Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
152758.pdf
Größe
274 kB
Erstellt
27.10.15, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 22:35
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
Beteiligte Dienststelle/n:
FB 45/0141/WP17-1
öffentlich
27.10.2015
FB 45/400
Aufwandsentschädigungen für Schulweghelfer/innen an
städtischen Schulen
Ratsantrag der Fraktion DIE LINKE vom 09.03.2015
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
17.11.2015
17.11.2015
09.12.2015
SchA
KJA
Rat
Anhörung/Empfehlung
Anhörung/Empfehlung
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
1.
Die ergänzenden Ausführungen der Verwaltung zur Neustrukturierung der
Aufwandsentschädigungen für Schulweghelfer/innen an städtischen Schulen zum 01.01.2015
werden zur Kenntnis genommen.
2.
Die Verwaltung empfiehlt dem Ratsantrag der Fraktion DIE LINKE vom 09.03.2015 nicht zu
entsprechen und die Aufwandsentschädigungen für Schulweghelfer/innen an städtischen
Schulen in der zum 01.01.2015 angepassten Form zu belassen.
finanzielle Auswirkungen
Investive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
Gesamt-
Gesamtbedarf (alt)
20xx ff.
bedarf
(neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
+ Verbesserung /
Verschlechterun
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
g
Vorlage FB 45/0141/WP17-1 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 21.01.2016
Seite: 1/4
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Ertrag
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
20xx ff.
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Abschreibungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
Verschlechterun
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
g
Vorlage FB 45/0141/WP17-1 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 21.01.2016
Seite: 2/4
Erläuterungen:
1. Ausgangslage
Mit Vorlage vom 19.08.2015 wurden bereits die Hintergründe zur Neustrukturierung der
Aufwandsentschädigung für Schulweghelfer/innen zum 01.01.2015 erläutert.
Lt. Beschlussauszug vom 23.09.2015 bittet der Schulausschuss um weitergehende Informationen zu
der Thematik.
2.
Vorgehen der Verwaltung
Wie bereits in der ursprünglichen Vorlage erläutert, ist die Schulweghelfertätigkeit ein Ehrenamt.
Steuerrechtlich ist die Aufwandsentschädigung der Schulweghelfertätigkeit als Übungsleiterpauschale
einzuordnen, bei der der Steuer- und Sozialversicherungsfreibetrag bei 2.400,-- € im Jahr liegt. Diese
Übungsleiterpauschale umfasst alle Aufwendungen, die mit dem Ehrenamt verbunden sind
(Betriebsausgaben, Reisekosten, Werbungskosten). Es besteht kein Anspruch auf Vergütung.
Da Bekleidung, Ausrüstung sowie die erforderliche Schulung unentgeltlich zur Verfügung gestellt
werden, können den Schulweghelfer/innen als tatsächliche Auslagen allenfalls Fahrtkosten entstehen.
Da die Schulweghelfer/innen in der Regel in unmittelbarer Nähe des Einsatzortes wohnen, werden
Fahrtkosten nur in wenigen Ausnahmefällen sowie in einem geringen Umfang entstehen.
Beispielsweise kostet eine Monatskarte, die auch anderweitig (privat) genutzt werden kann, derzeit
53,60 €. Unter Berücksichtigung einer Wegstrecke von maximal 4 km und der steuerlichen
Kilometerpauschale von 0,30 € je Kilometer würden Fahrtkosten von durchschnittlich 48 € im Monat
entstehen. Es ist darauf hinzuweisen, dass Schulweghelfer/innen nur in sehr seltenen Fällen mit dem
Bus zu ihrem Einsatzort anreisen müssen
An dieser Stelle wird auf die aktuelle Rechtsprechung verwiesen, nach der der pauschale
Auslagenersatz allenfalls unwesentlich höher sein darf als die mit der Tätigkeit verbundenen
tatsächlichen Ausgaben. Alleinige Vorgabe für die Höhe des Pauschalbetrages sind also weder
Haushaltskonsolidierungsgedanken noch fehlendes Budget noch mindere Wertschätzung der
ehrenamtlichen Tätigkeit, sondern geltendes Recht.
