Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
152548.pdf
Größe
508 kB
Erstellt
20.10.15, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 22:35
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 61/0292/WP17
öffentlich
20.10.2015
Dez. III / FB 61/400
Straßenmarkierung Kullenhofstraße
Antrag der CDU- und SPD-Fraktion in der BV Laurensberg vom
03.05.2015
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
04.11.2015
B5
Kenntnisnahme
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Die
Sperrfläche mit vorgelagerter Fahrstreifenbegrenzung wird nochmals in Farbe aufgefrischt. Weitere
Maßnahmen sind nicht erforderlich. Der Antrag gilt damit als behandelt.
Finanzielle Auswirkungen
Die Kosten für die Erneuerung der Markierung in Höhe von ca. 200,- Euro werden aus dem
Wirtschaftsplan des E 18/GB 5 getragen.
Vorlage FB 61/0292/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 16.11.2015
Seite: 1/3
Erläuterungen:
Die Fraktionen der CDU und SPD beantragen, in der Kullenhofstraße Markierungen aufzubringen, um
dem Verkehrsteilnehmer zu verdeutlichen, dass seit geraumer Zeit die Einbahnstraßenregelung in der
Kullenhofstraße aufgehoben und der Zweirichtungsverkehr eingeführt wurde.
In 2013 wurde die Verkehrsführung im Bereich der Uniklinik Aachen geändert. Die Pauwelsstraße
wurde auf den Linienverkehr und einige wenige Ausnahmen, wie z.B. Verkehre zur Notfallaufnahme
beschränkt.
Zur Erreichung der Parkplätze der Uniklinik musste daher die Einbahnstraßenführung in der
Kullenhofstraße aufgehoben und der Zweirichtungsverkehr eingeführt werden.
Gleichzeitig wurde die Kullenhofstraße im Bereich zwischen dem Kreisverkehr und dem Steinbergweg
in die bestehende Tempo 30-Zone integriert.
Tempo 30-Zonen dürfen nur Straßen ohne Fahrstreifenbegrenzungen umfassen. Die Anordnung einer
Mittellinie, die die Richtungsfahrbahnen voneinander trennt, ist daher nicht möglich.
Nach Einführung der Tempo 30-Zone hat ein Anwohner die Fahrgeschwindigkeiten in der
Kullenhofstraße bemängelt. Eine Messung hat gezeigt, dass die Fahrgeschwindigkeiten in der für eine
Tempo 30-Zone zu hoch waren, woraufhin wechselseitig an zwei Stellen das Parken erlaubt wurde.
Es wurde sowohl ein kurzer Abschnitt auf Seiten der Wohnbebauung als auch auf Seiten des
Parkplatzes der Uniklinik zum Parken freigegeben. Die Fahrgeschwindigkeiten konnten dadurch
effektiv gesenkt werden.
Beide Abschnitte werden hinsichtlich der Fahrtrichtung ordnungsgemäß beparkt. Durch die parkenden
Fahrzeuge wird den übrigen Verkehrsteilnehmern bereits bei Einfahrt in die Kullenhofstraße vom
Steinbergweg angezeigt, dass mit Gegenverkehr zu rechnen ist.
Da die Abschnitte fast durchgängig von Anwohnern, Besuchern oder Mitarbeitern der Uniklinik beparkt
werden, ist eine weitere Verdeutlichung des Begegnungsverkehrs in diesem Abschnitt nicht
erforderlich.
Nach der Einrichtung des Zweirichtungsverkehrs hat es jedoch im Abschnitt zwischen der
Fußgängerquerung und der Zufahrt zu „Parkplatz 2“ Konflikte im Begegnungsverkehr gegeben.
Ursache dafür ist unter anderem die Betonfahrbahn der ehemaligen Bushaltestelle und der Umstand,
dass die Fahrbahn dort breiter wird (siehe beigefügtes Foto). Einige Verkehrsteilnehmer sind vermutlich aufgrund der Betonfläche - nicht dem Bordsteinverlauf gefolgt, sondern der Betonfläche
ausgewichen und mittig auf die Querungshilfe zugefahren, wodurch es zu Konflikten mit entgegen
kommenden Fahrzeugen gekommen ist.
Um dieses Verhalten abzustellen und den Verkehr rechts an der Mittelinsel der Querungshilfe vorbei
zu leiten, wurde eine Sperrfläche mit vorgelagerter Fahrstreifenbegrenzung vor der Mittelinsel
aufgebracht (ist auf dem beigefügten Foto noch zu erkennen).
Die Markierung wurde in Farbe aufgebracht, da grundsätzlich auf Markierungen in Tempo 30-Zonen
zu verzichten ist und die Vorbeifahrt am Inselkopf bereits durch das entsprechende Verkehrszeichen
vorgegeben wird.
Vorlage FB 61/0292/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 16.11.2015
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Zudem war angedacht, dass zeitnah die Medientrasse der Uniklinik durch die Kullenhofstraße geführt
und im Rahmen dieser Maßnahme eine neue Fahrbahndecke eingebaut wird, so dass eine dauerhafte
Markierung nicht wirtschaftlich und auch nicht erforderlich ist.
Diese Markierung ist mittlerweile stark verblasst. Um dem Verkehrsteilnehmer nochmals zu
verdeutlichen, dass im gesamten Bereich der Kullenhofstraße Zweirichtungsverkehr erlaubt ist, wird
die Verwaltung diese Markierung nochmals auffrischen.
Die Unfalllage in der Kullenhofstraße ist unauffällig. Aufgrund der effektiven
Geschwindigkeitsdrosselung durch das alternierende Parken und dem geradlinigem Straßenverlauf
sind weitere Maßnahmen nicht erforderlich.
Anlage/n:
- Antrag der CDU- und SPD-Fraktion in der BV Laurensberg vom 03.05.2015
- Bild Kullenhofstraße (Fahrtrichtung Steinbergweg)
Vorlage FB 61/0292/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 16.11.2015
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