Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
152574.pdf
Größe
2,2 MB
Erstellt
20.10.15, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 22:35
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
Beteiligte Dienststelle/n:
FB 45/0149/WP17
öffentlich
20.10.2015
45/300; 45/100
Über- und ausserplanmäßige
Aufwendungen/Auszahlungen/Verpflichtungsermächtigungen Haushaltsjahr 2015
3. Bericht über die Fallzahlen und Kostenentwicklung im Bereich
der Hilfen zur Erziehung unud Maßnahmen nach § 35a SGB VIII für
das Haushaltsjahr 2015 (01.01. - 23.09.2015)
Beratungsfolge:
TOP: 4
Datum
Gremium
Kompetenz
03.11.2015
11.11.2015
KJA
Rat
Kenntnisnahme
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis. Er empfiehlt dem Rat der
Stadt:
1. beim PSP-Element 4-060301-916-5 „Hilfen für jugendliche Flüchtlinge“ i. V. m. Kostenart
53320000 „Leistungen der Sozialhilfe an natürliche Personen in Einrichtungen“ gemäß § 9 I 1 der
Haushaltssatzung der Bereitstellung zusätzlicher Haushaltsmittel in Höhe von 3,06 Mio. Euro und
2. der Bereitstellung zusätzlicher Mittel bei Finanzstelle 060301900 „Hilfen für junge Menschen und
ihre Familien“ Finanzposition 73320000 „Leistungen der Sozialhilfe an natürliche Personen in
Einrichtungen“ in Höhe von 3,06 Mio Euro zuzustimmen,
wobei Erträge bei Kostenart 44820000 „Erstattungen von Gemeinden (GV)“ und Einzahlungen bei
Kostenart 64820000 „Erstattungen von Gemeinden (GV)“ in gleicher Höhe erwartet werden.
Der Rat der Stadt nimmt die Ausführungen der Verwaltung und die Empfehlung des Kinder-und
Jugendausschusses zur Kenntnis und beschließt:
1. beim PSP-Element 4-060301-916-5 „Hilfen für jugendliche Flüchtlinge“ i. V. m. Kostenart
53320000 „Leistungen der Sozialhilfe an natürliche Personen in Einrichtungen“ gemäß § 9 I 1 der
Haushaltssatzung der Bereitstellung zusätzlicher Haushaltsmittel in Höhe von 3,06 Mio. Euro und
2. der Bereitstellung zusätzlicher Mittel bei Finanzstelle 060301900 „Hilfen für junge Menschen und
ihre Familien“ Finanzposition 73320000 „Leistungen der Sozialhilfe an natürliche Personen in
Einrichtungen“ in Höhe von 3,06 Mio Euro zuzustimmen,
wobei Erträge bei Kostenart 44820000 „Erstattungen von Gemeinden (GV)“ und Einzahlungen bei
Kostenart 64820000 „Erstattungen von Gemeinden (GV)“ in gleicher Höhe erwartet werden.
Vorlage FB 45/0149/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 26.11.2015
Seite: 1/4
finanzielle Auswirkungen
Investive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Fortgeschriebe-
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
Gesamt-
Gesamt-
bedarf
bedarf (alt)
20xx ff.
(neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
+ Verbesserung /
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
Verschlechterung
Fortgeschriebe
Ansatz
Auswirkungen
2015
Ertrag*
11.158.100
24.218.100
33.651.100
87.898.000
0
0
40.989.000
54.049.000
123.398.200
175.501.100
0
0
0
0
0
0
0
0
29.830.900
29.830.900
89.747.100
87.603.100
0
0
Personal-/
Sachaufwand***
Abschreibungen
Ergebnis
Ansatz 2016
Fortgeschriebe
konsumtive
ner Ansatz
ff.****
2015**
-ner Ansatz
2016***** ff.