Bei Begründungen von Arbeitsverhältnissen wären selbstverständlich andere Vergütungsmodalitäten
möglich. In diesem Fall würde es sich dann aber eben nicht mehr um ehrenamtliche Tätigkeiten
handeln, sondern die Schulweghelfer/innen würden damit Arbeitnehmer mit allen Rechten und
Pflichten, die eine tarifliche Entlohnung erhalten würden. Darüber hinaus wären Kündigungsfristen,
Befristungsregularien, etc. zu berücksichtigen.
Schulweghelfer/innen in der Stadt Aachen erhalten nun 10,00 € monatlich pro wöchentliche
Einsatzzeit.
Bis auf vier Personen nehmen die übrigen Schulweghelfer/innen alle den Lotsendienst an jedem
Wochentag einmal (vor Schulbeginn) wahr und erhalten hierfür somit 50,00 € monatlich als
Aufwandspauschale.
Zwei Personen lotsen zweimal täglich und erhalten hierfür 100,00 € monatlich, eine Person lotst
dreimal täglich und erhält hierfür 150,00 € monatlich.
Vorlage FB 45/0141/WP17-1 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 21.01.2016
Seite: 3/4
Eine weitere Person verrichtet an 20 Einsatzzeiten in der Woche im Bereich der KGS Am Römerhof
den Lotsendienst und erhält hierfür 200,00 € monatlich.
Jede/r Schulweghelfer/in hat grundsätzlich nur einen Einsatzort, welcher in Absprache mit der
jeweiligen Schulleitung und der Polizei Aachen bestimmt wird.
Die grundsätzliche Entscheidung über die Notwendigkeit der Einrichtung einer Lotsenstelle im Bereich
einer Grundschule obliegt ohnehin der Polizei, jedoch wurde bisher noch kein/e Freiwillige/r, die/der
den Schulweghelferdienst ausüben möchte (es handelt sich meist um Elternteile oder Renter aus dem
räumlichen Umfeld der Schule), abgewiesen.
Eine Vertretungsregelung gibt es ausdrücklich seitens FB 45/400 nicht, da auch dies dem
Ehrenamtsgedanken widersprechen würde. Im Krankheitsfall ist lediglich die Schulleitung
entsprechend zu informieren, die Aufwandspauschale wird jedoch für ausgefallene Lotsenzeiten nicht
gekürzt. Ebenso wird die Aufwandspauschale für zwölf Monate jährlich in gleicher Höhe gezahlt ohne
Berücksichtigung von Ferienzeiten.
3.
Fazit
Bezüglich des immer wiederkehrenden Hinweises auf offenbar durch die Zahlung der
Aufwandspauschale fehlende Wertschätzung der ehrenamtlichen Schulweghelfertätigkeit wird an
dieser Stelle darauf verwiesen, dass gleichzeitig mit der Neuregelung der Aufwandspauschale der
gesamte Aufgabenbereich der Schulwegsicherung neu strukturiert und damit die Betreuung der
Schulwegherfer/innen wesentlich verbessert wurde.
So wurden die Schulweghelfer/innen zwischenzeitlich ergänzend zu der üblichen Standardausrüstung
mit beleuchteten Warnkellen für die dunkle Jahreszeit sowie mit hochwertigen Warn/Wetterschutzjacken mit herausnehmbarem Warmfutter für die Winterzeit ausgestattet. Der Aachener
Ehrenamtspass wird seit vielen Jahren bereits seitens FB 45/400 für die in Frage kommenden
Schulweghelfer/innen (Voraussetzung ist eine fünfjährige Lotsentätigkeit) beantragt.
