Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
153287.pdf
Größe
252 kB
Erstellt
04.11.15, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 22:36
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Verwaltungsleitung
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 01/0084/WP17
öffentlich
04.11.2015
Stellungnahmen der Verwaltung zu Ratsanfragen
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
11.11.2015
Rat
Kenntnisnahme
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt nimmt die von der Verwaltung vorgelegten Stellungnahmen zu verschiedenen
Ratsanfragen zur Kenntnis.
Philipp
Oberbürgermeister
Vorlage FB 01/0084/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 05.11.2015
Seite: 1/2
Erläuterungen:
Zu diversen Ratsanfragen liegen Stellungnahmen der Verwaltung vor, die als Anlage beigefügt sind.
Weitere Stellungnahmen werden ggf. als Tischvorlage verteilt.
Anlage/n:
Stellungnahmen
Vorlage FB 01/0084/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 05.11.2015
Seite: 2/2
Stellungnahme der Verwaltung zur Ratsanfrage der Fraktion Die Linke vom 08.10.2015:
Kosten für Wohnen, Energie und Wohnungsinstandhaltung in Aachen
Mit Schreiben vom 08.10.2015 beantragt die Fraktion die Linke, folgende Fragen zu beantworten:
1.
Wie hoch sind die durchschnittlichen monatlichen Ausgaben in Euro für Wohnung, Energie und
Wohnungsinstandhaltung in Aachen?
2.
Welchem Anteil an den gesamten Konsumausgaben entspricht dies?
3.
Wie haben sich die Zahlen im Zeitraum 2008 – 2013 entwickelt?
Die Fraktion die Linke verweist in ihrem Antrag auf Berichte des Zentralen Statistischen Auskunftdienstes des
Landes, wonach die durchschnittlichen Ausgaben für Wohnen, Energie und Wohnungsinstandhaltung in den
vergangenen fünf Jahren um etwa 15 Prozent gestiegen sind. Aufgrund des großen Mangels an bezahlbarem
Wohnraum in Aachen sei es wichtig, auch die lokalen Zahlen zu erfahren.
Die Statistikabteilung des FB 02 hat sich mit dem Anliegen der Fraktion die Linke befasst.
Die Daten, auf die sich die Ratsanfrage bezieht, wurden am 06.10.2015 von Destatis veröffentlicht. Sie
stammen aus der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe, die alle fünf Jahre durchgeführt wird.
Nach Auskunft von it.nrw gibt es hierzu allerdings keinerlei Daten auf Basis der Städte und Gemeinden. Die
Stichprobe ist mit rund 60.000 befragten Haushalten nur auf Bundesebene verwendbar. Es gibt also keine
vergleichbaren Daten für Aachen.
Auch in anderen Quellen, die solche Ausgaben schätzen oder aus Befragungen hochrechnen, sind keine
kleinräumigen Angaben zu finden.
Die Verwaltung selber verfügt auch nicht über Angaben zu den gestellten Fragen.
Fachbereich Umwelt
Abteilung Gewässerschutz und Immissionsschutz
Der Oberbürgermeister
…
Stellungnahme der Verwaltung zur Ratsanfrage der Ratsfrau Müller, AfD, vom 28.10.2015:
Nitratbelastung der Gewässer in Aachen
Die Stadtverwaltung Aachen führt selbst keine Messungen an Gewässern (Grundwasser und Oberflächengewässern)
durch. Die folgenden Aussagen basieren auf den veröffentlichten Analyseergebnissen von regelmäßig durchgeführten
Messungen an Gewässern durch das LANUV (Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW).
Danach wurden auf dem Stadtgebiet von Aachen weder im Grundwasser noch in den Oberflächengewässern
Überschreitungen der Grenzwerte der Nitratbelastung gemessen.
Die darüber hinaus gestellten Fragen betreffen die STAWAG als örtlichen Wasserversorger. Auf Nachfrage wurden seitens
der STAWAG folgende Antworten gegeben:
Zu 1.: Wie oft und mit welchem Wert wurde im Jahr 2014 und 2015 der Grenzwert der Nitratbelastung
in den Gewässern im Raum Aachen überschritten?
STAWAG betreibt in Aachen 4 Grundwasserwerke. In den Wassereinzugsgebieten sind Messpegel zur
Grundwasserbeobachtung hergestellt worden. Zweimal jährlich werden diese Pegel seit vielen Jahren auch auf
Nitrat untersucht, gleiches gilt für das in den Brunnen geförderte Rohwasser. Es gibt einzelne Pegel, die einen
höheren Nitratwert als 50 mg/l (Grenzwert nach Trinkwasserverordnung) aufweisen. Der Nitratwert des für die
Trinkwasserproduktion maßgeblichen Rohwassers in den Brunnen liegt zwischen 0,5 mg/l bis 19 mg/l.
Insgesamt beobachten wir über die letzten Jahre rückläufige Nitratwert in den o.g. Beprobungen.
Zu 2.: Welche Maßnahmen leiten die Wasserversorger ein, um die Nitratbelastung zu senken?
STAWAG hat schon im Jahr 1994 mit in den Wassereinzugsgebieten wirtschaftenden Landwirten eine
Kooperation Wasserwirtschaft/Landwirtschaft gegründet. Ziel der Kooperation ist die gewässerverträgliche
Bewirtschaftung ohne Ertragseinbußen für die Landwirtschaft. Hierzu finanziert STAWAG u.a. anteilig bei der
Landwirtschaftskammer Düren eine Beratungskraft. Zusätzlich fördert STAWAG verschiedene Maßnahmen
der Landbewirtschaftung, z.B. Zwischenfruchtanbau, Nachsaat, Bodenproben, spätere Gülleausbringung und
Ausbringtechniken sowie bauliche Verbesserungen.
Zu 3.: Wie oft und in welcher Höhe wurden in den Jahren 2014 und 2015 Ausgleichszahlungen an die
Landwirte geleistet?
Es werden regelmäßig Leistungen an Kooperationsmitglieder, die an Förderprogrammen teilnehmen,
ausgezahlt. Die Förderprogramme werden jährlich in der Mitgliederversammlung besprochen und ggf.
modifiziert.
Zu 4.: Aus welchen Mitteln werden die Ausgleichszahlungen geleistet?
Für die Grundwasserentnahmen muss STAWAG an das Land NRW ein Wasserentnahmeentgelt zahlen. Laut
Gesetz dürfen Leistungen der Kooperationen Wasserwirtschaft/Landwirtschaft entgeltmindernd angesetzt
werden, wovon STAWAG auch Gebrauch macht.
Konto der Stadtkasse:
Sparkasse Aachen
Konto Nr. 34
BLZ
390 500 00
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag
Freitag
Fachbereich Umwelt
08:00 – 15:00 Uhr
08:00 – 13:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Fachbereich Umwelt
Seite 2
stadt aachen
Zu 5.: In welchem Verhältnis werden die Ausgleichszahlungen geleistet (abhängig von der Größe der zu
bestellenden Nutzfläche, Art der Bepflanzung oder der Größe des Betriebes?)
Für STAWAG steht der Schutz der Wassereinzugsgebiete der Wasserwerke im Vordergrund. Der
überwiegende Teil der Förderungen bezieht sich auf die Landnutzung/Landbewirtschaftung in den
Wassereinzugsgebieten, d.h. Landwirte in diesen Gebieten erhalten bei Teilnahme an einem Förderprogramm
einen entsprechend ihrem Flächenanteil bemessenen Förderbetrag.