Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
153396.pdf
Größe
2,0 MB
Erstellt
28.10.15, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 22:35
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Finanzsteuerung
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 20/0045/WP17
öffentlich
28.10.2015
Frau Klinkenberg
Gesamtabschluss der Stadt Aachen
Gesamtabschlussrichtlinie
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
01.12.2015
FA
Kenntnisnahme
Beschlussvorschlag:
Der Finanzausschuss nimmt die Gesamtabschlussrichtlinie zur Kenntnis.
In Vertretung:
(Grehling)
Vorlage FB 20/0045/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 12.11.2015
Seite: 1/3
finanzielle Auswirkungen *
Investive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
Gesamt-
Gesamtbedarf (alt)
20xx ff.
bedarf
(neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
+ Verbesserung /
-
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
Verschlechterun
g
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Ertrag
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
20xx ff.
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Abschreibungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
Verschlechterun
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
g
* Finanzielle Auswirkungen ergeben sich nicht.
Vorlage FB 20/0045/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 12.11.2015
Seite: 2/3
Erläuterungen:
Gemäß § 116 GO NRW ist spätestens zum Stichtag 31. Dezember 2010 von jeder Kommune in
Nordrhein-Westfalen ein Gesamtabschluss aufzustellen, der – analog zum Konzernabschluss in der
Privatwirtschaft – die verselbstständigten Aufgabenbereiche (Eigenbetriebe und verbundene
Unternehmen) mit der Kernverwaltung wirtschaftlich zusammenfasst.
Ziel ist es, den Gesamtüberblick über die Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage des
Konzerns „Stadt Aachen“ zu verbessern und somit der Kommunalpolitik, den Aufsichtsgremien sowie
der interessierten Öffentlichkeit ein umfassendes Bild über die wirtschaftliche Lage und die
Entwicklung der Kommune zu vermitteln.
Bereits im Jahr 2009 befasste sich die Verwaltung erstmals im Rahmen eines Einführungsprojektes
mit der Thematik der Konzernrechnungslegung. Schon in dieser Phase wurden Entscheidungen
getroffen und Regelungen für die Aufstellung des Gesamtabschlusses bei der Stadt Aachen
festgelegt. Auch die Gesamtabschlussrichtlinie wurde im Entwurf erstellt.
In den darauf folgenden Jahren mussten jedoch, unter anderem aufgrund der terminlichen
Forderungen der Bezirksregierung, die Prioritäten auf die Fertigstellung der Eröffnungsbilanz sowie
der Jahresabschlüsse 2008-2013 gesetzt werden. Darüber hinaus war insbesondere die Fertigstellung
des
Jahresabschlusses
2010
zwingende
Voraussetzung
für
die
Aufstellung
des
ersten
Gesamtabschlusses. Aus diesem Grunde wurden im Laufe des Jahres 2015 die Aktivitäten zur
Erstellung des ersten Gesamtabschlusses der Stadt Aachen wieder aufgenommen. In Fortführung des
Einführungsprojektes aus dem Jahre 2009 wurde hierzu ein gemeinsames Projekt mit der regio iT
initiiert. Ziel der Verwaltung ist es, neben der Aufarbeitung der Einzelabschlüsse der Stadt Aachen, die
ausstehenden Gesamtabschlüsse schnellstmöglich nachzuholen, um möglichst zeitnah die per
Gesetz vorgegebenen Fristen einhalten zu können.
Im Zuge der Aufstellung des ersten Gesamtabschlusses der Stadt Aachen zum Stichtag 31.12.2010
wurde die im Entwurf bereits erstellte Gesamtabschlussrichtlinie nochmals grundlegend überarbeitet
und an die aktuellen Gegebenheiten angepasst.
Die Gesamtabschlussrichtlinie wurde von der Kämmerin und dem Oberbürgermeister unterzeichnet
und den beteiligten Eigenbetrieben und Unternehmen als Handlungsanweisung und Arbeitsgrundlage
zur Verfügung gestellt.
Hiermit wird Ihnen die Gesamtabschlussrichtlinie inkl. Anlagen zur Kenntnis gebracht.
Anlage/n: Gesamtabschlussrichtlinie
Vorlage FB 20/0045/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 12.11.2015
Seite: 3/3
Gesamtabschlussrichtlinie
der
Stadt Aachen
Gesamtabschlussrichtlinie der Stadt Aachen
Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis .............................................................................................................. 2
Abbildungsverzeichnis ....................................................................................................... 4
Tabellenverzeichnis ........................................................................................................... 4
Abkürzungsverzeichnis ...................................................................................................... 5
1
Einleitung.................................................................................................................... 6
2
Aufgabe und Zweck ..................................................................................................... 6
3
Grundlagen ................................................................................................................. 7
3.1
Rechtliche Grundlagen .................................................................................................... 7
3.2
Bestandteile des Gesamtabschlusses ............................................................................... 8
3.3
Geltungsbereich der Gesamtabschlussrichtlinie ............................................................... 8
3.4
Grundsätze der Konzernrechnungslegung ........................................................................ 8
3.4.1
3.4.2
3.4.3
3.4.4
3.4.5
3.4.6
Grundsatz der Beachtung der Generalnorm ................................................................................... 8
Grundsatz der Einheitstheorie ......................................................................................................... 9
Grundsatz der Vollständigkeit ......................................................................................................... 9
Grundsatz der Stetigkeit .................................................................................................................. 9
Grundsatz der Einheitlichkeit .......................................................................................................... 9
Grundsatz der Wesentlichkeit ....................................................................................................... 10
4
Konsolidierungssoftware ........................................................................................... 10
5
Konsolidierungskreis ................................................................................................. 10
5.1
Allgemeines .................................................................................................................. 10
5.2
Definition des Konsolidierungskreises ............................................................................ 11
5.2.1
5.2.2
5.2.3
5.2.4
5.3
6
Voll zu konsolidierende Unternehmen .......................................................................................... 11
At Equity zu konsolidierende Unternehmen (assoziierte Unternehmen) ..................................... 12
At cost zu bilanzierende Beteiligungen ......................................................................................... 12
Unternehmen von untergeordneter Bedeutung ........................................................................... 12
Abgrenzung des Konsolidierungskreises ......................................................................... 14
Vorbereitung der Einzelabschlüsse für die Konsolidierung .......................................... 15
6.1
Abschlussstichtag .......................................................................................................... 15
6.2
Intercompany-Abstimmung ........................................................................................... 15
6.3
Einheitlicher Ausweis .................................................................................................... 16
6.4
Einheitlicher Ansatz ....................................................................................................... 16
6.5
Einheitliche Bewertung ................................................................................................. 17
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Gesamtabschlussrichtlinie der Stadt Aachen
7
Konsolidierung .......................................................................................................... 19
7.1
Konsolidierungskreis ..................................................................................................... 19
7.2
Anzuwendende Konsolidierungsmethoden .................................................................... 20
7.3
Erwerbsstichtag ............................................................................................................ 20
7.4
Vollkonsolidierung ........................................................................................................ 21
7.4.1
7.4.2
7.4.3
7.4.4
7.4.5
7.5
8
Kapitalkonsolidierung .................................................................................................................... 21
Schuldenkonsolidierung ................................................................................................................ 22
Zwischenergebniseliminierung ...................................................................................................... 23
Aufwands- und Ertragseliminierung .............................................................................................. 24
Latente Steuern ............................................................................................................................. 24
Equity-Konsolidierung ................................................................................................... 25
Gesamtanhang ......................................................................................................... 25
8.1
Gliederung .................................................................................................................... 25
8.1.1
8.1.2
8.1.3
8.1.4
8.1.5
9
Angaben zum Konsolidierungskreis ............................................................................................... 26
Angaben zu den Konsolidierungsmethoden .................................................................................. 26
Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden ......................................................... 26
Erläuterungen zur Gesamtbilanz und Gesamtergebnisrechnung .................................................. 26
Erläuterungen zur Gesamtkapitalflussrechnung ........................................................................... 27
Gesamtlagebericht .................................................................................................... 27
9.1
Inhaltliche Aspekte........................................................................................................ 27
9.1.1
9.1.2
9.1.3
9.1.4
Darstellung von Geschäftsverlauf und Lage .................................................................................. 27
Vorgänge von besonderer Bedeutung nach Schluss des Geschäftsjahres .................................... 28
Voraussichtliche Entwicklung mit Chancen und Risiken ................................................................ 28
Verantwortlichkeiten ..................................................................................................................... 28
10
Beteiligungsbericht ................................................................................................ 29
11
Inkrafttreten .......................................................................................................... 29
12
Anlagen ................................................................................................................. 30
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Gesamtabschlussrichtlinie der Stadt Aachen
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Ablauf von der Aufstellung bis zur Bekanntmachung ........................................................ 7
Abbildung 2: Prüfschema Konsolidierungskreis .................................................................................... 14
Tabellenverzeichnis
Tabelle 1: Abkürzungsverzeichnis........................................................................................................... 5
Tabelle 2: Varianten Erwerbsstichtag ................................................................................................... 20
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Gesamtabschlussrichtlinie der Stadt Aachen
Abkürzungsverzeichnis
Abkürzung
Bedeutung
Abs.
BI
BilMoG
bzgl.
bzw.
DRS
EGHGB
ff.
gem.
ggf.
GemHVO
NRW
GO NRW
HGB
IC
Absatz
Business Intelligence
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz
bezüglich
beziehungsweise
Deutscher Rechnungslegungsstandard
Einführungsgesetz zum HGB
und folgende
gemäß
gegebenenfalls
Gemeindehaushaltsverordnung NRW, Verkündungsstand: 31.08.2010in Kraft ab:
22.12.2009
Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen
Handelsgesetzbuch
Inter-Company Abstimmung (Saldenabstimmung zwischen voll zu konsolidierenden Unternehmen)
inklusive
Im Sinne des
In Verbindung mit
Kommunalbilanz
Kommunalbilanz II
laut
Neues Kommunales Finanzwesen
NKF Einführungsgesetz NRW
Strategic Enterprise Management – Business Consolidation
unter anderem
verselbständigter Aufgabenbereich
zum Beispiel
inkl.
i.S.d.
i.V.m.
KB
KB II
lt.
NKF
NKFEG
SEM-BCS
u.a.
vAB
z.B.
Tabelle 1: Abkürzungsverzeichnis
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Gesamtabschlussrichtlinie der Stadt Aachen
1 Einleitung
Mit der Einführung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF) zum 1. Januar 2005 haben
alle Kommunen in NRW spätestens zum 1. Januar 2009 eine Eröffnungsbilanz aufzustellen und ihre
Geschäftsvorfälle nach dem System der doppelten Buchführung zu erfassen und zum Stichtag
01.01.2009 eine Eröffnungsbilanz nach § 92 Abs. 1 bis 3 GO NRW aufzustellen.
Die Stadt Aachen hat ihre Rechnungslegung bereits im Haushaltsjahr 2008 auf die doppelte Buchführung umgestellt und zum 01.01.2008 eine Eröffnungsbilanz erstellt.
Ferner sieht das Gemeindehaushaltsrecht des Landes Nordrhein-Westfalen (§ 116 GO NRW) vor,
dass spätestens zum Stichtag 31. Dezember 2010 von jeder Kommune ein Gesamtabschluss aufzustellen ist, der – analog zum Konzernabschluss in der Privatwirtschaft – die verselbstständigten Aufgabenbereiche (im Folgenden auch „vAB“) mit der Kernverwaltung zusammenfasst.
Ziel der Aufstellung eines Gesamtabschlusses ist die Verbesserung des Gesamtüberblickes über die
Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage der Gemeinde. Diese ist im Gesamtabschluss so darzustellen, als ob die Kernverwaltung mit ihren verselbstständigten Aufgabenbereichen
eine einzige rechnungslegende Einheit bildet.
Hierdurch wird der Kommunalpolitik, den Aufsichtsgremien und der interessierten Öffentlichkeit umfassend ein der tatsächlichen Aufgabenerledigung und Leistungsfähigkeit entsprechendes Bild über
die wirtschaftliche Lage und die Entwicklung der Kommune vermittelt. Zudem erlauben die aus Gesamtabschlüssen abzuleitenden Informationen, insbesondere bei Betrachtung mehrerer Perioden,
größere Transparenz und bessere interkommunale Vergleichbarkeit.
Das NKF orientiert sich bei der Aufstellung des Gesamtabschlusses grundsätzlich an den Regelungen
des Handelsgesetzbuches (HGB) sowie den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung (GoB) und
Konzernrechnungslegung (GoK), soweit kommunalspezifische Besonderheiten dem nicht entgegenstehen.
2 Aufgabe und Zweck
Die Gesamtabschlussrichtlinie regelt organisatorische und fachliche Fragestellungen zur Erstellung
des Konzernabschlusses der Stadt Aachen. Sie ist in Verbindung mit den Anlagen als konkrete Arbeitsanweisung für die Abschlusserstellung anzusehen. Die hier festgelegten Regelungen sollen eine
einheitliche Bilanzierung und Bewertung aller in den Gesamtabschluss einzubeziehenden Einheiten
gewährleisten. Die Gesamtabschlussrichtlinie wird durch zusätzliche Anlagen ergänzt. Die Anlagen
werden laufend aktualisiert. Änderungen der Anlagen zur Gesamtabschlussrichtlinie erfolgen durch
den Fachbereich Finanzsteuerung und bedürfen in der Regel weder der erneuten Unterzeichnung
durch den Oberbürgermeister und die Stadtkämmerin noch der Beschlussfassung durch den Rat der
Stadt Aachen. Grundsatzentscheidungen erfordern selbstverständlich auch zukünftig die Zustimmung
der Leitungsebene. Die Gesamtabschlussrichtlinie ist für alle in den Gesamtabschluss einzubeziehenden Betriebe und Unternehmen verbindlich.
Die nachfolgenden Darlegungen erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Soweit in der vorliegenden Richtlinie keine Erläuterungen zu bestimmten Sachverhalten enthalten sind, gelten die Vorschriften der GO NRW und der GemHVO NRW. Die Gesamtabschlussrichtlinie ist erstmalig bei der
Erstaufstellung des Gesamtabschlusses auf den 31.12.2010 anzuwenden.
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Gesamtabschlussrichtlinie der Stadt Aachen
3 Grundlagen
3.1 Rechtliche Grundlagen
Gemäß § 116 Abs. 1 GO NRW ist die Stadt Aachen verpflichtet, in jedem Haushaltsjahr für den Abschlussstichtag 31.12. einen Gesamtabschluss aufzustellen. Die Aufstellung hat gemäß § 116 Abs. 5
GO NRW innerhalb der ersten neun Monate nach dem Abschussstichtag zu erfolgen.
Der Entwurf des Gesamtabschlusses wird nach Aufstellung durch die Kämmerin dem Oberbürgermeister zur Bestätigung vorgelegt. Anschließend leitet der Oberbürgermeister den Entwurf dem Rat
zur Bestätigung zu (§§ 95 Abs. 3 i.V.m. 116 Abs. 5 GO NRW).
Die örtliche Rechnungsprüfung hat den Gesamtabschluss dahingehend zu prüfen, ob er ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage des "Konzerns" unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung wiedergibt.
Im Anschluss bestätigt der Rat der Stadt Aachen durch Beschluss den geprüften Gesamtabschluss
bis spätestens 31. Dezember des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres (§§ 96 Abs. 1 i.V.m. 116
Abs. 1 GO NRW). Der vom Rat der Stadt Aachen bestätigte Gesamtabschluss ist der Aufsichtsbehörde anzuzeigen und öffentlich bekannt zu machen (§§ 96 Abs. 2 und 116 Abs. 1 GO NRW).
Aufstellung des Entwurfs des Gesamtabschlusses
durch die Kämmerin
Bestätigung durch den Oberbürgermeister
Zuleitung des Entwurfs an den Rat
(innerhalb von 9 Monaten nach Ablauf des Haushaltsjahres)
Prüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss
Beratung und Bestätigung durch den Rat
(spätestens bis zum 31.12. des Folgejahres)
Entlastung des Oberbürgermeisters
Anzeige bei der Aufsichtsbehörde
Bekanntmachung
Abbildung 1: Ablauf von der Aufstellung bis zur Bekanntmachung
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Gesamtabschlussrichtlinie der Stadt Aachen
3.2 Bestandteile des Gesamtabschlusses
Gemäß § 116 Abs. 1 GO NRW besteht der Gesamtabschluss aus
Gesamtergebnisrechnung
Gesamtbilanz
Gesamtanhang (gem. § 51 Abs. 3 GemHVO NRW incl. Gesamtkapitalflussrechnung lt. DRS2)
Ergänzend ist gemäß § 49 Abs. 2 GemHVO NRW ein Gesamtlagebericht zu erstellen und ein Beteiligungsbericht beizufügen. Dem Gesamtanhang ist eine Kapitalflussrechnung unter Beachtung des
DRS 2 beizufügen (§ 51 Abs. 3 GemHVO NRW). Darüber hinaus ist ein Verbindlichkeitenspiegel gemäß § 49 Abs. 3 i.V.m. § 47 GemHVO NRW zu erstellen.
3.3 Geltungsbereich der Gesamtabschlussrichtlinie
Gemäß § 116 Abs. 2 GO NRW hat die Stadt Aachen ihren Jahresabschluss und die Jahresabschlüsse des gleichen Geschäftsjahres aller verselbständigten Aufgabenbereiche in öffentlich- bzw. privatrechtlicher Form zu konsolidieren.
Die jeweilige Konsolidierungsmethode ergibt sich aus § 50 GemHVO NRW.
Falls Unternehmen für das Gesamtbild des Konzerns von untergeordneter Bedeutung sind, müssen
sie nicht einbezogen werden (§ 116 Abs. 3 GO NRW).
Die in den Gesamtabschluss einzubeziehenden verselbstständigten Aufgabenbereiche sind verpflichtet, alle Aufklärungen und Nachweise zur Verfügung zu stellen, sofern dies für die Aufstellung des
Gesamtabschlusses erforderlich ist.
Diese Gesamtabschlussrichtlinie wird sicherlich nicht für alle evtl. vorkommenden Geschäftsvorfälle
eine generelle Regelung liefern. Sofern sich aus den Aktivitäten der „Konzernunternehmen“ Besonderheiten ergeben, die nicht durch diese Richtlinie abgedeckt sind, müssen diese Sachverhalte in
Abstimmung zwischen dem Fachbereich Finanzsteuerung und dem(n) betreffenden Betrieb(en) bzw.
Unternehmen geregelt werden.
Die in den Gesamtabschluss einzubeziehenden verselbstständigten Aufgabenbereiche bilden den
Konsolidierungskreis. Dieser wird jährlich überprüft und bei Bedarf angepasst.
Die Bestimmungen der Gesamtabschlussrichtlinie sowie ihre Anlagen sind für die Stadt Aachen und
ihre zu konsolidierenden Unternehmen / vAB bindend.
3.4 Grundsätze der Konzernrechnungslegung
3.4.1
Grundsatz der Beachtung der Generalnorm
Der Gesamtabschluss ist klar und übersichtlich zu erstellen. Er hat unter Beachtung der Grundsätze
ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage des "Konzerns" zu vermitteln.
