Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
153357.pdf
Größe
80 kB
Erstellt
05.11.15, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 22:36
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 61/0302/WP17
öffentlich
05.11.2015
AVV
Anpassung der AVV-Förderrichtlinie zur Verwendung der ÖPNVPauschale nach §11 (2) ÖPNVG NRW - Fahrzeugförderung (AVVBeirat)
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
03.12.2015
MA
Kenntnisnahme
Beschlussvorschlag:
Der regionale AVV-Beirat der Stadt Aachen nimmt die vorgesehene Anpassung der AVVFörderrichtlinie zur Verwendung der ÖPNV-Pauschale nach § 11 (2) ÖPNVG NRW sowie den
Sachstand zur Verwendung der entsprechenden Fördermittel des Förderjahres 2015 zustimmend zur
Kenntnis.
Vorlage FB 61/0302/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 12.11.2015
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Erläuterungen:
Anpassung der AVV-Förderrichtlinie ab Förderjahr 2016
Die aktuelle vor allem für die Fahrzeugförderung maßgebliche Förderrichtlinie des Zweckverband AVV
(ZV AVV) zur Verwendung der Fördermittel gem. § 11 (2) ÖPNVG NRW gilt seit dem Förderjahr 2013.
Mit Blick auf die in den vergangenen Förderjahren gewonnenen Erkenntnisse ist beabsichtigt, an der
Richtlinie mit Wirkung ab dem Förderjahr 2016 einige Anpassungen vorzunehmen. Vor diesem
Hintergrund hat die Verbundgesellschaft bereits im Juni dieses Jahres einen gemeinsamen
Abstimmungstermin mit Vertretern der Verkehrsunternehmen und dem an der Entwicklung der
Förderrichtlinie beteiligten Beratungsunternehmen PwC, Düsseldorf, durchgeführt.
Neben einigen eher redaktionellen Änderungen im Richtlinientext und in den zur Richtlinie
gehörenden Anlagen besteht insbesondere Anpassungsbedarf in Bezug auf die Förderung fakultativer
Ausstattungskomponenten gemäß Anlage 1 der Richtlinie, welche sowohl strukturell (z.B.
Differenzierung bei der Förderung rechnergestützter bzw. rechnergesteuerter Betriebsleitsysteme
(RBL)) als auch hinsichtlich einiger Förderbeträge angepasst werden soll. Letztere sind entsprechend
Pkt. 13.2 der Richtlinie in gebührenden Zeitabständen daraufhin zu überprüfen, ob sie an die
Preisentwicklung anzupassen sind. Zu diesem Zweck hat die Verbundgesellschaft aktuelle Daten von
den Verkehrsunternehmen erhoben, welche bei der Festlegung der neuen Förderbeträge
entsprechend berücksichtigt werden.
Der Entwurf der überarbeiteten AVV-Förderrichtlinie befindet sich im Hinblick auf Detail-fragen zurzeit
noch in der Abstimmung. Es ist vorgesehen, diesen der Verbandsversammlung des ZV AVV in ihrer
Sitzung am 16.12.2015 zur Beschlussfassung vorzulegen.
Sachstand Fahrzeugförderung 2015 / 2016
Förderjahr 2015
Für das Förderjahr 2015 stehen dem ZV AVV Fördermittel nach § 11 (2) ÖPNVG NRW in Höhe von
insgesamt rd. 4.564 Tsd. Euro, davon rd. 3.898 Tsd. Euro (zzgl. Zinsen und zurückgezahlte Mittel der
Verkehrsunternehmen aus Vorjahren) für Zwecke der Fahrzeugförderung zur Verfügung. Dem ZV
AVV liegen für das Förderjahr 2015 insgesamt 11 Anträge betreffend die Förderung von Fahrzeugen
bzw. Fahrzeugausstattungen vor, welche nach der Förderrichtlinie gegenüber sonstigen
Förderanträgen vorrangig zu bedienen sind. Die betreffenden Anträge umfassen insgesamt 27
Standard-, 20 Gelenk- und 3 Kleinbusse. Darüber hinaus liegen dem ZV AVV seitens der ASEAG und
der RVE verschiedene Anträge auf „Förderung der Servicequalität“ gemäß Pkt. 3.4 der Förderrichtlinie
vor.
Entsprechend den Ergebnissen einer vorläufigen Kalkulation zur Fahrzeugförderung 2015 übersteigt
das von den Verkehrsunternehmen beantragte Fördermittelvolumen die zur Verfügung stehenden
Vorlage FB 61/0302/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 12.11.2015
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Mittel in allen vier AVV-Teilregionen, sodass nach derzeitigem Planungsstand AVV-weit von
quotierten Förderbeträgen auszugehen ist. Entsprechend dieser vorläufigen Kalkulation beträgt die
Quotierung in der Stadt Aachen rd. 48 %, in der StädteRegion Aachen rd. 95 %, im Kreis Düren rd. 95
% und im Kreis Heinsberg rd. 49 %.
Die abschließende Prüfung und detaillierte Abstimmung der betreffenden Förderanträge kann
grundsätzlich noch zu Veränderungen des Fördermittelbedarfs und somit auch zu einer Veränderung
der vorgenannten Quoten führen.
Es ist vorgesehen, eine Beschlussfassung über die Verwendung der gesamten Fördermittel gem. § 11
Abs. 2 ÖPNVG NRW für das Jahr 2015 in der nächsten Sitzung der Verbandsversammlung am
16.12.2015 zu bewirken.
Vorlage FB 61/0302/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 12.11.2015
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