Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
152170.pdf
Größe
148 kB
Erstellt
05.10.15, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 22:31
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Umwelt
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 36/0066/WP17
öffentlich
05.10.2015
FB 36/82, Herr Dr. Krämer
Forstwirtschaftsplan 2016
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
28.10.2015
B4
Kenntnisnahme
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Kornelimünster/ Walheim nimmt die Forstwirtschaftspläne für das
Forstwirtschaftsjahr 2016 für den Münsterwald zustimmend zur Kenntnis.
In Vertretung
Werner Wingenfeld
(Stadtbaurat)
Vorlage FB 36/0066/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 14.10.2015
Seite: 1/5
finanzielle Auswirkungen
Investive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
Gesamt-
Gesamtbedarf (alt)
20xx ff.
bedarf
(neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
+ Verbesserung /
-
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
Verschlechterun
g
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Ertrag
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
20xx ff.
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Abschreibungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
Verschlechterun
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
g
Kosten für Unternehmerleistungen:
Kosten für die Holzbringung:
25.000 Euro
Verkehrssicherung:
10.000 Euro
Ankauf von Pflanzen, tw. Pflanzung:
6.000 Euro
Ankauf v. Verbiss- und Fegeschutzmittel:
2.000 Euro
Wegebau inkl. Umbau v. Schwarzdecken: 3.000 Euro
Summe:
46.000 Euro
Vorlage FB 36/0066/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 14.10.2015
Seite: 2/5
Erläuterungen:
Forstwirtschaftsplan 2016
Die Forstwirtschaftspläne basieren auf der mittelfristigen Betriebsplanung (so genannte Forsteinrichtung) vom
1.10.2003. Diese war zum 01.10.2013 abgelaufen und wurde mit Zustimmung der Unteren Forstbehörde bis
heute fortgeschrieben.
Zurzeit wird die Forsteinrichtung durch ein qualifiziertes Forsteinrichtungsbüro überarbeitet. Bisher sind rund 50
Prozent der Waldfläche inventarisiert und beplant. Die endgültigen Ergebnisse werden im Januar 2016 erwartet.
a) Holzeinschlag
Münsterwald
Holzartengruppen (Angaben in Festmeter)
Ei
Bu/Alh
Aln
Ki/Lä Fi/Dgl. Summe
jährl. Hiebssatz
189
399
89
251
3986
4914
Forsteinrichtung 2003
abgeglichener
Hiebssatz 2016
Stand 30.09.2015
Planung 2016
310
1378
152
25
122
1987
174
609
10
335
3073
4201
*) Alh = andere Laubbäume mit hoher Umtriebszeit (Esche, Bergahorn, Kirsche)
Aln = andere Laubbäume mit niedr. Umtriebszeit (Roteiche, Birke, Roterle, Eberesche, Robinie, Rosskastanie)
Vollzug und Einschlagsplanung
Der jährliche Hiebssatz wird im Forstbetrieb durch die Forsteinrichtung festgelegt und gibt die flächenbezogene
nachhaltig einschlagbare Holzmenge in Festmeter (entspricht Kubikmeter) an. Er ist nach Holzartengruppen
unterteilt und wird so bemessen, dass die Ertragskraft des Waldes sowie die Nachhaltigkeit der Waldfunktionen
erhalten bleiben.
Aufgrund des zurückhaltenden Holzeinschlags in der Vergangenheit könnten im kommenden Jahr 1.987 fm
genutzt werden. Geplant sind dagegen 4.201 fm, mit Schwerpunkt in der Baumart Fichte. Auch wenn sich die
Holzmarktsituation für Fichtenstamm- und kurzholz im vergangenen Jahr etwas verschlechtert hat (Preisrückgang
ca. 8-10%), sind die Preise nach wie vor attraktiv. Die Nachfrage nach Laubstammholz ist weiterhin schwach.
Auch die Brennholznachfrage durch gewerbliche Brennholzkunden (LKW-verladenes Brennholz, baumlang) ist
aufgrund des warmen Winters 2014/2015 und des aktuell niedrigen Ölpreises rückläufig.
Über den gesamten Forsteinrichtungszeitraum (13 Jahre) betrachtet wurde der Holzeinschlag trotz zahlreicher
Sturmereignisse nur um 3 % überschritten. Im Sinne einer nachhaltigen, aber auch umweltgerechten und
marktkonformen Holznutzung wurden die Laubholzvorräte geringfügig aufgebaut und die Nadelholzvorräte
geringfügig abgebaut.
Vorlage FB 36/0066/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 14.10.2015
Seite: 3/5
b) Kulturen, Wege, Erholung
Kulturbegründung
In diesem Jahr werden im Zuge von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen1 für das Baugebiet Erzberger Allee
3.000 Buchen und 500 Schwarzerlen West gepflanzt, um in einer vorhandenen Fichtenmonokultur einen
Baumartenwechsel herbei zu führen. Dieser Baumartenwechsel auf naturschutzfachlich geeigneten Standorten
erfüllt die Anforderungen eines multifunktionalen Ausgleichs, d.h. die Maßnahme dient sowohl dem Bodenschutz
als auch der Aufwertung von Natur und Landschaft.
