Daten
Kommune
Aachen
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151634.pdf
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16.09.15, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 22:29
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Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 61/0266/WP17
öffentlich
16.09.2015
Dez. III / FB 61/700
Straßenbeleuchtungsanlagen Einsatz von LED
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
03.12.2015
MA
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Der Mobilitätsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und beauftragt die
Verwaltung gemeinsam mit der STAWAG einen Umrüstungsplan zur Umstellung des Leuchtentyps
Maiglöckchen auf LED mit 4.000 °K zu erstellen. Die für die Umrüstung eingesparten Haushaltsmittel
aus dem Haushaltsjahr 2015 werden übertragen. Der entsprechende Umrüstungsplan ist
haushaltsneutral zu erstellen.
Vorlage FB 61/0266/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 12.11.2015
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finanzielle Auswirkungen
PSP-Element 4-120102-903-8
Investive
Ansatz
Auswirkungen
2015
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
2016 ff.
2015
Gesamt-
Gesamtbedarf (alt)
2016 ff.
bedarf
(neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
+ Verbesserung /
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
- Verschlechterung
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
2015
Ertrag
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
2016 ff.
2015
2016 ff.
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
0
0
0
0
0
0
238.284,49
238.284,49
0
0
0
0
Abschreibungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
- Verschlechterung
0
0
Deckung ist gegeben
Deckung ist gegeben
Die Maßnahme Straßenbeleuchtung ist im Haushaltsjahr 2015 unter dem konsumtiven
PSP- Element 4-120102-903-8 „Erneuerung Straßenbeleuchtung“ mit Mitteln i. H. v. 238.284,49 €
eingeplant.
Diese Mittel stehen für die Umsetzung der Maßnahmen bereit.
Für die Erneuerung der Straßenbeleuchtung wird im Haushaltsjahr 2015 mit Kosten i. H. v. ca.
140.000 € gerechnet.
Die eingesparten Mittel in Höhe von 98.284,49 € werden zur Umstellung des Leuchtentyps
Maiglöckchen auf LED mit 4.000 °K genutzt.
Vorlage FB 61/0266/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 12.11.2015
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Erläuterungen:
Einleitung
Die Stadt Aachen hat 1997 die Straßenbeleuchtung an die STAWAG übertragen.
Derzeit existieren 22.000 Lichtpunkte mit unterschiedlichen Leuchttypen in Aachen.
In den vergangenen Jahren wurde mehrfach angeregt, die laufenden Kosten der Beleuchtung zu
senken. Ein Element zur Reduzierung der Lichtpunkte und des spezifischen Stromverbrauchs ist die
Umrüstung auf LED. Die STAWAG hat daher zusammen mit der Stadt Aachen im Zuge der
Modernisierung und Optimierung der Straßenbeleuchtung die Ausstattung mit LED untersucht und
stellenweise bereits umgerüstet. Ziel der LED-Beleuchtung ist ein langfristiges finanzielles
Einsparpotential mit gleichzeitiger Optimierung der Technik und mehr Sicherheit für die
Verkehrsteilnehmer. In der Sitzung Ausschuss für Arbeit, Wirtschaft und Wissenschaft am 17.03.2010
wurde das Thema LED-Technik in der Straßenbeleuchtung diskutiert und als nachhaltige Lösung in
der Beleuchtung erkannt.
Der Ausschuss beschloss, die „…Bestrebungen der STAWAG hinsichtlich der Schaffung nachhaltiger
Beleuchtungslösungen“ zu unterstützen.
In den letzten Monaten wurde allerdings Kritik an der neuen LED Beleuchtung geäußert.
Ausgangslage
Auswahl von Leuchten und Leuchtmitteln
Die Auswahl der in den Leuchten eingesetzten Leuchtmittel erfolgt jeweils entsprechend dem
aktuellen Stand der Technik hinsichtlich Wirtschaftlichkeit und Energieeffizienz. Dadurch ist es
möglich, dass Leuchten derselben Gehäuseform oder Serie mit unterschiedlichen Leuchtmitteln
bestückt sind. Bei dekorativen Leuchten steht anders als bei den Standardleuchten die
Wirtschaftlichkeit und Langlebigkeit im Vordergrund. Die Auswahl neuer Leuchten erfolgt jeweils in
Zusammenarbeit mit der Stadt Aachen.
