Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
152134.pdf
Größe
332 kB
Erstellt
09.10.15, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 22:33
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 61/0285/WP17
öffentlich
09.10.2015
Dez. III / FB 61/700
Schleidener Straße, Parkstreifen vor den Häusern 221 bis 235
Antrag GRÜNE Fraktion vom 14.04.2015
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
28.10.2015
B4
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Kornelimünster / Walheim nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Der Antrag vom 14.04.2015 gilt als behandelt.
Vorlage FB 61/0285/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 14.10.2015
Seite: 1/2
Erläuterungen:
Die GRÜNE Fraktion in der Bezirksvertretung Kornelimünster / Walheim beantragt die
vorübergehende Markierung eines Parkstreifens vor den Häusern 221 bis 235, damit
Besucherfahrzeuge nicht im durchgehenden privaten Geh- und Zufahrtsbereich vor den Häusern oder
zwischen den Bäumen hinter dem Fahrbahnrand parken müssen. Diese Maßnahme soll auch den
nach Walheim einfahrenden Verkehr verlangsamen, bis der zweite Bauabschnitt zur Umgestaltung
der Schleidener Straße ausgeführt wird.
Die vorh. Zufahrt-, Stellplatz- und Gehwegsituation wurde vom Bauträger hergestellt und mit den
Eigentümern vertraglich geregelt und die daraus resultierenden Gegebenheiten somit akzeptiert.
In diesem Bereich der Schleidener Straße ist kein Halteverbot ausgeschildert, deshalb ist
Fahrbahnrandparken auch ohne Markierung zulässig. Die Verwaltung hält aus dem Grund, aber auch
im Hinblick auf die geplante zukünftige Querschnittsgestaltung im Rahmen des zweiten
Bauabschnittes, eine vorübergehende Parkstreifenmarkierung in der Fahrbahn für nicht erforderlich.
Die beschlossene Umgestaltung der Schleidener Straße sieht beidseitig Schutzstreifen für Radfahrer
vor, es verbleibt kein Platz für Parkstreifen im Fahrbahnbereich. Im Graben- und Baumbereich vor den
Häusern 221 bis 235 kann aufgrund des Baum- und Wurzelschutzes kein Parkstreifen realisiert und
deshalb auch kein Parken geduldet werden.
Finanzielle Auswirkungen:
Keine
Anlage/n:
Antrag der GRÜNE Fraktion
Vorlage FB 61/0285/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 14.10.2015
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