Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
153336.pdf
Größe
3,8 MB
Erstellt
06.11.15, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 22:36
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 45/0166/WP17
öffentlich
06.11.2015
FB 45/310.010
Zukunftsfonds: Anträge 2015
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
17.11.2015
17.11.2015
KJA
SchA
Kenntnisnahme
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
1. Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
2. Der Schulausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt die
Bezuschussung der in der zweiten Jahreshälfte 2015 gestellten Erstanträge wie unter Punkt 7 der
Vorlage vorgeschlagen.
3. Der Schulausschuss beschließt die von der Fachverwaltung fortgeschriebenen Kriterien und
beauftragt die Fachverwaltung ab 2016 entsprechend zu verfahren.
Vorlage FB 45/0166/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 21.01.2016
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finanzielle Auswirkungen
Investive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Fortgeschriebe-
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
Gesamt-
Gesamtbedarf (alt)
20xx ff.
bedarf
(neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
+ Verbesserung /
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
Verschlechterung
konsumtive
Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
Auswirkungen
2015
ner Ansatz 2015
20xx ff.
Ertrag
Fortgeschriebener Ansatz
20xx ff.
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
0
0
0
0
0
0
48.000 €
48.000 €
0
0
0
0
Abschreibungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
-
0
0
Deckung ist gegeben
Deckung ist gegeben/ keine
Verschlechterung
ausreichende Deckung
vorhanden
Vorlage FB 45/0166/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 21.01.2016
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Erläuterungen:
1. Ausgangslage
In seiner Sitzung vom 19.05.2015 hat der Schulausschuss die Verwaltung beauftragt, die Richtlinien
zur Vergabe der Zuschüsse zu überarbeiten und zur Beschlussfassung vorzulegen.
Am 22.09.2009 wurde der Zukunftsfonds mit Beschluss des KJA und Schulausschusses mit einer
finanziellen Ausstattung in Höhe von 70.000 Euro eingerichtet.
Als Ziel des Zukunftsfonds wurde verankert, Familien mit geringem Einkommen in nachfolgend
aufgeführten Situationen zu unterstützen:
1. Zur Ermöglichung von gesellschaftlicher Teilhabe bei geringem Einkommen, sofern kein Anspruch
auf Mittel aus dem Bildungs- und Teilhabepaket besteht.
2. Für die Beschaffung von Erstausstattung mit Babykleidung bei jungen alleinerziehenden Müttern
(soweit nicht die wirtschaftliche Jugendhilfe oder Sozialhilfe greifen).
3. Für die Ausstattung mit Mobiliar bei der Verselbstständigung von Jugendlichen und jungen
Erwachsenen.
4. Zur Finanzierung von Musikinstrumenten und Musikunterricht an Aachener Schulen.
5. Für innovative Projekte.
Die Mittel des Zukunftsfonds werden durch Anträge abgerufen, die von Institutionen wie zum Beispiel
Trägern der freien Jugendhilfe, Schulen, Kindertagesstätten u. a. eingereicht werden.
Dabei ist die Bearbeitung der Anträge möglichst unbürokratisch zu gestalten. Anträge ab 2.000 Euro
sind dem Schulausschuss zur Entscheidung vorzulegen. Anträge unterhalb dieser Summe werden
durch die Fachverwaltung beschieden.
Für das Haushaltsjahr 2015 stehen aus haushaltsrechtlichen Gründen reduzierte Mittel in Höhe von
48.000 Euro zur Verfügung.
In den vergangenen Jahren zeichnete sich ab, dass Anträge, die analog der Punkte 1-3 in der
Fachverwaltung eingingen, sich unter 2.000 Euro bewegen. Erfahrungsgemäß werden jährlich bis zu
20.000 Euro hierfür verwandt.
Die unter 4. und 5. laufenden Anträge bewegen sich in der Regel knapp unter bzw. im fünfstelligen
Eurobereich. Hierbei ist festzustellen, dass Antragsteller den Zukunftsfonds nicht als Anschubsondern Regelfinanzierung betrachten. Auch die Möglichkeit, sowohl Musikinstrumente als auch den
Musikunterricht (hier die Kosten der Musikschule) zu finanzieren, wird in jedem Jahr vollumfänglich in
Anspruch genommen.
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Ausdruck vom: 21.01.2016
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Da die durch den Schulausschuss genehmigungspflichtigen Anträge während des gesamten Jahres
eingehen, ist es erforderlich, dass mindestens zweimal pro Jahr der Ausschuss entsprechend über die
Anträge entscheidet. Durch dieses Prozedere ist es nicht möglich, die Anträge einheitlich einer
Prüfung und Empfehlung zu unterziehen und sie damit entsprechend zu bezuschussen.
2. Vorschlag der Verwaltung
Dies soll - beginnend ab 2016 - wie folgt geändert werden.
