Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
152155.pdf
Größe
25 MB
Erstellt
08.10.15, 12:00
Aktualisiert
06.06.18, 11:28
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Umwelt
Beteiligte Dienststelle/n:
Fachbereich Presse und Marketing
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 36/0069/WP17
öffentlich
08.10.2015
FB 36/40, Herr Peschel
EU-Luftqualitätsrahmenrichtlinie:
Luftreinhalteplan für das Stadtgebiet Aachen, 1. Fortschreibung
2015
hier: Einrichtung einer Umweltzone in Aachen (zum 01. Februar
2016)
Antrag der CDU-Fraktion im Rat der Stadt Aachen (unter Verweis
auf den gemeinsamen Rats-antrag von CDU und SPD vom
21.01.2015):
Erstellung eines integrierten Konzeptes für einen dem Standort
Aachen angemessenen Zuschnitt und
begleitende Maßnahmen zur Einrichtung der Umweltzone in
Aachen.
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
29.10.2015
MA
Kenntnisnahme
Beschlussvorschlag:
Der Mobilitätsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zu dem von der Bezirksregierung
Köln aufgestellten Luftreinhalteplan Aachen, 1. Fortschreibung 2015 - hier die Ausführungen zur
Abgrenzung der Umweltzone und zur geplanten Informationskampagne - zustimmend zur Kenntnis.
In Vertretung
Wingenfeld
(Stadtbaurat)
Vorlage FB 36/0069/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 14.10.2015
Seite: 1/5
finanzielle Auswirkungen
Investive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
Gesamt-
Gesamtbedarf (alt)
20xx ff.
bedarf
(neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
+ Verbesserung /
-
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
Verschlechterun
g
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Ertrag
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
20xx ff.
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Abschreibungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
Verschlechterun
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
g
Vorlage FB 36/0069/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 14.10.2015
Seite: 2/5
Erläuterungen:
1. Einleitung
Die Verwaltung hatte den Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz sowie den Mobilitätsausschuss
letztmalig in einer gemeinsamen Sitzung am 16. April 2015 über den Sachstand zum Luftreinhalteplan
Aachen (LRP) informiert. Dabei wurde erläutert, dass es intensivster Anstrengungen auf
unterschiedlichen Handlungsfeldern bedarf, um die Luftqualität an den Belastungsschwerpunkten so
zu verbessern, dass die von der EU geforderten Grenzwerte dauerhaft eingehalten werden. Vorrangig
wegen fortdauernder Grenzwertüberschreitung beim Stickstoffdioxid (NO2) wurde es erforderlich, den
LRP Aachen aus dem Jahr 2009 fortzuschreiben.
Nach etwa 2-jähriger Vorbereitung durch eine Projektgruppe von Fachleuten und Akteuren aus
verschiedenen Bereichen hat die Bezirksregierung Köln (als planaufstellende Behörde) die
Fortschreibung zum LRP Aachen mit einem von Stadt und Projektgruppe gemeinsam entwickelten,
integrativen und nachhaltigen Maßnahmenkonzept im August 2015 verabschiedet. Als zusätzliche
Auflage hatte die Bezirksregierung Köln entschieden, eine Umweltzone für Aachen einzuführen. Der
aktuelle LRP ist seit dem 1. September 2015 in Kraft gesetzt worden. Die Umweltzone Aachen wird ab
1. Februar 2016 eingeführt.
2. Antragspunkte
2.1 Räumlicher Zuschnitt der Aachener Umweltzone
Der räumliche Zuschnitt einer Aachener Umweltzone, der bereits im Zuge der Erarbeitung des LRP
Aachen 2008 thematisiert wurde, war von Beginn an von folgenden Überlegungen geleitet:
die Abgrenzung der Umweltzone entlastet die Innenstadt, insbesondere den Alleenring mit der
Messstation Wilhelmstr. und die stark belasteten Radialen,
die Abgrenzung der Umweltzone muss geprägt sein von Klarheit und Nachvollziehbarkeit,
die Abgrenzung wirkt Schleichverkehren durch Nebenstraßen entgegen,
vorhandene Umsteigeplätze auf Bus und Bahn (P+R - Plätze) sind für Besucher und Gäste mit
Fahrzeugen ohne grüne Plakette gut erreichbar,
die vollständige Befahrbarkeit des Außenrings ist zu gewährleisten.
Die jetzt umgesetzte Abgrenzung trägt diesem Ansatz in hohem Maße Rechnung. Die Umweltzone
umfasst quasi den gesamten Bereich innerhalb des Außenrings, jedoch mit kleinen räumlichen
Veränderungen
am
Umweltzonenrand,
die
auf
verkehrslenkenden
bzw.
zufahrts-
oder
abfahrtsbezogenen Notwendigkeiten basieren, siehe Anlage 2.
Vorlage FB 36/0069/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 14.10.2015
Seite: 3/5
2.2 Erreichbarkeit der Park + Ride-Plätze (Krefelder Straße, Berliner Ring / Jülicher Straße,
Vaalser Straße und Monschauer Straße) sowie des APAG-Parkhauses Tivoli und
des Parkplatzes Uniklinikum
Die Verwaltung wurde bereits im Januar 2015 per Antrag von CDU und SPD beauftragt, die
vorhandenen P+R - Parkplätze (Krefelder Straße, Berliner Ring / Jülicher Straße, Vaalser Straße und
Monschauer Straße) sowie das APAG Parkhaus am Tivoli und den Parkplatz am Universitätsklinikum
bei Einführung einer Umweltzone frei zugänglich zu halten.
Wie unter 2.1 dargelegt wurde der Auftrag in ämterübergreifenden Abstimmungen zufriedenstellend
gelöst; auch von der Bezirksregierung
Köln wird die gewählte Abgrenzung mitgetragen. Für die
genannten P+R - Parkplätze bleibt die freie Zufahrtsmöglichkeit auch ohne Umweltplakette gesichert.
Für die geplante Öffentlichkeitsarbeit bietet die gewählte Abgrenzung insoweit erhebliche Vorteile.
2.3 Begleitende Maßnahmen in Form einer Informationskampagne in den benachbarten
Kommunen der Deutschsprachigen Gemeinschaft, der Provinz Lüttich und der Provinz
Limburg
Der Fachbereich Presse und Marketing plant, vor allem über die Medien in Belgien und den
Niederlanden sowie über die Internetseiten der Stadt Aachen (Kurzlink: www.aachen.de/umweltzone)
auf die Einrichtung einer Umweltzone in Aachen und die Detailregelungen hinzuweisen. Eine groß
angelegte und auch mehrsprachige Informationskampagne mit Haus-zu-Haus-Informationen ist nicht
geplant, unter anderem auch aus finanziellen Gründen.
Die intensive Öffentlichkeitsarbeit zur Umweltzone, die ab 01. Februar 2016 in Kraft tritt, wird erst
nach Ende der Adventszeit, d.h. mit Beginn des Jahres 2016 starten, dies in engem Zusammenhang
mit dem geplanten Zeitraum für das Aufstellen der Umweltzonen-Beschilderung im Straßenraum.
Kurzfristig wird auf über das Thema Umweltzone sowie zu bereits eingegangenen und zu erwartende
Fragen mit einem Frage-Antwort-Katalog über die Internetseite www.aachen.de/umweltzone
informiert. Diese Seite wird kontinuierlich und zeitnah aktualisiert und gepflegt. Dort wird auch eine
Funktionsmailadresse zu finden sein: umweltzone@mail.aachen.de. Hierüber können Interessierte
gezielt weitere Informationen abrufen und Fragen stellen. Auf dieser Seite wird demnächst auch zu
lesen sein, wo Ausländer für ihre Fahrzeuge kurzfristig eine "Grüne Plakette" erhalten können.
Mit Hilfe des "aachen tourist service" sollen Reiseanbieter, Busunternehmen und auch
Individualreisende aus Deutschland und den Nachbarländern über die Umweltzone und ihre Regeln
informiert werden.
Vorlage FB 36/0069/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 14.10.2015
Seite: 4/5
Anlage/n:
Luftreinhalteplan Aachen der Bezirksregierung Köln, 1. Fortschreibung, in der verabschiedeten
Fassung vom August 2015
Räumliche Darstellung der Aachener Umweltzone, Kartenausschnitt des Aachener Talkessels mit
allen Zu- und Abfahrtsmöglichkeiten
Tagesordnungsantrag der Faktionen der CDU und SPD vom 22.09.2015
Vorlage FB 36/0069/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 14.10.2015
Seite: 5/5
Bezirksregierung Köln
Luftreinhalteplan für das Stadtgebiet Aachen
1. Fortschreibung 2015
DIE REGIERUNGSPRÄSIDENTIN
DIE REGIERUNGSPRÄSIDENTIN
www.brk.nrw.de
2
Impressum
Planaufstellende Behörde und Herausgeber
Bezirksregierung Köln
Zeughausstraße 2-10
50667 Köln
Telefon 0221/147-0
Fax 0221/147-3185
poststelle@brk.nrw.de
www.brk.nrw.de
Redaktionelle Bearbeitung, Abbildungen,
Gestaltung und Mitwirkung
Bezirksregierung Köln
Landesamt für Natur, Umwelt und
Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen
Leibnizstr. 10, 45659 Recklinghausen
Stadt Aachen, Fachbereich Umwelt
Markt, 52058 Aachen
Informationen zum Luftreinhalteplan
Bezirksregierung Köln
Telefon 0221/147-0
Fax 0221/147-2459
lrp@brk.nrw.de
Stadt Aachen
Telefon 0241/432-0
Fax 0241/432-8008
stadt.aachen@mail.aachen.de
Stand: 8/2015
Fotonachweis:
Titelfoto © Andreas Hermann / Stadt Aachen
Sind Sie daran interessiert, mehr über die Arbeit der Bezirksregierung Köln zu
erfahren? Wir senden Ihnen gerne weiteres Informationsmaterial zu – rufen Sie
uns an oder schicken Sie uns eine eMail:
Öffentlichkeitsarbeit
Telefon 0221/147-4362
oeffentlichkeitsarbeit@brk.nrw.de
Pressestelle
Telefon 0221/147-2147
pressestelle@brk.nrw.de
BR Köln - Luftreinhalteplan Aachen 1. Fortschreibung 2015 – Stand 08.2015
Inhalt
1.
Einführung ......................................................................................................................... 5
1.1
Situation in Aachen – Frühjahr 2014 .............................................................................. 5
1.2
Gesetzlicher Auftrag ......................................................................................................... 6
1.3
Gesundheitliche Bewertung der Luftschadstoffe Stickstoffdioxid (NO2) und
Feinstaub (PM10) ................................................................................................................ 9
1.3.1 Stickstoffdioxid .................................................................................................................. 9
1.3.2 Feinstaub („Particulate Matter“ – PM10) ...................................................................... 10
1.4
Grenzen des Luftreinhalteplans ..................................................................................... 12
1.5
Referenzjahr .................................................................................................................... 14
1.6
Projektgruppe .................................................................................................................. 15
1.7
Öffentlichkeitsbeteiligung ............................................................................................... 16
2.
Überschreitung von Grenzwerten .................................................................................. 19
2.1
Messverfahren und Messstationen ................................................................................. 19
2.2
Belastungssituation und Trend ...................................................................................... 23
2.3
Beschreibung des belasteten Gebietes............................................................................ 27
2.3.1 Nutzung und Struktur des betroffenen Gebietes .......................................................... 27
2.3.2 Klimatologie und Topografie.......................................................................................... 28
2.3.3 Abschätzung und Größe des lufthygienisch besonders belasteten Gebietes und der
Anzahl der betroffenen Personen................................................................................... 29
3.
Analyse der Ursachen für die Überschreitung des Grenzwertes im Referenzjahr ... 30
3.1
Beitrag des Hintergrundniveaus .................................................................................... 30
3.2
Emissionen lokaler Quellen ............................................................................................ 31
3.2.1 Verfahren zur Identifikation von Emittenten ............................................................... 31
3.2.2 Emittentengruppe Verkehr ............................................................................................ 32
3.2.3 Emittentengruppe Industrie / genehmigungsbedürftige Anlagen ............................... 46
3.2.4 Emittentengruppe kleine und mittlere Feuerungsanlagen = nicht genehmigungsbedürftige Anlagen .......................................................................................................... 50
3.2.5 Weitere Emittentengruppen ........................................................................................... 50
3.2.6 Zusammenfassende Darstellung der relevanten Quellen............................................. 51
3.3
Ursachenanalyse (Anteile der lokalen Quellen an der Überschreitungssituation) .... 52
4.
Voraussichtliche Entwicklung der Belastung im LRP-Gebiet Aachen ...................... 64
5.
Maßnahmen der Luftreinhalteplanung ......................................................................... 65
5.1
Grundlagen ...................................................................................................................... 65
5.2
Übersicht der Maßnahmen zur Verbesserung Luftqualität ........................................ 67
5.3
Beschreibung der Maßnahmen ...................................................................................... 69
3
BR Köln - Luftreinhalteplan Aachen 1. Fortschreibung 2015 – Stand 08.2015
5.3.1 Übergeordnete planerische Maßnahmen (MÜ) ............................................................ 70
5.3.2 Mobilitätsmanagement (MM) ........................................................................................ 74
5.3.3 Fahrzeuge / Fuhrpark (MF) ........................................................................................... 83
5.3.4 Radverkehr ...................................................................................................................... 91
5.3.5 Bus & Bahn (MB) .......................................................................................................... 101
5.3.6 Optimierung PKW-Verkehr (MP) ............................................................................... 112
5.3.7 Sonstige Maßnahmen .................................................................................................... 115
5.3.8 Einrichtung einer Umweltzone in Aachen................................................................... 120
5.3.9 Hinweis für immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren .......................... 125
5.4
Abwägung der Maßnahmen ......................................................................................... 126
5.5
Auswirkungen der Maßnahmen auf die Lärmbelastung ........................................... 138
5.6
Vorgesehener Zeitplan .................................................................................................. 139
5.7
Erfolgskontrolle ............................................................................................................. 139
6.
Prognose der Belastung unter Berücksichtigung der geplanten Maßnahmen ........ 141
6.1
Erläuterungen zum Prognoseverfahren und zur Wirksamkeit des Aachener
Maßnahmenkatalogs ..................................................................................................... 141
6.2
Belastungsprognose für einzelne Maßnahmen auf Basis von Berechnungen und
quantitativen Abschätzungen ....................................................................................... 142
6.2.1 „Elektrifizierung der Euregiobahn“ ............................................................................ 142
6.2.2 Prognose zur Maßnahme „Einrichtung einer grünen Umweltzone“........................ 144
6.2.3 Prognose zur Maßnahme „Schnelle technische Erneuerung der Busflotte“
(Maßnahme MF4).......................................................................................................... 147
6.3
Fazit aus den Prognosen ............................................................................................... 148
7.
Kommunale Maßnahmen ............................................................................................. 150
8.
Zusammenfassung ......................................................................................................... 150
9.
Inkrafttreten/Außerkrafttreten.................................................................................... 151
10.
Anlagen ........................................................................................................................... 152
10.1
Ausnahmen von Verkehrsverboten in der Umweltzone Aachen gemäß dem
landeseinheitlichen Ausnahmekatalog......................................................................... 152
10.2
Glossar ............................................................................................................................ 160
10.3
Abkürzungsverzeichnis ................................................................................................. 165
10.4
Stoffe, Einheiten und Messgrößen ............................................................................... 165
4
BR Köln - Luftreinhalteplan Aachen 1. Fortschreibung 2015 – Stand 08.2015
1.
Einführung
1.1
Situation in Aachen – Frühjahr 2014
Die Luftqualität in Aachen wird im Wesentlichen durch Feinstaub (PM10) und
Stickstoffdioxid (NO2) erheblich belastet. Die Stadt Aachen und das Landesamt für Natur,
Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) führen seit vielen Jahren Messungen durch,
um Aufschlüsse über die Luftbelastungssituation zu erhalten. Diese Erkenntnisse werden für
Maßnahmen zur Luftreinhaltung und für die Stadtentwicklung genutzt.
In Aachen wurde aufgrund von Grenzwertüberschreitungen an den Verkehrsstationen
Kaiserplatz und Wilhelmstraße am 01.01.2009 ein integrierter Luftreinhalte- und Aktionsplan
in Kraft gesetzt. Anspruch und Ziel dieses Luftreinhalteplanes war, die Luftqualität in Aachen
auch ohne Einrichtung einer Umweltzone nachhaltig zu verbessern und die Einhaltung der
Grenzwerte für Feinstaub (PM10) und Stickstoffdioxid (NO2) zu erreichen. Im Vordergrund
stand die Veränderung des Modal Splits, d.h. die Reduzierung des motorisierten
Individualverkehrs zugunsten alternativer Verkehrsmittel (z.B. ÖPNV, Radverkehr).
Darüber hinaus wurde im Luftreinhalteplan 2009 der Grundstein für die in NordrheinWestfalen landesweit erste und bisher einzige kommunale Festbrennstoff-Verordnung gelegt,
die dann im Oktober 2010 in Kraft getreten ist. Danach mussten ältere Öfen bis 31. Dezember
2014 mit Filtern nachgerüstet, gegen neue Öfen ausgetauscht oder spätestens zum 31.12.2014
stillgelegt werden. Die Aachener Festbrennstoff-Verordnung wird somit ab 2015 ihre volle
Wirkung entfalten können.
Seit 2009 wurden zahlreiche Maßnahmen des Luftreinhalte- und Aktionsplans Aachen
umgesetzt oder als Daueraufgabe etabliert. Dennoch überschreitet die Immissionsbelastung an
den Messstationen Wilhelmstraße und Adalbertsteinweg nach wie vor den von der EUKommission festgesetzten Grenzwerte für Stickstoffdioxid (NO2). In 2013 wurde – verursacht
durch eine Großbaustelle in der Nachbarschaft der Messstelle - erstmals wieder die Zahl der
zulässigen Überschreitungstage für Feinstaub (PM10) überschritten.
Wegen der fortdauernden Grenzwertüberschreitung für Stickstoffdioxid (NO2) ist eine
Fortschreibung des Luftreinhalte- und Aktionsplanes Aachen aus dem Jahr 2009 erforderlich.
5
BR Köln - Luftreinhalteplan Aachen 1. Fortschreibung 2015 – Stand 08.2015
1.2
Gesetzlicher Auftrag
Mit der „Luftqualitätsrichtlinie"1 hat die Europäische Union (EU) die für ihre Mitgliedsstaaten
verbindlichen
Luftqualitätsziele
zur
Vermeidung
oder
Verringerung
schädlicher
Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt zusammengefasst. Danach
wird nun die Luftqualität in den Staaten der EU nach einheitlichen Methoden und Kriterien
beurteilt.
Die Grenzwerte für die wichtigsten Luftschadstoffe NO2 und PM10 wurden bestätigt.
Außerdem ist ab dem 01.01.2015 ein Grenzwert für die feinere Feinstaub-Fraktion PM2,5 von
25 µg/m3 einzuhalten. Das neu hinzugekommene EU-Notifizierungsverfahren regelt die
Voraussetzungen für die Gewährung von möglichen Fristverlängerungen bei Nichteinhaltung
von Grenzwerten für PM10 und NO2. In der Bundesrepublik Deutschland wurde die neue
Richtlinie mit Wirkung vom 6. August 2010 durch Novellierung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG)2 und die Einführung der 39. Verordnung zum Bundeslmmissionsschutzgesetz (39. BImSchV)3 in deutsches Recht umgesetzt.
Auf der Grundlage dieser bundesgesetzlichen Regelungen ist auch die Luftqualität im Gebiet
von Nordrhein-Westfalen durchgängig durch Messung oder Modellrechnung zu überwachen
(§ 44 Abs. 1 BImSchG). Wird dabei festgestellt, dass die gesetzlich vorgegebenen Immissionsgrenzwerte überschritten werden, müssen diese Überschreitungen mit allen erforderlichen Daten über die obersten Landes- und Bundesfachbehörden der EU-Kommission mitgeteilt werden.
Diese Mitteilung muss spätestens im Jahr nach Feststellung der Überschreitungen abgegeben
werden. Im darauf folgenden Jahr muss der Kommission über die ergriffenen Maßnahmen zur
Verringerung der Luftbelastung berichtet werden (§ 31 der 39. BImSchV i.V.m. Kap. V der
Richtlinie 2008/50/EG). Innerhalb dieses Zeitfensters muss die zuständige Behörde ihrer
gesetzlichen Verpflichtung nachkommen und einen Luftreinhalteplan aufstellen, der die
erforderlichen Maßnahmen zur dauerhaften Verminderung von Luftverunreinigungen festlegt
(§ 47 Abs. 1 BImSchG).
1
2
3
Richtlinie 2008/50/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Luftqualität und saubere
Luft für Europa vom 21. Mai 2008 (ABI. L 152, S. 55)
Geset z zu m Sch u tz vo r sch äd lich en Umweltein wirku n gen d u rch Lu ft veru n rein igu n gen , Ge räu sch e,
Ersch ü tteru n gen u n d ähn lich e V o rgän ge i.d .F.d . Bekan n tmach u n g vo m 1 7 . Mai 2 0 13 (BGBl. I S.
1 2 74 ), zu letzt geän d ert d u rch Art. 1 d es Zwö lft en Ges etze s zu r Än d eru n g d es Bu nd esImmissio n ssch u tzg eset zes vo m 2 0 . No ve mb er 2 0 1 4 (BGBl. I S. 1 7 4 0 )
3 9 . V ero rd n un g zu r Du rch fü h run g d es Bu nd es-Immiss io n ssch u tzgesetz es (V ero rd n u n g ü b er Lu ftq u alitätsstan d ard s u n d Emi ssio n sh ö ch stmen g en – 3 9. BI mSch V ) vo m 0 2 .0 8 .20 10 (BGBl I S. 1 06 5 )
6
BR Köln - Luftreinhalteplan Aachen 1. Fortschreibung 2015 – Stand 08.2015
Gegenstand eines solchen Luftreinhalteplanes sind im Wesentlichen (laut Anlage 13 zur
39. BImSchV)
•
•
•
•
die Beschreibung der Überschreitungssituation,
die Verursacheranalyse,
die Betrachtung der voraussichtlichen Entwicklung der Belastungssituation,
die Bestimmung von Maßnahmen.
Die Maßnahmen (§ 45 Abs. 2 BImSchG)
•
•
•
müssen einen integrierten Ansatz zum Schutz von Luft, Wasser und Boden
verfolgen,
dürfen nicht gegen die Vorschriften zum Schutz von Gesundheit und Sicherheit
von Arbeitnehmern am Arbeitsplatz verstoßen und
dürfen keine erheblichen Beeinträchtigungen der Umwelt in anderen
Mitgliedstaaten der EU verursachen.
Ziel ist es, die festgelegten Grenzwerte für Luftschadstoffe zu einem bestimmten Zeitpunkt
nicht mehr zu überschreiten bzw. dauerhaft zu unterschreiten. Muss auf Grund der Belastung
ein Luftreinhalteplan erstellt werden, sind die Maßnahmen entsprechend dem
Verursacheranteil und unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit gegen alle
Emittenten zu richten, die zum Überschreiten der Immissionsgrenzwerte beitragen (§ 47 Abs.
4 S. 1 BImSchG).
Bei der Erstellung des Plans sind alle potenziell betroffenen Behörden und Einrichtungen
einzubeziehen (z.B. Straßenverkehrsbehörden, Straßenbaulastträger, Landesbetrieb Straßenbau NRW etc.). Da diese Fachbehörden für die Umsetzung und Kontrolle der Maßnahmen
zuständig sind, ist eine enge Abstimmung des Planinhaltes erforderlich. Maßnahmen, die den
Straßenverkehr betreffen, sind im Einvernehmen mit den Straßenbau- und
Straßenverkehrsbehörden festzulegen (§ 47 Abs. 4 S. 2 BImSchG). Bei der Planaufstellung ist
die Öffentlichkeit zu beteiligen, wobei ihr die Entwürfe und Pläne zugänglich gemacht
werden müssen (§ 47 Abs. 5, 5a BImSchG).
Planaufstellende Behörde ist in NRW die jeweilige Bezirksregierung (§ 1 Abs. 1 i. V. m.
Nr. 10.6 des Anhangs 2 der Zuständigkeitsverordnung Umweltschutz – ZustVU)4.
4
Zuständigkeitsverordnung Umweltschutz (ZustVU) vom 11.12.2007 (GV. NRW. 2007 S. 662, ber. 2008 S. 155). geändert
durch VO vom 21.12.2010 (GV. NRW. 2010 S. 700) / SGV NRW 282
7
BR Köln - Luftreinhalteplan Aachen 1. Fortschreibung 2015 – Stand 08.2015
Sie ist zuständig für
•
•
•
•
•
•
die Gebietsabgrenzung der Pläne,
die Koordination der Tätigkeit der verschiedenen Behörden einschließlich der
Herstellung des Einvernehmens der Behörden,
die Beteiligung der Öffentlichkeit,
die Festschreibung der zu treffenden Maßnahmen
die Prüfung der Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen und letztlich
die Veröffentlichung des Luftreinhalteplanes.
Zur Durchführung dieser Aufgabe beteiligt die Bezirksregierung regelmäßig auch fachlich
betroffene Interessensvertreter und Umweltverbände, aber auch Behörden und sonstige
Stellen, die begleitend bei der Erstellung des Luftreinhalteplans mitwirken.
Bei der Planaufstellung ist auf der Grundlage des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes
(UVPG)5 zu untersuchen, ob eine „Strategische Umweltprüfung" (SUP) durchgeführt werden
muss.
§ 14b Abs. 1 Nr. 2 UVPG sieht eine Strategische Umweltprüfung bei Plänen und
Programmen vor, die
•
•
entweder in der Anlage 3 Nr. 1 aufgeführt sind oder
in der Anlage 3 Nr. 2 aufgeführt sind und für Entscheidungen über die Zulässigkeit
von in der Anlage 1 aufgeführten Vorhaben oder von Vorhaben, die nach Landesrecht einer Umweltverträglichkeitsprüfung oder Vorprüfung des Einzelfalls
bedürfen, einen Rahmen setzen.
Pläne und Programme setzen nach § 14b Abs. 3 UVPG einen Rahmen für die Entscheidung
über die Zulässigkeit von Vorhaben, wenn sie Festlegungen mit Bedeutung für spätere
Zulassungsentscheidungen enthalten. Diese betreffen insbesondere Bedarf, Größe, Standort,
Beschaffenheit, Betriebsbedingungen von Vorhaben oder die Inanspruchnahme von
Ressourcen.
Der Luftreinhalteplan Aachen enthält jedoch keine planungsrechtlichen Vorgaben für Vorhaben nach Anlage 1. Ebenfalls werden keine anderen rechtlichen Vorgaben durch den
Luftreinhalteplan gesetzt, die zwingend Auswirkungen auf Vorhaben nach Anlage 1 haben.
Der Luftreinhalteplan enthält vielmehr lediglich Einzelmaßnahmen zur Verbesserung der
Luftqualität in verschiedenen Bereichen. Festlegungen mit Bedeutung für spätere
Zulassungsentscheidungen werden nicht getroffen.
5
Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung i.d. Fassung der Bekanntmachung vom 24. Februar 2010 (BGBl I S.
94), zuletzt geändert durch Art. 5 Nr. 15 des Gesetzes zur Neuordnung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallrechts vom
24.02.2012 (BGBl I S. 212, 251), zuletzt geändert durch Art. 10 des Gesetzes zur Förderung der elektronischen
Verwaltung sowie zur Änderung weiterer Vorschriften vom 25. Juli 2013 (BGBl. I S. 2749)
8
BR Köln - Luftreinhalteplan Aachen 1. Fortschreibung 2015 – Stand 08.2015
Somit besteht keine Verpflichtung zur Durchführung einer Strategischen Umweltprüfung bei
der Aufstellung dieses Luftreinhalteplans.
Schließlich sind die Pläne durch öffentliche Bekanntmachung im Amtsblatt der zuständigen
Bezirksregierung in Kraft zu setzen (§ 47 Abs. 5a Satz 2, 5 BImSchG).
Anschließend werden die Maßnahmen durch die zuständigen Behörden (Stadt, Kreis,
Bezirksregierung, Landesbetrieb Straßenbau NRW) umgesetzt (§ 47 Abs. 6 BImSchG). Sie
müssen auch die Umsetzung einschließlich der Einhaltung des hierfür festgelegten
Zeitrahmens überwachen und deren Finanzierung sicherstellen. Bei der Überwachung
straßenverkehrlicher Maßnahmen werden sie von der Polizei unterstützt6.
Der festgelegte Zeitrahmen ist so bemessen, dass in seinen Grenzen die angestrebten Ziele
erreicht werden können. Die EU-Kommission behält sich vor, die Ergebnisse zu überprüfen.
Das LANUV stellt durch Überprüfung der Belastungssituation fest, ob die Ziele des
Luftreinhalteplans erreicht worden sind. Damit wird auch die Wirksamkeit der getroffenen
Maßnahmen kontrolliert, um ggf. eine Anpassung des Maßnahmenkataloges vornehmen zu
können (siehe auch Kap. 5.7– Erfolgskontrolle).
1.3
Gesundheitliche Bewertung der Luftschadstoffe Stickstoffdioxid
(NO2) und Feinstaub (PM10)
1.3.1 Stickstoffdioxid
Stickstoffdioxid kann die menschliche Gesundheit nachhaltig schädigen. Eine Erhöhung der
Stickstoffdioxid-Konzentration in der Außenluft führt zu einer Verschlechterung der
Lungenfunktion und einer Erhöhung der Häufigkeit von infektionsbedingten
Atemwegserkrankungen wie Husten oder Bronchitis. Pro Zunahme der NO2-Belastung um
10 µg/m³ muss mit einem Anstieg der Häufigkeit des Auftretens von Bronchitis um ca. 10 %
gerechnet werden. Besonders betroffen sind vor allem gesundheitlich vorgeschädigte
Personen mit Atemwegserkrankungen sowie Kinder und Jugendliche. Aber auch HerzKreislauf-Erkrankungen und die Sterblichkeit in der Bevölkerung nehmen mit ansteigender
Stickstoffdioxidkonzentration zu.
Als Reizgas mit stechend-stickigem Geruch wird NO2 bereits in geringen Konzentrationen
wahrgenommen. Die Inhalation ist der einzig relevante Aufnahmeweg. Die relativ geringe
6
Erlass des Ministeriums für Inneres und Kommunales NRW vom 22.03.2013, AZ 414-61.06.06
9
BR Köln - Luftreinhalteplan Aachen 1. Fortschreibung 2015 – Stand 08.2015
Wasserlöslichkeit des NO2 bedingt, dass der Schadstoff nicht in den oberen Atemwegen
gebunden wird, sondern auch in tiefere Bereiche des Atemtrakts (Bronchiolen, Alveolen)
eindringt.
Bereits bei relativ niedrigen Konzentrationen kommt es zu einer akuten Erhöhung der
Atemwegswiderstände. Diese Akutwirkung bildet sich allerdings nach Beendigung der
Exposition rasch zurück. Längerfristige, intensive Belastungen können zu Behinderungen des
Gasaustausches, zu Entzündungsreaktionen und zu Beeinträchtigungen der Infektionsresistenz
führen.
Für Stickstoffdioxid kann nach aktuellem Kenntnisstand kein Schwellenwert benannt werden,
bei dessen Unterschreiten langfristige Wirkungen auf den Menschen ausgeschlossen werden
können. Auch vergleichsweise geringfügige Reduzierungen der Belastung tragen zu einer
Verbesserung des Gesundheitsschutzes bei.
Die Auswertung der „Feinstaubkohortenstudie Frauen in NRW7“, weist darauf hin, dass mit
einer Zunahme der NO2-Konzentration um 16 µg/m³ das relative Risiko, an Herz-KreislaufErkrankungen zu versterben, um 50 % steigt.
1.3.2 Feinstaub („Particulate Matter“ – PM10)
Bei den luftgetragenen Partikeln PM10 handelt es sich um Partikel mit einem Durchmesser
≤ 10 µm. Sie gelangen durch Nase und Mund in die Lunge, wo sie je nach Größe bis in die
Hauptbronchien oder Lungenbläschen transportiert werden können. Ultrafeine Partikel
(PM0,1) als Bestandteil von PM10 können von den Lungenbläschen (Alveolen) in die Blutbahn
übertreten und so im Körper verteilt werden und andere Organe erreichen.
Aus epidemiologischen Untersuchungen liegen deutliche Hinweise für den Zusammenhang
zwischen kurzen Episoden mit hoher PM10-Exposition und Auswirkungen auf die
Sterblichkeit (Mortalität) und Erkrankungsrate (Morbidität) vor. PM10 (oder eine oder
mehrere der PM10-Komponenten) leisten nach derzeitigem wissenschaftlichem Kenntnisstand
einen Beitrag zu schädlichen Gesundheitseffekten beim Menschen. Herz-Kreislauf- und
Atemwegserkrankungen sind dabei am Wichtigsten.
Eine Langzeit-Exposition über Jahrzehnte kann ebenso mit ernsten gesundheitlichen
Auswirkungen verbunden sein. So wurden insbesondere eine erhöhte Rate von
Atemwegserkrankungen und Störungen des Lungenwachstums bei Kindern festgestellt.
7
Fachbericht 31: Feinstaubkohortenstudie Frauen in NRW. Langfristige gesundheitliche Wirkungen von Feinstaub,
Folgeuntersuchungen bis 2008. www.lanuv.nrw.de/veroeffentlichungen/fachberichte/fabe31/fabe31start.htm
10
BR Köln - Luftreinhalteplan Aachen 1. Fortschreibung 2015 – Stand 08.2015
Auch ist eine Erhöhung der PM10-Konzentration mit einem Anstieg der Gesamtsterblichkeit,
der Atemwegs- und Herz-Kreislauf-Sterblichkeit sowie eine erhöhte Lungenkrebssterblichkeit
verbunden.
Ergebnisse aus epidemiologischen Untersuchungen erhärten somit den Verdacht, dass
gesundheitliche Effekte teilweise auf die alleinige Wirkung von Partikeln (u. a. PM10) bzw.
deren Kombination mit anderen gasförmigen Luftschadstoffen zurückzuführen sind.
Weiterhin zeigt sich, dass bei Minderung der Partikelbelastung um 1 µg/m³ PM10 von einer
rechnerischen Zunahme der Lebenserwartung, bezogen auf die Gesamtbevölkerung, im
Bereich von 0,5 Monaten ausgegangen werden kann. Ein Schwellenwert, unterhalb dessen
nicht mehr mit gesundheitsschädlichen Wirkungen zu rechnen ist, kann für PM10 nach
aktuellem Kenntnisstand nicht angegeben werden.
Die Feinstaub Kohortenstudie Frauen NRW, die in Nordrhein-Westfalen als hoch
industrialisiertes Land mit zusätzlicher starker Verkehrsbelastung durchgeführt wurde,
bestätigt, dass Feinstaub (PM10) unstrittig negative gesundheitliche Folgen im Hinblick auf
die Zunahme von Atemwegssymptomen und Herz-Kreislauf-Symptomen, insbesondere bei
Personen mit Vorerkrankungen hat. Bei einer langfristigen Erhöhung der FeinstaubKonzentration um 7 µg/m3 steigt auch die Wahrscheinlichkeit, an Atemwegs- bzw. HerzKreislauf-Erkrankungen zu sterben, um ein Drittel.
Von Bedeutung ist weiterhin, dass für die Sterblichkeit an Atemwegs- und Herz-Kreislauf-Erkrankungen und dem Faktor „Wohnen im 50 m Radius einer Hauptverkehrsstraße (> 10.000
Fahrzeuge/Tag)“ ein statistisch signifikanter Zusammenhang gefunden wurde. Das relative
Risiko wird mit 1,95 angegeben.
Im Rahmen einer weiteren großen Untersuchung, der so genannten „Heinz Nixdorf Recall
Studie“, an über 4.800 Einwohnern der Städte Mülheim an der Ruhr, Essen und Bochum, die
die Universität Duisburg-Essen in Kooperation mit der Universität Düsseldorf durchgeführt
hat, wurden die Folgen der Feinstaub- und Verkehrsbelastung für das Herz und die Blutgefäße
untersucht. Es wurde festgestellt, dass Personen, die nah an einer viel befahrenen Straße
wohnen, eine stärkere Arteriosklerose aufweisen als solche, die weiter entfernt wohnen.
Die Ergebnisse beider Studien legen nahe, insbesondere die Anwohner stark befahrener
Straßen mit geschlossener, „schluchtenartiger“ Bebauung und damit erheblich durch
verkehrsbedingte Luftverunreinigungen belasteten Bereichen verstärkt ins Blickfeld der
Luftreinhaltung zu nehmen.
Jede Verringerung der Belastung mit Feinstaub und NO2 in der Luft ist eindeutig mit einem
Gesundheitsgewinn für die Bevölkerung verbunden. Jede Verringerung der bestehenden
Belastung durch Feinstaub oder NO2 ist daher anszustreben.
11
BR Köln - Luftreinhalteplan Aachen 1. Fortschreibung 2015 – Stand 08.2015
1.4
Grenzen des Luftreinhalteplans
Die Grenze eines Luftreinhalteplans umfasst ein genau zu umschreibendes Gebiet, das
sogenannte Plangebiet. Bei Luftreinhalteplänen, die sich auf die unmittelbare Umgebung
eines Hot Spots (einer Überschreitungssituation) beziehen, setzt sich das Plangebiet aus dem
Überschreitungsgebiet des jeweiligen Luftschadstoffs und dem Verursachergebiet zusammen.
Das Überschreitungsgebiet ist das Gebiet, für das aufgrund der Immissionsbelastung von
einer Überschreitung des Grenzwertes auszugehen ist. Das Verursachergebiet ist das Gebiet,
in dem die Verursacher für die Grenzwert- bzw. Summenwertüberschreitung lokalisiert sind.
Im Regelfall ist das auch der Bereich, in dem Minderungsmaßnahmen zur Einhaltung der
Grenzwerte durchgeführt werden.
Der vorliegende Luftreinhalteplan erstreckt sich auf das Gebiet der Stadt Aachen. Für
Berechnungen zur Analyse der Ursache der Überschreitungen (s. Kap. 3) und zur Prognose
der Entwicklung der Belastung (s. Kap. 4) wurde ein rechteckiges Gebiet (Rechengebiet) mit
einer Kantenlänge von 34 * 31 km (s. Abb. 1.4/1) festgelegt. Zusätzlich werden zur Analyse
der Verursachersituation mögliche größere, außerhalb des eigentlichen Rechengebietes
liegende Emittenten in die Rechnungen einbezogen.
12
BR Köln - Luftreinhalteplan Aachen 1. Fortschreibung 2015 – Stand 08.2015
Abb. 1.4/1:
Ermittlung der Emissionen der verschiedenen Quellengruppen im Untersuchungsgebiet
Aachen
13
BR Köln - Luftreinhalteplan Aachen 1. Fortschreibung 2015 – Stand 08.2015
1.5
Referenzjahr
Die Entwicklung der Belastungssituation für Gebiete, für die ein Luftreinhalteplan aufgestellt
wurde, muss zwei Jahre nach Inkrafttreten des Planes erneut hinsichtlich der Einhaltung der
Grenzwerte beurteilt werden (Vorgaben der EU-Richtlinie). Der LRP Aachen trat im Jahr
2009 in Kraft, somit ist das Jahr 2011 das Referenzjahr.
Auch nach Umsetzung der im LRP 2009 beschriebenen Maßnahmen ergaben
Immissionsmessungen des LANUV an den bekannten verkehrlichen Belastungsschwerpunkten im Jahr 2011 weiterhin Überschreitungen der geltenden Grenzwerte für NO2.
Die Messergebnisse (2011-2013) zeigen weiterhin deutliche Überschreitungen des ab dem
Jahr 2010 gültigen NO2-Grenzwertes (Jahresmittelwert) von 40 µg/m³. Die
Fortschreibung des „Integrierten Luftreinhalte- und Aktionsplans der Bezirksregierung
Köln für das Stadtgebiet Aachen vom 01.01.2009“ wird damit notwendig.
Zusätzlich zu den Immissionsmessungen verwendete Daten zur Beschreibung der
Ausgangssituation, z. B. Emissionsdaten, Angaben zur Verkehrsstärke oder Daten zur
Berechnung der Belastungssituation, beziehen sich in der Regel auf das Jahr 2011. In Fällen,
in denen diese Daten nicht zur Verfügung stehen, wird auf die jeweils aktuell vorliegenden
Zahlen zurückgegriffen, das Bezugsjahr wird angegeben.
Die Belastung mit Feinstaub (PM10) wurde in 2011 nur an den Messstationen AachenBurtscheid und Aachen-Wilhelmstraße untersucht. Das Jahresmittel wurde an der
Wilhelmstraße mit 28 µg/m³ sicher eingehalten. Auch die von der EU festgelegte maximale
Anzahl von 35 Überschreitungstagen des Tagesmittels von 50 µg/m³ wurde in 2011 - wenn
auch knapp - eingehalten. Im Jahr 2013 ergaben die Feinstaubwerte an der Wilhelmstraße in
Aachen allerdings erneut eine Überschreitung des Tagesmittelwertes von 50 µg/m³ für 46
Tage.
Die Feinstaubbelastung der Wilhelmstraße wird insbesondere in 2013 durch die in
unmittelbarer Nähe liegende (Tief-)Baustelle „Kaiserplatz“ geprägt. Trotz entsprechender
Auflagen zu Minderungsmaßnahmen der Staubbelastung und Vorortkontrollen sind die
Baustellentätigkeiten ursächlich für die hohe Anzahl der Überschreitungstage. Mit Ende der
staubintensiven Tiefbauarbeiten Ende April 2014 ist auch die Feinstaubbelastung an der
Messstelle Wilhelmstraße zurückgegangen.
14
BR Köln - Luftreinhalteplan Aachen 1. Fortschreibung 2015 – Stand 08.2015
1.6
Projektgruppe
Für die Fortschreibung des Luftreinhalteplans Aachen hat die Bezirksregierung Köln jene
Projektgruppenmitglieder erneut eingeladen, die auch schon bei der Aufstellung des
Luftreinhalte- und Aktionsplanes 2009 beteiligt waren. Unter der Leitung der
Bezirksregierung Köln fanden mehrere Projektgruppensitzungen statt, bei denen die
Mitglieder der Projektgruppe Gelegenheit hatten, Erfahrungen und Anregungen in den
Luftreinhalteplan einfließen zu lassen. Im Rahmen dieser Projektgruppe arbeiteten u.a.
folgende Behörden, Firmen und Institutionen an der Planaufstellung mit:
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
Bezirksregierung Köln
Stadt Aachen, mehrere Fachbereiche/Fachbehörden
Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen
(LANUV NRW)
Stadtwerke Aachen AG (StAWAG)
Aachener Straßenbahn und Energieversorgungs-AG ( ASEAG)
Aachener Verkehrsverbund GmbH (AVV)
IHK Aachen
HWK Aachen
HKI Industrieverband
Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule Aachen (RWTH)
BUND Aachen + Bundesverband
ADFC Aachen
VCD Aachen-Düren
Straßen NRW
Verband Güterkraftverkehr und Logistik VVWL
DEHOGA
EHDV Aachen-Düren-Köln
Initiative Aachen
UNITI Regionalgruppe NRW
Cambio Aachen
15
BR Köln - Luftreinhalteplan Aachen 1. Fortschreibung 2015 – Stand 08.2015
1.7
Öffentlichkeitsbeteiligung
Im Rahmen der Aufstellung von Luftreinhalteplänen ist die Beteiligung der Öffentlichkeit
durch mehrere, unterschiedliche gesetzliche Vorgaben sichergestellt. Das Beteiligungsgebot
betrifft sowohl das Aufstellungsverfahren in der Entwurfsphase als auch die
rechtsverbindliche Einführung.
Gemäß § 47 Absatz 5 BImSchG ist die Aufstellung eines Luftreinhalteplanes sowie
Informationen über das Beteiligungsverfahren im amtlichen Veröffentlichungsblatt und auf
andere geeignete Weise öffentlich bekannt zu machen.
Die Veröffentlichung im Amtsblatt für den Regierungsbezirk Köln erfolgte am 02.03.2015.
Danach ist der Entwurf des Planes einen Monat zur Einsicht auszulegen. Bis zwei Wochen
nach Ende der Auslegungsfrist kann jeder schriftlich zu dem Entwurf Stellung nehmen (§ 47
Absatz 5a S. 1 – 3 BImSchG).
Die öffentliche Auslegung des Planentwurfs erfolgte vom 09.03.2015 bis 09.04.2015 bei der
Bezirksregierung Köln (Standorte Köln und Aachen) sowie bei der Stadt Aachen. Zudem
konnte der Entwurf auf den Internet-Seiten der Bezirksregierung Köln und der Stadt Aachen
eingesehen werden.
Die Frist zur Einreichung von Stellungnahmen endete am 23.04.2015.
Die fristgemäß eingegangenen Einwendungen wurden - soweit die Einwendung berechtigt
war - in den Luftreinhalteplan Aachen eingearbeitet.
Der endgültige Plan muss anschließend ebenfalls im amtlichen Veröffentlichungsblatt und auf
andere geeignete Weise öffentlich bekannt gemacht und zwei Wochen zur Einsicht ausgelegt
werden (§ 47 Abs. 5a S. 4 – 7 BImSchG). Die Bekanntmachung muss das betroffene Gebiet,
eine Übersicht der wesentlichen Maßnahmen, die Darstellung des Beteiligungsverfahrens
sowie die Gründe und Erwägungen, auf denen die getroffenen Entscheidungen beruhen,
enthalten.
Sowohl der Entwurf als auch die Schlussfassung des Luftreinhalteplans werden im Amtsblatt
der Bezirksregierung Köln öffentlich bekannt gemacht. Gleichzeitig wird durch
Pressemitteilungen und Veröffentlichungen auf der Homepage der Bezirksregierung Köln und
der Stadt Aachen auf die Auslegungen hingewiesen.
16
BR Köln - Luftreinhalteplan Aachen 1. Fortschreibung 2015 – Stand 08.2015
Von der Homepage der Bezirksregierung Köln kann der Planentwurf während der Auslegungsfristen und die Schlussfassung des Plans nach Inkrafttreten dauerhaft als Download
abgerufen werden.
Mit der Auslegung der Schlussfassung wird auch den gesetzlichen Forderungen über den
Ablauf des Beteiligungsverfahrens sowie über die Gründe und Erwägungen, auf denen die
getroffene Entscheidung beruht, entsprochen.
Neben dem unmittelbar aus dem BImSchG wirkenden Beteiligungsgebot hat die
Öffentlichkeit auch nach den Vorschriften des Umweltinformationsgesetzes des Landes NRW
(UIG NRW)8 Anspruch auf eine umfassende Darstellung der Luftreinhalteplanung und der
vorgesehenen und getroffenen Maßnahmen.
Auf der Grundlage des § 2 UIG NRW i. V. m. § 10 des Umweltinformationsgesetzes des
Bundes (UIG)9 müssen die Bezirksregierungen die Öffentlichkeit u. a. über Pläne mit Bezug
zur Umwelt in angemessenem Umfang aktiv und systematisch unterrichten (§ 10 Abs. 1 u. 2
Nr. 2 UIG). Die Umweltinformationen sollen in verständlicher Darstellung, leicht
zugänglichen
Formaten
und
möglichst
unter
Verwendung
elektronischer
Kommunikationsmittel verbreitet werden (§ 10 Abs. 3 u. 4 UIG). Dem Informationsanspruch
wird auch durch Verknüpfung zu fachlichen Internetseiten Genüge getan.
Diese Anforderungen erfüllt die Bezirksregierung Köln regelmäßig sowohl durch das Einstellen der Entwurfs- / Schlussfassung des Luftreinhalteplans auf ihrer Homepage als auch
durch die dazu herausgegebenen Pressemitteilungen.
Unabhängig davon hat aber auch jede Person für sich allein grundsätzlich Anspruch auf freien
Zugang zu allen, auch weitergehenden und detaillierteren Umweltinformationen, daher auch
zu Informationen im Zusammenhang mit der Aufstellung von Luftreinhalteplänen.
Ein besonderes rechtliches Interesse muss nicht dargelegt werden (§ 2 UIG NRW). Allerdings
muss die Herausgabe der Umweltinformationen beantragt werden.
Im daran anschließenden Verfahren ist die Verwaltung an eine bestimmte Form und Fristen
gebunden (§ 4 UIG). Dieses Verwaltungsverfahren stellt auch erforderlichenfalls für den
Antragsteller, z.B. bei Ablehnung des Antrags, die Grundlage für ein mögliches Klageverfahren im förmlichen Verwaltungsrechtsweg dar (§ 6 UIG).
8
9
Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (UIG NRW) v. 29. März 2007 (GV. NRW. 2007 S. 142 ber. S. 658 / SGV.
NRW. 2129)
Umweltinformationsgesetz (UIG) des Bundes in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Oktober 2014 (BGBl. I S. 1643)
17
BR Köln - Luftreinhalteplan Aachen 1. Fortschreibung 2015 – Stand 08.2015
Schließlich gewährt auch das nordrhein-westfälische Informationsfreiheitsgesetz (IFG
NRW)10 jedem Menschen den grundsätzlichen Anspruch auf Zugang zu vorhandenen
amtlichen Informationen. Hierzu zählen auch Informationen über die Luftreinhalteplanung,
soweit sie nicht bereits als Umweltinformation durch das - insoweit speziellere - UIG (s.o.)
erfasst werden. Dieser Informationsanspruch kann durch Antrag in einem förmlichen
Verwaltungsverfahren geltend gemacht werden und ist kostenpflichtig (vgl. Verwaltungsgebührenordnung zum IFG NRW)11.
10
11
Geset z ü b er d ie Freih eit d es Zu gan gs zu In fo r matio n en fü r d as Lan d No rd rh ein -We st falen – IFG
NRW -v. 2 7 . No ve mb er 2 0 0 1 (GV . NRW. 2 0 0 1 S. 80 6 / S GV . NRW. 2 0 1 0 ), geän d ert d u rch Art. 7
d . Ges etzes v. 8 . Deze mb er 2 0 09 (GV . NRW. 2 0 0 9 S. 7 6 5 / SGV . NRW. 2 0 1 0 )
V erwaltu n gs geb ü h ren o rd nun g zu m In fo r matio n s freih ei tsges etz No rd rh ein -We st fal en v. 1 9 . Feb ru ar 2 0 0 2 (GV . NRW. 2 0 02 S. 8 8 / SGV . NRW. 2 0 1 1 ), zu letzt geän d ert d u rch Art. 2 d er V ero rd n un g
v. 9 . Sep temb er 2 0 1 4 (GV . NRW. S. 5 0 0 )
18
BR Köln - Luftreinhalteplan Aachen 1. Fortschreibung 2015 – Stand 08.2015
2. Überschreitung von Grenzwerten
2.1
Messverfahren und Messstationen
Messverfahren
Im LUQS-Messnetz NRW12 werden sowohl kontinuierliche als auch diskontinuierliche
Verfahren zur Bestimmung der Stickstoffdioxid- und PM10-Belastung eingesetzt. Neben den
kontinuierlich arbeitenden NOX13-Analysatoren, die in den Aachener LUQS-Messstationen
Wilhelmstraße (VACW) und in Burscheidt (AABU, Hintergrundstation) eingesetzt werden,
kommen auch Passivsammler, sogenannte Palmes-Röhrchen, zum Einsatz (Adalbertsteinweg
(AAST). Infos zum Verfahren unter (www.lanuv.nrw.de/luft/pdf/passivsammler.pdf).
Das nach dem Prinzip der Chemielumineszens arbeitende kontinuierliche NOxMessverfahren ist als Referenzverfahren anerkannt. Nach Untersuchungen des LANUV NRW
können für mit Passivsammlern ermittelte NO2-Jahresmittelwerte die Anforderungen der EU
an die Datenqualität für ortsfeste, kontinuierliche Messungen eingehalten werden. Die mit
Passivsammlern ermittelten Messergebnisse werden daher auch
Luftreinhalteplanung in NRW verwendet.
im Rahmen der
Zur Bestimmung der Feinstaubfraktion PM10 wurde von der EU das gravimetrische,
diskontinuierlich messende Verfahren als Referenzverfahren festgelegt. Dabei wird Außenluft
über einen Zeitraum von 24 Stunden durch ein konditioniertes Filter geleitet, welches
anschließend im Labor ausgewogen wird. Für die tägliche, aktuelle Information der
Bevölkerung über die PM10-Messdaten, welche von der EU-Richtlinie 2008/50/EG
vorgeschrieben ist, ist das Referenzverfahren nicht geeignet. Im LUQS-Messnetz werden
deshalb auch kontinuierliche PM10-Messungen durchgeführt. Das kontinuierliche
Messverfahren weist gegenüber dem Referenzverfahren jedoch Minderbefunde auf. Damit die
kontinuierlichen Messverfahren trotz der Minderbefunde in den Messnetzen eingesetzt
werden können, müssen sie durch Vergleichsmessungen mit dem Referenzverfahren kalibriert
werden.
(www.lanuv.nrw.de/luft/immissionen/pm10_kalibrierung.doc)
An der Aachener Station Wilhelmstr. (VACW) wird die PM10-Belastung für die EUBerichterstattung zusätzlich auch mit dem diskontinuierlichen Verfahren ermittelt.
12
13
Vgl. Anhang 2 – Glossar & Anhang 3 – Abkürzungsverzeichnis
Vgl. Anhang 3 – Abkürzungsverzeichnis
19
BR Köln - Luftreinhalteplan Aachen 1. Fortschreibung 2015 – Stand 08.2015
Messstationen
Tab. 2.1/1 gibt einen Überblick über die Standorte der LANUV Luftqualitätsmessstationen in
Aachen. Die Abbildung 2.1/1 zeigt eine Übersicht der Messstationen in Aachen.
Tab. 2.1/1: NO2-und PM10-Messstandorte des LANUV in Aachen
Kürzel
Standort
AAST
Adalbertsteinweg
VACW
Wilhelmstraße
AABU
Hein-Görgen-Straße
AAST
VACW
!
!
AABU
!
Abb. 2.1:
Übersicht der Messstationen in Aachen
Copyright: © LANUV NRW; Geobasisdaten © Land NRW, Bonn
20
BR Köln - Luftreinhalteplan Aachen 1. Fortschreibung 2015 – Stand 08.2015
Durch die Stadt Aachen wurden an weiteren 19 Standorten eigene Messungen der NO2Belastung durchgeführt, Tabelle 2.1/2. Die Aachener Messstandorte lassen sich in drei
Kategorien einteilen:
1. Talkessellage
2. Städtisches Umland, höher gelegen und mit besserer Durchlüftung als der Talkessel
3. Sondermessung nach Kurortegesetz NRW
Die NO2-Messungen der Stadt Aachen erfüllen hinsichtlich des Messzeitraumes nicht die
Vorgaben der 39. BImSchV, § 3, welcher für Immissionsgrenzwerte den Messzeitraum von
einem Kalenderjahr verlangt. Die Ergebnisse haben daher lediglich einen orientierenden
Charakter, geben aber einen guten Überblick über die Immissionssituation im Stadtgebiet
Aachen.
