Daten
Kommune
Aachen
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153573.pdf
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150 kB
Erstellt
10.11.15, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 22:37
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 45/0167/WP17
öffentlich
10.11.2015
45/200
Förderung von Elterncafés in Kitas
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
17.11.2015
KJA
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Der Kinder- und Jugendausschuss
1. nimmt die Ausführungen der Verwaltung und den Beschluss des Ausschusses für Soziales,
Integration und Demographie vom 24.09.2015 „Förderung von Elterncafes in KiTas in sozial
benachteiligten Quartieren“ zustimmend zur Kenntnis.
2. beschließt, dass weitere vier Elterncafes aus den freien Kontingenten der kommunalen
Familienzentren aus PSP-Element 4-060101-914-8 / 52790000 „kommunale Familienzentren“
gefördert werden.
3. beschließt die Verteilung der Gelder gemäß Punkt 4 der Vorlage.
Vorlage FB 45/0167/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 11.08.2016
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finanzielle Auswirkungen
Investive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
Gesamt-
Gesamtbedarf (alt)
20xx ff.
bedarf
(neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
+ Verbesserung /
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
Verschlechterung
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Ertrag
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
20xx ff.
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Abschreibungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
Verschlechterung
Die Aufwendungen für das Haushaltsjahr 2015 in Höhe von 13.000 € bewegen sich im Rahmen der
des genehmigten Haushaltsansatzes zu PSP Element 4-050101-916-5 / 53180000
Sozialraumbezogene Maßnahmen.
Die Aufwendungen für das Haushaltsjahr 2016 in Höhe von 34.320 € bewegen sich im Rahmen des
angemeldeten Haushaltsansatzes zu PSP Element 4-050101-916-5 / 53180000 Sozialraumbezogene
Maßnahmen. Die Mittel stehen vorbehaltlich der Rechtskraft des Haushaltsplans 2016 zur Verfügung.
Die weiteren Aufwendungen für das Haushaltsjahr 2015 in Höhe von 13.000 € bewegen sich im
Rahmen der des genehmigten Haushaltsansatzes zu PSP-Element 4-060101-914-8 / 52790000
kommunale Familienzentren.
Die weiteren Aufwendungen für das Haushaltsjahr 2016 in Höhe von 13.000 € bewegen sich im
Rahmen der des genehmigten Haushaltsansatzes zu PSP-Element 4-060101-914-8 / 52790000
kommunale Familienzentren. Die Mittel stehen vorbehaltlich der Rechtskraft des Haushaltsplans 2016
zur Verfügung.
Vorlage FB 45/0167/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 11.08.2016
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Erläuterungen:
1. Ausgangslage
Im Rahmen des Förderprogrammes Familienzentren NRW sollen in Aachen 35 Familienzentren in
Landesförderung geschaffen werden. Den Jugendämtern wird jährlich per Rundschreiben die Anzahl,
der ihnen zur Verfügung stehenden Kontingente mitgeteilt.
In Aachen gibt es neben dem Landesprogramm der Familienzentren noch das Programm zur
Förderung sog. kommunaler Familienzentren. In diesem Programm werden Einrichtungen durch
Kooperation mit den Aachenern Familienbildnern von Kindertageseinrichtungen zu kommunalen
Familienzentren entwickelt. Ziel ist es die kommunalen Familienzentren im Rahmen der jährlich neu
geschaffenen Landeskontingente zu Familienzentren im Landesprogramm NRW zu entwickeln. Frei
werdende Kontingente können neu belegt werden.
Erstmals für das Haushaltsjahr 2015 wurden die kommunalen Fördergelder in Höhe von 13.000 €
mangels Bewerbungen nicht zur Bildung neuer kommunaler Familienzentren verwendet. Da es sich
gemäß des Beschlusses des Kinder- und Jugendausschusses um Mittel aus der Familienbildung
handelt, wurden Gesprächen mit den Aachenern Familienbildnern geführt, bei denen sich
herausstellte, dass die Einrichtung einer Koordinierungsstelle bei einem Familienbildner wenig
zweckmäßig ist. Gleichzeitig zeigte sich, dass der Wunsch Familienzentrum zu werden bei den Kitas
weiterhin rückläufig ist. Die Nachfrage nach Elterncafes, ohne jedoch Familienzentrum zu werden, hat
sich allerdings deutlich erhöht. Um die Mittel dennoch für die Arbeit der Familienbildner in Aachen
einzusetzen, soll die Einrichtung von Elterncafes als niedrigschwellige Angebote erfolgen.
