Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
152545.pdf
Größe
118 kB
Erstellt
20.10.15, 12:00
Aktualisiert
22.03.17, 13:28
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 45/0152/WP17
öffentlich
20.10.2015
45/200
Mögliche zukünftige Kriterien zu Anträgen auf
Trägeranteilübernahmen und einmalige Baukostenzuschüsse
freier Träger
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
03.11.2015
KJA
Kenntnisnahme
Beschlussvorschlag:
1. Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur
Kenntnis.
2. Der Kinder- und Jugendausschuss beauftragt die Verwaltung, für die politischen
Haushaltsberatungen entsprechende Berechnungsmodelle auf Grundlage der in dieser
Vorlage aufgeführten Kriterien aufzubereiten und zur Verfügung zu stellen.
Vorlage FB 45/0152/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 11.08.2016
Seite: 1/6
finanzielle Auswirkungen
Investive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
Gesamt-
Gesamtbedarf (alt)
20xx ff.
bedarf
(neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
+ Verbesserung /
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
Verschlechterung
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Ertrag
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
20xx ff.
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Abschreibungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
-
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
Verschlechterung
Zurzeit gibt es keine finanziellen Auswirkungen, da es sich um eine Kenntnisnahme-Vorlage
handelt.
Mögliche Beschlussfassungen im Rahmen der politischen Haushaltsberatungen bleiben
abzuwarten.
Vorlage FB 45/0152/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 11.08.2016
Seite: 2/6
Erläuterungen:
1. Ausgangslage
Die Erfahrungen der letzten Jahre zeigen, dass die freien Träger im Zusammenhang mit dem Ausbau
von U3 Plätzen grundsätzlich die Übernahme von Trägeranteilen an Betriebskosten, Mietkosten bzw.
(anteilige) Baukostenzuschüsse bei der Stadt Aachen beantragen mit dem Hinweis, dass sie selbst
nicht in der Lage sind, die Mehrkosten zu tragen.
Auch die aktuell auf Landesebene geführte Diskussion, inwieweit die Kindpauschalen, die über KiBiz
gewährt werden, auskömmlich sind, zeigt, dass die finanziellen Rahmenbedingungen zwischenzeitlich
in vielen KiTas schwierig sind.
Bereits im Jahr 2010 wurde bei einem Runden Tisch zum U3 Ausbau von Seiten der freien Träger das
Thema der Finanzierbarkeit von Kindertagesstätten und eine mögliche Unterstützung durch
kommunale Mittel angesprochen. Eine daran anschließende formelle Beschlussfassung erfolgte zu
diesem Punkt nicht.
Im Nachgang zu diesem Treffen stellten einige Träger Anträge auf Übernahme der Trägeranteile für
neu geschaffene U3 Plätze.
In den folgenden Jahren hat dieses Thema weiter an Bedeutung gewonnen, so dass in einem
Runden Tisch, der am 18.05.2015 getagt hat, gemeinsam mit Beteiligten aus Verwaltung, Politik und
freien Trägern die aktuelle Situation der freien Träger diskutiert wurde.
In einem gemeinsamen Ratsantrag der Fraktionen CDU und SPD vom 26.08.2015 „Neue
Möglichkeiten zum U3 Ausbau“ wird die Verwaltung beauftragt, einen Kriterienkatalog hinsichtlich
künftiger Übernahme von Trägeranteilen zu entwickeln.
2. Mögliche Kriterien für freiwillige Zuschüsse der Stadt Aachen
Bei der Entwicklung möglicher Kriterien für die Übernahme von freiwilligen Zuschüssen wurde u.a. das
Kriterium der Leistungsfähigkeit eines Trägers geprüft.
Aus Sicht des FB 45 ist die Leistungsfähigkeit eines Trägers als Kriterium bei der Prüfung von
Trägeranteilsübernahmen heranzuziehen nicht zielführend, da
die Durchführung einer Bilanzprüfung von Seiten des Jugendamtes nicht praktikabel ist
(personell, fachlich, inhaltlich)
die aktuelle Entwicklung von Ausgründungen in gGmbHs und Holdingstrukturen eine
Überprüfung der realen Leistungsfähigkeit des Trägers kaum noch ermöglicht
durch die Gesetzgebung bereits über die unterschiedlichen Höhen der Trägeranteile einer
Leistungsfähigkeit innerhalb der Trägerarten Rechnung getragen wird
Es sind daher andere Kriterien zugrunde zu legen.