21
BR Köln - Luftreinhalteplan Aachen 1. Fortschreibung 2015 – Stand 08.2015
Tab. 2.1/2: Orientierende Messwerte von den NO2 -Messstandorten der Stadt Aachen
Messstandort- /kategorie
Messzeitraum
Kategorie 1
Gew. arithm. Mittel
Talkessellage
Junkerstraße 47
Jan 2008 – Juli 2008
42,8
Von-Coels-Str. 4 / Berliner Ring
Juni 2008 – Juli 2009
46,8
Peterstraße 72/74
Aug 2008 – Aug 2009
53,4
Römerstraße 19
Okt 2008 – Okt 2009
50,1
Kapuzinergraben 15
Febr 2009 – Febr 2010
39,4
Alt-Haarener-Str. 24
Aug 2009 – Juli 2010
41,4
Kasinostraße
Febr 2010 – Sept 2010
36,4
Adalbertsteinweg 274, AC-Rothe Erde
Aug 2010 – Jul 2011
47,8
Monheimsallee 25
Jan 2011 – Jan 2012
52,8
Roermonderstr. 27
Juli 2011 – Juni 2012
50,5
Vaalserstraße 67
Jan – Dez. 2013
33,8
Adalbertsteinweg 60
Jan - Dez. 2013
53,5
Jülicherstraße 34/36
Jan - Dez. 2013
52,9
Kategorie 2
Städtisches Umland, höher gelegen
Napoleonsberg 138, AC- Kornelimünster
Juli 2011 – Juni 2012
40
Horbacherstr. 88, AC-Richterich
Sept 2011 – Sept 2012
25,6
Siegelallee 2 b
Nov 2009 – Mai 2010
28,3
Triererstr. 626, AC Brand
Juni 2010 – Mai 2011
35
Roermonderstraße 301, AC-Laurensberg
Jan – Dez. 2013
29,1
Kategorie 3
Kurbrunnenstraße 5
Sondermessung nach Kurortegesetz
Jan 2007 – Jan 2008
22
36,7
BR Köln - Luftreinhalteplan Aachen 1. Fortschreibung 2015 – Stand 08.2015
2.2
Belastungssituation und Trend
Die derzeit gültigen Grenzwerte der EU-Richtlinie und der 39. BImSchV sind in
nachfolgender Tabelle zusammengestellt:
Tab. 2.2/1: Immissionsgrenzwerte der 39. BImSchV
Schadstoff
Zeitbezug
Grenzwert [µg/m³]
PM10
Jahresmittelwert
40
Tagesmittelwert
50, maximal 35 mal im Jahr überschritten
Jahresmittelwert
40
NO2
In Tab. 2.2/2 sind die Immissionsbelastungen an den LANUV-Standorten der Jahre 20112014 dargestellt. An der Hintergrundmessstelle in Burtscheid (AABU) und an der
Wilhelmstraße (VACW) werden Feinstaub und Stickstoffdioxid gemessen. Am
Adalbertsteinweg (AAST) wird nur die Stickstoffdioxidbelastung durch einen Passivsammler
bestimmt.
Der ab dem Jahr 2010 gültige Grenzwert für Stickstoffdioxid (40 µg/m³ als Jahresmittelwert)
wird an der Hintergrundmessstelle in Burtscheid (AABU) sicher eingehalten. Das
Referenzjahr für den Luftreinhalteplan Aachen war das Jahr 2011.
In den Abbildungen 2.2/1 bis 2.2/3 sind die Jahresmittelwerte für Stickstoffdioxid (NO2) und
Feinstaub (PM10) sowie die PM10-Überschreitungstage an den LANUV-Messstellen in
Aachen der Jahre 2009-2014 dargestellt.
23
BR Köln - Luftreinhalteplan Aachen 1. Fortschreibung 2015 – Stand 08.2015
Tab. 2.2/2:
Immissionswerte 2011 – 2014 im Untersuchungsgebiet in Aachen,
Referenzjahr des 2009 in Kraft gesetzten LRP Aachen ist 2011.
Grenzwertüberschreitungen sind orange unterlegt
NO2 [µg/m³], Jahresmittelwert
Station
2011
2012
2013
2014
AAST
49
48
50
48
VACW
51
52
50
50
AABU
16
15
16
13
2014
PM10 [µg/m³], Jahresmittelwert
Station
2011
2012
2013
AAST
--
--
--
VACW
28
27
32
27
AABU
19
17
18
15
PM10 [n], Überschreitung Tagesmittelwert
Station
2011
2012
2013
AAST
--
--
--
VACW
34
32
46
21
AABU
10
8
6
3
Abb. 2.2/1:
2014
Trend der NO2-Jahresmittelwerte im Untersuchungsgebiet
24
BR Köln - Luftreinhalteplan Aachen 1. Fortschreibung 2015 – Stand 08.2015
Abb. 2.2/2
Trend der PM10-Jahresmittelwerte im Untersuchungsgebiet
Abb. 2.2/3
Anzahl der Überschreitungstage für PM10 mit Tagesmittelwerten
> 50 µg/m³
25
BR Köln - Luftreinhalteplan Aachen 1. Fortschreibung 2015 – Stand 08.2015
Der NO2-Grenzwert für das Jahresmittel von 40 µg/m³ wird an den beiden Standorten
Adalbertsteinweg und Wilhelmstraße auch in den Jahren 2012 und 2013 deutlich
überschritten. Die Grenzwerte der Feinstaubfraktion PM10, 40 µg/m³ Jahresmittel und 35 Tage
mit einem Tagesmittelwert von 50 µg/m³, werden an allen LUQS Messstellen in Aachen
eingehalten. An der Wilhelmstraße lag die Zahl der Überschreitungstage des
Tagesmittelwertes > 50 µg/m³ PM10 in den Jahren 2010-2012 im Bereich 32-34 und damit
knapp unter der zulässigen Anzahl von 35 Überschreitungstagen. Im Jahr 2013 wurde
wieder eine Überschreitung der zulässigen Anzahl der Tagesmittelwerte > 50 µg/m³ PM10 in
der Wilhelmstraße registriert.
Auch im Winter und Frühjahr 2014 trat an der Messstelle Wilhelmstraße erneut eine sehr
hohe Anzahl von Überschreitungen des Tagesmittelwertes auf. Im Februar 2014 wurde hier
an sieben Tagen der Tagesmittelwert überschritten. An allen anderen NRW-Stationen wurde
im gleichen Zeitraum nur in 2 Fällen eine Überschreitung nachgewiesen. Im Sommer ging die
Zahl der Überschreitungen in Aachen deutlich zurück. Der abprupte Rückgang der
Überschreitungstage korrespondiert mit der Beendigung der staubintensiven Arbeiten an der
Großbaustelle Kaiserplatz, die in der Nähe der Messstelle Wilhelmstraße diese erheblich
beeinflusst hat. Der zukünftige Belastungszustand der Messstelle Wilhelmstraße kann aber
erst nach Fertigstellung des im Bau befindlichen Einkaufzentrums sicher beurteilt werden zumal hier ein Parkhaus mit zahlreichen Parkmöglichkeiten für Pkw eine mögliche Verkehrszunahme nach sich ziehen kann.
Die als orientierende Messungen zu wertenden Ergebnisse der von der Stadt Aachen
initiierten Untersuchungen bestätigen das Bild einer flächenhaften Luftbelastung in den
Talkesselbereichen der Stadt. Bei den meisten der 14 Messstellen im Talkessel zeigen sich
während der jeweiligen Messzeiträume NO2-Konzentrationen, die über dem von der EU
geforderten Grenzwert von 40 µg/m³ (Jahresmittel) liegen. Nur am Kapuzinergraben (2010),
an der Kasinostraße (2010), an der Vaalser Straße (2013, 33,8 µg/m³) und an der
Kurbrunnenstraße (2007, 36,7 µg/m³) lagen die Messergebnisse unter der EU-Norm.
Die
aktuelleren
städtischen
Messwerte
von
Monheimsallee
(2011,
52,8
µg/m³),
Roermonderstr. (2011/12, 50,5 µg/m³), Adalbertsteinweg (2013, 53,5 µg/m³) und
Jülicherstraße (2013, 52,9 µg/m³) bestätigen das bereits vom LANUV ermittelte, seit 2011
anhaltende Belastungsniveau um 50 µg/m³ in den Straßenschluchten der Aachener Innenstadt.
26
BR Köln - Luftreinhalteplan Aachen 1. Fortschreibung 2015 – Stand 08.2015
2.3
Beschreibung des belasteten Gebietes
2.3.1 Nutzung und Struktur des betroffenen Gebietes
Aachen ist eine kleinere Großstadt auf einer Fläche von 160,8 km2. Von dieser Fläche
entfielen im Jahr 2011 ca. 39,3 km² auf Gebäude- und Freiflächen (Zunahme seit 2001 ca.
5 %) und 16,4 km² auf Verkehrsflächen (Zunahme seit 2001 ca. 2 %) (Quelle: Statistische
Jahrbücher für die Stadt Aachen). Die Anteile der Flächennutzung im Stadtgebiet sind der
Abbildung 2.3/1 zu entnehmen.
In Aachen leben (Stand 31.12.2013) ca. 250.000 Menschen. Das sind ca. 1.550 Einwohner
pro Quadratkilometer. Im eigentlichen Talkessel leben ca. 197.000 Einwohner. In Aachen
herrscht durch Industrie und Handel, Hoch- und Fachhochschulen, zentrale Verwaltungen und
starken Fremdenverkehr ein vielseitiges wirtschaftliches und kulturelles Leben. Die Lage im
Drei-Länder-Eck Deutschland-Belgien-Niederlande macht die Stadt Aachen zu einem
bedeutenden Verkehrsknotenpunkt mit einem Netz vielbefahrener Autobahnen und
überregionaler Bahnlinien.
Gebäude- u. Freiflächen
Verkehrsflächen
Erholungsflächen
Landwirtschaft und Wald
Wasserflächen
Andere Nutzungen
Abb. 2.3/1: Flächennutzung des Stadtgebietes Aachen im Jahr 2011
27
BR Köln - Luftreinhalteplan Aachen 1. Fortschreibung 2015 – Stand 08.2015
2.3.2 Klimatologie und Topografie
Klimatologie
Aachen und Umgebung gehören zur gemäßigten Klimazone und weisen ein ozeanisches
Klima auf, d. h. feuchtes Wetter, milde Winter und relativ ausgeglichene Temperaturen. Im
Vergleich zu Gesamtdeutschland ist die jährliche Sonnenscheindauer in Aachen eher gering.
Die bevorzugte Windrichtung ist vor allem bei stärkeren Winden die süd-westliche Richtung.
Durch die Lage nördlich der Eifel und des Hohen Venns ist die Niederschlagsmenge (ca.
800 mm/Jahr) in Aachen aufgrund der vorherrschenden Westwetterlagen vergleichsweise
hoch.
Durch
die
Lage
der
Stadt
in
einem
Talkessel
wird
der
Luftaustausch
bei
Inversionswetterlagen behindert, so dass es zur Anreicherung von Schadstoffen in der Luft
kommen kann.
Topografie
Aachen liegt im Dreiländereck Deutschland–Belgien–Niederlande in einer nach Nordosten
geöffneten Mulde. Die Stadt befindet sich am Fuß des linksrheinischen Schiefergebirges
(Eifel), das südlich der Stadt beginnt. Das Stadtgebiet liegt auf einem Höhenniveau zwischen
125 und 410 m ü. NN und weist somit eine Höhendifferenz von 285 m auf. Der höchste Punkt
befindet sich im äußersten Südosten der Stadt, der tiefste Punkt liegt im Norden der Stadt an
der Bundesgrenze.
Die Länge der Stadtgrenze beträgt 87,7 km, davon 23,8 km Grenze zu Belgien und 21,8 km
Grenze zu den Niederlanden. Die größte Nord-Süd-Ausdehnung beträgt 21,6 km, die größte
West-Ost-Ausdehnung 17,2 km. Das Straßennetz im Stadtgebiet Aachen umfasst insgesamt
etwa 866 km. Ca. 165 km (19 %) dieses Netzes wurden als Hauptstraßen (z.B.
Durchgangsstraßen mit hohem Verkehrsaufkommen), klassifiziert.
28
BR Köln - Luftreinhalteplan Aachen 1. Fortschreibung 2015 – Stand 08.2015
2.3.3 Abschätzung und Größe des lufthygienisch besonders belasteten Gebietes und
der Anzahl der betroffenen Personen
Der Aachener Talkessel wirkt sich auf Grund seiner Topographie je nach Ausprägung der
allgemeinen Witterungsverhältnisse z.T. deutlich windabschwächend aus (Gesamtstädt.
Klimagutachten
Aachen,
2000).
In
Zusammenhang
mit
der
auftretenden
Temperaturschichtung und der vertikalen Temperaturumkehr (Inversion) entstehen
ungünstige Luftaustauschverhältnisse über dem Aachener Kessel. Diese treten nicht nur bei
austauscharmer Hochdruckwitterung mit Inversionsbildung, sondern z.T. auch bei
indifferenter Vertikalschichtung auf.
Der Aachener Talkessel ist in der Klimafunktionskarte des o.g. Klimagutachtens mittels einer
Grenzlinie markiert, (siehe Anhang der Karte der BrennstoffVO). Er umfasst nicht nur die
dicht bebaute Innenstadt und weitere Ortsteile des Stadtbezirks Aachen-Mitte. Auch die
Stadtbezirke Aachen-Haaren, Aachen-Eilendorf und ein Großteil des Stadtbezirks AachenLaurensberg liegen innerhalb des Talkessels. Die Flächengröße des gesamten
Talkesselbereiches beträgt etwa 65 km² (Gesamtstadt: 160 km²). Im Aachener Talkessel
wohnen ca. 197.000 Menschen.
29
BR Köln - Luftreinhalteplan Aachen 1. Fortschreibung 2015 – Stand 08.2015
3.
Analyse der Ursachen für die Überschreitung des
Grenzwertes im Referenzjahr
3.1
Beitrag des Hintergrundniveaus
Das regionale Hintergrundniveau im Luftreinhalteplangebiet wird durch die regionalen wie
auch z.T. länderübergreifenden Schadstofffreisetzungen verursacht. Durch das Wettergeschehen erfolgt z. T. ein Transport der Schadstoffe über weite Entfernungen, verbunden mit
einer Verdünnung der Schadstoffkonzentrationen.
Das regionale Hintergrundniveau lässt sich aus den Ergebnissen der über mehrere Jahre am
geringsten belasteten, regional verteilten Stationen des LUQS-Messnetzes berechnen. Die
Ergebnisse der Waldstationen in der Eifel und im Rothaargebirge werden nicht zur
Bestimmung der Hintergrundbelastung herangezogen. Bei der Berechnung des regionalen
Hintergrundniveaus werden regionale Unterschiede in der Höhe der Immissionsbelastung
berücksichtigt. In NRW wird deshalb die regionale Hintergrundbelastung für die Gebiete
Rhein-Ruhr, Münsterland/Westfalen und den Großraum Aachen differenziert ermittelt.
Der Auslöser für die Fortschreibung des Luftreinhalteplanes Aachen ist die anhaltende
Überschreitung des NO2-Grenzwertes im Referenzjahr 2011 an den Messstationen
Wilhelmstraße und Adalbertsteinweg. Im Jahr 2013 wurde an der Messstation Wilhelmstraße
erneut auch eine Überschreitung des Tagesmittelwertes für Feinstaub (PM10, 50 µg/m³,
zulässig sind 35 Überschreitungstage) an insgesamt 46 Tagen festgestellt. Daher sind in den
folgenden Tabellen zum regionalen Hintergrund auch die PM10-Kenngrößen angegeben.
Die zur Berechnung des regionalen Hintergrundniveaus verwendeten Stationen sowie die
Jahresmittel 2011 sind in der Tabelle 3.1/1 aufgeführt. An der Station in Mönchengladbach
wird kein Stickstoffdioxid gemessen. Wegen der Nähe zum Braunkohletagebau sind die
PM10-Daten aus Grevenbroich nicht repräsentativ für den regionalen Hintergrund Aachen.
Tab. 3.1/1: Regionales Hintergrundniveau 2011 im Großraum Aachen
Stationskennung
Stationstyp,
Gebietscharakteristik
Burtscheid
AABU
Grevenbroich
Mönchengladbach
Station
Jahresmittel [µg/m³]
PM10
Ü-Tage
NO2
PM10
städtisch, Hintergrund
16
19
10
GRGG
vorstädtisch, Industrie
22
MGRH
vorstädtisch, Hintergrund
23
21
21
16
Mittelwert regionales Hintergrundniveau 2011
30
19
BR Köln - Luftreinhalteplan Aachen 1. Fortschreibung 2015 – Stand 08.2015
3.2
Emissionen lokaler Quellen
3.2.1 Verfahren zur Identifikation von Emittenten
Zur Identifikation der relevanten Emittenten wird in erster Linie das Emissionskataster Luft
NRW herangezogen. Hierin sind folgende Emittentengruppen erfasst:
•
•
•
•
•
Verkehr (Straßen-, Flug-, Schiffs-, Schienen- und Offroad-Verkehr),
Industrie (genehmigungsbedürftige Anlagen nach der 4. BImSchV),
Landwirtschaft (Ackerbau und Nutztierhaltung),
nicht genehmigungsbedürftige Anlagen (Gewerbe und Kleinfeuerungsanlagen),
sonstige anthropogene und natürliche Quellen.
Der vorliegende Luftreinhalteplan bezieht sich auf die Komponenten PM10 und NO2. Die
Auswertung des Emissionskatasters umfasst die Untersuchung der relevanten
Emittentengruppen Verkehr, Industrie und Kleinfeuerungsanlagen.
Hinsichtlich der genehmigungsbedürftigen Anlagen der Industrie wird nicht nur auf das
Emissionskataster Luft, sondern auch auf den Sachverstand der für die Anlagenüberwachung
zuständigen Behörden zurückgegriffen.
Während die Schadstoffbelastung bei der Beurteilung der Immissionssituation als NO2
angegeben wird, werden die Stickstoffoxidemissionen immer in ihrer Gesamtheit als NOX
betrachtet. Dies entspricht den tatsächlichen Gegebenheiten: Emittiert wird generell ein
Gemisch aus NO und NO2 (Stickstoffoxide = NOX).
Bei industriellen Emittenten und Kleinfeuerungsanlagen ist in der Regel das Verhältnis der
beiden Verbindungen stabil. Im Verkehrsbereich ändert sich jedoch das Verhältnis von NO zu
NO2 je nach Belastungs- und Betriebszustand der Kfz stark.
Einen wesentlichen Einfluss auf die Relevanz der Emissionen bezüglich der Immissionen im
Überschreitungsbereich ist die Freisetzungs- (Quell-)Höhe. So wirken sich bodennahe
Emissionen z.B. aus dem Straßenverkehr, von Gewerbe und Kleinfeuerungsanlagen, eher im
Nahbereich der jeweiligen Quelle aus. Punktförmige Emissionen aus Industrieanlagen haben
selten niedrige Quellhöhen; normalerweise handelt es sich in solchen Fällen um diffuse
Quellen (wie z.B. Abwehungen). Der größte Teil industrieller Emissionen wird aber über
hohe Schornsteine und damit mit breiter Streuung und Aufpunktmaxima in größerer
Entfernung von der Emissionsquelle in die Umwelt abgegeben.
31
BR Köln - Luftreinhalteplan Aachen 1. Fortschreibung 2015 – Stand 08.2015
Grundlage für die Untersuchung der Verkehrsdaten im Untersuchungsgebiet sind Daten des
landesweiten Emissionskatasters Straßenverkehr aus dem Erhebungsjahr 2008 sowie im
Rahmen des Luftreinhalteplans für 2011 erhobene Daten aus dem Verkehrsmodell der Stadt
Aachen.
3.2.2 Emittentengruppe Verkehr
Straßenverkehr
Zur Analyse des Straßenverkehrs wurde als Untersuchungsgebiet das gesamte Stadtgebiet von
Aachen festgelegt. Für das Analysejahr 2011 wurde in diesem Gebiet ein Netzmodell mit
allen relevanten Informationen zur Emissionsberechnung für die Schadstoffe PM10 und NO2
erstellt.
Durch das Stadtgebiet verlaufen die Autobahnen A4 (Ost – West) und die A44 (Nord – Süd).
Zusätzlich führt die A544 als Autobahnzubringer vom Stadtzentrum im Bereich des
Autobahnkreuzes A4/A44 auf die A4. Weitere große Hauptverkehrstrassen mit hohem
Verkehrsaufkommen sind die Bundesstraßen B1 (aus westlicher Richtung), die B264 (NOSW) sowie die B57 (Nord-Süd). Zusätzlich führt die B258 aus östlicher Richtung nach
Aachen. Die genannten Bundesstraßen führen ins Aachener Stadtzentrum auf den sog.
Alleenring, so dass auch ein Teil des Fernverkehrs das Stadtzentrum Aachen tangiert.
Die Verteilung der Jahresfahrleistungen sowie der NOX- bzw. PM10-Emissionen ist in der
Tabelle 3.2/1 aufgelistet. Mit diesen Eingangsgrößen und den fahrzeugspezifischen
Kenngrößen können die NOX- und PM10- Emissionen des Kfz-Verkehrs im
Luftreinhalteplangebiet für das Jahr 2011 berechnet werden.
32
BR Köln - Luftreinhalteplan Aachen 1. Fortschreibung 2015 – Stand 08.2015
Tab. 3.2/1: Jahresfahrleistung in Fahrzeugkilometer (FZkm) pro Jahr sowie NOX- und PM10Emissionen im Plangebiet
Fahrzeuggruppe
Jahresfahrleistung1)
NOX1)
PM101)
[Mio. FZkm/a]
[%]
[t/a]
[%]
[t/a]
[%]
Pkw
1.167
86,3
397,8
47,3
47,5
63,1
Leichte Nutzfahrzeuge (lNfz)
63
4,6
77,3
9,2
6,4
8,5
Busse
12,1
0,9
102,9
12,2
4,1
5,5
Kräder
24
1,8
4,9
0,6
0,7
1,0
Schwere Nutzfahrzeuge ohne
Busse
87
6,4
258
30,7
16,5
21,9
Kfz
1.352
100
840,9
100
75,2
100
1)
Emissionsdaten 2011 aus Erhebungen zur Luftreinhalteplanung
Die durchschnittlichen täglichen Verkehrsstärken (DTV-Werte) im Straßennetz der Stadt
Aachen sind in der Abb. 3.2/1 dargestellt. Mit diesen Eingangsgrößen und den
fahrzeugspezifischen Kenngrößen können die NOX- und PM10- Emissionen des Kfz-Verkehrs
im Luftreinhalteplangebiet für das Jahr 2011 berechnet werden. Eine grafische Darstellung
der NOX- und PM10-Emissionen des Straßenverkehrs findet sich in den Abb. 3.2/2 und 3.2/3.
Im Analysejahr 2011 wurde insgesamt eine Jahresfahrleistung von 1.352 Mio. FZkm/a im
Untersuchungsgebiet erbracht. Den mit Abstand höchsten Anteil von 86,3% hatte der PKWVerkehr. Es zeigt sich jedoch, dass die schweren Nutzfahrzeuge (incl. Busse)
überproportional zu den Abgasemissionen beitragen. Obwohl sie lediglich einen
Fahrleistungsanteil von ca. 7% beitragen, verursachen sie auch im Jahr 2011 immer noch ca.
43% (2006: 57%) der NOX- und ca. 27% (2006: 40%) der PM10-Emissionen.
33
BR Köln - Luftreinhalteplan Aachen 1. Fortschreibung 2015 – Stand 08.2015
Abb. 3.2/1:
Durchschnittliche tägliche Verkehrsstärken (DTV) im Straßennetz von Aachen 2011
34
BR Köln - Luftreinhalteplan Aachen 1. Fortschreibung 2015 – Stand 08.2015
Abb. 3.2/2:
NOX-Emissionen des Kfz-Verkehrs in Aachen 2011
35
BR Köln - Luftreinhalteplan Aachen 1. Fortschreibung 2015 – Stand 08.2015
Abb. 3.2/3:
PM10 - Emissionen des Kfz-Verkehrs in Aachen 2011
36
BR Köln - Luftreinhalteplan Aachen 1. Fortschreibung 2015 – Stand 08.2015
Für die mit Messstationen des LANUV ausgerüsteten Hot-Spots Wilhelmstraße und
Adalbertsteinweg wurden die täglichen Verkehrsstärken (DTV) und die Emissionen für das
Erhebungsjahr 2011 in den Tabellen 3.2/2 und 3.2/3 zusammengestellt. Die hochbelastete
Wilhelmstraße ist ein Teilstück mehrerer Bundesstraßen und auch des Alleenringes. Der
Adalbertsteinweg zweigt in östliche Richtung von der Wilhelmstraße ab.
Tab. 3.2/2:
Verkehrsdichte (DTV), NOX- und PM10-Emissionen am Hot-Spot Wilhelmstraße (2011)
Jahr 2011
DTV
NOX-Emissionen*
PM10-Emissionen*
Fahrzeuggruppe
[FZ/24h]
[%]
[t/a]
[%]
[kg/a]
[%]
PKW
29.406
92,6
3,331
62,1
103,9
63,8
Leichte Nutzfahrzeuge
(lNfz)
1112
3,5
0,304
5,7
29,8
18,3
Busse
204
0,6
0,580
10,8
7,5
4,6
Kräder
316
1,0
0,011
0,2
0,0
0,0
Schwere Nutzfahrzeuge
ohne Busse
706
2,2
1,141
21,3
21,6
13,3
Kfz gesamt
31.744
100
5,368
100
162,8
100
*Kommastellen gerundet!
Tab. 3.2/3:
Verkehrsdichte (DTV), NOX- und PM10-Emissionen am Hot-Spot Adalbertsteinweg (2011)
Jahr 2011
DTV
NOX-Emissionen*
PM10-Emissionen*
Fahrzeuggruppe
[FZ/24h]
[%]
[t/a]
[%]
[kg/a]
[%]
PKW
19.356
87,1
2,236
36,3
74,4
50,3
Leichte Nutzfahrzeuge
(lNfz)
776
3,5
0,208
3,4
22,2
15,0
Busse
781
3,5
2,683
43,6
31,8
21,5
Kräder
568
2,6
0,020
0,3
0,0
0,0
Schwere Nutzfahrzeuge
ohne Busse
742
3,3
1,015
16,5
19,5
13,2
Kfz gesamt
22.223
100
6,162
100
147,8
100
*Kommastellen gerundet!
37
BR Köln - Luftreinhalteplan Aachen 1. Fortschreibung 2015 – Stand 08.2015
An den Hot Spots tragen die schweren Nutzfahrzeuge zu den Abgasemissionen
überproportional bei, wobei besonders der Anteil der Busse an den NOx-Emissionen auf den
Adalbertsteinweg bemerkenswert hoch ist.
Zusätzlich
wurde
die
Stadt
Aachen
gebeten,
weitere
Verdachtsfälle
für
Über-
schreitungssituationen mitzuteilen. Diese Straßenabschnitte wurden nach Kriterien, die vom
LANUV vorgegebenen wurden, ausgewählt und mittels Modellrechnung ausgewertet. Die als
Verdachtsfälle bezeichneten Straßenabschnitte sind in der Tabelle 3.2/4 mit den zugehörigen
DTV-Werten und den NOX-Emissionen in 2011 aufgelistet. Die Lage der von der Stadt
benannten Verdachtsfälle ist in der Abb. 3.2/4 dargestellt.
Abb. 3.2/4:
Lage der Straßenabschnitte mit Verdacht auf NO2-Grenzwertüberschreitung im
Untersuchungsgebiet Aachen
38
BR Köln - Luftreinhalteplan Aachen 1. Fortschreibung 2015 – Stand 08.2015
Tab. 3.2/4:
Straßenabschnitte mit Verdacht auf Grenzwertüberschreitung, Aachen
DTV, und Emissionsdichte für NOX- und PM10 für das Analysejahr 2011
DTV-Kfz
Straßenname
NOX
PM10
PM2,5
Abschnitt
[Kfz/24h]
[kg/(km*a) [kg/(km*a) [kg/(km*a)
Boxgraben
1
19.048
4.751,5
430,9
176,4
Wilhelmstr. (VACW)
2
31.744
5.367,7
667,8
235,4
Krefelder Str./Rolandstr.
3
26.304
5.358,5
486,6
224,3
Boxgraben
4
19.954
4.471,8
451,7
175,1
Von-Coels-Str.
5
23.582
4.969,2
547,3
203,9
Adalbertsteinweg
6
25.397
5.816,0
544,7
211,9
Römerstr.
7
19.955
5.291,3
494,8
183,7
Alt-Haarener Str.
8
16.326
3.943,7
406,1
152,3
Seilgraben
9
20.861
5.874,2
568,0
193,6
Junkerstr.
10
17.233
3.178,8
357,4
139,6
Adalbertsteinweg (AAST)
11
22.223
6.161,6
428,7
205,4
Lagerhausstr.
12
21.769
6.008,9
593,7
201,7
Peterstr.
13
19.049
8.448,3
709,5
216,3
Theaterstr.
14
21.768
5.252,1
533,5
192,1
Trierer Str.
15
30.839
7.778,4
881,5
276,2
Alt-Haarener Str.
16
16.326
4.422,2
445,5
161,1
Jülicher Str.
17
30.840
7.735,9
896,2
270,5
Jülicher Str.
18
29.026
6.974,8
758,5
249,3
Theaterstr.
19
20.860
4.990,0
525,0
182,2
Heinrichsallee
20
36.706
9.906,4
797,8
320,2
Von-Coels-Str.
21
14.468
3.196,4
320,8
123,7
Joseph-von-Goerres-Str.
23
20.861
4.147,7
471,1
175,5
Roermonder Str.
24
25.668
4.103,2
433,6
180,8
Adalbertsteinweg
25
29.025
5.766,8
632,9
226,1
Zollernstr.
26
18.141
4.163,6
427,3
159,4
Monheimsallee
30
28.943
6.978,0
587,9
243,1
39
BR Köln - Luftreinhalteplan Aachen 1. Fortschreibung 2015 – Stand 08.2015
Belastungsanteile der Busse an den verkehrsbedingten NOX - Emissionen
Für den Hot Spot Adalbertsteinweg und viele weitere der von der Stadt Aachen als
Verdachtsfälle gemeldeten Straßenabschnitte ergibt die Auswertung der verkehrsbedingten
NOX-Emissionen einen besonders hohen Anteil der Busse an den NOX-Emissionen. Diese
Emissionsanteile sind zudem deutlich überproportional zu den Busanteilen am
Verkehrsaufkommen (s. Abb. 3.2/5).
in %
Abb. 3.2/5:
Vergleich der prozentualen Anteile der Busse am Verkehrsaufkommen und an den
verkehrsbedingten NOX-Emissionen an den untersuchten Straßenabschnitten
In den Straßenabschnitten mit hohem Verkehrsaufkommen und gleichzeitig stärkerem
Busverkehr muss in der Aachener Innenstadt mit der Überschreitung der immissionsseitigen
EU-Grenzwerte für NO2 (Jahresmittel 40 µg/m³) gerechnet werden. Für 19 der als
Verdachtsfälle gemeldeten Straßenabschnitte ergaben die Modellrechnungen, dass für das
Jahr 2011 von einer Überschreitung im Jahresmittel (Spannweite 41 - 52 µg/m³) auszugehen
ist (s. Kap. 3.3, Tab. 3.3/1).
Verschiedene Abschnitte folgender Straßen waren betroffen: Adalbertsteinweg, Alt Haarener
Straße, Boxgraben, Heinrichsallee, Joseph-von-Görres-Straße, Jülicher Straße, Junkerstraße,
Peterstraße/Hansemannplatz,
Roermonder
Straße,
Rolandstraße/Krefelder
Straße,
Theaterstraße, Trierer Straße und Von-Coels-Straße.
40
BR Köln - Luftreinhalteplan Aachen 1. Fortschreibung 2015 – Stand 08.2015
In den Straßenabschnitten mit höherem Busaufkommen tragen die Busse mit ihren
Emissionen signifikant zur Überschreitung des EU-Grenzwertes bei. Die Zusammensetzung
der verkehrsbedingten NOX-Emissionen als quantitative Anteile der verschiedenen
Fahrzeuggruppen ist in Abb. 3.2/6 zusammengestellt.
9000
kg/(km*a)
8000
7000
6000
5000
LNFZ 2011
4000
Krad 2011
3000
SNOB 2011
2000
Bus 2011
1000
PKW
Peterstr.
Trierer Str.
Jülicher Str
Jülicher Str
Heinrichsallee
Adalbertsteinweg
Lagerhausstr.
Seilgraben
Adalbertsteinweg
Adalbertsteinweg
Wilhelmstr
Monheimsallee
Römerstr.
Theaterstr
Theaterstr
Von-Coels-Str
Boxgraben
Boxgraben
Krefelder/Rolandstr
Alt-Haarener Str
Zollernstr
Joseph von Goerres Str.
Roermonder Str.
Alt-Haarener Str
Heinrichsallee
Von Coels-Str.
Junkerstr.
Monheimsallee
Krefelder/Rolandstr
0
Abb. 3.2/6:
Quantitative Darstellung der Emissionsanteile der einzelnen Fahrzeuggruppen an den
verkehrsbedingten NOX-Emissionen in der Aachener Innenstadt.
Die Stadt Aachen strebt als Maßnahme für die Reduzierung der Luftbelastung im
Innenstadtbereich eine Umschichtung des Individualverkehrs auf öffentliche Verkehrsmittel
an. Bei dem hohen Emissionsanteil der derzeitigen Aachener Busflotte (Tab. 3.2./5) kann eine
signifikante Verbesserung der Luftqualität aber nicht mit hinreichender Sicherheit erwartet
werden.
41
BR Köln - Luftreinhalteplan Aachen 1. Fortschreibung 2015 – Stand 08.2015
Tabelle 3.2/5:
Zusammensetzung der Aachener Busflotte im Referenzjahr 2011
Jahr 2011
Gesamt
Euro II
Euro III
Euro IV
Euro V
ASEAG*
207
10
109
--
88
Fremdunternehmen
151
55
54
10
32
* Der Anteil der ASEAG-Flotte an der Fahrleistung beträgt ca. 75 %
Schienenverkehr
Die Stadt Aachen ist über den südlich des Stadtkerns gelegenen Hauptbahnhof an das
internationale Schienennetz angebunden und wird stark (z. T. von Hochgeschwindigkeitszügen wie ICE und THALYS) frequentiert. Durch eine Abschätzung der Emissionen des
Schienenverkehrs soll der Anteil der NOX- bzw. PM10-Emissionen im Untersuchungsgebiet
ermittelt werden.
Insgesamt führt der Schienenverkehr im Untersuchungsgebiet zu NOX-Emissionen von
67,9 t/a und zu PM10-Emissionen von 15,5 t/a. Bei den PM10-Emissionen entfallen ca. 1,2 t/a
auf den Betrieb von Dieselmotoren, während 14,3 t/a (92%) auf den Abrieb (Räder, Bremsen,
Fahrleistung) durch den Schienenverkehr entfallen. Die Abb. 3.2/7 und 3.2/8 stellen die
Strecken und die NOX- sowie PM10-Emissionen des Schienenverkehrs auf der Datenbasis des
Emissionskatasters Schiene NRW (2008) dar.
42
BR Köln - Luftreinhalteplan Aachen 1. Fortschreibung 2015 – Stand 08.2015
Abb. 3.2/7:
NOX-Emissionen des Schienenverkehrs im Untersuchungsgebiet (2008)
43
BR Köln - Luftreinhalteplan Aachen 1. Fortschreibung 2015 – Stand 08.2015
Abb. 3.2/8:
PM10-Emissionen des Schienenverkehrs im Untersuchungsgebiet (2008)
44
BR Köln - Luftreinhalteplan Aachen 1. Fortschreibung 2015 – Stand 08.2015
Andere Verkehrsträger (Offroad-, Schiffs- und Flugverkehr)
Auf dem Gebiet der Stadt Aachen findet kein Schiffsverkehr statt. Auch der Flugverkehr setzt
in diesem Gebiet keine relevanten Emissionen frei. Lediglich der Offroad-Verkehr verursacht
in Aachen einen nennenswerten Anteil der NOx -Emissionen.
Der Emissionsanteil des Offroad-Verkehrs enthält die Emissionen, die durch den Betrieb von
Baumaschinen, durch Land- und Forstwirtschaft, bei Gartenpflege und Hobby, durch Militär
(außer Flugverkehr) und durch industriebedingten Verkehr auf Betriebsgelände (außer
Triebfahrzeugen) verursacht wird. Zur Auswertung wurden die Emissionskataster mit Stand
2010 herangezogen. Die Emissionen aus diesem Bereich betragen pro Jahr 61,3 t NOx und
3,4 t PM10.
Gegenüberstellung der Emissionen aus dem Verkehrssektor
Auch wenn den Daten der Verkehrsträger im Verkehrskataster nicht dasselbe Bezugsjahr
zugrunde liegt, so können doch zumindest die Größenordnungen der Emissionen der
unterschiedlichen Verkehrsträger verglichen werden. Der Straßenverkehr verursacht im
Luftreinhalteplangebiet den Hauptanteil der verkehrsbedingten NOx- und PM10-Emissionen.
Tabelle 3.2/6:
Zusammenstellung der verkehrsbedingten Emissionen
Emissionen des Verkehrs in Aachen [kg/a]
Verkehrsträger und Bezugsjahr
Straße 20111)
Schiff/Flug
Schiene 20082)
Sonstige 20103)
Gesamt
PM10 /t/a)
75.2
-
15,5
3,4
94,1
NOX (t/a)
840.9
-
67.9
61.3
970,1
1)
Emissionsdaten 2011 aus Erhebungen zur Luftreinhalteplanung
Emissionsdaten Schiene 2008 aus Emissionskataster Schiene NRW
3)
Sonstige Verkehrsträger: Offroad 2010 und Flug 2008
2)
45
BR Köln - Luftreinhalteplan Aachen 1. Fortschreibung 2015 – Stand 08.2015
3.2.3 Emittentengruppe Industrie / genehmigungsbedürftige Anlagen
Vorbemerkung
Genehmigungsbedürftige Anlagen sind in besonderem Maße geeignet, schädliche Umwelteinwirkungen hervorzurufen, z. B. durch Emissionen Luft verunreinigender Stoffe. Sie sind
im Anhang zur 4. BImSchV14 aufgeführt.
Gemäß der 11. BImSchV15 sind Betreiber genehmigungspflichtiger Anlagen dazu verpflichtet,
Luft verunreinigende Stoffe in Menge, räumlicher und zeitlicher Verteilung anzugeben. Die
Verpflichtung besteht alle 4 Jahre.
Die neuesten zur Verfügung stehenden Daten für
Emissionserklärungen für den Erklärungszeitraum 2012.
Aachen
stammen
aus
den
Anlagenstruktur im Luftreinhalteplangebiet Aachen
Das Plangebiet des LRP Aachen (Stadtgebiet Aachen) ist durch eine mittelstarke
Industrialisierung geprägt. Insgesamt sind hier 35 genehmigungsbedürftige Anlagen
registriert, von denen 24 gemäß der 11. BImSchV vollständig zu erklären waren. 16 dieser
Anlagen sind der Obergruppe 01 (Wärmeerzeugung, Bergbau, Energie) der 4. BImSchV
(Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen) zugeordnet (siehe Abb. 3.2/9).
14
15
Vierte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige
Anlagen – 4. BImSchV i.d.F.d.Bek.v. 02. Mai 2013 (BGBl I S. 973 ber. S. 3756)
Elfte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissiosschutzgesetzes (Verordnung über Emissionserklärungen-11.
BImSchV) i. d. F. d. Bek. v. 5. März 2007 (BGBl. I S. 289), zuletzt gändert durch Art. 8 Abs. 2 der Verordnung vom
2. Mai 2013 (BGBl. I S. 1021, 1074)
46
Anzahl der emissionserklärungspflichtigen Anlagen gemäß 11. BImSchV
BR Köln - Luftreinhalteplan Aachen 1. Fortschreibung 2015 – Stand 08.2015
18
16
16
14
12
10
8
6
4
4
2
2
1
1
0
01
02
03
04
05
06
07
08
09
10
Obergruppen der 4. BImSchV:
01 - Wärmeerzeugung, Bergbau, Energie
02 - Steine und Erden, Glas, Keramik, Baustoffe
03 - Stahl, Eisen und sonstige Metalle einschließlich Verarbeitung
04 - Chemische Erzeugnisse, Arzneimittel, Mineralölraffination ...
05 - Oberflächenbehandlung mit organischen Stoffen ...
06 - Holz, Zellstoff
07 - Nahrungs-, Genuss- und Futtermittel, landw. Erzeugnisse
08 - Verwertung und Beseitigung von Abfällen...
09 - Lagerung, Be- und Entladen von Stoffen und Zubereitungen
10 - Sonstiges
Abb. 3.2/9:
Anzahl der Anlagen, unterteilt nach den Obergruppen der 4. BImSchV im
Luftreinhalteplangebiet Aachen (Stand Emissionserklärung 2012)
Struktur der Stickstoffoxide (NOX)- und Feinstaub PM10-emittierenden Anlagen im
Luftreinhalteplangebiet Aachen
22 der im Plangebiet vorhandenen Anlagen emittieren relevante Mengen an Stickstoffoxiden.
16 dieser Anlagen sind der Obergruppe 01 (Wärmeerzeugung, Bergbau, Energie) der
4. BImSchV zugeordnet.
20 Anlagen im Plangebiet emittieren relevante Mengen an Feinstaub PM10. 15 dieser Anlagen
sind der Obergruppe 01 der 4. BImSchV zuzuordnen, 3 Anlagen sind der Obergruppe 10
(Sonstiges) zugeordnet.
Die neun größten NOX-Emittenten sowie die vier größten PM10-Emittenten der Industrie sind
in den nachfolgenden Karten (Abb. 3.2/10 und Abb. 3.2/11) dargestellt und benannt.
47
BR Köln - Luftreinhalteplan Aachen 1. Fortschreibung 2015 – Stand 08.2015
Abb. 3.2/10:
Stickstoffoxid (NOX)-Emissionen der Industrie (nach BImSchG genehmigungspflichtige
Anlagen) im Luftreinhalteplangebiet Aachen
48
BR Köln - Luftreinhalteplan Aachen 1. Fortschreibung 2015 – Stand 08.2015
Abb. 3.2/11: Feinstaub (PM10)-Emissionen der Industrie (nach BImSchG genehmigungspflichtige
Anlagen) im Luftreinhalteplangebiet Aachen
49
BR Köln - Luftreinhalteplan Aachen 1. Fortschreibung 2015 – Stand 08.2015
Die Emissionen der einzelnen Quellgruppen im Plangebiet sind in der Tabelle 3.2/7
differenziert aufgeführt.
Tab. 3.2/7: NOX- und PM10- Emissionen der Obergruppen der 4. BImSchV im LRP-Gebiet Aachen
PM10-Emissionen
NOX-Emissionen
Obergruppe nach 4. BImSchV
[t/a]
[%]
[t/a]
[%]
01
Wärmeerzeugung, Bergbau, Energie
0,6
33,7
128,5
89,5
02
Steine und Erden, Glaskeramik und
Baustoffe
0,3
14,9
0,4
0,3
05
Oberflächenbehandlung mit
organischen Stoffen
<0,1
2,2
6,0
4,2
10
Sonstiges
0,8
49,2
8,7
6,1
Gesamt
1,7
100,0
143,7
100,0
3.2.4 Emittentengruppe kleine und mittlere Feuerungsanlagen.= nicht genehmigungsbedürftige Anlagen
Aus dem Bereich der immissionsschutzrechtlichen nicht genehmigungsbedürftigen Anlagen
sind für das Luftreinhalteplangebiet die Kleinfeuerungsanlagen als weitere NOX- und PM10Quellen zu betrachten. Für das Jahr 2010 betragen die Emissionen im gesamten Stadtgebiet
insgesamt 308,0 t/a NOX und 22,8 t/a PM10.
3.2.5 Weitere Emittentengruppen
Weitere Emittentengruppen sind die Landwirtschaft, natürliche Quellen sowie sonstige
Emittenten. Diese Emittentengruppen haben für die Belastungssituation im Plangebiet
Aachen keine Relevanz.
50
BR Köln - Luftreinhalteplan Aachen 1. Fortschreibung 2015 – Stand 08.2015
3.2.6 Zusammenfassende Darstellung der relevanten Quellen
In Tab. 3.2/8 sind die Emissionen der für den Luftreinhalteplan Aachen untersuchten
Emittentengruppen im Stadtgebiet zusammengestellt.
Tab. 3.2/8:
Gesamtvergleich der NOX- und PM10-Emissionen in t/a aus den Quellbereichen Industrie,
Kleinfeuerungsanlagen und Verkehr für das Stadtgebiet Aachen
1)
Industrie
2012
Kleinfeuerungsanlagen
2010
Verkehr
2011 1)
Gesamt
NOX in [t/a]
143,7
308,0
970
1421,7
PM10 in [t/a]
1,7
22,8
94,1
118,6
Bezugsjahre „Verkehr“: Straßenverkehr: 2011, Offroad: 2010, Schienenverkehr und Flugverkehr: 2008
Die Jahres-Gesamtemissionen für NOX betragen ca. 1.422 t/a, wovon 68,2 % vom Verkehr,
10,1% aus Industrieanlagen und 21,7 % aus Kleinfeuerungsanlagen emittiert werden. Für
PM10 beträgt die Jahres-Gesamtemission ca. 118,6 t/a. Der Verkehr emittiert 79,3 %, die
Industrieanlagen 1,4 % und die Kleinfeuerungsanlagen 19,2 % der Gesamtemissionen (vergl.
Abb. 3.2/12).
Bei der Beurteilung der Emissionen ist zu beachten, dass die meisten industriellen Emissionen
über hohe Quellen (Schornsteine) emittiert werden. Diese Emissionen wirken sich, da sie weit
getragen werden, auf den regionalen Hintergrund aus. Bei der Betrachtung der
Immissionsbelastung in Straßenschluchten sind hingegen niedrige nahe gelegene Quellen
relevant.
Abb. 3.2/12
Zusammensetzung der NOX- und PM10 Emissionen im Plangebiet Aachen
51
BR Köln - Luftreinhalteplan Aachen 1. Fortschreibung 2015 – Stand 08.2015
Im Folgenden werden nur noch die NOx/NO2-Immissionen betrachtet, da die NO2Grenzwertüberschreitung maßgebend war für die Fortschreibung des LRP Aachen. Die
Überschreitungssituation für Feinstaub an der Wilhelmstraße trat wegen der Großbaustelle
Kaiserplatz nur im Jahr 2013 auf.
3.3
Ursachenanalyse (Anteile der lokalen Quellen an der Überschreitungssituation)
Für die beiden Messpunkte in Aachen am Adalbertsteinweg (AAST) und an der
Wilhelmstraße (VACW) wurde eine detaillierte Untersuchung des immissionsseitigen Anteils
der lokalen Quellen an der Überschreitungssituation durchgeführt (s. Abb. 3.3/2 und 3.3/3).
Zusätzlich hat die Stadt Aachen 27 Straßenabschnitte als (vgl. Kap. 3.2) sogenannte
Verdachtsfälle gemeldet, wo sie eine Überschreitungssituation vermutet. Diese
Straßenabschnitte wurden auf Straßenschlucht-Charakter, Abschnittslänge und DTV-Wert
untersucht. Nicht alle Straßenabschnitte konnten mit dem Modell IMMISLuft16 berechnet
werden. Die berechneten NOX-Gesamtbelastungen sind in Tab. 3.3/1 angegeben. Für 6
räumlich, repräsentative Straßenabschnitte wurden zusätzlich eine detaillierte Untersuchung
durchgeführt (siehe Abb. 3.3/1). Der von der Stadt Aachen als Verdachtsfall markierte
Straßenabschnitt Peterstraße 70-72 war beispielsweise mit nur 38 m zu kurz, so dass
stattdessen der Nachbarabschnitt Peterstraße 71-87 modelliert wurde.
Das regionale Hintergrundniveau von 19 µg/m3 für Stickstoffdioxid (NO2 – siehe Kap. 3.1.1)
entsprechend 27 µg/m3 Stickstoffoxide (NOx) wurde für das Jahr 2011 aus Messungen der
Luftqualitätsüberwachungsstationen rechnerisch ermittelt.
Bedingt durch die urbanen Gegebenheiten kommen zum allgemeinen regionalen Hintergrund
noch zusätzliche städtisch bedingte Hintergrundanteile aus dem Straßenverkehr, der Industrie,
Schienen- Offroad- und Flugverkehr sowie Immissionen aus Hausbrand und nicht
genehmigungsbedürftigen Kleinfeuerungsanlagen (im Folgenden mit HuK abgekürzt) hinzu.
Diese urbanen Verursacheranteile wurden vom Ingenieurbüro Lohmeyer GmbH&Co KG mit
dem Modell LASAT17 ermittelt. LASAT (Lagrange-Simulation von Aerosol-Transport) ist ein
Partikelmodell nach Lagrange. Mit diesem Modell wurde ebenfalls der Anteil des
Straßenverkehrs, der im Untersuchungsgebiet, jedoch nicht unmittelbar am Hot Spot fährt,
berechnet (im Folgenden als „Kfz urban“ bezeichnet).
16
17
Diegmann, V., 2011: Handbuch IMMISem/luft/lärm, IVU Umwelt GmbH
Lorentz, H., Nagel, T., 2013: Durchführung einer Ursachenanalyse mittels Modellrechnungen im Rahmen des
Luftreinhalteplanes Aachen. LASAT-Berechnungen, Ingenieurbüro Lohmeyer GmbH & Co. KG
52
BR Köln - Luftreinhalteplan Aachen 1. Fortschreibung 2015 – Stand 08.2015
Für den industriellen Beitrag musste das Emissionskataster 2008 herangezogen werden, da
zum Zeitpunkt der Berechnungen noch kein aktuellerer Datensatz vorlag. Die NOxEmissionen sind um ca. 13 % höher als im mittlerweile vorliegenden Emissionskataster 2012.
Damit wird der Beitrag der Industrie bei den Berechnungen leicht überschätzt. Aufgrund der
immissionsseitig geringen Bedeutung der Industrie ist der Rückgriff auf die älteren, bereits
modellspezifisch aufbereiteten Daten gerechtfertigt.
Neben der Ursachenanalyse für die an den Messstellen Adalbertsteinweg und Wilhelmstraße
gemessenen Überschreitungen wurde auch der Anteil des lokalen Kfz-Verkehrs an der
Immissionsbelastung für die Verdachtsfälle (Tab. 3.3.1) auf der Grundlage aktualisierter und
detaillierter Linienquellenemissionen (Stand 2010, Basis: Handbuch für Emissionsfaktoren
des Umweltbundesamtes, HBEFA Version 3.1, Februar 2010), bestimmt. Dieser lokale Anteil
des Straßenverkehrs (im Folgenden mit „Kfz lokal“ abgekürzt) wurde für alle Verdachtsfälle
außer für die Heinrichsallee 12-44 mit Hilfe von IMMISLuft berechnet. IMMISLuft modelliert
die Ausbreitung der durch den Straßenverkehr erzeugten Schadstoffbelastung im
Straßenraum.
Die Anteile des lokalen Straßenverkehrs wurden nach den Fahrzeugarten Pkw, Motorrad
(Krad), leichte Nutzfahrzeuge (lNfz), schwere Nutzfahrzeuge ohne Busse (sNoB) und Busse
(Bus) aufgelöst. Um die Immissionsbelastung in der als Verdachtsfall von der Stadt Aachen
gemeldeten Heinrichsallee zu berechnen, wurde das Modell LASAT verwendet. In der
Tabelle 3.3/1 sind die berechneten NO2-Gesamtimmissionen als Jahresmittelwerte
zusammengefasst.
53
BR Köln - Luftreinhalteplan Aachen 1. Fortschreibung 2015 – Stand 08.2015
Tab. 3.3/1: Zusammenstellung der von der Stadt Aachen als Verdachtsfälle gemeldeten
Straßenabschnitte, für die eine Überschreitung des EU-Grenzwertes für NO2-Jahresmittelwerte angenommen werden muss.
Straßenabschnitt
NO2Jahresmittel
2011
[µg/m³]
Straßenabschnitt
Berechnung
NO2-Jahresmittel
2011
[µg/m³]
Berechnung
Adalbertsteinweg 95-121
46
Peterstraße 71-87,
Hansemannplatz
47
Adalbertsteinweg 263-279
42
Roermonder Straße 10-28
36
Alt Haarener Straße 10-40
52
Rolandstraße/ Krefelder
Straße
42
Alt Haarener Straße 125-151
43
Römerstraße 25-41
41
Boxgraben 51-59
47
Theaterstraße 15-21
45
Heinrichsalle 12-44
46
Theaterstraße 69-106
47
42
Trierer Straße 4-14
42
Jülicher Straße 2-10
45
Von-Coels-Straße 2-16
45
Jülicher Straße 47-77
48
Von-Coels-Straße 183-199
40
Junkerstraße 36-60
44
Joseph-von-Görres-Straße
52-56
54
BR Köln - Luftreinhalteplan Aachen 1. Fortschreibung 2015 – Stand 08.2015
.
Abb. 3.3/1:
Lage der Messstellen und einige der von der Stadt Aachen gemeldeten repräsentativen
Straßenabschnitte, deren Belastungssituation mittels Modellierung ermittelt wurde
In Abb. 3.3/1 sind die beiden Messstationen AAST und VACW, die Hintergrundmessstation
AABU sowie die ausgewählte räumlich, repräsentative Straßenabschnitte dargestellt.
55
BR Köln - Luftreinhalteplan Aachen 1. Fortschreibung 2015 – Stand 08.2015
Abb. 3.3/2 und Abb. 3.3/3 zeigen die Belastungsanteile der verschiedenen Emissionsquellen
an den beiden Messstellen Adalbertsteinweg bzw. Wilhelmstraße. Die Verursacheranteile
werden hier als NOX und nicht, wie sonst für Immissionen üblich als NO2 angegeben, da es
sich bei den Eingangsdaten der Berechnungen auch um Emissionen (angegeben als NOX)
handelt. Dies ist in diesem Fall nicht anders möglich, da es keinen konstanten Faktor für die
Anteile von NO2 in NOX gibt (vgl. Kap. 3.2.1). In den Abb. 3.3/4 bis 3.3/10 sind zusätzlich
die Ergebnisse der rechnerischen Ursachenanalyse für einige der von der Stadt Aachen als
„Verdachtsfälle“ gemeldeten Straßenabschnitte dargestellt. Hauptquelle der StickstoffoxidBelastung in Aachen ist an allen untersuchten Straßenabschnitten der Straßenverkehr.
