Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
152395.pdf
Größe
243 kB
Erstellt
16.10.15, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 22:34
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Tisch-Vorlage
Federführende Dienststelle:
Dezernat I
Beteiligte Dienststelle/n:
Dezernat II
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
Dez. I/0001/WP17
öffentlich
16.10.2015
Evaluation des Städteregion Aachen-Gesetzes
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
21.10.2015
Rat
Kenntnisnahme
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt nimmt den nachstehenden Bericht zustimmend zur Kenntnis.
Philipp
Oberbürgermeister
Vorlage Dez. I/0001/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 19.10.2015
Seite: 1/2
Erläuterungen:
Mit Beschluss vom 07.05.2014 hat der Rat der Stadt mehrheitlich der gemeinsamen Stellungnahme
des Oberbürgermeisters der Stadt Aachen und des Städteregionsrates der Städteregion Aachen zur
Evaluierung des Städteregion Aachen-Gesetzes zugestimmt. Unter anderem wurde in der
Beschlussfassung die Sicherstellung zumindest eines Optionsrechtes für die Stadt Aachen bei der
Begründung neuer Zuständigkeiten für Aufgaben der Kreisstufe durch Rechtsverordnungen bestätigt.
Mit Schreiben vom 18.02.2015 hat das Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes NRW
einen Evaluationsbericht zum Städteregion Aachen-Gesetz an den Landtag NRW übersandt und zu
einzelnen Punkten der gemeinsamen Stellungnahme weitergehend ausgeführt. Unter anderem wurde
darauf hingewiesen, dass die Landesregierung beabsichtige, mit dem Mantelgesetz 2015 das
Städteregion Aachen-Gesetz zu novellieren und das Optionsrecht für alle Fälle der
Aufgabenübertragung durch Rechtsverordnung zu schaffen. Hierüber wurde der Rat der Stadt bereits
in seiner Sitzung am 24.06.2015 informiert.
Nunmehr hat das Ministerium für Inneres und Kommunales mitgeteilt, dass mit Artikel 3 des „Achten
Gesetzes zur Änderung der gesetzlichen Befristungen im Zuständigkeitsbereich des Ministeriums für
Inneres und Kommunales“ (Mantelgesetz 2015) der Bitte um Erweiterung des Optionsrechtes der
Stadt Aachen (§ 6 Abs. 3 des Städteregion Aachen-Gesetzes) auch für die Fälle der
Aufgabenübertragung durch Rechtsverordnung entsprochen wurde. Das entsprechende Gesetz
wurde am 30.09.2015 im Landtag verabschiedet und tritt am Tag der Verkündung in Kraft. Es wurde
im Gesetz- und Verordnungsblatt (GV.NRW) Ausgabe 2015 Nr. 38 vom 13.10.2015 veröffentlicht.
Das entsprechende Schreiben des Ministeriums für Inneres und Kommunales sowie das vorgenannte
Gesetz- und Verordnungsblatt NRW ist dieser Vorlage beigefügt.
Unter Hinweis auf die Erläuterungen für den Rat am 24.06.2015 betont die Verwaltung erneut, dass
mit der jetzt vollzogenen Gesetzesänderung lediglich eine städtische Mindestforderung erfüllt wird.
Es bleibt zudem abzuwarten, ob im konkreten Optionsfall bei einer Aufgabenübertragung durch
Rechtsverordnung auch die Einhaltung der terminlichen Vorgabe aus § 6 Abs. 3 Satz 3 des
Städteregion Aachen-Gesetzes gewährleistet ist. Nach dieser Bestimmung erfolgt der Übergang der
Aufgabe von der Städteregion auf die Stadt Aachen jetzt durch öffentlich-rechtliche Vereinbarung zum
Zeitpunkt des Wirksamwerdens der jeweiligen Rechtsverordnung.
Anlage/n:
-
Schreiben des Ministeriums für Inneres und Kommunales
-
Gesetz- und Verordnungsblatt NRW vom 13.10.2015
Vorlage Dez. I/0001/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 19.10.2015
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