2.1 Kriterien für die Trägeranteilübernahmen von laufenden Betriebskosten
2.1.1
Übernahme von Trägeranteilen bei KiTa-Neubauten
Bei Neubauten wird bereits im Vorfeld geprüft, in welchem Umfang ein Bedarf an Betreuungsplätzen
besteht, so dass dieser bei Realisierung einer neuen Einrichtung bestätigt werden kann.
Vorlage FB 45/0152/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 11.08.2016
Seite: 3/6
Für die Übernahme von Trägeranteilen bei Neubauten wird folgende Regelung angestrebt:
Auf Antrag werden von Seiten des Jugendamts 50% des Trägeranteils am Einrichtungsbudget gem.
KiBiz übernommen.
Dies bezieht sich sowohl auf die Betriebskosten (Kindpauschalen) als auch auf die Mietkosten, die
über das KiBiz bezuschusst werden.
Sofern Mietkosten entstehen, die über die gem. KiBiz bezuschusste Miete hinausgehen, werden diese
zu 100 % übernommen, sofern die Miete ortsüblich ist und die Verwaltung der Miethöhe zustimmt.
Bei den Verhandlungen zum Mietpreis ist das Jugendamt daher im Vorfeld mit einzubinden.
2.1.2
Übernahme von Trägeranteilen bei Bestands-KiTas
Die Übernahme von Trägeranteilen ist an die Schaffung von zusätzlichen U3 Plätzen gekoppelt.
Auf Antrag übernimmt das Jugendamt 50% des Trägeranteils (Kindpauschalen + Mietkosten gem.
KiBiz) der neu geschaffenen U3 Plätze in den Fällen, in denen die Einrichtung in einem Sozialraum
liegt, der die Versorgungsquote von 50% im U3 Bereich noch nicht erreicht hat.
Werden im unmittelbaren Zusammenhang zur Schaffung neuer U3 Plätze auch ü3 Plätze geschaffen,
ist eine Übernahme des Trägeranteils für in diesem Rahmen geschaffene ü3 Plätze (z.B.
Gruppenform I) grds. möglich, sofern diese mit Blick auf die Gruppenstruktur notwendig sind, da ohne
die Schaffung dieser ü3 Plätze Kinder die KiTa mit drei Jahren verlassen müssten, wenn keine
ausreichende Anzahl an ü3 Plätzen angeboten werden kann.
2.3 Kriterien für die Übernahme von einmaligen Baukostenzuschüssen
Der Ausbau im Bestand ist an Grenzen gestoßen. In den Sozialräumen mit Ausbaubedarf gibt es in
den städtischen Einrichtungen kaum noch Möglichkeiten zur Schaffung von weiteren U3 Plätzen.
Demnach besteht der Bedarf, dass die freien Träger den U3 Ausbau unterstützen und mit
vorantreiben.
Sofern die Träger sich nicht in der Lage sehen, die Finanzierung für eine erforderliche bauliche
Maßnahme zur Schaffung von U3 Plätzen sicherzustellen, sollen bei entsprechender Antragsstellung
auf Gewährung von einmaligen Baukostenzuschüsse die folgenden Kriterien zugrunde gelegt werden:
a) Versorgungsquote im Sozialraum
Anträge auf Übernahme von Baukostenzuschüssen sollen grds. dann befürwortet werden, wenn
die Einrichtung in einem Sozialraum liegt, der die Versorgungsquote von 50% im U3 Bereich noch
nicht erreicht hat.
b) Eigenanteil des Trägers in Höhe von 30% der Baukosten
Baukostenzuschüsse werden nur in den Fällen gewährt, in denen der Träger mindestens 30% der
entstehenden Gesamtkosten der Maßnahme selbst trägt. Bei der Eigenleistung muss es sich um
eine reale Geldleistung des Trägers handeln.
Darüber hinaus hat der Träger zu prüfen, ob er Fördermittel zum U3 Ausbau beantragen kann, um
darüber einen weiteren Teil der Baukosten zu decken. Diese können nicht auf die 30 %
Eigenanteil angerechnet werden.