Adalbertsteinweg
PKW 21 %
reg. Hintergrund 27 %
Pkw
sNoB 10 %
sNoB
lNfz
Schiene 1 %
Bus
Krad
Kfz urban
Industrie
HUK 8 %
lNfz 2 %
Offroad
HuK
Offroad ≈1 %
Schiene
Industrie ≈1 %
Flug
Kfz urban 3 %
Abb. 3.3/2:
regionaler Hintergrund
Krad < 1 %
Bus 26 %
Zusammensetzung der NOX-Immissionen an der Messstation Adalbertsteinweg (2011).
Rot: Immissionsanteil der Busflotte (3,4 % des Verkehrsaufkommens)
Pkw = Personenkraftwagen
Bus = Busse
sNoB = schwere Nutzfahrzeuge ohne Busse
lNfz = leichte Nutzfahrzeuge
Krad = Motorräder
Offroad = Emissionen von z.B. Baumaschinen, Land- und Forstwirtschaft
Kfz urban = verkehrsbedingte Immissionen im Umfeld des untersuchten Straßenabschnittes
HuK = Hausbrand und Kleinfeuerungen Schiene = Schienenverkehr Flug = Flugverkehr
56
BR Köln - Luftreinhalteplan Aachen 1. Fortschreibung 2015 – Stand 08.2015
Wilhelmstraße
PKW 35 %
reg. Hintergrund 28 %
Pkw
sNoB
lNfz
Bus
Schiene 1 %
Krad
Kfz urban
Industrie
HUK 9 %
Offroad
Offroad
≈1 %
HuK
Industrie ≈ 1 %
Schiene
sNoB 12 %
Kfz urban 4 %
Krad < 1 %
regionaler Hintergrund
Bus 6 %
Abb. 3.3/3:
Flug
lNfz 3 %
Zusammensetzung der NOX-Immissionen an der Messstation Wilhelmstraße (2011).
Rot: Immissionsanteil der Busflotte (0,6 % des Verkehrsaufkommens).
Peterstraße 71-87, Hansemannplatz
Pkw
sNoB
lNfz
Bus
Krad
Kfz urban
Industrie
Offroad
HuK
Schiene
Flug
regionaler Hintergrund
Abb. 3.3/4:
Zusammensetzung der NOX-Immissionen am „Verdachtsfall“ Peterstraße (2011).
Rot: Immissionsanteil der Busflotte (7,3 % des Verkehrsaufkommens).
57
BR Köln - Luftreinhalteplan Aachen 1. Fortschreibung 2015 – Stand 08.2015
Heinrichsalle 12-44
Pkw
sNoB
lNfz
Bus
Krad
Kfz urban
Industrie
Offroad
HuK
Schiene
Flug
regionaler Hintergrund
Abb. 3.3/5:
Zusammensetzung der NOX-Immissionen am „Verdachtsfall“ Heinrichsallee (2011).
Rot: Immissionsanteil der Busflotte (3,3 % des Verkehrsaufkommens).
Theaterstraße 69-106
Pkw
sNoB
lNfz
Bus
Krad
Kfz urban
Industrie
Offroad
HuK
Schiene
Flug
regionaler Hintergrund
Abb. 3.3/6 :
Zusammensetzung der NOX-Immissionen am „Verdachtsfall“ Theaterstraße (2011).
Rot: Immissionsanteil der Busflotte (1,1 % des Verkehrsaufkommens).
58
BR Köln - Luftreinhalteplan Aachen 1. Fortschreibung 2015 – Stand 08.2015
Alt Haarener Straße 10-40
Pkw
sNoB
lNfz
Bus
Krad
Kfz urban
Industrie
Offroad
HuK
Schiene
Flug
regionaler Hintergrund
Abb. 3.3/7:
Zusammensetzung der NOX-Immissionen am „Verdachtsfall“ Alt Haarener Str. (2011).
Rot: Immissionsanteil der Busflotte (1,5 % des Verkehrsaufkommens).
Römerstraße 25-41
Pkw
sNoB
lNfz
Bus
Krad
Kfz urban
Industrie
Offroad
HuK
Schiene
Flug
regionaler Hintergrund
Abb. 3.3/8:
Zusammensetzung der NOX-Immissionen am „Verdachtsfall“ Römerstraße (2011).
Rot: Immissionsanteil der Busflotte (2,7 % des Verkehrsaufkommens).
59
BR Köln - Luftreinhalteplan Aachen 1. Fortschreibung 2015 – Stand 08.2015
Boxgraben 51-59
Pkw
sNoB
lNfz
Bus
Krad
Kfz urban
Industrie
Offroad
HuK
Schiene
Flug
regionaler Hintergrund
Abb. 3.3/9:
Zusammensetzung der NOX-Immissionen am „Verdachtsfall“ Boxgraben (2011).
Rot: Immissionsanteil der Busflotte (1,3 % des Verkehrsaufkommens).
Jülicher Straße 47-77
Pkw
sNoB
lNfz
Bus
Krad
Kfz urban
Industrie
Offroad
HuK
Schiene
Flug
regionaler Hintergrund
Abb. 3.3/10:
Zusammensetzung der NOX-Immissionen am „Verdachtsfall“ Jülicher Straße (2011).
Rot: Immissionsanteil der Busflotte ( 1,7 % des Verkehrsaufkommens).
60
BR Köln - Luftreinhalteplan Aachen 1. Fortschreibung 2015 – Stand 08.2015
Der EU-weit gültige Grenzwert für NO2 von 40 µg/m³ muss seit 2010 eingehalten werden.
Dieser Wert wurde an den Messstationen Adalbertsteinweg (AAST) und Wilhelmstraße
(VACW) deutlich überschritten. Auch die Berechnungen für die Verdachtsfälle (Tab. 3.3/1)
weisen auf potentielle Überschreitungssituationen hin. Nur an zwei der als Verdachtsfälle
eingestuften Straßenabschnitten (Roermonder Straße, Von-Coels-Straße 183-199) lassen die
Berechnungen im Jahresmittel mit großer Wahrscheinlichkeit die Einhaltung der NO2Grenzwerte erwarten.
Vergleicht man die Ergebnisse mit den Berechnungen des Ingenieurbüros IVU18 für den
Vorgängerplan, so ist die NO2-Belastung in der Alt-Haarener Straße von 48,7 auf 52 µg/m3
um rund 3 µg/m3 gestiegen. Die Ursache liegt in dem um rund 3.000 Fahrzeuge/Tag höheren
DTV-Wert (durchschnittlicher täglicher Verkehr) im Vergleich zum Bezugsjahr 2006. Auch
für den Abschnitt Von-Coels-Straße 2-16 wurde eine um rund 2 µg/m3 höhere NO2-Belastung
berechnet. Auch hier hat sich der DTV-Wert um rund 5.000 Fahrzeuge/Tag erhöht.
Eine zusammenfassende Darstellung von verschiedenen immissionsseitigen Verursacheranalysen findet sich zusätzlich in Tabelle 3.3/2 und Abb. 3.3/11. Die immissionsseitigen
Verursacheranalysen ergeben folgendes Bild: An der Messstation Wilhelmstraße (VACW)
trägt der Straßenverkehr (lokal+urban) einen Anteil von rund 60 % zur messbaren
Gesamtbelastung (Immission) mit NOX bei. Die Anteile der verschiedenen Fahrzeuggruppen
betragen für die Pkw 35 %, schwere Nutzfahrzeuge ohne ÖPNV-Busse (sNoB) 12 %, leichte
Nutfahrzeuge (lNfz) 3 % und Busse 6 %. Der regionale Hintergrund trägt ebenfalls einen
Anteil von 28 % zur Belastung bei. Die Kleinfeuerungsanlagen (HuK) verursachen etwa 9 %
der NOX-Belastung. Alle anderen Verursacher, darunter die Industrie, leisten keine
signifikanten Beiträge zu der an der Wilhelmstraße gemessenen NOX-Belastung.
Die Situation an der Messstation im Adalbertsteinweg (AAST) ist vergleichbar: Die
Emissionen des Straßenverkehr Kfz (lokal+urban) tragen einen Anteil von 62 % zur
messbaren NOX-Immission bei. Auffallend ist, dass am Adalbertsteinweg die ÖPNV-Busse
mit 26 % den höchsten Beitrag zu den Immissionen leisten. Die Anteile der anderen
Fahrzeuggruppen verteilen sich folgendermaßen: der Pkw 21 %, sNoB 10 % und lNfz 2 %.
Hinzu kommt der allgemein in Aachen vorliegende Beitrag des (anderswo fahrenden) urbanen
Kfz-Verkehrs von 3 %. Der Anteil des regionalen Hintergrunds beträgt 27 % und der Anteil
der Kleinfeuerungsanlagen (HuK) 8 %.
18
Diegmann, V. et. al., 2008. Endbericht: Modellrechnungen zur Verursacheranalyse für den LRP Aachen. IVU
Umwelt GmbH, Freiburg.
61
BR Köln - Luftreinhalteplan Aachen 1. Fortschreibung 2015 – Stand 08.2015
Wie in der Wilhelmstraße tragen die anderen Verursacher auch am Adalbertsteinweg nicht
signifikant zur hier messbaren NOX-Belastung bei.
Tab. 3.3/2: Prozentuale Anteile der verschiedenen Verursachergruppen an den NOX-Immissionen in den
untersuchten Straßenabschnitten.
Verursachergruppe
Alt
Haarener
Straße
Boxgraben
Jülicher
Straße
Peterstr. / Rolandstr.Hanse/
mannplat Krefelderz
straße
Adalbertsteinweg
Wilhelmstraße
PKW
21%
35%
30%
34%
25%
15%
34%
sNoB
10%
12%
21%
9%
23%
6%
14%
lNfz
2%
3%
3%
3%
2%
1%
3%
BUS
26%
6%
14%
13%
12%
38%
2%
KRAD
<1%
<1%
<1%
<1%
<1%
<1%
<1%
Kfz urban
3%
4%
3%
3%
3%
3%
4%
Industrie
1%
1%
2%
1%
2%
2%
2%
Offroad
1%
1%
1%
1%
1%
1%
1%
HuK
8%
9%
5%
7%
8%
8%
8%
Schiene
1%
1%
0%
2%
1%
1%
1%
Flug
0%
0%
0%
0%
0%
0%
0%
Reg.Hintergrund
27%
28%
21%
26%
24%
25%
31%
Gesamt
100%
100%
100%
100%
100%
100%
100%
Die Analyse von anderen repräsentativen Straßenabschnitte (von der Stadt Aachen vormals
als Verdachtsfälle gemeldet und vom LANUV analysiert) zeigt ein ähnliches Bild wie für die
LANUV-Messstationen:
Der Anteil des vom lokal auftretenden Verkehrs (lokal) beträgt zwischen 53-68 %.
Bemerkenswert ist der relativ hohe Anteil der ÖPNV-Busse an den verkehrsbedingten NOXImmissionen, der in der Peterstraße 38 % erreicht.
Emissionsseitig wurde für diesen Staßenabschnitt festgestellt, dass hier die ÖPNV-Busse bei
einem Anteil von nur 3,4 % des Verkehrsaufkommens einen Anteil von 63 % der lokal vom
Verkehr verursachten NOX-Emissionen beitragen.
62
BR Köln - Luftreinhalteplan Aachen 1. Fortschreibung 2015 – Stand 08.2015
Der immissionsseitige Anteil der Busse liegt bei den übrigen als „Verdachtsfälle“
eingestuften Straßen zwischen 2 % (Rolandstraße/Krefelder Straße) und 14 % (Alt Haarener
Straße). Auffallend ist auch der Anteil der sNoB in der Jülicher Straße (23 %) und in der Alt
Haarener Straße (21 %). Der nicht lokal verursachte Straßenverkehr (Kfz urban) trägt jeweils
zwischen 3-4 % zu den vorliegenden Immissionen bei. Die Anteile der Industrie, Offroad-,
Schienen- und Flugverkehrs sind vernachlässigbar. Dagegen beträgt der Anteil der
Kleinfeuerungsanlagen zwischen 5-8 %. Die Anteile des regionalen Hintergrundes betragen in
den hier untersuchten Straßenabschnitten 21-31 %.
Abb. 3.3/11
Prozentuale Beiträge der verschiedenen Verursachergruppen sowie des regionalen
Hintergrunds für die NOX-Belastung für repräsentative Straßenabschnitte in Aachen
und die beiden Messstationen AAST = Adalbertsteinweg; VACW = Wilhelmstraße
Fazit:
Der ab 2010 gültige Grenzwert für den Jahresmittelwert für NO2 von 40 µg/m³ wurde an den
Messstationen AAST und VACW auch in den Jahren 2011-2014 weiterhin deutlich
überschritten. Auch für viele der zusätzlich analysierten Straßenabschnitte zeigen die
Ergebnisse eine Überschreitungssituation an. Somit handelt es sich in der Aachener
63
BR Köln - Luftreinhalteplan Aachen 1. Fortschreibung 2015 – Stand 08.2015
Innenstadt nicht um punktuelle Belastungen einzelner Messstellen, sondern es ist von einer
flächigen Belastungssituation auszugehen.
Die Hauptverursacher für die Stickstoffoxid-Gesamtbelastung an den betrachteten Punkten
sind der lokale Kfz-Verkehr mit 53-68 % und der regionale Hintergrund mit 21-31 %.
Besonders auffallend ist sowohl an der Messstelle Adalbertsteinweg (26 %) als auch beim
„Verdachtsfall“ Peterstraße/Hansemannplatz (38 %) der hohe und deutlich überproportionale
Belastungsanteil, der durch den ÖPNV (Busse) verursacht wird sowie die Gruppe der
schweren Nutzfahrzeuge (ohne Busse, sNoB) in der Jülicher Straße (23 %) und in der Alt
Haarener Straße (23 %).
4.
Voraussichtliche Entwicklung der Belastung im LRP-Gebiet
Aachen
Im Jahr 2011 (Referenzjahr) wurde der NO2-Grenzwert am Adalbertsteinweg (AAST) und in
der Wilhelmstraße (VACW) mit 48 bzw. 52 µg/m3 weiterhin deutlich überschritten. Diese
Überschreitungen dauerten in den Jahren 2012 und 2014 an beiden Messstandorten an. Es ist
nicht davon auszugehen, dass der NO2-Grenzwert an den beiden Messpunkten sowie an den
als Verdachtsfälle gemeldeten Straßenabschnitten ohne zusätzliche Maßnahmen in den
nächsten Jahren eingehalten werden wird.
Der Gesetzgeber sieht vor (39. BImSchV, §27 Abs. 2), dass der Zeitraum einer
Nichteinhaltung von Grenzwerten so kurz wie möglich gehalten werden muss. Um diese
Vorgaben zu erfüllen, wird die Fortschreibung des bestehenden Luftreinhalteplanes und die
Ergreifung weiterer sofortiger Maßnahmen notwendig. Diese festgelegten Maßnahmen
werden in Kapitel 5 dargestellt. Die dadurch zu erwartenden Immissionssenkungen, aber auch
die Immissionssenkungen, die durch planunabhängige Maßnahmen (z.B. Flottenerneuerung
bei den Kfz) erfolgen, werden im Kapitel 6 dargestellt.
64
BR Köln - Luftreinhalteplan Aachen 1. Fortschreibung 2015 – Stand 08.2015
5.
Maßnahmen der Luftreinhalteplanung
5.1
Grundlagen
Bei der Aufstellung eines Luftreinhalteplans hat die zuständige Behörde die erforderlichen
Maßnahmen zur dauerhaften Verminderung von Luftverunreinigungen festzulegen (§ 47
Abs. 1 BImSchG). Die Maßnahmen müssen geeignet sein, den Zeitraum der Überschreitung
von bereits einzuhaltenden Immissionsgrenzwerten so kurz wie möglich zu halten. Nach § 47
Abs. 4 BImSchG sind die Maßnahmen entsprechend des Verursacheranteils und unter
Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit zu wählen und gegen alle Emittenten zu
richten, die zum Überschreiten der Immissionsgrenzwerte oder in einem Untersuchungsgebiet
im Sinne des § 44 Abs. 2 BImSchG zu sonstigen schädlichen Umwelteinwirkungen beitragen.
Zur Erfüllung der Ziele eines wirksamen Luftreinhalteplans sind der zuständigen
Bezirksregierung in zwei Bereichen hoheitlich durchsetzbare Instrumente an die Hand
gegeben. Dies sind zum einen Anordnungen gegenüber industriellen Verursachern, soweit die
Zuständigkeit der staatlichen Überwachungsbehörde reicht (§§ 17, 20 und 24 BImSchG), und
zum anderen Verkehrsbeschränkungen (§ 40 Abs. 1 BImSchG i. V. m. der Straßenverkehrsordnung - StVO). In Aachen hat sich der Straßenverkehr als Hauptverursacher der NO2Belastung herauskristallisiert, so dass sich die Maßnahmen des Luftreinhalteplanes in erster
Linie an diese Verursachergruppe richten.
Zur Festlegung straßenverkehrlicher Maßnahmen im Luftreinhalteplan muss die Bezirksregierung das Einvernehmen der zuständigen Straßenbau- bzw. Straßen-verkehrsbehörde
einholen (§ 47 Abs. 4 S. 2 BImSchG). Eine Weigerung, das Einvernehmen zu erteilen, kann
ausschließlich aus fachlichen (straßenbau- bzw. straßenverkehrlichen) Gründen erfolgen;
ökonomische Gesichtspunkte oder kommunal-entwicklungspolitische Gründe sind hierbei
unbeachtlich. Schließlich sind die zuständigen Straßenverkehrsbehörden zur Durchsetzung
der Maßnahmen entsprechend den Vorgaben des Luftreinhalteplanes verpflichtet.
Verkehrliches Einvernehmen
Gemäß § 47 Abs. 4 S. 2 BImSchG sind Maßnahmen im Straßenverkehr im Einvernehmen mit
den zuständigen Straßenbau- und Straßenverkehrsbehörden festzulegen. Da es sich insoweit
um eine notwendige Wirksamkeitsvoraussetzung handelt, muss das verkehrliche
Einvernehmen vor dem Inkrafttreten eines Luftreinhalteplans vorliegen.
Mit Schreiben vom 27.07.2015 hat die Bezirksregierung Köln die Stadt Aachen um Erteilung
des verkehrlichen Einvernehmens für die Einrichtung der Umweltzonen gebeten.
Dieses hat die Stadt Aachen mit Schreiben vom 05.08.2015 mit der Maßgabe erteilt, dass die
Umweltzone in Aachen erst und nur dann eingerichtet wird, wenn das Bundes65
BR Köln - Luftreinhalteplan Aachen 1. Fortschreibung 2015 – Stand 08.2015
Umweltministerium und die EU-Kommission eine Umweltzone als Maßnahme des
Luftreinhalteplans Aachen für notwendig bzw. unerlässlich erachten und das Zusatzpaket der
Stadt Aachen nicht als Alternative hierzu akzeptieren, (vgl. Kap. 5.3.8 Einrichtung einer
Umweltzone).
Zu den übrigen Maßnahmen haben die zuständigen Gremien der Stadt, Betriebe, Verbände
und Unternehmen, soweit erforderlich, entsprechende Beschlüsse gefasst bzw. werden diese
fassen.
Neben hoheitlich durchsetzbaren Maßnahmen können weitere Mittel zur Luftqualitätsverbesserung eingesetzt werden. Die von nachgewiesener Luftschadstoffbelastung
betroffene Stadt Aachen ist damit nicht frei in ihrer Entscheidung, ob sie Schadstoff
mindernde Maßnahmen ergreift oder nicht. Vielmehr ist sie im Rahmen ihrer kommunalen
Möglichkeiten verpflichtet, alle geeigneten Maßnahmen zu ergreifen, die zu einer
Reduzierung der Luftschadstoffbelastung führen und zwar unabhängig von der Existenz eines
Luftreinhalteplans. Unterlässt es die Kommune, dieser Verpflichtung nachzukommen,
entsteht für betroffene Bürgerinnen und Bürger bei gesundheitsrelevanten
Grenzwertüberschreitungen ein gerichtlich durchsetzbarer Rechtsanspruch auf das Eingreifen
der Kommune. Sie muss dann unter mehreren rechtlich möglichen – geeigneten und
verhältnismäßigen – Maßnahmen eine Auswahl treffen.
Der Luftreinhalteplan stellt seiner Rechtsnatur nach ein Regelwerk dar, das sich am ehesten
mit Verwaltungsvorschriften vergleichen lässt19. Seine Bindungswirkung erstreckt sich auf die
Behörden sämtlicher Träger öffentlicher Belange (Bundes- und Landesbehörden, Gemeinden
und alle anderen öffentlich-rechtliche Personen). Nach § 47 Abs. 6 S. 1 BImSchG sind die
zuständigen Behörden gesetzlich verpflichtet, die im Luftreinhalteplan festgelegten
Maßnahmen durch Anordnungen und sonstige Entscheidungen (z. B. Genehmigungen,
Untersagungen, Nebenbestimmungen) durchzusetzen. Für den Bereich des Straßenverkehrs
ergibt sich die Umsetzungspflicht der Straßenverkehrsbehörden aus § 40 Abs. 1 S. 1
BImSchG. Den Straßenverkehrsbehörden steht bei der Umsetzung der im Luftreinhalteplan
festgelegten Maßnahmen kein Ermessen zu. Der integrative, verschiedene Umweltschadstoffe
und Verursachungsbeiträge berücksichtigende Ansatz des Luftreinhalteplanes würde
verhindert, wenn einzelne Behörden nach eigenem Ermessen20 entscheiden könnten, ob und in
welcher Weise sie den Plan befolgen. Für planungsrechtliche Festlegungen (z. B.
Bebauungspläne, Planfeststellungen) gilt gemäß § 47 Abs. 6 S. 2 BImSchG, dass die
Vorgaben des Luftreinhalteplanes von den Behörden in Betracht zu ziehen sind. Sie müssen
also im jeweiligen Entscheidungsprozess berücksichtigt werden und gebieten eine Abwägung
19 .
20
vgl. BVerwG, Beschl. v. 29.03.2007 – 7 C 9.06; OVG NRW, Beschl. v. 25.01.2011 – 8 A 2751/09
vgl. OVG NRW, Beschl. v. 25.01.2011 – 8 A 2751/09
66
BR Köln - Luftreinhalteplan Aachen 1. Fortschreibung 2015 – Stand 08.2015
mit anderweitigen öffentlichen und privaten Belangen. Dabei sind dem Abwägungsspielraum
nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts dann Grenzen gesetzt, wenn mit den
Mitteln der Luftreinhalteplanung eine Lösung der durch das Planverfahren ausgelösten
Konflikte nicht möglich ist. In diesem Fall ist die Einhaltung der für die Luftschadstoffe
geltenden Grenzwerte innerhalb des Planverfahrens zu lösen. Eine Verlagerung der
Konfliktlösung auf die Luftreinhalteplanung kommt dann nicht mehr in Betracht. Die
Verlagerung führt in einem solchen Fall dazu, dass das Planverfahren rechtlich angreifbar
wird21.
Die Bürgerinnen und Bürger selbst werden durch den Luftreinhalteplan nicht unmittelbar
verpflichtet. Sie können aber infolge des Luftreinhalteplanes zu Adressaten konkreter
Pflichten werden, wenn die zuständigen Behörden in Umsetzung der im Luftreinhalteplan
festgesetzten Maßnahmen verbindliche Anordnungen treffen, z. B. durch die Aufstellung von
Verkehrszeichen im Rahmen der Einrichtung einer Umweltzone.
5.2
Übersicht der Maßnahmen zur Verbesserung Luftqualität
Übergeordnete planerische Ansätze ( 4 Maßnahmen )
MÜ1
Übernahme der Luftreinhalteplan-Maßnahmen in den Verkehrsentwicklungsplan
(VEP)
MÜ2
MÜ3
Beteiligung der Stadt Aachen an der regionalen Verkehrsentwicklung
Verbesserung der städtebaulichen Bedingungen für umweltfreundliche Verkehrsmittel
innerhalb des Alleenrings im Innenstadtkonzept
MÜ4 Bau / Vorhaltung von Umwelt-Trassen (Rad, ÖPNV) einschließlich Brücke Campus
West bei Campusentwicklung
Mobilitätsmanagement ( 7 Maßnahmen )
MM1 Einführung von Parkraumbewirtschaftung, Job-Ticket/Firmen-Ticket oder luftreinhaltungsorientierten Mobilitätskonzepten bei Landesbehörden wie Justizzentrum,
Finanzzentrum, Bezirksregierung etc.
MM2
MM3
MM4
MM5
MM6
21
Mobilitätskonzept für die Katholische Hochschule (KatHo Aachen)
Mobilitätskonzepte für Aachener Unternehmen
Umsteigerkampagne „Aachen clever mobil“
Attraktivierung Pendlerportal
Pilotprojekt „Einführung Multimodales Jobticket“ (eMoVe)
vgl. BVerwG, Beschl. v. 29.03.2007 – 7 C 9.06
67
BR Köln - Luftreinhalteplan Aachen 1. Fortschreibung 2015 – Stand 08.2015
Fahrzeuge / Fuhrpark ( 4 Maßnahmen )
MF1 Elektromobile Leitflotte bei der STAWAG
MF2 Mobilitätsoptimierung Stadtverwaltung Aachen (ecolibro)
MF3 Optimierung städtischer Fuhrpark (Fahrzeugtechnik)
MF4 Innovationsstrategie ASEAG-Busflotte (und Subunternehmen)
Radverkehr ( 5 Maßnahmen )
MR1
MR2
MR3
MR4
Unterstützung des Fahrradverleihsystems veloCITY
Erhalt / Neubau Radstation HBF
Ausbau Radwegenetz
Stellplatzkonzept Radverkehr
MR5 Mit dem Fahrrad zum Einkaufen
Bus & Bahn ( 10 Maßnahmen )
MB1 Umsetzung Busnetzkonzept 2015+
MB2 Konzept „Mobilitätsverbund Aachen“
MB3 Optimierung Kommunikation / Information im Bereich ÖPNV
MB4 Umsteigergewinnung an der neuen Direktverbindung Heinsberg – Aachen
MB5
MB6
MB7
MB8
Ausbau Euregiobahn
Attraktivitätssteigerung für die Bahnhaltepunkte Eilendorf und AC-West
Citizens Rail
Grenzen abbauen in der Euregio Maas-Rhein
MB9 Tarifkooperation AVV / VRS
MB10 Förderung umweltfreundlicher Fahrzeuge
Optimierung PKW-Verkehr ( 2 Maßnahmen )
MP1
Mobilitätsmaßnahmen in den Kurgebieten (gemäß Anforderungen der Bezirksregierung)
MP2 Minimierung der Parksuchverkehre
Sonstige Maßnahmen ( 4 Maßnahmen )
S1
S2
Mehr Grün (Bäume) in der Stadt
Einsatz emissionsarmer Baumaschinen bei städt. Vorhaben (incl. Vorhaben städtischer
S3
Tochterunternehmen)
P&R-Kampagne für Tage mit hoher Luftverschmutzung
Einrichtung einer Umweltzone
68
BR Köln - Luftreinhalteplan Aachen 1. Fortschreibung 2015 – Stand 08.2015
5.3
Beschreibung der Maßnahmen
Nachfolgend werden die einzelnen Maßnahmen detailliert vorgestellt und die jeweilige
Zielgruppe, die angesprochenen Akteure sowie einige Rahmendaten der Projekte benannt. Bei
diesem Maßnahmenkatalog handelt es sich um eine „offene Liste“, d.h. der Katalog ist nicht
abschließend, sondern kann fortlaufend nach Bedarf aktualisiert, ergänzt und fortgeschrieben
werden.
Die Maßnahmen dieser Fortschreibung des Luftreinhalteplanes sind neu strukturiert worden.
In den Maßnahmenblättern finden sich Hinweise darauf, ob es sich um neue Maßnahmen oder
die Fortschreibung von Maßnahmen handelt, die auch schon im Luftreinhalte- und Aktionsplan 2009 (unter anderer Nummerierung) enthalten waren. Darüber hinaus findet sich auf der
Homepage der Stadt Aachen ein Bericht zur Überleitung der im Luftreinhalte- und
Aktionsplan 2009 verankerten Maßnahmen M1 bis M33 (und E1 bis E6) in die neue
Maßnahmenstruktur der Fortschreibung des Luftreinhalteplanes 2015 kombiniert mit einem
Kurzbericht über Stand und Fortführung von (Dauer-)Maßnahmen des LRP 2009.
69
BR Köln - Luftreinhalteplan Aachen 1. Fortschreibung 2015 – Stand 08.2015
5.3.1 Übergeordnete planerische Maßnahmen (MÜ)
Luftreinhalteplan Aachen 2015, Maßnahmenblatt, Stand: 15.09.2014
Handlungsfeld
Kurztitel
verantwortlich
Mitwirkende
Geplante Umsetzung
Stadt Aachen, FB 61/30, FB 36/40
Maßnahmen Nr.
MOBILITÄT
MÜ1
Übergeordnete planerische
Maßnahmen Nr. alt
NEUE MASSNAHME
22
Ansätze
Übernahme der Luftreinhalteplan-Maßnahmen in den
Verkehrsentwicklungsplan (VEP)
Stadt Aachen, Verkehrsmanagement (FB 61/30, Herr Langweg)
Koordinierungsgruppe VEP Stadt Aachen
Nov. 2015
Projektbeschreibung
Es handelt sich um eine übergeordnete, strategische Maßnahme.
Derzeit wird der Verkehrsentwicklungsplan Aachen (VEP) neu aufgestellt. Dabei werden im dritten Schritt, der für
2015 angesetzt ist, konkrete Maßnahmen in Handlungsprogrammen beschrieben und mit benötigten Ressourcen
hinterlegt.
Die Maßnahmen des Luftreinhalteplanes werden im Zuge der Aufstellung dieser Handlungsprogramme den
inhaltlich beratenden Fachkommissionen und dem beschließenden Mobilitätsausschuss in besonderer Weise zur
Sicherstellung der emissionsbezogenen Ziele zur Umsetzung empfohlen.
Die Handlungsprogramme werden dem Mobilitätsausschuss zum Beschluss vorgelegt.
Zielgruppe
Stadtverwaltung und Kommunalpolitik
Erwartete Umwelt- und Verkehrseffekte
Diese werden auf Ebene der anderen Maßnahmen quantifiziert
Die Effekte der Maßnahme können wie folgt nachgewiesen werden:
Überprüfung der Maßnahmen der Handlungsprogramme
Investitionskosten
(einmalige Kosten)
Betriebskosten
(lfd. Kosten)
Personalaufwand
(Mögliche) Förderung
Stand der Umsetzung
Anlagen / Links
Keine
Keine
Bei Partner Stadt Aachen
h/Mon
Keine
bei Einrichtung: 20 h im Betrieb:
-
Der Prozess zum VEP Aachen läuft seit Herbst 2012. Im Januar 2014 wurde die Vision
Mobilität 2050 von der Politik beschlossen. Es ist geplant, die Mobilitätsstrategie 2030
mit den strategischen Zielen und Handlungsfeldern im Januar 2015 zum Beschluss
vorzulegen. Im Herbst 2014 wird mit der Erarbeitung der Handlungsprogramme
begonnen.
Unterlagen zum VEP sind unter www.aachen.de/vep verfügbar.
22
hier sind alte Maßnahmen Nr. aus dem Luftreinhalteplan 2009 aufgeführt, die Basis für die Fortführung oder Entwicklung der neuen
Maßnahme sind und/oder auch nur teilweise inhaltliche Verknüpfungspunkte zur neuen Maßnahme haben.
70
BR Köln - Luftreinhalteplan Aachen 1. Fortschreibung 2015 – Stand 08.2015
Luftreinhalteplan Aachen 2015, Maßnahmenblatt, Stand: 17.09.2014
Handlungsfeld
Kurztitel
verantwortlich
Mitwirkende
Geplante Umsetzung
Stadt Aachen, FB 61/30 & FB 36/40
Maßnahmen Nr.
MOBILITÄT
Übergeordnete planerische
Maßnahmen Nr. alt
23
Ansätze
Beteiligung der Stadt Aachen an der regionalen
Verkehrsentwicklung
MÜ2
teilw. M 24
(Einbindung der
Region)
Stadt Aachen, Verkehrsmanagement (FB 61/30, Herr Langweg)
Nachbarkommunen, StädteRegion Aachen, Aachener Verkehrsverbund (AVV),
Bezirksregierung Köln, Landesbetrieb Straßen NRW, Provinz Limburg,
deutschsprachige Gemeinschaft
sofort, kontinuierlich fortlaufender Prozess;
Daueraufgabe im Rahmen des Verkehrsentwicklungsplans (VEP)
Projektbeschreibung
Die Stadt Aachen beteiligt sich an Projekten und Prozessen im Bereich des Verkehrs mit regionaler Bedeutung.
Im Rahmen des VEP Aachen stellt die Stadt Aachen diejenigen Aufgaben heraus, für deren erfolgreiche
Umsetzung eine regionale Zusammenarbeit erforderlich oder wesentlich für den Erfolg ist.
Die Stadt Aachen setzt sich bei Gesprächen mit den o.a. Akteuren für eine Verbesserung der
Rahmenbedingungen für einen emissionsarmen Stadtverkehr ein.
Die Stadt Aachen wirkt darauf hin, gemeinsam mit der StädteRegion Aachen und weiteren interessierten
Gebietskörperschaften dauerhaft eine gemeinsame Mobilitätserhebung durchzuführen.
Insbesondere wirkt die Stadt Aachen an der Etablierung einer regionalen Verkehrsentwicklungsplanung im
Rahmen des EU-Vorhabens CIVITAS DYN@MO hin.
Zielgruppe
Benachbarte Kommunen und regionale Akteure
Erwartete Umwelt- und Verkehrseffekte
Diese sind auf dieser Ebene nicht quantifizierbar, sondern müssen im Rahmen konkreter Maßnahmen beziffert
werden.
Die Effekte der Maßnahme können wie folgt nachgewiesen werden:
Indikatoren sind:
• Pkw-Mengen
• Anteil der Autofahrten am ein- und ausfahrenden Verkehr
• Fahrgastzahlen im regionalen Bus- und Schienenverkehr
• Nutzung der P+R-Plätze am Stadtrand
Investitionskosten
Abhängig von konkreten Maßnahmen
(einmalige Kosten)
Betriebskosten
Abhängig von konkreten Maßnahmen
(lfd. Kosten)
Personalaufwand
Bei Partner Stadt Aachen
bei Einrichtung: h im Betrieb: 5 h/Mon
Die Initiierung einer regionalen Verkehrsentwicklungsplanung wird im Rahmen des EU(Mögliche) Förderung
Vorhabens CIVITAS DYNAMO gefördert.
Stand der Umsetzung
Anlagen
Die Maßnahme „regionale Verkehrsentwicklungsplanung“ im Rahmen des EU
Vorhabens CIVITAS DYN@MO befindet sich in der Bearbeitung und läuft bis Nov.
2016.
2011 haben Stadt und StädteRegion eine erste gemeinsame Mobilitätserhebung
durchgeführt. Eine Wiederholung der Erhebung ist im Rahmen eines bundesweiten
Erhebungsdesigns für 2016 oder 2019 geplant.
www.aachen.de/civitas
23
hier sind alte Maßnahmen Nr. aus dem Luftreinhalteplan 2009 aufgeführt, die Basis für die Fortführung oder Entwicklung der neuen
Maßnahme sind und/oder auch nur teilweise inhaltliche Verknüpfungspunkte zur neuen Maßnahme haben.
71
BR Köln - Luftreinhalteplan Aachen 1. Fortschreibung 2015 – Stand 08.2015
Luftreinhalteplan Aachen 2015, Maßnahmenblatt, Stand: 23.09.2014
Handlungsfeld
Kurztitel
verantwortlich
Mitwirkende
Geplante Umsetzung
Stadt Aachen, FB 61/30, FB 36/40
Maßnahmen Nr.
MOBILITÄT,
MÜ3
Übergeordnete planerische
Maßnahmen Nr. alt Teilw. M 19
(verkehrsplan. Maßn.
24
Ansätze
i.d. Innenstadt)
Verbesserung der städtebaulichen Bedingungen für
umweltfreundliche Verkehrsmittel innerhalb des Alleenrings im
Innenstadtkonzept
Stadt Aachen, Verkehrsmanagement (FB 61/30, Herr Müller) in Verbindung mit
Stadterneuerung und Stadtgestaltung (FB 61/50, Frau Helm)
Weitere städtische Dienststellen, Politik, Öffentlichkeit
2015 ff
Projektbeschreibung
Zur städtischen Entwicklung wird das Innenstadtkonzept mit dem Zeithorizont 2022 fortgeschrieben. Darin sind
zahlreiche städtebauliche Vorschläge enthalten, mit denen die Notwendigkeit innerstädtischer, motorisierter
Verkehre reduziert und die Bedingungen für die Entwicklung umweltfreundlicher Fortbewegung verbessert
werden sollen. Das innerstädtische Verkehrsnetz wird in verschiedenen inhaltlichen und zeitlichen Prioritäten
angepasst. Dazu zählen u.a.
a. Umgestaltung des öffentlichen Raumes im Hochschulbereich (z.B. Bustrasse Wüllnerstraße, Claßenstraße)
b. Umgestaltung Kreuzherrenstraße, Lothringerstraße mit Verbesserungen für Radfahrer und Fußgänger
c. Wettbewerbe Bushof und Umfeld, Nikolausviertel (Büchel und Umfeld)
d. Umsetzung des Südausganges am HBF in Richtung Burtscheid
e. Umgestaltung Straßen- und Platzräume im Suermondtviertel (Richardstraße, Martin-Luther-Straße)
f. Gestaltung von Premiumfußwegeverbindungen
Die Maßnahmen sind in das Innenstadtkonzept aufgenommen und müssen planerisch ausgearbeitet werden.
Zielgruppe
Bewohner und Besucher der Innenstadt
Erwartete Umwelt- und Verkehrseffekte
• Reduktion des MIV
• Anstieg des Verkehrsanteils des Umweltverbundes
Die Effekte der Maßnahme können wie folgt nachgewiesen werden:
Anteile der Verkehrsmittelnutzung an verschiedenen Querschnitten im Vorher-nachher-Vergleich
Investitionskosten
(einmalige Kosten)
Betriebskosten
(lfd. Kosten)
Personalaufwand
(Mögliche) Förderung
Stand der Umsetzung
Anlagen / Links
Grobe Schätzung: mehrere Mio. €
Soll getragen werden von: Stadt Aachen, Land NRW
k.A. / derzeit nicht bekannt
k.A. / derzeit nicht bekannt
Städtebauförderung, ÖPNVG NW, GVFG
Abhängig von der Einzelmaßnahme; Gesamtkonzept (Innenstadtkonzept) ist in der
Endabstimmung, einzelne Förderanträge nach Städtebauförderung werden gestellt,
gutachterliche Stellungnahmen für einzelne Vorhaben im Vergabeprozess
http://www.aachen.de/DE/stadt_buerger/planen_bauen/stadtentwicklung/innenstadt/inn
enstadtkonzept_2022/index.html
http://www.aachen.de/DE/stadt_buerger/planen_bauen/stadtentwicklung/innenstadt/inn
enstadtkonzept_2022/stand_aktuell.html
24
hier sind alte Maßnahmen Nr. aus dem Luftreinhalteplan 2009 aufgeführt, die Basis für die Fortführung oder Entwicklung der neuen
Maßnahme sind und/oder auch nur teilweise inhaltliche Verknüpfungspunkte zur neuen Maßnahme haben.
72
BR Köln - Luftreinhalteplan Aachen 1. Fortschreibung 2015 – Stand 08.2015
Luftreinhalteplan Aachen 2015, Maßnahmenblatt, Stand: 23.09.2014
Handlungsfeld
Kurztitel
verantwortlich
Mitwirkende
Geplante Umsetzung
Stadt Aachen, FB 61/30, FB 36/40
Maßnahmen Nr.
MOBILITÄT
MÜ4
Übergeordnete planerische
Maßnahmen Nr. alt M 26 (Campus
25
Planungen)
Ansätze
Bau / Vorhaltung von Umwelt-Trassen (Rad, ÖPNV)
einschließlich Brücke Campus West bei Campusentwicklung
Stadt Aachen, Verkehrsmanagement (FB 61/30, Herr Müller)
Weitere städtische Dienststellen, Bau- und Liegenschaftsbetrieb (BLB), Deutsche Bahn
(DB), RWTH Aachen
Abhängig von Bauleitplanung; Verfahren läuft; Umsetzung in Teilabschnitten ab 2016
Projektbeschreibung
Die Weiterentwicklung des ÖPNV-Systems und der Radverkehrsnutzung soll vor allem im Hochschulbereich
durch den Ausbau möglichst störungsfreier Wegeinfrastruktur auf den Hauptachsen maßgeblich gefördert
werden.
Konkrete Trassenabschnitte befinden sich in der Wüllnerstraße, Intzestraße, auf dem geplanten Campusband im
Campus West sowie im Bereich der Steinbachstraße, des Campusboulevards, der ehemaligen Stiewistraße und
der Pauwelsstraße im Campus Melaten.
Durch Bauleitplanung, Bauordnungsrecht und Straßenplanung werden Trassen vorsorglich gesichert und
anschließend baulich umgesetzt.
Zielgruppe
RWTH-Beschäftigte, Stadt Aachen, Flächen- und Projektentwickler, Studierende
Erwartete Umwelt- und Verkehrseffekte
• Reduktion des MIV
• Anstieg des Verkehrsanteils des Umweltverbundes
Die Effekte der Maßnahme können wie folgt nachgewiesen werden:
• Fahrgastmenge an ausgewählten Querschnitten
• Radverkehrsaufkommen an ausgewählten Querschnitten
Investitionskosten
(einmalige Kosten)
Betriebskosten
(lfd. Kosten)
Personalaufwand
(Mögliche) Förderung
Stand der Umsetzung
Anlagen / Links
Grobe Schätzung: mehrere Mio. Euro
Soll getragen werden von: Stadt, BLB, Land NRW
k.A. / derzeit nicht bekannt
k.A. derzeit nicht bekannt
GVFG, ÖPNVG NW
Ein Grundsatzbeschluss der Politik vom 12.12.2013 liegt vor.
Die Umwelttrasse Pauwelsstraße ist bereits umgesetzt.
http://www.aachen.de/DE/stadt_buerger/planen_bauen/stadtentwicklung/flaechen_wis
senschaft/index.html
http://www.aachen.de/DE/stadt_buerger/planen_bauen/stadtentwicklung/flaechen_wis
senschaft/campus_west/index.html
25
hier sind alte Maßnahmen Nr. aus dem Luftreinhalteplan 2009 aufgeführt, die Basis für die Fortführung oder Entwicklung der neuen
Maßnahme sind und/oder auch nur teilweise inhaltliche Verknüpfungspunkte zur neuen Maßnahme haben.
73
BR Köln - Luftreinhalteplan Aachen 1. Fortschreibung 2015 – Stand 08.2015
5.3.2 Mobilitätsmanagement (MM)
LUFTREINHALTEPLAN AACHEN 2015, Maßnahmenblatt, Stand: 31.07.2015
Stadt Aachen, FB 36/40
Maßnahmen Nr.
Handlungsfeld
MOBILITÄT
Mobilitätsmanagement
Maßnahmen Nr. alt
26
MM1
M 3 (Job-TicketKampagne
Landesliegenschaften /
RWTH)
Kurztitel
Einführung von Parkraumbewirtschaftung, Job-Ticket / FirmenTicket oder luftreinhaltungsorientierten Mobilitätskonzepten bei
sämtlichen Stellen der Landesverwaltung (Landesbehörden/ einrichtungen, -betrieben etc. wie z.B. Justizzentrum, Finanzzentrum, Bezirksregierung) und den Hochschulen in Aachen
verantwortlich
Mitwirkende
Geplante Umsetzung
Bezirksregierung Köln, Land NRW
Bezirksregierung Köln, Land NRW, jeweilige Stelle der Landesverwaltung vor Ort
Schnellstmöglich ab 2015
Projektbeschreibung
Das Land Nordrhein Westfalen ist mit RWTH, FH Aachen, Klinikum, Justizzentrum, Finanzzentrum, BLB, Teilen
der Bezirksregierung und anderen Einrichtungen mit Abstand größter Arbeitgeber in der Stadt Aachen. Die
überwiegende Mehrzahl dieser Einrichtungen liegt zentral und ist mit Bus & Bahn gut erreichbar.
Bereits vor Jahren wurde per Erlass des Landes NRW die Förderung und Stärkung des Umweltverbundes
eingefordert. Fortgeführt wird diese Linie durch den aktuell in Aufstellung befindlichen Klimaschutzplan für
Nordrhein-Westfalen.
Im Rahmen des Luftreinhalteplans (LRP) 2009 konnte die RWTH Aachen mit mehr als 5.000 Beschäftigten nach
intensiven Verhandlungen als neuer Nutzer für das Job-Ticket geworben werden. Sie hat damit einen erheblichen
Beitrag zur Erreichung der damaligen Zielmarke von 10.000 neuen Job-Tickets geleistet. Gelingen konnte diese
nur durch Einführung der Parkraumbewirtschaftung, deren Einnahmen gleichzeitig zur Unterstützung alternativer
Mobilitätsangebote beigetragen haben. Auch mit dem Uniklinikum Aachen (UKA) konnten nach Einführung der
Parkraumbewirtschaftung Vereinbarungen für eine stärkere ÖPNV-Nutzung umgesetzt werden (sog. FirmenTicket; d.h. Abo- oder Monatsticket-Angebote der ASEAG für die Beschäftigten werden vom Arbeitgeber
bezuschusst).
Die Einführung von Parkraumbewirtschaftung und Mobilitätskonzepten bzw. -maßnahmen zur Reduzierung des
MIV zugunsten des Umweltverbundes bei sämtlichen landeseigenen Verwaltungsstellen (Lafdesbehörden, einrichtungen, -betriebe etc.) und den noch nicht eingebundenen Hochschulen in Aachen stellen einen längst
überfälligen Schritt und ein dringend notwendiges Signal dar. Das Land als Träger des Verfahrens zum
Luftreinhalteplan stellt damit nicht nur hohe Anforderungen an die Beteiligten vor Ort selbst, sondern leistet damit
auch einen eigenständigen Beitrag zur Verbesserung der Luftqualität in Aachen leistet. Der vom Land NRW
angestrebte Paradigmenwechsel in Richtung Umweltverbund kann ggf. per Erlass oder durch eine
entsprechende gesetzliche Regelung unterstützt bzw. umgesetzt werden. Die Aufforderung an alle öffentlichen
Verwaltungen, Jobtickets gegebenenfalls in Kombination mit Parkraumbewirtschaftung verstärkt zu nutzen ist
auch ein Maßnahmenvorschlag, auf den sich die Landesregierung im Rahmen des Klimaschutzplanentwurfs
NRW verständigt hat (siehe hier Maßnahme M70) unter
https://www.umwelt.nrw.de/fileadmin/redaktion/PDFs/klima/klimaschutzplan_nrw_klimaschutzklimafolgenanpassung_final.pdf
Zielgruppe
Beschäftigte des Landes NRW, Berufspendler
26
hier sind alte Maßnahmen Nr. aus dem Luftreinhalteplan 2009 aufgeführt, die Basis für die Fortführung oder Entwicklung der neuen
Maßnahme sind und/oder auch nur teilweise inhaltliche Verknüpfungspunkte zur neuen Maßnahme haben.
74
BR Köln - Luftreinhalteplan Aachen 1. Fortschreibung 2015 – Stand 08.2015
Erwartete Umwelt- und Verkehrseffekte
• Die Stadt erwartet bei zeitnhaer und konsequenter Verfolgung der Ziele durch das Land und die
entsprechenden Verwaltungsstellen für die o.g. Institutionen in den nächsten 5 Jahren (2015 bis 2019) ein
Umsteigerpotential von ca. 20 % der Beschäftigten (mind. 800 Arbeitnehmer) vom MIV auf ÖPNV und
Fahrrad
• Verbesserung der Luftqualität durch Einsparung von 2 – 4 Millionen PKW-Kilometer pro Jahr
• Wichtiger Beitrag zu Klimaschutz, Lärmminderung und Gesundheitsschutz
Die Effekte der Maßnahme können wie folgt nachgewiesen werden:
• Erhöhung der Anzahl verkaufter Abo-/Monatskarten (Job-Ticket, Firmen-Ticket)
• davon Anzahl der Umsteiger auf PKW
• eingesparte PKW-Kilometer durch Umsteiger
Investitionskosten
(einmalige Kosten)
Betriebskosten
(lfd. Kosten)
Personalaufwand
(Mögliche) Förderung
Stand der Umsetzung
Anlagen / Links
Grobe Schätzung:
gering; notwendig für die Infrastruktur zur Einführung von Parkraumbewirtschaftung
bei der jeweiligen Landesinstitutionen; dann abhängig von den jeweiligen
Gegebenheiten vor Ort
Soll getragen werden von: Land und/oder den Behörden/Institutionen vor Ort
Grobe Schätzung:
Kosten zur Förderung des Umweltverbundes abhängig vom jeweiligen
Modell/Mobilitätskonzept;
Soll getragen werden von: Land und/oder den Behörden/Institutionen vor Ort
Gegenfinanzierung durch Parkraumbewirtschaftung möglich: es können erhebliche
Einnahmen generiert werden (z.B. bei 1000 Stellplätzen à 30 Euro x 12 Monaten =
360.000 Euro)
k.A. / derzeit nicht abschätzbar
Gegenfinanzierung durch Parkraumbewirtschaftung möglich (s.o. Betriebskosten)
In Vorbereitung; Land / Bezirksregierung wird Verhandlungen mit Landesbehörden vor
Ort aufnehmen; Unterstützung durch Erlass o.ä. des Landes NRW wäre sinnvoll
Keine
75
BR Köln - Luftreinhalteplan Aachen 1. Fortschreibung 2015 – Stand 08.2015
Luftreinhalteplan Aachen 2015, Maßnahmenblatt, Stand: 25.09.2014
Handlungsfeld
Kurztitel
verantwortlich
Mitwirkende
Geplante Umsetzung
MOBILITÄT
Mobilitätsmanagement
Stadt Aachen, FB 36/40 & KatHO Aachen
Maßnahmen Nr.
MM2
Maßnahmen Nr. alt
teilw. M 4 (JobTicket-Kampagne AC
Unternehmen)
27
Mobilitätskonzept für die Katholische Hochschule Aachen
(KatHO Aachen)
Stadt Aachen, Verkehrsmanagement (FB 61/30, Herr Langweg), Stadt Aachen,
Fachbereich Umwelt (FB 36/40, Herr Meiners)
KatHO Aachen, ggf. KatHO NRW, IHK Mobilitätsberater
ab 2014
Projektbeschreibung
Die Katholische Hochschule in Aachen (KatHO Aachen) ist die einzige Hochschule für Soziale Arbeit in der
Region. Sie hat Ihren Sitz an der Robert-Schuman-Straße und liegt damit im Kurgebiet Burtscheid. Die KatHO
Aachen ist eine von vier Abteilungen der Katholischen Hochschule Nordrhein-Westfalen (KatHO NRW: Standorte
Aachen, Köln, Münster, Paderborn). Ihre Rechtsform ist die gemeinnützige Gesellschaft (Katholische
Fachhochschule Gemeinnützige Gesellschaft mbH). Gesellschafter der KatHO NRW sind die (Erz-)Bistümer
Aachen, Essen, Köln, Münster und Paderborn.
An der KatHO NRW sind insgesamt rund 4.800 Studierende eingeschrieben, davon ca. 950 an der KatHO
Aachen. Am Standort Aachen sind ca. 45 festangestellte Mitarbeiter beschäftigt und ca. 60 freie Dozenten.
Insgesamt also rund 100 Beschäftigte; wobei sich das Potential für Job- oder Firmen-Ticket-Nutzung im
Wesentlichen auf die festangestellten Beschäftigten beschränken dürfte.
Zwischen der KatHO Aachen, der Stadt und der ASEAG fanden erste Gespräche zur Erarbeitung nachhaltiger
Mobilitätskonzepte statt. Als Institution mit kirchlichem Hintergrund und sozialem Anspruch setzt die KatHO sich
in besonderer Weise für Nachhaltigkeit und Steigerung der Lebensqualität ein. Der Standort Burtscheid ist zudem
mit Bus & Bahn oder Fahrrad gut erreichbar.
Grundvoraussetzung für die Umsetzung nachhaltiger Mobilitätskonzepte bzw. -maßnahmen zur Reduzierung des
MIV zugunsten des Umweltverbundes ist die Einführung einer Parkraumbewirtschaftung an und um den Standort
Robert-Schumann-Straße. Die KatHO Aachen verfügt aktuell über ca. 20 Stellplätze.
Die KatHO Aachen sollte im Rahmen eines Mobilitätskonzeptes schwerpunktmäßig folgende Maßnahmen prüfen
und nach Möglichkeit umsetzen:
• Einführung von Parkraumbewirtschaftung
• Errichtung hochwertiger Fahrradabstellanlagen / Radbügeln
• Unterstützung der ÖPNV Nutzung seitens Mitarbeitern und Dozenten (Job-Ticket, Firmen-Ticket o.ä).
• sonstige Maßnahmen zur Förderung des Umweltverbundes (Öffentlichkeitsarbeit, Aktionen, Kampagnen
etc.)
Die Einbindung der KatHO Aachen in den Luftreinhalteplan kann einen weiteren Beitrag zur Verbesserung der
lufthygienischen Situation, vor allem für den besonders sensiblen Bereich der Aachener Kurgebiete leisten.
Die KatHO hat in den ersten Gesprächen ein grundsätzliches Interesse zur Mitwirkung signalisiert.
Die KatHO Aachen hat bereits im Spätsommer 2014 mit dem Ausbau komfortabler Fahrradstellplätze begonnen.
Alte Radbügel wurden ausgetauscht; die Zahl der Abstellmöglichkeiten insgesamt wurde erhöht. Bis Jahresende
2014 wird eine hausinterne Mitarbeiterbefragung zum Thema Job-Ticket/Firmen-Ticket stattfinden. Darüber
hinaus bezieht die KatHO einen möglichen Mobilitätsverbund mit der benachbarten FH Aachen zur Nutzung von
Synergieeffekten in ihre Überlegungen mit ein. Insbesondere beim Thema Job-/Firmen-Ticket könnte eine
Zusammenarbeit mit der FH Aachen von Vorteil sein.