2. Elterncafes in Einrichtungen
Ein wesentlicher Bestandteil der Arbeit der Familienzentren ist die Elternarbeit. Im Rahmen eines
Gesamtkonzeptes wird durch Elterncafes die vertrauensvolle und partnerschaftliche Zusammenarbeit
mit den Eltern gestärkt. Durch die Begleitung der Aachener Familienbildner wird hierbei die Bildung
und Aufrechterhaltung funktionierender Netzwerke unterstützt. Losgelöst von den weiteren Angeboten
der Familienzentren sollen auch andere Einrichtungen von diesem niedrigschwelligem Konzept
profitieren. Hierzu sollen Kindertageseinrichtungen, die nicht oder noch nicht Familienzentren sind, in
die Lage versetzt werden, Elterncafes anzubieten.
Das Elterncafe soll professionell begleitet sein. Eine Elternbegleiterin aus der Familienbildung
(Bundesprogramm: Elternchance ist Kinderchance) ist eine kompetente Ansprechpartnerin und sichert
die Kontinuität des Cafes. Sie geht aktiv auf Eltern und sucht das Gespräch. So gibt die
Elternbegleiterin dem Elterncafe ein „Gesicht“. Das schafft Vertrauen und Bindung zu den Eltern.
Vertrauen ist die Basis für die Zusammenarbeit.
Die Wirksamkeit von Elterncafes ist bereits wissenschaftlich evaluiert. Im Abschlussbericht des
Bundesprogramms „Elternchance ist Kinderchance – Elternbegleitung und Bildungsverläufe der
Kinder“, wird durch das Deutsche Jugendinstitut belegt, dass insbesondere durch den Einsatz von
Elternbegleitern in Kitas ein überdurchschnittlicher Zugang zu Familien aus benachteiligten Gruppen
erreicht werden konnte. Vor allem offene Angebote wie Elterncafes sind erfolgversprechende
„Türöffner“, mit denen Eltern zur Teilnahme an Bildungsangeboten motiviert werden konnten. Das
Konzept des offenen und begleiteten Elterncafes an den Lebensorten der Kinder wurde von der
Vorlage FB 45/0167/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 11.08.2016
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KiM Arbeitsgruppe „ Gemeinsam - Fit for Family“ (Elternbildung) gemeinsam u.a. mit den
Familienbildungsstätten entwickelt.
Die Familienbildungsstätten, die ohnehin in den Familienzentren schon aktiv sind, könnten diese
Angebote in den Kitas durchführen.
Die Förderung soll sich auf das 4. Quartal 2015 und das ganze Jahr 2016 beziehen.
3. Kontingente
Gemäß Beschuss des Ausschusses für Soziales, Integration und Demographie stehen Projektmittel in
Höhe von 13.000,00 € für das 4. Quartal 2015 aus dem Haushaltsansatz PSP-Element 4-050101-9165 / 53180000 Sozialraumbezogene Maßnahmen und im Jahr 2016 in Höhe von 34.320,00 € aus dem
gleichen PSP-Element zur Verfügung für 10 Elterncafes zur Verfügung. Diese Gelder sind zunächst
auf die Haushaltsjahre 2015 und 2016 befristet.
Des Weiteren stehen Gelder in Höhe von 13.000,00 € je Haushaltsjahr in dem Haushaltsansatz PSPElement 4-060101-914-8 / 52790000 kommunale Familienzentren für 4 Elterncafes zur Verfügung.
Zur Einrichtung der Elterncafes sollen somit pro Elterncafe für die Haushaltsjahre 2015 und 2016
durchschnittlich monatlich 270 € für die Arbeit mit den Aachenern Familienbildner zur Verfügung
gestellt werden. Dies bedeutet, dass im Haushaltsjahr 2015 für die Monate November und Dezember
insgesamt 540 € je Elterncafe zur Verfügung gestellt werden. Für das Haushaltjahr 2016 werden je
Elterncafe insgesamt 3240 € zur Verfügung gestellt. Die Gelder aus PSP-Element 4-060101-914-8 /
52790000 kommunale Familienzentren für vier Elterncafes werden auch, vorbehaltlich der
Genehmigung des Haushaltsplanes, über das Haushaltsjahr 2016 hinaus zur Verfügung gestellt.
Die Gelder aus beiden PSP-Elementen können von den Aachener Familienbildnern im Rahmen der
Arbeit in Elterncafes für Personal- und Sachkosten verwendet werden.
4. Auswahl
Am 31.8.2015 wurde das Angebot in der AG nach § 78 SGB VIII Kitas und Tagespflege vorgestellt
und um entsprechende Interessenbekundungen gebeten. Folgende Interessenbekundungen wurden
eingereicht:
lfd. Nr.
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
8.
9.
10.
11.
Einrichtung
Kita Tivolino
Reutershagweg
Kronenberg
Schurzelterstraße
Parkstraße
Wiesental
St. Elisabeth
Passstraße 25
Gut Knapp Straße
Auf Überhaaren
St. Germanus
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Träger
Lebenshilfe Aachen e.V.