Alle im Stadtgebiet eingesetzten Leuchten werden mit einheitlichen Lichtraumprofilen berechnet,
damit ein Vergleich unterschiedlicher Hersteller hinsichtlich eines effizienten Einsatzes möglich ist. Bei
dem geplanten Einsatz neuer Leuchten oder einem Technologiewandel, der eingesetzten
Leuchtmittel, erfolgt neben der Berechnung auch eine Beleuchtungsprobe auf einer speziell
angelegten Messstrecke. Die Beleuchtungsprobe dient der Verifizierung der durch den Hersteller
angegebenen Daten unter realen Bedingungen.
Darüber hinaus werden noch umweltrelevante Kriterien wie z.B. das Recycling der Leuchten und
gestalterische Merkmale wie die Verfügbarkeit der Leuchten in mehreren Baugrößen bei der Auswahl
berücksichtigt.
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Ausdruck vom: 12.11.2015
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Leuchtmittel in LED
Kriterien zur Auswahl von Leuchtmitteln:
Farbtemperatur Kelvin [K]
Mit der Farbtemperatur kann die Wirkung der Lichtquelle subjektiv größer bestimmt werden. Je kälter
die Farbtemperatur desto größer ist die Wahrnehmung von Kontrasten.
Warmweiß:
Farbtemperatur 2700-3200 °Kelvin
Neutralweiß:
Farbtemperatur 4000-5000 °Kelvin
Kaltweiß:
Farbtemperatur 5000-6500 °Kelvin
Farbwiedergabe in % (wichtig im Bereich der Gesichtserkennung)
Eine Lichtquelle, deren Licht alle Spektralfarben enthält, z. B. das Sonnenlicht, lässt die Farben der
beleuchteten Gegenstände natürlich aussehen - die Farbwiedergabe ist optimal. Unter Lichtquellen,
deren Licht eine ungleichmäßige Verteilung der Spektralfarben enthält werden auch die Farben
beleuchteter Gegenstände unnatürlich wirken - hier ist die Farbwiedergabe schlechter.
Wirkungsgrad Lumen / Watt [lm/W]
Der Wirkungsgrad ist die Effizienz bei einer Energieumwandlung.
Das Verhältnis zwischen der aufgewandten / zugeführten Energie (Strom) und der nutzbaren Energie
(Licht). Die Energie kann im System nicht verloren gehen (Energieerhaltungssatz), aber sie wird
umgewandelt z.B. in Wärmeenergie.
Energieeffizienz
Der Energieaufwand zur Erreichung eines festgelegten Nutzens. Der Vorgang ist dann effizient, wenn
der gewünschte Effekt mit minimalem Energieaufwand erreicht wird.
Allgemein
Der Einsatz der Leuchtmittel hat sich seit Übernahme der Straßenbeleuchtung im Jahr 1997 unter
Berücksichtigung der oben dargestellten Kriterien wie folgt entwickelt:
Seit 1997 werden im Stadtgebiet keine Quecksilberdampflampen mehr eingesetzt. Diese hatten eine
Farbtemperatur von 4.300 °K und einen Farbwiedergabeindex von ~ 57 %. Der Wirkungsgrad lag bei
40 bis 60 lm/W. Ein offizielles Verbot der Quecksilberdampflampen ist 2015 in Kraft getreten.
Im Zeitraum von 1997 bis 2006 wurden ausschließlich Natriumhochdrucklampen eingesetzt. Im Zuge
der Wartungsarbeiten wurden vorhandene Leuchten mit Quecksilberdampflampen durch
Natriumhochdrucklampen ersetzt, die eine Farbtemperatur von 2.000 °K (gelbliches Licht) und einen
Farbwiedergabeindex von 20 % haben. Der Wirkungsgrad mit 80 bis 100 lm/W liegt deutlich über den
früher eingesetzten Leuchtmitteln.
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Ausdruck vom: 12.11.2015
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Seit 2006 wurde, soweit technisch möglich, die weiterentwickelte weiße Natriumhochdrucklampe
Cosmo Polis eingesetzt. Die Lampen haben neutralweißes Licht mit einer Farbtemperatur von
4.000°K und einen Farbwiedergabeindex von 75 %. Der Wirkungsgrad liegt mit 100 bis 120 lm/W
nochmal höher gegenüber den traditionellen Natriumhochdrucklampen.
