Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
152098.pdf
Größe
360 kB
Erstellt
01.10.15, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 22:31
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Geoinformation und Bodenordnung
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 62/0013/WP17
öffentlich
01.10.2015
Herr Rave
Straßenrechtliche Widmung der neuen CHIO-Brücke
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
04.11.2015
04.11.2015
03.12.2015
B0
B5
MA
Anhörung/Empfehlung
Anhörung/Empfehlung
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Auf Vorschlag der Verwaltung empfiehlt die Bezirksvertretung Aachen-Mitte dem Mobilitätsausschuss,
das Brückenbauwerk über die Krefelder Straße im Bereich des neuen Tivoli (Teilflächen der
Grundstücke der Gemarkung Aachen, Flur 71, Flurstück 3617, 1741, 3047, 3302, 4140) dem
öffentlichen Verkehr als Gemeindestraße zu widmen. Der Gemeingebrauch an dem Brückenbauwerk
soll auf die Benutzung durch Fußgänger und Fahrradfahrer beschränkt werden.
Auf Vorschlag der Verwaltung empfiehlt die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg dem
Mobilitätsausschuss, das Brückenbauwerk über die Krefelder Straße im Bereich des neuen Tivoli
(Teilflächen der Grundstücke der Gemarkung Laurensberg, Flur 4, Flurstück 1577, 1579, 1581, 1385)
dem öffentlichen Verkehr als Gemeindestraße zu widmen. Der Gemeingebrauch an dem
Brückenbauwerk soll auf die Benutzung durch Fußgänger und Fahrradfahrer beschränkt werden.
Auf Vorschlag der Verwaltung und Empfehlung der Bezirksvertretung Aachen-Mitte und der
Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg beschließt der Mobilitätsausschuss, das Brückenbauwerk
über die Krefelder Straße im Bereich des neuen Tivoli (Teilflächen der Grundstücke der Gemarkung
Aachen, Flur 71, Flurstück 3617, 1741, 3047, 3302, 4140, 4139 und der Gemarkung Laurensberg,
Flur 4, Flurstück 1577, 1579, 1581, 1385) dem öffentlichen Verkehr als Gemeindestraße zu widmen.
Der Gemeingebrauch an dem Brückenbauwerk soll auf die Benutzung durch Fußgänger und
Fahrradfahrer beschränkt werden.
Vorlage FB 62/0013/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 06.05.2016
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finanzielle Auswirkungen
Investive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
Gesamt-
Gesamtbedarf (alt)
20xx ff.
bedarf
(neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
+ Verbesserung /
-
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
Verschlechterun
g
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Ertrag
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
20xx ff.
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Abschreibungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
Verschlechterun
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
g
Vorlage FB 62/0013/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 06.05.2016
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Erläuterungen:
Das neue Brückenbauwerk über die Krefelder Straße im Bereich des neuen Tivoli
(Teilflächen der Grundstücke der Gemarkung Aachen, Flur 71, Flurstück 3617, 1741, 3047,
3302, 4140, 4139 und der Gemarkung Laurensberg, Flur 4, Flurstück 1577, 1579, 1581,
1385) ist endgültig hergestellt. Es sind somit die Voraussetzungen zur Widmung der
Verkehrsfläche erfüllt.
Die neue Brücke ist daher dem öffentlichen Verkehr als Gemeindestraße im Sinne von § 3
Abs. 4.3 Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) –
Gemeindestraße/sonstige Straßen usw. - zu widmen. Der Gemeingebrauch der Brücke soll
auf die Benutzung durch Fußgänger und Fahrradfahrer beschränkt werden.
Anlage/n:
1 Übersichtsplan
Vorlage FB 62/0013/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 06.05.2016
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