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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
152758.pdf
Größe
274 kB
Erstellt
27.10.15, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 22:35

Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: Federführende Dienststelle: Fachbereich Kinder, Jugend und Schule Beteiligte Dienststelle/n: FB 45/0141/WP17-1 öffentlich 27.10.2015 FB 45/400 Aufwandsentschädigungen für Schulweghelfer/innen an städtischen Schulen Ratsantrag der Fraktion DIE LINKE vom 09.03.2015 Beratungsfolge: TOP:__ Datum Gremium Kompetenz 17.11.2015 17.11.2015 09.12.2015 SchA KJA Rat Anhörung/Empfehlung Anhörung/Empfehlung Entscheidung Beschlussvorschlag: 1. Die ergänzenden Ausführungen der Verwaltung zur Neustrukturierung der Aufwandsentschädigungen für Schulweghelfer/innen an städtischen Schulen zum 01.01.2015 werden zur Kenntnis genommen. 2. Die Verwaltung empfiehlt dem Ratsantrag der Fraktion DIE LINKE vom 09.03.2015 nicht zu entsprechen und die Aufwandsentschädigungen für Schulweghelfer/innen an städtischen Schulen in der zum 01.01.2015 angepassten Form zu belassen. finanzielle Auswirkungen Investive Ansatz Auswirkungen 20xx Fortgeschriebener Ansatz Fortgeschriebe- Ansatz ner Ansatz 20xx ff. 20xx Gesamt- Gesamtbedarf (alt) 20xx ff. bedarf (neu) Einzahlungen 0 0 0 0 0 0 Auszahlungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 + Verbesserung / Verschlechterun 0 0 Deckung ist gegeben/ keine Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung ausreichende Deckung vorhanden vorhanden g Vorlage FB 45/0141/WP17-1 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 21.01.2016 Seite: 1/4 konsumtive Ansatz Auswirkungen 20xx Ertrag Fortgeschriebener Ansatz Fortgeschriebe- Ansatz ner Ansatz 20xx ff. 20xx 20xx ff. Folgekos- Folgekos- ten (alt) ten (neu) 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Abschreibungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 Personal-/ Sachaufwand + Verbesserung / Verschlechterun 0 0 Deckung ist gegeben/ keine Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung ausreichende Deckung vorhanden vorhanden g Vorlage FB 45/0141/WP17-1 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 21.01.2016 Seite: 2/4 Erläuterungen: 1. Ausgangslage Mit Vorlage vom 19.08.2015 wurden bereits die Hintergründe zur Neustrukturierung der Aufwandsentschädigung für Schulweghelfer/innen zum 01.01.2015 erläutert. Lt. Beschlussauszug vom 23.09.2015 bittet der Schulausschuss um weitergehende Informationen zu der Thematik. 2. Vorgehen der Verwaltung Wie bereits in der ursprünglichen Vorlage erläutert, ist die Schulweghelfertätigkeit ein Ehrenamt. Steuerrechtlich ist die Aufwandsentschädigung der Schulweghelfertätigkeit als Übungsleiterpauschale einzuordnen, bei der der Steuer- und Sozialversicherungsfreibetrag bei 2.400,-- € im Jahr liegt. Diese Übungsleiterpauschale umfasst alle Aufwendungen, die mit dem Ehrenamt verbunden sind (Betriebsausgaben, Reisekosten, Werbungskosten). Es besteht kein Anspruch auf Vergütung. Da Bekleidung, Ausrüstung sowie die erforderliche Schulung unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden, können den Schulweghelfer/innen als tatsächliche Auslagen allenfalls Fahrtkosten entstehen. Da die Schulweghelfer/innen in der Regel in unmittelbarer Nähe des Einsatzortes wohnen, werden Fahrtkosten nur in wenigen Ausnahmefällen sowie in einem geringen Umfang entstehen. Beispielsweise kostet eine Monatskarte, die auch anderweitig (privat) genutzt werden kann, derzeit 53,60 €. Unter Berücksichtigung einer Wegstrecke von maximal 4 km und der steuerlichen Kilometerpauschale von 0,30 € je