Stadt Aachen
Stadt Aachen
Stadt Aachen
Stadt Aachen
Stadt Aachen
katholische Kirchengemeinde St. Elisabeth
Stadt Aachen
Stadt Aachen
Stadt Aachen
pro futura
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12.
13.
14.
15.
16.
17.
18.
19.
20.
21.
22.
23.
24.
25.
Matarestraße
Stapperstraße
Johannstraße 15
Johannstraße 17
Passstraße 123
Reumontstraße 52 Regel
Reumontstraße 52 Monte
Im Grüntal
Schagenstraße
Im Klostergarten
Elsassstraße
Düppelstraße
Stolbergerstraße
Steppenbergallee
Stadt Aachen
Stadt Aachen
Stadt Aachen
Stadt Aachen
Stadt Aachen
Stadt Aachen
Stadt Aachen
Stadt Aachen
Stadt Aachen
Caritas Lebenswelten
Stadt Aachen
Stadt Aachen
Stadt Aachen
Stadt Aachen
Aufgrund der Vielzahl der Interessenbekundungen, die die Anzahl der 14 Kontingente übersteigt, wird
eine Priorisierung nach den nachstehenden Nummer 1 bis 4 vorgenommen. Hierbei wird festgelegt,
welche 4 Einrichtungen über die Haushaltmittel aus kommunalen Familienzentren und welche 10
Einrichtungen aus den Projektmitteln KIM gefördert werden.
1. Es wird ein Punktesystem zur Festlegung der Priorisierung innerhalb der Interessenten
angesetzt:
a. Die Kitas erhalten pro Kind einen Punkt (Stand der Auswertung Oktober 2015).
b. PlusKitas erhalten 20 Punkte zusätzlich.
c. Kitas in den besonders förderwürdigen Sozialräumen Aachen Ost, Forst und
Driescherhof erhalten ebenfalls 20 Punkte zusätzlich.
2. Die ersten vier Einrichtungen dieser Priorisierungsliste – ohne die Einrichtungen, die bereits
im Pilotgebiet von KIM liegen, erhalten Gelder aus PSP-Element 4-060101-914-8 / 52790000
kommunale Familienzentren.
3. Von den Interessenbekundungen gab es sechs Einrichtungen die in dem Pilotgebiet KIM
liegen. Diese Einrichtungen sollen aus den Projektmitteln berücksichtigt werden.
4. Weiterhin werden die verbleibenden vier Kontingente durch Einrichtungen mit den
darauffolgend höchsten Punktwerten aus Nr.1 a bis c aus der Prioritätenliste besetzt.
Danach ergibt sich folgender Stand der 4 Einrichtungen, die aus PSP-Element 4-060101-914-8 /
52790000 kommunale Familienzentren gefördert werden:
Die ersten vier Einrichtungen werden aus PSP-Element 4-060101-914-8 / 52790000 kommunale
Familienzentren gefördert (vgl. Nr.2)
Vgl. Nr 2
1.
2.
3.
4.
Einrichtung
Matarestraße
Stolbergerstraße
Johannstraße 15
Elsassstraße
Vorlage FB 45/0167/WP17 der Stadt Aachen
Träger
Stadt Aachen
Stadt Aachen
Stadt Aachen
Stadt Aachen
Ausdruck vom: 11.08.2016
SR
6
3
6
3
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Die nächsten 10 Einrichtungen werden aus den Projektmitteln KIM aus PSP Element 4-050101-916-5
/ 53180000 Sozialraumbezogene Maßnahmen gefördert:
Vgl. Nr. 3 u. 4
5.
6.
7.
8.
9.
10.
11.
12.
13.
14.
Einrichtung
Gut Knapp Straße
Passstraße 25
Auf Überhaaren
Wiesental
St. Elisabeth
St. Germanus
Kronenberg
Passstraße 123
Kita Tivolino
Schagenstraße
Träger
Stadt Aachen
Stadt Aachen
Stadt Aachen
Stadt Aachen
kath. K.Gem. St. Elisabeth
pro futura
Stadt Aachen
Stadt Aachen
Lebenshilfe Aachen e.V.
Stadt Aachen
SR
8
1
8
1
1
8
11
1
1
12
5. Vorschlag der Verwaltung
Die Verwaltung spricht sich dafür aus, dass der Kinder- und Jugendausschuss
1. die Ausführungen der Verwaltung und den Beschluss des Ausschusses für Soziales, Integration
und Demographie vom 24.09.2015 „Förderung von Elterncafes in KiTas in sozial
benachteiligten Quartieren“ zustimmend zur Kenntnis nimmt.
2. die Förderung von vier weiteren Elterncafes aus den freien Kontingenten der kommunalen
Familienzentren aus PSP-Element 4-060101-914-8 / 52790000 „kommunale Familienzentren“
beschließt.
3. die Verteilung der Gelder gemäß Punkt 4 der Vorlage beschließt.
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