Durch die Weiterentwicklung der LED-Technik werden aktuell in Beleuchtungsanlagen Leuchtmittel in
LED-Technik eingesetzt. Die hierbei gewählte Lichtfarbe neutralweiß entspricht der Lichtfarbe der in
Aachen bereits eingesetzten Gasentladungslampen Quecksilberdampf und Cosmo Polis. Der große
Vorteil der LED Technik der aktuellen Generation, welche seit Juli 2015 eingesetzt wird, ist neben der
Langlebigkeit, die Regelbarkeit, durch welche der Energiebedarf der Beleuchtungssituation angepasst
werden kann. Diese Leuchtmittel haben eine Farbtemperatur von ~ 4.000 °K und einen
Farbwiedergabeindex von > 80 %. Der Wirkungsgrad liegt bei 90 bis 140 lm/W.
Der Leistungsbedarf der LED hängt von der Farbtemperatur der verschiedenen LED ab und schwankt
je nach eingesetztem Netztreiber und LED art.
Umrüstung von Beleuchtungsanlagen auf LED
In der Vergangenheit wurden die Leuchtmittel bei Neubaumaßnahmen und Wartungen jeweils dem
aktuellen Stand der Technik angepasst, so dass ein Wechsel zur LED-Technik nur punktuell
stattfindet und deshalb noch kein großes Potential hinsichtlich Energieeinsparung und effizienterer
Ausleuchtung bietet. Beispielsweise liegt die Stromersparnis gegenüber den in den letzten Jahren
eingebauten Natriumhochdruckleuchten bei 10%. Das größte Potential zur Einsparung von Strom und
Anzahl an Lichtpunkten durch effizientere Ausleuchtung bieten aktuell die Leuchte „Maiglöckchen“, die
derzeit ca. 1.600 umrüstbare Lichtpunkte umfassen. Es ist deshalb vorgesehen, diese innerhalb der
kommenden Wartungszyklen (bis einschließlich Ende 2018) in LED-Technik umzurüsten. Des
Weiteren erfolgt im Zuge eines Straßenvollausbaus eine Überprüfung, ob eine Umstellung der
vorhandenen Beleuchtung auf LED sinnvoll ist.
Nachtwirkung unterschiedlicher Leuchten
Die Nachtwirkung lässt sich in der Vorlage in Schwarz-weiß-Druck nur unzureichend abbilden. Sie
wird im Ausschuss durch Fotos dargestellt.
Übersicht der seit 1997 eingesetzten Leuchtmittel Tabelle 1
Jahrgang
Lampentyp
Leuchtentyp
Licht-
Farb-
Gesichts-
Wirkungs-
farbe
wieder-
erkennbark
grad
°K
gabe
eit
lm/W (inkl.
Anmerkung
Treiber)
< 1997
Quecksilber-
alle
dampf
4.300
57%
+
40 - 60
Offizielles
Neutral-
Verbot seit
weiß
2015
>1997 <
Natriumhoch
technischen
2000
2006
-druck
Leuchten
Warm-
20%
--
80 - 100
20%
--
80 - 100
weiß
>1997 <
Natriumhoch
Maiglöckchen
2000
2014
-druck*
Thorn
Warmweiß
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>2006
Natrium-
LPH > 6,0m
4.000
hochdruck
dekorative
Neutral-
Cosmo Polis
Leuchten
weiß
75%
+
100 - 120
> 80%
++
90 – 140
technischen
Leuchten
> 2014
LED –
Maiglöckchen
4.000
weiß**
Kofferleuchten bis
Neutral-
LPH 4,5 / 6,0m
weiß
* siehe Nachtwirkung Bild 1 / 1.1 ** siehe Nachtwirkung Bild 2 / 2.1
Einsparpotentiale, finanzielle Aspekte
Allgemein
a)
Nachtabsenkung / Dimmen
b)
Brennstundenreduzierung
c)
Standard Modelle anstatt Sonderleuchten
d)
Abschaltung jeder zweiten Lampe
e)
Abbau vorhandener Leuchten, die als entbehrlich angesehen werden
f)
Lichtcontracting
g)
Umrüstung auf LED
Einsparpotentiale bei den Maiglöckchen
Begonnen wurde im Jahr 2014 mit der Umrüstung „Maiglöckchen“ auf LED-Hängeleuchten im
Baugebiet Richterich Schönauer Friede. Dort wurde 2014 eine Umrüstung der ersten 192 Leuchten
auf Neutralweiße LED-Technik mit 4000 °Kelvin vorgenommen.
