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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
152158.pdf
Größe
78 kB
Erstellt
07.10.15, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 22:32
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Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage Federführende Dienststelle: Fachbereich Verwaltungsleitung Beteiligte Dienststelle/n: Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: FB 01/0076/WP17 öffentlich 07.10.2015 Stellungnahmen der Verwaltung zu Ratsanfragen Beratungsfolge: TOP:__ Datum Gremium Kompetenz 21.10.2015 Rat Kenntnisnahme Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt nimmt die von der Verwaltung vorgelegten Stellungnahmen zu verschiedenen Ratsanfragen zur Kenntnis. Vorlage FB 01/0076/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 14.10.2015 Seite: 1/2 Erläuterungen: Zu diversen Ratsanfragen liegen Stellungnahmen der Verwaltung vor, die als Anlage beigefügt sind. Weitere Stellungnahmen werden ggf. als Tischvorlage verteilt. Anlage/n: Stellungnahmen Vorlage FB 01/0076/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 14.10.2015 Seite: 2/2 Stellungnahme der Verwaltung zur Ratsanfrage des Ratsherrn Palm vom 15.09.2015 zum Verkauf Haus Matthey: Frage 1: Wie viele Kaufinteressenten (keine Namensnennung) gibt es? Zwischenzeitlich hat sich eine einstellige Zahl von Kaufinteressenten bei der Verwaltung gemeldet. Frage 2: Ist gewährleistet, dass die im Haus ansässigen Mieter längerfristig dort bleiben können? Nein, das ist bisher nicht gewährleistet. Sollten Kaufverhandlungen aufgenommen werden und sollte ein evtl. Käufer andere Nutzungen in dem Gebäude planen, werden geeignete Lösungen für die vorhandenen Mieter angestrebt. Frage 3: Inwieweit ist beim Verkauf der Immobilie vorgesehen, das Amt für Denkmalschutz maßgeblich bei der Entscheidung einzubinden? Bei einem evtl. Verkauf der Immobilie wird auch die Untere Denkmalbehörde bei der Stadt Aachen beteiligt. Stellungnahme der Verwaltung zur Ratsanfrage der Fraktion DIE LINKE vom 22.09.2015: Kriterien bei der Vergabe von KiTa-Plätzen Fragen: 1. Welche Kriterien werden bei der Vergabe von KiTa-Plätzen berücksichtigt? 2. Welche Härtefallregelungen gibt es? Stellungnahme der Verwaltung: In § 9a Abs. 6 des Kinderbildungsgesetzes ist geregelt, dass der Rat der Kindertageseinrichtung über die Kriterien für die Aufnahme von Kindern in die Einrichtung vereinbart. Dies führt dazu, dass in den städt. Kindertageseinrichtungen unterschiedliche Kriterien für die Aufnahme von Kindern ab 1 Jahr im Zusammenspiel zwischen Träger, Personal und Eltern vereinbart werden. Eine genaue Übersicht über diese Kriterien liegt der Verwaltung nicht vor. Es sind der Verwaltung aber auch keine Beschwerden von Elternräten über die Kriterien bekannt. Im Regelfall gilt allerdings in allen Kindertageseinrichtungen, dass Geschwisterkinder bevorzugt werden, so dass Eltern keine zwei Kindertagesstätten anfahren müssen. Weiterhin ist ein übliches Kriterium, dass Kinder aus dem näheren Umfeld der Kindertagesstätte bevorzugt berücksichtigt werden. Dies hilft den Eltern Netzwerke in der Nachbarschaft aufzubauen, die insbesondere in Betreuungsengpässen von hoher Bedeutung sind. Auch soziale Gründe finden bei den Kriterien Anwendung. Dies kann z.B. eine Vermittlung aus einem Sozialraumteam sein. Wichtiges weiteres Kriterium ist das Alter der Kinder. So werden zugezogene 5jährige Kinder, die bisher noch keinen Kindergarten besucht haben auch in den meisten Kindertageseinrichtungen bevorzugt berücksichtigt. Dies gilt insbesondere, wenn sie noch nicht deutsch sprechen. Für Kinder unter einem Jahr gelten die Voraussetzungen des § 24 SGB VIII, der insbesondere die Berufstätigkeit der Eltern, eine Ausbildung oder Leistungen nach SGB II voraussetzt, damit das Kind in die Kindertageseinrichtung aufgenommen werden kann. Härtefälle werden inzwischen häufig der Kitahotline gemeldet und es wird durch die Verwaltung nach einem Platz gesucht. Dies geschieht zunehmend für z.B. ältere Flüchtlingskinder. Hierbei wird die Verwaltung auch durch die freien Träger unterstützt, die auch in ihren Kindertageseinrichtungen Überbelegungen aufnehmen.