Kulturpflege/Kultursicherung
Anpflanzungen auf Freiflächen wie auch der Buchenvoranbau unter Nadelwäldern bedürfen in den ersten Jahren
der Pflege, da die Konkurrenz durch Brombeere und Adlerfarn die Kulturen gefährdet. Die Flächen werden je
nach Entwicklung der Begleitflora 3 bis 5 Jahre freigeschnitten.
Weiterhin ist geplant, die dicht aufwachsende Naturverjüngung (v. a. beim Nadelholz) zu „vereinzeln“, einerseits
um in diesem jungen Alter gut veranlagte Bäume kostengünstig zu fördern, andererseits um Begleitbaumarten
(bspw. Ebereschen, Ahorn, Eschen) dauerhaft zu etablieren.
Geplant sind diese Maßnahmen für den kommenden Sommer auf insgesamt 4 ha.
Jungwuchspflege
Im Alter von rund 10 - 20 Jahren werden die favorisierten Bäume nach den Kriterien Vitalität, Stabilität, Qualität
und Verteilung ausgewählt und gefördert. Unerwünschte Bäume werden bei den Pflegearbeiten zurückgedrängt.
Ziel ist es, einen gesunden und artenreichen Mischwald aufzubauen, auch im Hinblick auf mögliche Folgen des
Klimawandels (Sturm, Trockenperioden, usw.). Die Pflegeeingriffe erstrecken sich auf insgesamt 11,5 ha.
Waldschutz
In Gebieten mit einem geringen Äsungsangebot für Wild (wenige Gräser, Kräuter etc. in der Bodenschicht) ist die
Verbissbelastung an Forstpflanzen meist hoch. Ungünstig sind die Bedingungen vor allem in den geschlossenen
Fichtenmonokulturen des Münsterwaldes. Trotz intensiver Bejagung ist die Wilddichte noch nicht in allen
Bereichen auf dem gewünschten Niveau, insbesondere dort nicht, wo durch den Sturm Kyrill große Dickungen
entstanden sind (Bereich um Kitzenhaus). Diese Flächen lassen sich nur schwer bejagen. Daher wird es
weiterhin nötig sein, Verbissschutzmittel aufzubringen.
Geplant ist ein zweimaliger Schutz auf rund 7 ha (jeweils im Sommer und im Winter).
Erfreulicherweise hat sich trotz des teils heißen Sommers keine nennenswerte Borkenkäferpopulation entwickelt.
Bis auf Einzelbäume und kleine Baumgruppen ist kein Kalamitätsholz angefallen.
Eingriffe in Natur und Landschaft, die nicht vermieden werden können, sind kompensationspflichtig. Der Verursacher dieser
nachhaltigen Beeinträchtigung ist aufgrund naturschutz- und bauplanungsrechtlicher Regelungen verpflichtet, den
entstandenen Eingriff im Rahmen der jeweiligen rechtlichen Vorschrift zu kompensieren, um die Leistungsfähigkeit des
Naturhaushaltes langfristig zu bewahren. Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sind auf Dauer anzulegen, zu pflegen und
rechtlich zu sichern.
1
Vorlage FB 36/0066/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 14.10.2015
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Wegebau/Wegeunterhaltung
Diverse sand-/wassergebundene Waldwege wurden im Jahr 2015 neu aufgeschottert. Ziel ist es, die
Wegesubstanz auf dem vorhandenen Niveau zu halten. Die Unterhaltungsarbeiten werden überwiegend in
Eigenregie durchgeführt.
Darüber hinaus sind Verkehrssicherungsmaßnahmen an der Himmelsleiter vorgesehen. Diese erfolgen mit
Unterstützung des Landesbetriebs Straßen NRW.
Erholungseinrichtungen
Keine Maßnahmen geplant.
c) Fremdaufträge
Kosten für die Holzbringung: Das in Eigenregie aufgearbeitete Holz (v. a. Laubholz) muss durch
Unternehmer bis an die LKW-befahrbaren Wege geliefert werden. Für diese Arbeiten werden Kosten in
Höhe von 25.000 Euro kalkuliert.
Verkehrssicherungsmaßnahmen: ca. 10.000 Euro
Ankauf von Pflanzen inklusive Pflanzung: ca. 6.000 Euro (Pflanzung in Eigenregie)
Verbiss- und Fegeschutz: ca. 2.000 Euro
Unterhaltungsarbeiten an sand-/wassergebundenen Wegen, Gräben und Böschungen, Erhaltung des
Lichtraumprofils, Wegebaumaterial: ca. 3.000 Euro
Vorlage FB 36/0066/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 14.10.2015
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