Bis 1997 wurden die Maiglöckchen (Fuga II) eingebaut. Für eine normgerechte Ausleuchtung der
Verkehrsfläche waren durchschnittlich Lichtpunktabstände zwischen 15 und 16 m erforderlich.
Insgesamt wurden ca. 1.600 „Maiglöckchen“ im Stadtgebiet verbaut.
Ab 1997 wurden aufgrund des technischen Fortschritts deutlich effizientere Leuchten eingesetzt
(Maiglöckchen Thorn) die bei 30 % geringerer Anschlussleistung Lichtpunktabstände zwischen 28 und
32 m für eine normgerechte Ausleuchtung der Verkehrsfläche möglich machten.
Bei den „Maiglöckchen“ ist aufgrund der vorab beschriebenen, bestehenden Lichtpunktabstände
oftmals kein 1:1 Austausch der Leuchten notwendig, da durch den Einsatz der LED-Technik ein
wesentlich höheres Beleuchtungsniveau bei insgesamt geringerer Anschlussleistung erreicht wird.
Hierdurch ist die Reduzierung der Leuchten bei gleichzeitiger Optimierung der Ausleuchtung möglich.
Durch Reduzierung der Beleuchtungsmaste werden neben den Einsparungen durch die geringere
Anschlussleistung der LED-Leuchten langfristig weitere Einsparungen bei den Unterhaltungskosten
generiert.
Vorlage FB 61/0266/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 12.11.2015
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Musterkalkulation für die Reduzierung von Leuchten
In der Praxis hat sich herausgestellt, dass eine detaillierte Berechnung der Ausleuchtung der
einzelnen Straßen vor einer Umrüstung auf LED-Technik extrem aufwendig ist, ebenso ist es nicht
möglich die vorhandenen Reflexionsflächen, vorhandene Bebauung, parkende Fahrzeuge, Bäume
etc. in die Berechnung mit einzubeziehen. Daher erfolgt die Umrüstung der Hängeleuchten auf LEDTechnik für die ausgewählten Straßen im Vorfeld 1:1. Der finanzielle Aufwand liegt dabei bei der
STAWAG mit 630 € je Lichtpunkt. Im Nachgang werden in den betroffenen Straßen nachts
Beleuchtungsmessungen durchgeführt und ermittelt welche Lichtpunkte zukünftig unter Einhaltung der
Verkehrssicherungspflicht abgebaut werden können. Die Abbaukosten mit 600 € pro Leuchte muss
die Stadt bezahlen. Die Überprüfung im Beispielgebiet Schönauer Friede hat ergeben, dass von 192
auf LED-Technik umgerüsteten Lichtpunkten aufgrund des verbesserten Beleuchtungsniveaus, unter
Einhaltung der Verkehrssicherungspflicht, 30 Maste entfernt werden können. Dies entspricht etwa 15
% Reduzierung.
Bei einer Umrüstung von aktuell rund 1.600 „Maiglöckchen“ im Stadtgebiet auf LED-Technik könnten
hieran gemessen voraussichtlich im Wartungszyklus der kommenden 4 Jahre ca. 200 bis 250 Maste
abmontiert werden und damit das Betriebsführungsentgelt Straßenbeleuchtung um je 160 € brutto
jährlich reduziert werden. In diesem Betrag sind sowohl alle Betriebs-, Unterhaltungs- und
Erneuerungskosten als auch Kosten für den Ersatz, Instandhaltung, Reparaturen, Beseitigung von
Vandalismus- und Unfallschäden des Lichtpunktes enthalten. Das Nennentgelt je Lichtpunkt enthält
die anfallenden Kosten für die Instandhaltung des erforderlichen Versorgungsnetzes. Da bei der
Reduzierung von Lichtpunkten die Netzlänge gleich bleibt, fallen die Unterhaltungs- und
Erneuerungskosten für das betroffene Beleuchtungsnetz auch weiterhin an.
Investitionskosten zur Optimierung
Die Umrüstung der Lichtpunkte mit LED-Technik führt zu Einsparungen im Rahmen des Betriebs und
der Unterhaltung (z.B. Stromkosten, Veränderung der Wartungszyklen). Demgegenüber sind die
deutlich höheren Anschaffungskosten für Leuchten in LED-Technik zu stellen. Die im jeweiligen
Nennentgelt der entsprechenden Anlagenkategorie nicht enthalten sind und gesondert vergütet
werden.