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
+ Verbesserung /
0
+2.144.000
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
Verschlechterung
*
Ergebnis aus Ertrag 1-060301-900-6 und 4-060301-916-5, jeweils Kostenart 4212000044820000
**
Hier wird im Rahmen der gegenseitigen Deckungsfähigkeit noch eine Ansatzerhöhung i. H. v.
675.000 € angestrebt
***
Ergebnis aus Aufwand 1-060301-900-6, Kostenart 53310000, 53320000, 53390000
und 4-060301-916-5, Kostenart 53320000
****
Ergebnis aus Haushaltsplan 2015 - 2018
***** Anmeldung zum Haushaltsentwurf 2016 - 2019
Vorlage FB 45/0149/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 26.11.2015
Seite: 2/4
Erläuterungen:
Die Verwaltung hat die beigefügten dezidierten Anlagen zu der Fallzahlen- und Kostenentwicklung im
Bereich der Hilfen zur Erziehung und der Eingliederungshilfe gemäß § 35 a SGB VIII erstellt.
Für den Bereich der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge (UMF) sind gesonderte Anlagen
beigefügt.
1. Ausgabenentwicklung
Der aktuelle Daten- und Erkenntnisstand (vom 23.09.2015) weist insbesondere für den Bereich der
UMF seit dem letzten Datenstand (30.06.2015) weiterhin eine dynamisch steigende Entwicklung auf
Für 2015 geht FB 45 nunmehr von einer Gesamtvormerkungssumme von rund 58,5 Mio. Euro aus.
Die Erfahrungen und die Dynamik der letzten Monate zeigt, dass dieser Wert wie folgt differenziert
betrachtet werden muss:
1.1. UMF
Auf den Bereich UMF entfallen nach jetzigem Erkenntnisstand rund 21,3 Mio. Euro an Vormerkungen
mit weiter steigender Tendenz. Hier ist anzumerken, dass es sich um die hochgerechnete
Jahressumme handelt, die sich durch die aktuelle Entwicklung noch verändern kann. Zum gleichen
Zeitpunkt des Vorjahres betrug diese Vormerkungssumme 12,7 Mio. Euro! Hier wird deutlich, welche
Dynamik in diesem Bereich in den letzten Monaten vorherrscht.
Zwischenzeitlich ist festzustellen, dass hierdurch die Vorbelastungssummen im UMF-Bereich höher
als im HzE-Bereich liegen und zu ca. 96% in tatsächlichen Zahlungen münden. FB 45 geht aus
diesem Grunde und in der Bewertung der Steigerungsraten somit von einem voraussichtlichen
Jahresbedarf von rund 20,5 Mio. Euro. Zur Verfügung stehen 17,44 Mio. Euro, so dass nach jetzigem
Stand eine Summe von rund 3,06 Mio. Euro fehlen wird.
Da davon ausgegangen werden kann, dass für die UMFs hier eine – zwar zeitversetzte – Erstattung
erfolgt, kann mit entsprechend mehr Ertrag als vorgesehen gerechnet werden. Dieser Mehrertrag ist
die Deckung für den Mehraufwand.
Sollten sich bis zu der Sitzung des KJA noch Veränderungen ergeben, wird dem Ausschuss ein
veränderter Beschlussentwurf vorgelegt.
1.2.Klassischer HzE-Bereich
Von dem Betrag entfallen auf den „klassischen“ HzE-Bereich einschl. Eingliederungshilfen nach § 35a
SGB VIII rund 37,2 Mio. Euro. Dies ergibt bei einer Realisierungsquote von weiterhin 92 % einen IstAufwand von rund 34,224 Mio. Euro, dem Haushaltsmittel in Höhe von 33,549 Mio. Euro
gegenüberstehen. An Erträgen sind aktuell 2,56 Mio. Euro angeordnet (Stand 29.09.2015). Dies lässt
erwarten, dass die vorgesehenen Ansätze von zusammen 3,72 Mio. Euro erreicht werden.
