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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
152577.pdf
Größe
112 kB
Erstellt
20.10.15, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 22:35
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Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage Federführende Dienststelle: Fachbereich Kinder, Jugend und Schule Beteiligte Dienststelle/n: Fachbereich Rechnungsprüfung Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: FB 45/0155/WP17 öffentlich 20.10.2015 45/200 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen/Verpflichtungsermächtigungen Haushaltsjahr 2015 - 5-060101-900-00300-300-2, 78180000 "Zuschüsse an freie Träger" Beratungsfolge: TOP:__ Datum Gremium Kompetenz 03.11.2015 11.11.2015 KJA Rat Anhörung/Empfehlung Entscheidung Beschlussvorschlag: 1. Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen seine Zustimmung zur Genehmigung von überplanmäßigen Auszahlungen in Höhe von 100.000 € auf 5-060101-900-00300-300-2; 78180000 „Zuschüsse an freie Träger“ zu erteilen. 2. Der Rat der Stadt Aachen beschließt seine Zustimmung zur Genehmigung von überplanmäßigen Auszahlungen in Höhe von 100.000 € auf 5-060101-900-00300-300-2; 78180000 „Zuschüsse an freie Träger“ zu erteilen. Vorlage FB 45/0155/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 26.11.2015 Seite: 1/4 finanzielle Auswirkungen 1) 5-060101-900-00300-300-2; 68100000 2) 5-060101-900-00300-300-2; 78180000 3) 5-060101-800-00100-810-1; 78310000 4) 5-060101-800-00100-810-1; 78350000 investive Ansatz fortgeschriebener Auswirkungen 2015 Ansatz 2015 Einzahlungen 1) - 248.000 2) 3) Auszahlungen 1) 4) Ergebnis - 248.000 293.000 2) 195.000 3) 149.700 4) 389.700 + Verbesserung / 393.000 1) Ansatz fortgeschriebener Gesamt- Gesamt- 2016 ff. Ansatz 2016 ff. bedarf (alt) bedarf (neu) - 1.800.000 2) 4) 389.700 3) 175.000 4) 1.198.700 1.508.700 0 -Verschlechterung - 1.800.000 0 0 0 0 0 0 2) 1.935.000 1.935.000 3) 120.000 124.700 1) 175.000 1.198.700 1.508.700 0 Deckung ist gegeben über 5-060101800-00100-810-1; 78310000 und Deckung ist gegeben / keine 78350000 ausreichende Deckung vorhanden 1) 1-060101-800-4; 42910010 2) 1-060101-800-4; 53180010 Auflösung ARAP 3) 1-060101-800-4; 52560000 4) 4-060101-929-3; 53180000 konsumtive Ansatz fortgeschrieben Ansatz fortgeschriebener Folgekosten Folgekosten Auswirkungen 2015 er Ansatz 2015 2016 ff. Ansatz 2016 ff. (alt) (neu) Ertrag 1) 2) Personal/Sachaufwand Abschreibungen Ergebnis + Verbesserung / -Verschlechterung 1) -49.600 -49.600 1) -868.800 1) -868.800 0 0 58.600 78.600 949.800 1.009.800 0 20.000 3) 615.100 590.100 2.464.700 2.464.700 0 0 4) 339.900 339.900 1.019.700 1.019.700 0 0 0 0 0 0 0 0 964.000 959.000 3.565.400 3.625.400 0 20.000 - 5.000 60.000 Deckung ist gegeben / keine Deckung ist gegeben über 4- ausreichende Deckung vorhanden 060101-929-3; 53180000 Vorlage FB 45/0155/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 26.11.2015 Seite: 2/4 Erläuterungen: 1. Ausgangslage Zum KiTa-Jahr 2015/2016 ist die KiTa Kalverbenden in Trägerschaft der Arbeiterwohlfahrt (AWO) in Betrieb gegangen. Es handelt sich bei dieser KiTa um einen 5-gruppigen Neubau. Bauseits wurde die KiTa ausschließlich mit den festen Einbauten (Küche, Teeküche, Kinderspülen, Garderoben, Wickeltische) bestückt, so dass eine vollständige Ausstattung der KiTa mit Möbeln, Teppichen, Spielmaterial etc. erforderlich war. Für die Grundausstattung von vollständigen KiTa Neubauten, die von freien Trägern übernommen werden, ist die Gewährung eines städt. Zuschusses vorgesehen. Die