Maiglöckchen Fuga waren 1997 zu einem Preis von 145 € zu beschaffen. Dagegen kosten
Maiglöckchen Hellux (3. Generation) aktuell 595 €, begründet durch, hochwertige lichttechnische und
elektrische Komponenten.
Beim Einsatz von Leuchten mit einer Farbtemperatur von 3.000 Kelvin (Warmweiß) müsste ein neuer
überarbeiteter Leuchten Typ (4. Generation) zu höheren Kosten eingebaut werden. Eine Änderung
der Lichtfarbe auf 3.000 Kelvin (Warmweiß) ist hinsichtlich der umweltrelevanten Gesichtspunkte wie
Energieeffizienz, Stromverbrauch, einheitliche Lichtfarbe sowie des derzeitigen bundesweiten
Standards von LED Straßenbeleuchtung von 4.000 Kelvin (Neutralweiß), nicht sinnvoll.
Die vertraglich festgesetzten Nennentgelte sind im Rahmen der jährlichen Preisgleitung des
Betriebsführungsvertrags lediglich um 44,3 % seit 1997 angestiegen. Der Anschaffungspreis der
Leuchten jedoch um 410 %. Entsprechend höhere Anschaffungskosten für den Einsatz fortschrittlicher
Technologien sind ausschließlich durch Optimierungen im Rahmen der Betriebs- und
Unterhaltungskosten durch die STAWAG zu kompensieren.
Vorlage FB 61/0266/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 12.11.2015
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Beschaffungskosten der Hängeleuchten ohne Montage in Euro brutto:
Generation 1 FUGA*
Quecksilberdampf
80 W/ 125 W
Natriumhochdruck
70 W / 110 W
145 €
364 kWh /Jahr
Generation 2 Thorn** Natriumhochdruck
50 W
420 €
258 kWh /Jahr
Generation 3 Hellux*** LED regelbar
15 - 30 W
595 €
123 kWh /Jahr
*
offene Leuchte ohne Reflektor ohne IP Schutz
**
geschlossene Leuchte Glasabdeckung, Natriumhochdrucklampe, Zündgerät, IP 45
***
geschlossene Leuchte, LED Modul, elektronisch regelbares Steuergerät, IP 56
der Leistungsbedarf 15 W gilt für Mastabstände ~ 15 bis 18 m (kein Rückbau möglich)
der Leistungsbedarf 30 W gilt für Mastabstände ~ 30 m (Rückbau im Einzelfall möglich)
Die reinen Aufwendungen für die Demontage eines durch den Einsatz von LED-Technik überflüssig
gewordenen Lichtpunkts betragen je Lichtpunkt überschläglich rund 600 € brutto. Dies ist ein grober
Richtpreis, der von den jeweiligen erforderlichen Tiefbaukosten (Oberfläche des Beleuchtungsstandort
befestigt / unbefestigt) und Kabelklemmarbeiten abhängig ist und je Einzelfall betrachtet werden
muss. Die Ausbaukosten sind durch die Stadt Aachen zu tragen, da diese eine Leistungserbringung
außerhalb des Betriebsführungsvertrages darstellen.
Beispiel Richterich Schönauer Friede
Nachfolgende schematische Darstellung, angelehnt an das Beispielgebiet, zeigt das mögliche
Einsparpotential in einer Straße auf.
Planstraße vor Umrüstung der Hängeleuchten auf LED-Technik:
15 m
16m
25 m
25 m
13 m
14m
m
Die Lichtpunkte der Wohnstraße bestanden vor Umrüstung aus:
5 Lichtpunkten mit Hängeleuchten der
1. Generation FUGA 2 SON 70 W
2 Lichtpunkten mit Hängeleuchten der
2. Generation Hellux SON T 50 W
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Ausdruck vom: 12.11.2015
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Wartungsentgelt pro Jahr:
1.120 € brutto
Stromnebenkosten pro Jahr:
216 € brutto
Stromverbrauch pro Jahr:
2.150
kWh
CO2 – Ausstoß:
1.291
kg
Planstraße nach Umrüstung der Lichtpunkte auf die Hängeleuchte mit LED-Technik:
31 m
25 m
25 m
27m
Aufgrund der LED Beleuchtung kann die Anzahl der Lichtpunktedezimiert werden.