Zielgruppe
Beschäftigte der KatHO Aachen
Erwartete Umwelt- und Verkehrseffekte
27
hier sind alte Maßnahmen Nr. aus dem Luftreinhalteplan 2009 aufgeführt, die Basis für die Fortführung oder Entwicklung der neuen
Maßnahme sind und/oder auch nur teilweise inhaltliche Verknüpfungspunkte zur neuen Maßnahme haben.
76
BR Köln - Luftreinhalteplan Aachen 1. Fortschreibung 2015 – Stand 08.2015
•
Die Stadt geht für die nächsten 5 Jahren (2015 bis 2019) von einem Umsteigerpotential von ca. 10 % von
MIV auf ÖPNV und Rad / zu Fuß aus.
• Änderung des Mobilitätsverhaltens der Beschäftigten (ÖPNV, Radverkehr etc.) mit positiver Auswirkung
durch Vorbildfunktion für die Studierenden
• Verbesserung der Luftqualität durch Einsparung von ca. 15.000 bis 35.000 PKW-Kilometer pro Jahr (je nach
Umfang der Einbindung von Gastdozenten)
• Beitrag zum Klimaschutz, zur Lärmminderung und zum Gesundheitsschutz
Die Effekte der Maßnahme können wie folgt nachgewiesen werden:
• Einführung, Ausgestaltung und Umsetzungsgrad des Mobilitätskonzeptes
• Anzahl der verkauften Tickets (Job-Ticket, Firmen-Ticket etc.)
• Anzahl der Umsteiger vom PKW (abgeschätzt / ggf. Umfrage)
• eingesparte PKW-Kilometer durch Umsteiger (rechn. abgeschätzt / ggf. Umfrage)
Investitionskosten
(einmalige Kosten)
Betriebskosten
(lfd. Kosten)
Personalaufwand
(Mögliche) Förderung
Stand der Umsetzung
Anlagen / Links
Grobe Schätzung:
Abhängig von den Gegebenheiten vor Ort
ggf. für Infrastruktur zur Einführung von Parkraumbewirtschaftung und
Radabstellanlagen;
ggf. für Öffentlichkeitsarbeit
ggf. Beteiligung des Arbeitgebers an der Einführung Job-Ticket/Firmen-Ticket
soll getragen werden von: KatHO Aachen oder KatHO NRW
Grobe Schätzung:
abhängig vom Modell / Mobilitätskonzept bzw. der konkreten Maßnahme; eher gering
soll getragen werden von: Arbeitgeber (KatHO)
Gegenfinanzierung durch Parkraumbewirtschaftung möglich
Keine Angaben / derzeit nicht abschätzbar
Gegenfinanzierung durch Parkraumbewirtschaftung möglich;
ggf. Initialförderung durch Stadt Aachen aus zweckgebundenen Einnahmen zum LRP
In Vorbereitung; erste Gespräche mit KatHO Aachen wurden im Frühjahr 2014
aufgenommen
Keine
77
BR Köln - Luftreinhalteplan Aachen 1. Fortschreibung 2015 – Stand 08.2015
Luftreinhalteplan Aachen 2015, Maßnahmenblatt, Stand: 18.09.2014
IHK Aachen & Stadt Aachen, FB 36/40
Maßnahmen Nr.
Handlungsfeld
Kurztitel
verantwortlich
Mitwirkende
Geplante Umsetzung
MOBILITÄT
Mobilitätsmanagement
Maßnahmen Nr. alt
28
MM3
M5 (Betriebl.
Mobilitätsmanagement), teil. M
4 (JT AC
Unternehmen)
Mobilitätskonzepte für Aachener Unternehmen
Mobilitätsberatung der IHK Aachen (Herr Haag)
verschiedene Partner je nach konkretem Einzelprojekt: Stadt Aachen, StädteRegion
Aachen, STAWAG, WABe-Radstation, Industrie- und Handelskammern im Rheinland,
Kommunen im Rheinland, B.A.U.M. Consult, lokale Verkehrsunternehmen etc.
IHK-Mobilitätsberatung: fortlaufend seit 2008;
Mobil.Pro.Fit: 2014-2016; LKW-Navigation ab 2015
Projektbeschreibung
Im Mai 2008 wurde über eine Kooperation zwischen IHK und Stadt Aachen als Maßnahme des Luftreinhalteplans
2009 die betriebliche Mobilitätsberatung bei der IHK Aachen eingerichtet. Die IHK Aachen war damit
bundesweit Vorreiter eines solchen Angebots. Die Beratungsstelle wird seit 2012 als feste Einrichtung der IHK
weitergeführt.
Die Mitarbeiter eines Unternehmens legen eine Vielzahl an Wegen zurück. Angefangen beim täglichen Weg zum
Arbeitsort bis hin zu Dienst- und Transportfahrten bietet sich ein hohes Potenzial zur Optimierung dieser
Verkehre. Das Mobilitätsmanagement für Betriebe verfolgt einerseits das Ziel, eine effiziente, sichere und
umweltfreundliche Durchführung dieser Verkehrsströme zu erreichen und andererseits bestehende
Flächenressourcen bestmöglich im Sinne gesamtbetrieblicher Interessen zu nutzen. Zu den angebotenen
Leistungen des betrieblichen Mobilitätsmanagements zählen die Beratung zu bestehenden ÖPNV-Angeboten
und die Erstellung eines individuellen Mobilitätskonzeptes auf Grundlage kostenfreier Mitarbeiterbefragungen.
Weiterhin werden Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten aufgezeigt. Konkrete Ansatzpunkte im betrieblichen
Mobilitätsmanagement sind u.a. die Einführung von Job- oder Firmen-Ticket sowie die Förderung der Nutzung
von Fahrrad, Pedelec, E-Bike, Fahrgemeinschaften und Car-Sharing-Angeboten. Daneben werden regelmäßig
Kampagnen wie die „Pedelec-Testwochen für Betriebe“ oder der Wettbewerb „Fahrradfreundlicher Arbeitgeber“
durchgeführt.
Neue Schwerpunkte der IHK- Mobilitätsberatung im Rahmen der Fortschreibung des Luftreinhalteplans sind die
Teilnahme am bundesweiten Modellprogramm „Mobil.Pro.Fit“ und die Verbesserung der LKW-Navigation in den
rheinländischen Kammerbezirken.
Mobil.Pro.Fit (2014-2016)
Stadt und StädteRegion Aachen führen - als eine von bundesweit 11 Modellregionen – das vom BMU geförderte
Vorhaben „Mobil.Pro.Fit“ durch. Ziel des Projektes ist es, in den teilnehmenden Betrieben Mobilitätskonzepte zu
erstellen und Maßnahmen für eine nachhaltige und klimafreundliche Mobilitätsgestaltung umzusetzen. Bis 2016
werden in der StädteRegion Aachen zwei Projektrunden (Dauer je 9-12 Monate) mit jeweils 6-10 Betrieben
durchgeführt. Teilnehmende Betriebe müssen mind. über 50 Mitarbeiter verfügen. Neben vier Themenworkshops
zum betrieblichen Mobilitätsmanagement und drei Vor-Ort-Terminen steht jedem Unternehmen ein eigener
Mobilitätsberater zur Seite, der vom Bundesdeutschen Arbeitskreis für Umweltbewusstes Management
(B.A.U.M.) gestellt wird. Der Berater erarbeitet ein auf das Unternehmen individuell abgestimmtes
Maßnahmenprogramm, welches die Grundlage zur späteren Zertifizierung bildet. Durch die Einbindung in
regionale und lokale Netzwerke profitieren die teilnehmenden Betriebe vom gegenseitigen Erfahrungsaustausch.
Die IHK Aachen unterstützt insbesondere die Anwerbung und Mitwirkung von Betrieben aus dem Kammerbezirk.
LKW-Navigation (ab 2015)
Damit LKWs mit ihren Aufbauten nicht an zu niedrigen Brückenunterführungen scheitern oder sich wegen
fehlender Ortskenntnisse ihren Weg durch Wohngebiete oder nicht für LKW-Verkehre geeignete Strecken
suchen, ist im Ruhrgebiet ein Netz von LKW Vorrangrouten entwickelt worden, das in die neueste Generation der
28
hier sind alte Maßnahmen Nr. aus dem Luftreinhalteplan 2009 aufgeführt, die Basis für die Fortführung oder Entwicklung der neuen
Maßnahme sind und/oder auch nur teilweise inhaltliche Verknüpfungspunkte zur neuen Maßnahme haben.
78
BR Köln - Luftreinhalteplan Aachen 1. Fortschreibung 2015 – Stand 08.2015
LKW Navigationssysteme Eingang findet und die LKW-Fahrer auf schnellstem Weg zum Zielort führt.
Die IHK Aachen möchte gemeinsam mit den Kommunen und den benachbarten Industrie- und Handelskammern
dieses System auch im Rheinland und somit auch in der Region Aachen einführen. Dies führt auch zu einer
Optimierung der LKW Routen und Verminderung von Emissionen.
Mit der LKW-Navigation werden eine Optimierung innerstädtischer LKW-Verkehrsströme und zugleich eine
Entlastung von Wohnsiedlungen, Schulen oder anderen aus Sicht der Lufthygiene und des Lärmschutzes
sensiblen Bereichen angestrebt.
Die Übertragung dieses Ruhrgebiet-Projektes auf die Region Aachen erfordert die Erfassung von Hindernissen
im Straßenraum, die Definition des klassifizierten Straßennetzes oder die Festlegung von LKW-Vorrangrouten.
Aus diesem Informationspool kann eine abgestimmte Verkehrsplanung und –führung realisiert werden. Durch die
Integration in Navigationskarten ist das Routennetz für jeden LKW-Fahrer nutzbar und aufgrund einer
kontinuierlichen und flächendeckenden Anpassung der Kartendaten stets aktuell.
Unternehmen und Betriebe des Kammerbezirks der IHK Aachen mit Schwerpunkt auf
Zielgruppe
Stadt und StädteRegion Aachen sowie deren Mitarbeiter
Erwartete Umwelt- und Verkehrseffekte
• Verlagerung betrieblicher Verkehre vom MIV auf den ÖV (Bus, Bahn, Car-Sharing, Mitfahrgelegenheiten,
Fahrrad etc.)
• Bedarfsgerechte LKW-Verkehrsführung zur Reduzierung unnötiger LKW-Fahrten und Emissionen
• verschiedene Aspekte der betrieblichen Mobilitätsberatung wie „Transparenz bei Mobilitätskosten des
Unternehmens“ oder „Senkung der Fahrtkosten der Mitarbeiter“ führen zu einer höheren Akzeptanz hin zu
einem veränderten, auf den Umweltverbund setzenden Mobilitätsverhaltens
Die Effekte der Maßnahme können wie folgt nachgewiesen werden:
• Anzahl der veräußerten Job-/Firmen-Tickets in der Region
• Umsetzungsgrad der betrieblichen Mobilitätskonzepte
• Anzahl teilnehmender Betriebe und umgesetzter/zertifizierter Maßnahmen im Projekt Mobil.Pro.Fit
• Anzahl teilnehmender Unternehmen bei den „E-Bike Testwochen“
Investitionskosten
(einmalige Kosten)
Betriebskosten
(lfd. Kosten)
Personalaufwand
(Mögliche) Förderung
Stand der Umsetzung
Anlagen / Links
k.A. / derzeit nicht abschätzbar
k.A. / derzeit nicht abschätzbar
IHK Aachen: ¼ FTE-Stelle für „Betriebliches Mobilitätsmanagement“
ggf. durch Land NRW u.a. für LKW-Navigation
Mobilitätsberatungen für Unternehmen insbes. in der Region Aachen, MarketingKampagnen und Einzelaktivitäten (Pedelec-Testwochen, Wettbewerb
„Fahrradfreundlicher Arbeitgeber“ etc.) werden kontinuierlich aufgegriffen, umgesetzt
und fortgeführt.
Vorbereitungen zum Projekt „LKW-Navigation“ wurden aufgenommen, das Projekt
selber soll im Sommer 2015 starten
Die erste Projektrunde im Modellvorhaben Mobil.Pro.Fit startet im Herbst 2014
IHK-Mobilitätsberatung
http://www.aachen.ihk.de/servicemarken/branchen/Verkehr/Mobilitaetsmanagement/
http://www.aachen.ihk.de/linkableblob/acihk24/servicemarken/downloads/2473920/.7.
/data/Mobilitaetsmanagement_fuer_Betriebe-data.pdf
http://www.aachen.ihk.de/linkableblob/acihk24/produktmarken/standortpolitik/downloa
ds/1391660/.7./data/mobilitaetsmanagement_merkblatt-data.pdf
Mobil.Pro.Fit:
http://www.mobilprofit.de/Modellregion_Aachen.html
Anlage 1: Flyer Mobilitätsmanagement für Betriebe
Anlage 2: Flyer Mobil.Pro.Fit in der Städteregion Aachen
Anlage 3: Flyer E-Bike Testwochen für Betriebe
79
BR Köln - Luftreinhalteplan Aachen 1. Fortschreibung 2015 – Stand 08.2015
Luftreinhalteplan Aachen 2015, Maßnahmenblatt, Stand: 15.09.2014
Handlungsfeld
Kurztitel
verantwortlich
Mitwirkende
Geplante Umsetzung
MOBILITÄT
Mobilitätsmanagement
Stadt Aachen, FB 61/30, FB 36/40
Maßnahmen Nr.
MM4
Maßnahmen Nr. alt NEUE MASSNAHME
29
teilw. Marketing bei
versch. alten Maßn.
Umsteigerkampagne „Aachen clever mobil“
Stadt Aachen, Verkehrsmanagement (FB 61/30, Herr Langweg)
AVV, ASEAG, cambio, APAG
Laufend
Projektbeschreibung
Der Luftreinhalteplan Aachen setzt auf Freiwilligkeit statt auf Verbote. Im Bereich Mobilität wird der freiwillige
Beitrag der Bürger zu umweltfreundlicher Mobilität mit der Marke „Aachen clever mobil - unterwegs mit Rad, Pkw,
Bus, Bahn oder zu Fuß“ kommuniziert bzw. beworben. Unter www.aachen.de/clevermobil wird vertieft über
verkehrsmittelübergreifende Mobilität informiert.
Es ist geplant, diese Aktivitäten zu verstärken mit Hilfe von „Mobilitätsscouts“. Dies sind im clever mobil-Outfit
erkennbare Personen, die an prominenten Stellen, Märkten, Parkhauszufahren und in Parkhäusern regelmäßig
für emissionsärmere Mobilität werben, Fragen zur Mobilität beantworten oder an zuständige Personen
weiterleiten und auf anstehende Aktionen aufmerksam machen.
Zielgruppe
Bewohner und Besucher der Innenstadt, die den Pkw nutzen
Erwartete Umwelt- und Verkehrseffekte
• Steigerung der Akzeptanz für die Nutzung umweltfreundlicher Verkehrsmittel
• Steigerung der Bekanntheit von „Aachen clever mobil“ und neuen Mobilitätsangeboten
• Erhöhung des Anteils umweltfreundlicher Verkehrsmittel am Modal-Split
Die Effekte der Maßnahme können wie folgt nachgewiesen werden:
Integration dieses Aspektes in städtische Befragungen bzw. Mobilitätserhebungen
Kurzbefragungen durch Mobilitätsscouts
Investitionskosten
(einmalige Kosten)
Betriebskosten
(lfd. Kosten)
Personalaufwand
(Mögliche) Förderung
Grobe Schätzung: 7.500 € (Schulung, Konzept)
Soll getragen werden von: Stadt Aachen + Partnern
Grobe Schätzung: 10.000 € pro Jahr (Flyer, Incentives, Hilfskräfte)
Soll getragen werden von: Stadt Aachen + Partnern
Bei Stadt Aachen: bei Einrichtung: 30 h / im Betrieb: 2 h/Mon
Budget Öffentlichkeitsarbeit von CIVITAS DYN@MO
Stand der Umsetzung
Im Jahr 2013 wurde der seit 2008 bestehende Flyer „Aachen clever mobil“ ins neue
städtische Layout übertragen und neue aufgelegt. Er wird jedem Neubürgerhaushalt
bereitgestellt.
Ein Lastenfahrrad wirbt seit Januar 2014 für clever mobil; das Elektromobil der
Radstation soll im Herbst 2014 mit dem Motiv beklebt werden.
Die Finanzierung von Mobilitätsscouts und ihre Auswahl und Betreuung ist noch offen.
Anlagen / Links
www.aachen.de/clevermobil
29
hier sind alte Maßnahmen Nr. aus dem Luftreinhalteplan 2009 aufgeführt, die Basis für die Fortführung oder Entwicklung der neuen
Maßnahme sind und/oder auch nur teilweise inhaltliche Verknüpfungspunkte zur neuen Maßnahme haben.
80
BR Köln - Luftreinhalteplan Aachen 1. Fortschreibung 2015 – Stand 08.2015
Luftreinhalteplan Aachen 2015, Maßnahmenblatt, Stand: 17.09.2014
Handlungsfeld
Kurztitel
verantwortlich
Mitwirkende
Geplante Umsetzung
MOBILITÄT
Mobilitätsmanagement
Stadt Aachen, FB 61/30, FB 36/40
Maßnahmen Nr.
MM5
Maßnahmen Nr. alt M
30
6
(Fahrgemeinschaften)
Attraktivierung Pendlerportal
Stadt Aachen, Verkehrsmanagement (FB 61/30)
StädteRegion Aachen (Umweltamt), IHK Aachen, Aachener Verkehrsverbund (AVV)
2014
Projektbeschreibung
Das landesweite Fahrgemeinschaftsportal wurde im Jahr 2014 auf einen neuen Anbieter übertragen; seit Januar
2014 wird es unter dem Namen „Pendlerportal“ betrieben. Im Herbst 2014 wird eine APP eingeführt, die die
Nutzung noch attraktiver macht. Es ist zudem geplant, das System in der Region Aachen - als Vorbild für NRW dadurch zu attraktivieren, dass man es Beschäftigten ermöglicht, gleichzeitig nach
Fahrgemeinschaftsinteressenten innerhalb des Arbeitgebers und anderen Interessenten zu suchen.
Zielgruppe
Berufspendler, die heute alleine mit dem Pkw nach Aachen fahren
Erwartete Umwelt- und Verkehrseffekte
• Reduktion des Autoverkehrs und durch eine Steigerung des Besetzungsgrades in den Fahrzeugen
Die Effekte der Maßnahme können wie folgt nachgewiesen werden:
Anzahl der über das System gesuchten bzw. vermittelten Fahrgemeinschaftsteilnehmer
Investitionskosten
(einmalige Kosten)
Betriebskosten
(lfd. Kosten)
Personalaufwand
(Mögliche) Förderung
Stand der Umsetzung
Anlagen
Grobe Schätzung:
je Betrieb ca. 500 €
soll getragen werden vom: jeweiligen Betrieb
Grobe Schätzung:
4.800 € einmalige Kosten für neue Funktionen
Soll getragen werden von:
Koordinierungsstelle Pendlerportal NRW
Grobe Schätzung:
je Betrieb ca. 600 € / a
soll getragen werden vom: jeweiligen Betrieb
Nicht relevant
Die Koordinierungsstelle Pendlerportal beim Verkehrsverbund Rhein-Ruhr hat die
Übernahme der in 2014 anfallenden Kosten für neue Funktionen und für
Kommunikationsmaßnahmen zugesagt.
Gespräche mit interessierten Betrieben laufen
http://nordrhein-westfalen.pendlerportal.de
30
hier sind alte Maßnahmen Nr. aus dem Luftreinhalteplan 2009 aufgeführt, die Basis für die Fortführung oder Entwicklung der neuen
Maßnahme sind und/oder auch nur teilweise inhaltliche Verknüpfungspunkte zur neuen Maßnahme haben.
81
BR Köln - Luftreinhalteplan Aachen 1. Fortschreibung 2015 – Stand 08.2015
Luftreinhalteplan Aachen 2015, Maßnahmenblatt, Stand: 21.11.2014
Handlungsfeld
Kurztitel
verantwortlich
Mitwirkende
Geplante Umsetzung
MOBILITÄT
Bus & Bahn
AVV & Stadt Aachen, FB 36/40
Maßnahmen Nr.
MM6
Maßnahmen Nr. alt
NEU, teilw. M2 (JT
Stadt), M3 (JT Land),
M4 (JT Betriebe)
31
Pilotprojekt „Einführung Multimodales Job-Ticket“ (eMoVe)
AVV (Frau Krücken)
Stadt Aachen, Verkehrsmanagement (FB 61/30), RWTH Aachen, cambio, EcoLibro, FH
Aachen, Probst & Consorten; STAWAG
Ende 2012 – Anfang 2015, kostenneutrale Verlängerung der Projektlaufzeit bis 2016
Projektbeschreibung
»eMoVe« betrachtet die Einführung der Elektromobilität aus einer integrierenden Perspektive mit konkreten
Umsetzungsoptionen in Städten und Regionen. In der Städteregion Aachen werden der Einsatz von 20
Elektrofahrzeugen und die Wirkung von vier neuen Mobilitätsstationen auf das Verkehrsverhalten von Probanden
untersucht. Ähnlich dem Projekt arbeitet der AVV an einer verkehrsmittelübergreifenden Integration von ElektroMobilitätsdienstleistungen, die das ÖPNV-Angebot, E-Car-Sharing-Angebote, Pedelec-Verleihsysteme u. a.
berücksichtigt.
Im Unterschied zu »DYN@MO« liegt der Fokus von »eMoVe« auf Kooperationsmodellen mit Arbeitgebern. Es
wird untersucht, ob die Einrichtung von Mobilitätsstationen an Arbeitgeberstandorten und die kombinierte
Nutzung des Fahrzeugpools für dienstliche und private Fahrten eine Nachfrage erfährt und zu einem veränderten
Mobilitätsverhalten beiträgt. Dabei steht die Analyse von Nutzerbedürfnissen und die Zahlungsbereitschaft im
Vordergrund. Im Weiteren werden tarifliche Lösungen im Sinne einer multimodalen Weiterentwicklung des JobTickets erarbeitet und im Rahmen eines Pilotbetriebes erprobt und evaluiert.
Mit der ASEAG zusammen hat der AVV in Aachen im Rahmen der Job-Ticket-Initiative nachweisliche Erfolge
erzielt, die durch eine fortführende Aktivität gesteigert werden sollen. Im Pilotbetrieb wird untersucht, ob die
Erweiterung des Job-Tickets um eine multimodale Komponente im Markt Akzeptanz findet. Über die unbegrenzte
Nutzung des ÖPNV hinaus soll ein Zeitkontingent zur Nutzung von Carsharing-Fahrzeugen sowie von Pedelecs
(sofern das Angebot dann am Markt existiert) enthalten sein. Im Rahmen der Untersuchung werden auch
Varianten des Job-Tickets als gestuftes Rabattmodell erprobt.
Zielgruppe
Berufspendler und Arbeitgeber im AVV-Gebiet
Erwartete Umwelt- und Verkehrseffekte
• Erhöhung des Modal-Split-Anteils für ÖPNV, Car- und BikeSharing Angebote bei Berufspendlern
Die Effekte der Maßnahme können wie folgt nachgewiesen werden:
• Anzahl der Arbeitgeber, die das Angebot ihren Arbeitnehmern offerieren
• Anzahl der Arbeitnehmer, die das Angebot nutzen
Investitionskosten
(einmalige Kosten)
Betriebskosten
(lfd. Kosten)
Personalaufwand
(Mögliche) Förderung
Stand der Umsetzung
Grobe Schätzung: Keine Angaben / derzeit nicht genau absehbar
Soll getragen werden von:
Grobe Schätzung: Keine Angaben / derzeit nicht genau absehbar
Soll getragen werden von:
Keine Angaben / derzeit nicht genau absehbar
Förderprojekt des Bundes, Gesamtbudget für 5 Bausteine insgesamt ca. 2 Mio. €; für
oben beschriebene Maßnahme werden Personalmittel gefördert
Konzeptionelle Vorbereitungen abgeschlossen, Marktuntersuchung, Vorbereitung
Pilotphase
31
hier sind alte Maßnahmen Nr. aus dem Luftreinhalteplan 2009 aufgeführt, die Basis für die Fortführung oder Entwicklung der neuen
Maßnahme sind und/oder auch nur teilweise inhaltliche Verknüpfungspunkte zur neuen Maßnahme haben.
82
BR Köln - Luftreinhalteplan Aachen 1. Fortschreibung 2015 – Stand 08.2015
5.3.3
Fahrzeuge / Fuhrpark (MF)
Luftreinhalteplan Aachen 2015, Maßnahmenblatt, Stand: 22.09.2014
Stadt Aachen, FB 36/40 & STAWAG
Maßnahmen Nr.
Handlungsfeld
Kurztitel
verantwortlich
Mitwirkende
Geplante Umsetzung
MOBILITÄT
Fahrzeuge / Fuhrpark
Maßnahmen Nr. alt
32
MF1
M9 (Fuhrpark
STAWAG), teilw. M 32
(Modellregion
Elektromobilität)
Elektromobile Leitflotte bei der STAWAG
STAWAG (Herr Jung)
2014 ff.
Projektbeschreibung
Seit vielen Jahren beschafft STAWAG für ihren Fuhrpark die Fahrzeuge mit der günstigsten Schadstoff- und CO2Bilanz, die für ihren Einsatzzweck zum jeweiligen Zeitpunkt auf dem Markt erhältlich sind. Seit 2003 setzt
STAWAG zudem Erdgas-Fahrzeuge ein und betreibt eine öffentlich zugängliche Erdgas-Tankstelle auf ihrem
Betriebsgelände.
Der Bestand an PKW, Montagefahrzeugen und selbst LKW/Sonderfahrzeugen der STAWAG ist mittlerweile
nahezu optimal. Nach der Euro-Klassen-Statistik liegen Ende 2013 bei den PKW/Montagefahrzeugen gerade
einmal 3 von 146 Fahrzeugen unter dem Mindeststandard der Klasse Euro3; bei LKW/Sonderfahrzeugen erfüllen
15 von 19 Fahrzeugen diesen Standard, davon 9 bereits mit Euro5.
Vor diesem Hintergrund legt STAWAG bei der Fortschreibung des Luftreinhalteplans den Schwerpunkt auf
Aktivitäten, Innovationen und ihre Vorbildfunktion in Sachen Elektromobilität! Bereits seit 2008 setzt STAWAG
Elektrofahrzeuge ein und baut die Ladeinfrastruktur sukzessive aus. Derzeit hat STAWAG 46 Elektrofahrzeuge
verschiedener Hersteller im Einsatz, davon 3 Roller und 10 Pedelecs. Der stetige Ausbau der Elektro-Flotte ist
geplant; unter anderem bereitet STAWAG derzeit eine Entwicklungspartnerschaft mit der Stadt Aachen und
StreetScooter vor, in deren Rahmen STAWAG in ihrem Fuhrpark verstärkt Elektrofahrzeuge des an der RWTH
entwickelten StreetScooter einsetzen wird.
Im Mai 2009 wurde die erste öffentliche Elektro-Ladestation vor dem Super C am Templergraben errichtet und
gemeinsam mit der RWTH und der Stadt Aachen eingeweiht. In der Folgezeit kamen viele weitere Stationen
dazu, u.a. im APAG-Parkhaus Rathaus, an der Mostardstraße, am Hauptbahnhof, am Elisenbrunnen usw. Eine
Übersicht über alle Ladestationen in Aachen (mittlerweile rund 65 Stück) findet sich unter
www.stawag.de/weitblick/elektromobilitaet.
An den Ladestationen fließt reiner Ökostrom. STAWAG unterstützt die Markteinführung der Elektromobilität
zudem mit speziellen Förderprogrammen. Für ein reines Elektro-Auto erhalten Ökostromkunden 500 Euro
Förderung, für einen Plug-In-Hybrid 250 Euro. Pedelecs und Elektroroller werden ebenfalls gefördert.
STAWAG gilt in Fachkreisen als Pionier unter den Stadtwerken, was die Verknüpfung von umweltfreundlicher
Energieerzeugung und Elektromobilität betrifft. Sie ist seit Jahren Koordinator wichtiger Forschungsprojekte an
RWTH und FH Aachen und hat mit weiteren Stadtwerken die smartlab Innovationsgesellschaft zur Förderung der
Elektromobilität gegründet. Sie setzt dabei auch auf die Erforschung, Verbesserungen und Nutzung intelligenter
Netze und Zählersysteme zur ressourcenschonenden Energienutzung.
Im Rahmen des EU-Projekts CIVITAS DYN@MO verfolgt STAWAG aktuell einen Pilotversuch mit PV-Anlage,
Ladestation und Elektroautos im privaten Wohnbereich. Dazu hat STAWAG auf einer größeren Wohnanlage eine
PV-Anlage installiert und vor dem Haus eine Ladestation errichtet. Projektpartner cambio CarSharing stellt zwei
Elektrofahrzeuge zur Verfügung, mit denen die Bewohner ihre Fahrten bis zu 100 Kilometern umwelt- und
klimafreundlich erledigen können. Auch eine Radabstellanlage mit einer Ladebox für Pedelec-Akkus gibt es vor
Ort. Projektziel ist, ein Modell zu entwickeln, das für andere Wohnstandorte als Beispiel dienen und auf diese
übertragen werden kann.
32
hier sind alte Maßnahmen Nr. aus dem Luftreinhalteplan 2009 aufgeführt, die Basis für die Fortführung oder Entwicklung der neuen
Maßnahme sind und/oder auch nur teilweise inhaltliche Verknüpfungspunkte zur neuen Maßnahme haben.
83
BR Köln - Luftreinhalteplan Aachen 1. Fortschreibung 2015 – Stand 08.2015
Privatleute, die sich eigenes Elektrofahrzeug anschaffen wollen;
Unternehmen in der StädteRegion Aachen
Erwartete Umwelt- und Verkehrseffekte
• Stadtwerke mit Pionier- und Vorbildfunktion
• Verbesserung der Luftqualität durch Einsatz von Elektrofahrzeugen
• Beitrag zu Klimaschutz durch Einsatz von Strom aus Sonne & Wind
• Beitrag zur Lärmminderung
Die Effekte der Maßnahme können wie folgt nachgewiesen werden:
• Prozentualer Anteil der eingesetzten Elektrofahrzeuge bezogen auf die Gesamtflotte
Die Kosten von Elektrofahrzeugen liegen derzeit noch deutlich höher als die
Investitionskosten
vergleichbarer konventioneller Fahrzeuge; die Preise sinken jedoch kontinuierlich;
(einmalige Kosten)
exakte Angaben sind nicht möglich.
Betriebskosten
Elektrokraftfahrzeuge verfügen über geringere Betriebskosten als Fahrzeuge mit
(lfd. Kosten)
Verbrennungsmotor
Personalaufwand
Kein bes. Aufwand; im Rahmen des lfd. Personalbudgets
Ggf. im Rahmen von Forschungs- und Förderprogrammen von EU, Bund und Land
(Mögliche) Förderung
NRW
Stand der Umsetzung
Fortlaufend
Anlagen
http://www.stawag-emobil.de/
http://www.stawag.de/weitblick/elektromobilitaet
Zielgruppe
84
BR Köln - Luftreinhalteplan Aachen 1. Fortschreibung 2015 – Stand 08.2015
LRP AACHEN 2015, Maßnahmenblatt, Stand: 29.09.2014
EcoLibro GmbH, Stadt Aachen, FB 36/40, FB11
Maßnahmen Nr.
Handlungsfeld
Kurztitel
verantwortlich
Mitwirkende
Geplante Umsetzung
MOBILITÄT
Fahrzeuge / Fuhrpark
Maßnahmen Nr. alt
33
MF2
NEUE MASSNAHME,
teilw. M32
(Modellregion EMobilität), M7
(Fuhrpark Stadt)
Mobilitätsoptimierung Stadtverwaltung Aachen (EcoLibro)
Stadt Aachen (FB 11, Herr Tönnes)
EcoLibro GmbH, Fachbereich Verkehrsmanagement (FB 61/30) und andere Ämter
2014 ff
Projektbeschreibung
Wie fast alle Kommunen in Deutschland, setzt auch die Stadtverwaltung Aachen für ihre betriebliche Mobilität
(Dienstgänge und -reisen) noch immer sehr stark auf den Einsatz privater Fahrzeuge der Mitarbeiter.
Zwar wird bereits in einigen Fachbereichen cambio CarSharing eingesetzt; auch gibt es die grundsätzliche
Vorgabe den privaten PKW bei Dienstreisen nur aus triftigem Grund einzusetzen. Gleichwohl gibt es nach wie vor
viele dienstliche Fahrten (insbes. bei Dienstgängen), bei denen der private PKW eingesetzt wird.
Hieraus ergeben sich in Bezug auf die Thematik Luftreinhaltung drei wesentliche Problemfelder:
1. Die Nutzung umweltverträglicher Kraftfahrzeuge (insbes. Elektrofahrzeuge) ist in diesem Bereich durch die
Stadt nicht beeinflussbar, da die Auswahl und Beschaffung der Fahrzeuge im Verantwortungsbereich der
Mitarbeiter und nicht der Stadt liegen.
2. Die Fahrzeuge der Mitarbeiter werden i.d.R. als Familienfahrzeuge eingesetzt; sie sind dadurch deutlich
größer und verbrauchsintensiver, als für den Dienstzweck notwendige Kleinfahrzeuge. Die Einführung von EFahrzeugen für die dienstliche Personenmobilität ist so nahezu ausgeschlossen.
3. Die Nutzung der eigenen Privat-Fahrzeuge gegen Kostenerstattung führt in der Praxis dazu, dass
Mobilitätsmittel des Umweltverbundes weniger genutzt werden.
Auch wenn Mitarbeiter auf dem Weg zur Arbeit gut den Umweltverbund nutzen könnten und wollten, so ist dies
nicht möglich, solange das private Fahrzeug auch für Dienstfahrten eingesetzt werden muss. Das städtische
Jobticket findet daher bei diesen Mitarbeitern kaum bzw. keine Akzeptanz. Zur Lösung dieser Probleme erstellt
das durch die Stadt Aachen beauftragte Beratungsunternehmen EcoLibro GmbH eine Analyse zur betrieblichen
Mobilität der Stadtverwaltung. Darauf aufbauend entwickelt EcoLibro GmbH ein betriebliches Mobilitätskonzept
für die wesentlichen Verwaltungsstandorte zur Optimierung dienstlich veranlasster Fahrten und zum Aufbau
eigener Fahrzeugpools unter Integration von Elektromobilität, CarSharing und Umweltverbund. Ziel ist es die
Luftschadstoffbelastung für direkte betriebliche Mobilität (Dienstgänge und -reisen) signifikant zu reduzieren.
Dabei soll der CO2-Ausstoß um mehr als 30% gesenkt werden. Zugleich sollen neue Möglichkeiten für eine
umweltfreundliche Mobilität der Mitarbeiter auf dem Arbeitsweg eröffnet werden.
Zielgruppe
Mitarbeiter der Stadtverwaltung
Erwartete Umwelt- und Verkehrseffekte
• Die Stadtverwaltung als Pionier und mit Vorbildfunktion.
• Verbesserung der Luftqualität durch Einsatz von Elektrofahrzeugen und verbrauchsarmen
Verbrennerfahrzeugen
• Reduzierung des Fahrzeugaufkommens MIV
• Verstärkte Nutzung des Umweltverbundes im Dienstbetrieb und auf dem Arbeitsweg der Mitarbeiter
• Erhöhung der Nutzerquote des Jobtickets
• Beitrag zum Klimaschutz durch Einsatz von Strom aus Sonne & Wind
• Beitrag zur Lärmminderung
Die Effekte der Maßnahme können wie folgt nachgewiesen werden:
33
hier sind alte Maßnahmen Nr. aus dem Luftreinhalteplan 2009 aufgeführt, die Basis für die Fortführung oder Entwicklung der neuen
Maßnahme sind und/oder auch nur teilweise inhaltliche Verknüpfungspunkte zur neuen Maßnahme haben.
85
BR Köln - Luftreinhalteplan Aachen 1. Fortschreibung 2015 – Stand 08.2015
•
Potenzialanalyse als Vorher / Nachher -Vergleich des CO2-Ausstoßes (Berechnung des
verkehrsmittelspezifischen Schadstoffausstoßes je Nutzungskilometer [UBA: Werte TREMOD-Studie])
Investitionskosten
(einmalige Kosten)
Betriebskosten
(lfd. Kosten)
Personalaufwand
(Mögliche) Förderung
Stand der Umsetzung
Anlagen
Die Konzepterstellung erfolgt im Rahmen des Förderprojekts der Modellregionen
Elektromobilität (eMoVe) des BMVI.
Die Kosten zum Aufbau der Fahrzeugpools werden durch die Stadt Aachen getragen
und können nach Erfahrungen aus vergleichbaren Projekten in anderen Kommunen
(z.B. Dortmund, Freiburg i.Br., Oberhausen, Paderborn, Troisdorf u.a.) aus
Einsparungen bei den Kostenerstattungen für den Einsatz der privateigenen
Fahrzeuge refinanziert werden.
Ohne E-Mobilität können erfahrungsgemäß deutliche Kosteneinsparungen erreicht
werden, mit E-Mobilität (höhere Fahrzeugkosten und Kosten für Ladeinfrastruktur) ist
i.d.R. eine kostenneutrale Umstellungen möglich.
Aufgrund des Einsatzes von energieeffizienteren Verbrennerfahrzeugen und ElektroFahrzeugen liegen die künftigen Kosten unter den aktuellen Betriebskosten.
Kein bes. Aufwand; im Rahmen des lfd. Personalbudgets
Die Konzepterstellung erfolgt im Rahmen des Förderprojekts der Modellregionen
Elektromobilität (eMoVe) des BMVI.
Abschluss Analyse 10/2014
keine
86
BR Köln - Luftreinhalteplan Aachen 1. Fortschreibung 2015 – Stand 08.2015
Luftreinhalteplan Aachen 2015, Maßnahmenblatt, Stand: 24.11.2014
Handlungsfeld
Kurztitel
verantwortlich
Mitwirkende
Geplante Umsetzung
MOBILITÄT
Fahrzeuge / Fuhrpark
Stadt Aachen, FB 36/40, E 18
Maßnahmen Nr.
MF3
Maßnahmen Nr. alt
M 7 (Optimierung
Fuhrpark Stadt), teilw.
M 32 (Elektromobilität)
34
Optimierung städt. Fuhrpark (Fahrzeugtechnik)
Aachener Stadtbetrieb (E 18, Herr Szymanski), Fachbereich Umwelt (FB 36/40, Herr
Peschel)
E 18, FB 36, ggf. weitere Ämter
2014 bis 2020
Projektbeschreibung
Der Aachener Stadtbetrieb (E 18) betreut und verwaltet sämtliche bei der Stadt eingesetzten Fahrzeuge (incl.
Müll- und Großfahrzeugen sowie Arbeitsmaschinen) mit Ausnahme des Fuhrparks von Feuerwehr und
Katastrophenschutz. Dieser wird aufgrund der Vielzahl an Sonderfahrzeugen direkt von der Feuerwehr betreut
und beim Luftreinhalteplan nicht weitergehend betrachtet. Bei den Spezialfahrzeugen, die bei Feuerwehr und
Katastrophenschutz zum Einsatz kommen, ist eine Nachrüstung mit DPF in den meisten Fällen technisch nicht
möglich. Bei Neuanschaffungen achtet auch die Feuerwehr im Rahmen der betriebswirtschaftlichen
Möglichkeiten darauf, möglichst umweltfreundliche Fahrzeuge mit dem jeweils besten Abgasstandard
einzusetzen.
Der städtische Fuhrpark des E 18 umfasst aktuell (Stand 08/2014) insgesamt 344 Fahrzeuge, davon 269 mit
Dieselantrieb. E 18 geht z.Z. davon aus, dass im Fortschreibungszeitraum des LRP der städt. Fahrzeugbestand
und der Anteil an Dieselfahrzeugen in etwa gleich bleiben wird. Mit einem breit angelegten
Optimierungsprogramm wird sich der Emissionsstandard der Flotte durch Modernisierung, Austausch u.
Neuanschaffungen in den kommenden Jahren sukzessive verbessern. Dabei wird der Stadtbetrieb unter
Beachtung betriebswirtschaftlicher Aspekte den jeweils neuesten Stand der Technik und soweit möglich auch
Elektro- und Hybridfahrzeuge einsetzen. Diese Vorgehensweise kann erheblich zur Minderung von
Schadstoffemissionen im Stadtgebiet beitragen.
Ein Vergleich der nach dem derzeitigen Modernisierungsplan zu erwartenden Schadstoffklassenverteilung
anhand der EURO-Klassen-Statistik des Aachener Stadtbetriebs zeigt eine deutliche Verbesserung in der
Verteilung des geforderten Mindestabgasstandards (EURO 3 plus Partikelfilter oder besser) von 208 in 2014 zu
etwa 273 Fahrzeugen (Diesel & Benziner) in 2020, siehe Anlage. Dies entspricht einer Verbesserung von über 30
%. Der Anteil an Fahrzeugen mit Euro-5- und Euro-6-Abgabsstandard wird von derzeit 93 Fahrzeugen (2014) bis
zum Jahr 2020 um ca. 145% auf rund 228 Fahrzeuge ansteigen. Fahrzeuge mit ungünstigen Abgasstandards
wird es zu diesem Zeitpunkt nur noch in geringem Maße geben; dann vorwiegend bei Sonderfahrzeugen oder
Arbeitsmaschinen, für die keine wesentlich besseren Standards erzielbar sind. Im Zeitraum von 2014 bis 2020
beabsichtigt der Aachener Stadtbetrieb (E 18) zur Modernisierung des städt. Fuhrparks ein Investitionsvolumen
von insgesamt rund 8,35 Mio. € umzusetzen.
Der Aachener Stadtbetrieb (E 18) verfügt aktuell über 6 eigene Elektrofahrzeuge (davon 1 StreetScooter); 2
weitere E-KfZ sind im Fachbereich Umwelt und beim Städtischen Gebäudemanagement im Einsatz. Im Rahmen
des vom Bund (BMVBS) geförderten Projekts eMoVe steht zum Jahresende 2014 die Anschaffung weiterer
Elektrofahrzeuge an. Über den Aachener Stadtbetrieb werden 7 Fahrzeuge des Aachener Herstellers
"StreetScooter" für den „Konzern Stadt“ bezogen. Um Erfahrungswerte mit der neuen Technik zu sammeln,
werden die Fahrzeuge in verschiedenen Bereichen eingesetzt: 2 StreetScooter verbleiben im Fuhrpark der Stadt,
2 Fahrzeuge erhält die Feuerwehr, 2 Fahrzeuge gehen zur STAWAG, 1 Fahrzeug an die Kur- und
Badegesellschaft. Aufgrund der an die Stadt gebundenen Förderung verbleiben die Elektro-Fahrzeuge für 2
Jahre im Eigentum des Stadtbetriebs und sollen danach auf die vorgenannten Nutzer verlagert werden.
Städt. Fahrzeugflotte; Bürgerinnen und Bürger der Stadt Aachen profitieren von der mit
Zielgruppe
dem Modernisierungsgrad einhergehenden Reduzierung der Emissionen
34
hier sind alte Maßnahmen Nr. aus dem Luftreinhalteplan 2009 aufgeführt, die Basis für die Fortführung oder Entwicklung der neuen
Maßnahme sind und/oder auch nur teilweise inhaltliche Verknüpfungspunkte zur neuen Maßnahme haben.
87
BR Köln - Luftreinhalteplan Aachen 1. Fortschreibung 2015 – Stand 08.2015
Erwartete Umwelt- und Verkehrseffekte
• Nachhaltige Verbesserung der Luftqualität durch reduzierten Kraftstoffverbrauch bzw. Substitution
emissionsstarker Kraftstoffe und Einsatz von Filtertechnik (DPF)
• Steigerung des Fahrzeuganteils mit Euro-5 und Euro-6 Standard um den Faktor 2,5 (von 93 Fahrzeugen in
2014 auf 228 Fahrzeugen in 2020)
• Beitrag zum Klimaschutz und zur Lärmminderung
Die Effekte der Maßnahme können wie folgt nachgewiesen werden:
• Euro-Klassen-Statistik des Aachener Stadtbetriebs
Investitionskosten
(einmalige Kosten)
Betriebskosten
(lfd. Kosten)
Personalaufwand
(Mögliche) Förderung
Stand der Umsetzung
Anlagen / Links
Grobe Schätzung nach Angaben des Stadtbetriebes: 8,35 Mio. €, sukzessive von
2014 bis 2020 Soll getragen werden von: Stadt Aachen, Aachener Stadtbetrieb
Nur geringfügige Änderungen gegenüber bisherigen Kosten
Soll getragen werden von: Stadt Aachen, Aachener Stadtbetrieb und andere Ämter
Keine bes. Aufwand; im Rahmen des lfd. Personalbudgets
Für StreetScooter (spezielle Elektro-Fahrzeuge) im Rahmen des vom BMVBS
geförderten Projekts eMoVe in Höhe von 75 % der förderfähigen Kosten
Siehe Anlage: aktueller Fahrzeugbestand der Stadt Aachen, ohne Feuerwehr
Tabelle über den derzeitigen (2014) und zukünftigen Fahrzeugbestand (bis 2020)
Anlage MF 3
88
BR Köln - Luftreinhalteplan Aachen 1. Fortschreibung 2015 – Stand 08.2015
Luftreinhalteplan Aachen 2015, Maßnahmenblatt, Stand: 31.07.2015
ASEAG & Stadt Aachen, FB 36/40
Maßnahmen Nr.
Handlungsfeld
Kurztitel
verantwortlich
Mitwirkende
Geplante Umsetzung
MOBILITÄT
Fahrzeuge / Fuhrpark
MF4
M8 (Fuhrpark
Maßnahmen Nr. alt ASEAG), jeweils
35
teilw. M23, M31, M
10
Innovationsstrategie ASEAG-Busflotte (und Subunternehmen)
ASEAG (Herr Paetz, Herr Ratz)
AVV, sekundär Subunternehmen
ab 2014; bis Ende 2018 umfasst der ASEAG-Fuhrpark nach regulärem
Beschaffungsprogramm 100% Partikelfilter, 85% Euro5 und besser (2015 – 87%
Partikelfilter, 65% Euro5 u. besser)
Projektbeschreibung
1. INNOVATIONSSTRATEGIE ASEAG (reguläres Beschaffungsprogramm 2014-2018):
Das lokale und regionale Verkehrsunternehmen ASEAG mit Sitz in Aachen unterhält einen umfangreichen KfzFuhrpark mit 207 Fahrzeugen (Stand 31.08.2014), plus Einsatz- und Versorgungsfahrzeugen. Zu über 2/3
kommen Gelenkbusse zum Einsatz. Seit 2007 setzt die ASEAG bei der Neuanschaffung von Bussen auf
Euro5/EEV-Emissionsstandard. Ab 2014 erfolgt bei der Anschaffung neuer Fahrzeuge eine Umstellung auf
Euro6-Standard. 60 % der ASEAG-Flotte sind bis Ende 2014 Fahrzeuge der Schadstoffklassen Euro5 und Euro6,
80 % der Fahrzeuge sind mit Rußpartikelfilter ausgestattet.
Innerhalb der kommenden fünf Jahre wird ASEAG gemäß ihrer Strategie zur Beschaffung von
Neufahrzeugen im eigenen Fuhrpark ausschließlich Fahrzeuge anschaffen, die dem Euro6-Standard
entsprechen. Damit würde der ASEAG-Fuhrpark bis Ende 2020 ausschließlich aus Fahrzeugen der
Schadstoffklassen Euro5 und besser bestehen.
Darüber hinaus testet die ASEAG seit vielen Jahren unterschiedliche, innovative Antriebskonzepte unter realen
Bedingungen, um zu bewerten, welche Antriebsformen unter ökologischen und finanziellen Gesichtspunkten die
Flotte zukünftig ergänzen könnten. 2012 sind zwei Hybrid-Fahrzeuge in Betrieb genommen und gemeinsam mit
der RWTH Aachen auf ihre Energieeffizienz und Einsatzpotenziale im Linienverkehr getestet worden. In 2014
baut die ASEAG einen seriellen Hybrid-Gelenkbus zu einem reinen Elektro-Fahrzeug um. Damit soll der Einstieg
in die elektrische Antriebstechnologie im Linienbusverkehr bei der ASEAG geschaffen und ein weiterer Betrag zur
Luftreinhaltung in der Innenstadt geleistet werden.
Die Erneuerungsquote bei der Fahrzeugflotte der Fremd- bzw. Subunternehmen ist insgesamt niedriger als
bei der ASEAG. Gleichwohl achtetet die ASEAG beim Einsatz der Subunternehmen darauf, emissionsintensivere
Fahrzeuge nur in zeitlich begrenztem Rahmen einzusetzen. In der Aachener Innenstadt (u.a. Wilhelmsstraße,
Adalbertsteinweg) setzten ASEAG und beauftragte Subunternehmen seit Jahren vornehmlich Busse mit
besonders hochwertigen Standards ein; auch diese betriebslogistische Entscheidung unterstützt die Aachener
Luftreinhalteziele.
Für die Zukunft wird die ASEAG ausschließlich Busse modernster Technik und Umweltstandards anschaffen.
Auch die Subunternehmen, die zum Großteil Leistungen im Spitzen- und Schülerverkehr für die ASEAG
erbringen, werden auf den Tagesleistungen sukzessive neue Fahrzeuge anschaffen. Seit Sommer 2014 sind hier
bereits die ersten Euro6-Fahrzeuge im Einsatz. Grundsätzlich wird jede zukünftige Kfz-Ersatzbeschaffung der
ASEAG unter dem Gesichtspunkt der Wirtschaftlichkeit und der Umweltverträglichkeit getätigt.
2. VORGEZOGENER AUSTAUSCH (zusätzliches Beschaffungsprogramm 2015-2020):
Im Rahmen des vorgezogenen Austausches ist der verstärkte Austausch von Euro3-Bussen gegen Fahrzeuge
mit neuesten Abgasstandards in den nächsten 3 Jahren vorgesehen. Damit könnten die NO2-Emissionen gerade
in der Anfangsphase und an lufthygienischen Brennpunkten (u.a. Adalbertsteinweg + Wilhelmstraße) nochmals
deutlich gesenkt werden.
Dafür wird die Neubeschaffung von jährlich 6 zusätzlichen Bussen (3 Solo-, 3 Gelenkbusse) in 2015 bis 2017
erfolgen. Statt der geplanten 14 werden dann 20 Busse pro Jahr neu beschafft. Die vorgezogene Investition wird
35
hier sind alte Maßnahmen Nr. aus dem Luftreinhalteplan 2009 aufgeführt, die Basis für die Fortführung oder Entwicklung der neuen
Maßnahme sind und/oder auch nur teilweise inhaltliche Verknüpfungspunkte zur neuen Maßnahme haben.
89
BR Köln - Luftreinhalteplan Aachen 1. Fortschreibung 2015 – Stand 08.2015
durch reduzierte Beschaffungen in den Folgejahren (2018 bis 2020) ausgeglichen. Die Zusatzkosten für den
vorzeitigen Austausch von Euro3-Bussen wurden über den geplanten Zeitraum von 6 Jahren auf insgesamt ca.
1,3 Mio. € kalkuliert. Unabhängig vom tatsächlichen Finanzierungsverlauf entspräche dies einem durchschnittlich
Mehraufwand von rund 220.000 €/a.
3. ANREIZPROGRAMM FÜR SUBUNTERNEHMEN
Weiterhin wird die Stadt Aachen ein Anreizprogramm für Subunternehmer auflegen. Aus zweckgebundenen
Einnahmen privater Vorhabenträger zur Umsetzung von Maßnahmen des Luftreinhalteplans wird ein Budget von
ca. 80.000 € bereitgestellt werden, um vorgezogene Neuanschaffungen von Bussen mit mind. Euro4-Standard
bei den von der ASEAG beauftragten Subunternehmen zu unterstützen.
Zielgruppe
ASEAG; sekundär: private Busdienstleister (Subunternehmen)
Erwartete Umwelt- und Verkehrseffekte
• Reduzierung der Emissionswerte des ÖPNV (hier: Bus) im Innenstadtbereich von Aachen
• Imagegewinn des Verkehrsunternehmens
Die Effekte der Maßnahme können wie folgt nachgewiesen werden:
• durch Querschnittserhebungen und Messungen der Immissionswerte
• jhrl. Erhebung/Darstellung des Emissionsstandards der Fahrzeugflotte (soweit möglich auch für
Subunternehmen)
Investitionskosten
(einmalige Kosten)
Betriebskosten
(lfd. Kosten)
Personalaufwand
(Mögliche) Förderung
Stand der Umsetzung
Anlagen / Links
Grobe Schätzung:
zu 1. (reguläres Beschaffungsprogramm ASEAG): ca. 3,3 Mio. € jährlich nach ÖPNVFörderung für Neufahrzeuge der ASEAG; ca. 1,5 Mio. € für Neuanschaffungen bei
Subunternehmen
zu 2. (zusätzliches Beschaffungsprogramm ASEAG): zusätzlicher Aufwand von
durchschnittlich 230.000 € pro Neufahrzeug (Mittelwert aus Nettokosten für Solo- und
Gelenkbus)
zu 3. (Anreizprogramm Subunternehmen): insgesamt 80.000 € verteilt auf den
vorgezogenen Beschaffungszeitraum von 3 Jahren
soll getragen werden von:
jeweils anteilig bzw. programmbezogen von ASEAG, Stadt Aachen, Subunternehmen
zu 1. und 3. keine Angaben zu lfd. Betriebskosten bei ASEAG und Subunternehmen
zu 2. Mehraufwand für vorgezogene Investitionen von insgesamt 1,3 Mio. € bzw.
durchschnittlich ca. 220.000 €/a bei Umsetzung des oben beschriebenen Szenarios;
Maßnahmen erfordert erhöhte Zuweisungen von Stadt & StädteRegion an ASEAG
Keine Angaben
zum Teil durch die bestehende Fahrzeugförderung NRW
weitere Fördermöglichkeiten (z.B. über smart cities, MHAL-Förderprojekt duurzame,
crowd-funding, Beiträge Dritter, Parkraumbewirtschaftung etc.) werden geprüft
Förderprogramm der Stadt für Subs aus zweckgebundenen Mitteln zum LRP
jährlich durch Neuanschaffung von Fahrzeugen
Busbestand ASEAG Euro5/EEV und Euro 6 (2008-2018), Stand 08/2014
Grafik: Mehrbelastungen bei ASEAG für zusätzliches Beschaffungsprogramm
90
BR Köln - Luftreinhalteplan Aachen 1. Fortschreibung 2015 – Stand 08.2015
5.3.4
Radverkehr
Luftreinhalteplan Aachen 2015, Maßnahmenblatt, Stand: 15.09.2014
Stadt Aachen, FB 61/30, FB 36/40
Maßnahmen Nr.