Kilometer würden Fahrtkosten von durchschnittlich 48 € im Monat entstehen. Es ist darauf hinzuweisen, dass Schulweghelfer/innen nur in sehr seltenen Fällen mit dem Bus zu ihrem Einsatzort anreisen müssen An dieser Stelle wird auf die aktuelle Rechtsprechung verwiesen, nach der der pauschale Auslagenersatz allenfalls unwesentlich höher sein darf als die mit der Tätigkeit verbundenen tatsächlichen Ausgaben. Alleinige Vorgabe für die Höhe des Pauschalbetrages sind also weder Haushaltskonsolidierungsgedanken noch fehlendes Budget noch mindere Wertschätzung der ehrenamtlichen Tätigkeit, sondern geltendes Recht. Bei Begründungen von Arbeitsverhältnissen wären selbstverständlich andere Vergütungsmodalitäten möglich. In diesem Fall würde es sich dann aber eben nicht mehr um ehrenamtliche Tätigkeiten handeln, sondern die Schulweghelfer/innen würden damit Arbeitnehmer mit allen Rechten und Pflichten, die eine tarifliche Entlohnung erhalten würden. Darüber hinaus wären Kündigungsfristen, Befristungsregularien, etc. zu berücksichtigen. Schulweghelfer/innen in der Stadt Aachen erhalten nun 10,00 € monatlich pro wöchentliche Einsatzzeit. Bis auf vier Personen nehmen die übrigen Schulweghelfer/innen alle den Lotsendienst an jedem Wochentag einmal (vor Schulbeginn) wahr und erhalten hierfür somit 50,00 € monatlich als Aufwandspauschale. Zwei Personen lotsen zweimal täglich und erhalten hierfür 100,00 € monatlich, eine Person lotst dreimal täglich und erhält hierfür 150,00 € monatlich. Vorlage FB 45/0141/WP17-1 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 21.01.2016 Seite: 3/4 Eine weitere Person verrichtet an 20 Einsatzzeiten in der Woche im Bereich der KGS Am Römerhof den Lotsendienst und erhält hierfür 200,00 € monatlich. Jede/r Schulweghelfer/in hat grundsätzlich nur einen Einsatzort, welcher in Absprache mit der jeweiligen Schulleitung und der Polizei Aachen bestimmt wird. Die grundsätzliche Entscheidung über die Notwendigkeit der Einrichtung einer Lotsenstelle im Bereich einer Grundschule obliegt ohnehin der Polizei, jedoch wurde bisher noch kein/e Freiwillige/r, die/der den Schulweghelferdienst ausüben möchte (es handelt sich meist um Elternteile oder Renter aus dem räumlichen Umfeld der Schule), abgewiesen. Eine Vertretungsregelung gibt es ausdrücklich seitens FB 45/400 nicht, da auch dies dem Ehrenamtsgedanken widersprechen würde. Im Krankheitsfall ist lediglich die Schulleitung entsprechend zu informieren, die Aufwandspauschale wird jedoch für ausgefallene Lotsenzeiten nicht gekürzt. Ebenso wird die Aufwandspauschale für zwölf Monate jährlich in gleicher Höhe gezahlt ohne Berücksichtigung von Ferienzeiten. 3. Fazit Bezüglich des immer wiederkehrenden Hinweises auf offenbar durch die Zahlung der Aufwandspauschale fehlende Wertschätzung der ehrenamtlichen Schulweghelfertätigkeit wird an dieser Stelle darauf verwiesen, dass gleichzeitig mit der Neuregelung der Aufwandspauschale der gesamte Aufgabenbereich der Schulwegsicherung neu strukturiert und damit die Betreuung der Schulwegherfer/innen wesentlich verbessert wurde. So wurden die Schulweghelfer/innen zwischenzeitlich ergänzend zu der üblichen Standardausrüstung mit beleuchteten Warnkellen für die dunkle Jahreszeit sowie mit hochwertigen Warn/Wetterschutzjacken mit herausnehmbarem Warmfutter für die Winterzeit ausgestattet. Der Aachener Ehrenamtspass wird seit vielen Jahren bereits seitens FB 45/400 für die in Frage kommenden Schulweghelfer/innen (Voraussetzung ist eine fünfjährige Lotsentätigkeit) beantragt. Außerdem ist beabsichtigt, zum Jahresende gerade als Zeichen der Wertschätzung die Schulweghelfer/innen in noch nicht