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Gesamtabschlussrichtlinie der Stadt Aachen
3.4.2
Grundsatz der Einheitstheorie
Die Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage der einbezogenen Unternehmen ist im
Gesamtabschluss so darzustellen, als ob diese insgesamt nur eine wirtschaftliche Einheit bilden.
Demzufolge werden im Gesamtabschluss grundsätzlich auch nur Beziehungen zu Dritten gezeigt.
3.4.3
Grundsatz der Vollständigkeit
In den Gesamtabschluss sind die Stadt Aachen und alle Tochterunternehmen ohne Rücksicht auf
deren Sitz (Weltabschlussprinzip) einzubeziehen, sofern auf die Einbeziehung nach § 116 Abs. 3 GO
NRW nicht verzichtet werden kann (Konsolidierungswahlrecht bei untergeordneter Bedeutung). Der
einzelne Jahresabschluss enthält sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Unabhängig
von deren Berücksichtigung im jeweiligen Einzelabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände,
Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge vollständig aufzunehmen, soweit nicht nach NKF ein Bilanzierungsverbot oder ein Bilanzierungswahlrecht besteht. Die nach NKF
zulässigen Bilanzierungswahlrechte dürfen im Gesamtabschluss losgelöst von ihrer Anwendung im
jeweiligen Einzelabschluss ausgeübt werden. Für den Ansatz in der Gesamtbilanz ist also ausschließlich das Recht der Kommune, hier der Stadt Aachen, maßgeblich. Es gibt bei der Aufstellung konsolidierter Abschlüsse keinen Grundsatz der Maßgeblichkeit der Einzelabschlüsse für den Gesamtabschluss.
3.4.4
Grundsatz der Stetigkeit
Die beim Jahresabschluss geltenden Grundsätze der Stetigkeit von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden finden gleichfalls Berücksichtigung beim Gesamtabschluss.
Die Form der Darstellung, insbesondere die Gliederung der aufeinander folgenden Bilanzen und Ergebnisrechnungen (Gewinn- und Verlustrechnungen), ist beizubehalten.
Zudem ist die Stetigkeit der Konsolidierungsmethoden zu beachten. Die auf den vorhergehenden Gesamtabschluss angewandten Konsolidierungsmethoden müssen beibehalten werden.
Abweichungen vom Grundsatz der Stetigkeit sind in begründeten Ausnahmefällen möglich. In diesen
Fällen ist eine entsprechende Erläuterung im Gesamtanhang unter Angabe des Einflusses auf die
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage aufzunehmen.
3.4.5
Grundsatz der Einheitlichkeit
Einheitlicher Ausweis
Die Gliederung der Gesamtbilanz und der Gesamtergebnisrechnung hat nach § 49 Abs. 3 GemHVO
NRW zu erfolgen. Damit die voll zu konsolidierenden Einheiten zum "Konzern" zusammengefügt werden können, müssen diese im Rahmen der Erstellung der Kommunalbilanz II (KB II) ihre Bilanzen
bzw. GuV-Rechnungen einheitlich an die städtischen Vorschriften zur Gliederung Bilanz und Ergebnisrechnung anpassen.
Einheitlicher Ansatz
Den in den Gesamtabschluss der Stadt Aachen einzubeziehenden Einheiten stehen für ihre Einzelabschlüsse, welche sie in der Regel nach den Vorschriften des HGB erstellen, eine Reihe von Wahlrechten bei der Bewertung und dem Ansatz von bilanziellen Sachverhalten zu. §§ 32 ff. GemHVO NRW
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Gesamtabschlussrichtlinie der Stadt Aachen
regeln die Vermögenserfassung und Vermögensbewertung für den jährlich aufzustellenden Einzelabschluss der Kommunen. Im Sinne eines einheitlichen Bilanzansatzes sind diese auch von den Betrieben und Unternehmen, die in den Gesamtabschluss des „Konzerns“ einzubeziehen sind, bei der Erstellung ihrer KB II anzuwenden.
Einheitliche Bewertung
Die in den Gesamtabschluss übernommenen Vermögensgegenstände und Schulden der in den Konzernabschluss im Wege der Vollkonsolidierung einbezogenen Unternehmen sind nach den auf den
Jahresabschluss der Stadt Aachen anwendbaren Bewertungsmethoden einheitlich zu bewerten. Nach
dem Recht der Kommune zulässige Bewertungswahlrechte können im Gesamtabschluss unabhängig
von ihrer Ausübung in den Einzelabschlüssen der in den Gesamtabschluss einbezogenen Betriebe
und Unternehmen ausgeübt werden. Die Wertfindung bei gleichen Sachverhalten muss nach den
gleichen Bewertungsmethoden erfolgen.
Einheitlicher Stichtag
Der Gesamtabschluss ist auf den Abschlussstichtag der Kommune (31.12.) aufzustellen. Ergänzende
Ausführungen sind dem Kapitel 6.1 Abschlussstichtag zu entnehmen.
3.4.6
Grundsatz der Wesentlichkeit
Der Grundsatz der Wesentlichkeit besagt, dass Informationen, die für die Abschlussadressaten von
untergeordneter Bedeutung sind, vernachlässigt werden können.
Informationen sind dann von untergeordneter Bedeutung, wenn sie Abschlussadressaten in ihren
wirtschaftlichen Entscheidungen nicht beeinflussen. Sie dürfen also in ihrer Größenordnung keinen
Einfluss auf das Jahresergebnis und die Rechnungslegung haben. Insgesamt darf die Verlässlichkeit
des Abschlusses jedoch nicht eingeschränkt werden. Somit können Sachverhalte, die isoliert betrachtet unwesentlich sind, sich auf aggregierter Ebene zu wesentlichen Informationen entfalten.
4 Konsolidierungssoftware
Die Stadt Aachen setzt die SAP-Lösung SEM-BCS, basierend auf SAP BI, ein.
5 Konsolidierungskreis
5.1 Allgemeines
Zum Konsolidierungskreis gehören grundsätzlich alle diejenigen wirtschaftlich und organisatorisch
selbständigen Unternehmen, die im Wege
der Vollkonsolidierung
at equity
at cost
oder
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Gesamtabschlussrichtlinie der Stadt Aachen
in den Gesamtabschluss einbezogen werden müssen. Durch die Abgrenzung wird festgelegt, welche
Unternehmen zusammen mit der Kernverwaltung den "Konzern" bilden. Hierfür sind folgende Kriterien
zu beachten:
Grundsätzlich sind die Kernverwaltung und sämtliche Unternehmen in öffentlich-rechtlicher
und privatrechtlicher Form zu erfassen (Vollständigkeitsgrundsatz, Weltabschlussprinzip) sowie sonstige rechtlich selbstständige vAB, deren finanzielle Existenz auf Grund rechtlicher
Verpflichtungen wesentlich durch die Gemeinde gesichert ist.
Unternehmen, die unter der einheitlichen Leitung oder einem beherrschenden Einfluss der
Stadt Aachen stehen, werden im Rahmen der Vollkonsolidierung in den Gesamtabschluss
einbezogen.
Unternehmen unter maßgeblichem Einfluss der Stadt Aachen werden at equity in den Gesamtabschluss einbezogen.
Alle sonstigen Unternehmen sind unter Beteiligungen auszuweisen und werden at cost angesetzt.
Wasser- und Bodenverbände sind gleichfalls nicht mit in den Gesamtabschluss einzubeziehen
(siehe Erläuterungen zu § 41 GemHVO NRW).
Unternehmen, die für die Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes
der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage des "Konzerns" von untergeordneter
Bedeutung sind, werden bei Inanspruchnahme des Einbeziehungswahlrechtes nach § 116 Abs. 3 GO
NRW at cost bewertet und unter „Anteile an verbundenen und nicht einbezogenen Unternehmen“ bzw.
„Beteiligungen“ ausgewiesen.
Sparkassen und von ihnen gehaltene Anteile an Unternehmen sind nicht in den Gesamtabschluss
einzubeziehen (Sparkassengesetz NRW).
5.2
Definition des Konsolidierungskreises
Für alle verselbstständigten Aufgabenbereiche ist eine Prüfung hinsichtlich der anzuwendenden Konsolidierungsart durchzuführen. Weiterhin gilt es festzulegen, welche Einheiten mangels Wesentlichkeit
nicht zu berücksichtigen sind.
In den §§ 50 Abs. 1 und 3, 51 Abs. 3 und 52 Abs. 2 GemHVO NRW wird für den Gesamtabschluss
auf handelsrechtliche Vorschriften verwiesen. Gemäß § 49 Abs. 4 GemHVO NRW sind die handelsrechtlichen Vorschriften in ihrer Fassung vom 24. August 2002 (vor NKFWG) bzw. vom 25. Mai 2009
(nach NKFWG) anzuwenden.
5.2.1
Voll zu konsolidierende Unternehmen
Verselbständigte Einheiten werden nach den Grundsätzen der Vollkonsolidierung in den Gesamtabschluss einbezogen, wenn sie unter einheitlicher Leitung der Kommune stehen oder die Kommune
einen beherrschenden Einfluss nach dem Control-Konzept ausübt.
Einheitliche Leitung liegt in der Regel vor, wenn ein oder mehrere Unternehmen in ihren wesentlichen Funktionen, wie Geschäfts- und Finanzpolitik, vom Willen des Mutterunternehmens abhängig
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Gesamtabschlussrichtlinie der Stadt Aachen
sind und dieser tatsächlich ausgeübt wird. Darüber hinaus wird eine dauerhafte Geschäftsverbindung
vorausgesetzt.
Indizien für das Vorliegen einer einheitlichen Leitung können sein:
Bestimmung der Unternehmensziele
Entscheidung über wesentliche geschäftliche Maßnahmen
Festlegung wesentlicher Grundsätze der Geschäftspolitik
Koordination wesentlicher Teilbereiche der Unternehmensleitung
Personelle Besetzung wesentlicher Führungsstellen
Beherrschender Einfluss gemäß Control-Konzept wird zwingend vermutet, wenn der Kommune
gemäß § 50 Abs. 2 S.2 Nr. 1-3 GemHVO NRW
die Mehrheit der Stimmrechte in der Gesellschafterversammlung zusteht,
als Gesellschafterin das Recht zusteht, die Mehrheit der Mitglieder des Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsorgans zu bestellen oder abzuberufen
das Recht zusteht, einen beherrschenden Einfluss auf Grund eines mit diesem Unternehmen
geschlossenen Beherrschungsvertrages oder auf Grund einer Satzungsbestimmung dieses
Unternehmens auszuüben (das Recht muss nicht unbedingt ausgeübt werden).
5.2.2
At Equity zu konsolidierende Unternehmen (assoziierte Unternehmen)
Hat die Kommune nur einen maßgeblichen Einfluss auf die Geschäfts- und Finanzpolitik der verselbständigten Organisationen, so sind diese at equity zu konsolidieren. Der maßgebliche Einfluss wird bei
einer Beteiligungsquote zwischen 20 und 50% angenommen.
Hinweise für einen maßgeblichen Einfluss können sein:
Vertretung der Kommune im Vorstand / Aufsichtsrat
Mitwirken an Unternehmensentscheidungen
Erhebliche Liefer- und Leistungsbeziehungen oder finanzielle oder technologische Beziehungen
5.2.3
At cost zu bilanzierende Beteiligungen
Hat die Kommune dagegen nachweislich keinen maßgeblichen Einfluss auf einen einzubeziehenden
Betrieb, ist dieser als Beteiligung zu fortgeführten Anschaffungskosten (at cost) zu bilanzieren.
5.2.4
Unternehmen von untergeordneter Bedeutung
In Anwendung von § 116 Abs. 3 GO NRW (Einbeziehungswahlrecht) brauchen verselbstständigte
Aufgabenbereiche im Sinne des § 116 Abs. 2 GO NRW nicht in den Gesamtabschluss einbezogen
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Gesamtabschlussrichtlinie der Stadt Aachen
werden, wenn sie für die Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes
der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage des "Konzerns" von untergeordneter
Bedeutung sind. Dies ist im Anhang darzustellen. Im Falle des Verzichts auf Einbeziehung wird gleichfalls at cost (siehe Nr. 5.2.3) bilanziert. Im privatwirtschaftlichen Bereich werden häufig Schwellenwerte von 3% bis 5% der Umsatzerlöse, des Jahresergebnisses oder der Bilanzsumme als Maßgröße für
die Beurteilung angesetzt, ob ein Tochterunternehmen in den Konzernabschluss einzubeziehen ist.
Sofern vAB der Stadt Aachen einzeln bzw. in Summe diese Größenkriterien nicht überschreiten, kann
auf die Einbeziehung dieser Organisationseinheiten in den Konsolidierungskreis nach dem Grundsatz
der Wirtschaftlichkeit und Wesentlichkeit verzichtet werden.
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Gesamtabschlussrichtlinie der Stadt Aachen
5.3 Abgrenzung des Konsolidierungskreises
Die Frage der Einbeziehung der Unternehmen in den Gesamtabschluss für die Stadt Aachen wurde
nach folgendem Schema (angelehnt an die Vorgehensweise des Modellprojektes) geprüft:
Städtische Beteiligungen
Beteiligungen in
öffentlich-rechtlicher Rechtsform
Beteiligungen in
privat-rechtlicher Rechtsform
Ermittlung der effektiven Beteiligungsquote
Ansatz für den Gesamtabschluss wesentlich?
Ja
Nein
Liegt eine einheitliche Leitung der Kommune vor?
Vollkonsolidierung
Liegt ein beherrschender
Einfluss der Kommune vor?
Ja
Konsolidierung
„at equity“
Ja
Liegt ein maßgeblicher
Einfluss der Kommune vor?
Nein
Ausweis
in der Konzernbilanz
„at cost“
Abbildung 2: Prüfschema Konsolidierungskreis
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Gesamtabschlussrichtlinie der Stadt Aachen
Zur Klassifizierung der Unternehmen wurden die Beteiligungsberichte der Stadt Aachen sowie ergänzende Unterlagen des Finanzdezernats hinzugezogen. Die Prüfung ist jährlich vorzunehmen.
Die voll zu konsolidierenden und assoziierten Unternehmen sowie die at cost in den Gesamtabschluss
einzubeziehenden Einheiten sind in den Anlagen 1 – 3 aufgeführt.
Im Rahmen der Vollkonsolidierung wird auf den Teilkonzernabschluss der E.V.A. abgestellt. Die rechtlichen Voraussetzungen sind gegeben.
6 Vorbereitung der Einzelabschlüsse für die Konsolidierung
6.1 Abschlussstichtag
Der Gesamtabschluss ist auf den 31. Dezember aufzustellen (§ 116 Abs. 1 GO NRW). Gem. § 299
Abs. 2 HGB sollen die einzubeziehenden Unternehmen ihre Abschlüsse auf diesen Stichtag aufstellen. Es gelten aber folgende zulässige Ausnahmen:
Für voll zu konsolidierende Einheiten kann, sofern der Abschlussstichtag um bis zu drei Monate vor dem 31.12. liegt, von einem Zwischenabschluss abgesehen werden.
Für nach der Equity-Methode einzubeziehende (assoziierte) Unternehmen ist jeweils der letzte
Jahresabschluss - auch bei abweichendem Abschlussstichtag - zugrunde zu legen (§ 50 Abs.
3 GemHVO NRW i.V.m. § 312 Abs. 6 HGB).
Gemäß § 299 Abs.3 HGB sind in den oben genannten Fällen Vorgänge von besonderer Bedeutung,
die zwischen dem Abschlussstichtag der Einheit und dem 31.12. eingetreten sind, in der Gesamtbilanz und der Gesamtergebnisrechnung zu berücksichtigen oder im Gesamtanhang anzugeben.
Das Aachener Stadttheater hat ein abweichendes Geschäftsjahr vom 01.08. bis zum 31.07. Demnach
wäre gemäß der eingangs zitierten Vorschriften die Aufstellung eines Zwischenabschlusses angezeigt.
Der Praxisleitfaden zum Modellprojekt empfiehlt bei Betrieben im Kulturbereich mit gleichbleibenden
Geschäftsverlauf, deren Abschlussstichtag um mehr als drei Monate, aber nicht mehr als sechs Monate vom Abschlussstichtag des Gesamtabschlusses abweicht, aus Wirtschaftlichkeitsgesichtspunkten
von der Aufstellung eines Zwischenabschlusses abzusehen.
Die Stadt Aachen macht von der Vereinfachungsregel Gebrauch und verzichtet derzeit auf die Erstellung eines Zwischenabschusses für das Aachener Stadttheater. Es ist vorgesehen, wesentliche stichtagsbedingte Differenzen durch nachträgliche Korrekturbuchungen in der Kommunalbilanz II zu eliminieren.
6.2 Intercompany-Abstimmung
Bei der Intercompany-Abstimmung erfolgt ein Abgleich der Salden aus gegenseitigen Forderungen
und Verbindlichkeiten bzw. Erträgen und Aufwendungen. Sie ist notwendig, um eine ordnungsmäßige
Konsolidierung zu ermöglichen. Die IC-Abstimmung wird standardmäßig im Vorfeld der Datenmeldung
an den "Konzern" durchgeführt.
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Gesamtabschlussrichtlinie der Stadt Aachen
6.3
Einheitlicher Ausweis
Der einheitliche Ausweis im Gesamtabschluss wird durch die Bereitstellung des Positionenplans erreicht. Dieser Gesamtsachkontenplan ist aus Gründen der Einheitlichkeit bindend für die Meldung der
Einzelabschlüsse der voll zu konsolidierenden Einheiten. Der Positionenplan ist dieser Richtlinie als
Anlage 6 beigefügt. Die Gliederung der Bilanz richtet sich nach der Struktur des Einzelabschlusses
der Stadt Aachen. Entsprechendes gilt für die Gliederung der Ergebnisrechnung.
6.4 Einheitlicher Ansatz
In den Rechnungslegungsnormen des HGB und des NKF gibt es zum Teil unterschiedliche Maßstäbe
und Wahlrechte zum Ansatz einzelner Bilanzposten. Hinsichtlich des Ansatzes im Gesamtabschluss
gelten die nachfolgenden Festlegungen. Ergänzend dazu ist als Anlage 7 die Tabelle "Ansatz- und
Bewertungsvorschriften im Vergleich" beigefügt.
Wesentliche Ansatzgebote gemäß GemHVO NRW sind:
Sonderposten für Investitionszuwendungen (HFA 1/1984 und § 43 Abs. 5 GemHVO NRW)
Pensionsrückstellungen für Altzusagen (Art. 28 Abs. 1 EGHGB und § 36 Abs. 1 GemHVO NRW)
Rückstellungen für unterlassene Instandhaltung (§ 249 Abs. 1 HGB und § 36 Abs. 3 GemHVO
NRW)
Rückstellungen für Rekultivierung und Nachsorge von Deponien und Altlasten (§36 Abs. 2
GemHVO NRW)
Wesentliche Ansatzwahlrechte gemäß GemHVO NRW in Abweichung zum HGB sind:
Aktivierungswahlrecht für Vermögensgegenstände des Anlagevermögens mit Anschaffungs- bzw.
