Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
151804.pdf
Größe
320 kB
Erstellt
01.10.15, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 22:31
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Geoinformation und Bodenordnung
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 62/0012/WP17
öffentlich
01.10.2015
Herr Rave
Straßenrechtliche Widmung eines Parkplatzes im Bereich der
Marktschule
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
28.10.2015
B-1
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Auf Vorschlag der Verwaltung beschließt die Bezirksvertretung Aachen-Brand, den neu ausgebauten
Parkplatz im Bereich der Marktschule Brand (Gemarkung Brand, Flur 7, Flurstück 925 tlw.) dem
öffentlichen Verkehr als Gemeindestraße zu widmen. Der Gemeingebrauch an dem Parkplatz wird
nicht beschränkt.
Vorlage FB 62/0012/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 14.10.2015
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finanzielle Auswirkungen
Investive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
Gesamt-
Gesamtbedarf (alt)
20xx ff.
bedarf
(neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
+ Verbesserung /
-
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
Verschlechterun
g
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Ertrag
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
20xx ff.
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Abschreibungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
Verschlechterun
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
g
Vorlage FB 62/0012/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 14.10.2015
Seite: 2/3
Erläuterungen:
Der neu ausgebaute Parkplatz im Bereich der Marktschule Brand (Gemarkung Brand, Flur 7,
Flurstück 925 tlw.) ist endgültig hergestellt. Es sind somit die Voraussetzungen zur Widmung
der Verkehrsfläche erfüllt.
Der neue Parkplatz ist daher dem öffentlichen Verkehr als Gemeindestraße im Sinne von § 3
Abs. 4.2 Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) –
Gemeindestraße/Anliegerstraßen usw. - zu widmen. Der Gemeingebrauch an dem Weg wird
nicht beschränkt.
Anlage/n:
1 Übersichtsplan
Vorlage FB 62/0012/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 14.10.2015
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