Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
153067.pdf
Größe
84 kB
Erstellt
28.10.15, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 22:35
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Bauverwaltung
Beteiligte Dienststelle/n:
Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
Fachbereich Sport
Gebäudemanagement
Kulturbetrieb
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
B 03/0047/WP17
öffentlich
28.10.2015
Bundesprogramm "Sanierung kommunaler Einrichtungen in den
Bereichen Sport, Jugend und Kultur"
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
11.11.2015
Rat
Kenntnisnahme
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt beschließt sich am Projektaufruf des Bundesministeriums für Umwelt,
Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit mit den in der Vorlage dargestellten Projekten zu
beteiligen.
Philipp
Oberbürgermeister
Vorlage B 03/0047/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 09.11.2015
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Erläuterungen:
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit – BMUB hat
über das Bundesinstitut für Bau-Stadt und Raumforschung im Bundesamt für Bauwesen und
Raumordnung am 05.10.2015 einen Projektaufruf gestartet.
Mit 100 Mio. Euro sollen ab 2016 – 2018 investive Projekte mit besonderer, auch
überregionaler, Bedeutung und mit sehr hoher Qualität im Hinblick auf ihre Wirkungen für die
soziale Integration in der Kommune und/oder zum Klimaschutz, mit überdurchschnittlichem
Investitionsvolumen oder mit hohem Innovationspotenzial gefördert werden.
Kommunen, die über geeignete Projekte verfügen, sind aufgerufen, dem Bundesinstitut für
Stadt und Raumforschung bis zum 13. November 2015 Projektskizzen zu unterbreiten.
Hierzu gelten folgende Rahmenbedingungen:
Förderfähige Maßnahmen
Förderfähige Projekte zur Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport,
Jugend und Kultur sind größere Projekte mit deutlichen stadtentwicklungspolitischen
Impulsen für die Gemeinde oder Stadt sowie ggfs. überregionaler Wirkung. Die Projekte
haben eine besondere Wirkung für die soziale Integration vor Ort und/oder tragen in
besonderer Weise zu den Klimaschutzzielen des Bundes bei und liegen in einem
Sanierungsgebiet. Durch eine städtebauliche Einbindung in das Wohnumfeld erreichen sie
eine nachhaltige Verbesserung des Stadtteils. Sie zeichnen sich durch einen besonderen
und innovativen konzeptionellen und baulichen Qualitätsanspruch aus. Sie verfolgen die
baupolitischen Ziele des Bundes.
Die Förderprojekte sollen jeweils mit einer besonderen Wirkung auf den sozialen
Zusammenhalt (z.B. Integration von Jugendlichen, Migrantinnen und Migranten,
Flüchtlingen, sozial Schwächeren, Barrierefreiheit/-armut etc.) im Quartier bzw. der
Kommune verbunden sein, und deshalb für die Öffentlichkeit/Allgemeinheit zugänglich sein
und/oder besondere Maßnahmen für den Klimaschutz (Minderung des
Primärenergieverbrauchs, Minderung des CO2-Ausstosses) beinhalten.
Die Sanierungsmaßnahmen sind Projekte, mit denen in der Regel Aufgaben und Probleme
von erheblicher finanzieller Dimension gelöst werden. Mit einem überdurchschnittlich hohen
Fördervolumen soll eine schnelle und ggf. umfassende Intervention und Problembearbeitung
möglich sein.
Der Bundesanteil der Förderung soll in der Regel bei zwischen 1 bis 4 Mio. Euro liegen. Aus
dem Fördersatz des Bundes von 45% und einem Bundesanteil der Förderung, der in der
Regel zwischen 1 und 4 Mio. Euro liegen soll, ergibt sich ein grundsätzliches
projektbezogenes Gesamtausgabevolumen von mindestens 2 Mio. Euro. Sehr begrenzte
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Ausdruck vom: 09.11.2015
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Ausnahmen können in besonders zu begründenden Fällen (entsprechend der
Auswahlkriterien) aber nach oben und unten möglich sein.
Antragsberechtigt und Förderempfänger sind nur die Kommunen, in deren Gebiet sich das
zu fördernde Projekt befindet.
Für die Antragstellung ist die Vorlage eines entsprechenden Stadt- oder
Gemeinderatsbeschlusses notwendig.
Dem für die Städtebauförderung zuständigen Landesressort ist bis zum 28. Oktober 2015
formlos anzuzeigen, dass und für welches Projekt eine Antragstellung vorgesehen ist.
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit hat das BBSR
für die fachliche Bewertung und Auswahl der zu fördernden Projekte beauftragt.
Für die Auswahl der Projekte sind u. a. folgende Kriterien ausschlaggebend (nicht kumulativ,
keine Rangfolge):
– besondere bzw. überregionale Wahrnehmbarkeit;
– begründeter Beitrag zur sozialen Integration im Quartier/ in der Kommune;
– erhebliches und überdurchschnittliches Investitionsvolumen;
– Machbarkeit und zügige Umsetzbarkeit, langfristige Nutzbarkeit;
– städtebauliche Einbindung in das Wohnumfeld und baukulturelle Qualität;
– überdurchschnittliche fachliche Qualität, insbesondere hinsichtlich sozialer Integration
(einschließlich Barrierefreiheit/ -armut) und/ oder Klimaschutz;
– hohes Innovationspotential.
Die Stadt Aachen beabsichtigt sich mit folgenden Projekten an diesem Projektaufruf zu
beteiligen:
für den Sportbereich
Turnhalle Minoritenstraße
Umkleiden an den Sportanlagen
für den Schulbereich
Lehrschwimmbecken
für den Jugendbereich
Kindertagesstätte Eibenweg
Da diese Projekte derzeit im Haushalt nicht etatisiert sind, muss der zu leistende Eigenanteil
zur Förderung ggfls. durch eine Verschiebung von bereits geplanten anderen Investitionen
gesichert werden. Hierzu wird noch einem Bewilligungsbescheid die Finanzsteuerung
entsprechende Deckungsvorschläge unterbreiten.
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