1
Herstellungskosten bis einschließlich 60 (410) Euro ohne Umsatzsteuer (§ 29 Abs. 3 GemHVO
NRW)
Aktivierungswahlrecht für ein Disagio (§§ 250 Abs. 3 und 268 Abs. 6 HGB sowie § 42 Abs. 2 S. 1
GemHVO NRW)
Wesentliche Ansatzverbote gemäß GemHVO NRW sind:
Selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände (§ 43 Abs. 1 GemHVO NRW)
Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände sind im Gesamtabschluss auszuweisen.
Immaterielle Vermögensgegenstände, die ein Konzernunternehmen von einer anderen Konzerntochter aus deren Eigenproduktion entgeltlich erwirbt, sind im Einzelabschluss des Erwerbers aktivierungsfähig. Für den Gesamtkonzern handelt es sich jedoch um ein selbst geschaffenes immaterielles Gut und unterliegt daher dem Ansatzverbot.
Da in der GemHVO NRW – anders als in den Rechnungslegungsvorschriften nach dem Handelsgesetzbuch – folgende Sachverhalte nicht explizit erwähnt werden, kann von einem Bilanzierungsverbot
ausgegangen werden:
Aufwendungen für die Ingangsetzung und Erweiterung des Geschäftsbetriebes
1
Gesetzliche Änderung im Rahmen des NKF-Weiterentwicklungsgesetzes (NKFWG), spätestens gültig ab dem kommunalen
Jahresabschluss 2013
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Gesamtabschlussrichtlinie der Stadt Aachen
Sonderposten mit Rücklageanteil
Derivativer Geschäfts- oder Firmenwert in den Handelsbilanzen
Aktive latente Steuern in den Handelsbilanzen
Aktive latente Steuern aus den Einzelabschlüssen müssen bei der Überleitung in die KB II erfolgswirksam aufgelöst werden, da die GemHVO NRW hierfür kein Ansatzwahlrecht vorsieht.
Passive latente Steuern, die in den Einzelabschlüssen ausgewiesen werden, sind vollständig in
die KB II zu übernehmen. Da der Ausweis von latenten Steuern in der Bilanz nach NKF nicht zulässig ist, werden diese als Steuerrückstellungen gezeigt. Der Grundgedanke dahinter ist, dass
es sich bei den passiven latenten Steuern letztendlich um Verbindlichkeitsrückstellungen handelt.
Sonstige Aufwandsrückstellungen ohne gesetzliche Grundlage (ohne Instandhaltungsrückstellungen; § 36 Abs. 6 GemHVO NRW)
Vorgenommene Ausschüttungssperren sind von den Unternehmen zu melden.
6.5 Einheitliche Bewertung
Nach den Regelungen des HGB und des NKF können sich zum Teil Unterschiede in der Bewertung
von Vermögensgegenständen und Schulden ergeben. Die in den Gesamtabschluss übernommenen
Vermögensgegenstände und Schulden der voll zu konsolidierenden Betriebe sind entsprechend § 308
Abs. 1 S. 1 HGB grundsätzlich nach den auf den Jahresabschluss der Kommune anwendbaren Bewertungsmethoden einheitlich zu bewerten. Die Wertfindung muss bei gleichen Sachverhalten nach
den gleichen Bewertungsmethoden erfolgen. Gleiche Sachverhalte liegen vor, wenn
art- und funktionsgleiche Vermögensgegenstände oder Schulden vorliegen und gleichzeitig
die gleichen wertbestimmenden Bedingungen im Sinne von wertbeeinflussenden standort-, branchen- und betriebsspezifischen Faktoren gegeben sind.
Folgende Bewertungswahlrechte, die nach dem HGB bei der Erstellung der Einzelabschlüsse gelten,
müssen bei der Überleitung auf die KB II angepasst werden:
Wahl des Verbrauchsfolgeverfahrens (§ 256 HGB)
Abschreibungen auf das Umlaufvermögen aufgrund zukünftiger Wertschwankungen (§ 253 Abs.
3 HGB)
Bemessung der Herstellungskosten (§ 255 Abs. 2 u. 3 und § 33 Abs. 3 GemHVO NRW)
Nach NKF keine Einbeziehung des Werteverzehrs des Anlagevermögens, Kosten der allgemeinen Verwaltung, Aufwendungen für soziale Einrichtungen, freiwillige soziale Leistungen, betriebliche Altersversorgung sowie Fremdkapitalzinsen.
Wahl der Abschreibungsmethode und Nutzungsdauer für die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens
Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen (§ 253 Abs. 2 S. 1 HGB und § 36 Abs. 1 GemHVO
NRW)
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Gesamtabschlussrichtlinie der Stadt Aachen
Bei der Berechnung der Pensionsrückstellungen ist ein Rechnungszins von 5% zu Grunde zu legen.
Eine einheitliche Bewertung kann unterbleiben, wenn ihre Auswirkungen für die Vermittlung eines den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage nur von untergeordneter Bedeutung sind (§ 308 Abs. 2 HGB).
In einigen Fällen bestehen in Übereinstimmung mit den Empfehlungen aus dem Praxisleitfaden zum
Modellprojekt NKF Gesamtabschluss Anhaltspunkte dafür, dass die Auswirkungen auf den Konzernabschluss eher unwesentlich sind. Bei nachweislich untergeordneter Bedeutung für die Vermögens-,
Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage des Konzerns kann in den folgenden Fällen ggf. von einer
Anpassung der Bewertung an die NKF-Vorschriften abgesehen werden:
Verzicht auf die Anpassung von GWG-Erfassungen nach altem und nach neuem Steuerrecht
(insb. Zulässigkeit einer Übernahme der bei den voll zu konsolidierenden Unternehmen vorgenommenen Pool-Bildung)
Verzicht auf den Ausweis bzw. die Eliminierung von Verbundbeziehungen aus Sammeldebitoren
bzw. Vorverfahren
Zusammenfassung von Forderungen nach wesentlichen Arten
Zusammenfassung von Ausleihungen nach wesentlichen Arten
Zusammenfassung von Verbindlichkeiten nach wesentlichen Arten
Verzicht auf die Anpassung von Herstellungskosten
Verzicht auf die Anpassung von Bewertungsvereinfachungsverfahren
Beibehaltung von Netto-Bilanzierungen von bezuschussten Vermögensgegenständen für erhaltene Investitionszuschüsse vor dem Zeitpunkt der Erstkonsolidierung
Verzicht auf eine Umgliederung unwesentlicher Bilanzposten (z.B. Betriebs- und Geschäftsausstattung)
Darüber hinaus sind in Ausnahmefällen folgende Abweichungen zulässig:
Anpassung von Nutzungsdauern und Wahl der Abschreibungsmethode
Die Nutzungsdauern der voll zu konsolidierenden Betriebe sind in der Regel mit den steuerlichen
Vorgaben identisch. Die örtlichen Nutzungsdauern nach NKF orientieren sich in der Regel allerdings nicht an den steuerlichen Nutzungsdauern. Darüber hinaus schreiben die Kommunen in der
Regel linear ab. Die voll zu konsolidierenden Unternehmen legen aber aus steuerrechtlichen
Gründen häufig die degressive oder die Leistungsabschreibung zu Grunde.
Abweichungen von den Abschreibungszeiträumen und den Abschreibungsmethoden sind zu analysieren und zu begründen, sofern eine Anpassung nicht vorgenommen wird.
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Gesamtabschlussrichtlinie der Stadt Aachen
Folgendes Prüfschema kann als Entscheidungsgrundlage für eine Anpassung der Abschreibungszeiträume herangezogen werden:
7 Konsolidierung
Die Konsolidierung folgt dem Ziel, die wirtschaftliche Einheit des „Konzerns“ so zu behandeln, als
wäre sie ein einheitliches Unternehmen. Zur Vermeidung von Doppelerfassungen innerhalb des „Konzerns“ sind folgende Konsolidierungen vorzunehmen:
Kapitalkonsolidierung
Schuldenkonsolidierung
Zwischenergebniseliminierung
Aufwands- und Ertragseliminierung
7.1 Konsolidierungskreis
Die Definition des Konsolidierungskreises kann Kapitel 5.2 dieser Richtlinie entnommen werden.
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Gesamtabschlussrichtlinie der Stadt Aachen
7.2 Anzuwendende Konsolidierungsmethoden
Voll zu konsolidierende Unternehmen werden gemäß §§ 300 bis 309 HGB konsolidiert. Beteiligungen
an voll zu konsolidierenden Unternehmen, die unterhalb der Wesentlichkeitsgrenzen liegen, werden at
cost bilanziert.
Auf die anteilsmäßige Konsolidierung nach § 310 HGB bei gemeinschaftlich geführten Unternehmen
oder vABs, bei denen die Stadt Aachen weder eine einheitliche Leitung noch einen beherrschenden
Einfluss ausübt, wird verzichtet. Stattdessen findet bei derartigen Unternehmen das Equity-Verfahren
Anwendung.
Assoziierte Unternehmen werden nach der Equity-Methode gemäß §§ 311 und 312 HGB konsolidiert.
Beteiligungen an assoziierten Unternehmen, die unterhalb der Wesentlichkeitsgrenzen liegen, werden
at cost bilanziert.
Liegt kein maßgeblicher Einfluss vor, handelt es sich um eine Beteiligung, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet wird (at cost).
7.3 Erwerbsstichtag
Die Konsolidierung für den ersten Gesamtabschluss erfordert die Festlegung eines Erwerbsstichtages, mit dem eine fiktive Anschaffung der in den Gesamtabschluss einbezogenen Einheiten herbeigeführt wird. Der Erwerbsstichtag ist maßgeblich für die Bewertung der Zeitwerte der voll zu konsolidierenden und assoziierten Unternehmen. Der Erwerbsstichtag kann auf den Zeitpunkt des Erwerbs der
Anteile oder auf den Zeitpunkt der erstmaligen Einbeziehung der Unternehmen festgelegt werden.
Variante
Bemerkungen
Tatsächlicher
Erwerbszeitpunkt
Liegt zum Teil weit zurück und ist nicht mehr oder nur mit großem
Zeitaufwand nachvollziehbar; an seine Stelle tritt für die Zwecke der
kommunalen Rechnungslegung der Eröffnungsbilanzstichtag.
Die Bewertung von Vermögensgegenständen zu vorsichtig geschätzten Zeitwerten liegt vor (inkl. Beteiligungsvermögen auf Basis Bewertungsgutachten).
Das entspricht einer Bewertung zu fiktiven Anschaffungskosten (§ 92
Abs. 3 GO NRW) vor.
Zeitpunkt der erstmaligen
Einbeziehung
Zeitpunkt der erstmaligen Einbeziehung des Beteiligungsunternehmens / vABs in den Gesamtabschluss. Die einschlägige Literatur
erachtet für diesen Fall eine Erstkonsolidierung allein zu Beginn des
Geschäftsjahres (01.01.) des ersten kommunalen Gesamtabschlusses für sachgerecht.
Tabelle 2: Varianten Erwerbsstichtag
Für den Gesamtabschluss der Stadt Aachen wird die Erstkonsolidierung zum Stichtag 01.01.2010
durchgeführt. Wie vom Modellprojekt empfohlen, wird hierbei auf Grundlage der Wertansätze zum
Zeitpunkt ihres fiktiven Erwerbs, d.h. zum Stichtag der Eröffnungsbilanz des Einzelabschlusses der
Stadt Aachen (01.01.2008) aufgesetzt. Dabei werden die stillen Reserven und Lasten auf den Stichtag
des ersten Gesamtabschlusses (01.01.2010) fortgeschrieben.
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Gesamtabschlussrichtlinie der Stadt Aachen
7.4 Vollkonsolidierung
Gemäß § 116 Abs. 2 GO NRW sind die Jahresabschlüsse der Kernverwaltung und der einbezogenen
Unternehmen unter den dargestellten Grundsätzen der Konzernrechnungslegung zusammenzufassen.
Zur Vorbereitung der späteren Konsolidierungsschritte werden in Anlehnung an § 300 HGB die eingereichten KB III sowie der Abschluss der Kernverwaltung zu einer Summenbilanz bzw. Summenergebnisrechnung zusammengefügt, wobei zunächst alle Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten sowie Aufwendungen und Erträge in den Gesamtabschluss einfließen. Im Anschluss sind Kapital- / Schuldenkonsolidierung sowie Ertrags- / Aufwandseliminierung, ggf. auch eine
Zwischenergebniseliminierung, durchzuführen.
7.4.1
Kapitalkonsolidierung
Die Stadt Aachen führt die Kapitalkonsolidierung gemäß § 50 Abs. 1 GemHVO NRW i.V.m. § 301
HGB nach der so genannten Erwerbsmethode durch.
Die Kapitalkonsolidierung nach der Erwerbsmethode kann im Wege
der Buchwertmethode (§ 50 Abs. 1 GemHVO NRW i.V.m. § 301 Abs. 1 Nr. 1 HGB) oder
der Neubewertungsmethode (§ 50 Abs. 1 GemHVO NRW i.V.m. § 301 Abs. 1 Nr. 2 HGB)
durchgeführt werden.
Bei der Stadt Aachen findet im Rahmen der Kapitalkonsolidierung die Neubewertungsmethode Anwendung.
Dabei wird der Buchwert der Beteiligung in der Bilanz der Stadt Aachen mit dem auf die Stadt Aachen
entfallenden anteiligen Eigenkapital in der Bilanz des verbundenen Unternehmens verrechnet. Das
konsolidierungspflichtige Eigenkapital wird bei der Neubewertungsmethode mit dem Betrag angesetzt,
der sich nach einer vollständigen Neubewertung aller Vermögensgegenstände und Schulden ergibt.
Vor der Kapitalaufrechnung wird somit eine Neubewertungsbilanz erstellt, in der Vermögensgegenstände und Schulden mit ihren Zeitwerten angesetzt sind. Die Aufdeckung stiller Reserven und Lasten
erfolgt im Vergleich zur Buchwertmethode insoweit in einem vorgelagerten Schritt.
Grundsätzlich sollen stille Reserven und Lasten entsprechend dem Einzelbewertungsgrundsatz (§ 32
Abs. 1 S. 2 Nr. 2 GemHVO) jeweils einzeln erfasst und aufgedeckt werden. Ist eine exakte Verteilung
der stillen Reserven bzw. Lasten nicht mehr mit vertretbarem Aufwand möglich, darf die Zuordnung
auch auf Ebene von Anlagengruppen bzw. von Bilanzposten erfolgen.
Soweit stille Reserven bzw. Lasten einzeln aufgedeckt wurden, sind sie analog zur Einzelerfassung
fortzuschreiben. Es können aber auch pauschale Fortschreibungsverfahren (z.B. durchschnittliche
Abschreibungsquote je Bilanzposten, die in Folgejahren konstant bleibt) auf Ebene der Anlagengruppen oder der Bilanzposten vorgenommen werden.
Es ist aus Wirtschaftlichkeitsgesichtspunkten auf ein angemessenes Verhältnis zwischen Aufwand
und Nutzen zu achten.
Soweit in den Bewertungsgutachten zur kommunalen Eröffnungsbilanz bereits stille Reserven bzw.
Lasten aufgedeckt wurden, darf auf die fortgeführten Ansätze zurückgegriffen werden.
Die Aufdeckung stiller Reserven/Lasten über die Bewertungsgutachten hinaus ist vor allem bei Betrieben, die nach dem Ertragswertverfahren bewertet wurden, meist mit sehr hohem Aufwand verbunden.
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Gesamtabschlussrichtlinie der Stadt Aachen
Im Ausnahmefall darf auf die Verteilung von stillen Reserven und Lasten unter Beachtung des Grundsatzes der Wesentlichkeit auch verzichtet werden, sodass sich direkt ein Geschäfts- oder Firmenwert
(GFW) bzw. passiver Unterschiedsbetrag ergibt.
Ein Unterschiedsbetrag entsteht, wenn der Beteiligungswert vom anteiligen Zeitwert des Eigenkapitals
des Unternehmens abweicht. Ein positiver Unterschiedsbetrag wird als Geschäfts- oder Firmenwert in
der Gesamtbilanz der Stadt Aachen auf der Aktivseite ausgewiesen, während ein negativer Unterschiedsbetrag als solcher auf der Passivseite ausgewiesen wird. Eine Saldierung von verschiedenen
positiven und negativen Unterschiedsbeträgen ist nach der Neufassung des § 301 HGB durch das
BilMoG nicht mehr zulässig.
Die Behandlung des aus der Kapitalkonsolidierung resultierenden Geschäfts- oder Firmenwertes richtet sich nach § 50 Abs. 1 GemHVO NRW i.V.m. § 309 Abs. 1 HGB.
Der Geschäfts- oder Firmenwert kann außerplanmäßig abgeschrieben werden, wenn Gründe dafür
bestehen. Ein passiver Unterschiedsbetrag wird auf der Passivseite separat nach dem Eigenkapital
ausgewiesen und aufgelöst, wenn die Gründe nach § 309 Abs. 2 HGB dafür vorliegen.
Die Erstkapitalkonsolidierung zum 01.01.2010 wird im Gesamtabschluss der Stadt Aachen nach der
Neubewertungsmethode (§ 301 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 HGB) durchgeführt.
7.4.2
Schuldenkonsolidierung
Die Schuldenkonsolidierung (§ 303 HGB) wird nur bei voll zu konsolidierenden Unternehmen durchgeführt. Durch die Schuldenkonsolidierung sollen u.a. die zwischen Konzernunternehmen bestehenden
Forderungen und Verbindlichkeiten eliminiert werden mit der Folge, dass nur solche ausgewiesen
werden, die gegenüber Dritten bestehen. Hierunter fallen auch Darlehen bzw. Rechnungsabgrenzungsposten oder Rückstellungen, soweit sie Geschäftsvorfälle mit anderen Konzernunternehmen
betreffen.
Die Schuldenkonsolidierung wird im Rahmen der Konzernaufrechnungen durchgeführt. Dabei werden
folgende konzerninterne Positionen gegeneinander aufgerechnet:
Aktiva:
Ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Eigenkapital
Geleistete Anzahlungen
Ausleihungen an verbundene Unternehmen
Wertpapiere des Anlagevermögens
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Aktive Rechnungsabgrenzungsposten
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Gesamtabschlussrichtlinie der Stadt Aachen
Passiva:
Sonderposten
Rückstellungen
Anleihen
Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen
Passive Rechnungsabgrenzungsposten
Darüber hinaus ist zu prüfen, inwiefern Angaben zu Haftungsverhältnissen und sonstigen finanziellen
Verpflichtungen ggf. konzerninterne Schuldverhältnisse beinhalten.
Grundsätzlich sind nach vollständigen Saldenabstimmungen die Differenzen bei der Schuldenkonsolidierung minimiert. Verbleibende Abweichungen können in Form unechter und echter Differenzen auftreten.
Unechte Differenzen beruhen auf fehlerhaften Buchungen oder auf zeitlichen Buchungsunterschieden.
Sie sind im Rahmen der Saldenabstimmung aufzudecken und in den Einzelabschlüssen zu eliminieren oder entsprechend ihrer Ausprägung erfolgswirksam oder erfolgsneutral in der KB II zu korrigieren.
Echte Aufrechnungsdifferenzen basieren auf unterschiedlichen Ansatz- oder Bewertungsmethoden.
Sie können selbst bei der Anwendung konzerneinheitlicher Bewertungsmethoden nicht ausgeschlossen werden, da Ansprüche und Verbindlichkeiten in unterschiedlicher Höhe gegenüberstehen (z.B.
