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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
153357.pdf
Größe
80 kB
Erstellt
05.11.15, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 22:36
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Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage Federführende Dienststelle: Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen Beteiligte Dienststelle/n: Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: FB 61/0302/WP17 öffentlich 05.11.2015 AVV Anpassung der AVV-Förderrichtlinie zur Verwendung der ÖPNVPauschale nach §11 (2) ÖPNVG NRW - Fahrzeugförderung (AVVBeirat) Beratungsfolge: TOP:__ Datum Gremium Kompetenz 03.12.2015 MA Kenntnisnahme Beschlussvorschlag: Der regionale AVV-Beirat der Stadt Aachen nimmt die vorgesehene Anpassung der AVVFörderrichtlinie zur Verwendung der ÖPNV-Pauschale nach § 11 (2) ÖPNVG NRW sowie den Sachstand zur Verwendung der entsprechenden Fördermittel des Förderjahres 2015 zustimmend zur Kenntnis. Vorlage FB 61/0302/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 12.11.2015 Seite: 1/3 Erläuterungen: Anpassung der AVV-Förderrichtlinie ab Förderjahr 2016 Die aktuelle vor allem für die Fahrzeugförderung maßgebliche Förderrichtlinie des Zweckverband AVV (ZV AVV) zur Verwendung der Fördermittel gem. § 11 (2) ÖPNVG NRW gilt seit dem Förderjahr 2013. Mit Blick auf die in den vergangenen Förderjahren gewonnenen Erkenntnisse ist beabsichtigt, an der Richtlinie mit Wirkung ab dem Förderjahr 2016 einige Anpassungen vorzunehmen. Vor diesem Hintergrund hat die Verbundgesellschaft bereits im Juni dieses Jahres einen gemeinsamen Abstimmungstermin mit Vertretern der Verkehrsunternehmen und dem an der Entwicklung der Förderrichtlinie beteiligten Beratungsunternehmen PwC, Düsseldorf, durchgeführt. Neben einigen eher redaktionellen Änderungen im Richtlinientext und in den zur Richtlinie gehörenden Anlagen besteht insbesondere Anpassungsbedarf in Bezug auf die Förderung fakultativer Ausstattungskomponenten gemäß Anlage 1 der Richtlinie, welche sowohl strukturell (z.B. Differenzierung bei der Förderung rechnergestützter bzw. rechnergesteuerter Betriebsleitsysteme (RBL)) als auch hinsichtlich einiger Förderbeträge angepasst werden soll. Letztere sind entsprechend Pkt. 13.2 der Richtlinie in gebührenden Zeitabständen daraufhin zu überprüfen, ob sie an die Preisentwicklung anzupassen sind. Zu diesem Zweck hat die Verbundgesellschaft aktuelle Daten von den Verkehrsunternehmen erhoben, welche bei der Festlegung der neuen Förderbeträge entsprechend berücksichtigt werden. Der Entwurf der überarbeiteten AVV-Förderrichtlinie befindet sich im Hinblick auf Detail-fragen zurzeit noch in der Abstimmung. Es ist vorgesehen, diesen der Verbandsversammlung des ZV AVV in ihrer Sitzung am 16.12.2015 zur Beschlussfassung vorzulegen. Sachstand Fahrzeugförderung 2015 / 2016 Förderjahr 2015 Für das Förderjahr 2015 stehen dem ZV AVV Fördermittel nach § 11 (2) ÖPNVG NRW in Höhe von insgesamt rd. 4.564 Tsd. Euro, davon rd. 3.898 Tsd. Euro (zzgl. Zinsen und zurückgezahlte Mittel der Verkehrsunternehmen aus Vorjahren) für Zwecke der Fahrzeugförderung zur Verfügung. Dem ZV AVV liegen für das Förderjahr 2015 insgesamt 11 Anträge betreffend die Förderung von Fahrzeugen bzw. Fahrzeugausstattungen vor, welche nach der Förderrichtlinie gegenüber sonstigen Förderanträgen vorrangig zu bedienen sind. Die betreffenden Anträge umfassen insgesamt 27 Standard-, 20 Gelenk- und 3 Kleinbusse. Darüber hinaus liegen dem ZV AVV seitens der ASEAG und der RVE verschiedene Anträge auf „Förderung der Servicequalität“ gemäß Pkt. 3.4 der Förderrichtlinie vor. Entsprechend den Ergebnissen einer vorläufigen Kalkulation zur Fahrzeugförderung 2015 übersteigt das von den Verkehrsunternehmen beantragte Fördermittelvolumen die zur Verfügung stehenden Vorlage FB 61/0302/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 12.11.2015 Seite: 2/3 Mittel in allen vier AVV-Teilregionen, sodass nach derzeitigem Planungsstand AVV-weit von quotierten Förderbeträgen auszugehen ist. Entsprechend dieser vorläufigen Kalkulation beträgt die Quotierung in der Stadt Aachen rd. 48 %, in der StädteRegion Aachen rd. 95 %, im Kreis Düren rd. 95 % und im Kreis Heinsberg rd. 49 %. Die abschließende Prüfung und detaillierte Abstimmung der betreffenden Förderanträge kann grundsätzlich noch zu Veränderungen des Fördermittelbedarfs und somit auch zu einer Veränderung der vorgenannten Quoten führen. Es ist vorgesehen, eine Beschlussfassung über die Verwendung der gesamten Fördermittel gem. § 11 Abs. 2 ÖPNVG NRW für das Jahr 2015 in der nächsten Sitzung der Verbandsversammlung am 16.12.2015 zu bewirken. Vorlage FB 61/0302/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 12.11.2015 Seite: 3/3