Anträge über eine Bezuschussungssumme in Höhe von 2.000 Euro werden einmal jährlich in der
letzten Sitzung vor den Sommerferien dem Schulausschuss nach vorheriger Prüfung und
Empfehlung zur Entscheidung vorgelegt. Über diese neue Verfahrensweise sollen über
Bekanntgabe und Werbung in der Aachener Presse potentielle Antragsteller informiert werden.
Für Einzelanträge/Klassenfahrten werden durch die Fachverwaltung zu Beginn des Jahres
18.000 Euro gebunden.
Einzel- bzw. Gruppenanträge zur Beschaffung von Musikinstrumenten werden berücksichtigt.
Die Finanzierung des Musikunterrichtes ist jedoch Bestandteil der schulischen Curricula bzw.
Einbindung im Rahmen des offenen Ganztags.
Innovative Projekte (z. B. generationsübergreifend; Projekte gegenseitiger Hilfe; Förderung der
Vielfalt) werden einmalig nach entsprechender Prüfung, ob anderweitige Finanzierungsoptionen
auszuschließen sind, gefördert.
3. Anträge unterschiedlicher Antragsteller
Für Klassenfahrten und diverse Einzelanträge wurde bislang ein Gesamtbetrag von 26.676,00 Euro
verausgabt:
2015
Diverse Antragsteller
Diverse Zuschüsse (u.
26.676 Euro
a. Klassenfahrten)
Vorlage FB 45/0166/WP17 der Stadt Aachen
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4. In 2015 wurde folgender Antrag über 2.000 € nach Beschluss des Schulausschusses vom
09.03.2015 bezuschusst:
Eingang
Antragsteller
Projekt
Beantragtes
Finanz-Volumen
09.03.2015
St. Leonhard
Schulküche-
Gymnasium
Kochen am St.
7.000 Euro
Leonhard
Das bisherige Zuschussvolumen umfasste folglich 33.676 Euro. Dem Fonds stehen somit noch
14.324 Euro zur Verfügung.
5. Zum 17.11.2015 liegen folgende Anträge über 2.000 Euro vor:
Eingang
Antragsteller
Projekt
Beantragtes
Finanz-Volumen
20.05.2015
Städt. Kath.
Alle auf einen
Grundschule
Streich - 1.
Hanbruch
Hanbrucher
10.176 Euro
Streicherklasse
03.06.2015
19.06.2015
Heinrich-Heine-
Profiklasse
Gesamtschule
Musik
GGS Schönforst
Streicher?
7.000 Euro
10.000 Euro
Klasse!
Summe
27.176 Euro
6. Projektprüfungen
6.1 Die katholische Grundschule Hanbruch richtet zum laufenden Schuljahr 2015/2016 eine
Streicherklasse ein und beantragt erstmalig eine Unterstützung aus dem Zukunftsfonds.
6.2 Die Heinrich-Heine Gesamtschule beabsichtigt für das Schuljahr 2015/16 eine Profiklasse „Musik“
einzuführen. Wichtiger Bestandteil der Musikklasse ist das Erlernen eines Instruments. Zur
Verwirklichung des Projektes wird ein Schulinstrumentarium benötigt. Vorliegend handelt es sich um
einen Erstantrag.
6.3 Die GGS Schönforst beantragt zur Fortführung der Streicher? Klasse! zum 8. Mal in Folge
Projektmittel aus dem Zukunftsfonds.
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Alle eingereichten Konzepte entsprechen grundsätzlich den Maßgaben.
Um eine Ungleichbehandlung zu vermeiden, ist anzumerken, dass der KGS Michaelsbergstraße eine
Bezuschussung ihres Projektes ab dem 4. Antrag infolge abgelehnt wurde.
7. Vorschlag der Verwaltung für die Förderung 2015
Der Zukunftsfonds verfügt zzt. noch über Mittel in Höhe von 14.324 Euro. Die Verwaltung empfiehlt
folglich, die Erstanträge der Kath. Grundschule Hanbruch und der Heinrich-Heine-Gesamtschule
positiv zu bescheiden.
Eingang
Antragsteller
Projekt
Antrag
Vorgeschlagene
Fördersumme in
Euro
20.05.2015
Städt. Kath.
Alle auf einen
Grundschule
Streich - 1.
Hanbruch
Hanbrucher
1. Antrag
7.000 Euro
1. Antrag
7.000 Euro
8. Antrag
0 Euro
Streicherklasse
03.06.2015
19.06.2015
Heinrich-Heine-
Profiklasse
Gesamtschule
Musik
GGS Schönforst
Streicher?
Klasse!
Anlage/n:
-
Antrag der Städtischen katholischen Grundschule Hanbruch
-
Antrag der Heinrich-Heine-Gesamtschule
-
Antrag der GGS Schönforst
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