Niederstwertprinzip bei Forderungen vs. Höchstwertprinzip bei Verbindlichkeiten). Weiterhin stehen
Rückstellungen meistens noch keine zu bilanzierenden Forderungen gegenüber. Diese Differenzen
werden abhängig davon, ob ihnen in den Einzelabschlüssen eine erfolgsneutrale oder erfolgswirksame Buchung zugrunde liegt, erfolgsneutral bzw. erfolgswirksam im Rahmen der Schuldenkonsolidierung eliminiert.
7.4.3
Zwischenergebniseliminierung
Die Zwischenergebniseliminierung ist in § 50 Abs. 1 und 2 GemHVO NRW i.V.m. § 304 HGB geregelt.
Sind bei konzerninternen Geschäftsvorfällen Zwischenergebnisse entstanden, so sind diese mithilfe
der Zwischenergebniseliminierung zu neutralisieren.
Voraussetzungen für das Entstehen von Zwischenergebnissen sind:
Vorliegen eines Vermögensgegenstandes
Bilanzierung des Vermögensgegenstandes
Herkunft des Vermögensgegenstandes durch Lieferungen oder Leistungen innerhalb des Konsolidierungskreises
Wertunterschied zwischen den „Konzern-Anschaffungs- und Herstellungskosten“.
Für die Zwischenergebniseliminierung kann u.a. die Veräußerung von Grundstücken und Gebäuden
zwischen der Kommune und ihren Betrieben von Bedeutung sein.
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Gesamtabschlussrichtlinie der Stadt Aachen
Im kommunalen Umfeld des "Konzerns" ist die Zwischenergebniseliminierung in der Regel von geringer Bedeutung.
Die Zwischenergebniseliminierung kann unterbleiben, wenn dies für die Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der Vermögens-, Schulden-, Finanz- und Ertragslage
des „Konzerns“ nur von untergeordneter Bedeutung ist (§ 50 Abs. 1 GemHVO NRW i.V.m. § 304 Abs.
2 HGB).
Sollten einzelne Sachverhalte jedoch das Kriterium der Wesentlichkeit erfüllen, werden diese Zwischenergebnisse mit entsprechenden manuellen Buchungen im "Konzern" eliminiert.
7.4.4
Aufwands- und Ertragseliminierung
Die Aufwands- und Ertragskonsolidierung (§ 305 HGB) dient der Eliminierung von Erfolgskomponenten in der Gesamtergebnisrechnung, die aus Geschäften zwischen einbezogenen Konzerngesellschaften resultieren, sofern sie für die Darstellung der Ertragslage des gesamten "Konzerns" wesentlich sind (§ 305 Abs. 2 HGB). Die innerkonzernlichen Erträge sind mit den ihnen gegenüberstehenden
Aufwendungen zu verrechnen, soweit es sich nicht um eine Erhöhung von Beständen oder die Aktivierung von Eigenleistungen handelt. Ziel ist eine Gesamtergebnisrechnung, die ausschließlich die Aufwendungen und Erträge mit außerhalb des kommunalen Konzerns stehenden Dritten ausweist.
Im Gesamtabschluss des "Konzerns" ergibt sich gegenüber einem privaten Konzern die Besonderheit,
dass nicht nur Steueraufwendungen, sondern auch Steuererträge auftreten. Einige der Steuern (z.B.
Grund- oder Gewerbesteuer), die von einem Teil der Meldeeinheiten zu zahlen sind, fließen direkt
oder anteilig über Umlagen an die Kernverwaltung. Diese Steuereinnahmen sind nicht negativer Steueraufwand, sondern eine echte Finanzierungsquelle. Aus Sicht des "Konzerns" handelt es sich hierbei
zunächst um Aufwendungen bzw. Erträge, die nicht realisiert sind und daher grundsätzlich zu eliminieren wären. Aufgrund des hoheitlichen Charakters der Steuererhebung werden jedoch im Gesamtabschluss die Steuern brutto ausgewiesen. Erträge aus der Stellung als Steuergläubiger werden daher
auch im Gesamtabschluss gezeigt und nicht mit Steueraufwendungen verrechnet. Diese Regelung gilt
ausschließlich für Steuern, nicht aber für Gebührenaufwendungen und -erträge.
Im Konsolidierungskreis des "Konzerns" führt die Tatsache, dass viele privatrechtlich organisierte
Meldeeinheiten umsatzsteuerpflichtig sind und daher Aufwendungen und Erträge netto melden, die
Stadt Aachen und auch andere Beteiligte die Beträge hingegen brutto ausweisen, zu Differenzen.
Dieses sind echte Differenzen, die in der Konsolidierung zu berücksichtigen sind.
7.4.5
Latente Steuern
Infolge von Zwischenergebniseliminierungen und erfolgswirksamen Schuldenkonsolidierungen kann
es zu Abweichungen zwischen der Summe der Einzelergebnisse und dem Ergebnis des Gesamtabschlusses kommen.
Das Modellprojekt hat in seinen Beratungen festgestellt, dass die Ermittlung von latenten Steuern als
im kommunalen Umfeld eher wesensfremdes Element von nur nachrangiger Bedeutung ist und ein
größerer Aufwand zur Berechnung und Fortführung solcher Posten sich kaum rechtfertigen lassen
dürfte. Die Stadt Aachen wird daher auf die Angabe im Gesamtabschluss verzichten.
Sollten bereits im Rahmen der Erstellung der Einzelabschlüsse passive latente Steuern entstanden
sein, sind diese vollständig in die KB II zu übernehmen. Aktive latente Steuern aus den Einzelab-
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Gesamtabschlussrichtlinie der Stadt Aachen
schlüssen sind dagegen in der KB II erfolgswirksam aufzulösen, da die GemHVO NRW kein Ansatzwahlrecht vorsieht.
In Aachen wird auf den Ausweis latenter Steuern, die während der Erstellung des Gesamtabschlusses
entstehen würden, verzichtet. Passive latente Steuern aus den Einzelabschlüssen haben einen Verpflichtungscharakter. Sie werden übernommen und als Steuerrückstellungen ausgewiesen.
7.5 Equity-Konsolidierung
Rechtgrundlage für die Equity-Methode im Rahmen des Gesamtabschlusses bilden § 50 Abs. 3
GemHVO NRW sowie die §§ 311, 312 HGB. Demnach sind die Betriebe, welche unter maßgeblichem
Einfluss der Kommune stehen (sog. assoziierte Unternehmen), mit dem anteiligen Eigenkapital zu
konsolidieren.
Die Equity-Konsolidierung erfolgt nach der Buchwertmethode.
Im Unterschied zur Vollkonsolidierung werden bei ihr keine einzelnen Vermögensgegenstände,
Schulden, Erträge und Aufwendungen in den Gesamtabschluss übernommen. Stattdessen findet eine
Fortschreibung des Beteiligungsbuchwertes um die anteilig auf den Anteilseigner entfallenden Eigenkapitalveränderungen beim Beteiligungsunternehmen statt.
Bei erstmaliger Anwendung der Buchwertmethode wird der Buchwert der Beteiligung im Einzelabschluss als Beteiligung an assoziierten Unternehmen im Gesamtabschluss ausgewiesen. In einer
Nebenrechnung wird der Beteiligungsansatz auf eventuell vorhandene stille Reserven und Lasten
untersucht. Zu diesem Zweck wird der Beteiligungsansatz dem anteiligen Eigenkapital des assoziierten Unternehmens gegenübergestellt. Ist der Buchwert größer (niedriger), so entsteht ein aktiver (passiver) Unterschiedsbetrag, der auf seine Ursache hin zu untersuchen und bei erstmaliger Anwendung
in der Gesamtbilanz gesondert auszuweisen oder im Anhang anzugeben ist.
Der Wertansatz der Beteiligung wird in den weiteren Gesamtabschlüssen um die anteiligen Veränderungen des Eigenkapitals fortgeschrieben. Die Ergebnisse dieser Fortschreibung sind in der Gesamtergebnisrechnung als „Erträge bzw. Aufwendungen aus assoziierten Unternehmen“ auszuweisen.
8 Gesamtanhang
Gemäß § 49 Abs. 1 GemHVO NRW besteht der Gesamtabschluss neben der Gesamtbilanz und der
Gesamtergebnisrechnung aus einem Gesamtanhang.
In diesem sind nach § 51 Abs. 2 GemHVO NRW zu den Posten der Gesamtbilanz und der Gesamtergebnisrechnung die verwendeten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden anzugeben und so zu
erläutern, dass sachverständige Dritte die Wertansätze beurteilen können. Angewandte, zulässige
Vereinfachungsregeln und Schätzungen sind im Einzelnen anzugeben.
8.1 Gliederung
Der Anhang des Gesamtabschlusses der Stadt Aachen beinhaltet im Einzelnen:
1. Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des Gesamtabschlusses
2. Angaben zum Konsolidierungskreis
3. Angaben zu Konsolidierungsmethoden
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Gesamtabschlussrichtlinie der Stadt Aachen
4.
5.
6.
7.
Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Erläuterungen zu einzelnen Posten der Gesamtbilanz und der Gesamtergebnisrechnung
Erläuterungen zur Gesamtkapitalflussrechnung
Gesamtverbindlichkeitenspiegel
8.1.1
Angaben zum Konsolidierungskreis
Es sind folgende Angaben zu allen in den Gesamtabschluss einbezogenen kommunalen Betrieben zu
machen:
Name und Sitz
Anteil am Kapital des Betriebes / vAB
Bei voll zu konsolidierenden Betrieben ist zusätzlich der zur Einbeziehung in den Gesamtabschluss verpflichtende Sachverhalt anzuführen, sofern dieser nicht auf der Kapitalmehrheit beruht.
Falls diese Angaben im Beteiligungsbericht ersichtlich sind, kann auf diesen verwiesen werden.
Der Verzicht der Einbeziehung bei untergeordneter Bedeutung ist zu erläutern.
Für eine Vergleichbarkeit mit vorangegangenen Geschäftsjahren sind wesentliche Änderungen
an der Zusammensetzung des Konsolidierungskreises kenntlich zu machen.
8.1.2
Angaben zu den Konsolidierungsmethoden
Die gewählten Konsolidierungsmethoden sind anzugeben. Sollte sich im Zeitablauf die Konsolidierungsmethode ändern (z.B. durch Anpassung des Beteiligungsverhältnisses), so ist dieser Vorgang im
Gesamtanhang zu erläutern. Im Falle einer Kapitalkonsolidierung ist dann ein Hinweis auf die Anwendung der Neubewertungsmethode bei der Vollkonsolidierung und der Buchwertmethode bei der Equity-Konsolidierung in den Gesamtanhang zu übernehmen.
Ebenso sind in Anspruch genommene Vereinfachungen, beispielsweise bezüglich der Zwischenergebniseliminierung oder Schätzungen, darzustellen.
8.1.3
Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die in dieser Gesamtabschlussrichtlinie dargelegten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind in
den Gesamtanhang zu übernehmen.
Es sind gegebenenfalls die Gründe anzugeben, welche die Annahme einer betrieblichen Nutzungsdauer eines in der Konzernbilanz ausgewiesenen entgeltlich erworbenen Geschäfts- oder Firmenwertes aus der Kapitalkonsolidierung von mehr als fünf Jahren rechtfertigen (§ 285 Nr. 13 HGB).
Eventuelle Abweichungen vom Grundsatz der einheitlichen Bilanzierung und Bewertung sind zu begründen und zu erläutern.
8.1.4
Erläuterungen zur Gesamtbilanz und Gesamtergebnisrechnung
Die Gesamtbilanz wird um einen (freiwilligen) Anlagenspiegel ergänzt.
Gemäß § 49 Abs. 3 GemHVO NRW i.V.m. § 37 GemHVO ist der Verbindlichkeitenspiegel verpflichtend aufzunehmen.
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Gesamtabschlussrichtlinie der Stadt Aachen
Sofern bei der Bilanzierung von Pensionsrückstellungen von dem Wahlrecht nach Art. 28 Abs. 1 EGHGB Gebrauch gemacht worden ist, sind sämtliche im Konzern nicht passivierten Rückstellungen im
Gesamtanhang aufzuführen.
Der aus der Equity-Konsolidierung resultierende Unterschiedsbetrag zwischen dem Buchwert und
dem anteiligen Eigenkapital des assoziierten Unternehmens sowie ein darin enthaltener Geschäftsoder Firmenwert oder passiver Unterschiedsbetrag sind im Gesamtanhang anzugeben.
Weiterhin ist der Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen gegenüber Dritten darzulegen, die weder in der Konzernbilanz passiviert noch als Haftungsverhältnis nach § 251 HGB vermerkt
wurden (z.B. Wechselobligo, Bürgschaften, Wechsel- und Scheckbürgschaften, Verpflichtungen aus
Gewährleistungsverträgen, bestehende Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten). Die Angaben sind
nur erforderlich, wenn sie für die Beurteilung der Finanzgesamtlage des "Konzerns" von Bedeutung
sind.
8.1.5
Erläuterungen zur Gesamtkapitalflussrechnung
Dem Gesamtanhang ist gemäß § 51 Abs. 3 GemHVO NRW eine Gesamtkapitalflussrechnung unter
Beachtung des Deutschen Rechnungslegungsstandards NR. 2 (DRS 2) beizufügen.
Sie wird auf Basis der konsolidierten Zahlen des Gesamtabschlusses unter Anwendung des TopDown-Konzeptes abgeleitet und dient der Information hinsichtlich der Liquiditätslage des "Konzerns".
Die Stadt Aachen nimmt die Ermittlung des Cash-Flows nach der derivativen Ermittlungsmethode und
unter Verwendung des indirekten Gliederungsschemas vor.
9 Gesamtlagebericht
Der Gesamtlagebericht ist nach § 51 Abs. 1 GemHVO NRW ein notwendiger Bestandteil der Rechnungslegung auf Konzernebene. Im Lagebericht ist das durch den Gesamtabschluss zu vermittelnde
Bild der Vermögens- Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage des „Konzerns Kommune“ zu erläutern. Die Kommune ist verpflichtet, eine ausgewogene und umfassende, dem Umfang der kommunalen Aufgabenerfüllung entsprechende Analyse ihrer Haushaltswirtschaft unter Einbeziehung ihrer Betriebe zur Darstellung ihrer wirtschaftlichen Gesamtlage vorzunehmen.
9.1 Inhaltliche Aspekte
1.
2.
3.
4.
Darstellung von Geschäftsverlauf und Lage
Nach Schluss des Geschäftsjahres eingetretene Vorgänge von besonderer Bedeutung
voraussichtliche Entwicklung mit ihren Chancen und Risiken.
Verantwortlichkeiten
9.1.1
Darstellung von Geschäftsverlauf und Lage
Geschäftsverlauf und Lage sind auf Basis aller in den Gesamtabschluss einbezogenen Unternehmen
und verselbständigten Aufgabenbereiche darzustellen und die wichtigsten Ergebnisse des Gesamtabschlusses in ihren tatsächlichen Verhältnissen zu erläutern. Zu diesem Zweck können betriebswirt-
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Gesamtabschlussrichtlinie der Stadt Aachen
schaftliche Kennzahlen herangezogen werden, die mit Bezug auf die im Gesamtabschluss ausgewiesenen Beträge zu erörtern sind.
9.1.2
Vorgänge von besonderer Bedeutung nach Schluss des Geschäftsjahres
Aufzuführen sind Vorfälle nach dem Stichtag des Gesamtabschlusses, sofern sie für die Beurteilung
der Verhältnisse des "Konzerns" erheblich sind. Relevante Vorgänge nach Beendigung des Geschäftsjahres sind z.B. wesentliche Veränderungen in der Zusammensetzung des "Konzerns" (Erwerb
von Unternehmen / Veräußerung von Tochterorganisationen), ferner außerordentliche Ereignisse oder
Entwicklungen in einzelnen Geschäftsbereichen, sofern ihnen erhebliche Bedeutung für die Beurteilung der Lage im Konzern zukommt.
9.1.3
Voraussichtliche Entwicklung mit Chancen und Risiken
Im Gesamtlagebericht ist auch über die Chancen und Risiken der zukünftigen Gesamtentwicklung der
Gemeinde zu informieren. Aus der Sicht des "Konzerns" sind hier Sachverhalte berichtspflichtig, die
eine über das einzelne Unternehmen hinausreichende Bedeutung für den Gesamtkonzern haben.
Spezielle für den öffentlichen Konzern relevante Risiken sind z.B.:
Sich abzeichnende Steuerrechtsänderungen oder Änderungen in der Verteilung des Steueraufkommens, die eine besonders starke Auswirkung auf die Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und
Finanzgesamtlage haben und die u. U. nicht durch eine entsprechende Sonderregelung ausgeglichen werden,
Änderungen der gesamtwirtschaftlichen Lage, die eine Veränderung des Steueraufkommens zur
Folge haben,
Andere Gesetzesänderungen oder Auflagen, die wesentliche Auswirkungen auf die Vermögens-,
Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage entfalten,
Strukturänderungen, die zu einer gravierenden Änderung der Beschäftigung führen können,
Umweltrisiken, die nicht unbedingt von Unternehmen des "Konzerns" ausgehen müssen, da auch
mit Belastungen des öffentlichen Haushalts zu rechnen ist, wenn Umweltbelastungen von Privaten verursacht werden.
Sachverhalte, die den Konzern nur in Teilbereichen (einzelne Tochterorganisationen oder bestimmte Geschäftsbereiche) berühren, sind ausschließlich dann anzugeben, wenn sie für den
Gesamtkonzern von Bedeutung sind. Dagegen sind Änderungen der Geschäftspolitik selbst dann
anzuzeigen, wenn sie nur Teilbereiche betreffen.