Vorlage FB 45/0152/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 11.08.2016
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c) Sonderregelung für freie Träger in städtischen Gebäuden
In den Fällen, in denen freie Träger städtische KiTa-Gebäude nutzen und für den Umbau oder die
Erweiterung dieser Gebäude einen Baukostenzuschuss beantragen, wird befürwortet, auf Antrag
die vollständige Baukostensumme über kommunale Mittel zu gewähren, da dies eine Investition in
ein Gebäude, das sich im Eigentum der Stadt Aachen befindet, darstellt. Darüber hinaus ist zu
prüfen, ob über Fördermittel oder andere Drittmittel ein Teil der Kosten refinanziert werden kann.
3. Rahmenbedingungen für Trägeranteilübernahmen/ Gewährung von Baukostenzuschüssen
aus kommunalen Mitteln
Grundsätzlich soll die Gewährung der Übernahme von Trägeranteilen und/oder Baukostenzuschüssen
an Bedingungen für den Träger geknüpft werden.
Demnach werden Trägeranteile und/oder Baukostenzuschüsse nur dann durch das Jugendamt
übernommen, wenn der Träger
mit allen Einrichtungen am KiTa-Portal teilnimmt
bis zu 2 Kinder/Gruppe (max. Überbelegung gem. KiBiz) zusätzlich aufnimmt, nach
festgestelltem Bedarf durch das Jugendamt
Flüchtlingskinder aufnimmt, nach festgestelltem Bedarf durch das Jugendamt
4. Haushalt
Mittel für einmalige Baukostenzuschüsse (Ziff. 2.3) stehen in der mittelfristigen Finanzplanung bis zu
einer Höhe von 45.000 €/Jahr bei 5-060101-900-00300-300-2; 78180000 „Zuschüsse an freie Träger“
für die Gewährung kommunaler investiver Zuschüsse an freie Träger (z.B. Baukostenzuschüsse) zur
Verfügung.
Diese werden bei Anwendung der vorgenannten Kriterien nach den Erfahrungen der letzten beiden
Jahre nicht auskömmlich sein.
Für die laufende Übernahme zusätzlicher Trägeranteile an den Betriebskosten stehen im Haushalt
keine weiteren Mittel zur Verfügung.
5. Zusammenfassung
5.1 Für die Übernahme von laufenden Betriebskosten sollen die folgenden Kriterien zugrunde gelegt
werden:
a) Bei Neubauten werden 50% des Trägeranteils an den Kindpauschalen gem. KiBiz sowie den
über KiBiz bezuschussbaren Mietkosten übernommen
b) Bei Neubauten wird der die KiBiz Miete übersteigende Mietanteil zu 100% übernommen,
sofern dieser im Vorfeld mit dem Jugendamt abgestimmt wurde
c) Bei Bestands-KiTas werden 50% des Trägeranteils an den Kindpauschalen und der über
KiBiz bezuschussbaren Mietkosten für neue U3 Plätze dann übernommen, wenn die
Einrichtung in einem Sozialraum liegt, in dem die Versorgungsquote von 50% im U3 Bereich
noch nicht erreicht ist
Vorlage FB 45/0152/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 11.08.2016
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d) Bei Bestands-KiTas können 50% des Trägeranteils an den Kindpauschalen und der über
KiBiz bezuschussbaren Mietkosten für zusätzliche ü3 Plätze nur dann übernommen werden,
wenn die Schaffung der Plätze aus strukturellen Gründen für die Einrichtung notwendig ist
5.2 Einmalige Baukostenzuschüsse sollen dann übernommen werden, wenn
a) die Einrichtung in einem Sozialraum liegt, in dem die Versorgungsquote von 50% im U3
Bereich noch nicht erreicht ist
b) der Träger mindestens 30% der entstehenden Gesamtkosten der Maßnahme selbst
übernimmt
Auf Antrag kann die Übernahme der vollständigen Baukostensumme gewährt werden, wenn
es sich um ein Gebäude im städt. Eigentum handelt
5.3 Sofern ein Träger die Übernahme von Trägeranteilen und/oder Baukostenzuschüssen in
Anspruch nehmen möchte, hat er die unter Punkt 3 genannten Rahmenbedingungen zu erfüllen.
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