Somit besteht für den Bereich der „klassischen“ HzE ein zusätzlicher Deckungsbedarf i. H. v. rund
675.000 €.
Die Verwaltung geht davon aus, das dieser Mehrbedarf –die Zustimmung des Finanzdezernats nach §
9 Abs.2 der Haushaltssatzung vorausgesetzt – mit vorhanden Aufwandspositionen gedeckt werden
kann.
Vorlage FB 45/0149/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 26.11.2015
Seite: 3/4
2. Fallzahlenentwicklung
2.1 Allgemein inkl. der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge
In der Zeit vom 01.01.2015 bis zum 30.09.2015 wurden bereits 3.808 Hilfen zur
Erziehung/Eingliederungshilfen bearbeitet. Im Vergleich zum 31.07.2015 mit 3.458 Hilfen zur
Erziehung/Eingliederungshilfen ist eine deutliche Steigerung zu vermerken.
Es kam zu 1.370 absoluten Zugängen und zu 1.108 absoluten Abgängen.
Zum 30.09.2015 wurden 2.700 Hilfen betreut.
2.2 Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge
Im Zeitraum vom 01.01.2015 bis 30.09.2015 wurden durch das Sozialraumteam VIII insgesamt
958 unbegleitete Minderjährige betreut. Im Jahreszeitraum bis 31.07.2015 lag die Anzahl der
betreuten Minderjährigen bei 781.
545 absolute Zugänge und 353 absolute Abgänge sind zu verzeichnen. Im Vergleich hierzu lagen
die absoluten Zugänge bei 368 und die absoluten Abgänge bei 228 bis zum 31.07.2015.
Zum 30.09.2015 wurden 605 junge Menschen begleitet (zum 31.07.2015 553).
3. Ursachen der Ausgaben- und Fallentwicklung
Hier bezieht sich FB 45 im Wesentlichen auf die Ausführungen des 2. Quartalsberichtes 2015 vom
28.08.2015, beraten am 08.09.2015 im KJA und entschieden am 23.09.2015 im Rat.
Ergänzend zu diesen Aussagen muss im Besonderen darauf hingewiesen werden, dass durch die
Flüchtlingszuweisungen sowohl innerhalb der eingerichteten Landeseinrichtungen als auch auf
kommunaler Ebene die Sozialraumteams weiter steigend mit Beratungsleistungen und Hilfen zur
Erziehung tätig werden. Neben den im 2. Quartalsbericht bezifferten 25 Fällen sind in den
vergangenen acht Wochen 25 Personen hinzugekommen. Die hier entstehenden Kosten werden dem
allgemeinen HzE/Eingliederungshilfebudget entnommen.
Beobachtet wird, dass der Zustrom unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge nicht mehr alleine durch
die Bundespolizei erfolgt, sondern die Zahl der Jugendhilfebedürftigen jungen Menschen durch ein
unkontrolliertes Einreisen nach Aachen im Rahmen der Landeszuweisungen und durch individuelle
Vorsprachen erfolgt.
4. Konsequenzen für die Jugendhilfe
Der in Rede stehende Gesetzentwurf zur bundesweiten Verteilung von unbegleiteten minderjährigen
Flüchtlingen zur Sicherstellung der kindgerechten Versorgung, Betreuung und Unterstützung wurde
am 25.09.2015 in erster Beratung in den Bundesrat eingebracht.
Inwiefern das neue Bundesgesetz - wie von einigen Innenministern der Bundesländer vorgeschlagen bereits zum 01.11.2015 oder - wie ursprünglich geplant - zum 01.01.2016 in Kraft tritt, bleibt
abzuwarten. Ob dadurch die Stadt Aachen deutlich entlastet wird, bleibt ebenfalls abzuwarten und
wird von der Fachverwaltung eher verhalten gesehen.