9.1.4
Verantwortlichkeiten
Nach § 116 Abs. 4 GO NRW sind am Schluss des Gesamtlageberichts für die Mitglieder des Verwaltungsvorstands nach § 70 GO NRW, soweit dieser nicht zu bilden ist, für den Oberbürgermeister und
die Kämmerin, sowie für die Ratsmitglieder, auch wenn die Personen im Haushaltsjahr ausgeschieden
sind,
der Familienname mit mindestens einem ausgeschriebenen Vornamen,
der ausgeübte Beruf,
die Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien,
die Mitgliedschaft in Organen von verselbständigten Aufgabenbereichen der Gemeinde,
die Mitgliedschaft in Organen sonstiger privatrechtlicher Unternehmen
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Gesamtabschlussrichtlinie der Stadt Aachen
12
Anlagen
Anlage 1
Voll zu konsolidierende Betriebe zum Erstkonsolidierungsstichtag 01.01.2010
Anlage 2
At equity zu konsolidierende Betriebe zum Erstkonsolidierungsstichtag 01.01.2010
Anlage 3
At cost zu konsolidierende Betriebe zum Erstkonsolidierungsstichtag 01.01.2010
Anlage 4
Partnerkennzeichen Vollkonsolidierungskreis
Anlage 5
Bewegungsartenübersicht
Anlage 6
Positionenplan
Anlage 7
Ansatz- und Bewertungsvorschriften im Vergleich
Anlage 8
Ansprechpartner
Anlage 9
Örtliche Nutzungsdauertabelle der Stadt Aachen
Seite 30 von 30
Anlage 1:
Voll zu konsolidierende Betriebe zum
Erstkonsolidierungsstichtag 01.01.2010
Unternehmen
Stadt Aachen
E.V.A. Energieversorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH
Aachener Parkhaus GmbH (APAG)
ASEAG Aachener Straßenbahn und Energieversorgungs AG
regio iT aachen gesellschaft für informationstechnologie mbH
STAWAG Stadtwerke Aachen AG
STAWAG Energie GmbH
STAWAG Netz GmbH
FACTUR Billing Solutions GmbH
gewoge AG
KuBa Kur- und Badegesellschaft
Aachener Stadtbetrieb (E 18)
Eurogress (E 88)
EUROGRESS Aachen Betriebs-GmbH
Gebäudemanagement (E 26)
Kulturbetrieb (E 49)
Stadttheater und Musikdirektion Aachen (E 46/47)
Volkshochschule Aachen (E 42)
Anlage 2:
At equity zu konsolidierende Betriebe zum
Erstkonsolidierungsstichtag 01.01.2010
Unternehmen
AGIT Aachener Gesellschaft für Innovation und Technologietransfer mbH
ZEW Zweckverband Entsorgungsregion West
Zweckverband Aachener Verkehrsverbund
Anlage 3:
At cost zu konsolidierende Betriebe zum
Erstkonsolidierungsstichtag 01.01.2010
Sonstige Beteiligungen
ASEW Energie und Umwelt Service GmbH & Co. KG
netAachen GmbH
TGE Trianel Gasspeicher Epe GmbH & Co. KG
Trianel Kohlekraftwerk Lünen GmbH & Co. KG
Trianel Gaskraftwerk Hamm GmbH & Co. KG
TRIANEL GmbH
Trianel Windkraftwerk Borkum GmbH & Co. KG
AWA Entsorgung GmbH
RWTH Aachen Campus GmbH
Technische Werke Naumburg
Einkaufs- und Wirtschaftsgesellschaft für Verkehrsunternehmen (BEKA)
Gemeinnützige Wohnungbaugesellschaft für die StädteRegion Aachen GmbH
Hochtemperatur Kernkraftwerk GmbH
Sparkassenzweckverband
CVUA (Anstalt öffentlichen Rechts)
Trianel Service GmbH (TSG)
Verbundene Unternehmen von untergeordneter Bedeutung
GEGRA Gewerbegrundstücksgesellschaft
ASEAG Reisen GmbH
cogniport
ESBUS Eschweiler bus- und Servicegesellschaft mbH
Unterstützungseinrichtung "Akreka" GmbH
STAWAG Abwasser GmbH
STAWAG Energiedienstleistung GmbH
Assoziierte Unternehmen von untergeordneter Bedeutung
AKM Aachener Kreuz Merzbrück Verwaltungs GmbH
AKM Aachener Kreuz Merzbrück GmbH & Co. KG
Avantis Services N.V.
G.O.B. Avantis Grenzüberschreitendes Gewerbegebiet Aachen-Heerlen N.V.
FAM Flughafen Aachen Merzbrück GmbH
G.O.B. Euroservices B.V.
Institut für Wasser- und Abwasseranalytik GmbH (IWA)
STAWAG Solar GmbH
Euregionale 2008 Agentur GmbH
Power Tower I
Utilicount GmbH & Co. KG
Zweckverband Studieninstitut Aachen
WAG Wassergewinnungs- und Aufbereitungsgesellschaft Nordeifel mbH
Energie GUT GmbH
Anlage 4:
Partnerkennzeichen Vollkonsolidierungskreis
Betriebe
Stadt Aachen
Aachener Stadtbetrieb (E 18)
Eurogress (E 88)
Eurogress Betriebs-GmbH
EVA-Konzern:
APAG GmbH
ASEAG
EVA GmbH
FACTUR Billing Solutions
regio it
Stawag
Stawag Energie GmbH
Stawag Netz GmbH
Gebäudemanagement (E 26)
GEWOGE
KUBA
Kulturbetrieb (E 49)
Stadttheater und Musikdirektion Aachen (E 46/47)
Volkshochschule Aachen (E 42)
Partnerkennzeichen
P0001
P0002
P0003
P0004
P0005
P0006
P0007
P0008
P0009
P0010
P0011
P0012
P0013
P0015
P0016
P0017
P0018
P0019
Anlage 5:
Bewegungsartenübersicht
Bereich
Anlagevermögen
Eigenkapital
Sonderposten
Rückstellungen
Bewegungsart
100
120
130
140
150
170
200
220
230
240
250
270
600
620
630
640
645
650
680
I00
I50
J50
500
520
530
540
550
560
570
590
Bezeichnung Bewegungsart
Anlagevermögen - AHK Anfangsbestand
Anlagevermögen - AHK Zugang
Anlagevermögen - AHK Zugang Kons.kreis
Anlagevermögen - AHK Abgang
Anlagevermögen - AHK Abgang Kons.kreis
Anlagevermögen - AHK Umbuchungen
Anlagevermögen - AfA Anfangsbestand
Anlagevermögen - AfA Zugang
Anlagevermögen - AfA Zugang Kons.kreis
Anlagevermögen - AfA Abgang
Anlagevermögen - AfA Abgang Kons.kreis
Anlagevermögen - AfA Umbuchungen
Eigenkapital - Anfangsbestand/Saldovortrag
Eigenkapital - Zugang
Eigenkapital - Zugang Konsolidierungskreis
Eigenkapital - Abgang
Eigenkapital - Ausschüttung an Gesellschafter
Eigenkapital - Abgang Konsolidierungskreis
Eigenkapital - Übrige Veränderungen
Sonderposten - Anfangsbestand/Saldovortrag
Sonderposten - Zugang
Sonderposten - Abgang
Rückstellungen - Anfangsbestand/Saldovortrag
Rückstellungen - Zugang
Rückstellungen - Zugang Konsolidierungskreis
Rückstellungen - Verbrauch
Rückstellungen - Abgang Konsolidierungskreis
Rückstellungen - Auflösung
Rückstellungen - Umbuchung
Rückstellungen - Aufzinsung
Anlage 6:
Positionenplan
Gesamtbilanz
Gliederung
A0000000
A1000000
A1100000
A1110000
Konto
01000000
01010000
01020000
A1120000
01100000
01100010
A1130000
01900000
01900010
A1200000
A1211000
02110000
02210000
02310000
02410000
A1220000
03110000
03210000
03310000
03410000
03420000
03430000
03440000
03510000
A1230000
04110000
04210000
04310000
04410000
04510000
04610000
04710000
04810000
04910000
04920000
A1240000
05110000
A1250000
06110000
06510000
06610000
06910000
A1260000
A1261000
07110000
A1262000
07510000
07510001
07510002
A1270000
08110000
A1280000
A1281000
Bezeichnung
Aktiva
Anlagevermögen
Immaterielle Verögensgegenstände
Geschäfts- oder Firmenwert
Geschäfts- oder Firmenwert aus Einzelabschlüssen
Geschäfts-oder Firmenwert aus der Vollkonsolidierung
Geschäfts-oder Firmenwert aus der Equity-Konsolidierung
Sonstige immaterielle Vermögensgegenstände
Sonst. selbstgeschaffene imma. VG aus den Einzelabschlüssen
Sonstige entgeltlich erworbene immaterielle VG
Anzahlungen auf immaterielle Vermögensgegenstände
Anzahlungen auf imm. VG an Vollkonsolidierungskreis
Anzahlungen auf imm. VG an Sonstige
Sachanlagen
Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte
Grünflächen
Ackerland
Wald, Forsten
Sonstige unbebaute Grundstücke
Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte
Kinder- und Jugendeinrichtungen
Schulen
Wohnbauten
Krankenhäuser
Soziale Einrichtungen
Sportstätten
Mehrzweck und Messehallen
Sonstige Dienst-, Geschäfts- und Betriebsgebäude
Infrastrukturvermögen
Grund und Boden des Infrastrukturvermögens
Brücken und Tunnel
Gleisanlagen mit Streckenausrüstung und Sicherheitsanlagen
Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen
Straßennetz mit Wegen, Plätzen und Verkehrslenkungsanlagen
Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens
Stromversorgungsanlagen
Gasversorgungsanlagen
Wasserversorgungsanlagen
Abfallbeseitigungsanlagen
Bauten auf fremdem Grund und Boden
Bauten auf fremdem Grund und Boden
Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler
Kunstgegenstände
Baudenkmäler
Bodendenkmäler
Sonstige Kulturdenkmäler
Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge
Maschinen und technische Anlagen
Maschinen und technische Anlagen
Fahrzeuge
Sonstige Fahrzeuge
Fahrzeuge ÖPNV
Spezialfahrzeuge
Betriebs- und Geschäftsausstattung
Betriebs- und Geschäftsausstattung
Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau
Geleistete Anzahlungen
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Gliederung
Konto
09110000
09110010
A1282000
09610000
09610010
A1300000
A1310000
10120000
10130000
A1320000
11120000
11130000
A1330000
12100000
A1340000
12110000
12120000
A1350000
14910000
14920000
A1360000
A1361000
13200000
13210000
A1362000
13310000
A1363000
13410000
13420000
A1364000
13430000
A1365000
13910000
A2000000
A2100000
A2110000
15110000
15110010
15111010
15111020
A2120000
15111100
15111110
A2130000
15910000
A2200000
A2210000
A2211000
17100000
17200000
A2212000
17600000
17700000
17700100
17700200
17700300
17700400
A2220000
17800000
17900000
A2300000
17999998
17999999
A2400000
Bezeichnung
Geleistete Anzahlungen Sachanl. an Vollkonsolidierungskreis
Geleistete Anzahlungen Sachanl. an Sonstige
Anlagen im Bau
Anlagen im Bau aus Vollkonsolidierungskreis
Anlagen im Bau aus Sonstigen
Finanzanlagen
Anteile an verbundenen Unternehmen
Anteile an verbundenen Unternehmen Vollkonsolidierungskreis
Anteile an sonstigen verbundenen Unternehmen
Anteile an assoziierten Unternehmen
Anteile an assoz. Unternehmen aus den Einzelabschlüssen
Unterschiedsbetrag aus der Equity-Konsolidierung
Beteiligungen
Sonstige Beteiligungen (At Cost)
Sondervermögen
Sondervermögen im Vollkonsolidierungskreis
Sonstige Sondervermögen
Wertpapiere des Anlagevermögens
Wertpapiere des Anlagevermögens vom Vollkonsolidierungskreis
Sonstige Wertpapiere des Anlagevermögens
Ausleihungen
Ausleihungen an verbundene Unternehmen
Ausleihungen an verb. Unternehmen Vollkonsolidierungskreis
Ausleihungen an sonstige verbundene Unternehmen
Ausleihungen an Beteiligungen
Ausleihungen an Beteiligungen
Ausleihungen an Sondvermögen
Ausleihungen an Sondvermögen Vollkonsolidierungskreis
Sonstige Ausleihungen an Sondervermögen
Ausleihungen von kommunalen Betrieben an Kommune
Ausleihungen von kommunalen Betrieben an Kommune
Sonstige Ausleihungen
Sonstige Ausleihungen
Umlaufvermögen
Vorräte
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Waren
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe
Waren (auch Grundstücke) im Umlaufvermögen
Unfertige Erzeugnisse / Leistungen
Fertige Erzeugnisse
Geleistete Anzahlungen auf Vorräte
Geleistete Anzahlungen für Vorräte Vollkonsolidierungskreis
Geleistete Anzahlungen für Vorräte Sonstige
Sonstige Vorräte
Sonstige Vorräte
Forderungen und sonst. Vermögensgegenstände
Forderungen
Eingefordertes, noch nicht eingezahltes Kapital
Eingef., n.nicht eingez.Kap. v.Vollkonsolidierungskreis
Eingef., n. nicht eingez. Kapital von Sonstigen
Sonstige Forderungen
Forderungen gg. Vollkonsolidierungskreis
Forderungen gegenüber Sonst.
EWB zu Forderungen gg. Sonstige
EWB zu Forderungen gg. Vollkonsolidierungskreis
PWB zu Forderungen gg. Sonstige
PWB zu Forderungen gg. Vollkonsolidierungskreis
Sonstige Vermögensgegenstände
Sonstige Vermögensgegenstände Vollkonsolidierungskreis
Sonstige Vermögensgegenstände Sonstige
Wertpapiere des Umlaufvermögens
Wertpapiere des Umlaufverm. vom Vollkonsolidierungskreis
Sonstige Wertpapiere des Umlaufvermögens
Liquide Mittel
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Gliederung
Konto
18100100
A3000000
A3100000
Bezeichnung
Liquide Mittel
19300000
19300010
Aktive Rechnungsabgrenzung (ARAP)
Aktive latente Steuern
Aktive latente Steuern aus Einzelabschlüssen
Abgrenzung latenter Steuern aus der Konsolidierung
Sonstige Aktive Rechnungsabgrenzung (ARAP)
Sonstige ARAP vom Vollkonsolidierungskreis
Sonstige ARAP von Sonstigen
19400000
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag
19100000
19200000
A3200000
A4000000
P0000000
P1000000
P1100000
20110000
20110010
20110020
20110030
20110040
20110050
20210000
P1200000
20300000
P1300000
20410000
P1400000
20890000
20890010
20890020
20890030
P1500000
20810000
20810010
20810020
20810030
P1600000
20810040
P1700000
20810090
P2000000
P2100000
23100000
23110000
P2200000
23210000
23211000
P2300000
23310000
P2400000
23910000
23911000
23912000
23913000
P3000000
P3100000
25110000
P3200000
26110000
26120000
P3300000
27110000
Passiva
Eigenkapital
Allgemeine Rücklage
Allgemeine Rücklage
Grundkapital / Stammkapital
Kapitalrücklage
Gewinnrücklage
Unterschiedbetrag Kapitalkonsolidierung
Vorabausschüttung
Zweckgebundene Deckungsrücklage
Sonderrücklagen
Sonderrücklagen
Ausgleichsrücklage
Ausgleichsrücklage
Ergebnisvorträge
Gewinn- und Verlustvortrag
Dividendenausschüttung
Verrechnung Dividendenausschüttung
Verrechnung Kapitalkonsolidierung
Gesamtjahresergebnis
Gesamtjahresüberschuss/-fehlbetrag
JÜ/JF vor Erstkonsolidierung
JÜ/JF Methodenwechsel
JÜ/JF Organisationsänderung
Gesamtbilanzgewinn/-verlust
Gesamtbilanzgewinn/-verlust
Ausgleichsposten für Anteile anderer Gesellschafter
Ausgleichsposten für Anteile anderer Gesellschafter
Sonderposten
Sonderposten aus Zuwendungen
Sonderposten aus Zuwendungen vom Vollkonsolidierungskreis
Sonderposten aus Zuwendungen von Sonstigen
Sonderposten aus Beiträgen
Sonderposten aus Beiträgen vom Vollkonsolidierungskreis
Sonderposten aus Beiträgen von Sonstigen
Sonderposten für den Gebührenausgleich
Sonderposten für den Gebührenausgleich
Sonstige Sonderposten
Sonstige Sonderposten vom Vollkonsolidierungskreis
Sonstige Sonderposten von Sonstigen
Sonstige Sonderposten mit Rücklagenanteil
Sonstige Sonderposten Stiftungen
Rückstellungen
Pensions- und Beihilferückstellungen
Pensions- und Beihilferückstellungen
Rückstellungen für Deponien und Altlasten
Rückstellungen für Deponien
Rückstellungen für Altlasten
Instandhaltungsrückstellungen
Instandhaltungsrückstellungen
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Gliederung
P3400000
Konto
27120000
27130000
27140000
27150000
P3500000
P3510000
28110000
28111000
28112000
28113000
P3520000
28120000
28130000
28140000
28150000
28160000
28170000
P4000000
P4100000
30100000
30200000
P4200000
P4210000
32100000
32100010
32100020
32100030
P4220000
32200000
32200010
32200020
32200030
P4300000
P4310000
33100000
33100010
33100020
33100030
P4320000
33200000
33200010
33200020
33200030
P4400000
P4410000
34100000
34100010
34100020
34100030
P4420000
34200000
34200010
34200020
34200030
P4500000
P4510000
35100000
35100010
35100020
35100030
P4520000
35200000
35200010
35200020
Bezeichnung
Steuerrückstellungen
Steuerrückstellungen gg. Kommunen
Steuerrückstellungen gg. Sonstigen
Passive latente Steuern aus der Konsolidierung
Passive latente Steuern aus Einzelabschlüssen
Sonstige Rückstellungen
Sonstige Rückstellungen für den Personalbereich
Sonstige Rückstellungen für nicht genommenen Urlaub
Sonstige Rückstellungen für Altersteilzeit
Sonstige Rückstellungen für Überstunden
Sonstige Rückstellungen für den Personalbereich
Sonstige Rückstellungen
Sonstige Rückstellungen gg. Vollkonsolidierungskreis
Sonstige Rückstellungen gg. Sonstigen
Son. Rückst. für drohende Verluste Vollkonsolidierungskreis
Son. Rückst. für drohende Verluste Sonstige
Rückst. für ausstehenden Rechnungen Vollkonsolidierungskreis
Rückst. für ausstehenden Rechnungen Sonstige
Verbindlichkeiten
Anleihen
Anleihen von Vollkonsolidierungskreis
Anleihen von Sonstigen
Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen
Investitionskredite vom Vollkonsolidierungskreis
Investitionskredite vom Vollkonsolidierungskreis
Investitionskredite v. Vollkonsolidierungskreis bis 1 Jahr
Investitionskredite v. Vollkonsolidierungskreis 1-5 Jahre
Investitionskredite v. Vollkonsolidierungskreis über 5 Jahre
Investitionskredite von Sonstigen
Investitionskredite von Sonstigen
Investitionskredite von Sonstigen bis 1 Jahr
Investitionskredite von Sonstigen 1-5 Jahre
Investitionskredite von Sonstigen über 5 Jahre
Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung
Liquiditätskredite vom Vollkonsolidierungskreis