Außerdem ist beabsichtigt, zum Jahresende gerade als Zeichen der Wertschätzung die
Schulweghelfer/innen in noch nicht festgelegter Form mit einer Aufmerksamkeit zu bedenken.
Die Verwaltung empfiehlt erneut mit Verweis auf die rechtlichen Gegebenheiten, dem Antrag der
Fraktion DIE LINKE vom 09.03.2015 nicht zu entsprechen und die Aufwandsentschädigungen für
Schulweghelfer/innen an städtischen Schulen in der zum 01.01.2015 angepassten Form zu belassen.
Anlage/n:
Vorlage FB 45/0141/WP17-1 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 21.01.2016
Seite: 4/4
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 45/0141/WP17
öffentlich
27.08.2015
FB 45/400
Aufwandsentschädigungen für Schulweghelfer/innen an
städtischen Schulen
Ratsantrag der Fraktion DIE LINKE vom 09.03.2015
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
17.09.2015
23.09.2015
SchA
Rat
Anhörung/Empfehlung
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
1.
Der Schulausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Neustrukturierung der
Aufwandsentschädigungen für Schulweghelfer/innen an städtischen Schulen zum 01.01.2015
werden zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat, die Aufwandsentschädigungen für
Schulweghelfer/innen an städtischen Schulen in der zum 01.01.2015 angepassten Form zu
belassen.
2.
Der Rat nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Neustrukturierung der
Aufwandsentschädigungen für Schulweghelfer/innen an städtischen Schulen zum 01.01.2015
werden zur Kenntnis und beschließt auf Empfehlung des Schulausschusses, die
Aufwandsentschädigungen für Schulweghelfer/innen an städtischen Schulen in der zum
01.01.2015 angepassten Form zu belassen.
3.
Der Ratsantrag der Fraktion DIE LINKE vom 09.03.2015 gilt damit als erledigt.
Philipp
Oberbürgermeister
Vorlage FB 45/0141/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 27.10.2015
Seite: 1/4
finanzielle Auswirkungen
Investive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
Gesamt-
Gesamtbedarf (alt)
20xx ff.
bedarf
(neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
+ Verbesserung /
-
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
Verschlechterun
g
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Ertrag
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
20xx ff.
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Abschreibungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
Verschlechterun
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
g
Vorlage FB 45/0141/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 27.10.2015
Seite: 2/4
Erläuterungen:
1. Ausgangslage
Bis zum 31.12.2014 erhielten die Schulweghelfer/innen einen Auslagenersatz auf Basis der
Vergütungsgruppe III a BMT-G (jetzt Entgeltgruppe 3 TVöD), umgerechnet auf den tatsächlichen
Zeitaufwand.
Da bei diesem Zahlungsmodell in den letzten Jahren im Rahmen von Steuerprüfungen des Öfteren
Nachzahlungen und nachträgliche Meldungen zur Sozialversicherung notwendig waren, wurde eine
steuer- und sozialversicherungsrechtliche Anpassung der Aufwandsentschädigungen umgesetzt.
Hiermit wurde auch einer Forderung des Fachbereiches Personal und Organisation Rechnung
getragen.
2.
Vorgehen der Verwaltung
Aus diesem Grund wurde zum 01.01.2015 seitens des Fachbereichs Kinder, Jugend und Schule –
Abteilung Schule die Gewährung einer Aufwandsentschädigung für Schulweghelfer/innen neu
geregelt.
Bei der Schulweghelfertätigkeit handelt es sich um ein Ehrenamt. Kennzeichnend für das Ehrenamt ist
neben dem Gemeinwohlbezug, die Unentgeltlichkeit. Lediglich Aufwendungen, die mit dem Ehrenamt
verbunden sind (Betriebsausgaben, Reisekosten, Werbungskosten) können erstattet werden.