Handlungsfeld
Kurztitel
verantwortlich
Mitwirkende
Geplante Umsetzung
MOBILITÄT
Radverkehr
Maßnahmen Nr. alt
36
MR1
M 29
(Fahrradverleihsystem),
teilw. M 32
(Modellregion
Elektromobilität)
Unterstützung des Fahrradverleihsystems velocity
Velocity Aachen UG
Stadt Aachen, Verkehrsmanagement (FB 61/30, Herr Mohnen)
Testbetrieb: ab Oktober 2014, Regelbetrieb ab März 2015; Endausbaustufe für 2019
geplant
Projektbeschreibung
Velocity Aachen UG – entstanden aus einer studentischen Initiative der RWTH – plant den Aufbau und Betrieb
eines stationsgebundenen Pedelec-Verleihsystems in Aachen. Stufenweise sollen bis zum Jahr 2019 an 100
Stationen 1.000 Pedelecs bereitgestellt werden. Die Nutzer des Systems sollen die Möglichkeit erhalten,
bedarfsorientiert aus verschiedenen Tarifmodellen zu wählen. Für „Vielfahrer“ sind verschiedene Abonnements
geplant, bei denen die ersten 30 Minuten jeder Fahrt zwischen zwei Stationen kostenlos sind. Hier wird eine
monatliche Grundgebühr berechnet. Weiterhin wird ein Zeittarif angeboten, bei dem eine Abrechnung in
bestimmter zeitlicher Taktung erfolgt. Zudem sollen mit Unternehmen, Hochschulen, Institutionen gesonderte
Tarife für Mitarbeiter und Studierende ausgehandelt werden.
Zielgruppe
Alle Bürgerinnen und Bürger, Pendler und Besucher der Stadt Aachen
Erwartete Umwelt- und Verkehrseffekte
• Erhöhung des Modal-Split-Anteils des Fahrrads auf 20 % im Jahr 2020 (als Wirkungsziel aller Maßnahmen
zur Förderung des Radverkehrs; siehe MR1 bis MR5)
• Erhöhung des Radverkehrsanteils zu Lasten von MIV-Fahrten mit einem positiven Beitrag zum Gesundheitsund Klimaschutz
• „Sichtbarkeit“ der Elektromobilität in der Stadt Aachen erhöhen
Die Effekte der Maßnahme können wie folgt nachgewiesen werden:
Nutzerstatistik velocity: Anmeldezahlen, Nutzungs- und Ausleihvorgänge, Kundenbefragung
Grobe Schätzung:
Investitionskosten
2,2 Mio. € Verleihstationen, 1,8 Mio. Pedelecs (Gesamtsummen bis Mitte 2019)
(einmalige Kosten)
Soll getragen werden von: Velocity Aachen UG
Betriebskosten
k.A. / derzeit nicht bekannt
(lfd. Kosten)
Soll getragen werden von: Velocity Aachen UG
Personalaufwand
k.A. / derzeit nicht bekannt
Gründungszuschuss i.H.v. 305.000 € durch Stadt Aachen im Rat am 02.07.14
beschlossen.
Weitere Sponsoren (Unternehmen, Hochschule, etc.) als Stationspaten gesucht
(Mögliche) Förderung
Förderung über neues Zuschussmerkmal „Radverkehrssysteme“ des NVR prüfen
Weitere Fördermöglichkeiten durch das Land aus Mitteln für Maßnahmen im Bereich
Klimaschutz, Luftreinhaltung o. Lärmminderung prüfen (angestrebt wird ein Beitrag des
Landes zum Modellvorhaben von 10 - 25%)
Mai 2014 Gründung Velocity Aachen UG. Geplante Betrauung Velocity durch Rat der
Stand der Umsetzung
Stadt Aachen im Juli 2014. Eröffnung der ersten vier Stationen für eine interne
Testphase im Oktober 2014. Start öffentliches System für April 2015 geplant.
Anlagen / Links
www.velocity-aachen.de
36
hier sind alte Maßnahmen Nr. aus dem Luftreinhalteplan 2009 aufgeführt, die Basis für die Fortführung oder Entwicklung der neuen
Maßnahme sind und/oder auch nur teilweise inhaltliche Verknüpfungspunkte zur neuen Maßnahme haben.
91
BR Köln - Luftreinhalteplan Aachen 1. Fortschreibung 2015 – Stand 08.2015
Luftreinhalteplan Aachen 2015, Maßnahmenblatt, Stand: 02.12.2014
Handlungsfeld
Kurztitel
verantwortlich
Mitwirkende
Stadt Aachen, FB 36/40, FB 61/30
Maßnahmen Nr.
Maßnahmen Nr. alt
MOBILITÄT
Radverkehr
37
MR2
NEUE MASSNAHME,
M17 (Radstation Hbf.)
Erhalt / Neubau Radstation Hauptbahnhof
Stadt Aachen, Fachbereich Umwelt (FB 36/40, Herr Meiners) und
Verkehrsmanagement (FB 61/30, Herr Müller)
Stadt Aachen, Deutsche Bahn, priv. Vorhabenträger, aktueller und zukünftiger Betreiber
der Radstation
im Zuge des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 958 – Zollamtstr.
Geplante Umsetzung
Projektbeschreibung
Die am 27.Juni 2008 in der ehemaligen Expresshalle der DB eröffnete Fahrradstation hat sich in den
zurückliegenden Jahren zu einem wichtigen Baustein des Aachener Radverkehrssystems entwickelt. Mit einer
Kapazität von ca. 160 Abstellplätzen und ergänzenden Leistungen dient die zentral gelegene Station dem
„Funktionieren“ des Öffentlichen Raumes im Umfeld des Bahnhofs und liefert darüber hinaus klare Impulse für
die multimodale Verknüpfung von Bus, Bahn, Rad und Pkw. Die Station ist heute voll ausgelastet.
Nach den Planungen eines privaten Investors (vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 958) soll ab 2015
zwischen Hauptbahnhof, bestehenden Bahnanlagen und Burtscheider Brücke ein Neubau mit insg. 30.000 m2
Bruttogeschossfläche (u.a. Wohnen, Hotel, Gewerbe) entstehen. Hierfür werden zunächst zahlreiche Altgebäude,
darunter auch die alte Expresshalle, abgerissen; die Radstation muß daher vorübergehend weichen.
Die Integration einer neuen leistungsfähigeren Radstation mit ca. 400 Stellplätzen in dieses Neubauvorhaben
gehörte von Beginn an zu den Anforderungen der Stadt an den privaten Vorhabenträger. Besonderen Wert legen
Politik und Verwaltung darauf, dauerhaft akzeptable und für den Betreiber finanzierbare Anmietbedingungen zu
schaffen. Der Betrieb der neuen Radstation soll auch zukünftig über einen lokalen Beschäftigungsträger
gewährleistet werden, der Langzeitarbeitslosen hier ein Betätigungsfeld und neue Perspektiven bietet und damit
eine wichtige integrativ - soziale Rolle übernimmt.
• Bahnpendler aus Aachen, die (täglich) bis zum HBf das Rad nutzen,
• Bahnreisende und Besucher Aachens, die für Beruf oder Freizeit ein Rad
Zielgruppe
ausleihen bzw. nutzen möchten,
• Radfahrer, die sonstige Serviceangebote nutzen möchten
Erwartete Umwelt- und Verkehrseffekte
Eine moderne, leistungsfähige Radstation liefert einen bedeutsamen Beitrag zur Erhöhung des Modal-SplitAnteils des Fahrrads auf angestrebte 20 % im Jahr 2020 (als Wirkungsziel aller Maßnahmen zur Förderung des
Radverkehrs; siehe MR1 bis MR5)
Die Effekte der Maßnahme können wie folgt nachgewiesen werden:
Regelmäßige Auswertung des Auslastungsgrades der Radstation ist geplant (Quartalswerte, Jahreswerte)
Investitionskosten
Liegen der Stadt noch nicht vor
(einmalige Kosten)
Betriebskosten
Anmietbedingungen sind zwischen Deutscher Bahn – Stadt Aachen –
(lfd. Kosten)
Investor/Eigentümer –Betreiber noch auszuhandeln
Personalaufwand
Kein Aufwand bei der Stadt
(Mögliche) Förderung
Förderung durch EU, Land, Land NRW, Stiftungen etc. wird noch geprüft
Derzeit läuft die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans. Mit dem Abriss
Stand der Umsetzung der bestehenden Altgebäude incl. Radstation dürfte in 2015 begonnen werden; im
Anschluss wird mit dem Neubau begonnen
Anlagen / Links
Keine
37
hier sind alte Maßnahmen Nr. aus dem Luftreinhalteplan 2009 aufgeführt, die Basis für die Fortführung oder Entwicklung der neuen
Maßnahme sind und/oder auch nur teilweise inhaltliche Verknüpfungspunkte zur neuen Maßnahme haben.
92
BR Köln - Luftreinhalteplan Aachen 1. Fortschreibung 2015 – Stand 08.2015
Luftreinhalteplan 2015, Maßnahmenblatt, Stand: 25.09.2014
Stadt Aachen, FB 61/30, FB 36/40
Maßnahmen Nr.
Handlungsfeld
Kurztitel
verantwortlich
Mitwirkende
Geplante Umsetzung
MOBILITÄT
Radverkehr
Maßnahmen Nr. alt
38
MR3
M 18 (Ausbau
Radwegenetz); teilw.
NEUE
MASSNAHMEN
Ausbau Radwegenetz
Stadt Aachen, Verkehrsmanagement (Frau Mans, Herr Larscheid),
beim grenzüberschreitenden Radschnellweg AC-Herzogenrath/Heerlen und beim
Bahntrassenradweg Aachen-Jülich: Federführung durch StädteRegion Aachen
StädteRegion Aachen, Landesbetrieb Straßen NRW
Bei Radschnellwegen: ggf. weitere am Wegverlauf liegende Kommunen/Städte
2015 bis 2020 (entsprechende politische Beschlüsse vorausgesetzt)
Projektbeschreibung
Der Ausbau des Radwegenetzes ist eine zentrale Daueraufgabe der Verkehrsplanung in Aachen.
Umsetzungsziel ist die Schaffung von mind. 8 km neuen Radverkehrsanlagen pro Jahr.
Bis zum Jahr 2020 soll der Ausbau des Radwegenetzes schwerpunktmäßig über folgende Maßnahmen
umgesetzt werden:
• Umsetzung der noch ausstehenden Maßnahmen vom "Maßnahmenplan Radverkehr 2009" in den Jahren
2014-2017.
• Fortschreibung des "Maßnahmenplan Radverkehr 2009" im Jahr 2015; sukzessive Umsetzung ab 2017 ff.
• Planung der regionalen Radwegeverbindungen Aachen-Herzogenrath/Heerlen und Aachen-Jülich
weitestgehend abseits von Hauptverkehrsstraßen (Radschnellwege). Die Radschnellwege sollen das
Oberzentrum Aachen auf direkten und komfortablen Radwegen ohne systembedingte Wartezeiten mit den
umliegenden Gemeinden/Städten verbinden. Durch das attraktive Angebot wird eine echte Alternative zu
teilweise überlasteten Straßen für den Kfz-Verkehr geschaffen; insbes. Berufspendler sollen damit zum
Umstieg vom PkW auf das Rad motiviert werden. Die Fertigstellung des Radschnellweges AachenHerzogenrath/Heerlen ist derzeit für 2018/2019 geplant. Die Umsetzung des Bahntrassenradweges AachenJülich wird voraussichtlich 2016 erfolgen.
• Einbringung eines Vorschlags für ein „Rad-Vorrang-Routen-Netz“ im Rahmen des
Verkehrsentwicklungsplanes bis 2016. Das Netz soll den Bedürfnissen von Pendlern nach einer schnellen
Verbindung zwischen den Außenbezirken und der Innenstadt gerecht werden und die Ansprüche von
Pedelec- und E-Bike-Fahrern mit Geschwindigkeiten von bis zu 30 km/h erfüllen. Merkmale der RadVorrang-Routen sind eine besonders gute Qualität der Wegeoberfläche und wenig Verzögerungen durch
einen möglichst durchgängigen "Vorrang" gegenüber querenden Verkehren. Dies soll primär durch eine
Linienführung in Tempo 30-Zonen mit Vorfahrt für den Radverkehr (Fahrradstraßen), durch breite Radwege
oder Radfahrstreifen an Hauptverkehrsstraßen und durch auf den Radverkehr abgestimmte
Ampelschaltungen erreicht werden. Anknüpfungspunkte bilden die vorhandene Vennbahntrasse bzw. die
o.a. geplanten regionalen Radverbindungen (Radschnellwege).
• Optimierung und Ergänzung der Radroutenbeschilderung: Die bestehende, wegweisende Beschilderung
für den Radverkehr soll durch die Ausweisung weiterer Alltags- und Freizeitrouten ergänzt werden, um das
Radfahren in der Stadt und in die Umgebung zu erleichtern.
Umsteiger vom MIV auf den Radverkehr:
• insbesondere Berufspendler (Radschnellwege)
• Bürgerinnen und Bürgern, die aufgrund des bisherigen Wegenetzes selten oder
Zielgruppe
gar nicht in der Stadt Radfahren, soll durch das größere Angebot und mehr
Sicherheit der Umstieg erleichtert werden (Fortschreibung Maßnahmenplan
Radverkehr, Ausbau Radwegenetz und -infrastruktur)
38
hier sind alte Maßnahmen Nr. aus dem Luftreinhalteplan 2009 aufgeführt, die Basis für die Fortführung oder Entwicklung der neuen
Maßnahme sind und/oder auch nur teilweise inhaltliche Verknüpfungspunkte zur neuen Maßnahme haben.
93
BR Köln - Luftreinhalteplan Aachen 1. Fortschreibung 2015 – Stand 08.2015
• Alle Radfahrer, die sicher unterwegs sein wollen
Erwartete Umwelt- und Verkehrseffekte
• Erhöhung des Modal-Split-Anteils des Fahrrads auf 20% im Jahr 2020 (als Wirkungsziel aller Maßnahmen
zur Förderung des Radverkehrs; siehe MR1 bis MR5)
• Zunahme des Radverkehrs auf umgebauten Straßen oder Vorrangrouten 1 Jahr nach Freigabe von im Mittel
20% gegenüber vorher
• Reduzierung von Luftschadstoffen durch Nutzung von Fahrrad anstelle Kfz
Die Effekte der Maßnahme können wie folgt nachgewiesen werden:
Es ist vorgesehen, ausgewählte Radwege mit Dauermessstellen auszustatten. Auf diese Weise kann die Anzahl
der Radfahrer gezählt und so Rückschlüsse auf die Schadstoffeinsparung gezogen werden.
• z.B. den 2014 fertig gestellten Vennbahnradweg (Aachen- Luxemburg),
• den Radschnellweg AC-Herzogenrath/Heerlen sowie
• diverse Radrouten in Innenstadt und Hochschulbereich
Ergänzend soll bis 2020 eine Modal-Split-Erhebung wie im Jahr 2011 wieder durchgeführt werden.
Einmalige Kosten
Grobe Schätzung (Werte für Stadtgebiet Aachen):
Radschnellweg AC-Herzogenrath/Heerlen: ca. 10 Mio. €
Bahntrassenradweg Aachen-Jülich: ca. 700.000 €
Maßnahmenplan Radverkehr: derzeit noch nicht abschätzbar
Anschaffung von 6 Dauermessstellen/Jahr: ca. 30.000 €/a
Radroutenbeschilderung: ca. 100.000 €
Betriebskosten
(lfd. Kosten)
k.A.
Personalaufwand
(Mögliche) Förderung
Stand der Umsetzung
Anlagen / Links
Bei Stadt Aachen: 1 (bestehende) Personalstelle für Radwegeplanung
Zusatzbedarf durch Planung von Radschnellwegen, Radvorrangrouten und
Straßenbaumaßnahmen sowie Fortführung des Maßnahmenplan Radverkehr
Radschnellweg AC-Herzogenrath/Heerlen: 80 % Förderung vom Land NRW für
Planung & Bau
Bahntrassenradweg Aachen-Jülich: 70 % Förderung vom Land NRW für Planung &
Bau
Maßnahmenplan Radverkehr: 70 % Förderung vom Land NRW für Planung & Bau
Anschaffung von 6 Dauermessstellen/Jahr: 70/% Förderung vom Land NRW für
Anschaffung
Radroutenbeschilderung: 70 % Förderung vom Land NRW für Anschaffung & Bau
Radschnellweg AC-Herzogenrath/Heerlen: Derzeit läuft die Vergabe der
Machbarkeitsstudie
Bahntrassenradweg Aachen-Jülich: Grunderwerbsverhandlungen in 2014 noch nicht
abgeschlossen; Planung 2015; Bau voraus. 2016
Maßnahmenplan Radverkehr 2009: Umsetzung 3. Stufe (Finanzierungsantrag AachenOst) noch nicht bewilligt. 4.Stufe derzeit in Planung; Fortschreibung noch nicht
begonnen
Dauermessstellen: Planung in 2014/2015
Radroutenbeschilderung: Finanzierungsantrag 2012 gestellt; noch nicht bewilligt.
Umsetzung in 2015 angestrebt
Radschnellwege –>
http://www.aachen.de/DE/stadt_buerger/verkehr_strasse/verkehrskonzepte/radschnel
lweg/index.html
http://www.aachen.de/DE/stadt_buerger/verkehr_strasse/verkehrskonzepte/radschnel
lweg/140901_radschnellwegscoping.html
http://www.staedteregionaachen.de/wps/portal/internet/home/service/aemter/a61/!ut/p/c5/04_SB8K8xLLM9MS
SzPy8xBz9CP0os_gADxNHQ09_A0sLYzdHA08LC7cA70BTIzMfI_1wkA6cKkwMTCD
yBjiAo4F-cEqqfqR94
BR Köln - Luftreinhalteplan Aachen 1. Fortschreibung 2015 – Stand 08.2015
lDlOW1wM9MPy8otyga4J0Y900vfzyM9N1S_Izk5zcbNwBABbbvej/dl3/d3/L2dBISEvZ
0FBIS9nQSEh/
http://www.staedteregionaachen.de/wps/portal/internet/home/service/aemter/a61/!ut/p/c5/04_SB8K8xLLM9MS
SzPy8xBz9CP0os_gADxNHQ09_A0sLYzdHA08LC7cA70BTIzMfI_1wkA6cKkwMTCD
yBjiAo4F-cEqqfqRlDlOW1wM9MPy8otyga4J0Y900ffzyM9N1S_Izk5zcbNwBAC_B2bw/dl3/d3/L2dBISEv
Z0FBIS9nQSEh
Maßnahmenplan Radverkehr
http://www.aachen.de/DE/stadt_buerger/verkehr_strasse/verkehrskonzepte/radverkeh
r/index.html
95
BR Köln - Luftreinhalteplan Aachen 1. Fortschreibung 2015 – Stand 08.2015
Luftreinhalteplan Aachen 2015, Maßnahmenblatt, Stand: 02.12.2014
Handlungsfeld
Kurztitel
verantwortlich
Mitwirkende
Stadt Aachen, FB 61/30, FB 36/40
Maßnahmen Nr.
Maßnahmen Nr. alt
MOBILITÄT
Radverkehr
39
MR4
NEUE MASSNAHME
teilw. M 18 und M 25
Stellplatzkonzept Radverkehr (Fahrradparken)
Stadt Aachen, Verkehrsmanagement (FB 61/30, H. Langweg, Fr. Kirchbrücher, Fr. Dr.
Küpper)
weitere Dienststellen der Stadt: FB 61/70, FB 45, E 26; gewoge; APAG, Einzelhandel,
EHDV
ab 2014
Geplante Umsetzung
Projektbeschreibung
Sichere und zielnahe Abstellplätze sind eine wichtige Ergänzung zum Ausbau des Radverkehrsnetzes. Mit
zunehmender Attraktivität des Radfahrens für weitere Bevölkerungsgruppen geht der Trend hin zu hochwertigen
und teuren Fahrrädern, die entsprechend sichere Abstellmöglichkeiten verlangen, damit diese im Alltag auch
tatsächlich uneingeschränkt genutzt werden können. Insbesondere in dicht bebauten Stadtbereichen, in denen
geeignete Garagen, Gärten oder Kellerräume oft nicht oder nur schwer zu erreichen sind, sind fehlende
Abstellmöglichkeiten ein Hindernis, aufs Fahrrad umzusteigen.
Zur Verbesserung der Abstellmöglichkeiten für Fahrräder verfolgt die Stadt verschiedene Projekte:
1. Fahrradbügel im öff. Straßenraum
Bereits seit 2008 werden in Aachen unabhängig von laufenden Straßenbau- bzw. Umbaumaßnahmen
Fahrradbügel im öffentlichen Straßenraum aufgestellt. Diese Maßnahme dient dazu, gezielt dem Wunsch der
Bürger nach sicheren Abstellmöglichkeiten entgegen zu kommen. Dementsprechend wird eine Prioritätenliste für
Aufstellorte vorgehalten, in der eingehende Bürgeranträge laufend zur weiteren Bearbeitung eingepflegt werden.
Von 2008 bis 2014 konnten insgesamt über 500 zusätzliche Radbügel installiert werden. Die Maßnahme wird im
Rahmen des Luftreinhalteplans weitergeführt. Das städt. Budget soll ab 2015 um 50% erhöht werden, so dass
alleine seitens der Stadt ca. 100-120 Fahrradbügel pro Jahr, entsprechend 200-240 neue Abstellmöglichkeiten
geschaffen werden können. Im Bereich von Hochschulinstituten wird zusätzlich in großem Umfang ergänzt. Plan
bis 2018 Montage zusätzlicher Fahrradbügel im öff. Straßenraum
2. Fahrradboxen an Bahnhöfen
Für die Verbesserung der Bike-and-Ride Bedingungen mit dem Bahnverkehr plant die Stadt - ergänzend zur
Radstation am Hauptbahnhof - Fahrradboxen an allen Bahnhöfen im Stadtgebiet aufzustellen. Bislang konnte der
Bahnhof in Eilendorf bestückt werden. In Nähe der drei Haltepunkte Schanz, Westbahnhof und Rothe Erde
wurden bereits Standorte respektive Grundstücke gesucht, um Fahrradboxen aufstellen zu können. Aktuell laufen
zwischen der Stadt und der Bahn (Bahnentwicklungsgesellschaft) Verkaufsverhandlungen. Wenn die
entsprechenden Eigentumsübergänge abgeschlossen sind, kann ein Finanzierungsantrag gestellt und mit dem
Erwerb und dem Einbau der Fahrradboxen begonnen werden.
Plan bis 2018 Errichtung von insgesamt ca. 30 Fahrradboxen an den Bahnhöfen Schanz, West und Rothe
Erde
3. Fahrradstellplätze bei Neubaumaßnahmen (Stellplatzsatzung)
Bei (Neu-)Baumaßnahmen im Stadtgebiet sind ebenerdige, gesicherte Fahrradstellplätze gemäß der Empfehlung
des Verkehrs- und Städtebauministerium NRW in Zusammenarbeit mit der AGFS zu errichten. Diese Empfehlung
kann verpflichtend in die Stellplatzsatzung der Stadt Aachen übernommen werden, sobald die rechtlichen
Voraussetzungen dafür in der Landesbauordnung (BauO NRW) verankert sind.
Plan bis 2018 Ergänzung der städt. Stellplatzsatzung nach Vorliegen der rechtl. Voraussetzungen
4. Radabstellmöglichkeiten an städt. Gebäuden (insbes. Schulen)
Weiterhin werden die städtischen Verwaltungsgebäude und insbesondere die städt. Schulen hinsichtlich der
Möglichkeit zur Einrichtung sicherer Abstellmöglichkeiten für Fahrräder überprüft. An geeigneten Standorten
sollen beispielhafte Abstellanlagen errichtet werden, die Vorbild-Charakter für andere Arbeitgeber und
Schulträger entwickeln sollen.
39
hier sind alte Maßnahmen Nr. aus dem Luftreinhalteplan 2009 aufgeführt, die Basis für die Fortführung oder Entwicklung der neuen
Maßnahme sind und/oder auch nur teilweise inhaltliche Verknüpfungspunkte zur neuen Maßnahme haben.
96
BR Köln - Luftreinhalteplan Aachen 1. Fortschreibung 2015 – Stand 08.2015
Plan bis 2018 Errichtung von ca. 4 vorbildlichen Fahrradabstellanlagen an städt. Schulen oder
Verw.gebäuden
5. Bewachte Fahrradparkplätze in APAG-Parkhäusern
Die Aachener Parkhaus AG (APAG) wird die Möglichkeiten zur Einrichtung bewachter Fahrradabstellplätze in
ihren Parkhäusern prüfen. Nach erste Aussagen der APAG könnten im Parkhaus „Galeria Kaufhof/Saturn“, das
durch seine zentrale Lage zur Innenstadt und Einkaufszone besonders geeignet ist, ca. 2-3 Parkplätze in
unmittelbarer Nähe zur Einfahrt angemietet und per Videoüberwachung zum sicheren Abstellen von Fahrrädern
(ca. 15-20 Stk.) umgerüstet werden.
Plan bis 2018 Ausweisung von Fahrradabstellplätzen im APAG-Parkhaus „Galeria Kaufhof/Saturn“ möglichst
in 2015. Bei positiver Resonanz: Prüfung weiterer Parkhäuser.
6. Fahrradabstellkonzept gewoge
Im August 2014 erfolgte ein Vorstandswechsel bei der Gemeinnützigen Wohnungsbaugesellschaft (gewoge,
städt. Tochtergesellschaft). Mit dem neuen Vorstand soll Anfang 2015 Kontakt aufgenommen werden, um die
Realisierung von Fahrstellplätzen in gewoge-Gebäuden zu ermöglichen. Geplant ist, dass gewoge für ihren
Gebäudebestand ein Konzept erarbeitet, in dem Möglichkeiten zur Errichtung ebenerdiger, gesicherter
Radabstellmöglichkeiten bei Modernisierungsmaßnahmen geprüft werden. Je nach Ergebnis und
Finanzierungsmöglichkeiten soll das Konzept sukzessive umgesetzt werden.
Plan bis 2018 Erarbeitung eines Fahrradabstellkonzeptes für den Gebäudebestand der gewoge; sukzessive
Umsetzung.
•
•
Bereits aktive Radfahrer, die sich adäquate Fahrradabstellmöglichkeiten wünschen
Zielgruppe
Verkehrsteilnehmer, die bislang nicht Rad fahren, da sichere Abstellmöglichkeiten
für ihre Fahrräder fehlen
Erwartete Umwelt- und Verkehrseffekte
In Verbindung mit allen Maßnahmen zur Verbesserung des Fahrradverkehrs in Aachen wird folgendes erwartet:
• Erhöhung des Modal-Split-Anteils des Fahrrads auf 20% im Jahr 2020 (als Wirkungsziel aller Maßnahmen
zur Förderung des Radverkehrs; siehe MR1 bis MR5)
• Reduktion der Kfz-Belastung um ca. 2%-Punkte insbesondere im Innenstadtbereich und entlang der
zuführenden Hauptverkehrsachsen
• Reduzierung verkehrsbedingter Luftschadstoff- und Lärmbelastungen
Die Effekte der Maßnahme können wie folgt nachgewiesen werden:
• Langfristige Entwicklung des Modal-Split-Anteils „Radverkehr“
• (Entwicklung der) Anzahl realisierter Radabstellplätze (im öff. Straßenraum, an Verw.geb. und Schulen, bei
gewoge, in APAG Parkhäusern, in Fahrradboxen etc.)
Investitionskosten
(einmalige Kosten)
Betriebskosten
(lfd. Kosten)
Grobe Schätzung:
zu 1. Fahrradbügel: ca. 15.000 €/a (Budgeterhöhung von 10.000 € auf 15.000 € ab
2015 wurde in Haushaltsplanungen eingebracht; ggf. bedarfsweise ergänzende Mittel
aus zweckgebundenen Einnahmen zum LRP)
zu 2. Fahrradboxen: ca. 60.000 € für die 3 o.g. Bhf.
zu 3. Stellplatzsatzung: keine Kosten für Stadt; Satzungsänderung
zu 4. Radabstellanlagen an städt. Geb.: ca. 40.000 €/a über 4 Jahre (jeweils hälftig
aus städt. Mitteln und zweckgebundenen Einnahmen zum LRP)
zu 5. Radstellplätze bei APAG: ca. 2.000 für Anbringung von ca. 8-10 Fahrradbügeln
(Parkhaus Galeria Kaufhof / Saturn)
Zu 6. Stellplatzkonzept gewoge: Kosten sind noch mit gewoge abzustimmen; grob
geschätzter durchschnittlicher Mindestaufwand für Umsetzung ca. 20.000 €/a pro
Objekt.
Sind zu tragen von:
zu 1. bis 5.: Stadt Aachen
zu 6. Frage ist noch mit gewoge abzustimmen
Grobe Schätzung:
zu 1. bis 4.: eher gering
zu 5.: ca. 6.000 € Mietkosten/a für Bereitstellung der PKW-Parkplätze im Parkhaus
„Galeria Kaufhof/Saturn“
97
BR Köln - Luftreinhalteplan Aachen 1. Fortschreibung 2015 – Stand 08.2015
Personalaufwand
(Mögliche) Förderung
Stand der Umsetzung
Anlagen / Links
zu 6. : abhängig von konkreter Anlage, eher gering, Frage ist noch mit gewoge
abzustimmen
sind zu tragen von:
zu 1. bis 5.: Stadt Aachen
zu 6. Frage ist noch mit gewoge abzustimmen
zu 1. und 2.: ca. 50 h/Monat (1/3 Personalstelle)
zu 3: eher gering
zu 4: derzeit nicht genau abschätzbar
zu 5.: derzeit nicht genau abschätzbar, eher gering
zu 6.: derzeit nicht genau abschätzbar; Frage ist noch mit gewoge abzustimmen
zu 1.: keine; ggf. Teilfinanzierung über zweckgebundene Einnahmen zum LRP von
Investoren
zu 2.: Für ca. 30 Fahrradboxen an Bahnhöfen liegt bereits eine Einplanung beim NVR
(Zweckverband Nahverkehr Rheinland) vor, die Fahrradboxen sollen nach § 12
ÖPNVG NRW mit einem Fördersatz von 90% gefördert werden.
zu 3.: keine
zu 4 und 5.: keine, ggf. Teilfinanzierung über zweckgebundene Einnahmen privater
Vorhabenträger zur Umsetzung von Maßnahmen im Luftreinhalteplan
zu 6.: Förderung der gewoge durch Land NRW wird angestrebt; Frage ist noch zu
klären
laufend
Keine
98
BR Köln - Luftreinhalteplan Aachen 1. Fortschreibung 2015 – Stand 08.2015
Luftreinhalteplan Aachen 2015, Maßnahmenblatt, Stand: 02.12.2014
Handlungsfeld
Kurztitel
verantwortlich
Mitwirkende
Geplante Umsetzung
Stadt Aachen, FB 36/40 & EHDV
Maßnahmen Nr.
Maßnahmen Nr. alt
MOBILITÄT
Radverkehr
40
MR 5
NEUE MASSNAHME
Mit dem Fahrrad zum Einkaufen
Einzelhandelsverband (EHDV), Märkte und Aktionskreis City e.V. (MAC)
Stadt Aachen, Industrie- und Handelskammer (IHK), Märkte und Aktionskreis City e.V.
(MAC)
2015 – 2018
Projektbeschreibung
Die Attribute einer attraktiven Innenstadt treffen auf Aachen in besonderer Weise zu: hochwertige (Bau)Gestaltung, gute Erschließung, lebendiges Kulturleben, urbanes Flair und ein attraktives Konsumangebot eines
starken Einzelhandels. Der Einzelhandel ist zugleich Förderer und Nutznießer einer vielfältigen und damit
hochinteressanten Nutzungsmischung. Gleichzeitig trägt er eine Mitverantwortung dafür, die Stadt bei der
Einhaltung gesetzliche Umweltstandards für die vielen tausend Innenstadtbewohner und deren Besucher zu
unterstützen.
Der Einzelhandel erkennt, dass die Stadt (bzw. die Bezirksregierung) bei anhaltender Nichteinhaltung der
Umweltstandards zur Durchsetzung restriktiver Maßnahmen, die den Interessen des Einzelhandels
entgegenlaufen, gezwungen sein könnte. Daher wird er sich in den Jahren 2015 – 2018 gezielt für das Thema
„Mit dem Fahrrad zum Einkaufen“ einsetzen und damit die Radverkehrsstrategie der Stadt unterstützen.
Die lokalen Vertretungen des Aachener Einzelhandels, der Einzelhandels- und Dienstleistungsverband AachenDüren-Köln e.V. (EHDV) gemeinsam mit dem Märkte und Aktionskreis City e.V. (MAC) planen folgende
Maßnahmen:
• MAC und EHDV werden durch redaktionelle Beiträge im Rahmen regelmäßig erscheinender
Zeitungsbeilagen und Publikationen anlässlich besonderer Veranstaltungen wie verkaufsoffene Sonntage,
Aachen September Special, Aachener Weihnachtsmarkt etc. das Einkaufen mit dem Fahrrad bewerben.
Bedarfsweise kann dies durch spezielle Marketingmedien oder -aktionen unterstützt werden.
• MAC und EHDV werden eine Abfrage bei ihren Mitgliedsfirmen starten, um festzustellen, welche
Einzelhändler die Möglichkeit sehen und Interesse haben, Fahrradständer – sowohl für die Mitarbeiterschaft
als auch für die Kunden - zur Verfügung zu stellen.
• MAC und EHDV werden ihre Mitgliedsfirmen auf die Möglichkeit einer betrieblichen Mobilitätsberatung bei
der IHK hinweisen und diese ausdrücklich empfehlen.
• Kunden des Einzelhandels
Zielgruppe
• Mitarbeiter des Einzelhandels
Erwartete Umwelt- und Verkehrseffekte
• Zunahme des Anteils des Radverkehrs am Einkaufsverkehr bis 2020
Die Effekte der Maßnahme können wie folgt nachgewiesen werden:
• Unternehmensbefragung zur Zahl der geschaffenen Radabstellplätze
• Haushaltsbefragung zum Mobilitätsverhalten (Radverkehrsanteil im Einkaufsverkehr)
Investitionskosten
(einmalige Kosten)
Betriebskosten
(lfd. Kosten)
Grobe Schätzung:
genauere Angaben ggf. erst nach Durchführung der o.g. Interessensabfrage möglich
Soll getragen werden von: Unternehmen des Einzelhandels
Grobe Schätzung:
Kosten für Befragungsaktionen, Marketing & Werbung: derzeit keine genauen
Angaben möglich
soll getragen werden von:
40
hier sind alte Maßnahmen Nr. aus dem Luftreinhalteplan 2009 aufgeführt, die Basis für die Fortführung oder Entwicklung der neuen
Maßnahme sind und/oder auch nur teilweise inhaltliche Verknüpfungspunkte zur neuen Maßnahme haben.
99
BR Köln - Luftreinhalteplan Aachen 1. Fortschreibung 2015 – Stand 08.2015
Personalaufwand
(Mögliche) Förderung
Einzelhandelsverband (EHDV) & Märkte und Aktionskreis City e.V. (MAC),
Bei Partner: gering
Keine
Stand der Umsetzung
Geplant
Anlagen/Links
Keine
100
BR Köln - Luftreinhalteplan Aachen 1. Fortschreibung 2015 – Stand 08.2015
5.3.5 Bus & Bahn (MB)
LRP AACHEN 2015, Maßnahmenblatt, Stand: 21.11.2014
Handlungsfeld
Kurztitel
verantwortlich
Mitwirkende
Geplante Umsetzung
MOBILITÄT
Bus und Bahn
ASEAG & Stadt Aachen, FB 61/30, FB 36/40
Maßnahmen Nr.
MB1
Maßnahmen Nr.
alt41
NEUE
MASSNAHME und
M 28
Umsetzung Busnetzkonzept 2015+
ASEAG (Herr Paetz) & Stadt Aachen, Verkehrsmanagement (FB 61/30, Frau Liljegren)
i.R.d. Nahverkehrsplans
ASEAG, Stadt Aachen
2014 bis 2018
Projektbeschreibung
Ziel ist die sukzessive Umsetzung von Maßnahmen aus der Untersuchung „Busnetz 2015+“
Die ersten Maßnahmen sind bereits realisiert:
- Umwelttrasse Uniklinik (Pauwelsstraße) (in 2013)
- Linienverlegung Mies-van-der-Rohe-Straße/Ahornstraße (in 2014)
Für die kommenden Jahre sind u.a. geplant:
- 2015: Endausbau neue Haltestelle in der Mies-van-der-Rohe-Straße, Mobilitätsstationen Melaten und Miesvan-der-Rohe-Straße, Linienverlegung auf den Campus-Boulevard
- 2016: Bustrasse Kaiserplatz/Willy-Brandt-Platz/Bushof mit Anpassung der Linienführung, verbesserte
Campusanbindung durch Linienanpassungen, Bustrasse Wüllnerstraße, neue Haltestelle Südausgang
Hauptbahnhof, Einrichtung weiterer Mobilitätsstationen
- 2017: Achsenkreuz Bushof - erste Stufe (Haltestelle in der Blondelstraße), Umgestaltung Republikplatz
(Umbau / Verknüpfung Bhf. West, Mobilitätsstation), Umgestaltung Adalbertsteinweg (Busspur in Mittellage
stadtauswärts), Busbeschleunigungsmaßnahmen auf Cityachsen, Einführung des CityTakts (7,5-MinutenTakt von 6 bis 20 Uhr)
- 2018: Umgestaltung Verknüpfungspunkt Bushof, Anbindung / Verknüpfung RWTH Campus Melaten und
Campus West (Brücke über DB/Bustrasse)
Erläuterungen zum Ausbau der neuen Bus-/ÖPNV-Trasse „Kaiserplatz/Willy-Brandt-Platz/Bushof“:
Für den Bus- und Taxenverkehr (ÖPNV) stehen heute in der StädteRegion und der Stadt Aachen mehr als 15 km
Bussonderspuren zur Verfügung. Diese helfen insbesondere dem Busverkehr auf starkbelasteten Straßen
störungsfrei am motorisierten Individualverkehr vorbeizufahren und so wertvolle Fahrtzeit zu gewinnen. Die
Bussonderspuren sind gekennzeichnet durch Zeichen 245 der StVO.
Für 2016 ist zunächst eine ÖV-Trasse in Aachen vom Adalbertsteinweg über den Kaiserplatz, die Stiftsumfahrt,
die Stifts- und Blondelstraße bis Aachen Bushof (der zentralen Haltestelle mit Busverknüpfung) geplant. Dadurch
wird der Einkaufsbereich Kaiserplatz und Adalbertstraße besser vom Busverkehr erschlossen und gleichzeitig ein
Teil der Buslinien, die von den östlichen Stadtteilen in Richtung Hochschule und Uniklinikum geführt werden,
beschleunigt. Die Fahrtzeitverkürzung durch diese Strecke beträgt 2 Minuten (von derzeit 5 Minuten zwischen
Kaiserplatz und Bushof/Kurhausstraße heute auf künftig 3 Minuten). Die Reduzierung der Fahrtstrecke pro Fahrt
und Bus beträgt ca. 300 Meter. Insgesamt sollen ganztägig 3 Buslinien im jeweils 15 Minutentakt über die neue
Trasse geführt werden. Somit lassen sich täglich 120 Buskilometer auf diesem Abschnitt einsparen.
Zielgruppe
Nutzer öffentlicher Verkehrsmittel, hier Busse und Taxen
41
hier sind alte Maßnahmen Nr. aus dem Luftreinhalteplan 2009 aufgeführt, die Basis für die Fortführung oder Entwicklung der neuen
Maßnahme sind und/oder auch nur teilweise inhaltliche Verknüpfungspunkte zur neuen Maßnahme haben.
101
BR Köln - Luftreinhalteplan Aachen 1. Fortschreibung 2015 – Stand 08.2015
Gewinnung neuer Fahrgäste / Umsteiger vom MIV
Erwartete Umwelt- und Verkehrseffekte
Durch einen schnelleren und störungsfreien Busverkehr werden die Attraktivität und die Nachfrage im ÖPNV
gesteigert. Mittelfristig wird dadurch der Modal Split hin zum ÖV verbessert und der motorisierte Verkehr und
damit die Umweltbelastung weniger werden. Insbesondere auch die Verstetigung des Busverkehrs durch eigene
Trassen/Fahrspuren ohne „Stopp and Go“ trägt zur Reduzierung der Immissionswerte bei. Dabei wird nicht nur
die Luft- und Lärmqualität verbessert, sondern auch der Verbrauch innerstädtischer Verkehrsflächen geschont.
Die Effekte der Maßnahme können wie folgt nachgewiesen werden:
• Fahrzeitmessungen Bus
Investitionskosten
(einmalige Kosten)
Betriebskosten
(lfd. Kosten)
Personalaufwand
(Mögliche) Förderung
Stand der Umsetzung
Anlagen / Links
Grobe Schätzung:
Bustrasse Willy-Brand-Platz + Haltestelle Kaiserplatz: ca. 730.000 €
Soll getragen werden von: Land NRW (über Fördermittel) + Stadt Aachen
Einsparung von 18.000 Euro an Dieselkraftstoff jährlich (für die Bustrasse WillyBrandt-Platz)
Einsparung erfolgt bei: ASEAG
Keine Angaben / derzeit nicht genau absehbar
Förderung vom Land bei Investitionen im ÖPNV über § 12 ÖPNVG NRW, 90%ige
Förderung
Erste Maßnahmen aus dem Busnetzkonzept 2015+ sind bereits realisiert
politischer Auftrag zur Entwicklung und Umsetzung sinnvoller Maßnahmen aus dem
Busnetzkonzept 2015+ in Abstimmung mit ASEAG (Mobilitätsausschuss am
19.09.2013)
Planungsbeschluss zur Bustrasse Kaiserplatz/Willy-Brandt-Platz/Bushof im
Mobilitätsausschuss am 22.05.2014 erfolgt
Bürgerinformationsveranstaltung zur o.g. Bustrasse am 26.08.2014 erfolgt
Ausführungsbeschluss zur o.g. Bustrasse für Anfang 2015 geplant
Realisierungszeitplan Busnetz 2015+, Stand 02/2014
Busnetzgutachten 2015+:
http://aachen.de/DE/stadt_buerger/verkehr_strasse/verkehrskonzepte/nvp/Aachen_B
usnetz_2015.pdf
Bustrasse Kaiserplatz/Willy-Brandt-Platz/Bushof:
http://www.aachen.de/DE/stadt_buerger/politik_verwaltung/pressemitteilungen/willy_b
randt_platz.html
http://aachen.de/DE/stadt_buerger/verkehr_strasse/verkehrskonzepte/nvp/index.html
102
BR Köln - Luftreinhalteplan Aachen 1. Fortschreibung 2015 – Stand 08.2015
Luftreinhalteplan Aachen 2015, Maßnahmenblatt, Stand: 01.10.2014
AVV & Stadt Aachen, FB 36/40
Maßnahmen Nr.
Handlungsfeld
Kurztitel
verantwortlich
Mitwirkende
Geplante Umsetzung
MOBILITÄT
Bus & Bahn
Maßnahmen Nr. alt
42
MB2
NEUE MASSNAHME,
teilw. M 33
(Attraktivierung
ÖPNV)
Konzept „Mobilitätsverbund Aachen“
AVV (Frau Krücken)
Stadt Aachen, Verkehrsmanagement (FB 61/30); cambio; FH Aachen; RWTH Aachen;
StädteRegion Aachen; ASEAG
Anfang 2013 – Ende 2016 (Projektlaufzeit), Stetige Erweiterung und Umsetzung des
Geschäftsmodells sowie technische Erweiterungen darüber hinaus
Projektbeschreibung
Der AVV arbeitet im Rahmen von Förderprojekten an einer intensiveren Verflechtung verschiedener
Mobilitätsdienste in Bezug auf Information, Kauf und Abrechnung. Gemeinsam mit regionalen Akteuren werden
Marktpotenziale auf Seiten der Kunden und der Anbieter untersucht, Elektrofahrzeuge im Bereich des Carsharing
integriert, gemeinsame Tarifprodukte entwickelt, eine Mobilitätsplattform aufgebaut und Möglichkeiten für einen
möglichst einfachen Zugang sowie einer integrierten Abrechnung für den Kunden erarbeitet. Im Rahmen einer
Pilotphase (EU-Forschungsprojekt CIVITAS / DYN@MO 2016) soll die Wirkung dieser neuen Angebote
untersucht werden. Darüber hinaus werden Prozesse und Zuständigkeiten als Organisations- und Rollenmodell
abgebildet sowie ein finanzieller Rahmen und rechtlich relevante Problemfelder untersucht.
Zielgruppe
Einwohner im AVV, insbesondere PKW-Nutzer
Erwartete Umwelt- und Verkehrseffekte
• Minimierung von Schadstoffemissionen durch MIV
• Reduzierung zurückgelegter Wege im MIV
• Erleichterung des Zugang zu alternativen Mobilitätsdiensten, v.a. derer die eine gemeinsame Nutzung bzw.
das Teilen von (elektronischen) Mobilitätsangeboten ermöglichen
Die Effekte der Maßnahme können wie folgt nachgewiesen werden:
• Nutzungsintensität der multimodalen Informationsplattform
• Nutzungsintensität multimodaler Dienste (derzeit cambio, Flinkster) und Produkte (Tarifangebote, derzeit in
Entwicklung)
• Interesse an Mitwirkung im Rahmen oben beschriebener Pilotphase
• Modal-Split Verlagerungen
994.680 € im Rahmen des DYN@MO – Projekts, davon 524.060 € (ca. 53%) von der
Investitionskosten
EU getragen, Rest durch die Projektpartner
(einmalige Kosten)
Investitionskosten werden derzeit ermittelt
Betriebskosten
In Form von Personalkosten (werden derzeit abgeschätzt)
(lfd. Kosten)
Personalaufwand
s.o.
EU-Forschungsprojekt CIVITAS / DYN@MO mit Gesamtvolumen i.H.v. insgesamt ca.
(Mögliche) Förderung
4,5 Mio. € für insgesamt 7 Bausteine, wovon die oben beschriebene Maßnahme einen
Baustein darstellt; keine Kosten für Umsetzung des Geschäftsmodells enthalten
Marktforschung, Geschäftsmodell und Tarife vorbereitet; Vorbereitung Pilotphase mit
Stand der Umsetzung
Diensten bis 2016
Anlagen/Links
www.civitas.eu
42
hier sind alte Maßnahmen Nr. aus dem Luftreinhalteplan 2009 aufgeführt, die Basis für die Fortführung oder Entwicklung der neuen
Maßnahme sind und/oder auch nur teilweise inhaltliche Verknüpfungspunkte zur neuen Maßnahme haben.
103
BR Köln - Luftreinhalteplan Aachen 1. Fortschreibung 2015 – Stand 08.2015
Luftreinhalteplan Aachen 2015, Maßnahmenblatt, Stand: 01.10.2014
AVV & Stadt Aachen, FB 36/40
Maßnahmen Nr.
Handlungsfeld
Kurztitel
verantwortlich
Mitwirkende
Geplante Umsetzung
MOBILITÄT
Bus & Bahn
Maßnahmen Nr. alt
43
MB3
NEUE MASSNAHME,
teilw. M 33
(Attraktivierung
ÖPNV)
Optimierung Kommunikation / Information im Bereich ÖPNV
AVV (Frau Krücken)
FH Aachen; RWTH Aachen; ASEAG
Anfang 2013 – Ende 2016 (Projektlaufzeit), Integration von Echtzeitdaten wird auch
darüber hinaus stetig verbessert
Projektbeschreibung
Im Rahmen des EU-Forschungsprojektes CIVITAS-DYN@MO werden zurzeit die Anforderungen der Kunden an
ein verbessertes, individualisiertes Informationssystem ermittelt. Neben der Definition von Kundengruppen mit
unterschiedlichen Erwartungen bezüglich Umfang und Darstellungsart von ÖPNV-Informationen stehen vor allem
deren Präferenzen im Bereich Web 2.0 im Fokus der Untersuchungen. So werden derzeit die
Rahmenbedingungen geschaffen, um auf der multimodalen Informationsplattform neben herkömmlichen
Störmeldungen auch solche zuzulassen, die von den ÖPNV-Kunden selbst generiert wurden, um deren Qualität
und Potenziale zu ermitteln. Um die Kundeninformation darüber hinaus weiter zu verbessern, werden auch
Echtzeitdaten schrittweise ins Routing integriert werden, zunächst mit dem Fokus auf Anschlussgefährdung bei
intermodalen Wegeketten.
Zielgruppe
Einwohner und Reisende im AVV
Erwartete Umwelt- und Verkehrseffekte
• Attraktivitätssteigerung des ÖPNV durch verbesserte Information
• Reduzierung zurückgelegter Wege im MIV
Die Effekte der Maßnahme können wie folgt nachgewiesen werden:
• Nutzungsintensität der Web 2.0-Elemente der multimodalen Informationsplattform
• Art und Qualität von user-generated content
• Modal-Split Verlagerungen
Investitionskosten
(einmalige Kosten)
Betriebskosten
(lfd. Kosten)
Personalaufwand
(Mögliche) Förderung
Stand der Umsetzung
Anlagen/Links
84.160 € im Rahmen des DYN@MO - Projekts, davon 50.400 € (ca. 60%) von der EU
getragen, Rest Eigenmittel der Partner
Grobe Schätzung: Keine Angaben / derzeit nicht genau absehbar
Soll getragen werden von:
Keine Angaben / derzeit nicht genau absehbar
EU-Forschungsprojekt CIVITAS / DYN@MO mit Gesamtvolumen in Höhe von
insgesamt ca. 4,5 Mio. € für 7 Bausteine, oben beschriebene Maßnahme wird mit
Personalmitteln unterstützt
Marktforschung zu Anforderungen an Kundeninformation durch RWTH abgeschlossen;
Vorbereitung der Informationsplattform mit Elementen Web 2.0
www.civitas.eu
43
hier sind alte Maßnahmen Nr. aus dem Luftreinhalteplan 2009 aufgeführt, die Basis für die Fortführung oder Entwicklung der neuen
Maßnahme sind und/oder auch nur teilweise inhaltliche Verknüpfungspunkte zur neuen Maßnahme haben.
104
BR Köln - Luftreinhalteplan Aachen 1. Fortschreibung 2015 – Stand 08.2015
Lufteinhalteplan Aachen 2015, Maßnahmenblatt, Stand: 30.09.2014
AVV & Stadt Aachen, FB 36/40
Maßnahmen Nr.
Handlungsfeld
MOBILITÄT
Bus & Bahn
Maßnahmen Nr. alt
44
MB4
NEUE MASSNAHME
teilw. M 33
(Attraktivierung
ÖPNV)
Kurztitel
Umsteigergewinnung an der neuen Direktverbindung Heinsberg
- Aachen
verantwortlich
Mitwirkende
Geplante Umsetzung
AVV (Frau Krücken)
Kreis & Stadt Heinsberg; West; Rurtalbahn; DB Regio NRW; NVR; Stadt Geilenkirchen
Inbetriebnahme 15.12.13; kurzfristige Umsetzung weiterer Maßnahmen
Projektbeschreibung
Mit der Reaktivierung der Eisenbahnstrecke Heinsberg – Lindern hat sich die Verbindung zwischen der Stadt
Aachen und dem Kreis Heinsberg nachhaltig verbessert. Die auf dieser Relation als Flügelzug verkehrende Linie
RB 33 bietet die Möglichkeit, die Pendlerströme von und nach Heinsberg möglichst weg vom MIV und hin zur
Schiene zu verlagern: Aufgrund der Elektrifizierung der Strecke ist dies besonders umweltfreundlich, da nur sehr
geringe Schadstoffmengen ausgestoßen werden.
Um die Attraktivität dieser Verbindung zukünftig zu steigern, werden verschiedene Maßnahmen ergriffen: So
sollen Park & Ride – Parkplätze an den Bahnhöfen entlang der Bahnstrecke eine einfaches Umsteigen auf die
Bahn ermöglichen, die teileweise bereits angelegt sind. Darüber hinaus gibt es Überlegungen zur Optimierung
der Verknüpfung zwischen Bus und Schiene.
Insbesondere Studierende und Berufspendler die aus dem Heinsberg nach Aachen pendeln haben nun eine
attraktive Alternative zum MIV.
Zielgruppe
Pendler und Reisende zwischen dem Kreis Heinsberg und der Stadt Aachen
Erwartete Umwelt- und Verkehrseffekte
• Attraktivitätssteigerung des ÖPNV, insbesondere des SPNV
• Reduktion von Schadstoffemissionen durch verringerte MIV-Nutzung
Die Effekte der Maßnahme können wie folgt nachgewiesen werden:
• Fahrgastzahlen auf der Verbindung Heinsberg – Aachen
• Nutzungsintensität der P&R-Angebote
Investitionskosten
(einmalige Kosten)
Betriebskosten
(lfd. Kosten)
Personalaufwand
(Mögliche) Förderung
Stand der Umsetzung
Anlagen/Links
Keine Angaben / derzeit nicht genau absehbar
Keine Angaben / derzeit nicht genau absehbar
Keine Angaben / derzeit nicht genau absehbar
Infrastrukturausbau Förderprogramme über NVR
Erste P&R- Parkplätze eingerichtet, Konzepte zur Optimierung der Verknüpfung Bus /
Schiene werden geprüft
www.wurmtalbahn.de
44
hier sind alte Maßnahmen Nr. aus dem Luftreinhalteplan 2009 aufgeführt, die Basis für die Fortführung oder Entwicklung der neuen
Maßnahme sind und/oder auch nur teilweise inhaltliche Verknüpfungspunkte zur neuen Maßnahme haben.
105
BR Köln - Luftreinhalteplan Aachen 1. Fortschreibung 2015 – Stand 08.2015
Luftreinhalteplan Aachen 2015, Maßnahmenblatt, Stand: 11.11.2014
Handlungsfeld
Kurztitel
verantwortlich
Mitwirkende
Geplante Umsetzung
AVV & Stadt Aachen, FB 36/40
Maßnahmen Nr.