Liquiditätskredite vom Vollkonsolidierungskreis
Liquiditätskredite v. Vollkonsolidierungskreis bis 1 Jahr
Liquiditätskredite v. Vollkonsolidierungskreis 1-5 Jahre
Liquiditätskredite v. Vollkonsolidierungskreis über 5 Jahre
Liquiditätskredite von Sonstigen
Liquiditätskredite von Sonstigen
Liquiditätskredite von Sonstigen bis 1 Jahr
Liquiditätskredite von Sonstigen 1 bis 5 Jahre
Liquiditätskredite von Sonstigen über 5 Jahre
Verbindlichkeiten aus kreditähnlichen Rechtsgeschäften
Kreditähnliche Rechtsgeschäfte mit Vollkonsolidierungskreis
Kreditähnliche Rechtsg. Vollkonsolidierungskreis
Kreditähnliche Rechtsg. Vollkonsolidierungsk. bis 1 Jahr
Kreditähnliche Rechtsg. Vollkonsolidierungsk. 1-5 Jahre
Kreditähnliche Rechtsg. Vollkonsolidierungsk. über 5 Jahre
Kreditähnliche Rechtsgeschäfte mit Sonstigen
Kreditähnliche Rechtsgeschäfte mit Sonstigen
Kreditähnliche Rechtsg. Sonstige bis 1 Jahr
Kreditähnliche Rechtsg. Sonstige 1 bis 5 Jahre
Kreditähnliche Rechtsg. Sonstige über 5 Jahre
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
Verbindlichkeiten aus LuL gg. Vollkonsolidierungskreis
Verbindlichkeiten aus LuL gg. Vollkonsolidierungskreis
Verbindlichkeiten aus LuL gg. Vollkons. bis 1 Jahr
Verbindlichkeiten aus LuL gg. Vollkons. 1 bis 5 Jahre
Verbindlichkeiten aus LuL gg. Vollkons. über 5 Jahre
Verbindlichkeiten aus LuL gg. Sonstigen
Verbindlichkeiten aus LuL gg. Sonstigen
Verbindlichkeiten aus LuL gg. Sonstigen bis 1 Jahr
Verbindlichkeiten aus LuL gg. Sonstigen 1 bis 5 Jahre
Seite 4 von 9
Gliederung
Konto
35200030
38200000
38200010
38200020
38200030
Bezeichnung
Verbindlichkeiten aus LuL gg. Sonstigen über 5 Jahre
Sonstige Verbindlichkeiten
Sonstige Verbindlichkeiten gg. Vollkonsolidierungskreis
Sonstige Verbindlichkeiten gg. Vollkonsolidierungskreis
Sonstige Verbindlichkeiten gg. Vollkons. bis 1 Jahr
Sonstige Verbindlichkeiten gg. Vollkons. 1 bis 5 Jahre
Sonstige Verbindlichkeiten gg. Vollkons. über 5 Jahre
Sonstige Verbindlichkeiten gg. Sonstigen
Sonstige Verbindlichkeiten gg. Sonstigen
Sonstige Verbindlichkeiten gg. Sonstigen bis 1 Jahr
Sonstige Verbindlichkeiten gg. Sonstigen 1 bis 5 Jahre
Sonstige Verbindlichkeiten gg. Sonstigen über 5 Jahre
Erhaltene Anzahlungen
Erhaltene Anzahlungen von Vollkonsolidierungskreis
Erhaltene Anzahlungen von Vollkonsolidierungskreis
Erhaltene Anzahlungen von Vollkons. bis 1 Jahr
Erhaltene Anzahlungen von Vollkons. 1 bis 5 Jahre
Erhaltene Anzahlungen von Vollkons. über 5 Jahre
Erhaltene Anzahlungen von Sonstigen
Erhaltene Anzahlungen von Sonstigen
Erhaltene Anzahlungen von Sonstigen bis 1 Jahr
Erhaltene Anzahlungen von Sonstigen 1 bis 5 Jahre
Erhaltene Anzahlungen von Sonstigen über 5 Jahre
39100000
39200000
Passive Rechnungsabgrenzung (PRAP)
PRAP Vollkonsolidierungskreis
PRAP Sonstige
P4600000
P4610000
37100000
37100010
37100020
37100030
P4620000
37200000
37200010
37200020
37200030
P4700000
P4710000
38100000
38100010
38100020
38100030
P4720000
P5000000
Seite 5 von 9
Gesamtergebnisrechnung
Gliederung
G0000000
G1000000
G1100000
G1110000
G111100E
G111110E
Konto
40110000
40120000
G111120E
41110000
41120000
41610000
41620000
G111130E
42100000
42110000
G111140E
43110000
43120000
43810000
43710000
43720000
G111150E
44110000
44120000
44210000
44220000
44310000
44311000
44320000
44321000
44330000
44331000
44340000
44341000
44350000
44351000
44360000
44361000
44370000
44371000
44380000
44381000
44390000
44391000
44610000
44620000
G111160E
44800000
44890000
G111170E
45110000
45120000
45210000
45230000
45400000
45410000
45420000
45510000
45610000
45620000
45710000
45720000
45810000
45820000
Bezeichnung
Gesamtergebnisrechnung
Gesamtjahresergebnis
Gesamtergebnis der laufenden Geschäftstätigkeit
Ordentliches Gesamtergebnis
Ordentliche Gesamterträge
Steuern und ähnliche Abgaben
Steuern und ähnliche Abgaben vom Vollkonsolidierungskreis
Steuern und ähnliche Abgaben von Sonstigen
Zuwendungen und allgemeine Umlagen
Zuwendungen und allgemeine Umlagen Vollkonsolidierungskreis
Zuwendungen und allgemeine Umlagen von Sonstigen
Auflösung SoPo aus Zuwendungen Vollkonsolidierungskreis
Auflösung SoPo aus Zuwendungen Sonstige
Sonstige Transfererträge
Sonstige Transfererträge vom Vollkonsolidierungskreis
Sonstige Transfererträge von Sonstigen
Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte
ÖR Leistungsentgelte vom Vollkonsolidierungskreis
ÖR Leistungsentgelte von Sonstigen
Auflösung SoPo Gebührenhaushalt
Auflösung SoPo für Beiträge Vollkonsolidierungskreis
Auflösung SoPo für Beiträge Sonstige
Privatrechtliche Leistungsentgelte
Mieten, Pachten, Erbbaurechte Vollkonsolidierungskreis
Mieten, Pachten, Erbbaurechte Sonstige
Erträge aus Verkauf Vollkonsolidierungskreis
Erträge aus Verkauf Sonstige
Stromversorgung Vollkonsolidierungskreis
Stromversorgung Sonstige
Gasversorgung Vollkonsolidierungskreis
Gasversorgung Sonstige
Wasserversorgung Vollkonsolidierungskreis
Wasserversorgung Sonstige
Fernwärmeversorgung Vollkonsolidierungskreis
Fernwärmeversorgung Sonstige
Stadtentwässerung Vollkonsolidierungskreis
Stadtentwässerung Sonstige
Energieerzeugung Vollkonsolidierungskreis
Energieerzeugung Sonstige
Verkehr Vollkonsolidierungskreis
Verkehr Sonstige
IT-Dienstleistungen Vollkonsolidierungskreis
IT-Dienstleistungen Sonstige
Parkhaus-, Grundbesitzbew., sonst. Dienstl. Vollkonsold.
Parkhaus-, Grundbesitzbew., sonst. Dienstl. Sonstige
Sonstige PR Leistungsentgelte Vollkonsolidierungsk.
Sonstige privat-rechtliche Leistungsentgelte Sonstige
Kostenerstattungen und Kostenumlagen
Kostenerstattungen und Kostenumlagen Vollkonsolidierungsk.
Kostenerstattungen und Kostenumlagen Sonstige
Sonstige ordentliche Erträge
Konzessionsabgaben Vollkonsolidierungskreis
Konzessionsabgaben Sonstige
Steuererstattungen Vollkonsolidierungskreis
Steuererstattungen Sonstige
Veräußerung unbeweglicher Sachanlagen
Veräußerung immaterieller Vermögensgegenstände
Veräußerung beweglicher Sachanlagen
Veräußerung von Finanzanlagen
Weitere sonstige ordentl. Erträge Vollkonsolidierungskreis
Weitere sonstige ordentl. Erträge Sonstige
Auflösung sonstige Sonderposten Vollkonsolidierungskreis
Auflösung sonstige Sonderposten Sonstige
Nicht zahlungsw. ordentl. Erträge Vollkonsolidierungskreis
Nicht zahlungsw. ordentl. Erträge Sonstige
Seite 6 von 9
Gliederung
Konto
45920000
G111180E
47110000
G111190E
47210000
47220000
G111200A
G111210A
50110000
50130000
50210000
50310000
50410000
50420000
50510000
50520000
50610000
50620000
50700000
50710000
50720000
50730000
50810000
50820000
50910000
50920000
50980000
50990000
G111220A
51110000
51120000
51310000
51410000
51420000
51510000
51520000
51610000
51620000
G111230A
52110000
52120000
52300000
52390000
52510000
52520000
52560000
52570000
52700000
52710000
52810000
52820000
G111240A
57110000
57210000
57300000
57400000
57500000
57630000
57710000
57810000
57820000
57910000
G111250A
53100000
53190000
53200000
53290000
Bezeichnung
Auflösung von Rückstellungen
Aktivierte Eigenleistungen
Aktivierte Eigenleistungen
Bestandsveränderungen
Bestandsveränderungen unfertige Erzeugnisse
Bestandsveränderungen fertige Erzeugnisse
Ordentliche Gesamtaufwendungen
Personalaufwendungen
Dienstaufwendungen Vollkonsolidierungskreis
Dienstaufwendungen Sonstige
Beiträge zur Zusatzversorgungskasse
Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung
Beihilfen/Unt.stütz.leist. Beschäft. Vollkonsolidierungsk.
Beihilfen/Unt.stütz.leist. Beschäft. Sonstige
Zuführ. Pensionsrückst. Beschäftigte Vollkonsolid.
Zuführ. Pensionsrückst. Beschäftigte Sonstige
Zuführ. Beihilferückst. Beschäftigte Vollkonsolid.
Zuführ. Beihilferückst. Beschäftigte Sonstige
Rückstellung nicht genommenen Urlaub Vollkonsolidierungsk.
Rückstellung nicht genommenen Urlaub Sonstige
Rückstellung für Überstunden Vollkonsolidierungskreis
Rückstellung für Überstunden Sonstige
Zuführung Rückstellung ATZ Vollkonsolidierungsk.
Zuführung Rückstellung ATZ Sonstige
Pauschalierte Lohnsteuer Vollkonsolidierungskreis
Pauschalierte Lohnsteuer Sonstige
Aufwendungen für Personalgestellung Vollkonsolidierungsk.
Sonstige Personalaufwendungen
Versorgungsaufwendungen
Versorgungsaufwendungen Vollkonsolidierungskreis
Versorgungsaufwendungen Sonstige
Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung
Beihilfen/Unt.stütz.leist. Versorg.empf. Vollkonsolid.
Beihilfen/Unt.stütz.leist. Versorg.empf. Sonstige
Pensionsrück. Versorg.empf. Vollkonsolidierungskreis
Pensionsrück. Versorg.empf. Sonstige
Beihilferückst. Versorg.empf. Vollkonsolidierungskreis
Beihilferückst. Versorg.empf. Sonstige
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
Unterh.+Bewirtsch. Grd.st./Gebäude/bauliche Anlagen Vollkon.
Unterh.+Bewirtsch. Grd.st./Gebäude/bauliche Anlagen Sonst.
Laufender Erstattungsaufwand Vollkonsolidierungskreis
Laufender Erstattungsaufwand Sonstige
Unterhalt.+Bewirtsch. beweglichen Vermögens Vollkons.
Unterhalt.+Bewirtsch. beweglichen Vermögens Sonstige
Aufwendungen für Feswerte Vollkonsolidierungskreis
Aufwendungen für Festwerte Sonstige
Besondere Verwalt.-/Betriebsaufwend. Vollkonsolidierungskr.
Besondere Verwalt.-/Betriebsaufwend. Sonstige
Aufwendungen f. sonstige Sach-/Dienstleist. Vollkonsolid.
Aufwendungen f. sonstige Sach-/Dienstleist. Sonstige
Bilanzielle Abschreibung
Abschreib. von Aufw. f. Ingangsetz./Erweit. Geschäftsbetrieb
Abschreib. auf Geschäfts-/Firmenwert aus Einzelabschlüssen
Abschreib. auf Geschäfts-/Firmenwert aus Vollkonsolidierung
Abschreib. auf Geschäfts-/Firmenwert aus EquityKonsoliderung
Abschreib. auf selbstg. immat. Vermögensgegenstände
Abschreib. auf verbund. Unternehm. im Vollkons.kreis
Abschreib. auf Sondervermögen im Vollkons.kreis
Abschreib. auf assoziierte Unternehmen
Abschreibungen auf Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens
Sonstige AfA
Transferaufwendungen
Zuwendungen u. Zuschüsse f. lfd. Zwecke Vollkonsolidierungsk
Zuwendungen u. Zuschüsse f. lfd. Zwecke Sonstige
Schuldendiensthilfen Vollkonsolidierungskreis
Schuldendiensthilfen Sonstige
Seite 7 von 9
Gliederung
Konto
53300000
53310000
53410000
53430000
53500000
53590000
53700000
53790000
53910000
53920000
54100000
54110000
54200000
54210000
54220000
54230000
54300000
54310000
54340000
54350000
54400000
54410000
54500000
54510000
54520000
54530000
54600000
54610000
54700000
54710000
54800000
54810000
Bezeichnung
Sozialtransferaufwendungen Vollkonsolidierungskreis
Sozialtransferaufwendungen Sonstige
Steuerbeteiligungen Vollkonsolidierungskreis
Steuerbeteiligungen Sonstige
Allgemeine Zuweisungen Vollkonsolidierungskreis
Allgemeine Zuweisungen Sonstige
Allgemeine Umlagen Vollkonsolidierungskreis
Allgemeine Umlagen Sonstige
Sonstige Transferaufwendungen Vollkonsolidierungskreis
Sonstige Transferaufwendungen Sonstige
Sonstige ordentliche Aufwendungen
Konzessionsabgaben Vollkonsolidierungskreis
Konzessionsabgaben Sonstige
Steuern vom Einkommen und Ertrag an Vollkons.kreis
Steuern vom Einkommen und Ertrag an Sonstige
Mieten, Pachten, Erbbauzinsen Vollkonsolidierungskreis
Mieten, Pachten, Erbbauzinsen Sosntige
Sonstige Steuern Vollkonsolidierungskreis
Sonstige Steuern Sonstige
Einstell. u. Zuschreib. Sonderposten Vollkonsolidierungsk.
Einstell. u. Zuschreib. Sonderposten Sonstige
Latente Steuern aus den Einzelabschlüssen
Latente Steuern aus Konsolidierung
Verluste aus Abgang von beweglichen Sachanlagen
Verluste aus Abgang von Finanzanlagen
Verluste aus Abgang von unbeweglichen Sachanlagen
Verluste aus Abgang von immateriellen Vermögensgegenständen
Aufwendungen aus Verlustübernahme Vollkonsolidierungskreis
Aufwendungen aus Verlustübernahme Sonstige
Zuführung sonstige Rückstellungen Vollkonsolidierungskreis
Zuführung sonstige Rückstellungen Sonstige
Weitere sonstige ordentliche Aufwendungen Vollkons.
Weitere sonstige ordentliche Aufwendungen Sonstige
46100000
46200000
46300000
46400000
46500000
46600000
46700000
46800000
46900000
46910000
46920000
46930000
Gesamtfinanzergebnis
Gesamtfinanzerträge
Erträge aus Gewinnabführungsverträgen Vollkonsolid.
Erträge aus Gewinnabführungsverträgen Sonstige
Erträge aus Verlustübernahme Vollkonsolidierungskreis
Erträge aus Verlustübernahme Sonstige
Beteiligungsertärge Vollkonsolidierungskreis
Beteiligungserträge Sondervermögen
Beteiligungserträge assoziierte Unternehmen
Beteiligungserträge Sonstige
Zinserträge Vollkonsolidierungskreis
Zinserträge Sonstige
Sonstige Finanzerträge Vollkonsolidierungskreis
Sonstige Finanzerträge Sonstige
46940000
Erträge aus assoziierten Unternehmen
Erträge aus assoziierten Unternehmen
55100000
55200000
55300000
55400000
55910000
55920000
Gesamtfinanzaufwendungen
Aufw. aus Gewinnabführungsverträgen Vollkons.
Aufw. aus Gewinnabführungsverträgen Sonstige
Zinsaufwendungen Vollkonsolidierungskreis
Zinsaufwendungen Sonstige
Sonstige Finanzaufwendungen Vollkonsolidierungskreis
Sonstige Finanzaufwendungen Sonstige
55930000
Aufwendungen aus assoziierten Unternehmen
Aufwendungen aus assoziierten Unternehmen
49100000
49110000
Außerordentliches Gesamtergebnis
Außerordentliche Gesamterträge
Außerordentliche Erträge Vollkonsolidierungskreis
Außerordentliche Erträge Sonstige
G111260A
G1120000
G112100E
G112110E
G112200A
G112210A
G1200000
G121000E
Seite 8 von 9
Gliederung
G122000A
Konto
59110000
59120000
G2000000
Bezeichnung
Außerordentliche Gesamtaufwendungen
Außerordentliche Gesamtaufwendungen Vollkonsolidierungskreis
Außerordentliche Gesamtaufwendungen Sonstige
Gewinnverwendung
G2100000
59200000
49200000
Anderen Gesellschaftern zuzurechnendes Ergebnis
Anderen Gesellschaftern zuzurechnender Gewinn
Anderen Gesellschaftern zuzurechnender Verlust
G22000000
Gewinnvortrag / Verlustvortrag aus dem Vorjahr
G23000000
Entnahmen / Zuführungen Allgemeine Rücklage
Seite 9 von 9
Anlage 7:
Ansatz- und Bewertungsvorschriften im Vergleich
Sachverhalt
Aufwendungen für die Ingangsetzung und Erweiterung des
Geschäftsbetriebs
Derivativer Geschäfts- und
Firmenwert
Abschreibungen des derivativen
Geschäfts- und Firmenwertes
HGB neu
keine gesetzl. Regelung (§ 269
gestrichen)
§ 246 Abs. 1 S. 4
i.V.m. § 253 Abs. 1 S. 1,
Abs. 3
§ 253 Abs. 3
Selbst geschaffene immaterielle
Vermögensgegenstände
§ 248 Abs. 2
Entwicklungskosten
Rechnungsabgrenzungsposten: Zölle & Verbrauchsteuern/
UST
Sonderposten mit Rücklageanteil
§ 248 Abs. 2 S. 1
§ 250 Abs. 1
Erhaltende Zuwendungen und
Beiträge für Investitionen
Rückstellungen für unterlassene
Instandhaltung
Aufwandsrückstellungen
exkl. Instandhaltungsrückstellungen
Rückstellungen für Pensionen
für sog. Altzusagen
Aktive latente Steuern
Passive latente Steuern
Abzinsung von Rückstellungen
keine gesetzl. Regelung (§ 247 Abs. 3
und § 273 gestrichen)
(HFA 1/1984)
§ 249 Abs. 1 S. 2
§ 249 Abs. 2 S. 1
Art. 28 Abs. 1
EGHGB
§ 274 Abs. 1 S. 2
§ 274 Abs. 1 S. 1
§ 253 Abs. 2 S. 1
Berücksichtigung von künftigen Preis- und Kostenänderungen § 253 Abs.1 S.2
bei der Rückstellungsbewertung
Aktivierungsverbot
GO, GemHVO NRW (NKF)
keine gesetzl. Regelung
Aktivierungsgebot
keine gesetzl. Regelung bzw. § 43 Abs. 1 Aktivierungsverbot
Abschreibung über
planmäßige
Nutzungsdauer, ggf. außerplanmäßig
Aktivierungswahlrecht,
Verbot f. bestimmte
Vermögensgegenstände
Aktivierungswahlrecht
Aktivierungsverbot
keine gesetzl. Regelung bzw. § 43 Abs. 1 Abschreibung nicht möglich,
da ein GoF nicht angesetzt werden darf
Aktivierungsverbot
§ 43 Abs. 1
Aktivierungsverbot
§ 43 Abs. 1
§ 42 Abs. 1
Aktivierungsverbot
Aktivierungsverbot
Passivierungsverbot
keine gesetzl. Regelung
Passivierungsverbot
Wahlrecht Kürzung AHK
oder Ansatz SoPo
Passivierungsgebot für im GJ
unterlassene Aufwendungen für
Instandhaltung, die im folgenden GJ
innerhalb von 3 Monaten nachgeholt
werden.