Anlage/n: 1: Massnahmebestand Stichtag; 2: Übersicht Ausgaben HzE/Eingliederungshilfe/UMF;
3: Entwicklung Vormerkungen
Vorlage FB 45/0149/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 26.11.2015
Seite: 4/4
Anlage 2
Ausgaben HzE / Eingliederungshilfe
III. Quartal 2015
Stand: 23.09.2015
Ergebnisrechnung
PSP-Element
Kostenart Bezeichnung
Ansatz
Vormerkung
verfügt
Finanzrechnung
verfügbar
gezahlt
verfügbar
1-060301-900-6
Soziale Leistungen an
natürliche Personen außerhalb
53310000 von Einrichtungen
1.735.000 €
1.552.953 €
182.047 €
1.854.860 €
-119.860 €
1-060301-900-6
Leistungen der Sozialhilfe an
natürliche Personen innerhalb
53320000 von Einrichtungen
23.041.000 €
14.913.411 €
8.127.589 €
31.089.188 €
-8.048.188 €
1-060301-900-6
Sonstige soziale Leistungen;
Hilfe f. junge Menschen und
53390000 ihre Familien
8.773.000 €
6.303.532 €
2.469.468 €
6.956.670 €
1.816.330 €
4-060301-916-5
Sonstige soziale Leistungen;
53320000 Hilfe f. UMF
insgesamt:
17.440.000 €
50.989.000 €
12.860.696 €
58.558.083 €
35.630.592 €
bei 1-06030153320000
4.579.304 € enthalten
15.358.408 €
39.900.718 €
17.440.000 €
11.088.282 €
enthält auch die Buchungen im
Rahmen der Werteaufhellung
für Aufwand 2014
OBM
FB 45/110.010
Stand: 23.09.2015
Anlage 3
Entwicklung der monatlichen Vorbelastungen 2015 (Stand: 23.09.2015)
5.400.000 €
- Gesamt
5.200.000 €
5.000.000 €
4.000.000 €
OBM
FB 45/110.010
Stand: 23.09.2015
5.219.876 €
5.017.404 €
5.159.886 €
5.038.163 €
5.027.101 €
4.985.319 €
4.868.650 €
4.690.968 €
4.718.873 €
4.200.000 €
4.418.568 €
4.400.000 €
4.499.193 €
4.600.000 €
4.914.081 €
4.800.000 €
Anlage 3 a
Entwicklung der monatlichen Vorbelastungen 2015 (Stand: 23.09.2015)
- Deckungskreis HzE "neu" 2.450.000 €
2.400.000 €
2.150.000 €
OBM
FB 45/110.010
Stand: 23.09.2015
2.294.578 €
2.326.765 €
2.301.793 €
2.311.843 €
2.331.321 €
2.316.314 €
2.358.449 €
2.339.486 €
2.290.383 €
2.200.000 €
2.252.505 €
2.250.000 €
2.337.574 €
2.300.000 €
2.424.785 €
2.350.000 €
Anlage 3 b
Entwicklung der monatlichen Vorbelastungen 2015 (Stand: 23.09.2015)
- Deckungskreis Hilfen nach § 35a SGB VIII 820.000 €
800.000 €
780.000 €
660.000 €
640.000 €
OBM
FB 45/110.010
Stand: 23.09.2015
792.866 €
775.457 €
794.271 €
787.771 €
798.724 €
794.757 €
768.420 €
754.628 €
680.000 €
746.561 €
700.000 €
705.991 €
720.000 €
771.369 €
740.000 €
805.192 €
760.000 €
Anlage 3 c
Entwicklung der monatlichen Vorbelastungen 2015 (Stand: 23.09.2015)
- UMF 2.500.000 €
2.000.000 €
0€
OBM
FB 45/110.010
23.09.2015
2.002.226 €
1.947.369 €
2.038.850 €
1.948.599 €
1.916.534 €
1.859.241 €
1.783.916 €
1.750.440 €
1.645.958 €
1.632.825 €
500.000 €
1.375.004 €
1.000.000 €
1.475.320 €
1.500.000 €