Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
152542.pdf
Größe
884 kB
Erstellt
16.10.15, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 22:34
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 45/0148/WP17
öffentlich
16.10.2015
FB 45/100
Antrag der Fraktion GRÜNE vom 28.09.2015: "Kommunale
Leitlinien zur Finanzierung der Kindertagesstätten"
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
03.11.2015
KJA
Kenntnisnahme
Beschlussvorschlag:
Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Vorlage FB 45/0148/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 11.08.2016
Seite: 1/4
finanzielle Auswirkungen
Es ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen.
Investive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
Gesamt-
Gesamtbedarf (alt)
20xx ff.
bedarf
(neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
+ Verbesserung /
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
Verschlechterung
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Ertrag
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
20xx ff.
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Abschreibungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
-
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
Verschlechterung
Vorlage FB 45/0148/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 11.08.2016
Seite: 2/4
Erläuterungen:
1.
Ausgangslage/Antrag
Mit Ratsantrag vom 28.09.2015 (Anlage 1) der Fraktion GRÜNE wird die Verwaltung beauftragt,
kommunale Leitlinien zur Finanzierung der Kindertagesstätten zu erarbeiten und die finanziellen
Auswirkungen einer Übernahme von Trägeranteilen in folgenden Varianten zu kalkulieren:
a. Der Trägeranteil der Elterninitiativen am Einrichtungsbudget wird insgesamt übernommen. Der
neunprozentige Trägeranteil der Wohlfahrtsverbände (andere Träger) wird durch einen
zusätzlichen kommunalen Zuschuss um vier Prozent reduziert.
b. Der Trägeranteil aller nicht-städtischen Einrichtungen wird durch einen zusätzlichen
kommunalen Zuschuss um vier Prozent reduziert.
c. Die Stadt übernimmt den gesamten Trägeranteil aller nicht-städtischen Einrichtungen.
2.
Stellungnahme der Verwaltung
Hinsichtlich der Erarbeitung von kommunalen Leitlinien wird auf den TOP „Mögliche zukünftige
Kriterien zur Übernahme von Trägeranteilen“ dieser Sitzung verwiesen.
Zur Ermittlung der finanziellen Auswirkungen der v.g. Varianten a-c wurden folgenden
Rahmenbedingungen als Kalkulationsbasis angenommen:
Bestandsschutz der bereits bestehenden/beschlossenen Sonderverträge
Wenn die bereits bestehenden Sondervertragsleistungen größer oder gleich der nach dem
o.a. Antrag zu berücksichtigenden Kostenübernahme sind, wird keine weitere Leistung
zugewiesen
Wenn die bereits bestehenden Sondervertragsleistungen kleiner der nach dem Antrag zu
berücksichtigenden Kostenübernahme sind, wird die Leistung auf das Niveau der
vorgeschlagenen Variante angehoben.
Bereits bestehende, nicht über KiBiz refinanzierbare Mietübernahmen, bleiben außer Betracht.
Die Kalkulation erfolgte auf der Basis des Kindertagesstättenbedarfsplanung 2015/2016.
Vorlage FB 45/0148/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 11.08.2016
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Unter diesen Rahmenbedingungen wurden die Varianten kalkuliert und folgende Ergebnisse ermittelt:
Zu Variante a.
erforderlich Mehraufwendungen für den Haushalt:
456.700 €
Zu Variante b.
erforderlich Mehraufwendungen für den Haushalt:
856.800 €
Zu Variante c.
erforderliche Mehraufwendungen für den Haushalt:
2.468.500 €
Bei den v.g. Werten handelt es sich um feststehende Summen. Im Hinblick auf den weitern U 3
Ausbau und den gesetzlichen Kostenindexierungen würden sich die Varianten entsprechen weiter
„verteuern.
Bei Bedarf kann eine einrichtungsscharfe Auflistung nachgereicht werden.
Haushaltsmittel für diese zusätzlichen Aufwendungen stehen nicht zur Verfügung und sind auch nicht
eingeplant.
Der Ratsantrag vom 28.09.2015 ist somit behandelt.
Anlage/n:
Antrag der Fraktion GRÜNE vom 28.09.2015
Vorlage FB 45/0148/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 11.08.2016
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