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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
153233.pdf
Größe
98 kB
Erstellt
02.11.15, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 22:36
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Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage Federführende Dienststelle: Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen Beteiligte Dienststelle/n: Fachbereich Finanzsteuerung Fachbereich Umwelt Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: FB 61/0298/WP17 öffentlich 02.11.2015 FB 61/010 // Dez. III Über- und außerplanmäßige Aufwendungen / Auszahlungen / Verpflichtungsermächtigungen - Haushaltsjahr 2015 Beschilderung der Umweltzone Beratungsfolge: TOP:__ Datum Gremium Kompetenz 11.11.2015 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: Der Rat nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt die Bereitstellung von außerplanmäßigen Mitteln in Höhe von 58.000€ im Produkt 120102 sowohl investiv (Kostenart 78350000, Investitionsauszahlungen für Festwerte) als auch konsumtiv (Kostenart 52560000, Aufwendungen für Festwerte). Die Deckung erfolgt aus den in den Erläuterungen aufgeführten Maßnahmen. (Philipp) Oberbürgermeister Vorlage FB 61/0298/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 05.11.2015 Seite: 1/4 finanzielle Auswirkungen Investive Ansatz Auswirkungen 2015 Fortgeschriebener Ansatz Fortgeschriebe- Ansatz ner Ansatz 2016 ff. 2015 Gesamt- Gesamtbedarf (alt) 2016 ff. bedarf (neu) Einzahlungen 0 0 0 0 0 0 Auszahlungen 0 58.000 0 0 0 58.000 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 + Verbesserung / -58.000 0 Deckung ist gegeben Deckung ist gegeben - Verschlechterung konsumtive Ansatz Auswirkungen 2015 Ertrag Fortgeschriebener Ansatz Fortgeschriebe- Ansatz ner Ansatz 2016 ff. 2015 2016 ff. Folgekos- Folgekos- ten (alt) ten (neu) 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Abschreibungen 0 58.000 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 Personal-/ Sachaufwand + Verbesserung / - Verschlechterung -58.000 0 Deckung ist gegeben Deckung ist gegeben Vorlage FB 61/0298/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 05.11.2015 Seite: 2/4 Erläuterungen: Die Verwaltung hatte den Rat der Stadt letztmalig in Sitzung am 22.04.2015 über den Sachstand zum Luftreinhalteplan Aachen (LRP) informiert. Nach etwa 2-jähriger Vorbereitung durch eine Projektgruppe von Fachleuten und Akteuren aus verschiedenen Bereichen hat die Bezirksregierung Köln (als planaufstellende Behörde) die Fortschreibung zum LRP Aachen mit einem von Stadt und Projektgruppe gemeinsam entwickelten, integrativen und nachhaltigen Maßnahmenkonzept im August 2015 verabschiedet. Als zusätzliche Auflage hatte die Bezirksregierung Köln entschieden, eine Umweltzone für Aachen einzuführen. Der aktuelle LRP ist seit dem 1. September 2015 in Kraft gesetzt worden. Die Umweltzone Aachen wird ab 1. Februar 2016 eingeführt. Zwischenzeitlich wurde mit den Beteiligten das verkehrliche Einvernehmen erzielt und der Geltungsbereich dieser Umweltzone festgelegt. Es wurde ein Verkehrszeichenplan erarbeitet, auf dessen Grundlage die Straßenverkehrsbehörde die verkehrliche Anordnung gegenüber dem Straßenbaulastträger getroffen hat. Die Beschilderung der Umweltzone muss bis 1. Februar 2016 erfolgt sein. Finanzielle Auswirkungen Für die Stadt Aachen fallen Kosten in Höhe von 58.000€ an, die bislang nicht im Haushalt veranschlagt sind. Da die Beschilderung als Festwert in der Bilanz angesetzt ist, ist dieser Betrag sowohl investiv (Kostenart 78350000, Investitionsauszahlungen für Festwerte) als auch konsumtiv (Kostenart 52560000, Aufwendungen für Festwerte) bereitzustellen. Eine Deckung kann aus den folgenden Maßnahmen erfolgen, da hier jeweils Mittel zur Verfügung stehen, die im Haushaltsjahr 2015 nicht oder nicht vollständig benötigt werden: investiv: PSP-Element 5-120102-000-00300-300-1 – Grüner Weg, Umbau 37.000€ PSP-Element 5-120102-900-05900-300-1 – Berliner Ring, Bushaltestelle 12.500€ PSP-Element 5-120102-900-05300-300-1 – Charlottenburger Allee Vorlage FB 61/0298/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 05.11.2015 8.500€ Seite: 3/4 konsumtiv: PSP-Element 4-120102-932-7 – Grenzübergang Köpfchen 20.300€ PSP-Element 4-120102-018-3 – Grüner Weg, Umbau 16.700€ PSP-Element 4-120102-959-3 – Berliner Ring, Bushaltestelle 12.500€ PSP-Element 4-120102-934-1 – Charlottenburger Allee 8.500€ Bei der Maßnahme „Grenzübergang Köpfchen“ führte die notwendige Verlagerung von Mitteln zwischen den verschiedenen Kostenarten des PSP-Elements zu einer Einsparung bei den konsumtiven Aufwendungen für Festwerte. Die übrigen zur Deckung in Anspruch genommenen Maßnahmen kommen frühestens in 2016 zur Ausführung. Soweit notwendig, sind die für die Umsetzung dieser Maßnahme benötigten investiven und konsumtiven Mittel im Rahmen der Haushaltsaufstellung 2016 haushaltsneutral erneut eingeplant worden. Vorlage FB 61/0298/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 05.11.2015 Seite: 4/4