festgelegter Form mit einer Aufmerksamkeit zu bedenken. Die Verwaltung empfiehlt erneut mit Verweis auf die rechtlichen Gegebenheiten, dem Antrag der Fraktion DIE LINKE vom 09.03.2015 nicht zu entsprechen und die Aufwandsentschädigungen für Schulweghelfer/innen an städtischen Schulen in der zum 01.01.2015 angepassten Form zu belassen. Anlage/n: Vorlage FB 45/0141/WP17-1 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 21.01.2016 Seite: 4/4 Der Oberbürgermeister Vorlage Federführende Dienststelle: Fachbereich Kinder, Jugend und Schule Beteiligte Dienststelle/n: Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: FB 45/0141/WP17 öffentlich 27.08.2015 FB 45/400 Aufwandsentschädigungen für Schulweghelfer/innen an städtischen Schulen Ratsantrag der Fraktion DIE LINKE vom 09.03.2015 Beratungsfolge: TOP:__ Datum Gremium Kompetenz 17.09.2015 23.09.2015 SchA Rat Anhörung/Empfehlung Entscheidung Beschlussvorschlag: 1. Der Schulausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Neustrukturierung der Aufwandsentschädigungen für Schulweghelfer/innen an städtischen Schulen zum 01.01.2015 werden zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat, die Aufwandsentschädigungen für Schulweghelfer/innen an städtischen Schulen in der zum 01.01.2015 angepassten Form zu belassen. 2. Der Rat nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Neustrukturierung der Aufwandsentschädigungen für Schulweghelfer/innen an städtischen Schulen zum 01.01.2015 werden zur Kenntnis und beschließt auf Empfehlung des Schulausschusses, die Aufwandsentschädigungen für Schulweghelfer/innen an städtischen Schulen in der zum 01.01.2015 angepassten Form zu belassen. 3. Der Ratsantrag der Fraktion DIE LINKE vom 09.03.2015 gilt damit als erledigt. Philipp Oberbürgermeister Vorlage FB 45/0141/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 27.10.2015 Seite: 1/4 finanzielle Auswirkungen Investive Ansatz Auswirkungen 20xx Fortgeschriebener Ansatz Fortgeschriebe- Ansatz ner Ansatz 20xx ff. 20xx Gesamt- Gesamtbedarf (alt) 20xx ff. bedarf (neu) Einzahlungen 0 0 0 0 0 0 Auszahlungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 + Verbesserung / - 0 0 Deckung ist gegeben/ keine Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung ausreichende Deckung vorhanden vorhanden Verschlechterun g konsumtive Ansatz Auswirkungen 20xx Ertrag Fortgeschriebener Ansatz Fortgeschriebe- Ansatz ner Ansatz 20xx ff. 20xx 20xx ff. Folgekos- Folgekos- ten (alt) ten (neu) 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Abschreibungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 Personal-/ Sachaufwand + Verbesserung / Verschlechterun 0 0 Deckung ist gegeben/ keine Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung ausreichende Deckung vorhanden vorhanden g Vorlage FB 45/0141/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 27.10.2015 Seite: 2/4 Erläuterungen: 1. Ausgangslage Bis zum 31.12.2014 erhielten die Schulweghelfer/innen einen Auslagenersatz auf Basis der Vergütungsgruppe III a BMT-G (jetzt Entgeltgruppe 3 TVöD), umgerechnet auf den tatsächlichen Zeitaufwand. Da bei diesem Zahlungsmodell in den letzten Jahren im Rahmen von Steuerprüfungen des Öfteren Nachzahlungen und nachträgliche Meldungen zur Sozialversicherung notwendig waren, wurde eine steuer- und sozialversicherungsrechtliche Anpassung der Aufwandsentschädigungen umgesetzt. Hiermit wurde auch einer Forderung des Fachbereiches Personal und Organisation Rechnung getragen. 