Mittel für die Ausstattung der KiTa Kalverbenden wurden auf dem PSP 5-060101-800-00100-8101; 7831000 etatisiert, da bei Beginn der Planungen noch nicht bekannt war, dass die KiTa von einem freien Träger übernommen wird und daher zunächst als städt. KiTa geplant wurde. Es wurden zunächst Mittel in Höhe von 75.000 € vorgesehen. Erfahrungen aus den letzten Projekten haben gezeigt, dass bei der Ausstattung neuer Gruppen mit 15.000 – 20.000 € zu kalkulieren ist. Bei der Festlegung der Höhe des Zuschusses an die AWO wurde sich zusätzlich an der Förderhöhe für Ausstattung der Investitionskostenförderung des Landes orientiert. Diese liegt bei 1.700 €/ U3 Platz. Kalkuliert man diese Summe für die 22 U3 Plätze der KiTa Kalverbenden und setzt für ü3 Plätze einen geringeren Zuschuss in Höhe von 1.000 € an, wird im Ergebnis ein Zuschuss in Höhe von insgesamt 100.000 € als erforderlich und realistisch gewertet. Ein von der AWO mit einem Ausstatter von KiTas erstellter Anforderungskatalog wies Kosten für Ausstattung von über 100.000 € aus, so dass mit dem Zuschuss keine Finanzierung über Bedarf erfolgte. Mit Bescheid vom 12.05.2015 wurde der AWO ein Zuschuss in Höhe von 100.000 € gewährt. Der Zuschuss wurde mit der Auflage versehen, dass er zum Zweck der Betreuung von Kindern im Alter von 0-6 Jahren in den Räumlichkeiten Kalverbenden einzusetzen ist und die Betreuungsplätze in diesen Räumlichkeiten für eine Dauer von mindestens 5 Jahren bereit zu stellen sind. Die verausgabten Mittel für die angeschafften Einrichtungsgegenstände sind von Seiten der AWO über ein Inventarverzeichnis und Einreichung der Rechnungen nachzuweisen. Um die Mittel für die Ausstattung, die nun als Zuschuss an die AWO ausgezahlt werden mussten, haushalterisch korrekt auszuzahlen, erfolgte die Auszahlung aus 5-060101-900-00300-3001;78180000 „Zuschüsse an freie Träger“. Vorlage FB 45/0155/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 26.11.2015 Seite: 3/4 2. Verlagerung Bei PSP-Element 5-060101-900-00300-300-2; 78180000 sind Mittel in Höhe von 293.000 € in 2015 etatisiert. Bei der Mittelfreigabe in Höhe von 100.000 € für die KiTa Kalverbenden wurde nicht beachtet, dass die vorgenannten Haushaltsmittel bereits insgesamt für beantragte und bewilligte Zuschüsse an freie Träger gebunden waren. Da diese Mittel noch nicht im entsprechenden EDV-Verfahren vorgemerkt waren, wurden bei der Auszahlung an die AWO fälschlicher Weise noch freie Mittel ausgewiesen. Damit die bereits bewilligten Zuschüsse an die entsprechenden freien Träger ausgezahlt werden können ist es erforderlich, die für die KiTa Kalverbenden vorgesehenen Ansätze der PSP-Elemente 5060101-800-00100-810-1; 78310000 (75.000 €) und 5-060101-800-00100-810-1; 7 78350000 (25.000 €) zur Deckung für die Mehrauszahlungen beim PSP-Element 5-060101-900-00300-300-2; 78180000 zu verwenden. Da die Bereitstellung der Mittel die Erheblichkeitsgrenze gem. § 83 GO NRW überschreitet, ist vor der Genehmigung die Zustimmung des Rates erforderlich. 3. Vorschlag der Verwaltung Die Verwaltung schlägt vor, Mittel in Höhe von 75.000 € von PSP-Element 5-060101-800-00100-8101; 78310000 sowie in Höhe von 25.000 € von PSP-Element 5-060101-800-00100-810-1; 78350000 auf das PSP-Element 5-060101-900-00300-300-2 zu verlagern und damit einer überplanmäßigen Mittelbereitstellung in Höhe von insgesamt 100.000 € zuzustimmen, um die Weiterleitung der bewilligten Fördermittel an freie Träger in diesem Jahr vornehmen zu können. Vorlage FB 45/0155/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 26.11.2015 Seite: 4/4