Maßnahmen Nr. alt
MOBILITÄT
Bus & Bahn
45
MB5
M 13 (Euregiobahn)
Ausbau Euregiobahn
AVV (Frau Krücken)
Stadt Aachen, Verkehrsmanagement (FB 61/30), Nahverkehr Rheinland (NVR),
Kommunalverwaltungen entlang der euregiobahn, EUREGIO Verkehrsschienennetz
GmbH
2000 – 2015 (Elektrifizierung: Abschluss bis 2019 geplant)
Projektbeschreibung
In den letzten Jahren wurde schrittweise der Ausbau der euregiobahn vorangetrieben und so der SPNV im AVV –
Verbundgebiet stetig verbessert. Durch die verbesserten Verbindungen in die StädteRegion Aachen und den
Kreis Düren profitiert auch die Stadt Aachen in erheblichem Maße. Jährlich steigende Fahrgastzahlen zeigen,
dass immer mehr Fahrten von und nach Aachen, egal ob Berufs-, Ausbildungs- oder Freizeitverkehr, mit der
Bahn zurückgelegt werden. Ende 2015 soll schließlich mit dem Ringschluss von Alsdorf nach Stolberg die vorerst
letzte Ausbaustufe fertig gestellt werden und in Betrieb gehen.
Die durch die euregiobahn verminderten Schadstoffbelastungen im Aachener Stadtgebiet, resultierend aus der
MIV-Substitution, werden zukünftig noch dadurch verringert, dass die zurzeit noch mit Dieselzügen betriebene
Strecke mittel- bis langfristig vollständig elektrifiziert werden soll. Derzeit ist geplant, dass die vollständige
Elektrifizierung bis 2019 abgeschlossen sein soll.
Die Einrichtung der zusätzlichen Haltepunkte „Aachen – Richterich“ und „Aachen - Berliner Ring“ wird weitere
Einzugsbereiche für den ÖPNV und den SPNV erschließen; allerdings kann die Umsetzung nach jetzigen
Planungen frühestens ab 2018/2019 konkreter ins Auge gefasst werden. Mit dem Haltepunkt „Aachen Richterich“ soll das neu geplante Wohngebiet „Klimaschutzsiedlung Richtericher Dell „ (ca. 8.000 Bewohner) und
der Stadtteil Laurensberg (ca. 16.000 Bewohner) besser an den ÖPNV angeschlossen werden. Die Realisierung
des Haltepunkts „Aachen - Berliner Ring“ wird zeitlich noch nach dem Haltepunkt „Aachen – Richterich“ liegen.
Zielgruppe
Reisende in Stadt und StädteRegion Aachen
Erwartete Umwelt- und Verkehrseffekte
• Modal-Split Verlagerung zugunsten des ÖPNV/SPNV
• Reduzierung von Schadstoffemissionen durch Reduzierung MIV-Wege
• Attraktivitätssteigerung des SPNV in Stadt und StädteRegion Aachen
Die Effekte der Maßnahme können wie folgt nachgewiesen werden:
• Nutzungsintensität euregiobahn
Investitionskosten
Keine Angaben / derzeit nicht genau absehbar
(einmalige Kosten)
Betriebskosten
Keine Angaben / derzeit nicht genau absehbar
(lfd. Kosten)
Personalaufwand
Keine Angaben / derzeit nicht genau absehbar
Grundsätzliche Bereitschaft des Bundes, die Elektrifizierung aus dem GVFG zu
(Mögliche) Förderung
fördern
Inbetriebnahme der Ringbahn geplant im Dezember 2015, erste Machbarkeitsstudie
Stand der Umsetzung
beurteilt Elektrifizierung wirtschaftlich positiv, Betriebskonzept liegt vor
Anlagen/Links
http://www.nvr.de/projekte/euregiobahn-aachen
http://avv.de/de/suche?keywords=euregiobahn
http://www.evs-online.com/sites/geschichte.htm
45
hier sind alte Maßnahmen Nr. aus dem Luftreinhalteplan 2009 aufgeführt, die Basis für die Fortführung oder Entwicklung der neuen
Maßnahme sind und/oder auch nur teilweise inhaltliche Verknüpfungspunkte zur neuen Maßnahme haben.
106
BR Köln - Luftreinhalteplan Aachen 1. Fortschreibung 2015 – Stand 08.2015
Luftreinhalteplan Aachen 2015, Maßnahmenblatt, Stand: 23.09.2014
Stadt Aachen, FB 61/30, FB 36/40
Maßnahmen Nr.
MB6
Maßnahmen Nr. alt 46
NEUE
MASSNAHME
teilw. M 26
(Campus
Planungen)
Handlungsfeld
MOBILITÄT
Bus und Bahn
Kurztitel
Attraktivitätssteigerung für die Bahnhaltepunkte Eilendorf und
Aachen West
verantwortlich
Stadt Aachen, Verkehrsmanagement (FB 61/30, Herr Mohnen)
Mitwirkende
AVV
Geplante Umsetzung
ab 2017
Projektbeschreibung
An den Bahnhaltepunkten Aachen West und Eilendorf sollen die bestehenden Zugänge zum SPNV barrierefrei
ausgebaut und attraktiver und sicherer gestaltet werden. Hierzu werden derzeit verschiedene Varianten (Brücke,
Tunnel) in einer Machbarkeitsstudie untersucht.
In Aachen West ist eine neue Brücke von der Prof.-Pirlet-Straße über die Gleisanlagen bis zum Campus West mit
barrierefreien Zugängen zum Mittelbahnsteig geplant.
In Eilendorf werden derzeit im Rahmen einer Machbarkeitsstudie im Auftrag des AVV mehrere Varianten einer
Verbesserung der Zugangssituation für den Haltepunkt geplant. Auch hier zeichnet sich eine Brückenlösung als
Vorzugsvariante ab. Zudem müssen in Eilendorf unabhängig von der Zugangssituation die Bahnsteige auf eine
Höhe von 76cm angehoben werden, um einen barrierefreien Ein- und Ausstieg in die Züge gewährleisten zu
können. Die Anschlussmöglichkeiten von Bus auf Bahn und umgekehrt sollen an beiden Haltepunkten optimiert
werden. Durch verbesserte Radabstellmöglichkeiten wird auch der Umstieg von Rad auf Bahn erleichtert. Durch
CarSharing wird das Umstiegsangebot ergänzt. Insgesamt dienen die Maßnahmen dazu die Mulitmodalität – also
die Kombination verschiedener Verkehrsmittel – zu fördern.
Fahrgäste des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV), die die Haltepunkte Aachen
Zielgruppe
West und Eilendorf nutzen
Erwartete Umwelt- und Verkehrseffekte
• Erhöhung der Nutzungszahlen des SPNV
• Erhöhung der Fahrgastzahlen und Umsteiger durch attraktivere Umstiegsbedingungen
Die Effekte der Maßnahme können wie folgt nachgewiesen werden:
Zählungen Ein- Aussteiger, Befragungen zur Nutzerakzeptanz; Indikatoren:
• Anzahl der Nutzer pro Tag / pro Jahr (Fahrgastzahlen); Steigerungsrate
• davon Anzahl der Umsteiger von PKW (abgeschätzt)
• eingesparte PKW-Kilometer durch Umsteiger (abgeschätzt)
Grobe Schätzung : 6,4 Mio. € für Aachen West und 4,3 Mio. € für Aachen Eilendorf
Investitionskosten
(entsprechend NVR Förderanträge)
(einmalige Kosten)
Soll getragen werden von: Stadt Aachen
Betriebskosten
k.A. / derzeit nicht bekannt
(lfd. Kosten)
Personalaufwand
k.A. / derzeit nicht bekannt
§ 12 ÖPNVG NRW, Förderquote 90 % der zwf. Gesamtausgaben, Vorbereitende
(Mögliche) Förderung
Studien über das INTERREG Projekt Citizens Rail (50 % Förderquote)
Bhf. Eilendorf: Machbarkeitsstudie des AVV in Endabstimmung
Stand der Umsetzung Bhf. West: Bahntechnische Machbarkeitsstudie im 2. Hj. 2014; Städtebau- und
Architekturwettbewerb für 2015
Anlagen / Links
www.aachen.de/haltepunkteilendorf
46
hier sind alte Maßnahmen Nr. aus dem Luftreinhalteplan 2009 aufgeführt, die Basis für die Fortführung oder Entwicklung der neuen
Maßnahme sind und/oder auch nur teilweise inhaltliche Verknüpfungspunkte zur neuen Maßnahme haben.
107
BR Köln - Luftreinhalteplan Aachen 1. Fortschreibung 2015 – Stand 08.2015
Luftreinhalteplan Aachen 2015, Maßnahmenblatt, Stand: 01.10.2014
Handlungsfeld
Kurztitel
verantwortlich
Mitwirkende
Geplante Umsetzung
AVV & Stadt Aachen, FB 36/40
Maßnahmen Nr.
Maßnahmen Nr. alt
MOBILITÄT
Bus & Bahn
47
MB7
NEUE MASSNAHME
Citizens Rail
Stadt Aachen, Verkehrsmanagement (FB 61/30); RWTH Aachen; AVV; …
Ab 2014
Projektbeschreibung
Im Aachener Stadtteil Richterich soll im Bereich Richtericher Dell in naher Zukunft ein Neubaugebiet
ausgewiesen werden, ein entsprechender Bebauungsplan für einen 1. Bauabschnitt wird zurzeit erarbeitet. Um
den neuen Wohnstandort in seiner Attraktivität zu fördern und auch um den bestehenden Stadtteil besser an den
ÖPNV anzubinden, soll ebenfalls ein euregiobahn-Haltepunkt in Richterich entstehen.
Unterstützt werden die Aktivitäten auch im Rahmen des Projektes „Citizens Rail“. Partner aus den Niederlanden,
Frankreich und England arbeiten gemeinsam mit der Stadt Aachen und dem AVV im Rahmen des 2012
bewilligten EU-Interreg-IVBProjekts „Citizens' Rail“ an Verbesserungen der regionalen Bahnnetze, der
sogenannten Slow-Speed-Bahnnetze. Ziel des Projekts ist es, kleinere Bahnhöfe sowie deren »Slow-SpeedVerbindungen« aufzuwerten.
Gefördert werden Maßnahmen, die zeigen, wie eine Stärkung des regionalen Bahnverkehrs – unter
Berücksichtigung sozialer, ökologischer und ökonomischer Aspekte – zu einer nachhaltigen Raumentwicklung
beitragen kann. Zu diesem Zweck sind u. a. im Aachener Stadtgebiet die Haltepunkte Eilendorf, Aachen-West
und der geplante Haltepunkt Richterich sowie weitere Haltepunkte in der Parkstad Limburg für die Studie
ausgewählt worden.
Im Rahmen des Projekts wird angestrebt, das vorhandene Fahrgastpotenzial im Umfeld kleinerer Bahnhöfe
besser auszuschöpfen sowie die bestehenden Bahnverbindungen besser zu vermarkten. Durch die Einbeziehung
von Bürgerinitiativen und die Umsetzung gezielter Marketingmaßnahmen soll die Nachfrage gesteigert werden
und somit der sozioökonomische Wert dieser öffentlichen Orte erhöht werden.
Zielgruppe
Einwohner des Stadtteil Richterichs und der jeweiligen o.g. Bahnhofsumfelder
Erwartete Umwelt- und Verkehrseffekte
• Modal-Split Verlagerung zugunsten des ÖPNV
• Stärkung des innerstädtischen SPNV
• Reduktion von Schadstoffemissionen durch Reduzierung der MIV-Wege
Die Effekte der Maßnahme können wie folgt nachgewiesen werden:
• Einsteigerzahlen in Richterich und den o.g. Bahnhaltepunkten
Investitionskosten
(einmalige Kosten)
Betriebskosten
(lfd. Kosten)
Personalaufwand
(Mögliche) Förderung
Stand der Umsetzung
Anlagen/Links
Grobe Schätzung: Keine Angaben / derzeit nicht genau absehbar
Soll getragen werden von: Planungen durch das Projekt „Citzens‘ Rail“, Umsetzung
durch ÖPNVG NRW
Keine Angaben / derzeit nicht genau absehbar
Keine Angaben / derzeit nicht genau absehbar
Vorbereitende Planungen durch EU im Rahmen des Projekts „Citzens‘ Rail“,
Einrichtung des Haltepunktes nach ÖPNVG NRW geförderte Maßnahme
Machbarkeitsstudie der einzelnen Varianten und grobe Kostenschätzung durchgeführt
http://www.citizensrail.org/de/aachen
47
hier sind alte Maßnahmen Nr. aus dem Luftreinhalteplan 2009 aufgeführt, die Basis für die Fortführung oder Entwicklung der neuen
Maßnahme sind und/oder auch nur teilweise inhaltliche Verknüpfungspunkte zur neuen Maßnahme haben.
108
BR Köln - Luftreinhalteplan Aachen 1. Fortschreibung 2015 – Stand 08.2015
Luftreinhalteplan Aachen 2015, Maßnahmenblatt, Stand: 01.10.2014
Handlungsfeld
Kurztitel
verantwortlich
Mitwirkende
Geplante Umsetzung
AVV & Stadt Aachen, FB 36/40
Maßnahmen Nr.
Maßnahmen Nr. alt
MOBILITÄT
Bus & Bahn
48
MB8
NEUE MASSNAHME
Grenzen abbauen in der Euregio Maas-Rhein
AVV (Frau Krücken)
AVV, Verkehrsunternehmen im AVV, Kommunen und Gebietskörperschaften in der
EMR
fortlaufend
Projektbeschreibung
Auf Grund der Grenzsituation (Belgien, Niederlande) im stark verflochtenen euregionalen Kooperationsraum
besteht im Aachener ÖSPV ein Ineinandergreifen der angebotenen Verkehrsleistungen. Über nationale Grenzen
hinweg wird mit einem gemischten Fuhrpark ein bedeutendes Grenzpendler- und Besucherverkehrsaufkommen
abgewickelt.
Seit 2003 ist beim AVV eine euregionale Koordinierungsstelle für die grenzenlose Mobilität in der Euregio MaasRhein eingerichtet. Sie wird durch die Europäische Union und das Land Nordrhein-Westfalen gefördert und erzielt
im Wesentlichen den Abbau von Grenzhindernissen und das Zusammenwachsen der Region (Tarif, Vertrieb,
Service).
Die Zusammenarbeit zum Ausbau der SPNV-Infrastruktur, zur Intensivierung der grenzüberschreitenden
Kommunikationsarbeit, zur Abstimmung der Fahrplankonzepte und im Bereich des Ticketings soll die ÖPNVNutzung innerhalb der EMR attraktiver machen.
Zielgruppe
Personen im Grenzverkehr zwischen AVV und VRS
Erwartete Umwelt- und Verkehrseffekte
• Modal Split Verlagerungen zugunsten des ÖPNV
Die Effekte der Maßnahme können wie folgt nachgewiesen werden:
• Modal-Split im ÖPNV für grenzüberschreitende Wege
Investitionskosten
(einmalige Kosten)
Betriebskosten
(lfd. Kosten)
Personalaufwand
(Mögliche) Förderung
Stand der Umsetzung
Anlagen/Links
Keine Angaben / derzeit nicht genau absehbar
Keine Angaben / derzeit nicht genau absehbar
Keine Angaben / derzeit nicht genau absehbar
fortlaufend
http://avv.de/de/suche?keywords=euregionale+koordinierungsstelle
48
hier sind alte Maßnahmen Nr. aus dem Luftreinhalteplan 2009 aufgeführt, die Basis für die Fortführung oder Entwicklung der neuen
Maßnahme sind und/oder auch nur teilweise inhaltliche Verknüpfungspunkte zur neuen Maßnahme haben.
109
BR Köln - Luftreinhalteplan Aachen 1. Fortschreibung 2015 – Stand 08.2015
Luftreinhalteplan Aachen 2015, Maßnahmenblatt, Stand: 01.10.2014
Handlungsfeld
Kurztitel
verantwortlich
Mitwirkende
Geplante Umsetzung
AVV & Stadt Aachen, FB 36/40
Maßnahmen Nr.
Maßnahmen Nr. alt
MOBILITÄT
Bus & Bahn
49
MB9
NEUE MASSNAHME
Tarifkooperation AVV / VRS
AVV (Frau Krücken)
Stadt Aachen, Verkehrsmanagement (FB 61/30), VRS, Verkehrsunternehmen im AVV
Tarif ab 01.01.2015 gültig
Projektbeschreibung
Zum Jahresbeginn soll es durchgängige Tarife für Fahrten mit Bus und Bahn (im Nahverkehr) zwischen dem AVV
und dem VRS geben. Die Basis dafür bildet der VRS-Tarif, der die bisher bestehenden Preisstufen 1 – 5 um die
Stufen 6 und 7 erweitert und somit den weiteren Distanzen für Fahrten in das / aus dem AVV-Verbundgebiet
gerecht wird.
Der Kunde profitiert durch übersichtlichere Tarife und durch erweiterte Vertriebsmöglichkeiten. Die Nutzung
öffentlicher Verkehrsmittel im Bereich zwischen VRS und AVV wird attraktiver, insbesondere neue Kunden sollen
für die Nutung von Bussen und Bahnen gewonnen werden.
Um den Mobilitätsbedürfnissen aller Kundengruppen gerecht zu werden, sind unterschiedliche Tarifprodukte
verfügbar. Neben dem klassischen Sortiment für Abokunden und Gelegenheitsfahrer stehen Angebote für
besondere Personengruppen wie Berufspendler, Schüler und aktive Senioren zur Verfügung.
Zielgruppe
Personen im Grenzverkehr zwischen AVV und VRS
Erwartete Umwelt- und Verkehrseffekte
• Neukunden im ÖPNV gewinnen
• Attraktivitätssteigerung des ÖPNV durch Tarifvereinfachung
Die Effekte der Maßnahme können wie folgt nachgewiesen werden:
• Nutzungsintensität (Stückzahl/Umsatz) der Tarifprodukte im Rahmen der Tarifkooperation AVV/VRS
• Modal-Split Verlagerung
Investitionskosten
(einmalige Kosten)
Betriebskosten
(lfd. Kosten)
Personalaufwand
(Mögliche) Förderung
Stand der Umsetzung
Anlagen/Links
Keine Angaben / derzeit nicht genau absehbar
Keine Angaben / derzeit nicht genau absehbar
Keine Angaben / derzeit nicht genau absehbar
Vorbehaltlich der Zustimmung der Gremien erfolgt Einführung zum 1.1.2015
-
49
hier sind alte Maßnahmen Nr. aus dem Luftreinhalteplan 2009 aufgeführt, die Basis für die Fortführung oder Entwicklung der neuen
Maßnahme sind und/oder auch nur teilweise inhaltliche Verknüpfungspunkte zur neuen Maßnahme haben.
110
BR Köln - Luftreinhalteplan Aachen 1. Fortschreibung 2015 – Stand 08.2015
Luftreinhalteplan Aachen 2015, Maßnahmenblatt, Stand: 02.10.2014
Handlungsfeld
Kurztitel
verantwortlich
Mitwirkende
Geplante Umsetzung
AVV & Stadt Aachen, FB 36/40
Maßnahmen Nr.
Maßnahmen Nr. alt
MOBILITÄT
Bus & Bahn
50
MB10
NEUE MASSNAHME
Förderung umweltfreundlicher Fahrzeuge
AVV (Frau Krücken)
Zweckverband AVV, Land NRW, Verkehrsunternehmen im AVV
fortlaufend
Projektbeschreibung
Der Zweckverband Aachener Verkehrsverbund (ZV AVV) erhält für seine Verbandsmitglieder, der Stadt und
StädteRegion Aachen sowie den Kreisen Düren und Heinsberg, vom Land NRW auf Basis des Gesetzes über
den öffentlichen Personennahverkehr in Nordrhein-Westfalen (ÖPNVG NRW) Zuwendungen. Die Mittel werden
zur Verbesserung der ÖPNV-Qualität eingesetzt, insbesondere für die Förderung der Beschaffung von
Fahrzeugen, die im Linienverkehr einzusetzen sind. Mit dem begonnenen Förderjahr 2014 hat der AVV die
Fördervoraussetzungen für ÖSPV-Fahrzeuge in Hinsicht auf die Umweltverträglichkeit weiter angehoben. So
muss die Abgasnorm EEV (Enhanced Environment friendly Vehicles) bzw. EURO VI ab dem Förderjahr 2014
inkl. einer deutlichen Reduzierung der Anzahl der Kleinstpartikel erfüllt sein. Ebenso ist ein Außenfahrgeräusch
von maximal 80 dB(A), bei Schaltgetriebe von maximal 83 dB(A), nach DIN ISO 362 und DIN ISO 5130 (z.B.
durch Motorraumkapselung) vorgeschrieben.
In Aachen verkehren Fahrzeuge der AVV-Partnerunternehmen ASEAG und RVE sowie der belgischen TEC und
der niederländischen Veolia Verkehr. Deren im Stadtgebiet eingesetzten eigenen Fahrzeuge haben zu nahezu
100% eine grüne Plakette. Der Anteil der in der Regel von Auftragsunternehmen eingesetzten Fahrzeuge ohne
grüne Plakette konnte in den letzten Jahren bereits deutlich eingeschränkt werden. Der AVV unterstützt alle
Bemühungen, diesen Anteil weiterhin zu reduzieren.
Die Voraussetzungen zum Erhalt der grünen Plakette sind für nahezu jeden dieselbetriebene Bus prinzipiell
durch eine Nachrüstung mit Rußpartikelfiltern erfüllbar. Die wirtschaftliche Integrität erfordert dabei, dass
nachträgliche investive Maßnahmen über eine Verlängerung der Gesamteinsatzdauer der betreffenden
Fahrzeuge ausgeglichen werden können. Der AVV ist grundsätzlich der Auffassung, dass im Bereich des
Fuhrparks Investitionen in neuere Fahrzeugtechnik die umweltkonformere wie auch die finanzeffektivere
Alternative des Einsatzes von Finanzmitteln darstellen.
Zielgruppe
Verkehrsunternehmen
Erwartete Umwelt- und Verkehrseffekte
• Schadstoffemissionen verringern und Luftqualität erhöhen
Die Effekte der Maßnahme können wie folgt nachgewiesen werden:
• Fortlaufend als Beitrag zur Verbesserung der Messwerte
Investitionskosten
(einmalige Kosten)
Betriebskosten
(lfd. Kosten)
Personalaufwand
(Mögliche) Förderung
Stand der Umsetzung
Anlagen/Links
Keine Angaben / derzeit nicht genau absehbar
Keine Angaben / derzeit nicht genau absehbar
Keine Angaben / derzeit nicht genau absehbar
fortlaufend
-
50
hier sind alte Maßnahmen Nr. aus dem Luftreinhalteplan 2009 aufgeführt, die Basis für die Fortführung oder Entwicklung der neuen
Maßnahme sind und/oder auch nur teilweise inhaltliche Verknüpfungspunkte zur neuen Maßnahme haben.
111
BR Köln - Luftreinhalteplan Aachen 1. Fortschreibung 2015 – Stand 08.2015
5.3.6 Optimierung PKW-Verkehr (MP)
Luftreinhalteplan Aachen 2015, Maßnahmenblatt, Stand: 02.12.2014
Handlungsfeld
Kurztitel
verantwortlich
Mitwirkende
Geplante Umsetzung
MOBILITÄT
Optimierung PKW-Verkehr
Stadt Aachen, FB 36/40, FB 61/30
Maßnahmen Nr.
Maßnahmen Nr. alt
51
MP 1
NEUE MASSNAHME
Mobilitätsmaßnahmen in Kurgebieten
Stadt Aachen, Fachbereich Umwelt (FB 36/40, Herr Meiners) und
Verkehrsmanagement (FB 61/30, Herr Müller)
Keine
2016-2018
Projektbeschreibung
Gemäß Kurortegesetz gelten in den beiden Aachener Kurgebieten Burtscheid und Monheimsallee erhöhte
Anforderungen an die Luftqualität. Im Rahmen von Luftqualitätsmessungen in 2011 (Stickstoffdioxid und
Feinstaub) wurden kritische bzw. erhöhte Werte für den Referenzstandort Monheimsallee ermittelt. Die Stadt
beabsichtigt daher, eine Reihe von Maßnahmen zur Senkung der Schadstoffbelastung auf der Monheimsallee
einzuleiten bzw. zu prüfen. Dabei gilt es zu berücksichtigen, dass die Monheimsallee als Teil des Alleenrings eine
Haupterschließungs- und Verteilungsfunktion für die Innenstadt wahrnimmt und auch zukünftig wahrnehmen
muß; insoweit sind nur behutsame Eingriffe bzw. Veränderungen in der Verkehrsstruktur möglich bzw. vertretbar.
• Reduzierung des Busverkehrs auf der Monheimsallee im Rahmen des Busnetzkonzept 2015+
(Busnetzkonzept ist politisch beschlossen)
• Prüfung, ob durch geänderte Lichtsignalsteuerung, Verkehrsführung und / oder Beschilderung auf der
Ludwigsallee (aus Richtung Ponttor) der Linksabbiegerverkehr in Richtung Krefelder Str. erhöht und
dadurch die Monheimsallee verkehrlich entlastet werden kann
• Prüfung, ob und in welchem Umfang eine geänderte Verkehrsführungen auf der Rochusstr. zur
Verflüssigung des Verkehrs auf der Monheimsallee beitragen kann
Zielgruppe
Anwohner des Kurgebiets Monheimsallee
Erwartete Umwelt- und Verkehrseffekte
• Durch die geplanten Maßnahmen lassen sich für die Monheimsallee geringe Schadstoffminderungen
erzielen
Die Effekte der Maßnahme können wie folgt nachgewiesen werden:
• Durchführung von Verkehrszählungen (vorher, nachher)
Investitionskosten
(einmalige Kosten)
Betriebskosten
(lfd. Kosten)
Personalaufwand
(Mögliche) Förderung
Zahlen liegen der Stadt hierzu noch nicht vor; keine Angaben / derzeit nicht
abschätzbar
Stand der Umsetzung
Noch nicht begonnen
Anlagen / Links
Keine
Noch nicht ermittelt
Wird noch geprüft
Keine
51
hier sind alte Maßnahmen Nr. aus dem Luftreinhalteplan 2009 aufgeführt, die Basis für die Fortführung oder Entwicklung der neuen
Maßnahme sind und/oder auch nur teilweise inhaltliche Verknüpfungspunkte zur neuen Maßnahme haben.
112
BR Köln - Luftreinhalteplan Aachen 1. Fortschreibung 2015 – Stand 08.2015
Luftreinhalteplan Aachen 2015, Maßnahmenblatt, Stand: 23.09.2014
Stadt Aachen, FB 61/30, FB 36/40
Maßnahmen Nr.
Handlungsfeld
Kurztitel
verantwortlich
Mitwirkende
Geplante Umsetzung
MOBILITÄT
Optimierung Pkw-Verkehr
Maßnahmen Nr. alt
52
MP2
NEUE MASSNAHME
teilweise Übernahme
des Vorschlags der
Umweltverbände
Minimierung der Parksuchverkehre
Stadt Aachen, Verkehrsmanagement (FB 61/30, Herr Müller)
APAG, Parkhausbetreiber, Einzelhandel, Kommunalpolitik, weitere Dienststellen der
Stadt
Start sofort
Projektbeschreibung
Der Parksuchverkehr trägt wesentlich zu den verkehrsbedingten Emissionen bei. Durch eine direktere Führung
zu freien Kapazitäten können Wartezeiten im Straßenraum und Umwegfahrten vermieden werden. Dazu müssen
allerdings die Kenntnis um freie Parkkapazitäten erweitert und dynamisch gestaltet sowie die Nutzung der
größeren Kapazitäten (insbesondere für Besucherverkehre) attraktiviert werden. Weiterhin gilt es, das noch
bestehenden Kostengefälle zwischen öffentlichem Parkraum und Parkhäusern abzubauen um einerseits Anreize
zum direkten Ansteuern freier Parkhauskapazitäten und zur verstärkten Nutzung der öffentlichen Stellplätze für
Kurzzeitparker zu schaffen. Verschiedene Einzelmaßnahmen sind dazu anzustreben, wie
a. die Modernisierung des Parkleitsystems (PLS) zu den Parkhäusern
b. die Bereitstellung entsprechender Informationen für mobile Endgeräte
c. die Modernisierung einzelner Parkhäuser
d. die Harmonisierung der Parkgebühren (Straßenraum/Parkhaus)
Zielgruppe
Kfz-Fahrer
Erwartete Umwelt- und Verkehrseffekte
• Reduktion der MIV-Fahrleistung
• Reduktion von Schadstoff- und Lärmbelastung
Die Effekte der Maßnahme können wie folgt nachgewiesen werden:
• keine aussagekräftigen Messgrößen ersichtlich, die vom (personellen/finanziellen) Aufwand her vertretbar
wären
• allenfalls grobe Abschätzungen möglich
• ggf. Auswertung der Informationen aus den Parkscheinautomaten
Für Parkleitsystem (PLS):
Investitionskosten
(einmalige Kosten)
Betriebskosten
(lfd. Kosten)
Personalaufwand
(Mögliche) Förderung
Grobe Schätzung: für Erneuerung des PLS ca. 400.000 €
Soll getragen werden von: Stadt
Grobe Schätzung: Reduktion der bisherigen Kosten
Soll getragen werden von: Stadt
k.A. / derzeit nicht bekannt
Land NRW
Stand der Umsetzung
Auftrag ist vergeben, Arbeiten befinden sich in der Ausführung
Anlagen / Links
Keine
Harmonisierung der Parkgebühren:
Investitionskosten
Grobe Schätzung: k.A. / derzeit nicht bekannt
(einmalige Kosten)
Soll getragen werden von: Parkhausbetreibern, Stadt Aachen
52
hier sind alte Maßnahmen Nr. aus dem Luftreinhalteplan 2009 aufgeführt, die Basis für die Fortführung oder Entwicklung der neuen
Maßnahme sind und/oder auch nur teilweise inhaltliche Verknüpfungspunkte zur neuen Maßnahme haben.
113
BR Köln - Luftreinhalteplan Aachen 1. Fortschreibung 2015 – Stand 08.2015
Betriebskosten
(lfd. Kosten)
Personalaufwand
(Mögliche) Förderung
Keine Änderung, höhere Gebühreneinnahmen
k.A. / derzeit nicht bekannt
Keine
Stand der Umsetzung
Noch nicht begonnen
Anlagen / Links
Keine
Für Modernisierung Parkhäuser und ICT (Intelligent Communication Technology)
Grobe Schätzung: ca. 100.000 € (Anpassung Parkscheinautomaten - PSA)
Investitionskosten
Soll getragen werden von: Stadt
(einmalige Kosten)
Weitere Kosten für Infrastrukturmaßnahmen Parkhäuser durch Parkhausbetreiber
Betriebskosten
k.A. / derzeit nicht bekannt
(lfd. Kosten)
Personalaufwand
k.A. / derzeit nicht bekannt
(Mögliche) Förderung
k.A. / derzeit nicht bekannt
Stand der Umsetzung
Noch nicht begonnen
Anlagen / Links
Keine
114
BR Köln - Luftreinhalteplan Aachen 1. Fortschreibung 2015 – Stand 08.2015
5.3.7 Sonstige Maßnahmen
Luftreinhalteplan Aachen 2015, Maßnahmenblatt, Stand: 29.09.2014
Handlungsfeld
Stadt Aachen, FB 36/40, FB 36/20
Maßnahmen Nr.
Maßnahmen Nr. alt
SONSTIGES
53
Kurztitel
verantwortlich
Mitwirkende
Geplante Umsetzung
S1
NEUE MASSNAHME
Mehr Grün (Bäume) in der Stadt
Stad Aachen, Fachbereich Umwelt (FB 36/40, Herr Meiners & FB 36/20, Frau RoßKark)
Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen (FB 61), Aachener Stadtbetrieb (E
18)
2014 bis 2030, schwerpunktmäßig für Luftreinhalteplan in 2015 bis 2019
Projektbeschreibung
Die Freiraum- und Grünraumsituation im Siedlungsbereich ist einer der wesentlichen Gunstfaktoren für niedrige
Umwelt- und Schadstoffbelastungen. Für Aachen gilt dies insbesondere in den klimasensiblen Bachtälern und
dem Aachener Talkessel. Dies belegen auch die aktuellen Ergebnisse des Klimafolgenanpassungskonzeptes für
den Aachener Talkessel (Büro BKR Aachen, RWTH Aachen). Hier werden Siedlungsbereiche in der Stadt
definiert, in denen besondere Anstrengungen zur Verbesserung und zum Schutz der lufthygienischen und
klimatischen Situation durch Förderung von „mehr Grün in der Stadt“ notwendig sind. Über die laufende
Neuaufstellung des FNP werden entsprechende Siedlungsbereiche räumlich abgegrenzt und fachliche
Anforderungen festgeschrieben.
Zur Steigerung der Lebensqualität ihrer Bewohner strebt die Stadt Aachen insoweit eine weitere Verbesserung
der Grünausstattung an. Konkrete Maßnahmen sind verankert
1. über die räumliche Darstellung im neuen FNP,
2. im aktuellen Innenstadtkonzept 2022 sowie
3. im Masterplan Aachen 2030..
Der Masterplan sieht die Pflanzung von insgesamt 10.000 Bäumen im Stadtgebiet bis zum Jahr 2030 vor. In der
Kernstadt sind Baumpflanzungen aufgrund ihrer Wirkung für Stadtklima und Lufthygiene wichtig, gleichzeitig aber
besonders schwierig und kostenintensiv (neue Baumfelder im Straßenraum, Versorgungsleitungen, großkronige
Bäume etc.)
Im aktuell in der Aufstellung befindlichen Innenstadtkonzept sind unter dem Stichwort „weitere
Wohnumfeldverbesserungen mit Beitrag zum Klimaschutz“ Begrünungsmaßnahmen schwerpunktmäßig in
lufthygienisch- und klimasensiblen Bereichen vorgesehen (Straßenzüge, Plätze, Innenblöcke etc. mit defizitärer
Grünausstattung). Derartige Projekte sind zu 80% zuschussfähig aus Städtebaufördermitteln und sollen nach
erfolgtem politischem Beschluss bis zum Jahr 2022 sukzessiv umgesetzt werden.
Bzgl. der konkreten Einzelmaßnahmen, deren Umsetzung und Fördermöglichkeiten wird auf die detaillierten
Informationen im Innenstadtkonzept und im Masterplan verwiesen.
Darüber hinaus wird die Verwaltung die Aufstellung einer „Grünsatzung“ für Aachen als Rechtsinstrument zur
Umsetzung von Grünmaßnahmen im Siedlungsbereich prüfen und der Politik eine entsprechende
Entscheidungsgrundlage vorlegen.
Zielgruppe
Die Aachener Bürgerschaft; insbesondere Bewohner der Innenstadt
Erwartete Umwelt- und Verkehrseffekte
• Verbesserung der (bio-) klimatischen Situation in der Stadt Aachen
• Erhöhung von Feinstaub-Filterfunktion und Sauerstoffproduktion des Stadtgrüns
• Minderung der Immissionsbelastung (abhängig von der Örtlichkeit etwa 1 -10 % der Feinstaubbelastung)
•
53
hier sind alte Maßnahmen Nr. aus dem Luftreinhalteplan 2009 aufgeführt, die Basis für die Fortführung oder Entwicklung der neuen
Maßnahme sind und/oder auch nur teilweise inhaltliche Verknüpfungspunkte zur neuen Maßnahme haben.
115
BR Köln - Luftreinhalteplan Aachen 1. Fortschreibung 2015 – Stand 08.2015
Die Effekte der Maßnahme können wie folgt nachgewiesen werden:
Neueste Studien belegen die allgemeine positive bioklimatische und lufthygienische Wirkung von Stadtbäumen
und verbesserter Grünausstattung im dicht besiedelten Innenstadtbereich
Investitionskosten
(einmalige Kosten)
Betriebskosten
(lfd. Kosten)
Personalaufwand
(Mögliche) Förderung
Stand der Umsetzung
Anlagen / Links
Grobe Schätzung:
Umsetzung Masterplan: k.A. möglich
Innenstadtkonzept: ca. 750.000 € insgesamt bis zum Jahr 2022 für
Begrünungsmaßnahmen / Baumpflanzungen (der städt. Eigenanteil beträgt 20 % =
150.000 € - siehe Förderung)
Soll getragen werden von: Stadt
Grobe Schätzung: 38 Euro / Jahr zur Pflege jedes neu gepflanzten Baumes
Soll getragen werden von: Stadt (Aachener Stadtbetrieb)
Fachbereich Umwelt: für Planung und Realisierung
Aachener Stadtbetrieb: dauerhafte Pflege des neu angelegten Grüns
Innenstadtkonzept:
Städtebauförderung i.H.v. 80 % wird mit der einzelnen Maßnahmen beantragt
In Vorbereitung; Umsetzung konkreter Einzelmaßnahmen ab 2015/2016 geplant
(Förderung läuft erst ab 2016ff)
Infos zum Masterplan: www.aachen.de/aachen2030
Infos zum Innenstadtkonzept 2022:
www.aachen.de/DE/stadt_buerger/planen_bauen/stadtentwicklung/innenstadt/innenst
adtkonzept_2022
116
BR Köln - Luftreinhalteplan Aachen 1. Fortschreibung 2015 – Stand 08.2015
Luftreinhalteplan Aachen 2015, Maßnahmenblatt, Stand: 30.07.2015
Handlungsfeld
Stadt Aachen, FB 36/40
Maßnahmen Nr.
Maßnahmen Nr. alt
SONSTIGES
54
Kurztitel
verantwortlich
S2
NEUE MASSNAHME
Einsatz emissionsarmer Baumaschinen bei städtischen
Vorhaben (incl. städt. Tochterunternehmen)
Stadt Aachen, Bauverwaltung (B 03, Herr Marbaise), Aachener Stadtbetrieb (E 18, Frau
Weiß); STAWAG; gewoge
Stadt Aachen sämtliche Ämter/Eigenbetriebe mit Bauvergaben; STAWAG; gewoge
ab 2015 bzw. 2018
Mitwirkende
Geplante Umsetzung
Projektbeschreibung
Im Rahmen einer Umfrage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) in 2012, wurde die Empfehlung ausgesprochen,
emissionsmindernde Vorkehrungen beim Einsatz von Baumaschinen zu treffen (Filtersysteme,
Emissionsstandards bei Vergaben). Als Baumaschinen wird die Gruppe mobiler und nicht mobiler Geräte
bezeichnet, die im Bereich von Baustellen eingesetzt werden (z.B. Bagger, Raupen, Stromgeneratoren etc.). Die
Empfehlung der DUH wurde in erster Linie zum Schutz der unmittelbar betroffenen Baustellenarbeiter vor
gesundheitlichen Schädigungen durch Dieselruß und Feinstaub getroffen. Gleichzeitig wurden aber auch zumindest lokale - Wirkeffekte einer solchen Maßnahme nachgewiesen, durch die die lufthygienische
Hintergrundbelastung verringert werden kann. Baumaschinen können in Großstädten zu mehr als einem Viertel
der verkehrsbedingten Rußemissionen beitragen. Insoweit fordern das Umweltministerium NRW und die
Bezirksregierung Köln mittlerweile den Einsatz emissionsarmer Baumaschinen vor allem in Städten mit
Luftreinhalteplan.
Die Stadt Aachen hat sich bereits seit Empfehlung der DUH mit dem Thema befasst und beabsichtigt
entsprechende Maßnahmen umzusetzen. Bei der Stadt werden Baustellenmaßnahmen insbesondere vom
Aachener Stadtbetrieb (Eigenbetrieb) sowie den Tochtergesellschaften Stadtwerke Aachen AG (STAWAG) und
Gemeinnützige Wohnungsbaugesellschaft AG (gewoge) vergeben. Diese Bereiche sollen daher besonders in
das Projekt eingebunden werden.
Vor diesem Hintergrund werden auch in Aachen in den nächsten Jahren verstärkt Baumaschinen, Baufahrzeuge
und sonstige mobile Maschinen (z.B. Rasenaufsitzmäher mit Verbrennungsmotor) mit verbesserter Abgastechnik
zum Einsatz kommen. Im Rahmen öffentlicher Ausschreibungen und Aufträge wird für diese Gerätschaften die
Einhaltung bestimmter Emissionsstandards vorgeschrieben. Dies dient der Verminderung der Feinstaub- und
Stickstoffoxid-Emissionen. Zudem wird sich der Einsatz neuer Baumaschinen und -fahrzeuge auch lärmtechnisch
positiv auswirken. Hinzu kommt ein positiver Effekt für den unmittelbaren Gesundheitsschutz der Bauarbeiter
sowie der Wohnbevölkerung vor Ort.
Um den Einsatz emissionsarmer Baumaschinen bei städt. Bauvorhaben zu gewährleisten, ist eine Veränderung
der Vergaberichtlinien bzw. der Leistungsbeschreibungen notwendig. Nach Auskunft der Zentralen Vergabestelle
der städtischen Bauverwaltung (B 03) ist die Forderung von Umweltaspekten vergaberechtlich grundsätzlich
zulässig. Aktuell ist noch zu prüfen, ob diese Vorgaben im praktischen Ablauf auch umsetzbar sind. Dazu sind
weitere Abstimmungen mit dem Aachener Stadtbetrieb (E 18), STAWAG und gewoge erforderlich. Alle drei
Bereiche haben sich grundsätzlich positiv zu dieser Maßnahme geäußert.
Für Baumaschinen, Baufahrzeuge und mobile Maschinen sollen bei Bauvorhaben der Stadt und der städt.
Tochterunternehmen im Rahmen einer freiwilligen Vereinbarung künftig die nachfolgenden Standards
eingehalten werden, die sich im Kern an gleichgerichteten Vorgaben in Berlin (seit 2013) und Bremen (seit 2014)
orientieren:
Die nachfolgenden Vorgaben gelten mindestens für städt. Projekte / Bauvorhaben innerhalb des als Umweltzone
ausgewiesenen Bereichs der Stadt Aachen; eine Ausdehnung auf das gesamte Stadtgebiet wird angestrebt.
Die Vorgaben gelten für Baumaschinen mit einer Leistung von 37 KW und mehr:
54
hier sind alte Maßnahmen Nr. aus dem Luftreinhalteplan 2009 aufgeführt, die Basis für die Fortführung oder Entwicklung der neuen
Maßnahme sind und/oder auch nur teilweise inhaltliche Verknüpfungspunkte zur neuen Maßnahme haben.
117
BR Köln - Luftreinhalteplan Aachen 1. Fortschreibung 2015 – Stand 08.2015
Stufe 1: ab 01. Juli 2016:
• EURO-Klasse III plus Partikelfilter (bei fehlender Nachrüstbarkeit von EURO III Baumaschinen/Baufahrzeugen, mobile Maschinen sind 6-monatige Ausnahmegenehmigungen zulässig)
• TIER-Stufe III B (für Neufahrzeuge gültig seit 2012)
2. Stufe ab 01. Juli 2018:
• EURO-Klasse IV
• TIER-Stufe IV (für Neufahrzeuge gültig seit 2013)
Die Bau-Innung Aachen (Industrie & Handwerk) als Vertretung der unmittelbar betroffenen Unternehmen /
Betriebe der lokalen Baubranche wurde über die geplante Maßnahme S2 informiert. Weitere
Abstimmungsgespräche mit den zuständigen Partnern sind erforderlich und können sich ggf. noch auf die
Vorhaben auswirken.
Zielgruppe
Baufirmen, Auftragnehmer aus dem Garten- und Landschaftsbau
Erwartete Umwelt- und Verkehrseffekte
Durch die Umsetzung der angepassten Vergaberichtlinien bei der Stadt sowie den Tochtergesellschaften
STAWAG und gewoge werden wichtige Voraussetzungen geschaffen, um die Feinstaub- und StickstoffoxidEmissionen im Stadtgebiet zu senken. Erwartete Entlastungseffekte
• Reduzierung der maschinenbedingten Abgasemissionen von Baufahrzeugen, Baumaschinen und mobile
Maschinen
• Verbesserung des Gesundheitsschutzes für Bauarbeiter und Bürgerinnen / Bürger
Die Effekte der Maßnahme können wie folgt nachgewiesen werden:
Ggf. durch Kontrolle der Einhaltung der Vorgaben (stichprobenartige Baustellenkontrollen)
Investitionskosten
(einmalige Kosten)
Betriebskosten
(lfd. Kosten)
Personalaufwand
(Mögliche) Förderung
Stand der Umsetzung
Anlagen / Links
Grobe Schätzung:
keine genauen Angaben möglich; ggf. für Nachrüstung/Austausch von Gerätschaften
Soll getragen werden von:
Baufirmen/ Auftragnehmer – ggf. Weiterleitung der Kosten an Auftraggeber über Preis
Keine Veränderung
für stichprobenartige Baustellenkontrollen
Keine
In Vorbereitung
Keine
118
BR Köln - Luftreinhalteplan Aachen 1. Fortschreibung 2015 – Stand 08.2015
Luftreinhalteplan Aachen 2015, Maßnahmenblatt, Stand: 24.11.2014
Handlungsfeld
Stadt Aachen, FB 36/40, FB 13
Maßnahmen Nr.
Maßnahmen Nr. alt
SONSTIGES
Presseinformation
55
S3
NEUE MASSNAHME
Kurztitel
Sensibilisierung der Bürgerschaft per Pressemeldung bei
Wetterlagen mit sehr hohen Feinstaubbelastungen
verantwortlich
Mitwirkende
Geplante Umsetzung
Fachbereich Umwelt (FB 36/40, Herr Peschel)
Stadt Aachen, Presseamt (FB 13), LANUV NRW
ab 2015
Projektbeschreibung
Der Fachbereich Umwelt wird mit Inkrafttreten der 1.Fortschreibung zum Luftreinhalteplan Aachen bei
prognostiziertem Auftreten hoher Feinstaubbelastungen während austauscharmer Wetterlagen (sog.
Inversionswetterlagen) gezielte Bürgerinformationen herausgeben. Bei Inversionswetter - hier vornehmlich in den
Wintermonaten von Oktober bis April - ist das Bildungspotential überregional hoher Feinstaubbelastungen
besonders groß. Auf Basis von Daten- und Informationen des LANUV NRW zur aktuellen
Luftschadstoffbelastung (http://www.lanuv.nrw.de/luft/ausbreitung/prognrw.htm) wird die Stadt daher gezielte
Pressemitteilungen herausgeben, in denen die Bürgerschaft schon 1 – 3 Tage vor Eintreten der
Inversionswetterlage gebeten wird, durch individuell angepasstes Verhalten zur Verbesserung der Luftqualität
beizutragen. Dies kann z.B. durch direktes Ansteuern von P&R Parkplätzen von Innenstadtbesuchern, den
Verzicht auf Einsatz emissionsstarker Kaminöfen (Holzverbrennung), eine verstärkte Nutzung von Bus & Bahn,
die Nutzung des Fahrrades oder Bewältigung kurzer Wege zu Fuß erreicht werden. Grundlage für die Aachener
Bürgerinformation bildet die Standard-Pressemitteilung des LANUV NRW (siehe Anlage).
Zielgruppe
vornehmlich die Aachener Bürgerschaft, aber auch Kfz- Pendler
Erwartete Umwelt- und Verkehrseffekte
• Reduzierung der Luftschadstoffbelastung durch geringeren Kfz-Individualverkehr
• Verringerung der Feinstaubbelastung durch Nutzungsverzicht von Kaminöfen
Die Effekte der Maßnahme können wie folgt nachgewiesen werden:
• Anzahl der Feinstaub-Überschreitungstage im Städtevergleich
Investitionskosten
(einmalige Kosten)
Betriebskosten
(lfd. Kosten)
Personalaufwand
(Mögliche) Förderung
Stand der Umsetzung
Anlagen / Links
Keine
Keine
Presseamt und Fachbereich Umwelt (derzeit nicht genau abschätzbar; eher gering)
Keine
In Vorbereitung
Standard-Pressemitteilung des LANUV-NRW (Grundlage für Presseinfo der Stadt;
geringfüge Anpassung an städt. Belange werden noch mit Presseamt abgestimmt)
55
hier sind alte Maßnahmen Nr. aus dem Luftreinhalteplan 2009 aufgeführt, die Basis für die Fortführung oder Entwicklung der neuen
Maßnahme sind und/oder auch nur teilweise inhaltliche Verknüpfungspunkte zur neuen Maßnahme haben.
119
BR Köln - Luftreinhalteplan Aachen 1. Fortschreibung 2015 – Stand 08.2015
5.3.8 Einrichtung einer Umweltzone in Aachen
Die Prognosen des LANUV haben gezeigt, dass die Aachener Maßnahmen alleine
keineswegs zur Einhaltung des EU-Grenzwertes für NO2 führen werden. Ziel der
Anstrengungen im Rahmen der Luftreinhalteplanung ist, die Dauer der Überschreitung so
kurz wie möglich zu halten und letztlich die schnellstmögliche Einhaltung der Grenzwerte
gemäß EU-Luftqualitätsrichtlinien. Die Festsetzung der Umweltzone stellt hierzu eine
zusätzliche geeignete Maßnahme mit erheblichem Minderungspotenzial dar, vgl. Kap. 6.2.
In Umweltzonen gilt ein Verkehrsverbot für schadstoffintensive Fahrzeuge. Sie dienen dem
Ziel, die Schadstoffkonzentrationen an den Belastungsschwerpunkten zu senken und die
Hintergrundbelastung zu reduzieren. Vom Verkehrsverbot erfasst werden alle Fahrzeuge, die
nicht über eine der in der Umweltzone zugelassenen Plaketten verfügen bzw. nicht von den
Verkehrsverboten ausgenommen sind. Regelungen zu Ausnahmen ergeben sich aus Anhang 3
der Kennzeichnungsverordnung56 und dem landesweit gültigen Ausnahmekatalog (siehe
Anlage Kap. 10.1).
Autobahnen sowie Straßen, die eine Funktion als Durchfahrtsstraßen mit überregionaler
Bedeutung haben, werden zur Sicherung des Durchgangsverkehrs von den Verkehrsverboten
nicht erfasst.
Eine Umweltzone entfaltet ihre Wirkung großflächig. Durch die Beschleunigung der Flottenerneuerung wird eine nachhaltige Wirkung erzielt, die sich auch in der Hintergrundbelastung
widerspiegeln wird. Entsprechend der Definition der Arbeitsgruppe „Umweltzonen“ der EUKommission verfolgt eine Umweltzone innerhalb eines definierten Gebietes integrativ
mehrere Ziele. Neben dem Schwerpunkt der Luftreinhaltung werden auch Ziele wie
Lärmschutz, urbane Lebensqualität sowie Verkehrssicherheit verfolgt.57
In dem Gebiet einer Umweltzone können Durchfahrtsbeschränkungen für Kraftfahrzeuge
angeordnet werden, die bestimmte Schadstoffmengen emittieren.
56
57
Verordnung zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung –
35. BImSchV, BGBl. I S. 2218
Report from the Working Group on Environmental Zones; Exploring the issue of environmental-related road traffic
restrictions, February 2005
120
BR Köln - Luftreinhalteplan Aachen 1. Fortschreibung 2015 – Stand 08.2015
Kennzeichnungs-Verordnung
Mit
der
Kennzeichnungs-Verordnung,
die
am
01.03.2007 in Kraft getreten ist, wird die
Kennzeichnung von Fahrzeugen entsprechend ihrer
Schadstoffgruppe bundesweit einheitlich geregelt.
Die Umweltzone wird durch ein entsprechendes
Verkehrszeichen kenntlich gemacht.
Zum 08.12.2007 ist die erste Verordnung zur
Änderung der Kennzeichnungs-Verordnung in Kraft
getreten.
Hierbei
wurden
hauptsächlich
die
Zugehörigkeiten von Fahrzeugen zu den einzelnen
Schadstoffgruppen
und
Ausnahmeregelungen
konkretisiert.
Gemäß der Kennzeichnungs-Verordnung vom 10. Oktober 2006 werden hierzu die Fahrzeuge
in 4 Schadstoffgruppen (SG) eingeteilt und 3 verschiedene Plaketten ausgegeben, wie in
Tabelle 5.3/1 dargestellt. Von der Durchfahrtsbeschränkung in der geplanten Grünen
Umweltzone sind alle Fahrzeuge schlechter als EURO 4, also schlechter SG 4, betroffen. Dies
sind gemäß der Kennzeichenverordnung alle Dieselfahrzeuge schlechter als EURO 4
(ausschließlich Dieselfahrzeuge, die mit Partikelfilter ausgerüstet sind und dadurch den
Standard EURO 4 erfüllen) und alle Otto-Fahrzeuge schlechter EURO 1.
Tab. 5.3/1: Kenzeichnungs-Verordnung; Quelle: LANUV NRW
SG 1
KennzeichnungsVO, BGBl. I, S. 2218 vom
10.10.2006
3)
ohne Plakette
SG 2
3)
rot mit Ziffer 2
SG 3
3)
SG 4
3)
gelb mit Ziffer 3 grün mit Ziffer 4
Pkw /lNfz
sNfz
Diesel Euro 1 und davor Diesel Euro Iund davor
1)
Diesel Euro II
Diesel Euro 3
1)
Diesel Euro III
Diesel Euro 4
Diesel Euro IV, V, EEV
Diesel Euro 2
1)
1)
2)
Otto vor Euro 1
Otto ab Euro 1, Elektro-,
Brennstoffzellenfzg.
1)
Dieselfahrzeuge werden auf Antrag einer höheren Schadstoffgruppe zugeordnet, wenn sie durch die Ausrüstung mit einer Technik
zur Reduzierung der Partikelemissionen den Partikelgrenzwert dieser Schadstoffgruppe erreichen.
2)
EEV = Enhanced Environmentally Friendly Vehicle
3)
Schadstoffgruppe
121
BR Köln - Luftreinhalteplan Aachen 1. Fortschreibung 2015 – Stand 08.2015
Gemäß § 1 Abs. 2 der Kennzeichnungsverordnung kann die zuständige Behörde, in
unaufschiebbaren Fällen auch die Polizei, den Verkehr mit nicht nach § 3 der
Kennzeichnungsverordnung gekennzeichneten Fahrzeugen zu und von bestimmten
Einrichtungen zulassen, soweit dies im öffentlichen Interesse liegt, insbesondere zur
Versorgung der Bevölkerung mit lebensnotwendigen Gütern und Dienstleistungen notwendig
ist, oder überwiegende und unaufschiebbare Interessen Einzelner dies erfordern, insbesondere
wenn Fertigungs- und Produktionsprozesse auf andere Weise nicht aufrechterhalten werden
können.
Darüber hinaus kann die zuständige Behörde auf Antrag den Verkehr mit nicht nach § 3 der
Kennzeichnungsverordnung gekennzeichneten Fahrzeugen innerhalb der Umweltzone
zulassen, wenn das Verkehrsverbot im Einzelfall zu einer nicht beabsichtigten Härte führen
würde und die Ziele des Luftreinhalteplans dadurch nicht gefährdet werden. Einzelheiten
dieser Ausnahmeregelung werden in Anhang 9.1 festgelegt.
