeräusche entfallen. Die Verwaltung schlägt vor zu testen, ob eine Nutzung der Skateanlage in der Zeit von 20.00 Uhr bis 22.00 Uhr ausschließlich durch BMX - Fahrer zu Ruhestörungen führt. Eine Verlängerung der Beleuchtungszeit wird entsprechend empfohlen. Sollten sich Anwohner gestört werden, sollte umgehend auf die bisherige Nutzungszeit zurückgegriffen werden. Anlage: Anfrage der Bezirksbürgermeisterin vom 05.08.2015 Vorlage FB 45/0163/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 23.11.2015 Seite: 3/3