Passivierungsverbot
§ 43 Abs.5
Passivierungspflicht
§ 36 Abs. 3
Passivierungsgebot für konkret
beabsichtigte, einzeln bestimmte, und
wertmäßig bezifferte Maßnahmen
§ 36 Abs. 6
Passivierungsverbot
Passivierungswahlrecht
§ 36 Abs. 1
Passivierungspflicht
Aktivierungswahlrecht
Passivierungsgebot
Abzinsungsgebot für Rückstellungen mit
einer Restlaufzeit > 1 Jahr auf der
Grundlage eines durchschnittlichen
Marktzinssatzes der vergangenen 7
Jahre
Erfüllungsbetrag, künftige Preis- und
Kostenänderungen sind einzubeziehen
keine gesetzl. Regelung
§ 36 Abs. 4
Handreichung
4. Auflage, S. 1349 Erläuterungen zu §
36, Punkt 4 Die Abzinsung von
Rückstellungen
Aktivierungsgebot
Passivierungsgebot
Abzinsungsverbot
§ 35 Abs. 5
Abschreibungsverbot;
Ausnahme Finanzanlagen:
Abschreibungswahlrecht
Abschreibungsverbot
Außerplanmäßige Abschreibungen bei zukünftiger
Wertschwankungen im Umlaufvermögen
Außerplanmäßige Abschreibungen auf Anlagevermögen bei
voraussichtlich nur vorübergehender Wertminderung
keine gesetzl. Regelung
Abschreibungsverbot
§ 253 Abs.3 S. 3, 4
Steuerliche Abschreibungen
keine gesetzl. Regelung (§ 254 S. 1
gestrichen)
Abschreibungsverbot;
Ausnahme Finanzanlagen:
Abschreibungswahlrecht
Abschreibungsverbot
Seite 1 von 2
Ausnahme für Pensionsrückstellungen
aufgrund beamtenrechtlicher
Vorschriften, Zinssatz 5%
Handreichung
Erfüllungsbetrag, künftige Preis- und
4. Auflage, S. 483, Erläuterungen zu § 91 Kostenänderungen sind einzubeziehen
Abs. 2 GO, Punkt 2.1.2.1 Der
Erfüllungsbetrag als Bilanzansatz
keine gesetzl. Regelung
Abschreibungsverbot
keine gesetzl. Regelung
Sachverhalt
Wertaufholung für vorangegangene außerplanmäßige
Abschreibungen
Herstellungskosten Pflichtbestandteile
HGB neu
§ 253 Abs. 5 S. 1
Herstellungskosten Wahlbestandteile
§ 255 Abs. 2, 3
Herstellungskosten Verbot
Verbrauchsfolgeverfahren
§ 255 Abs. 2 S. 4
§ 256
Festbewertung
§ 240 Abs. 3
Gruppenbewertung
§ 240 Abs. 4
§ 255 Abs. 2
Wertaufholungsgebot
GO, GemHVO NRW (NKF)
§ 35 Abs. 8
Wertaufholungsgebot
Material-, Fertigungseinzelkosten,
§ 33 Abs. 3 GemHVO
Sondereinzelkosten der Fertigung,
Material-, Fertigungsgemeinkosten,
anteilige AfA Fertigungsbereich
Allgemeine Verwaltung, soziale
§ 33 Abs. 3 GemHVO
Einrichtungen, freiwillige, soziale
Leistungen, betriebliche
Altersversorgung, anteilige
Fremdkapitalzinsen
Forschungs- und Vertriebskosten
§ 33 Abs. 3 GemHVO
nur noch Lifo, Fifo,
keine gesetzl. Regelung
Durchschnittsmethode
Wahlrecht für Sachanlagevermögen, Roh- § 34 Abs. 1, 2
, Hilfs-, Betriebsstoffe
Materialeinzelkosten,
Fertigungseinzelkosten, Sonderkosten
der Fertigung
Wahlrecht für gleichartige
Vermögensgegenstände des
Vorratsvermögens, bewegl.
Vermögensgegenstände und Schulden
zum gewogenen Durchschnitt
§ 34 Abs. 3
Wahlrecht zur Bewertung mit dem
gewogenen Durchschnittswert für
gleichartige Vermögensgegenstände des
Vorratsvermögens, andere gleichartige
bewegliche Vermögensgegenstände und
Rückstellungen für nicht genommenen
Urlaub, Überstunden und Garantie
Nutzungsdauern
individuelle Festlegung
§ 35 Abs. 3
Abschreibungsmethoden
individuelle Festlegung:
Linear, degressiv, leistungsbezogen
§ 35 Abs. 1
Örtl. Nutzungsdauerntabelle gem. den
Vorgaben des Innenministeriums ("NKFRahmentabelle der
Gesamtnutzungsdauer für kommunale
Vermögensgegenstände" gem.
Runderlass vom 24.02.2005)
i.d.R. lineare Abschreibungsmethode;
degressive und leistungsbezogene
Abschr. erlaubt, sofern dies dem tatsächl.
Ressourcenverbrauch entspricht
Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG)
Übernahme der steuerlichen Regelungen § 33 Abs. 4
zulässig (Poolabschreibung);
Zusammenfassung aller in einem Jahr
angeschafften Wirtschaftsgüter von 150
€ bis 1.000 € netto in einem
Sammelposten
§ 33 Abs. 4 S. 2
Wirtschaftsgüter mit AHK von unter 150 €
netto können sofort als Aufwand erfasst
werden.
notwendige Material- und
Fertigungsgemeinkosten
Verwaltungsgemeinkosten
Durchschnittswertverfahren, keine
Verbrauchsfolgeverfahren
Wahlrecht für Sachanlagevermögen, Roh, Hilfs-, Betriebsstoffe, Waren, Aufwuchs
Aktivierungspflicht von
Vermögensgegenständen mit AHK von
60 € bis 410 € netto als geringwertige
Vermögensgegenstände
Aktivierungswahlrecht für
Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens mit AHK von unter 60
€ netto (ansonsten sofortige
Aufwandsbuchung)
Hinweis: geänderte Gesetzeslage durch
NKFWG ab dem Geschäftsjahr 2013
Hinweis: Die Aufstellung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Seite 2 von 2
Anlage 8:
Ansprechpartner
Bezeichnung
Ansprechpartner
Adresse
Tel.
Stadt Aachen - Dezernat II
Heinz Klösges
Johannes-Paul-II.-Straße 1, 52062 Aachen
0241/432-7482
email-Adresse
heinz.kloesges@mail.aachen.de
Stadt Aachen - Fachbereich Finanzsteuerung (FB 20)
Christoph Kind
Johannes-Paul-II.-Straße 1, 52062 Aachen
0241/432-2000
christoph.kind@mail.aachen.de
Stadt Aachen - Fachbereich Finanzsteuerung (FB 20)
Max Weiler
Johannes-Paul-II.-Straße 1, 52062 Aachen
0241/432-2020
max.weiler@mail.aachen.de
Stadt Aachen - Fachbereich Finanzsteuerung (FB 20)
Claudia Klinkenberg
Johannes-Paul-II.-Straße 1, 52062 Aachen
0241/432-2022
claudia.klinkenberg@mail.aachen.de
Stadt Aachen - Fachbereich Finanzsteuerung (FB 20)
Jörn Eidams
Johannes-Paul-II.-Straße 1, 52062 Aachen
0241/432-2023
joern.eidams@mail.aachen.de
Stadt Aachen - Fachbereich Steuern und Kasse (FB 22)
Michael Straußfeld
Habsburgerallee 11-13, 52064 Aachen
0241/432-2260
michael.straussfeld@mail.aachen.de
Stadt Aachen - Fachbereich Steuern und Kasse (FB 22)
Ulrich Nellessen
Habsburgerallee 11-13, 52064 Aachen
0241/432-2261
ulli.nellessen@mail.aachen.de
Stadt Aachen - Beteiligungsverwaltung (B 06)
Karl-Heinz Dohmen
Hackländerstraße 1, 52064 Aachen
0241/432-7640
karl.heinz.dohmen@mail.aachen.de
Stadt Aachen - Beteiligungsverwaltung (B 06)
Markus Schartmann
Hackländerstraße 1, 52064 Aachen
0241/432-7641
markus.schartmann@mail.aachen.de
Stadt Aachen - Beteiligungsverwaltung (B 06)
Sabine Nießen
Hackländerstraße 1, 52064 Aachen
0241/432-7644
sabine.niessen@mail.aachen.de
Stadt Aachen - Beteiligungsverwaltung (B 06)
Susanne Pauqué
Hackländerstraße 1, 52064 Aachen
0241/432-7643
susanne.pauque@mail.aachen.de
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Bezeichnung
Ansprechpartner
Adresse
Tel.
email-Adresse
Aachener Stadtbetrieb (E 18)
Thomas Thalau
Ulrike Maintz
Ulrike Hedrich
Madrider Ring 20, 52078 Aachen
0241/432-18000
0241/432-18214
0241/432-18210
Eurogress (E88)
Stefanie Hennefeld
Nicole Delhaes
Monheimsallee 48, 52062 Aachen
0241/913-1211
0241/913-1213
thomas.thalau@mail.aachen.de
ulrike.maintz@mail.aachen.de
ulrike.hedrich@mail.aachen.de
shennefeld@eurogress-aachen.de
ndelhaes@eurogress-aachen.de
Eurogress Betriebs-GmbH
Stefanie Hennefeld
Nicole Delhaes
Monheimsallee 48, 52062 Aachen
0241/913-1211
0241/913-1213
shennefeld@eurogress-aachen.de
ndelhaes@eurogress-aachen.de
E.V.A.
Wolfgang Rinkens
Karl-Heinz Hüllenkremer
Andreas Eiken
Lombardenstr. 12-22, 52070 Aachen
0241/181-4244
0241/181-4250
0241/181-4263
Gebäudemanagement (E 26)
Sabine Zierz
Monika Roßkamp
Lagerhausstraße 20, 52064 Aachen
0241/432-2610
0241/432-2650
wolfgang.rinkens@eva-aachen.de
karl-heinz.huellenkremer@eva-aachen.de
andreas.eiken@stawag.de
sabine.zierz@mail.aachen.de
monika.rosskamp@mail.aachen.de
GEGRA
Wolfgang Pomp
Harald Mohren
Kleinmarschierstr. 54-58, 52062 Aachen
0241/47704-67
0241/936011
wolfgang.pomp@gewoge-aachen.de
haraldmohren@avantis.org
GEWOGE
Wolfgang Pomp
Reno Schütt
Kleinmarschierstr. 54-58, 52062 Aachen
0241/47704-68
0241/47704-83
wolfgang.pomp@gewoge-aachen.de
reno.schuett@gewoge-aachen.de
KUBA
Gabriele Wiese
Björn Jansen
Krefelder Straße 123, 52070 Aachen
0241/180-2913
0241/180-2911
g.wiese@carolus-thermen.de
b.jansen@carolus-thermen.de
Kulturbetrieb (E 49)
Sabine Gerhards
Jana Härter
Gerd Huppertz
Mozartstraße 2-10, 52064 Aachen
0241/432-4928
0241/432-4932
0241/432-4926
Stadttheater und Musikdirektion Aachen (E 46/47)
Guido Hotz
Stefanie Schiffgens
Hubertusstraße 2-8, 52064 Aachen
0241/4784-450
0241/4784-451
sabine.gerhards@mail.aachen.de
jana.haerter@mail.aachen.de
gerd.huppertz@mail.aachen.de
guido.hotz@mail.aachen.de
stefanie.schiffgens@mail.aachen.de
Volkshochschule Aachen (E 42)
Sabine Wegner
Christiane Gielsdorf
Peterstraße 21-25, 52062 Aachen
0241-4792-190
0241/-4792-131
sabine.wegner@mail.aachen.de
christiane.gielsdorf@mail.aachen.de
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Anlage 9:
Örtliche Nutzungsdauertabelle der Stadt Aachen
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1.00 Gebäude und bauliche Anlagen 10 - 100
Abwasserkanäle
Ausstellungsgebäude
Badeanstalten, künstlich angelegte Badebecken
Badehallen, Badehäuser (massiv)
Badehallen, Badehäuser (teilmassiv)
Badekabinen (Holzkonstruktion, Leichtbauweise)
Badekabinen (massiv)
Badekabinen (teilmassiv)
Baracken (Holzkonstruktion, Leichtbauweise)
Baubuden
Behelfsbauten
Deiche
Fahrgastunterstand (aus Mauerwerk oder Beton)
Feuerwehrgerätehäuser (massiv)
Feuerwehrgerätehäuser (teilmassiv)
Freibäder (bauliche Anlagen)
Garagen (massiv)
Garagen (teilmassiv)
Gemeindezentren, Bürgerhäuser, Saalbauten, Vereinsheime, Jugendheime
Geschäftsgebäude, auch gemischt genutzt mit Wohnungen (massiv)
Geschäftsgebäude, auch gemischt genutzt mit Wohnungen (teilmassiv)
Hallenbäder
Hallenbauten (Holzkonstruktion, Leichtbauweise)
Hallenbauten (massiv)
Hallenbauten (teilmassiv)
Hotels
Kapellen (Stadt-, Dorf-, Friedhofskapellen)
Kindergärten, Kindertagesstätten
Kirchen
Krankenhäuser
Krematorien (ohne Einäscherungsöfen)
Kühlhallen
Kühlhäuser
Lagerhäuser (Holzkonstruktion, Leichtbauweise)
Lagerhäuser (massiv)
Lagerhäuser (teilmassiv)
Leichenhallen
Maschinenhäuser (massiv) (Industriegebäude)
Maschinenhäuser (teilmassiv) (Industriebebäude)
Parkhäuser
Pumpenhäuser
Reit- und Pferdeställe
Rettungswachen (massiv)
Rettungswachen (teilmassiv)
Rollschuhbahnen
Schalthäuser
Scheunen (landwirtschaftliche Mehrzweckhallen)
Schulgebäude (massiv)
Schulgebäude (teilmassiv)
Schuppen (Holzkonstruktion, Leichtbauweise)
Schwimmbecken mit Sprungturm (massiv)
Silobauten (aus Mauerwerk oder Beton)
Silobauten (aus Stahl oder Kunststoff)
Sporthallen (massiv) (Turnhallen, Tennishallen, Squashhallen, Eislaufhallen)
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Sporthallen (teilmassiv) (Turnhallen, Tennishallen, Squashhallen, Eislaufhallen)
Straßenabläufe einschl. Anschlusskanäle
Tiefgaragen
Traglufthallen
Transformatorenhäuser, Trafostationshäuser
Trauerhallen
Tunnelanlagen
Turnhallen (massiv)
Turnhallen (teilmassiv)
Umkleidekabinen auf Sportanlagen, Fuktionsgebäude (massiv)
Umkleidekabinen auf Sportanlagen, Funktionsgebäude (Holzkonstruktion, Leichtbauweise)
Umkleidekabinen auf Sportanlagen, Funktionsgebäude (teilmassiv)
Verwaltungsgebäude (massiv)
Verwaltungsgebäude (teilmassiv)
Wassertürme
Werkstattgebäude (massiv)
Werkstattgebäude (teilmassiv)
Wohncontainer
Wohngebäude, auch Mehrfamilienhäuser (massiv)
Wohngebäude, auch Mehrfamilienhäuser (teilmassiv)
Wohnheime (Personal-, Schwestern-, Altenwohnheime)
Abwasserhebeanlagen (baulicher Teil)
Abwasserreinigungsanlagen (baulicher Teil)
Auslaufbauwerke einschl. Rechen und Schützen (Bauwerke)
Einlaufbauwerke einschl. Rechen und Schützen (Bauwerke)
Schleusen (Stahl oder Beton)
Schleusen (Holz)
Tiefbauteil (Sonderbauwerk)
Hochbauteil (Sonderbauwerk)
Lager (Sonderbauwerk)
Kanäle auf Pumpwerk (Sonderbauwerk)
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2.00 Straßen, Wege, Plätze (Grundstückseinrichtungen) 10 - 100
Bolzplätze
Brücken (Holzkonstruktion, Leichtbauweise)
Brücken (Mauerwerk, Beton oder Stahlkonstruktion)
Brunnen (Zierbrunnen aus Holz)
Brunnen (Zierbrunnen aus Metall oder Kunststoff)
Brunnen (Zierbrunnen aus Stein oder Mauerwerk)
Brunnen (zur Wassergewinnung)
Drahtzäune
Drainagen (Beton oder Mauerwerk)
Drainagen (Ton oder Kunststoff)
Einfriedungen (aus Draht)
Einfriedungen (aus Eisen mit Sockel)
Einfriedungen (aus Holz)
Einfriedungen (aus Mauerwerk oder Beton)
Fahrradständer (offen)
Fahrradständer (überdacht)
Gewässer naturnah ausgebaut (Renaturierung)
Golfplätze
Gräben (offen)
Grünanlagen
Hartplätze (Tennenspielfelder)
Holzzäune
Kompostplätze Deponie
Kompostplätze Grünflächen
Kunstrasenspielfelder
Leichtathletische Anlagen (Laufbahnen, Sprunganlagen)
Löschwasserteiche
Mauern (Beton, Ziegel, Stein)
Naturrasenspielfelder
Parkplätze (in Kies, Schotter, Schlacken)
Parkplätze (mit Packlage)
Poller (Straßenverkehr)
Schilderbrücken (für Verkehrslenkung)
Spielplätze
Sportplätze (Kunstrasenplätze)
Sportplätze (Naturrasen- und Hartplätze, Beachhandball-, Beachvolleyball-, Streetballspielfelder)
Straßen (Anlieger-, Hauptverkehrsstraßen, Sammelstraßen) 25-50
Fußgängerzone
Wohngebiete
Hauptverkehrsstraße
Sonstige Netzergänzende Straßen
Plätze
Radwege/Gehwege
Wasserspeicher
Wehre (maschinelle Einrichtungen)
Zäune (Drahtzäune)
Zäune (Holzzäune)
Offene Gräben (soweit Bestandteil der kommunalen Entwässerung)
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3.00 Technische Anlagen (Betriebsanlagen) 5 - 50
Akkumulatoren
Alarmanlagen
Alarmgeber
Arbeitsbühnen (mobil)
Arbeitsbühnen (stationär)
Aufzüge (mobil)
Aufzüge (stationär)
Autowaschanlagen
Ballfangzäune (Sportanlagen)
Baucontainer
Beleuchtungsanlagen
Beschallungsanlagen
Blockheizkraftwerke (Kraft-Wärmekopplungsanlagen)
Brennstofftanks
Brückenwaagen
Bürocontainer
Dampfkessel
Dampfmaschinen
Dampfturbinen
Dampfversorgungsleitungen
Druckluftanlagen (mobil)
Druckluftanlagen (stationär)
Druckwasserkessel
Elevatoren
Emissionsmessgeräte (für Kfz)
Emissionsmessgeräte (sonstige)
Entstaubungsvorrichtungen
Fernmeldekabeltrassen (Rohre, Schächte)
Flutlichtanlagen
Förderbänder
Förderschnecken
Freileitungen für Strom
Funkanlagen
Funknetzanbindung
Gasleitungen
Gaststätteneinbauten
Gerüste (mobil)
Gerüste (stationär)
Gleichrichter
Hängebahnen
Hebebühnen (mobil)
Hebebühnen (stationär)
Heißluftanlagen
Heizkanäle
Hochregallager (automatisiert)
Hochregallager (herkömmliche Bauweise)
Hublifte (mobil)
Hublifte (stationär)
Kabelleitungen
Kabelleitungen (erdverlegt)
Kabelnetz für Telekommunikationsanlagen
Kälteanlagen
Klimaanlagen
Kompressoren
Kraft-Wärmekopplungsanlagen (Blockheizkraftwerke)
Krananlagen (ortsfest oder auf Schienen)
Krananlagen (sonstige)
Ladeaggregate
Ladeneinbauten
Leitstellentechnik
Lichtreklame
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Lichtsignalanlagen
Marmorkiesreaktor (Chloranlage)
Martinshornanlagen
Materialprüfgeräte
Mediensicherungsanlage
Messeinrichtungen (allgemein)
Notrufanlagen Leitstelle
Notstromaggregate
Ozonmessstation
Parkleitsystem
Pausensignalanlagen
Photovoltaikanlagen
Plattenbänder
Portalwaschanlagen
Regeleinrichtungen (allgemein)
Rollenbahnen
Rückgewinnungsanlagen
Schaufensteranlagen
Schaukästen
Schlauchwaschstraße
Schmierstofftankanlagen
Schmierstoffzapfanlagen
Schrankenanlage (elektrisch betrieben)
Schrankenanlage (handbetrieben)
Solaranlagen
Speisewasseraufbereitungsanlagen
Steuerungseinrichtungen (allgemein)
Stromgeneratoren
Stromumformer
Stromversorgungsleitungen
Stromverteileranlagen (Märkte)
Telekommunikationseinrichtungen (fest)
Telekommunikationseinrichtungen (mobil)
Transportbänder
Transportcontainer
Treibstofftankanlagen
Treibstoffzapfanlagen
Trennvorhänge
Tribünen (Sportanlagen)
Überwachungsanlagen
Ultraschallgeräte (nicht medizinisch)
Umweltmeßstation
Ventilatoren
Verkehrsleitsystem
Verkehrsrechner (Verkehrsleitsystem)
Vermessungsgeräte (elektronisch)
Vermessungsgeräte (mechanisch)
Videoanlagen
Wärmetauscher
Wasseraufbereitungsanlagen
Wasserenthärtungsanlagen
Wasserkessel
Wasserreinigungsanlagen 11
Winden (mobil)
Winden (stationär)
Windkraftanlagen
Wohncontainer
Abwasserhebe- und Reinigungsalnagen(maschinelle Einrichtungen) 10-33
Hochwasserpumpen (Maschinentechnik 1)
Armaturen (Maschinentechnik 1)
Rohrleitungen (Maschinentechnik 1)
Rechen (Maschinentechnik 1)
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Kräne (Maschinentechnik 1)
Wehre (Maschinentechnik 1)
Regenwasserpumpen (Maschinentechnik 2)
Magnetisch-induktive Durchflussmessung (Maschinentechnik 2)
Notstromaggregat (Maschinentechnik 2)
Transformator (Maschinentechnik 2)
Einspeisung (Maschinentechnik 2)
Schmutzwasserpumpen und sonstige Pumpen (Maschinentechnik 3)
Rührwerke (Maschinentechnik 3)
Heizungs- und Lüftungsanlagen (Maschinentechnik 3)
Druckluftspülstation (Maschinentechnik 4)
Schaltschrank und Schaltwarte (Elektroanlagen)
MSR Technik (Elektroanlagen)
Datenfernübertragung (Elektroanlagen)
Fernsprecheranlage (Elektroanlagen)
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4.00 Maschinen und Geräte, Betriebsausstattung 5 - 20
Abfallbehälter
Abfallkörbe
Abkantmaschinen
Abrichtmaschinen
Analysegeräte (medizinisch)
Anleimmaschinen
Anspitzmaschinen
Arbeitszelte
Atemschutzgeräte
Atmungsgeräte
Ätzmaschinen
Aufsitzrasenmäher (Sichel-, Spindel-, Balken-, Kreisel-, Frontauslagemäher usw.)
