Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
152224.pdf
Größe
358 kB
Erstellt
09.10.15, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 22:34
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 61/0288/WP17
öffentlich
09.10.2015
FB 61/300
Kreuzungsbereich Schurzelter Straße / Süsterfeldstraße
Einrichtung einer provisorischen Querungshilfe in der
Süsterfeldstraße
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
04.11.2015
03.12.2015
B5
MA
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Der Mobilitätsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Vorlage FB 61/0288/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 29.03.2016
Seite: 1/5
finanzielle Auswirkungen
Investive
Ansatz
Auswirkungen
2016
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
2017 ff.
2016
Gesamt-
Gesamtbedarf (alt)
2017 ff.
bedarf
(neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
+ Verbesserung /
0
- Verschlechterung
0
Deckung ist gegeben
PSP-Element 4-120102-947-2 (jährliche Maßnahme)
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
2016
Ertrag
Personal-/
Sachaufwand
Abschreibungen
Ergebnis
+ Verbesserung /
- Verschlechterung
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
2017 ff.
2016
2017 ff.
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
0
0
0
0
0
0
116.500,00
116.500,00
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0
0
0
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116.500,00
116.500,00
0
0
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0
0
Deckung ist gegeben
Vorlage FB 61/0288/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 29.03.2016
Seite: 2/5
Erläuterungen:
1. Anlass
Im Zusammenhang mit der Umgestaltung des Kreuzungsbereichs Schurzelter Straße /
Süsterfeldstraße zum Kreisverkehr wurde seitens der Bezirksvertretung eine kurzfristige provisorische
Querungshilfe in der Süsterfeldstraße gefordert. In der Sitzung der Bezirksvertretung AachenLaurensberg vom 10.06.2015 wurden dazu von der Verwaltung vier unterschiedliche Varianten
vorgestellt.
In der Abstimmung mit Polizei und ASEAG wurde die von der Bezirksvertretung beschlossene
Variante (mit baulicher Mittelinsel und Fahrbahnverbreiterung als Vorstufe zum Kreisverkehr) aufgrund
der Kosten als nicht vertretbar eingestuft. Die verkehrslenkenden Dienststellen stimmten der Anlage
eines provisorischen Gehwegs in Asphalt zu, sahen jedoch aus Unfallsicht keinen Handlungsbedarf
und hielten eine provisorische Querungshilfe im Hinblick auf den geplanten Kreisverkehr für
unverhältnismäßig. Des Weiteren wurde die beschlossene Variante von der Verwaltung als kritisch
eingestuft, da ein vorgezogener Teilumbau nicht förderfähig ist und die Gesamtförderung des Projekts
in Höhe von 65% der förderungsfähigen Baukosten wegen einer möglichen Unterschreitung der
Bagatellgrenze ebenfalls gefährdet wird.
Aufgrund dessen erarbeitete die Verwaltung kurzfristig für die Sitzung des Mobilitätsauschusses vom
18.06.2015 eine Alternative zur beschlossenen Variante. Die Vorlage wurde vom Mobilitätsausschuss
an die Bezirksvertretung zurückverwiesen mit der Bitte, diese unter Berücksichtigung der alternativen
Variante erneut zu beraten. Die entsprechende Vorlage für die Sitzung der Bezirksvertretung am
02.09.2015 mit den Ausführungen zur alternativen Planung wurde von FB 20 und Dez. II nicht
mitgezeichnet. Eine Maßnahme, die eine mögliche Förderung gefährde, wurde zudem abgelehnt.
Für die nächste Sitzung der Bezirksvertretung Laurensberg wurde gebeten, mögliche und zeitnah
umsetzbare Möglichkeiten für eine provisorische Maßnahme darzustellen, da nach Auffassung der
Bezirksvertretung dringender Handlungsbedarf geboten ist.
2. Planung
Als finanziell angemessene, provisorische Querungshilfen, die zudem ohne Tiefbauarbeiten kurzfristig
umgesetzt werden können, kommen Markierungslösungen in Betracht:
Variante 1: einseitige Einengung in Richtung Schurzelter Straße (vgl. Anlage 1)
Durch eine einseitige Einengung der Süsterfeldstraße in Richtung Schurzelter Straße von etwa 7,00 m
Länge bei 3,50 m Restfahrbahnbreite werden die Geschwindigkeiten der aus Richtung Toledoring
einfahrenden Kfz gemindert sowie die zu querende Fahrbahnbreite und das dadurch bedingte
Gefahrenpotential für Fußgänger verringert. Der vorgezogene Seitenraum wird als Markierungslösung
mit Leitschwellen hergestellt.