Räumliche Abgrenzung der Umweltzone
Die Umweltzone umfasst etwa die folgenden Stadtbezirke Aachens: die gesamte Innenstadt
innerhalb des Alleenrings; außerhalb des Alleenrings gliedern sich zentrifugal weitere
Ortsteile des Stadtbezirks Mitte an: Ostviertel, Frankenberger Viertel, Rothe Erde, Forst (ohne
Schönforst), Teile von Burtscheid, des Südviertels und Hanbruch, Königshügel/Hörn,
Süsterfeld, Soers/Sportpark Soers, Gewerbegebiete Krefelder Straße und Jülicher Straße
sowie das Kurgebiet Monheimsallee mit nördlich/nordöstlich anschließendem Wohnviertel.
Ferner gehören Flächen der Stadtbezirke Aachen-Laurensberg und Aachen-Haaren zur
Umweltzone. Die Gesamtfläche der Umweltzone umfasst ca. 25 km² (Gesamtstadt: 160 km²).
Die Grenze der ausgewiesenen Umweltzone im zentralen Aachener Talkessel orientiert sich
im Wesentlichen am Verlauf des Aachener Außenrings und der BAB-Grenze im Norden. Der
Außenring und die BAB 4 selber sind nicht Bestandteil der Umweltzone.
Gegenüber dem Entwurf des Luftreinhalteplans 2015 wurde der Grenzverlauf in Teilen aufgrund straßenverkehrsrechtlicher Erfordernisse angepasst, um einen weitgehend reibungslosen Ablauf des fließenden Verkehrs zu sichern. Gleichzeitig wird Verkehrsteilnehmenden
ohne grüne Plakette eine möglichst schlüssige Route mit Abfahrt- bzw. Umfahrungsmöglichkeit geboten. Damit werden unnötige Fahrkilometer, die sich negativ auf die Luftqualität auswirken, vermieden. Darüber hinaus wurde dem politischen Wunsch gefolgt, die
P&R-Parkflächen für Pendler und auswärtige Gäste der Stadt (insbesondere aus dem
benachbarten Belgien und den Niederlanden) zugänglich zu halten. Hierzu sind nur geringe
Anpassungen erforderlich, die die Wirkung der Umweltzone insgesamt nicht beeinflussen.
122
BR Köln - Luftreinhalteplan Aachen 1. Fortschreibung 2015 – Stand 08.2015
Vor diesem Hintergrund wurden im Bereich des Toledorings zwei Verschwenkungen der
Grenze eingebaut, die dem von der Süsterfeldstraße bzw. der Roermonder Straße kommenden
Verkehr Ausweichmöglichkeiten bieten. Im Bereich Soers/Berensberg führt die Grenze jetzt
entlang Schlossparkstraße und Ferberberg bis zur BAB, dort entlang zum Soerser Weg, dann
weiter entlang zum Eulersweg. Um die Zufahrt zum P&R-Parkhaus Krefelder Straße / Tivoli
zu öffnen, führt die Grenze ab Eulers Weg entlang der Hubert-Wienen-Straße bis zum
Parkhaus (nicht Bestandteil der Umweltzone) und von dort zurück Richtung Kreisverkehr der
Albert-Servais-Allee, weiter über Krefelder Straße, wo sie an den Prager Ring anschließt. Der
BAB-Abschnitt 544 zwischen Rothe Erde und Europaplatz ist wie bundesweit alle BABBereiche aus der Umweltzone ausgeklammert. Durch besonders frühe Beschilderung auf der
BAB wird deutlich auf die Umweltzone hingewiesen. Die P&R-Parkflächen Westfriedhof und
Berliner Ring / Jülicher Straße werden als solche ebenfalls herausgenommen. Beide liegen
unmittelbar an der Grenze der Umweltzone und können so problemlos angefahren werden.
Die ausgewiesene Umweltzone im zentralen Aachener Talkessel verläuft entlang des
gesamten Aachener Außenrings. Der genaue Verlauf der Grenze und der aktuelle Bereich der
Umweltzone ist der Abb. 5.3/1 zu entnehmen.
Abb. 5.3/1: Abgrenzung der Umweltzone Aachen
123
BR Köln - Luftreinhalteplan Aachen 1. Fortschreibung 2015 – Stand 08.2015
Einrichtung der Umweltzone oder alternatives Maßnahmenpaket
Das Ziel der Stadt Aachen im Rahmen der Luftreinhalteplanung war und ist, das Mobilitätsverhalten und den Modal Split dauerhaft zu verändern, hin zu einer nachhaltigen, stadtverträglichen und umweltfreundlichen Mobilität. Durch eine Vielzahl ineinandergreifender
Projekte soll der motorisierte Individualverkehr reduziert und der Umweltverbund (ÖPNV,
Bahn, Radverkehr, CarSharing, zu Fuß gehen etc.) gestärkt werden. Viele Maßnahmen haben
dabei einen integrativen Charakter und unterstützen neben der Verbesserung der Luftqualität
auch den Lärm- und Klimaschutz. Der sog. Aachener Weg sah ursprünglich vor, ohne
restriktive Fahrverbote (Umweltzone) und stattdessen mit auf dauerhafte Veränderung
ausgerichteten Maßnahmen die Luftqualität positiv zu beeinflussen und damit so schnell wie
möglich die EU-Grenzwerte einzuhalten.
Aus Sicht der Stadt Aachen ist das Wirkungspotential der Umweltzone durch die in den
letzten Jahren stattgefundene Modernisierung der Fahrzeugflotte weitgehend ausgeschöpft.
Die Stadt Aachen setzt – neben den im Luftreinhalteplan festgeschriebenen Maßnahmen
(ausgenommen Umweltzone) – insbesondere auf die Entwicklung und Förderung der
Elektromobilität in Aachen. Die Bezirksregierung Köln als planaufstellende Behörde
hingegen sieht in der Umweltzone für Aachen ein unverzichtbares Mittel, um die NO2Belastung bereits kurzfristig zu reduzieren, auch wenn die Wirkung einer eingerichteten
Umweltzone mit den Jahren abnehmen wird. Sie sieht die Entwicklung der Elektromobilität
langfristig als nachhaltige und effektive Maßnahme an, um die Luftbelastung zu reduzieren.
Kurzfristige Effekte sind dadurch jedenfalls nicht zu erwarten.
Trotz der in diesem Punkt unterschiedlichen Auffassung über die Wahl der Mittel, eint die
Beteiligten das Bestreben, die Luftbelastung in Aachen schnell und nachhaltig zu reduzieren
und letztlich den Grenzwert für NO2 einzuhalten.
Als Ergebnis eines regen fachlichen Austausches hat man sich grundsätzlich auf die
Einrichtung einer Umweltzone in Aachen verständigt. Die Stadt Aachen sollte aber die
Gelegenheit bekommen, ihr alternatives Maßnahmenpaket – welches über die in der Fortschreibung des Luftreinhalteplans Aachen festgelegten Maßnahmen hinausgeht – dem
Bundes-Umweltministerium und der Europäischen Kommission vorzustellen. Der wesentliche Bestandteil dieses Alternativpaketes sind die Förderung und der Ausbau der Elektromobilität und die Positionierung der Stadt Aachen als Modellkommune für Elektromobilität.
Seitens der EU-Kommission wurde in dem Termin am 12. August 2015 jedoch deutlich
gemacht, dass die Einrichtung einer Umweltzone unverzichtbar ist. Ein Termin im BundesUmweltministerium wird mit dem Nein der EU-Kommission entbehrlich.
124
BR Köln - Luftreinhalteplan Aachen 1. Fortschreibung 2015 – Stand 08.2015
5.3.9 Hinweis für immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren
Bei Neu- oder Änderungsgenehmigungen von immissionsschutzrechtlich genehmigungspflichtigen Anlagen kann es aufgrund der besonderen Belastungssituation im Luftreinhalteplangebiet im Einzelfall erforderlich sein, vor einer Anwendung der Irrelevanzklausel im
Sinne von Nr. 4.2.2 a) TA Luft zu prüfen, ob die Schwelle der Irrelevanz von 3,0 vom
Hundert reduziert werden muss. Nach der aktuellen Rechtsprechung sind insoweit jedoch
jedenfalls Zusatzbelastungen von bis zu 1,0 vom Hundert des Immissions-Jahreswerts durch
die Gesamtanlage zulässig, sofern kein atypischer Sachverhalt vorliegt.
Sowohl die bundesweit maßgebliche Kommentarliteratur58 als auch die hierauf Bezug
nehmende oberverwaltungsgerichtliche Rechtsprechung59 verschiedener Bundesländer gehen
davon aus, dass es in Einzelfällen – und das auch unabhängig von bestehenden Luftreinhalteplänen - an einer Bindungswirkung der Irrelevanzklauseln der TA Luft fehlen kann. Zwar
handelt es sich bei der TA Luft um eine normkonkretisierende Verwaltungsvorschrift, an die
die Verwaltung grundsätzlich gebunden ist. Zu berücksichtigen ist aber, dass es sich bei der
TA Luft um eine untergesetzliche Norm handelt, die lediglich für den Regelfall gefasst
werden konnte. In den Fällen, in denen die Anwendung der Vorschrift daher nicht dem
höherrangigen materiellen Recht entspricht oder wenn ein atypischer Sachverhalt zu
beurteilen ist, kann eine einschränkende Auslegung der untergesetzlichen Regelungen durch
die Verwaltungsbehörde erforderlich sein. Ein Verstoß gegen höherrangiges Recht kann in
Bezug auf die Irrelevanzklausel der Nr. 4.2.2 a) TA Luft etwa vorliegen, wenn der
maßgebende Immissionswert mehr als nur geringfügig überschritten ist und wenn an einem
Beurteilungspunkt mehrere Anlagen mit vergleichbaren Immissionsbeiträgen einwirken
können. Eine Summierung der Beiträge von deutlich über 3 % kann dann nicht mehr als
gesetzeskonform angesehen werden. Die Schädlichkeit von Umwelteinwirkungen ist nämlich
nach Maßgabe des § 5 BImSchG aus der Sicht des Akzeptors zu beurteilen. Darüber hinaus
kann ein Verstoß gegen höherrangiges Recht auch gegeben sein, wenn die in einem
Luftreinhalteplan vorgesehenen Maßnahmen i.S.v. § 47 BImSchG i.V.m. der 39. BImSchV
durch Regelungen der TA Luft unterlaufen würden. Mit Hilfe der Luftreinhalteplanung
werden etwa umfangreiche Maßnahmen festgesetzt, um die Grenzwerte innerhalb den von der
EU vorgegebenen Fristen einhalten zu können und dementsprechend ein
Vertragsverletzungsverfahren zu vermeiden. Eine durch diese Maßnahmen mit großem
Aufwand erreichte oft minimale Verbesserung der Werte (z.B. 1 µg/m³ PM10) kann aber
schon durch ein einziges weiteres Genehmigungsverfahren unter Ausschöpfung der
58
59
Landmann/Rohmer-Hansmann, Umweltrecht, Komm. zur TA Luft, Nr. 4.2, Rn. 38 und vor. Nr. 1, Rn. 20; Jarass, Kommentar zum
BImSchG, § 5 Rn. 17
OVG NRW, Urteil vom 10.6.2008, Az: 8 D 103/07.AK und vom 9.12.2009, Az: 8 D 6/08.AK; m. Anm. Seibert, DVBl 2011, S. 391
(395 f.); VGH Kassel, Urteil vom 24.9.2008, Az: 6 C 1600/07.
125
BR Köln - Luftreinhalteplan Aachen 1. Fortschreibung 2015 – Stand 08.2015
Irrelevanzklausel wieder zunichte gemacht werden (z.B. 3 % entsprechend 1,2 µg/m³ PM10).
In diesen Fällen muss die Irrelevanzklausel daher gesetzeskonform dahin ausgelegt werden,
dass nur Immissionsbeiträge als irrelevant angesehen werden können, die deutlich unter der
3 %- Grenze (also vielmehr etwa bei dem Wert der früheren TA Luft vor 2002 von 1 %)
liegen. Dabei kann aber wohl nach der aktuellen Rechtsprechung jedenfalls bei einer
Zusatzbelastung von unter 1 % von einem irrelevanten Beitrag ausgegangen werden. Darüber
hinaus ist die Irrelevanzregelung der TA Luft aber auch bei einer atypischen
Sachverhaltsgestaltung nicht anwendbar. Eine solche kann etwa vorliegen, wenn sich die
Beiträge einer Anlage zum Jahresmittelwert und zu den Kurzzeitwerten (Tages- und
Stundenmittelwert) in der Höhe des jeweiligen Anteils deutlich unterscheiden. Die
Irrelevanzklausel stellt nur auf den Jahresmittelwert ab. Weicht der Kurzzeitwert deutlich von
dem Jahreswert nach oben ab, liegt ein vom Vorschriftengeber nicht geregelter atypischer
Sachverhalt vor (z. B. Kampagnenbetriebe)60. In diesen Einzelfällen kann dann auch die
Irrelevanzschwelle für den Jahresmittelwert unter 1 % liegen61.
5.4
Abwägung der Maßnahmen
Bei der Abwägung zwischen den in Frage kommenden Maßnahmen sind der
Verursacheranteil und der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu berücksichtigen. Vor allem
Maßnahmen, die in die Rechte Dritter eingreifen und in den LRP aufgenommen werden,
müssen entsprechend den gesetzlichen Vorgaben nachfolgende Kriterien erfüllen.
Sie müssen
60
61
•
zu einer dauerhaften Verminderung von Luftverunreinigungen führen,
•
geeignet sein, den Zeitraum einer Überschreitung von bereits einzuhaltenden
Immissionsgrenzwerten so kurz wie möglich zu halten,
•
entsprechend ihrem Anteil gegen die relevanten Verursacher gerichtet sein und
•
insgesamt verhältnismäßig, also geeignet, erforderlich und angemessen sein.
Landmann-Rohmer/Hansmann, TA Luft, Nr. 4.1, Rn. 21; vgl. auch OVG NRW, Urteil vom 10. Juni 2008,
Az: 8 D 103/07.AK
so Seibert, DVBl 2011, S. 391 (396)
126
BR Köln - Luftreinhalteplan Aachen 1. Fortschreibung 2015 – Stand 08.2015
Dauerhafte Verminderung von Luftverunreinigungen
Für den Luftreinhalteplan müssen Maßnahmen ausgewählt werden, die sich auf eine dauerhafte Absenkung der Luftbelastung auswirken. Besonders mittel- und langfristig ausgelegte
Festlegungen werden sich nachhaltig auf die Luftqualität auswirken. Viele der hier aufgeführten Maßnahmen haben das mittel- und langfristige Ziel, den motorisierten Individualverkehr unattraktiver zu machen und die alternativen Mobilitätsmöglichkeiten wie ÖPNV und
Fahrradverkehr zu fördern. Diese Maßnahmen zur Verkehrsvermeidung werden als besonders
wirkungsvoll eingeschätzt und können nachhaltig die Immissionsbelastung senken. Der
Luftreinhalteplan enthält hierzu viele Einzelmaßnahmen. Ein schneller Erfolg kann nur mit
diesen Maßnahmen allerdings nicht erwartet werden.
Relevante Verursacher
Relevante Verursacher sind diejenigen Emittenten, die mit einem Beitrag > 3 % zu der
Immissionssituation beitragen.
Die Grenzwertüberschreitungen beim NO2 beruhen ganz überwiegend auf den starken
straßenverkehrlichen Belastungen an den untersuchten Belastungsschwerpunkten, außerdem
auf Hausbrand und Kleinfeuerungen (HuK).
Bei dem regionalen Hintergrund handelt es sich um eine in ihrer genauen Herkunft nicht
eindeutig bestimmbare Mischung von verschiedenen Verursachern. In der Regel sind dies
Schadstoffbelastungen, die über große Entfernungen durch meteorologische Einflüsse
zugetragen werden und die nicht unmittelbar durch gezielte Maßnahmen bekämpft werden
können.
Da der „regionale Hintergrund“ also durch lokale Maßnahmen nicht beeinflussbar ist, wird
der Schwerpunkt der künftigen Aktivitäten auf den Kraftfahrzeugverkehr zu richten sein. Die
seit Oktober 2010 in Kraft getretene Festbrennstoffverordnung Aachen richtet sich gegen den
Verursacher Hausbrand und Kleinfeuerungen (HuK).
Ganz unbehandelt lassen darf man das Phänomen „regionaler Hintergrund“ aber nicht. Daher
muss durch geeignete Mittel wenigstens eine mittelbare Verbesserung des regionalen Hintergrunds angestrebt werden. Hier eignen sich naturgemäß flächig ausgelegte Maßnahmen am
Besten, um die ebenfalls flächig wirkende Hintergrundbelastung verringern zu können. Selbst
kleine Erfolge auf der Ebene des regionalen Hintergrunds sind von großer Bedeutung, denn
sie senken das Grundbelastungslevel für eine ganze Region und bewirken, dass dafür z. T. auf
gravierende Einschränkungen auf lokaler Ebene verzichtet werden kann.
Der Verkehr ist als wesentlicher Verursacher der festzustellenden lokalen Schadstoffbelastungen unmittelbar durch gezielte Maßnahmen beeinflussbar. Bezogen auf die Stick127
BR Köln - Luftreinhalteplan Aachen 1. Fortschreibung 2015 – Stand 08.2015
stoffdioxidbelastung ist der lokale Anteil des Verkehrs an der Immissionssituation überall
höher als der Anteil des regionalen Hintergrundes. Dabei kann der Verkehr sogar noch
differenzierter betrachtet werden. So ist nachgewiesen, dass ein schweres Nutzfahrzeug mehr
als die zehnfache Menge an Luftschadstoffen eines normalen Pkw‘s emittiert. Darüber hinaus
hat das LANUV weitere Unterscheidungskriterien in seinen Analysen definiert und beurteilt.
So ergibt sich insgesamt ein Betrachtungsfeld, das recht deutlich auf die unmittelbar
beeinflussbaren Verursacher schließen lässt. Dabei wird deutlich, dass der Straßenverkehr in
Bezug auf die NO2-Belastungen den bedeutendsten Beitrag leistet, wobei insbesondere die
Busse an einigen untersuchten Straßenabschnitten stark zur Immissionsbelastung beitragen.
Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
Die hier getroffenen Maßnahmen zur Luftreinhalteplanung unterliegen schließlich auch dem
Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, auch „Verhältnismäßigkeitsprinzip“ oder „Übermaßverbot“ genannt. Die Maßnahmen sind dabei zum einen in ihrer Gesamtheit, also als
Maßnahmenbündel zu beurteilen, zum anderen aber auch in ihrer Wirkung untereinander
abzuwägen. Je nach Intensität des Eingriffs in bestehende Rechte ist es angezeigt, auch zu
einzelnen Maßnahmen insbesondere deren Angemessenheit besonders zu begründen.
Eingreifende Maßnahmen erfordern immer eine gesetzliche Grundlage („Vorbehalt des
Gesetzes“). Die in dem Maßnahmenkatalog festgelegten Maßnahmen, die Eingriffe in die
Rechte Betroffener darstellen, stützen sich auf die §§ 47 und 48a BImSchG und von diesen
ausgehend zunächst auf die §§ 17, 24 und 40 BImSchG, dazu auf die 39. und die 35.
BImSchV, für verkehrliche Beschränkungen auch auf § 45 StVO.
Daneben enthält der Maßnahmenkatalog auch Mittel, die zur Verbesserung der Luftqualität
im Stadtgebiet beitragen, ohne einen Rechtseingriff vorzunehmen.
Das Verhältnismäßigkeitsprinzip fordert zum Schutz vor übermäßigem Eingriff des Staates,
dass die gewählten Maßnahmen
•
geeignet,
•
erforderlich und
•
verhältnismäßig im engeren Sinn, also zumutbar bzw. angemessen sind.
Geeignet sind die Maßnahmen, wenn sie zweckorientiert sind, also dem Erreichen des
angestrebten Ziels dienen und mit ihm in direktem Zusammenhang stehen. Die ausgewählten
Maßnahmen stehen allesamt in direktem Zusammenhang mit der Verbesserung der
Luftqualität im Stadtgebiet. Ihre Ansätze sind unterschiedlich (Verkehr, Infrastruktur etc.), die
128
BR Köln - Luftreinhalteplan Aachen 1. Fortschreibung 2015 – Stand 08.2015
Zielrichtung ist aber auf die Reduzierung der Emission von Luftschadstoffen gerichtet. Sie
sind somit geeignet im Sinne des Verhältnismäßigkeitsprinzips.
Erforderlich ist eine Maßnahme dann, wenn kein milderes und gleich geeignetes Mittel zur
Verfügung steht. Für die Fortschreibung des Luftreinhalteplan Aachen wurden unterschiedliche geeignete Maßnahmen festgelegt. Die Maßnahmen, die keinen Rechtseingriff
enthalten, reichen aber alleine nicht aus, um den angestrebten Zweck, nämlich die dauerhafte
Senkung der Luftschadstoffbelastung unter die gesetzlichen Grenzwerte im Zusammenhang
mit einem möglichst kurzen Zeitraum der Grenzwertüberschreitung, zu erreichen. Die über
die Messstellen des LANUV ermittelte Belastungssituation ist vielmehr so gravierend, dass
eine Abwägung innerhalb der Gruppe der geeigneten Mittel nicht zielführend ist. Würden im
Zuge einer derartigen Abwägung einzelne Maßnahmen wegen der größeren Milde anderer
Mittel aus dem Maßnahmenbündel gestrichen, wäre damit der Zweck des Plans gefährdet.
Denn das angestrebte Ziel kann in Kenntnis der aktuellen Belastungssituation nur erreicht
werden, wenn alle aufgeführten Maßnahmen gemeinsam wirken können. Insofern muss sich
die interne Abwägung der Mittel hinsichtlich ihrer Erforderlichkeit auf ein Minimum
reduzieren.
An den vom LANUV NRW betriebenen Messstationen Adalbertsteinweg und Wilhelmstraße
wurden für das Jahr 2014 NO2-Immissionsbelastungen von 48 µg/m³ bzw. 50 µg/m³
gemessen. Damit liegen die registrierten Messwerte um 8 bzw. 10 µg/m³ oder ca. 25 % über
dem gültigen Immissionsgrenzwert für NO2 von 40 µg/m³. Um dem Ziel der Luftreinhalteplanung – der Grenzwerteinhaltung – und dem Grundsatz, den Zeitraum der Überschreitung
so kurz wie möglich zu halten, gerecht zu werden, sind alle, in diesem Luftreinhalteplan
beschriebenen Maßnahmen erforderlich.
Insbesondere die Maßnahmen „Umweltzone“ (Kap. 5.3.8) und „Innovationsstrategie ASEAGBusflotte (und Subunternehmer)“ (Maßnahme MF4, Kap. 5.3.3) versprechen kurz- und
mittelfristige Erfolge. Die Umweltzone entfaltet ihre Wirkung dabei nicht nur innerhalb ihrer
Grenzen, sondern auch darüber hinaus. Auch die Maßnahme MF4, die letzlich die
Beschleunigung der Busflottenmodernisierung zum Inhalt hat, wird die Immissionssituation
insbesondere in den Straßen verbessern können, in denen besonders viel Busverkehr
stattfindet.
Die Kombination beider Maßnahmen verspricht dabei den größten kurz- bis mittelfristigen
Reduktionserfolg; auch wenn dabei zu bedenken ist, dass die beschleunigte Busflottenmodernisierung die Wirkung der Umweltzone in Bezug auf die Busse zum Teil bereits
umfasst. Die Maßnahme beschleunigte Busflottenmodernisierung (MF4) und deren Umsetzung liegt dabei im unmittelbaren Verantwortungsbereich der ASEAG. Gleichwohl ist die
Bezirksregierung als planaufstellende Behörde verpflichtet, im Rahmen der Luftreinhalte129
BR Köln - Luftreinhalteplan Aachen 1. Fortschreibung 2015 – Stand 08.2015
planung über rechtlich durchsetzbare Maßnahmen hinaus auch konsensuale Lösungen mit den
Entscheidungsträgern zu suchen, die eine Reduzierung der NO2-Immissionen herbeiführen
können. Diese Bemühung spiegelt sich in vielen Maßnahmen wieder – so insbesondere auch
in der Maßnahme zur beschleunigten Busflottenmodernisierung. Die Umweltzone als straßenverkehrliche Maßnahme hingegen, kann in einem Luftreinhalteplan von der Bezirksregierung
Köln angeordnet werden (§ 47 Abs. 1, 6 i.V.m. § 40 Abs. 1 BImSchG). Die Anordnung der
Verkehrsverbote der Umweltzone selbst erfolgt durch die Aufstellung der Schilder.
Die Umweltzone ist bereits im Luftreinhalteplan Aachen vom 01.01.2009 beschrieben und als
zukünftige Maßnahme bei weiterer nachhaltiger Grenzwertüberschreitung angekündigt
worden. Auch wenn nicht alle im Luftreinhalteplan aufgeführten Verdachtsabschnitte
(prognostizierte Überschreitungen) innerhalb der Grenzen der Umweltzone liegen, hat die im
Luftreinhalteplan vom 01.01.2009 festgelegte Ausdehnung mit geringfügigen Änderungen
weiterhin Bestand, da die Wirkung der Umweltzone nicht an ihren Grenzen endet, sondern in
das übrige Stadtgebiet ausstrahlt. Die Grenze der Umweltzone ist eine verkehrliche Grenze
und keine Wirkungsgrenze.
Die geeigneten und erforderlichen Maßnahmen des LRP Aachen müssen schließlich auch
angemessen, verhältnismäßig im engeren Sinn sein. D. h. die durch die rechtseingreifenden
Mittel hervorgerufenen Belastungen dürfen nicht deutlich außer Verhältnis zu den erwarteten
Erfolgen stehen. Sie müssen vor diesem Hintergrund für die Betroffenen zumutbar und
angemessen sein.
Die Kommission (ergänzende mit Gründen versehene Stellungnahme der Kommission –
Vertragsverletzung Nr. 2008/2191, C(2014) 8657 final) ist jedoch der Auffassung, dass der
Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nicht geltend gemacht werden könne, um einen
schwerwiegenden Verstoß gegen die Ergebnisverpflichtung aus Artikel 13 der Richtlinie zu
rechtfertigen. Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit sei bereits in der Richtlinie
berücksichtigt, der die Möglichkeit einräume, eine Fristverlängerung zu beantragen. Dieser
Grundsatz lege aber nahe, dass die Mitgliedstaaten „geeignete“ und „erforderliche
Maßnahmen“ treffen müssen, um ihrer Verpflichtung aus Artikel 13 der Richtlinie
nachzukommen, was in der Regel bedeute, dass - je stärker die Überschreitungen - strengere
Maßnahmen ergriffen werden müssen, um das angestrebte Einhaltungsziel zu erreichen.
Darüber hinaus fordere Artikel 23 Absatz 1 Unterabsatz 2 die Mitgliedstaaten auf, wirksame,
verhältnismäßige und wissenschaftlich machbare Maßnahmen in ihren Luftqualitätsplänen
festzulegen, um die spezifischen Emissionsprobleme im betreffenden Gebiet so schnell wie
möglich zu lösen. Nach der Auffassung der Kommission liege es nicht im vollen Ermessen
eines Mitgliedstaats, wirtschaftliche, soziale oder politische Erwägungen bei der Auswahl der
festzulegenden Maßnahmen zu berücksichtigen und abzuwiegen (siehe mutatis mutandis
130
BR Köln - Luftreinhalteplan Aachen 1. Fortschreibung 2015 – Stand 08.2015
Randnummern 15 und 46 der Rechtsache C-237/07). Sonst würde der Mitgliedstaat die Dauer
der Verletzung des Artikels 13 über das unvermeidbare Maß hinaus ausdehnen. Stattdessen
könne der Mitgliedstaat diese Erwägungen nur in den Grenzen des Zieles der Richtlinie
vornehmen, und der Ermessensspielraum sei dabei stark eingeschränkt.
Die Rechtsprechung der deutschen Verwaltungsgerichtsbarkeit schließt sich den oben
ausgeführten Argumenten an. So hat das VG Wiesbaden mit Urteil vom 10.10.2011 (4 K
757/11.WI(1)) ausgeführt, dass weiterhin vorliegende Immissionsgrenzwertüberschreitungen
(wie sie hier in Aachen auch trotz Umweltzone und einer erweiterten Busflottenmodernisierung vorliegen werden) angesichts der zwingenden, dem Gesundheitsschutz
dienenden normativen Vorgaben nur hingenommen werden müssten, wenn alle geeigneten
und verhältnismäßigen Maßnahmen zur Verminderung der Stickstoffdioxidkonzentration
ausgeschöpft sind. Auch eine etwaige geringe Auswirkung einer Umweltzone ändert daran
nichts, da zentrales Ziel der Festsetzung der Grenzwerte und der zur Einhaltung der
Grenzwerte notwendigen Luftreinhaltepläne der Schutz der menschlichen Gesundheit ist.
Fahrverbote in Umweltzonen sind von der Rechtsprechung, soweit sie einer gerichtlichen
Überprüfung unterzogen wurden, bisher ausnahmslos als verhältnismäßig angesehen worden.
Dies bestätigt auch das BVerwG (Urteil vom 05.09.2013, 7 C 21/12) in seiner Überprüfung
des Urteils des VG Wiesbaden und führt ergänzend aus, dass die Schadstoffbelastung der Luft
im Interesse eines effektiven Gesundheitsschutzes möglichst schnell auf das ausweislich des
Immissionsgrenzwertes als noch zumutbar erachtete Ausmaß zurückgeführt werden soll. An
diesem Minimierungsgebot muss sich die Entscheidung der Behörde ausrichten; es ist
zugleich rechtlicher Maßstab für die angesichts der Gestaltungsspielräume der Behörde,
eingeschränkten gerichtlichen Kontrolle. Das Gebot, die Überschreitung der
Immissionsgrenzwerte möglichst schnell zu beenden, fordert eine Bewertung der zur
Emissionsminderung geeigneten und verhältnismäßigen Maßnahmen gerade im Hinblick auf
eine zeitnahe Verwirklichung der Luftqualitätsziele. Daraus kann sich eine Einschränkung des
planerischen Ermessens ergeben. Das bisher letzte Urteil zu diesem Themenkomplex erging
durch das VG Sigmaringen am 22.10.2014 (Az. 1 K 154/12). Dieses greift letztlich die v. g.
Rechtsprechung auf.
Die Einschränkung des planerischen Ermessens bezieht sich aber nicht nur auf die Frage, ob
eine Umweltzone eingerichtet wird, sondern auch auf das „Wie“, d.h. auf die Wahl der Mittel
und auch die Ausgestaltung der Umweltzone. Dies ergibt sich aus dem Gebot, die Dauer der
Überschreitung des Grenzwertes für NO2 so kurz wie möglich zu halten.
Hier ist zunächst der Aspekt zu betrachten, wann die Umweltzone eingerichtet wird. Die
Umsetzung der Umweltzone erfordert einen zeitlichen Vorlauf für die Detailplanung der
Beschilderung; Ausschreibung und Vergabe und das Aufstellen der Schilder. Darüber hinaus
soll der Stadt Aachen die Gelegenheit gegeben werden, ihr alternatives Maßnahmenpaket dem
131
BR Köln - Luftreinhalteplan Aachen 1. Fortschreibung 2015 – Stand 08.2015
Bundes-Umweltministerium und der EU-Kommission vorzustellen. Insofern ist der Zeitpunkt
des In-Kraft-Tretens der Umweltzone angemessen.
Weiterhin ist aber auch abzuwägen, welche Fahrverbote für wen gelten sollen. Mittlerweile
dürfen in den meisten Umweltzonen in Deutschland nur Fahrzeuge fahren, die eine grüne
Plakette haben. Die sukzessive Verschärfung der Umweltzonen trägt neben dem
zunehmenden Immissionsreduktionspotential auch der allgemeinen Flottenentwicklung
Rechnung. D.h. Umweltzonen mit weniger scharfen Regelungen hätten auf Grund der
fortschreitenden Flottenmodernisierung nur noch sehr eingeschränkte Minderungseffekte. Aus
diesem Grunde wird die Umweltzone in Aachen von vornherein mit einem Fahrverbot für
Fahrzeuge ohne Plakette sowie mit roter und gelber Plakette eingerichtet.
Um den dennoch vorhandenen Betroffenheiten / Härtefällen Rechnung zu tragen, gibt es
entsprechende, teils befristete Ausnahmeregelungen. So gilt eine solche z.B. für Bewohner
oder Gewerbetreibende, die ihren Wohn-/ Geschäftssitz innerhalb der neu eingerichteten
Umweltzone haben. Es ist dabei aber auch zu beachten, dass die Umweltzone wohl nicht
überraschend kommt, da sie bereits im Luftreinhalteplan vom 01.01.2009 als mögliche Option
angekündigt wurde. Darüber hinaus liegt den weiteren Ausnahmen der landesweit einheitliche
Ausnahmekatalog zugrunde.
Die weiteren Maßnahmen des Maßnahmenkataloges, soweit sie durch diesen Plan veranlasst
sind, sind nicht ordnungsrechtlicher Art und daher nicht mit einem Rechtseingriff verbunden.
Die Umsetzbarkeit und Wirksamkeit aller übrigen hier beschriebenen Maßnahmen wurde
überprüft und ist gegeben.
Sie widersprechen auch nicht den Zielen und Grundsätzen der Raumordnung und
Landesplanung gemäß § 47 Abs. 3 BImSchG.
Ergebnis der Öffentlichkeitsbeteiligung
Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung sind zahlreiche Eingaben sowohl von Privatpersonen als auch von Organisationen und Institutionen vorgetragen worden. Die vorgetragenen Argumente wurden – je nach Thema/ Inhalt - von der Bezirksregierung Köln, vom
LANUV und der Stadt Aachen analysiert und bewertet.
Die Eingaben sind im wesentlichen folgenden Themen- bzw. Maßnahmenbereichen zuzuordnen und werden im Folgenden zusammenfassend erläutert und bewertet:
132
BR Köln - Luftreinhalteplan Aachen 1. Fortschreibung 2015 – Stand 08.2015
a) Einrichtung und Ausgestaltung einer Umweltzone
b) Busflotte/ Busverkehr/ ÖPNV
c) Einkaufszentrum AquisPlaza, Kaiserplatz, Pkw-Stellplätze
d) Änderung ModalSplit zugunsten des Nicht-mIv (insbesondere Radverkehr)
e) Landschaftsschutzgebiete und Stadtbegrünung
f) Schließung Parkhaus Büchel
zu a) Einrichtung und Ausgestaltung einer Umweltzone
Die Stadt Aachen und die Industrieverbände lehnen die Einführung einer Umweltzone in
Aachen ab. Zum einen wird die Wirkung bezgl. der Immissionsminderung durch die
Umweltzone in Frage gestellt bzw. bezweifelt. Zum anderen wird der sog. Aachener Weg als
der wirkungsvollere und nachhaltigere Weg gesehen (Aachener Weg bedeutet die Umsetzung
der übrigen Maßnahmen, ausgenommen der Umweltzone). Außerdem werden durch die
Einführung einer Umweltzone auch wirtschaftliche Nachteile für den Aachener Einzelhandel
und die Gewerbebetriebe befürchtet.
Von einzelnen Bürgern und auch den Umweltverbänden wird hingegen die Einrichtung einer
Umweltzone für zwingend erforderlich gehalten. Die im Planentwurf festgelegte Umweltzonengrenze wird hingegen kritisiert und eine z.T. deutliche räumliche Ausdehnung der
Umweltzone – insbesondere auch auf den Stadtteil Haaren gefordert.
Zur Begründung und Nachweis der Wirkung der Umweltzone wird auf das Kapitel 6
(Prognose der Belastung unter Berücksichtigung der geplanten Maßnahmen) verwiesen.
Daraus geht eindeutig hervor, dass die Umweltzone einen wichtigen und unverzichtbaren
Beitrag zur Reduzierung der Immissionsbelastung in Aachen leistet. Die Analyse der
Belastungsentwicklung in Aachen zeigt, dass sich die Belastung der Luft in der Aachener
Innenstadt mit Stickstoffdioxid seit 2011 auf einem gleichbleibendem Niveau um 50 µg/m³
(Messstationen Adalbertsteinweg und Wilhelmstraße) bewegt (siehe auch Abb. 2.2/1). Eine
Wirksamkeit, d.h. eine deutliche Belastungsminderung durch die Maßnahmen des „Aachener
Weges“ ist somit aus fachlicher Sicht ab 2011 nicht mehr signifikant feststellbar. In vielen
Städten in NRW mit Umweltzone haben sich aber Minderungen der Luftbelastung ergeben.
Zur Notwendigkeit der Einrichtung einer Umweltzone in Aachen siehe v.g. Ausführungen in
diesem Kapitel zur Abwägung der Maßnahme „Umweltzone“.
133
BR Köln - Luftreinhalteplan Aachen 1. Fortschreibung 2015 – Stand 08.2015
Hinsichtlich der Ausweitung der Umweltzone insbesondere auf die Alt Haarener Straße ist zu
beachten, dass die Wirkung der UZ nicht an der Grenze des Bereiches mit Verkehrsverboten
aufhört, sondern auch weiter in die Stadtteile hinein strahlt. Berührt eine geplante Fahrt beide
Bereiche, so wird sie in der Regel komplett mit einem anderen Verkehrsmittel durchgeführt,
so dass der erwünschte Umstieg auf sauberere Fahrzeuge oder andere Verkehrsmittel erfolgt,
auch wenn die Fahrt außerhalb der eigentlichen Umweltzone startet oder endet. Das ist hier
wegen der Ausrichtung des Stadtteils auf die Aachener Innenstadt anzunehmen. Daher sind
auch positive Effekte für den Stadtteil Haaren zu erwarten, selbst wenn dieser nicht
Bestandteil der Umweltzone ist. Umgekehrt würde die Ausweitung der Umweltzone auf die
Alt-Haarener Straße oder den gesamten Stadtteil Haaren zu einer unnatürlichen und nicht
organischen Ausbeulung der Umweltzone führen. Es würden möglicherweise auch Bereiche
erfasst, für die eine Umweltzone nicht erforderlich wäre. Das würde den Plan rechtlich
angreifbar machen und (z.B. durch eine Vielzahl von Schildern) für einen erheblichen
zusätzlichen Verwaltungsaufwand sorgen.
Die vorgetragenen befürchteten Umsatzeinbußen werden im Vorfeld der Einrichtung einer
Umweltzone immer wieder behauptet, sind aber aus anderen Städten mit grüner UZ nicht
belegt oder auch nur bekannt; Umweltzonen gibt es seit 2008 (mittlerweile über 60). Zudem
war die Umweltzone schon 2009 im Luftreinhalteplan als weitere Maßnahmenoption
verankert. Sie kommt daher nicht überraschend. Für besondere Härtefälle sind außerdem
Ausnahmen nach dem landesweit einheitlichem Ausnahmekatalog (siehe Anhang 10.1)
möglich. Unvermeidbar ist, dass bestimmte Fahrzeuge ausgeschlossen werden, um die
Luftqualität in Aachen zu verbessern und die gesetzlichen Grenzwerte einzuhalten. Der
Gesundheitsschutz der Bevölkerung ist hier über die wirtschaftlichen Interessen zu stellen.
zu b) Busflotte/ Busverkehr/ ÖPNV
Hinsichtlich der Berechnung der Verursacheranteile wurde darum gebeten, für den Beitrag
der Busflotte die aktuellen Zahlen und Daten der ASEAG und Fremdfirmen zu verwenden.
Außerdem wurde grundsätzlich ein besseres ÖPNV-Angebot (z.B. attraktivere Preis- und
Ticketgestaltung, Optimierung von Anschlüssen sowie diesbezüglich bessere Abstimmung
(Bus- und Bahnfahrpläne) sowie eine konsequente Bevorzugung des ÖPNV gegenüber dem
motorisierten Individualverkehr (mIv) (z.B. grüne Welle für Busse62, Einrichtung von
62
Gleichzeitig wurde aber auch eine grundsätzliche „Grüne Welle“ (nicht nur für Busse) zur Verbesserung des
Verkehrsflusses gefordert. Dazu hat die Stadt Aachen ausgeführt, dass an allen Hauptverkehrsstraßen soweit
möglich eine Grüne Welle geschaltet wird - die gegenläufigen Fahrtrichtungen dabei aber in Konkurrenz zueinander stehen. Die Bedürfnisse/ Belange der verschiedenen Verkehrsteilnehmer müssten hier abgewogen werden.
134
BR Köln - Luftreinhalteplan Aachen 1. Fortschreibung 2015 – Stand 08.2015
Busspuren) gefordert. Ein Schienen- und Bestandsflächenkataster als Basis für die Sicherung
von Flächen für innerstädtischen ÖPNV bzw. Schienenverkehr wird angeregt. Kritisiert
wurden die mangelnden Anstrengungen zur Steigerung der ÖPNV-Nutzer. Weiterhin wird die
Innovationsstrategie der ASEAG zur Modernisierung ihres Fuhrparks auf Grund der
ausgewiesenen Verursacheranteile für zwingend notwendig gehalten – allerdings nicht als
Alternative zur Umweltzone sondern als weitere zusätzliche Maßnahme. In Verbindung mit
der Umweltzone wird gefordert, die Busse nicht nur mit Partikelfilter nachzurüsten, so dass
diese in der Umweltzone fahren dürfen, sondern zur Reduzierung der Stickoxidemissionen
zusätzlich eine Entstickungsstufe einzubauen.
Die Daten der Busflotte für die Berechnungen im Rahmen der Luftreinhalteplanung wurden
mit der ASEAG abgestimmt. Dies ist bei der Aufstellung von Luftreinhalteplänen gängige
Praxis. Hinsichtlich des ÖPNV-Angebotes ist festzuhalten, dass AVV und ASEAG über
zahlreiche, Tarifangebote (z.B. City-XL-Tarif, Flugs-Ticket, P&R-Ticket, Jobticket, PinguinTicket u.v.m.) verfügen. Der weitere Ausbau und die Preisgestaltung liegt im
Verantwortungsbereich der ASEAG. Die einzelnen Anregungen zur konsequenten
Bevorzugung des ÖPNV werden im Rahmen der einzelnen Maßnahmen geprüft und soweit
möglich in die jeweiligen Planungs- und Umsetzungsprozesse eingebunden. Dabei ist
allerdings zu beachten, dass auch mit dem Ziel der Reduzierung des mIv, eine Abwägung der
Interessen aller Verkehrsteilnehmer vorgenommen wird.
Zur Frage der Umsetzung beider Maßnahmen (Umweltzone und Busflottenmodernisierung)
wird auf die abschließende Entscheidung zur Festsetzung beider Maßnahmen verwiesen. In
der Entwurfsfassung zur Fortschreibung des Luftreinhalteplans stand eine umfassende
Busflottenmodernisierung noch unter dem Vorbehalt des Verzichtes auf die Umweltzone. Mit
der aktuell festgesetzten Maßnahme MF4 bestätigt die Stadt Aachen ihr bisheriges Ziel, eine
zügige technische Modernisierung der Busflotte unter Realisierung des Standards
Euro5/Euro6 (bzw. auch Euro4 bei Subunternehmen) oder anderer emissionsarmer
Antriebstechniken weiter zu verfolgen. Vor dem Hintergrund der Anordnung einer
Umweltzone wird die Stadt Aachen zusammen mit ASEAG prüfen, in welchem Umfang ein
Nachrüsten einzelner Busse mit voraussichtlich kombinierten Partikel- und NOx-Filtern
erforderlich, sinnvoll und wirtschaftlich darstellbar ist.
zu c) Einkaufszentrum AquisPlaza, Kaiserplatz, Pkw-Stellplätze
Viele Eingaben beziehen sich auch auf die Verkehrssituation Kaiserplatz, das dort in Bau
befindliche Einkaufszentrum AquisPlaza sowie die Pkw-Parkplätze insgesamt. So wird z.B.
kritisiert, dass die Fußgängerunterführung Kaiserplatz geschlossen wurde. Dieser Entscheidung lag seinerzeit jedoch der Umstand zugrunde, dass die Barrierefreiheit und soziale
135
BR Köln - Luftreinhalteplan Aachen 1. Fortschreibung 2015 – Stand 08.2015
Sicherheit der Unterführung nicht mehr gegeben war. Durch das Schließen der Unterführung
und der Schaffung einer oberirdischen Querungsmöglichkeit soll das zu-Fuß-gehen gefördert
werden.
Ebenso wurde der Mehrverkehr durch den Bau des Einkaufszentrums AquisPlaza kritisiert.
Hier wurden Befürchtungen geäußert, dass das Einkaufszentrum durch hunderte neuer PkwStellplätze mehr motorisierte Individualverkehre – im Gegensatz zum Ziel der Stadt Aachen,
den mIv zu reduzieren – anziehe. Darüber hinaus wurde bezweifelt, dass der zusätzliche
Verkehr von der vorhandenen Infrastruktur noch bewältigt werden kann.
Dem Vorhaben AquisPlaza liegt ein Verkehrsgutachten zugrunde. Die Erschließung wurde
darauf basierend verkehrsgutachterlich geprüft und die Leistungsfähigkeit nachgewiesen. Die
durch das Einkaufszentrum AquisPlaza generierten Mehrverkehre konnten in der Prognose
zwar nicht berücksichtigt werden; eine neue Berechnung unter Berücksichtigung des
Mehrverkehrs ändert aber nichts an der Schlussfolgerung, das verkehrliche Maßnahmen
notwendig sind. Auf der Prognoseseite wird der generierte Mehrverkehr die
Gesamtemissionen erhöhen und den Verursacheranteil etwas in Richtung Straßenverkehr
verschieben. Die Wirkung der Umweltzone wird durch den etwas größeren Verkehrsanteil
noch erhöht.
Es wurden auch Maßnahmen zur Minimierung der Parksuchverkehre ohne Anziehung
zusätzlicher Pkw-Verkehre in die Innenstadt, eine Harmonisierung und Anhebung der Parkgebühren und eine Stellplatzbegrenzungssatzung für Pkw mit dem Ziel des Stellplatzabbaus in
der Innenstadt angeregt.
Die v.g. Maßnahmen liegen in der Durchsetzungshoheit der Stadt Aachen. Insbesondere
bezgl. des Themas „Parken“ wird auf den Verkehrsentwicklungsplan (VEP) – hier: Strategie
Parken – sowie auf die Maßnahmen MP2 dieses Luftreinhalteplan verwiesen. Im Rahmen des
VEP und der Maßnahme MP2 können diese Aspekte geprüft und aufgegriffen werden.
zu d) Änderung ModalSplit zugunsten des Nicht-mIv (insbesondere Radverkehr)
Die Fortschreibung des Luftreinhalteplan Aachen verfolgt u.a. als mittel- und langfristiges
Ziel, den motorisierten Individualverkehr zu reduzieren und alternative umweltschonendere
Verkehrsarten/-alternativen zu fördern. Dies wird auch im Rahmen von einigen
Stellungnahmen nachdrücklich gefordert. Kritisiert werden dagegen die lt. Eingaben
halbherzigen Bemühungen der Stadt Aachen in diese Richtung.
Insbesondere die Verbesserungen der Fahrradinfrastruktur sind vielen Einwendern ein
Anliegen. So wird beispielsweise. gefordert das Radwegenetz auszubauen, den Zustand der
136
BR Köln - Luftreinhalteplan Aachen 1. Fortschreibung 2015 – Stand 08.2015
Radwege zu verbessern, die Haushaltsmittel für den Fahrradverkehr anzuheben oder die
Fahrradabstellmöglichkeiten deutlich auszubauen. Die Anregungen werden im Rahmen der
einzelnen Maßnahmen dieses Luftreinhalteplanes geprüft und soweit möglich berücksichtigt.
Dabei sind jedoch die Interessen aller Verkehrsteilnehmer zu berücksichtigen und die
verschiedenen Nutzungsansprüche an den Straßenraum untereinander abzuwägen. Die
Ressourcensteuerung erfolgt dabei durch den Verkehrsentwicklungsplan der Stadt Aachen.
zu e) Landschaftsschutzgebiete und Stadtbegrünung
Durch einige Eingaben wurde auch gefordert, die Kaltluftentstehungsgebiete im Landschaftsschutzgebiet Nellessenspark/Beverau/Forst von Bebauung freizuhalten. Außerdem wurde angeregt, diese als Luftreinhalteplangebiete festzusetzen. Darüber hinaus soll der Grünbestand
in Aachen erhöht und der Grünflächenverbrauch reduziert werden.
Die Belange Luftreinhaltung und Stadtklima werden auch im Rahmen der kommunalen
Bauleitplanung eingebracht und berücksichtigt. Aktuell werden stadtklimatische und
lufthygienische Belange über das 2013/ 2014 erstellte „Klimafolgenanpassungskonzept“ in
den neuen Flächennutzungsplan (FNP) integriert. Der Schutz insbesondere stadtklimatisch
bedeutender Bachtäler (Kaltluftschneisen, Mikroklima) ist jedoch keine klassische
Maßnahme/ Aufgabe des Luftreinhalteplanes, sondern der städtebaulichen Planung. Das
Thema Stadtbegrünung ist darüber hinaus Teil der Handlungsstrategie der Stadt Aachen und
im Masterplan 2030 verankert. Auch im neuen FNP, im neuen Innenstadtkonzept und im LRP
(hier: Maßnahme S1) wird das Thema aufgegriffen.
zu f) Schließung Parkhaus Büchel
Im Rahmen der Einwendungen wurde kritisiert, dass die im LRP 2009 enthaltene Maßnahme
Schließung des Parkhauses Büchel bislang nicht realisiert wurde.
Bereits vor längerer Zeit hatte der Rat der Stadt Aachen den Abriss des Parkhauses Büchel
beschlossen, um die ca. 9.400 qm große Fläche für eine höherwertige Nutzung zur Verfügung
zu stellen und gleichzeitig innerstädtische Durchgangs- und Zielverkehre mit Blick auf die
Luftqualität zu reduzieren.
Nach Scheitern verschiedener Projektansätze externer Investoren wurde im Juni 2015 der
städtebauliche Realisierungswettbewerb „Altstadtquartier Büchel“ für eine Gesamtfläche von
nunmehr 19.100 qm auf den Weg gebracht. Zentrale Aufgabe dieses Wettbewerbs ist die
137
BR Köln - Luftreinhalteplan Aachen 1. Fortschreibung 2015 – Stand 08.2015
Entwicklung einer angemessenen städtebaulichen Konzeption, die das neue Quartier unweit
des Doms als selbstverständlichen Teil der Altstadt versteht.
Mit Aufgabe und Abriss des am stärksten frequentierten innerstädtischen Parkhauses und
zukünftige Reduzierung des Individualverkehrs auf rein nutzungsbezogene Stellplätze
verbinden sich positive Wirkungen auf die Luftschadstoffbelastung der Innenstadt.
Der Zeitplan des 2-stufigen Wettbewerbsverfahrens, in dem neben Vertretern der politischen
Gremien auch die Investorenseite beteiligt ist, sieht eine Entscheidung des Preisgerichts bis
Ende 2015 vor. Mit Abschluss des Verfahrens sind die Weichen für die umgehende
Aufstellung eines Bebauungsplans und eine zügige Umsetzung der Planung gestellt.
5.5
Auswirkungen der Maßnahmen auf die Lärmbelastung
Nach einem Erlass des MKULNV sollen Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität auch
die Auswirkungen auf den Lärm im Sinne einer qualitativen Betrachtung berücksichtigen.
Eine Verbesserung der Luftqualität darf nicht mit einer Verschlechterung des Lärmschutzes
einhergehen.
Nach einer qualitativen Abschätzung der beschriebenen Maßnahmen wird die Lärmsituation
im Plangebiet nicht negativ beeinflusst.
138
BR Köln - Luftreinhalteplan Aachen 1. Fortschreibung 2015 – Stand 08.2015
5.6
Vorgesehener Zeitplan
Die Einhaltung der Grenzwerte lässt sich nur in Zusammenarbeit mit verschiedenen Partnern
erreichen. Aufgrund der staatlichen Aufgabenverteilung, der Interessenlagen und der
umweltpolitischen Möglichkeiten ist zur Realisierung des Luftreinhalteplans die Mitarbeit der
Stadt Aachen, der Verkehrsbetriebe sowie aller Branchen-, Berufs- und Fachorganisationen
aus den Bereichen Wirtschaft und Umwelt erforderlich.
Die geplanten Maßnahmen können im Rahmen der zur Verfügung stehenden finanziellen
Mittel sofort und kontinuierlich umgesetzt werden.
Darüber hinaus wird im Stadtgebiet Aachen zum
01. Februar 2016
eine grüne Umweltzone eingerichtet. Dies bedeutet:
Fahrzeuge mit grüner Plakette dürfen in die Umweltzone fahren,
Fahrzeuge ohne Plakette, mit roter oder gelber Plakette dürfen die Umweltzone nicht mehr
befahren.
(Ausnahmenregelungen siehe Kapitel 10.1)
Die kontinuierliche Überprüfung der Wirksamkeit der Maßnahmen erfolgt in einem
abgestimmten Zeitrahmen durch die nach EU-Richtlinien festgelegte Überprüfung der
Immissionskonzentration (siehe Kapitel 5.7 – Erfolgskontrolle).
5.7
Erfolgskontrolle
Die Erfolgskontrolle setzt sich aus einer Kontrolle der Umsetzung der Maßnahmen und einer
Kontrolle der Auswirkungen dieser Maßnahmen zusammen. Mit einer periodisch
durchgeführten Erfolgskontrolle soll überprüft werden, ob die von verschiedenen Partnern in
eigener Verantwortung umzusetzenden Maßnahmen tatsächlich realisiert (= Umsetzungskontrolle) und inwieweit die gesteckten Ziele erreicht worden sind (= Wirkungskontrolle).
Umsetzungskontrolle
Die Standortbestimmung bei der Umsetzung der Maßnahmen auf der Vollzugsebene bedingt
eine periodische Überprüfung des Umsetzungs- und Vollzugsstandes. Da sich die
139
BR Köln - Luftreinhalteplan Aachen 1. Fortschreibung 2015 – Stand 08.2015
Rahmenbedingungen und Einflussfaktoren bei der Umsetzung von Maßnahmen verändern
können, ist im Rahmen der maßnahmenorientierten Wirkungskontrolle die Möglichkeit von
flexiblen Anpassungen offen zu halten. Dies kann beispielsweise eine Intensivierung der
Anstrengungen, eine Änderung des Umsetzungszeitplans oder auch der Verzicht auf die
Weiterführung einer Maßnahme bedeuten. Wesentlich ist dabei, dass die Erkenntnisse der
wirkungsorientierten Erfolgskontrolle möglichst rasch und vollständig für eine
Neubeurteilung des Handlungsbedarfs in den verschiedenen Aktionsfeldern zur Verfügung
stehen.
Die Bezirksregierung Köln wird die Umsetzung der Maßnahmen des Luftreinhalteplans
Aachen begleiten und überprüfen. Die Projektgruppe wird bei Bedarf erneut einberufen.
