Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
152964.pdf
Größe
95 kB
Erstellt
30.10.15, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 22:35
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 45/0157/WP17
öffentlich
30.10.2015
45/310
Sachstand über das Programm "Soziale Arbeit an Schulen"
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
17.11.2015
17.11.2015
KJA
SchA
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme
Beschlussvorschlag:
1.
Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur
Kenntnis.
2.
Der Schulausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.
Vorlage FB 45/0157/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 21.01.2016
Seite: 1/3
finanzielle Auswirkungen
Derzeit ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen.
Investive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
Gesamt-
Gesamtbedarf (alt)
20xx ff.
bedarf
(neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
+ Verbesserung /
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
Verschlechterung
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Ertrag
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
20xx ff.
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Abschreibungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
-
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
Verschlechterung
Vorlage FB 45/0157/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 21.01.2016
Seite: 2/3
Erläuterungen:
Wie bereits in der Verwaltungsvorlage „Ausweitung der Schulsozialarbeit“ in der gemeinsamen
Sitzung des Kinder- und Jugendausschusses und des Schulausschusses am 24.03.2015
beschrieben, hat das Land Nordrhein-Westfalen zur Weiterfinanzierung der Schulsozialarbeit ein
landeseigenes Förderprogramm aufgelegt, um „zielgruppenorientierte Sozialarbeit an Schulen zum
Ausgleich sozialer Benachteiligungen zu gewährleisten“.
Vor dem Hintergrund der hierzu seitens des zuständigen Ministeriums für Arbeit, Integration und
Soziales (MAIS) ergangenen Richtlinien wurden vom Fachbereich Kinder, Jugend und Schule mit
Schreiben vom 22.06.2015 Mittel zur Weiterfinanzierung der Schulsozialarbeit bei der
Bezirksregierung Köln, als zuständige Bewilligungsbehörde, beantragt. Zuvor hat sich der
Verwaltungsvorstand in seiner Sitzung am 05.05.2015 ebenfalls mit der Thematik befasst.
Am 23.07.2015 erhielt der FB 45 telefonisch die Bestätigung, dass der Antrag bei der
Bezirksregierung eingegangen sei. Obwohl die Antragshinweise ausdrücklich Kreise und kreisfreie
Städte als „Zuweisungsempfangende“ ausweisen, wies die Bezirksregierung darauf hin, dass vor
einer Bewilligung durch das MAIS noch geklärt werden müsse, ob die Stadt Aachen zur Abgabe eines
eigenständigen Antrages überhaupt berechtigt sei.
Am 18.08.2015 erhielt die Stadt Aachen Kenntnis darüber, dass die StädteRegion durch die
Bezirksregierung aufgefordert wurde, einen Gesamtantrag für die StädteRegion Aachen zu stellen,
der auch das Fördervolumen der Stadt Aachen enthalten solle. Hierfür wurden der StädteRegion
Aachen seitens der Stadt die entsprechenden Unterlagen übermittelt.
Dieser seitens der StädteRegion gestellte Gesamtantrag umfasst 8 Einzelanträge nämlich für
StädteRegion Aachen Schulverwaltung, Amt für Kinder, Jugend und Familienberatung sowie Alsdorf,
Eschweiler, Herzogenrath, Stolberg, Würselen und den der Stadt Aachen. Im Antrag weist die
StädtRegion Aachen als beantragende „zuständige Stelle“ darauf hin, dass das zur Verfügung
gestellte Fördervolumen für die in Rede stehenden Maßnahmemonate nicht auskömmlich ist. Da die
StädteRegion sich offensichtlich im Rahmen des bereitstehenden Fördervolumens bewegen muss,
verweist sie in diesem Zusammenhang auf die zwischen den Hauptverwaltungsbeamten der Region
verabredete und in den Vorjahren angewandte prozentuale Verteilung der Mittel. In diesem Rahmen
wurden für die „Soziale Arbeit an Schulen“ in der Stadt Aachen für die Jahre 2015 bis 2017
1.937.733,-- EURO beantragt. Die StädteRegion teilt im Zusammenhang mit der durchschriftlichen
Antragsübermittlung mit, dass sie nach Erhalt der Bewilligung kurzfristig einen Weiterleitungsvertrag
mit der Stadt Aachen abzuschließen gedenkt.
Zwischenzeitlich teilte die StädteRegion mit, dass ihr eine Mittelbewilligung vorliegt und, sobald
Abwicklungsfragen mit der Bezirksregierung geklärt sind, man kurzfristig die Weiterleitung der Mittel
an die Stadt Aachen vornehmen wird.
Vorlage FB 45/0157/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 21.01.2016
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