Vorlage FB 61/0288/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 29.03.2016
Seite: 3/5
Variante 2: einseitige Einengung in Richtung Toledoring (vgl. Anlage 2)
Die Fahrbahn der Süsterfeldstraße wird in dieser Variante ebenfalls einseitig eingeengt, allerdings in
Richtung Toledoring, so dass Fahrzeuge aus Richtung Schurzelter Straße wartepflichtig sind.
Variante 3: Einengung durch beidseitig vorgezogene Seitenräume (vgl. Anlage 3)
Diese Variante berücksichtigt beidseitig vorgezogene Seitenräume. Die Begrenzungslinien der
Fahrbahn werden jeweils um 70 cm vorgezogen, so dass bei einer Restfahrbahnbreite von etwa 4,80
m Pkw-Begegnungsverkehr weiterhin ermöglicht wird.
In allen Varianten wird der endende Gehweg der Süsterfeldstraße auf der gegenüberliegenden Seite
mit Asphalt oder alternativ einem Schotter-Splitt-Gemisch bis zur Schurzelter Straße fortgeführt.
Gegen die dafür notwendige kurzfristige Nutzung der verpachteten Fläche bestehen wegen der
geringen Flächengröße wie im vorliegenden Fall keine Bedenken.
3. Fazit und Empfehlung
Die Verwaltung bleibt bei ihrer Haltung, dass eine zusätzliche provisorische Querungshilfe bei dem für
2017 anstehenden Gesamtumbau sowohl hinsichtlich der Kosten als auch des Personalaufwandes
nicht verhältnismäßig ist. Das beauftragte Büro erarbeitet aktuell die Umbaupläne, ein
Einplanungsantrag ist gestellt. Sollte in der politischen Beratung dennoch auf eine zusätzliche
provisorische Maßnahme Wert gelegt werden, gibt die Verwaltung folgende Empfehlung:
Gemäß Richtlinien sollte an Hauptverkehrsstraßen die Standardfahrbahnbreite (in diesem Fall
mindestens 6,00 m) nicht unterschritten werden. Aufgrund der ebenfalls für Hauptverkehrsstraßen
unüblichen Tempo-30-Regelung ist die Einengung hier aus Sicht der Verwaltung jedoch möglich. Die
ASEAG spricht sich gegen eine Einengung der Fahrbahn aus, da diese bei der vorhandenen
Verkehrsbelastung immer wieder zum Warten und zur Fahrzeitverzögerung führen dürfte.
Das Arbeitsprogramm für Straßenbauarbeiten in 2015 und 2016 steht fest. Die Verwaltung weist
darauf hin, dass eine kurzfristige Umsetzung der Maßnahme in 2016 nur möglich ist, wenn eine
andere Maßnahme dafür zurückgestellt wird.
Ein einseitig vorgezogener Seitenraum hat einen verkehrsberuhigenden Effekt und verbessert die
Sichtverhältnisse für querende Fußgänger und Radfahrer. Im Begegnungsverkehr ist klar definiert,
welches Fahrzeug wartepflichtig ist, so dass nur geringe Störungen im Verkehrsablauf zu erwarten
sind. Das Geschwindigkeitsniveau in Richtung Schurzelter Straße ist zwar geringfügig höher als in
Richtung Toledoring, aufgrund der ungünstigeren Sichtverhältnisse empfiehlt die Verwaltung jedoch,
die Einengung (mit der damit verbundenen Wartepflicht bei Gegenverkehr) in Richtung Toledoring
einzurichten (Variante 2).
Vorlage FB 61/0288/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 29.03.2016
Seite: 4/5
Kosten und finanzielle Auswirkungen
Die Herstellungskosten für die drei von der Verwaltung vorgestellten Varianten betragen jeweils ca.
7.500 €. Davon entfallen im Einzelnen:
-
ca. 1.000 € auf die Fahrbahnmarkierung,
-
etwa 2.000 € auf die Leitschwellen
-
und ca. 4.500 € auf den provisorischen Gehweg inkl. Bodenabtrag.
Da es sich um eine zeitlich befristete Maßnahme handelt, wären die Aufwendungen hierfür
ausschließlich konsumtiv. Im Rahmen der Haushaltsplanung 2016 ff. wurden unter dem konsumtiven
PSP- Element 4-120102-947-2 „Kleinmaßnahmen im Straßenraum -J-“ wurden Mittel i. H. v. 116.500
€ eingeplant. Die Einplanung der Mittel in den Haushalt 2016 ff. gilt vorbehaltlich der
Beschlussfassung durch den Rat der Stadt Aachen sowie der Genehmigung durch die
Bezirksregierung.
Anlage/n:
1. Lageplan Variante 1
2. Lageplan Variante 2
3. Lageplan Variante 3
Vorlage FB 61/0288/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 29.03.2016
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