Somit sind zukünftig für die normgerechte Ausleuchtung der Wohnstraße 5 Lichtpunkte mit
Hängeleuchten der 3. Generation LED 15-30 W regelbar.
Wartungsentgelt pro Jahr:
800 € brutto
Stromnebenkosten pro Jahr:
56 € brutto
Stromverbrauch:
550 kWh (durchschnittliche Leistung LED 27 W)
CO2 – Ausstoß:
332 kg
Einsparpotential für 2 ausgebaute Lichtpunkte bezogen auf die Planstraße:
eingesparte Nennentgelte:
320 € brutto
eingesparte Stromnebenkosten:
160 € brutto
Summe Einsparungen
480 € brutto
eingesparter CO2 – Ausstoß:
960 kg
Ausgaben der STAWAG / Stadt Aachen zur Umrüstung auf LED-Technik in der
Planstraße
Investition Umrüstung LED-Leuchte STAWAG (5 Lichtpunkte)
-
3.150 € brutto
zu tragen durch das Betriebsführungsentgelt der STAWAG
Kosten Ausbau Stadt AC (2 Lichtpunkte)
1.200 € brutto
-
durch die Stadt Aachen gesondert an die STAWAG zu vergüten
-
Bei einer geplanten Umrüstung der Mastkategorie Bogenmasten mit Leuchte „Maiglöckchen“
auf LED-Technik mit der Lichtfarbe 4.000 °K sind auf Basis der derzeit vorliegenden Daten die
nachfolgenden Einsparungen für die Stadt Aachen zu erwarten (Prognose):
angenommene Eingangswerte:
Berechnung für alle Maiglöckchen (vor Umrüstung) (1.600 Stück)
Vorlage FB 61/0266/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 12.11.2015
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Nennentgelt pro Jahr:
160 € brutto / Leuchte x 1.600 =
256.000 €
Stromnebenkosten pro Jahr:
30,85 € brutto / Leuchte x 1.600 =
Stromverbrauch:
310 kWh / Leuchte x 1.600 =
49.360 €
496.000 kWh
(durchschnittliche Leistung ~ 77 W)
CO2 – Ausstoß:
184 kg x 1.600
294.400 kg
Gesamtkosten Stadt Aachen
305.360 €
Berechnung für alle Maiglöckchen (nach Umrüstung)
Nennentgelte:
1358 € brutto / Leuchte x 242 =
217.280 €
Stromnebenkosten
11,20 € brutto / Leuchte x 1358 =
Stromverbrauch
108 kWh x 1358 =
146.664 kWh
CO2 – Ausstoß:
66,4 kg x 1358 =
90.171 kg
15.210 €
Gesamtkosten Stadt Aachen
232.490 €
Einsparung für alle Maiglöckchen (nach Umrüstung)
eingesparte Nennentgelte:
160 € brutto / Leuchte x 242 =
38.720 €
eingesparte Stromnebenkosten
für 242 ausgebaute Maiglöckchen
30,85 € brutto / Leuchte x 242 =
7.466 €
für 1358 umgerüsteter Maiglöckchen
19,65 € brutto / Leuchte x 1358 =
26.685 €
Einsparpotential Stadt Aachen
72.871 €
Jahr
2014
2015
2016
2017
2018
umzurüstende
Hängeleuchten
Bogenmasten LED
(Planwert)
Anzahl
192
400
350
350
308
Investitionskosten STAWAG
Euro brutto
114.240,00
238.000,00
208.250,00
208.250,00
183.260,00
eingesparter Strom
(vorher/nachher)
kWh
41.107
85.362
74.747
74.747
65.707
eingesparte
Stromnebenkosten
(vorher/nachher)
Euro brutto
4.131,21
8.578,88
7.512,08
7.512,08
6.603,51
zurückgebaute Lichtpunkte
Anzahl
30
60
53
53
46
eingesparte Nennentgelte
durch Ausbau
(Stadt Aachen)
Euro brutto
4.800,00
9.600,00
8.480,00
8.480,00
7.360,00
Vorlage FB 61/0266/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 12.11.2015
Seite: 10/12
Anzahl Lichtpunkte
Kategorie Bogenmaste
LED nach Rückbau
Anzahl
162
340
297
297
262
notwendige Aufwendungen
Ausbau Lichtpunkte
(Stadt Aachen)
Euro brutto
18.000,00
36.000,00
31.800,00
31.800,00
27.600,00
Einsparpotential für die
Stadt Aachen
Euro brutto
8.931,21
18.178,88
15.992,08
15.992,08
13.963,51