2. Vorgehen der Verwaltung Aus diesem Grund wurde zum 01.01.2015 seitens des Fachbereichs Kinder, Jugend und Schule – Abteilung Schule die Gewährung einer Aufwandsentschädigung für Schulweghelfer/innen neu geregelt. Bei der Schulweghelfertätigkeit handelt es sich um ein Ehrenamt. Kennzeichnend für das Ehrenamt ist neben dem Gemeinwohlbezug, die Unentgeltlichkeit. Lediglich Aufwendungen, die mit dem Ehrenamt verbunden sind (Betriebsausgaben, Reisekosten, Werbungskosten) können erstattet werden. Steuerrechtlich ist zwischen der sog. Ehrenamtspauschale und der Übungsleiterpauschale zu unterscheiden. Die Aufwandsentschädigung der Schulweghelfertätigkeit wird laut Mitteilung des Finanzamtes der Übungsleiterpauschale zugeordnet. Die Zahlung der Übungsleiterpauschale kann entweder konkret im Einzelfall oder pauschal erfolgen. Bei der konkreten Abrechnung werden dem ehrenamtlich Tätigen diejenigen Auslagen in tatsächlicher Höhe ersetzt, die er/sie zum Zwecke der Ausführung des Auftrags getätigt hat und nach den Umständen für erforderlich halten durfte. Werden die Auslagen pauschal ersetzt, ist nach der aktuellen Rechtsprechung darauf zu achten, dass diese allenfalls unwesentlich höher als die mit der Tätigkeit verbundenen tatsächlichen Ausgaben sind. Den Schulweghelfer/innen wird die notwendige Bekleidung und Ausrüstung für die Tätigkeit unentgeltlich seitens der Abteilung Schule zur Verfügung gestellt. Insofern können den Schulweghelfer/innen als tatsächliche Auslagen allenfalls Fahrtkosten entstehen. Die Schulweghelfer/innen wohnen in der Regel in unmittelbarer Nähe des Einsatzortes, sodass Fahrtkosten nur in wenigen Ausnahmefällen sowie in einem geringen Umfang entstehen. Die Anpassung der Aufwandsentschädigung in Form eines Pauschalbetrags unterstreicht noch einmal, dass es sich um eine Anerkennung und nicht um eine Vergütung handelt. Bei der Festsetzung des Berechnungswertes auf nunmehr pauschal 10,-- € pro wöchentliche Einsatzzeit pro Monat wurden u.a. Informationen der Stadt München einbezogen, welche mehrere Hundert Schulweghelfer/innen betreut. Vorlage FB 45/0141/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 27.10.2015 Seite: 3/4 Schulweghelfer/innen in der Stadt Aachen, die also an fünf Tagen wöchentlich vor Schulbeginn den Kindern beim Überqueren der Fahrbahn helfen, erhalten hierfür jetzt 50,00 € monatlich als Aufwandspauschale. Durch die Einführung der Aufwandspauschale wird auch der Verwaltungsaufwand niedrig gehalten, da im Gegensatz zur spitzen Abrechnung nach tatsächlich geleistetem Zeitaufwand keine ständige Nachweispflicht der Ehrenamtlichen zu überprüfen ist. Gleichsam bleibt aber auch für die Ehrenamtlichen der Aufwand gering, da eben kein Zeitnachweis geführt werden muss. 3. Fazit Aus steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Gründen war die Anpassung der Aufwandspauschale der Schulweghelfer/innen zwingend erforderlich. Die Anpassung der Aufwandsentschädigungen hat zwar tatsächlich in verschiedenen Fällen zu finanziellen Einbußen geführt, wurde jedoch grundsätzlich von den Betroffenen akzeptiert und insbesondere aufgrund des Gleichstellungsgedankens teilweise sogar positiv begrüßt. Von drei Lotsenstellen, die infolge der veränderten Regelung vakant wurden, wurden bereits zwei Stellen neu besetzt. Zudem wurden auch seit 01.01.2015 neue Lotsenstellen eingerichtet. Aus diesem Grund empfiehlt die Verwaltung mit Verweis auf die rechtlichen Gegebenheiten, dem Antrag der Fraktion DIE LINKE vom 09.03.2015 nicht zu entsprechen und die Aufwandsentschädigungen für Schulweghelfer/innen an städtischen Schulen in der zum 01.01.2015 angepassten Form zu belassen. Anlage/n: Ratsantrag der Fraktion DIE LINKE vom 09.03.2015 Vorlage FB 45/0141/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 27.10.2015 Seite: 4/4