Bädereinrichtungen
Bahrwagen
Banderoliermaschinen
Bänke aus Holz
Bänke aus Metall oder Kunststoff
Bänke aus Stein oder Mauerwerk
Bauentfeuchtungsgeräte
Bautrocknungsgeräte
Beckeneinstiegsleitern
Beckenreiniger
Belüftungsgeräte (mobil)
Beschichtungsmaschinen
Bestuhlung von Trauerhallen
Betonkleinmischer
Biegemaschinen
Bohnermaschinen
Bohrhämmer
Bohrmaschinen (mobil)
Bohrmaschinen (stationär)
Bühnenausstattungen
Bühnenbeleuchtungsstellwerke
Bühnenpodien (versenkbar)
Bühnenzubehör
Bürgersteigkehrmaschinen
Bürstmaschinen
Dachkanthefter (Druckerei)
Dampfhochdruckreiniger
Datensicherungssysteme
Demonstrationspuppe
Desinfektionsgeräte
Destilliergeräte (medizinisch)
Direktbelichtungssysteme (für Offsetdruckplatten)
Drehbänke
Druckmaschinen
Eintrittskartenverkaufsautomaten einschl. Kontrollsystemen
Eloxiermaschinen
Entfettungsmaschinen
Entgratmaschinen
Entlüftungsgeräte (mobil)
Entwicklungströge
Erodiermaschinen
Erste-Hilfe-Puppen
Etikettiermaschinen
Fahrkartenentwerter
Fahrkartenverkaufsautomaten
Fallschutz aus Gummi (Spielplatz)
Fallschutz aus Sand oder Mulch (Spielplatz)
Falzmaschinen
Färbmaschinen
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Feilmaschinen
Fettabscheider
Feuerlöschgeräte
Feuerwehrleitern (mechanisch)
Feuerwehrschutzanzüge (Gas-Säure-Kontaminations-Schutzanzüge)
Filmentwicklungsgeräte (Druckerei)
Filmentwicklungsmaschinen (Druckerei)
Filmschneidegeräte (Druckerei)
Fitnessgeräte
Folienschweißgeräte
Fräsmaschinen (mobil)
Fräsmaschinen (stationär)
Friedhofsbagger
Friedhofskreuze
Funkenerosionsmaschinen
Galvanisiermaschinen
Gasbehälter
Gasspeicherungs- und -verwertungsanlagen
Gehstützen (Praxiseinrichtungen/Krankenhauseinrichtungen)
Gießmaschinen
Graviermaschinen
Gymnastikgeräte (Praxiseinrichtungen/Krankenhauseinrichtungen)
Handkehrmaschinen
Härtemaschinen
Hartplatzpflegegeräte
Heftmaschinen
Heftmaschinen (Druckerei)
Hobelmaschinen (mobil)
Hobelmaschinen (stationär)
Hubkörbe
Hubsteiger
Inhalationsgeräte (medizinisch)
Kanalleuchten mit Anschluss
Kanalrohrfräsen
Kapellenausstattungen
Kehrmaschinen (selbstaufnehmend)
Kehrrichtkarren
Kettensägen (Forstbetrieb)
Kettensägen (nicht Forstbetrieb)
Klebebindemaschinen (Druckerei)
Kommunikationssysteme
Krankenfahrstühle (Praxiseinrichtungen/Krankenhauseinrichtungen)
Krankenhauseinrichtungen (Röntgenbildbetrachter, Gymnastikgeräte, Gehstützen, Krankentragen, -fahrstühle,
Untersuchungstische)
Krankentragen (Praxiseinrichtungen/Krankenhauseinrichtungen)
Krankentragen mit Fahrgestell
Kranztransportwagen
Kücheneinrichtungen (Großküchentechnik), Küchenmöbel
Küchengeräte
Lackiermaschinen
Lagerbehälter für Treibstoffe, Altöl usw. (oberirdisch)
Leitpfostenwaschgeräte
Leuchttische (Druckerei)
Lochmaschinen (Druckerei)
Lötgeräte
Magnetabscheider
Mähgeräte (Aufsitzrasen- Rasen-, Sichel-, Spindel-, Balken-, Kreisel-, Frontauslagemäher usw.)
Markierungsmaschinen
Markisen (außen)
Maskendichtprüfgeräte
Medizinisch-technische Geräte (Analyse-, Destillier-, Inhalations-, Mikroskope, Röntgen-, Ultraschallgeräte,
Zentrifuge)
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Messgeräte (Abwasser, nicht Kanalprobennehmer)
Messgeräte (Kanalprobennehmer)
Mikroskope (medizinisch)
Mülltonnen
Mülltonneninstandhaltungsgeräte
Mülltonnentransportkarren
Münzgeräte (z.B. zu Kopierern)
Nassabscheider
Netzwerkserver
Nietmaschinen
Paginiermaschinen
Parkscheinautomaten
Parkuhren
Perforiergeräte
Poliermaschinen (mobil)
Poliermaschinen (stationär)
Praxiseinrichtungen (Röntgenbildbetrachter, Gymnastikgeräte, Gehstützen, Krankentragen, -fahrstühle,
Untersuchungstische)
Pressen
Presslufthämmer
Rasenmäher (Sichel-, Spindel-, Balken-, Kreisel-, Frontauslagemäher usw.)
Registerstanzen (Druckerei)
Reproduktionskameras (Druckerei)
Röntgenbildbetrachter (Praxiseinrichtungen/Krankenhauseinrichtungen)
Röntgengeräte (medizinisch)
Rüttelmaschinen (Druckerei)
Rüttelplatten
Sägen aller Art (mobil)
Sägen aller Art (stationär)
Salzstreuer für den Winterdienst
Sandstrahlgebläse
Sandstreuer für den Winterdienst
Sargversenk- und -hebeanlagen (stationär)
Sargversenk- und -hebeanlagen (transportabel)
Sauerstoff-Schutzgeräte
Saugschläuche
Schallpegelmesser
Scheren (mobil)
Scheren (stationär)
Schiebeleitern
Schleifmaschinen (mobil)
Schleifmaschinen (stationär)
Schneeräumschild
Schneidemaschinen (mobil)
Schneidemaschinen (stationär)
Schneidgerät (Druckerei)
Schredder
Schüttelmaschinen (Druckerei)
Schutzanzüge (Gas-Säure-Kontaminations-Schutzanzüge)
Schweißgeräte
Skelett
Sonnenschutzsegel
Spielgeräte aus Holz oder Kunststoff (Wippe, Rutsche, Schaukel, Klettergeräte usw.)
Spielgeräte aus Metall oder Stein (Wippe, Rutsche, Schaukel, Klettergeräte usw.)
Sportgeräte
Spritzgussmaschinen
Sprungbretter (Schwimmbad)
Sprungeinrichtungen in Frei- und Hallenbädern
Stampfer
Stanzen
Stauchmaschinen
Stempelmaschinen
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Straßenfräsen
Straßenkehrmaschinen
Straßenschilder
Streuautomaten für den Winterdienst
Streugutbehälter
Teerkocher
Teerspritzen
Thermobinder (Druckerei)
Torso
Trennmaschinen (mobil)
Trennmaschinen (stationär)
Trockengeräte (z.B. Folientrockner)
Turngeräte
Ultraschallgeräte (medizinisch)
Untersuchungstische (Praxiseinrichtungen/Krankenhauseinrichtungen)
Verkehrsüberwachungsgeräte (stationär und mobil)
Verpackungsmaschinen
Vorbaukehrmaschinen
Werkzeuge
Winterdienstgeräte (allgemein)
Zusammentragmaschinen
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5.00 Büro- und Geschäftsausstattung (einschl. Software) 3 - 20, sonstige Anlagegüter
Adressiermaschinen
Aktenvernichter
Audiogeräte
Autotelefone
Banksysteme
Beamer
Bepflanzungen in Gebäuden
Betriebssysteme (Software)
Betten
Bibliotheksmöbel
Bierzelte
Bildschirme
Blasinstrumente
Brennöfen (Töpferwerkstätten)
Brieföffner
Briefwaagen
Büchereiregalsysteme für Präsenzbestände
Buchpressen
Büroeinrichtungen, Büromöbel
Bürogeräte (z.B. Rechenmaschinen, Brieföffner usw.)
Cassettenrecorder
CD-Player
Data-Displays
Datenhallen (mobil)
Datensichtgeräte
Defibrillatoren
Dia-Projektoren
Digitalkameras
Drucker
Drucker (u. ä. Peripheriegeräte)
DVD-Player
EC-Kartenleser
Einbauküchen
Erste-Hilfe-Kästen (Notfallkoffer)
Fahnenmasten
Faxgeräte
Fernseher
Fernsprechnebenstellenanlagen (ISDN-Anlagen)
Filmgeräte
Fleischwaagen
Flipcharts
Fotogeräte
Frankiermaschinen
Funksprechgeräte
Garderobenausstattungen
Geldprüfgeräte
Geldsortiergeräte
Geldwechselgeräte
Geldzählgeräte
Gemüsewaagen
Geschirrspülmaschinen
Getränkeautomaten
Gitarrenverstärker
Gläserspülmaschinen
Glasvitrinen
Großrechner
Handfunksprechgeräte
Handkehrmaschinen
Handys
Heißluftgebläse (mobil)
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Hochdruckreiniger
Industriestaubsauger
Kaltluftgebläse (mobil)
Kameras (Wärmebild-, Spezial-, Digital-, Polaroid-)
Kartenleser
Kehrmaschinen
Kindertagesstätteneinrichtungen, -möbel
Klavierbänke
Klimageräte (mobil)
Kombinationsschutzräume
Kommunikationsendgeräte (allgemein)
Kopiergeräte
Krankenbetten
Kreditkartenleser
Kühleinrichtungen
Kühlschränke
Kuvertiermaschinen
Laboreinrichtungen
Laborgeräte
Laborwaagen
Ladeneinrichtungen
Lagereinrichtungen
Laptops
Laubbläser
Laubsauger
Lautsprecher
Leergutautomaten
Lehr- und Lernmaterialien (in Schulen)
Leinwände
Leinwände in Schulen
Leitern
Lesegeräte
Litfaßsäulen
Magnetwände
Metaplantafeln
Mikrofonanlagen
Mikroskope
Mikrowellengeräte
Mischpulte
Mobilfunkendgeräte
Mobiltelefone
Netzwerke (Software)
Notebooks
Obstwaagen
Orchesterpulte
Overheadprojektoren
Paketwaagen
Panzerschränke
Passbildautomaten
Peripheriegeräte (Drucker, Scanner, u.ä.)
Personalcomputer
Pflegebetten
Pinnwände
Plotter
Polaroidkameras
Präsentationsgeräte
Präzisionswaagen
Projektionsgeräte
Projektionswände (mobil)
Projektoren
Radios
Räumgeräte
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Raumheizgeräte (mobil)
Rechenmaschinen
Recorder
Regaleinrichtungen (allgemein)
Regalsysteme in Handbibliotheken
Registrierkassen
Reinigungsgeräte (fahrbar)
Reißwölfe
Rohrpostanlagen
Scanner (u. ä. Peripheriegeräte)
Schlaginstrumente
Schneepflüge
Schreibmaschinen
Schuleinrichtungen, Schulmöbel
Software (Anwendungen Spezial)
Software (Anwendungen Standard)
Software (Betriebssysteme und Netzwerke)
Spezialkameras
Spezialsoftware
Spielautomaten
Spielsachen, Spielzeuge (in Kindertagesstätten)
Stahlregale
Stahlschränke
Standardsoftware
Staubsauger
Stellwände
Sterilisatoren
Stimmgeräte (elektronisch)
Streichinstrumente
Studiomixer
Tafeln
Tasteninstrumente
Taubenschläge
Teppiche (hochwertige ab 500 Euro/qm)
Teppiche (normale)
Teppichreinigungsgeräte (transportabel)
Textendeinrichtungen
Toilettenkabinen
Toilettenwagen
Tresoranlagen
Tresore
Unterhaltungsmusikautomaten
Unterhaltungsvideoautomaten
Verkaufsbuden
Verkaufsstände
Verkaufstheken
Verkehrszählungsgeräte (Zählgeräte, Zählplatten)
Verstärker
Vervielfältigungsgeräte
Videobeamer
Videogeräte
Visitenkartenautomaten
Vitrinen
Wandtafeln in Schulen
Warenautomaten
Wärmebildkameras
Wäschetrockner
Waschmaschinen
Wasserhochdruckreiniger
Werbetafeln
Werkstatteinrichtungen
Workstations
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Zeichengeräte (elektronisch)
Zeichengeräte (mechanisch)
Zeiterfassungsgeräte
Zentrifugen
Zigarettenautomaten
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6.00 Fahrzeuge 4 - 30
Anhänger
Arbeitsfahrzeuge (Berufsfeuerwehr)
Auflieger
Bagger
Baufahrzeuge
Bauwagen
Einsatzleitfahrzeuge (Berufsfeuerwehr)
Einsatzleitfahrzeuge (Freiwillige Feuerwehr, Katastrophenschutz)
Elektrokarren
Fahrräder
Fäkalienwagen
Feuerlöschfahrzeuge (Berufsfeuerwehr)
Feuerlöschfahrzeuge (Freiwillige Feuerwehr, Katastrophenschutz)
Gerätewagen (Berufsfeuerwehr)
Gerätewagen (Freiwillige Feuerwehr, Katastrophenschutz)
Hochdruckspülwagen
Hubrettungsfahrzeuge (Berufsfeuerwehr)
Hubwagen
Kipper
Kleintraktoren
Kleintransporter
Kombiwagen
Kraftfahrdrehleitern
Krankentransportwagen (Berufsfeuerwehr)
Lastkraftwagen
Mannschaftstransportwagen (Berufsfeuerwehr, Freiwillige Feuerwehr, Katastrophenschutz)
Motorräder
Motorräder (Freiwillige Feuerwehr, Katastrophenschutz)
Motorroller
Müllentsorgungsfahrzeuge
Müllverdichter
Nachschubwagen (Berufsfeuerwehr)
Nachschubwagen (Freiwillige Feuerwehr, Katastrophenschutz)
Notarzteinsatzfahrzeuge (Berufsfeuerwehr)
Omnibusse
Personenkraftwagen
Radlader
Reiseomnibusse
Rettungsboote
Rettungswagen (Berufsfeuerwehr)
Rettungstransportwagen
Rüstwagen (Berufsfeuerwehr)
Rüstwagen (Freiwillige Feuerwehr, Katastrophenschutz)
Sattelschlepper
Schadstoffmobile
Schlammsaugewagen
Schlepper
Schutzwagen
Sinkkastenreinigungswagen
Stapler
Straßenablaufreinigungswagen
Streufahrzeuge
Traktoren
Wechselaufbauten
Wohnmobile
Wohnwagen
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