Steuerrechtlich ist zwischen der sog. Ehrenamtspauschale und der Übungsleiterpauschale zu
unterscheiden. Die Aufwandsentschädigung der Schulweghelfertätigkeit wird laut Mitteilung des
Finanzamtes der Übungsleiterpauschale zugeordnet.
Die Zahlung der Übungsleiterpauschale kann entweder konkret im Einzelfall oder pauschal erfolgen.
Bei der konkreten Abrechnung werden dem ehrenamtlich Tätigen diejenigen Auslagen in tatsächlicher
Höhe ersetzt, die er/sie zum Zwecke der Ausführung des Auftrags getätigt hat und nach den
Umständen für erforderlich halten durfte.
Werden die Auslagen pauschal ersetzt, ist nach der aktuellen Rechtsprechung darauf zu
achten, dass diese allenfalls unwesentlich höher als die mit der Tätigkeit verbundenen
tatsächlichen Ausgaben sind.
Den Schulweghelfer/innen wird die notwendige Bekleidung und Ausrüstung für die Tätigkeit
unentgeltlich seitens der Abteilung Schule zur Verfügung gestellt. Insofern können den
Schulweghelfer/innen als tatsächliche Auslagen allenfalls Fahrtkosten entstehen.
Die Schulweghelfer/innen wohnen in der Regel in unmittelbarer Nähe des Einsatzortes, sodass
Fahrtkosten nur in wenigen Ausnahmefällen sowie in einem geringen Umfang entstehen.
Die Anpassung der Aufwandsentschädigung in Form eines Pauschalbetrags unterstreicht noch
einmal, dass es sich um eine Anerkennung und nicht um eine Vergütung handelt.
Bei der Festsetzung des Berechnungswertes auf nunmehr pauschal 10,-- € pro wöchentliche
Einsatzzeit pro Monat wurden u.a. Informationen der Stadt München einbezogen, welche mehrere
Hundert Schulweghelfer/innen betreut.
Vorlage FB 45/0141/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 27.10.2015
Seite: 3/4
Schulweghelfer/innen in der Stadt Aachen, die also an fünf Tagen wöchentlich vor Schulbeginn den
Kindern beim Überqueren der Fahrbahn helfen, erhalten hierfür jetzt 50,00 € monatlich als
Aufwandspauschale.
Durch die Einführung der Aufwandspauschale wird auch der Verwaltungsaufwand niedrig gehalten, da
im Gegensatz zur spitzen Abrechnung nach tatsächlich geleistetem Zeitaufwand keine ständige
Nachweispflicht der Ehrenamtlichen zu überprüfen ist. Gleichsam bleibt aber auch für die
Ehrenamtlichen der Aufwand gering, da eben kein Zeitnachweis geführt werden muss.
3.
Fazit
Aus steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Gründen war die Anpassung der Aufwandspauschale
der Schulweghelfer/innen zwingend erforderlich.
Die Anpassung der Aufwandsentschädigungen hat zwar tatsächlich in verschiedenen Fällen zu
finanziellen Einbußen geführt, wurde jedoch grundsätzlich von den Betroffenen akzeptiert und
insbesondere aufgrund des Gleichstellungsgedankens teilweise sogar positiv begrüßt.
Von drei Lotsenstellen, die infolge der veränderten Regelung vakant wurden, wurden bereits zwei
Stellen neu besetzt. Zudem wurden auch seit 01.01.2015 neue Lotsenstellen eingerichtet.
Aus diesem Grund empfiehlt die Verwaltung mit Verweis auf die rechtlichen Gegebenheiten, dem
Antrag der Fraktion DIE LINKE vom 09.03.2015 nicht zu entsprechen und die
Aufwandsentschädigungen für Schulweghelfer/innen an städtischen Schulen in der zum 01.01.2015
angepassten Form zu belassen.
Anlage/n:
Ratsantrag der Fraktion DIE LINKE vom 09.03.2015
Vorlage FB 45/0141/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 27.10.2015
Seite: 4/4