Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
152095.pdf
Größe
345 kB
Erstellt
01.10.15, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 22:31
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Geoinformation und Bodenordnung
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 62/0016/WP17
öffentlich
01.10.2015
Herr Rave
Straßenrechtliche Widmung einer Teilfläche des Quellenweges
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
04.11.2015
B5
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Auf Vorschlag der Verwaltung beschließt die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg, die ca. 40 m
lange Wegeverbindung des Quellenweges zur Siemensstraße (Gemarkung Laurensberg, Flur 24,
Flurstück 427 tlw.) dem öffentlichen Verkehr als Gemeindestraße zu widmen. Der Gemeingebrauch
an diesem Weg wird auf die Benutzung durch Fußgänger und Fahrradfahrer beschränkt.
Vorlage FB 62/0016/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 16.11.2015
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finanzielle Auswirkungen
Investive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
Gesamt-
Gesamtbedarf (alt)
20xx ff.
bedarf
(neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
+ Verbesserung /
-
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
Verschlechterun
g
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Ertrag
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
20xx ff.
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Abschreibungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
Verschlechterun
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
g
Vorlage FB 62/0016/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 16.11.2015
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Erläuterungen:
Die Wegeverbindung des Quellenweges zur Siemensstraße (Gemarkung Laurensberg, Flur
24, Flurstück 427 tlw.) ist bisher noch nicht gewidmet worden und soll daher jetzt erfolgen.
Die Wegeverbindung des Quellenweges ist daher dem öffentlichen Verkehr als
Gemeindestraße im Sinne von § 3 Abs. 4.2 Straßen- und Wegegesetz des Landes
Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) – Gemeindestraße/Anliegerstraßen usw. - zu widmen.
Der Gemeingebrauch an dem Weg wird auf die Benutzung durch Fußgänger und
Fahrradfahrer beschränkt.
Anlage/n:
1 Übersichtsplan
Vorlage FB 62/0016/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 16.11.2015
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