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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
152098.pdf
Größe
360 kB
Erstellt
01.10.15, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 22:31
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Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage Federführende Dienststelle: Fachbereich Geoinformation und Bodenordnung Beteiligte Dienststelle/n: Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: FB 62/0013/WP17 öffentlich 01.10.2015 Herr Rave Straßenrechtliche Widmung der neuen CHIO-Brücke Beratungsfolge: TOP:__ Datum Gremium Kompetenz 04.11.2015 04.11.2015 03.12.2015 B0 B5 MA Anhörung/Empfehlung Anhörung/Empfehlung Entscheidung Beschlussvorschlag: Auf Vorschlag der Verwaltung empfiehlt die Bezirksvertretung Aachen-Mitte dem Mobilitätsausschuss, das Brückenbauwerk über die Krefelder Straße im Bereich des neuen Tivoli (Teilflächen der Grundstücke der Gemarkung Aachen, Flur 71, Flurstück 3617, 1741, 3047, 3302, 4140) dem öffentlichen Verkehr als Gemeindestraße zu widmen. Der Gemeingebrauch an dem Brückenbauwerk soll auf die Benutzung durch Fußgänger und Fahrradfahrer beschränkt werden. Auf Vorschlag der Verwaltung empfiehlt die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg dem Mobilitätsausschuss, das Brückenbauwerk über die Krefelder Straße im Bereich des neuen Tivoli (Teilflächen der Grundstücke der Gemarkung Laurensberg, Flur 4, Flurstück 1577, 1579, 1581, 1385) dem öffentlichen Verkehr als Gemeindestraße zu widmen. Der Gemeingebrauch an dem Brückenbauwerk soll auf die Benutzung durch Fußgänger und Fahrradfahrer beschränkt werden. Auf Vorschlag der Verwaltung und Empfehlung der Bezirksvertretung Aachen-Mitte und der Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg beschließt der Mobilitätsausschuss, das Brückenbauwerk über die Krefelder Straße im Bereich des neuen Tivoli (Teilflächen der Grundstücke der Gemarkung Aachen, Flur 71, Flurstück 3617, 1741, 3047, 3302, 4140, 4139 und der Gemarkung Laurensberg, Flur 4, Flurstück 1577, 1579, 1581, 1385) dem öffentlichen Verkehr als Gemeindestraße zu widmen. Der Gemeingebrauch an dem Brückenbauwerk soll auf die Benutzung durch Fußgänger und Fahrradfahrer beschränkt werden. Vorlage FB 62/0013/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 06.05.2016 Seite: 1/3 finanzielle Auswirkungen Investive Ansatz Auswirkungen 20xx Fortgeschriebener Ansatz Fortgeschriebe- Ansatz ner Ansatz 20xx ff. 20xx Gesamt- Gesamtbedarf (alt) 20xx ff. bedarf (neu) Einzahlungen 0 0 0 0 0 0 Auszahlungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 + Verbesserung / - 0 0 Deckung ist gegeben/ keine Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung ausreichende Deckung vorhanden vorhanden Verschlechterun g konsumtive Ansatz Auswirkungen 20xx Ertrag Fortgeschriebener Ansatz Fortgeschriebe- Ansatz ner Ansatz 20xx ff. 20xx 20xx ff. Folgekos- Folgekos- ten (alt) ten (neu) 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Abschreibungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 Personal-/ Sachaufwand + Verbesserung / Verschlechterun 0 0 Deckung ist gegeben/ keine Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung ausreichende Deckung vorhanden vorhanden g Vorlage FB 62/0013/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 06.05.2016 Seite: 2/3 Erläuterungen: Das neue Brückenbauwerk über die Krefelder Straße im Bereich des neuen Tivoli (Teilflächen der Grundstücke der Gemarkung Aachen, Flur 71, Flurstück 3617, 1741, 3047, 3302, 4140, 4139 und der Gemarkung Laurensberg, Flur 4, Flurstück 1577, 1579, 1581, 1385) ist endgültig hergestellt. Es sind somit die Voraussetzungen zur Widmung der Verkehrsfläche erfüllt. Die neue Brücke ist daher dem öffentlichen Verkehr als Gemeindestraße im Sinne von § 3 Abs. 4.3 Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) – Gemeindestraße/sonstige Straßen usw. - zu widmen. Der Gemeingebrauch der Brücke soll auf die Benutzung durch Fußgänger und Fahrradfahrer beschränkt werden. Anlage/n: 1 Übersichtsplan Vorlage FB 62/0013/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 06.05.2016 Seite: 3/3