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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
153287.pdf
Größe
252 kB
Erstellt
04.11.15, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 22:36

Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage Federführende Dienststelle: Fachbereich Verwaltungsleitung Beteiligte Dienststelle/n: Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: FB 01/0084/WP17 öffentlich 04.11.2015 Stellungnahmen der Verwaltung zu Ratsanfragen Beratungsfolge: TOP:__ Datum Gremium Kompetenz 11.11.2015 Rat Kenntnisnahme Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt nimmt die von der Verwaltung vorgelegten Stellungnahmen zu verschiedenen Ratsanfragen zur Kenntnis. Philipp Oberbürgermeister Vorlage FB 01/0084/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 05.11.2015 Seite: 1/2 Erläuterungen: Zu diversen Ratsanfragen liegen Stellungnahmen der Verwaltung vor, die als Anlage beigefügt sind. Weitere Stellungnahmen werden ggf. als Tischvorlage verteilt. Anlage/n: Stellungnahmen Vorlage FB 01/0084/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 05.11.2015 Seite: 2/2 Stellungnahme der Verwaltung zur Ratsanfrage der Fraktion Die Linke vom 08.10.2015: Kosten für Wohnen, Energie und Wohnungsinstandhaltung in Aachen Mit Schreiben vom 08.10.2015 beantragt die Fraktion die Linke, folgende Fragen zu beantworten: 1. Wie hoch sind die durchschnittlichen monatlichen Ausgaben in Euro für Wohnung, Energie und Wohnungsinstandhaltung in Aachen? 2. Welchem Anteil an den gesamten Konsumausgaben entspricht dies? 3. Wie haben sich die Zahlen im Zeitraum 2008 – 2013 entwickelt? Die Fraktion die Linke verweist in ihrem Antrag auf Berichte des Zentralen Statistischen Auskunftdienstes des Landes, wonach die durchschnittlichen Ausgaben für Wohnen, Energie und Wohnungsinstandhaltung in den vergangenen fünf Jahren um etwa 15 Prozent gestiegen sind. Aufgrund des großen Mangels an bezahlbarem Wohnraum in Aachen sei es wichtig, auch die lokalen Zahlen zu erfahren. Die Statistikabteilung des FB 02 hat sich mit dem Anliegen der Fraktion die Linke befasst. Die Daten, auf die sich die Ratsanfrage bezieht, wurden am 06.10.2015 von Destatis veröffentlicht. Sie stammen aus der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe, die alle fünf Jahre durchgeführt wird. Nach Auskunft von it.nrw gibt es hierzu allerdings keinerlei Daten auf Basis der Städte und Gemeinden. Die Stichprobe ist mit rund 60.000 befragten Haushalten nur auf Bundesebene verwendbar. Es gibt also keine vergleichbaren Daten für Aachen. Auch in anderen Quellen, die solche Ausgaben schätzen oder aus Befragungen hochrechnen, sind keine kleinräumigen Angaben zu finden. Die Verwaltung selber verfügt auch nicht über Angaben zu den gestellten Fragen. Fachbereich Umwelt Abteilung Gewässerschutz und Immissionsschutz Der Oberbürgermeister … Stellungnahme der Verwaltung zur Ratsanfrage der Ratsfrau Müller, AfD, vom 28.10.2015: Nitratbelastung der Gewässer in Aachen Die Stadtverwaltung Aachen führt selbst keine Messungen an Gewässern (Grundwasser und Oberflächengewässern) durch. Die folgenden Aussagen basieren auf den veröffentlichten Analyseergebnissen von regelmäßig durchgeführten Messungen an Gewässern durch das LANUV (Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW). Danach wurden auf dem Stadtgebiet von Aachen weder im Grundwasser noch in den Oberflächengewässern Überschreitungen der Grenzwerte der Nitratbelastung gemessen. Die darüber hinaus gestellten Fragen betreffen die STAWAG als örtlichen Wasserversorger. Auf Nachfrage wurden seitens der STAWAG folgende Antworten gegeben: Zu 1.: Wie oft und mit welchem Wert wurde im Jahr 2014 und 2015 der Grenzwert der Nitratbelastung in den Gewässern im Raum Aachen überschritten? STAWAG betreibt in Aachen 4 Grundwasserwerke. In den Wassereinzugsgebieten sind Messpegel zur Grundwasserbeobachtung hergestellt worden. Zweimal jährlich werden diese Pegel seit vielen Jahren auch auf Nitrat untersucht, gleiches gilt für das in den Brunnen geförderte Rohwasser. Es gibt einzelne Pegel, die einen höheren Nitratwert als 50 mg/l (Grenzwert nach Trinkwasserverordnung) aufweisen. Der Nitratwert des für die Trinkwasserproduktion maßgeblichen Rohwassers in den Brunnen liegt zwischen 0,5 mg/l bis 19 mg/l. Insgesamt beobachten wir über die letzten Jahre rückläufige Nitratwert in den o.g. Beprobungen. Zu 2.: Welche Maßnahmen leiten die Wasserversorger ein, um die Nitratbelastung zu senken? STAWAG hat schon im Jahr 1994 mit in den Wassereinzugsgebieten wirtschaftenden Landwirten eine Kooperation Wasserwirtschaft/Landwirtschaft gegründet. Ziel der Kooperation ist die gewässerverträgliche Bewirtschaftung ohne Ertragseinbußen für die Landwirtschaft. Hierzu finanziert STAWAG u.a. anteilig bei der Landwirtschaftskammer Düren eine Beratungskraft. Zusätzlich fördert STAWAG verschiedene Maßnahmen der Landbewirtschaftung, z.B. Zwischenfruchtanbau, Nachsaat, Bodenproben, spätere Gülleausbringung und Ausbringtechniken sowie bauliche Verbesserungen. Zu 3.: Wie oft und in welcher Höhe wurden in den Jahren 2014 und 2015 Ausgleichszahlungen an die Landwirte geleistet? Es werden regelmäßig Leistungen an Kooperationsmitglieder, die an Förderprogrammen teilnehmen, ausgezahlt. Die Förderprogramme werden jährlich in der Mitgliederversammlung besprochen und ggf. modifiziert. Zu 4.: Aus welchen Mitteln werden die Ausgleichszahlungen geleistet? Für die Grundwasserentnahmen muss STAWAG an das Land NRW ein Wasserentnahmeentgelt zahlen. Laut Gesetz dürfen Leistungen der Kooperationen Wasserwirtschaft/Landwirtschaft entgeltmindernd angesetzt werden, wovon STAWAG auch Gebrauch macht. Konto der Stadtkasse: Sparkasse Aachen Konto Nr. 34 BLZ 390 500 00 Öffnungszeiten Montag bis Donnerstag Freitag Fachbereich Umwelt 08:00 – 15:00 Uhr 08:00 – 13:00 Uhr und nach Vereinbarung Fachbereich Umwelt Seite 2 stadt aachen Zu 5.: In welchem Verhältnis werden die Ausgleichszahlungen geleistet (abhängig von der Größe der zu bestellenden Nutzfläche, Art der Bepflanzung oder der Größe des Betriebes?) Für STAWAG steht der Schutz der Wassereinzugsgebiete der Wasserwerke im Vordergrund. Der überwiegende Teil der Förderungen bezieht sich auf die Landnutzung/Landbewirtschaftung in den Wassereinzugsgebieten, d.h. Landwirte in diesen Gebieten erhalten bei Teilnahme an einem Förderprogramm einen entsprechend ihrem Flächenanteil bemessenen Förderbetrag.