Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
153820.pdf
Größe
98 kB
Erstellt
05.11.15, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 22:36
Stichworte
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Beitragssatzermittlung
Schopenhauerstraße zwischen Trierer Straße und Lintertstraße
Straßenart: Haupterschließungsstraße gemäß § 4 Abs. 5 Buchstabe b) der städtischen Beitragssatzung in der Fassung
vom 21.12.2007 (SBS). Die Anteile der Stadt und die Anteile der Beitragspflichtigen am beitragsfähigen Aufwand sowie
die anrechenbaren Breiten ergeben sich aus § 4 Abs. 3 Nr. 2 Buchstabe g) SBS.
Ermittlung des Beitragssatzes für die Teileinrichtung Oberflächenentwässerung
Ermittlung des gekürzten beitragsfähigen Aufwandes für
g)
Oberflächenentwässerung
Ausbaukosten
146.614,11 €
beitragsfähiger Aufwand
städt. Anteil ( 50 %)
gekürzter beitragsfähiger Aufwand ( 50 %)
Summe beitragsfähiger Aufwand
146.614,11 €
73.307,05 €
73.307,06 €
146.614,11 €
Summe städtischer Anteil
73.307,05 €
Summe gekürzter beitragsfähiger Aufwand
73.307,06 €
Ermittlung des Beitragssatzes B
Die wie vor ermittelten gekürzten Anteile der Beitragspflichtigen werden gemäß § 6 der städtischen Beitragssatzung auf
die Flächen der durch die Anlage erschlossenen Grundstücke unter Berücksichtigung ihrer Größe und Ausnutzbarkeit
wie folgt verteilt:
Anteil der Beitragspflichtigen dividiert durch Grundstücksflächen unter Berücksichtigung ihrer Ausnutzbarkeit:
Oberflächenentwässerung :
73.307,06 € :
95.768 m² =
0,77 €/m²
(Beitragssatz)