Einsparpotential für die Stadt Aachen perspektivisch bis 2022 pro
Jahr:
Einsparungen Umrüstung Bogenmasten auf LED für die Stadt Aachen Prognose bis 2022
Jahr
2014
2015
2016
2017
2018
2019
2020
2021
2022
2014 -9.068,79
8.931,21
8.931,21
8.931,21
8.931,21
8.931,21
8.931,21
8.931,21
8.931,21
-17.821,12
18.178,88
18.178,88
18.178,88 18.178,88
18.178,88 18.178,88 18.178,88
-15.807,92
15.992,08
15.992,08 15.992,08
15.992,08 15.992,08 15.992,08
-15.807,92
15.992,08 15.992,08
15.992,08 15.992,08 15.992,08
2018
-13.636,49 13.963,51
13.963,51 13.963,51 13.963,51
2019
0,00
2015
2016
2017
2020
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
2021
2022
Summe
brutto 9.068,79
-8.889,91 11.302,18 27.294,26 45.457,77 73.057,77
Beispiel 2014: 114.240 € / 192 Stk = 595 € Investitionskosten pro Leuchte
0,00
73.057,77 73.057,77 73.057,77
41.107 kWh / 192 Stk = 214 kWh / Leuchte
4.800 € / 30 Stk = 160 € / Leuchte eingespart
18.000 € / 30 Stk = 600 € Abbaukosten pro Mast
4.131,21 € + 4.800 € = 8.931,21 € Eingesparte Kosten Gesamt
Fazit
Eine sukzessive Umrüstung der Hängeleuchten des Leuchtentyps „Maiglöckchen“ auf LED Leuchten
im Rahmen der turnusmäßigen Arbeiten bis 2018 ist unter lichttechnischen, umweltrelevanten und
kosteneffizienten Aspekten sinnvoll.
Die empfohlene Lichtfarbe liegt bei 4.000 K, welche sowohl unter lichttechnischen als auch
kosteneffizienten Gesichtspunkten das momentane Optimum darstellt. LED Leuchten mit der
Lichtfarbe 4.000 K erreichen einen Farbwiedergabeindex von ca. 80 % und werden zurzeit im
Rahmen der industriellen Fertigung als Standard angesehen, was sich positiv auf den Fertigungspreis
der Leuchten auswirkt. Leuchten mit Lichtfarben unterhalb von 4.000 K sind technisch ineffizienter und
kostenintensiver und werden deshalb derzeitig auf dem deutschen Markt seltener nachgefragt.
Hierdurch ergibt sich zusätzlich die Problematik, dass LED Leuchten mit einer geringeren
Farbtemperatur oftmals als Sonderanfertigungen hergestellt werden.
Vorlage FB 61/0266/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 12.11.2015
Seite: 11/12
Durch die Umrüstung sind trotz der anfänglich notwendigen Zusatzinvestitionen langfristig
Kosteneinsparungen zu realisieren, die sich positiv im Rahmen der Jahresabrechnung des
Betriebsführungsentgelts Straßenbeleuchtung niederschlagen werden (siehe Anhang).
Es ist aber an dieser Stelle bereits darauf hinzuweisen, dass die Kosteneinsparungen nicht direkt aus
der jährlichen Abrechnung der Betriebsführung der Straßenbeleuchtung ablesbar sein werden, da sich
in der Gesamtabrechnung unterschiedliche Effekte vermischen. Zum einen erfolgt eine jährliche
Preisgleitung der festgelegten Nennentgelte der im Beleuchtungsvertrag festgelegten Lichtpunkttypen,
zum anderen werden Kosteneinsparungen wie beispielsweise LED-Umrüstungen, Ausbau von
Lichtpunkten etc. gegengerechnet. Für einen Nachweis der tatsächlich umgesetzten
Kosteneinsparungen im Rahmen einer Umrüstung des Leuchten Typs „Maiglöckchen“ auf LEDLeuchten ist ein separat zu vereinbarender Nachweis, welcher der jährlichen Abrechnung
Straßenbeleuchtung beizulegen sei, notwendig und somit zu empfehlen.
Vorlage FB 61/0266/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 12.11.2015
Seite: 12/12