Wirkungskontrolle
Das Messen und Beurteilen von Emissionen und Immissionen stellt die wesentliche
Grundlage dar, um den Erreichungsgrad der NO2-Reduzierung zu überprüfen. Damit ist es
möglich, den Erfolg der getroffenen Maßnahmen zu kontrollieren oder gegebenenfalls die
Maßnahmen anzupassen.
Die Wirkungskontrolle besteht somit hauptsächlich in einer laufenden Beobachtung der
Auswirkungen der verschiedenen Maßnahmen auf die Luftqualität. Die Kontrolle der
Wirksamkeit wird durch Erhebung der aktuellen Immissionssituation und deren Beurteilung
hinsichtlich der Einhaltung der geltenden Grenzwerte vorgenommen. Die Datenerhebung
erfolgt durch Immissionsmessungen und/oder Modellierungen. Zunächst werden die
fortlaufenden Messungen des LANUV zur Wirkungsbetrachtung herangezogen. Dabei
müssen die Messstationen berücksichtigt werden, die zur Ermittlung der
Hintergrundbelastung dienen, um meteorologische Einflüsse berücksichtigen zu können.
Modellrechnungen liefern ebenso geeignete Beurteilungskriterien um die Messungen zu
ergänzen oder Gebiete zu beurteilen, an denen keine Messwerte vorliegen.
Als erfolgreich gilt eine Maßnahme, wenn eine Reduzierung der Schadstoffbelastung in der
Luft festgestellt wird. Die Maßnahme muss für eine aussagekräftige Erfolgskontrolle ihre
volle Wirksamkeit mindestens über ein volles Kalenderjahr entfaltet haben, damit die
Messungen des LANUV EU-Richtlinien konform und die Ergebnisse direkt mit den
Ausgangsdaten aus dem Referenzjahr des Luftreinhalteplans vergleichbar sind.
Das LANUV wird deshalb in regelmäßigen Abständen die Immissionssituation zur
Erfolgskontrolle beurteilen und die Ergebnisse an die EU-Kommission berichten.
140
BR Köln - Luftreinhalteplan Aachen 1. Fortschreibung 2015 – Stand 08.2015
6.
Prognose der Belastung unter Berücksichtigung der
geplanten Maßnahmen
6.1 Erläuterungen zum Prognoseverfahren und zur Wirksamkeit des
Aachener Maßnahmenkatalogs
Der EU-Grenzwert für die Stickstoffdioxidbelastung von 40 µg/m3 ist seit dem Jahr 2010
ohne Toleranzmarge verbindlich einzuhalten. Die vom LANUV in Aachen durchgeführten
Luftanalysen belegten sowohl für 2010 als auch in den Folgejahren deutlich höhere
Belastungen. Seit 2011 (Referenzjahr) liegt die Belastung der Aachener Innenstadt in etwa auf
einem Level um 50 µg/m³, eine signifkant abnehmende Tendenz der Belastung ist seitdem
nicht zu beobachten. Es ist für Aachen nicht zu erwarten, dass sich ohne zusätzliche
Maßnahmen deutlich vor dem Jahr 2030 eine ausreichende Verbesserung der Luftqualität
einstellen wird.
Die meisten der für Aachen vorgeschlagenen Maßnahmen haben das Ziel, die Aachener
Bürger zum Umdenken und zu Verhaltensänderungen zu motivieren. Auf diese Weise soll der
Modal Split vom motorisierten Individualverkehr (mIv) zugunsten des ÖPNV und Fahrrads
verschoben werden. In Folge werden langfristige und nachhaltige Wirkungen zur
Verbesserung der Luftqualität erwartet.
Wegen des angestrebten „Umstieges“ vom Auto auf den öffentlichen Nahverkehr muss auch
die Umweltverträglichkeit der in Aachen eingesetzten Busflotte durch die ASEAG und die
von ihr beauftragten Subunternehmen zügig verbessert werden. Auf Grund des hohen
Emissionsanteiles der Busse ist ein ambitioniertes Flottenerneuerungskonzept (Maßnahme
MF4) zur schnellstmöglichen Umstellung der Busflotte auf Euro-VI-Fahrzeuge oder auf
Fahrzeuge mit alternativen Antrieben (emissionsarme Gasantriebe, Elektroantriebe, etc.)
notwendig.
Einigen der Aachener Maßnahmen, wie z.B. der Aachener Festbrennstoff-Verordnung,
kommt eine landesweite Vorreiterrolle zu. Bisher ist Aachen in NRW die einzige Kommune,
die für ihren Zuständigkeitsbereich eine derartige Verordnung erlassen hat. Diese Verordnung, durch die z.B. ein schnellerer Austausch älterer Öfen erreicht wird, leistet vor allem
einen Beitrag zur Feinstaubreduzierung.
Für die meisten der für den Aachener LRP vorgesehenen Maßnahmen können mit den im
Rahmen der Luftreinhaltung anzuwendenden Modellen keine rechnerischen Wirkungsprognosen erstellt werden, da belastbare Datengrundlagen, Vergleichsmaßstäbe oder
Beurteilungsmethoden fehlen.
141
BR Köln - Luftreinhalteplan Aachen 1. Fortschreibung 2015 – Stand 08.2015
Für die im Rahmen der Fortschreibung vorgeschlagenen Maßnahmen „Elektrifizierung der
Euregiobahn“ und die Wirkung einer „grünen Umweltzone 2015“ kann eine rechnerische
Prognose der vermutlich erzielbaren Wirkung erfolgen. Da der Umstieg vom Privatfahrzeug
auf den öffentlichen Nahverkehr eines der Kernziele der Aachener Maßnahmen ist, wurden
bei der Wirkungsanalysen die Belastungsanteile der Busse gesondert betrachtet und zusätzlich
auch der potentielle Minderungseffekt einer schnelleren Flottenerneuerung prognostisch
untersucht.
Kurz- bis mittelfristig erscheinen nur zwei Maßnahmen geeignet, die NO2-Immissionen zu
reduzieren: Die „grüne“ Umweltzone und eine schnellere Modernisierung der Busflotte.
6.2
Belastungsprognose für einzelne Maßnahmen auf Basis von Berechnungen und
quantitativen Abschätzungen
6.2.1 „Elektrifizierung der Euregiobahn“
Der Hauptanteil der in Aachen in der Innenstadt emittierten verkehrsbedingten NOX-Mengen
stammt eindeutig aus dem Straßenverkehr (ca. 841 t/a). Die derzeitigen NOX-Emissionen der
Bahn tragen mit rund 68 t/a nur etwa 7,1% Prozent zu den gesamten verkehrsbedingten
Emissionen im Stadtgebiet bei (s. auch Kap. 3.2 (Emittenten)).
Bei einer immissionsseitigen Betrachtung (Verursacheranalyse) der Belastungssituation an
den beiden Aachener Messstellen „Adalbertsteinweg“ und „Wilhelmstraße“ beträgt der Anteil
des Bahnverkehrs weniger als 1% der NOX-Immissionen (s. auch Kap. 3.3 Ursachenanalyse,
Abb. 3.3/2 und Abb. 3.3/3).
Beschreibung des betroffenen Bahnverkehrs:
Der NV Rheinland (Köln) betreibt im Regionalverkehr derzeit bei der Euregiobahn Fahrzeuge
des Typs Talent (Baureihe 643.2) mit dieselmechanischem Antrieb. Diese haben jeweils eine
Motorleistung von 2 x 315 kW, als Doppelzug eingesetzt also 1.260 kW Triebwerksleistung.
Derzeitiger täglicher Einsatz der Talenttriebzüge auf dem Aachener Teilstück:
Montag – Freitag
77 Fahrten
Sonnabend
68 Fahrten
Sonntag
65 Fahrten.
142
BR Köln - Luftreinhalteplan Aachen 1. Fortschreibung 2015 – Stand 08.2015
Geplante Maßnahmen (Maßnahme MB5):
•
Ringschluss der Ringbahn (Nordkreis um Aachen) bis Stolberg Hbf, bis Ende 2015,
•
Elektrifizierung der alten, wiedereröffneten Streckenführung der Ringbahnlinie
Aachen bis Ende 2017
•
Elektrobetrieb der gesamten Zugflotte der Euregiobahn auch im Streckenbereich der
Stadt Aachen (15 km anteilig in Aachen) bis Ende 2019
Erwartete Wirkung der Maßnahme
Das LANUV hat mit Daten der Deutschen Bahn AG eine emissionsseitige Abschätzung der
Wirkung der beschriebenen Maßnahme durchgeführt. Die geplante Elektrifizierung der Bahn
würde zur Reduzierung der bahnbedingten Jahresemission von Feinstaubpartikeln (PM10)
um ca. 2% (ca. 320 kg) auf 15,2 t/a und zur Reduzierung der bahnbedingten Jahresemission
von NOX um ca. 23% (ca. 15.200 kg) auf 52 t/a führen.
Abb. 6.2/1:
Bahnbedingte Emissionen vor und nach der Elektrifizierung
Die bahnbezogenen Emissionen tragen im Wesentlichen zur allgemeinen Erhöhung des
urbanen Hintergrundes bei. Bezogen auf die Jahresemissionsmengen „Verkehr“ ergibt sich
beim Feinstaub eine Reduzierung um etwa 0,3% und bei NOX eine Reduzierung von ca.
1,5%. (s. Tab. 6.2/1)
143
BR Köln - Luftreinhalteplan Aachen 1. Fortschreibung 2015 – Stand 08.2015
Tab. 6.2/1:
Verkehrsemissionen in Aachen [t/a] nach der geplanten Elektrifizierung der Euregiobahn
Emissionen des Verkehrs in Aachen [t/a] nach geplanter Elektrifizierung der Euregiobahn
Stadt
Verkehrsträger und Bezugsjahr
Straße
Schiff/Flug
Schiene
Sonstige
Gesamt
PM10 (t/a)
75.2
---
15,2 (vorher 15,5)
3,4
94,1
NOX (t/a)
840.9
---
52,0 (vorher 67,9)
61.3
955,2
Die Ursachenanalyse der Immissionen am Adalbertsteinweg und an der Wilhelmstraße ergibt
bei der Abschätzung der NOX-Beiträge aus dem Bahnverkehr nur geringe Belastungsanteile
von unter 1%. Es ist demnach zu erwarten, dass die geplanten Maßnahmen der Deutschen
Bahn AG die Immissionssituation an beiden Messstellen im Nachkommabereich reduzieren
werden.
6.2.2
Prognose zur Maßnahme „Einrichtung einer grünen Umweltzone“
Im Folgenden werden die Ergebnisse der Wirkungsprognosen für die Maßnahme „grüne
Umweltzone“ (UZ) dargestellt. Da das Referenzjahr für die Fortschreibung des Planes das
Jahr 2011 ist, werden die Wirkungen einer „grünen“ Umweltzone sowohl für das Jahr 2011
als auch für die Jahre 2015 und 2020 dargestellt. Im Gegensatz zu den Annahmen im LRP
von 2009 zeigen die Messergebnisse in Aachen, dass die seinerzeit prognostizierte
„natürliche“ Minderung der Luftbelastung in Aachen nicht eingetreten ist. Die Belastung
blieb seit 2011 auf konstantem Niveau um 50 µg/m³.
Annahmen für die Emissionsberechnungen für 2015 und 2020 waren:
•
Aussperrung aller Fahrzeuge ohne grüne Plakette
•
Im Sinne einer Maximalabschätzung werden keine Ausnahmen berücksichtigt.
(Ausnahmen wären z.B. für Busse SG 3 (gelb) bis max. 31.12.2015, in begründeten
Ausnahmefällen bis 31.12.2017 möglich)
•
Gleichbleibende Verkehrsstärken nach Einführung der Umweltzone
•
Ersatz der Busse mit veralteter Abgastechnologie (i.d.R. Busse mit Euro II und III)
entsprechend der sonstigen prozentualen Flottenzusammensetzung durch Fahrzeuge
mit Technologie nach Abgasnorm Euro V oder Euro VI
144
BR Köln - Luftreinhalteplan Aachen 1. Fortschreibung 2015 – Stand 08.2015
•
Ersatz von anderen Fahrzeugen (Pkw, lNfz, sNfz) entsprechend der sonstigen
prozentualen Flottenzusammensetzung durch Fahrzeuge mit Euro 4, 5 und 6. (Keine
Nachrüstungen von veralteten Fahrzeugen nur mit Dieselpartikelfilter)
Mit den o.g. Daten wurden folgende Szenarien für die beiden mit Messstellen ausgerüsteten
Hotspots Adalbertsteinweg und Wilhelmstraße ermittelt und miteinander verglichen:
Tab. 6.2/2:
Untersuchte Prognoseszenarien
Parameter
vorliegend für Jahr
Messergebnisse
2011
Prognose grüne
Umweltzone
2011
2015
2020
Minderungswirkung der Einrichtung einer „grünen Umweltzone“ im Referenzjahr 2011
und den Jahren 2015 und 2020
Bezogen auf das Referenzjahr 2011 wurde eine Minderung der NO2-Belastung durch eine
grüne UZ am Adalbertsteinweg um 5,4 µg/m³ und an der Wilhelmstraße um 3,9 µg/m³
prognostiziert.
Die Prognose für die Wirkung einer „grünen Umweltzone“ in 2015 ergab eine Minderung für
den Adalbertsteinweg um 4,5 µg/m³ und für die Wilhelmstraße eine Minderung von
2,6 µg/m³.
Die Prognose für die Wirkung einer „grünen Umweltzone“ 2020 ergab eine Minderung für
den Adalbertsteinweg um 1,4 µg/m³ und für die Wilhelmstraße eine Minderung von
1,2 µg/m³.
Die für die Prognosen 2015 und 2020 zugrunde gelegten Flottenzusammensetzungen finden
sich in der Tab. 6.2/3. Eine Übersicht der Prognoseergebnisse findet sich in Tab. 6.2/4.
145
BR Köln - Luftreinhalteplan Aachen 1. Fortschreibung 2015 – Stand 08.2015
Tab. 6.2/3:
Flottenzusammensetzungen für Trend 2015 und Trend 2020
2015
Ds vor Euro 1
Ds Euro1
Ds Euro 2
Ds Euro 3
Ds Euro 4
Ds Euro 5
Ds Euro 6
alternativ / Gas
Otto konv
Gkat vor E1 sonst.
Gkat US vor E1
Gkat Euro 1
Gkat Euro 2
Gkat Euro 3
Gkat Euro 4
Gkat Euro 5
Gkat Euro 6
betroffene Fzge SG34
betroffene Fzge SG4
Pkw
lNfz
Bus
Lkw
LzSz
0,1%
0,2%
1,1%
5,0%
12,7%
20,8%
2,9%
1,6%
0,2%
0,0%
0,5%
0,8%
2,0%
6,5%
23,5%
12,8%
9,2%
1,7%
6,7%
0,7%
0,8%
2,0%
8,5%
24,2%
55,3%
4,8%
0,1%
0,0%
0,1%
0,1%
0,1%
0,2%
0,2%
1,1%
1,2%
0,7%
3,6%
12,1%
5,6%
37,9%
1,7%
37,2%
17,6%
5,6%
43,6%
1,6%
0,8%
4,6%
11,7%
7,9%
47,2%
26,2%
7,0%
18,7%
0,8%
0,3%
1,1%
4,5%
1,8%
59,4%
32,2%
2,1%
6,6%
Nachtrag zu 2015: Für die Wirkung der UZ wurde angenommen, dass die ASEAG, wie geplant, die Busse der Klasse DS Euro 2 und
DS Euro 3 durch Fahrzeuge mit Technologie nach Euro V oder Euro VI ersetzt werden. Eine ausschließliche Nachrüstung der
betroffenen Busse mit Dieselpartikelfiltern wäre kontraproduktiv, da der NOX-Ausstoß dann nicht reduziert würde.
2020
Ds vor Euro 1
Ds Euro1
Ds Euro 2
Ds Euro 3
Ds Euro 4
Ds Euro 5
Ds Euro 6
alternativ / Gas
Otto konv
Gkat vor E1 sonst.
Gkat US vor E1
Gkat Euro 1
Gkat Euro 2
Gkat Euro 3
Gkat Euro 4
Gkat Euro 5
Gkat Euro 6
betroffene Fzge SG34
betroffene Fzge SG4
Pkw
lNfz
Bus
Lkw
LzSz
0,1%
0,5%
2,5%
6,8%
14,5%
26,1%
2,4%
0,1%
0,0%
0,1%
0,3%
0,7%
2,0%
11,0%
8,3%
24,7%
0,6%
3,1%
0,0%
0,0%
0,6%
9,8%
29,1%
57,5%
0,1%
0,0%
0,0%
0,0%
0,0%
0,3%
0,4%
2,1%
0,0%
0,6%
0,8%
8,7%
1,7%
34,7%
54,2%
0,8%
9,5%
0,7%
0,2%
1,2%
4,0%
3,4%
19,7%
70,7%
2,1%
6,1%
0,4%
0,1%
0,3%
1,1%
0,5%
13,8%
83,9%
0,8%
1,9%
Nachtrag zu 2020: Falls, wie geplant, alle Busse bereits vor dem Jahr 2020 mit einer Abgastechnik der Klasse Euro V oder Euro VI
ausgestattet sind, entfallen die Busse der Klasse DS Euro 2 und DS Euro 3. Die „Buseffekte“ der Umweltzone entfallen dann, da die
entsprechende Technologie bereits vorhanden ist. Eine ausschließliche Nachrüstung der betroffenen Busse mit Dieselpartikelfiltern
wäre kontraproduktiv, da der NOX-Ausstoß dann nicht reduziert würde.
146
BR Köln - Luftreinhalteplan Aachen 1. Fortschreibung 2015 – Stand 08.2015
Tab. 6.2/4:
Mittels
Modellrechnung
prognostizierbare
Reduzierung
der
verkehrsbedingten
Immissionen durch die Einführung einer Aachener Umweltzone in den Jahren 2011, 2015
und 2020
Prognostizierbare Reduzierung der verkehrsbedingten Immissionen durch die
Einführung einer Aachener Umweltzone
Wilhelmstraße
2011
2015
2020
NO2
-3,9 µg/m³
-2,6 µg/m³
-1,1 µg/m³
PM10
-0,9 µg/m³
-0,5 µg/m³
-0,2 µg/m³
Adalbertsteinweg
2011
2015
2020
NO2
-5,4 µg/m³
-4,6 µg/m³
-1,4 µg/m³
PM10
-0,9 µg/m³
-0,5 µg/m³
-0,2 µg/m³
6.2.3 Prognose zur Maßnahme „Schnelle technische Erneuerung der Busflotte“
(Maßnahme MF4)
Die Ursachenanalyse zu den Quellen der an den Messstationen festgestellten hohen
immissionsseitigen Konzentrationen von NO2 ergab einen hohen und deutlich überproportionalen Anteil der Busse des ÖPNV an den verkehrsbedingten Emissionen. Dies gilt
auch für viele der berechneten Straßenabschnitte mit Verdacht auf Grenzwertüberschreitung
(siehe Kapitel 3.2 und 3.3).
Zur Prognostizierung der potentiellen Wirkung einer schnelleren Busflottenmodernisierung
mit Ersatz der „alten“ Busse mit Abgastechnik nach Euro II und Euro III durch Busse nach
Euro V oder Euro VI für die Jahre 2015 und 2020 wurden folgende beiden Varianten
analysiert:
Die ASEAG-Busflotte setzt sich zusammen aus
1. 70% Fahrzeuge nach Euro IV/V und 30% Fahrzeuge nach Euro VI:
(70/30)
2. 40% Fahrzeuge nach Euro IV/V und 60% Fahrzeuge nach Euro VI:
(40/60).
147
BR Köln - Luftreinhalteplan Aachen 1. Fortschreibung 2015 – Stand 08.2015
Tab. 6.2/5:
Reduzierung der NO2-Immissionen durch eine die Busflottenmodernisierung
Prognostizierbare Reduzierung der NO2-Immissionen durch die
Busflottenmodernisierung
2015
2015
2020
Variante 70/30
Variante 40/60
Variante 40/60
Wilhelmstraße
-0,8 µg/m³
-1,1 µg/m³
-0,2 µg/m³
Adalbertsteinweg
-3,4 µg/m³
-4,8 µg/m³
-0,8 µg/m³
Die Berechnung ergab, dass bei einer schnelleren Verbesserung (2015) der Abgastechnik der
Busflotte an den vom ÖPNV hochfrequentierten Straßenabschnitten wie am Adalbertsteinweg
mit -3,4 µg/m³ (70/30) deutliche Minderungseffekte zu erwarten wären. Mit einer deutlich
besseren Busflotte z.B. (40/60) ließen sich hier erwartungsgemäß noch bessere Effekte
erzielen, deren Wirkung sich bis 2020 aber deutlich abschwächt. An der Wilhelmstraße
werden erwartungsgemäß deutlich geringere Minderung der NO2-Belastung prognostiziert,
deren Wirkung durch die fortschreitende Flottenentwicklung im Jahr 2020 weiter abnimmt.
Mit der Maßnahme MF4 (Innovationsstrategie ASEAG-Busflotte) wird die Variante 40/60
bereits Ende 2018 erreicht.
6.3 Fazit aus den Prognosen
Aus der trotzdem sinnvollen und wünschenswerten Maßnahme „Elektrifizierung der Euregiobahn“ ist keine signifikante Wirkung zur Minderung der in der Aachener Innenstadt vorliegenden Luftbelastung zu erwarten.
Im Gegensatz dazu haben die Maßnahmen „Einrichtung einer grünen Umweltzone“ und
„schnelle Busflottenmodernisierung“ ein deutlich höheres Minderungspotential, das
erwartungsgemäß im Laufe der Zeit zwar abnimmt, aber auch noch für das Jahr 2020
signifikante Minderungseffekte auf die NO2-Immissionen erwarten lässt. Da die
Belastungsentwicklung für das Jahr 2020 ohne Maßnahmen keine Einhaltung der EUGrenzwerte erwarten lässt, können beide Vorhaben wichtige Beiträge zur Verbesserung der
Situation in der Aachener Innenstadt leisten. Bei der Beurteilung der Effekte muss
berücksichtigt werden, dass das Wirkungspotential der Busflotte immer auch eine Teilmenge
des Wirkungspotentials der „grünen“ Umweltzone ist.
148
BR Köln - Luftreinhalteplan Aachen 1. Fortschreibung 2015 – Stand 08.2015
Nach derzeitigem Kenntnisstand ist zu erwarten, dass bei der Einführung einer grünen
Umweltzone im Jahr 2015 in Aachen an der Wilhelmstraße mit einer Absenkung der NO2Belastung um 2,6 µg/m3 in den Bereich um 47,5 µg/m³ gerechnet werden kann. Für den
Adalbertsteinweg ergäbe sich für NO2 eine Absenkung um 4,5 µg/m³ in den Bereich um 44,5
µg/m³. In beiden Fällen würde die Luftbelastung in Aachen signifikant reduziert
(Maximalabschätzung); liegt aber immer noch deutlich über den Grenzwerten der EURichtlinie.
Auch die schnelle Erneuerung der Busflotte (Maßnahme MF4) wird zu einer weiteren
deutlich Absenkung der NO2-Belastung führen. Da bei der Bewertung des Wirkungspotentials
der Busflottenerneuerung berücksichtigt werden muss, dass diese wirkungsseitig eng mit der
Umweltzone verwoben ist, können die Reduktionspotentiale der grünen Umweltzone und der
Busflottenerneuerung nicht einfach addiert werden.
Für die Wilhelmstraße bedeutet dies, das die NO2-Minderungswirkung beider Maßnahmen –
bezogen auf das Jahr 2015 - zwischen 2,6 µg/m³ (nur grüne Umweltzone) und 3,4 µg/m³
(grüne Umweltzone + Busflottenerneurung Variante 70/30) liegen wird.
Für den Adalbertsteinweg bedeutet dies, das die NO2-Minderungswirkung beider Maßnahmen
– bezogen auf das Jahr 2015 - zwischen 4,6 µg/m³ (nur grüne Umweltzone) und 8,0 µg/m³
(grüne Umweltzone + Busflottenerneurung Variante 70/30) liegen wird.
Für den Zeitraum 2011 bis 2015 lässt sich an den Aachener Messstellen keine
Belastungsminderung durch den erwarteten Rückgang der Hintergrundbelastung feststellen.
Somit ist fraglich, wie sich die Hintergrundbelastung mit NO2 bis 2020 tatsächlich entwickeln
wird. In seinem Berichtsbeitrag an die EU (2014) geht das LANUV für NRW nur noch von
einem erwarteten Rückgang der Hintergrundbelastung von ca. 2 µg/m³ bis zum Jahr 2020 aus.
Vor diesem Hintergrund ist zu erwarten, dass in 2020 die erwartete Belastung auch nach der
Einführung einer grünen Umweltzone an der Wilhelmstraße im Bereich 45-46 µg/m³ und am
Adalbertsteinweg zwischen 42-43 µg/m³ - und damit oberhalb des EU-Grenzwertes - liegen
wird. Die schnellere Busflottenoptimierung (Maßnahme MF4) wird hier sicherlich einen
weiteren signifikanten Minderungsbeitrag leisten, so dass bis zum Jahr 2020 am
Adalbertsteinweg mit einer Grenzwerteinhaltung gerechnet werden kann. Für den Bereich
Wilhelmstraße ist mit einer Grenzwerteinhaltung erst deutlich nach 2020 zu rechnen.
149
BR Köln - Luftreinhalteplan Aachen 1. Fortschreibung 2015 – Stand 08.2015
7.
Kommunale Maßnahmen
Über die in diesem Luftreinhalteplan verankerten Maßnahmen hinaus prüft die Stadt weitere
Maßnahmen, die zur Verbesserung der Luftqualität in Aachen beitragen können, die aber
noch nicht abschließend beurteilt werden oder rechtlich nicht in einem solchen
behördenverbindlichen Plan festgelegt werden können. Dieser Maßnahmenkatalog wird wie
auch in der Vergangenheit als „offene Liste“ geführt, d.h. planunabhängig werden die
Maßnahmen und ihre Beschreibungen bei Bedarf fortlaufend ergänzt und fortgeschrieben
werden. Im Rahmen ihrer Gesamtplanung prüft die Stadt Aachen vor allem die von ihr in die
Diskussion mit den Landesbehörden eingebrachte und auch von Teilen der Bevölkerung
ebenso aus Gründen der Lärmminderungsplanung geforderte Sperrung weiter
Innenstadtbereiche oder bestimmter Strecken im Stadtgebiet (Wilhelmstrasse, Alleenring) für
den (Durchgangs-)Verkehr von LKW. Das Verfahren zur Einschränkung des LKW(Durchgangs-)Verkehrs soll bis Ende Oktober 2015 abgeschlossen sein.
8.
Zusammenfassung
Die Europäische Union hat sich einen verbesserten Schutz der Bürgerinnen und Bürger vor
Luftschadstoffen zum Ziel gesetzt. Mit der EU-Luftqualitätsrichtlinie (RL 2008/50/EG)
werden in Europa einheitliche Luftqualitätsziele zur Vermeidung oder Verringerung
schädlicher Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt angestrebt.
Daraus resultieren Grenzwerte für bestimmte Luftschadstoffe wie Stickstoffdioxid (NO2) und
Schwebstaub (PM10).
Um den genauen Anteil der Luftschadstoffe in der Aachener Luft zu bemessen, wurden an
verschiedenen Stellen der Stadt Aachen Messstationen aufgestellt. Die Messungen ergaben
für die verkehrsexponierten Standorte Adalbertsteinweg und Wilhelmstraße eine
Überschreitung des Grenzwertes für NO2. An weiteren Straßenabschnitten in der Aachener
Innenstadt wurden ebenfalls Hinweise auf Grenzwertüberschreitungen für NO2 prognostiziert.
Zudem wurde 2013 erstmals wieder die Zahl der zulässigen Überschreitungstage für
Feinstaub (PM10) an der Wilhelmstraße überschritten. Für die Bezirksregierung Köln ergab
sich daraus die zwingende Verpflichtung, den bereits bestehenden Luftreinhalteplan Aachen
vom 01.01.2009 fortzuschreiben.
Aus den Analysen der lufthygienischen Situation hat sich ergeben, dass insbesondere der
Straßenverkehr maßgeblich zu den lokalen Luftschadstoffbelastungen beiträgt. Am
150
BR Köln - Luftreinhalteplan Aachen 1. Fortschreibung 2015 – Stand 08.2015
hochbelasteten Straßenabschnitten Adalbertsteinweg hat vor allem der Busverkehr einen
erheblichen Anteil. Daher müssen hier insbesondere die Emissionen aus dem Busverkehr
reduziert werden. Neben einem umfangreichen Maßnahmenpaket, welchen vor allem die
Stärkung des ÖPNV zum Ziel hat, ist aber auch die Einrichtung einer Umweltzone, wie sie
heute schon in vielen Städten Nordrhein-Westfalens vorhanden ist, erforderlich.
Mit dem hier festgelegten umfangreichen Maßnahmenpaket wird erwartet, dass sich die
Immissionssituation in Aachen - auch kurzfristig - signifikant verbessern wird. Wenn alle in
diesem Luftreinhalteplan aufgeführten Maßnahmen konsequent umgesetzt werden, kann von
der Einhaltung des Immissionsgrenzwertes für Stickstoffdioxid um das Jahr 2025
ausgegangen werden.
9.
Inkrafttreten/Außerkrafttreten
Die 1. Fortschreibung des Luftreinhalteplanes Aachen tritt am 01.09.2015 in Kraft.
151
BR Köln - Luftreinhalteplan Aachen 1. Fortschreibung 2015 – Stand 08.2015
10. Anlagen
10.1 Ausnahmen von Verkehrsverboten in der Umweltzone Aachen gemäß
dem landeseinheitlichen Ausnahmekatalog
Vorbemerkung:
Im Zuge der Fortschreibung des Luftreinhalteplans Ruhrgebiet im Jahr 2011 wurde durch das
Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW
ein Ausnahmekatalog erarbeitet, der einheitlich für alle Umweltzonen im Land NRW
anzuwenden ist. Die darin festgelegten Übergangsfristen wurden auf Grundlage der
damaligen allgemeinen Flottenzusammensetzungen getroffen und sind als auslaufende Fristen
anzusehen.
A.
Befreiung von Verkehrsverboten in Umweltzonen durch Verordnung
(35. BImSchV)
Von der Kennzeichnungspflicht in Umweltzonen sind gemäß der 35. BImSchV (Anhang 3)
folgende Fahrzeuge ausgenommen:
1.
mobile Maschinen und Geräte,
2.
Arbeitsmaschinen,
3.
land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen,
4.
zwei- und dreirädrige Kraftfahrzeuge,
5.
Krankenwagen, Arztwagen mit entsprechender Kennzeichnung „Arzt Notfalleinsatz“
(gemäß § 52 Abs. 6 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung),
6.
Kraftfahrzeuge, mit denen Personen fahren oder gefahren werden, die
außergewöhnlich gehbehindert, hilflos oder blind sind und dies durch die nach
§ 3 Abs. 1 Nr. 1 bis 3
der
Schwerbehindertenausweisverordnung
im
behindertenausweis eingetragenen Merkzeichen „aG“, „H“ oder „Bl“ nachweisen,
Schwer-
7.
Fahrzeuge, für die Sonderrechte nach § 35 der Straßenverkehrs-Ordnung in Anspruch
genommen werden können,
8.
Fahrzeuge nichtdeutscher Truppen von Nichtvertragsstaaten des Nordatlantikpaktes,
die sich im Rahmen der militärischen Zusammenarbeit in Deutschland aufhalten, soweit sie
für Fahrten aus dringenden militärischen Gründen genutzt werden,
152
BR Köln - Luftreinhalteplan Aachen 1. Fortschreibung 2015 – Stand 08.2015
9.
zivile Kraftfahrzeuge, die im Auftrag der Bundeswehr genutzt werden, soweit es sich
um unaufschiebbare Fahrten zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben der Bundeswehr handelt,
10.
Oldtimer (gemäß § 2 Nr. 22 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung), die ein
Kennzeichen nach § 9 Abs. 1 oder § 17 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung führen.
B
Befreiungen von Verkehrsverboten in Umweltzonen in Nordrhein-Westfalen
I.
Befreiungen auf Antrag
1
Ausnahmegenehmigungen in Fällen wirtschaftlicher und sozialer Härte
Eine Ausnahme von einem in einer Umweltzone geltenden Verkehrsverbot kann gewährt
werden, wenn die nachfolgend aufgeführten allgemeinen Voraussetzungen kumulativ und
mindestens eine der besonderen Voraussetzungen erfüllt sind. Die Dauer der Ausnahme ist
auf das angemessene Maß zu beschränken und dem nachgewiesenen Bedarf anzupassen.
1.1
Allgemeine Voraussetzungen
1.1.1 Das Kraftfahrzeug wurde vor dem 1. Januar 2008 auf den Fahrzeughalter / das
Unternehmen oder dessen Rechtsvorgänger zugelassen.
1.1.2 Eine Nachrüstung des Fahrzeugs, mit der die für den Zugang zu einer Umweltzone
erforderliche Schadstoffgruppe erreicht werden kann, ist technisch nicht möglich.
Durch die Bescheinigung eines amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr, von einem von einer amtlich anerkannten Überwachungs-organisation
betrauten Prüfingenieur oder von einer zur Untersuchung der Abgase amtlich anerkannten
Kraftfahrzeugwerkstatt ist nachzuweisen, dass das Kraftfahrzeug nicht nachgerüstet werden
kann. Zum Zeitpunkt der Antragstellung darf die Bescheinigung nicht älter als ein Jahr sein.
1.1.3 Dem Halter des Kraftfahrzeugs steht für den beantragten Fahrtzweck kein anderes auf
ihn zugelassenes Kraftfahrzeug, das die Zugangsvoraussetzungen einer Umweltzone erfüllt,
zur Verfügung.
1.1.4 Eine Ersatzbeschaffung ist wirtschaftlich nicht zumutbar.
Bei Privatpersonen wird die wirtschaftliche Zumutbarkeit einer Ersatzbeschaffung anhand der
Pfändungsfreigrenzen aus dem Vollstreckungsrecht der ZPO beurteilt. Eine
Ersatzbeschaffung gilt als nicht zumutbar, wenn das monatliche Netto-Einkommen einer
Privatperson unterhalb folgender Grenzen liegt:
153
BR Köln - Luftreinhalteplan Aachen 1. Fortschreibung 2015 – Stand 08.2015
keine Unterhaltspflichten gegenüber anderen Personen: 1.130,00 €,
Unterhaltspflichten gegenüber einer weiteren Person: 1.560,00 €,
Unterhaltspflichten gegenüber zwei weiteren Personen: 1.820,00 €,
Unterhaltspflichten gegenüber drei weiteren Personen: 2.110,00 €,
Unterhaltspflichten gegenüber vier weiteren Personen: 2.480,00 €,
Unterhaltspflichten gegenüber fünf weiteren Personen: 3.020,00 €.
Bei Gewerbetreibenden ist durch eine begründete Stellungnahme eines Steuerberaters zu
belegen, dass die Ersatzbeschaffung eines für die Zufahrt zur Umweltzone geeigneten
Fahrzeugs zu einer Existenzgefährdung führen würde.
1.2
Besondere Voraussetzungen für bestimmte Fahrtzwecke
Liegen die allgemeinen Voraussetzungen (Nr. 1.1) vor, kann für folgende Fahrtzwecke eine
Ausnahme von Verkehrsverboten erteilt werden:
1.2.1 Private/gewerbliche Fahrtzwecke
1.2.1.1
Fahrten zum Erhalt und zur Reparatur von technischen Anlagen, zur Behebung
von Gebäudeschäden einschließlich der Beseitigung von Wasser-, Gas- und Elektroschäden,
1.2.1.2
Fahrten für soziale und pflegerische Hilfsdienste,
1.2.1.3
Fahrten für notwendige Krankenhaus- und Arztbesuche,
1.2.1.4
Quell- und Zielfahrten von Reisebussen sowie
1.2.1.5
Fahrten von Berufspendlern zu ihrer Arbeitsstätte, wenn zum Arbeitsbeginn
oder zum Arbeitsende keine öffentlichen Verkehrsmittel verfügbar sind.
1.2.2 Öffentliche Fahrtzwecke
1.2.2.1
Fahrten zur Versorgung der Bevölkerung mit lebensnotwendigen Gütern des
Lebensmitteleinzelhandels, von Apotheken, Altenheimen, Krankenhäusern und ähnlichen
Einrichtungen; von Wochen- und Sondermärkten sowie
1.2.2.2
Fahrten für die Belieferung und Entsorgung von Baustellen, die
Warenanlieferung zu Produktionsbetrieben und Versand von Gütern aus der Produktion, inkl.
Werkverkehr, wenn Alternativen nicht zur Verfügung stehen.
154
BR Köln - Luftreinhalteplan Aachen 1. Fortschreibung 2015 – Stand 08.2015
1.3
Besondere
Gründen
Voraussetzungen
aus
sozialen
oder
kraftfahrzeugbezogenen
Liegen die allgemeinen Voraussetzungen (Nr. 1.1) vor, kann beim Vorliegen mindestens einer
der nachfolgend aufgeführten Fallgruppen eine Ausnahme von Verkehrsverboten erteilt
werden:
1.3.1 Schwerbehinderte, die gehbehindert sind und dies durch das nach § 3 Abs. 2 Nr. 2 der
Schwerbehindertenausweisverordnung
im
Schwerbehindertenausweis
eingetragene
Merkzeichen „G“, nachweisen oder Personen, die über einen orangefarbenen Parkausweis für
besondere Gruppen schwerbehinderter Menschen nach § 46 Abs. 1 Nr. 11 StVO verfügen und
diesen mit sich führen,
1.3.2 Sonderkraftfahrzeuge mit besonderer Geschäftsidee (z.B. historische Busse, die für
Hochzeitsfahrten oder Stadtrundfahrten eingesetzt werden),
1.3.3 Sonderkraftfahrzeuge mit hohen Anschaffungs- bzw. Umrüstkosten und geringen
Fahrleistungen innerhalb der Umweltzone (Schwerlasttransporter, Zugmaschinen von
Schaustellern, als Arbeitsstätte genutzte Kraftfahrzeuge mit festen Auf-/Einbauten, d.h.
Kraftfahrzeugen, die auf Grund ihres speziellen Einsatzzweckes technische Besonderheiten
aufweisen (z.B. Messwagen,
Handwerksbetrieben) sowie
Mediensonderfahrzeuge
und
Werkstattwagen
von
1.3.4 Besondere Härtefälle, etwa der Existenzgefährdung eines Gewerbetreibenden durch
ein Verkehrsverbot. Solche Härtefälle sind durch eine begründete Stellungnahme eines
Steuerberaters zu belegen.
2
Ausnahmeregelungen für Fuhrparke (teilweise ausgelaufen)
Mit der Fuhrparkregelung soll Unternehmen die Möglichkeit gegeben werden, ihren Fuhrpark
schrittweise durch Nachrüstung oder Ersatzbeschaffung an die Kriterien der Umweltzone
anzupassen. Sie gilt zusätzlich zu den Ausnahmeregelungen der Ziffer 1.
Für Unternehmen mit zwei oder mehr Nutzfahrzeugen (Fahrzeuge der Klasse N) oder
Reisebussen (Fahrzeuge der Klasse M2 und M3), die nicht im ÖPNV eingesetzt werden,
werden auf Antrag befristete Ausnahmegenehmigungen für einzelne Nutzfahrzeuge/Reisebusse (außer Schadstoffgruppe 1) erteilt, wenn eine bestimmte Anzahl der
Nutzfahrzeuge/Reisebusse des Unternehmensfuhrparks die Kriterien zur Einfahrt in die
155
BR Köln - Luftreinhalteplan Aachen 1. Fortschreibung 2015 – Stand 08.2015
Umweltzone erfüllt (Ausgleichs-Nutzfahrzeuge/Reisebusse - siehe Tabelle). Ausnahmen im
Rahmen der Fuhrparkregelung können nur für Nutzfahrzeuge/Reisebusse erteilt werden, die
vor dem 01.01.2008 auf den Halter/das Unternehmen oder dessen Rechtsvorgänger
zugelassen worden sind.
Die Ausnahmegenehmigung ist auf maximal ein Jahr befristet. Sie kann erneut beantragt
werden. Sie kann bis maximal zum 31.12.2015 erteilt werden.
3
Ausnahmeregelungen für Busse im ÖPNV (teilweise ausgelaufen)
Für Busse der Schadstoffgruppen 2 und 3, die im Linienverkehr nach §§ 42, 43 PBefG oder
im freigestellten Schülerverkehr eingesetzt werden, werden auf Antrag befristete Befreiungen
von den Verkehrsverboten in Umweltzonen erteilt. Dies gilt für Fahrzeuge, die vor dem
01.01.2008 (Schadstoffgruppe 2) bzw. 01.01.2011 (Schadstoffgruppe 3) auf den Halter, das
Unternehmen oder dessen Rechtsvorgänger zugelassen worden sind. Für Busse der
Schadstoffgruppe 1 werden keine Verkehrsverbotsbefreiungen erteilt.
Die Befreiungen von den Verkehrsverboten in Umweltzonen sind für Busse der
Schadstoffgruppe 3 bis zum 31.12.2015 befristet. Soweit es zur Abdeckung von
Spitzenverkehrsleistungen im Schülerverkehr oder bei Großveranstaltungen, zum Einsatz als
Reservefahrzeug, im Falle eines nur untergeordneten Leistungsanteils regionaler Linien oder
bei Lage des Betriebshofes innerhalb einer Umweltzone erforderlich ist, können über diese
Termine hinaus auf Antrag Verlängerungen der Verkehrsverbotsbefreiung um maximal zwei
Jahre erteilt werden.
156
BR Köln - Luftreinhalteplan Aachen 1. Fortschreibung 2015 – Stand 08.2015
4
Ausnahmeregelungen für Wohnmobile
Für Wohnmobile können für die Strecke vom Wohnort bis zur nächsten Autobahnauffahrt auf
Antrag Befreiungen von den Verkehrsverboten in Umweltzonen erteilt werden, wenn
folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
4.1
Das Wohnmobil wurde vor dem 1. Januar 2008 auf den Fahrzeughalter zugelassen.
4.2
Eine Nachrüstung des Wohnmobils, mit der die für den Zugang zu einer Umweltzone
erforderliche Schadstoffgruppe erreicht werden kann, ist technisch nicht möglich oder mit
Kosten von mehr als 4.500,- Euro verbunden.
Durch die Bescheinigung eines amtlich anerkannten Sachverständigen einer Technischen
Prüfstelle ist nachzuweisen, dass das Kraftfahrzeug nicht nachgerüstet werden kann. Zum
Zeitpunkt der Antragstellung darf die Bescheinigung nicht älter als ein Jahr sein.
5
Ausnahmegenehmigungen, die von anderen Stellen erteilt worden sind
5.1
Vereinfachter Nachweis im Genehmigungsverfahren
Beantragt der Inhaber einer Ausnahmegenehmigung, die vor nicht mehr als zwei Jahren erteilt
worden ist, nach Nr. 1.2 dieser Ausnahmeregelungen eine weitere Ausnahmegenehmigung
nach Nr. 1.2 für eine andere Umweltzone, müssen die Genehmigungsvoraussetzungen der Nr.
1.1 nicht erneut geprüft werden. Zum Nachweis dieser Voraussetzungen reicht die bereits
erteilte Ausnahmegenehmigung aus.
5.2
Gegenseitige Anerkennung
Die örtlich zuständigen Behörden erkennen erteilte Ausnahmegenehmigungen nach Nr. 1.3
oder Nr. 2 dieser Ausnahmeregelungen gegenseitig an. Zum Nachweis muss die erteilte
Ausnahmegenehmigung auf Nr. 1.3 oder Nr. 2 dieser Ausnahmeregelungen verweisen und
sichtbar im Kraftfahrzeug mitgeführt werden.
II.
Befreiungen von Amts wegen
1.
Neben den in Anhang 3 zur 35. BImSchV aufgeführten Maschinen, Geräten und
Kraftfahrzeugen werden
Pkw, Nutzfahrzeuge (Kraftfahrzeuge der Klasse N1, N2 und N3), Reisebusse und
ausländische Fahrzeuge der Schadstoffgruppe 3 gemäß Anhang 2 Nr. 3 Abs. a - h der 35.
157
BR Köln - Luftreinhalteplan Aachen 1. Fortschreibung 2015 – Stand 08.2015
BImSchV, d.h. Abgasstufe Euro 3, für die technisch keine Nachrüstung möglich ist und die
vor dem 01.01.2008 auf den Fahrzeughalter / das Unternehmen oder dessen Rechtsvorgänger
zugelassen wurden63,
Fahrzeuge mit rotem Händlerkennzeichen (Beginn der Erkennungsnummer mit 06)
und Fahrzeuge mit Kurzzeitkennzeichen (Beginn der Erkennungsnummer mit 04),
und
Versuchs- und Erprobungsfahrzeuge nach § 70 Abs. 1a oder § 19 Abs. 6 der StVZO,
Fahrzeuge von Menschen mit beidseitiger Amelie oder Phokomelie oder mit
vergleichbaren Funktionsstörungen
vom Verkehrsverbot in der Umweltzone des Luftreinhalteplans Aachen befreit.
2.
Um dem erforderlichen Ausweichverkehr von den nicht mit Verkehrsverboten
belegten Autobahnen Rechnung zu tragen, werden in Anlehnung an die Regelung in § 41
Abs. 2 Nr. 6 der StVO64 von den Verkehrsverboten die Fahrten ausgenommen, die auf
ausgewiesenen Umleitungsstrecken (Zeichen 454, 455, 457 oder 460 oder über den sog.
„Roten Punkt“ im Sinne des Erlasses des Ministeriums für Bauen und Verkehr III B 3 – 7502/217 vom 08. Februar 2006) durchgeführt werden, um besonderen Verkehrslagen
Rechnung zu tragen.
3.
Die Befreiungen werden durch Allgemeinverfügung der Straßenverkehrsbehörde der
Umweltzone im Plangebiet erteilt.
63
Die Nichtnachrüstbarkeit mit einem handelsüblichen Partikelminderungssystem des Fahrzeugs der Schadstoffgruppe 3 (gelbe
Plakette) zur Schadstoffgruppe 4 (grüne Plakette) ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr, von einem von einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation betrauten Prüfingenieur oder von
einer zur Untersuchung der Abgase amtlich anerkannten Kraftfahrzeugwerkstatt zu bestätigen. Der Nachweis ist bei jeder Fahrt
in der Umweltzone mitzuführen und im ruhenden Verkehr sichtbar hinter der Windschutzscheibe auszulegen.
64
In der Neufassung der StVO gemäß Nr. 30.1 der Anlage 2 (zu § 41 Abs. 1).
158
BR Köln - Luftreinhalteplan Aachen 1. Fortschreibung 2015 – Stand 08.2015
C.
Ausnahmeregelung für Bewohner / ansässiges Gewerbe in der Umweltzone
Aachen
Kraftfahrzeuge können auf Antrag bis zum 30. April 2016 von einem Verkehrsverbot in der
Umweltzone des Luftreinhalteplans Aachen befreit werden, wenn
•
deren Halterin oder Halter in der zum 01.02.2016 einzurichtenenden Umweltzone
seinen Hauptwohnsitz hat („Bewohner-Ausnahmegenehmigung“) oder
•
deren Halterin oder Halter in der zum 01.02.2016 einzurichtenenden Umweltzone den
Geschäftssitz eines Gewerbebetriebes führt und das Fahrzeug zum Betriebsvermögen
gehört („Gewerbe-Ausnahmegenehmigung“).
Für die Erteilung der Ausnahmegenehmigung genügt der Nachweis über den Hauptwohnsitz
bzw. den Geschäftssitz. Die Ausnahmegenehmigung ist gebührenpflichtig. Anstelle einer
Bewohner-Ausnahmegenehmigung wird von den Kontrollkräften auch ein hinter der
Windschutzscheibe des Kraftfahrzeugs ausgelegter gültiger Bewohnerparkausweis akzeptiert.
Die Bewohner-Ausnahmegenehmigung und die Gewerbe-Ausnahmegenehmigung können auf
Antrag um bis zu sechs Monate verlängert werden, wenn zum Austausch des Kraftfahrzeugs
ein für die Umweltzone aktuell zugelassenes Neu- oder Kraftfahrzeug verbindlich bestellt,
aber noch nicht geliefert worden ist, sofern die Auslieferungsverzögerung nicht in den
Verantwortungsbereich des Bestellers fällt. Gleiches gilt für die Nachrüstung des
Kraftfahrzeugs mit einem zur Höherstufung in eine bessere Schadstoffklasse anerkannten
Schadstoffminderungssystem.
159
BR Köln - Luftreinhalteplan Aachen 1. Fortschreibung 2015 – Stand 08.2015
10.2 Glossar
Anlagen
alle ortsfesten Einrichtungen wie Fabriken, Lagerhallen, sonstige
Gebäude und andere mit dem Grund und Boden auf Dauer fest
verbundene Gegenstände. Dazu gehören ferner alle ortsveränderlichen
technischen Einrichtungen wie Maschinen, Geräte und Fahrzeuge
sowie Grundstücke ohne besondere Einrichtungen, sofern dort Stoffe
gelagert oder Arbeiten durchgeführt werden, die Emissionen
verursachen können; ausgenommen sind jedoch öffentliche
Verkehrswege.
anthropogen
alles vom Menschen Beeinflusste, Verursachte oder Hergestellte
Beurteilung
alle Verfahren zur Messung, Berechnung, Vorhersage oder Schätzung
der Schadstoffwerte in der Luft.
Emission
luftverunreinigende Stoffe, Geräusche, Licht, Strahlen, Wärme,
Erschütterungen und ähnliche Erscheinungen, die von einer Anlage
(z.B. Kraftwerk, Müllverbrennungsanlage, Hochofen) ausgehen oder
von Produkten (z.B. Treibstoffe, Kraftstoffzusätze) an die Umwelt
abgegeben werden.
Emissionserklärung
Erklärung der Betreiber genehmigungsbedürftiger Anlagen gem. der
4. BImSchV über aktuelle Emissionsdaten an die zuständige
Überwachungsbehörde; erfolgt im Vierjahresrhythmus
Emissionskataster
räumliche Erfassung bestimmter Schadstoffquellen (Anlagen und
Fahrzeuge). Das Emissionskataster enthält Angaben über Art, Menge,
räumliche und zeitliche Verteilung und die Ausbreitungsbedingungen
von Luftverunreinigungen. Hierdurch wird sichergestellt, dass die für
die Luftverunreinigung bedeutsamen Stoffe erfasst werden.
Regelungen hierzu enthält die 5. Allgemeine Verwaltungsvorschrift
zum BImSchG.
Emissionsdaten
Angaben über Art, Menge, räumliche und zeitliche Verteilung von
Emissionen aus einer Anlage
Epidemiologische
Untersuchung
Untersuchung der Faktoren, die zu Gesundheit und Krankheit von
Individuen und Populationen beitragen
Exposition
Ausgesetztsein von lebenden Organismen oder Gegenständen
gegenüber Umwelteinflüssen
Feinstaub
(Particulate Matter- PM) Luftgetragene Partikel definierter Größe. Sie
werden nur bedingt von den Schleimhäuten in Nase und Mund
zurückgehalten und können je nach Größe bis in die Hauptbronchien
oder Lungenbläschen vordringen. S. auch PM10
160
BR Köln - Luftreinhalteplan Aachen 1. Fortschreibung 2015 – Stand 08.2015
Gesamthintergrund
Genehmigungsbedürftige Anlagen
Immissionssituation, die sich bei der Abwesenheit lokaler Quellen
ergibt (bei hohen Kaminen innerhalb von ungefähr 5 km, bei
niedrigen Quellen innerhalb von etwa 0,3 km; diese Entfernung kann
– z. B. in Gebieten mit Wohnraumbeheizung - kleiner oder – z. B. bei
Stahlmühlen – größer sein). Bei dem Gesamthintergrundniveau ist das
regionale Hintergrundniveau einbezogen. In der Stadt ist der
Gesamthintergrund der städtische Hintergrund, d.h. der Wert, der in
Abwesenheit signifikanter Quellen in nächster Umgebung ermittelt
würde. In ländlichen Gebieten entspricht der Gesamthintergrund in
etwa dem regionalen Hintergrundniveau.
Anlagen, die in besonderem Maße geeignet sind, schädliche
Umwelteinwirkungen oder sonstige Gefahren, erhebliche Nachteile
oder erhebliche Belästigungen für die Nachbarschaft oder die
Allgemeinheit herbeizuführen.
Grenzwert
Wert, der aufgrund wissenschaftlicher Erkenntnisse festgelegt wird,
um schädliche Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit
und/oder die Umwelt insgesamt zu vermeiden, zu verhüten oder zu
verringern, und der innerhalb eines bestimmten Zeitraums erreicht
werden muss und danach nicht überschritten werden darf.
Hintergrund
s. auch „Hintergrundniveau“
Hintergrundniveau
Schadstoffkonzentration in einem größeren Maßstab als dem Überschreitungsgebiet.
Hintergrundstation
Messstation (in NRW Messstation des LUQS-Messnetzes) die
aufgrund ihres Standortes Messwerte liefert, die repräsentativ für die
Bestimmung des Hintergrundniveaus sind.
Hochwert
Bestandteil der Koordinaten im Gauß-Krüger-Koordinatensystem. Er
gibt die Entfernung des Punktes zum Äquator an.
Hot Spot
Belastungsschwerpunkt
IMMISluft
landesweites kommunales Luftschadstoffscreening in NRW nach
aktuellen EU-Richtlinien. Das Screeningmodell ist ein Computerprogramm, das in der Lage ist, die Konzentration von Stickstoffdioxid
und Feinstaub mit relativ geringem Aufwand rechnerisch zu ermitteln.
Immissionen
auf Menschen (Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Atmosphäre sowie
Sachgüter)
einwirkende
Luftverunreinigungen,
Geräusche,
Erschütterungen, Licht, Wärme, Strahlen. Messgröße ist die
Konzentration eines Schadstoffes in der Luft, bei Staub auch die
Menge, die sich auf einer bestimmten Fläche pro Tag niederschlägt.
Immissionskataster
räumliche Darstellung der Immissionen innerhalb eines bestimmten
Gebietes, unterteilt nach Spitzen- und Dauerbelastungen. Das
161
BR Köln - Luftreinhalteplan Aachen 1. Fortschreibung 2015 – Stand 08.2015
Immissionskataster bildet eine wichtige Grundlage für Luftreinhaltepläne und andere Luftreinhaltemaßnahmen.
Immissionsbelastung
Maß der Belastung der Atemluft mit Schadstoffen
Immissionsgrenzwert s. Grenzwert
Infektionsresistenz
Widerstandskraft eines Organismus gegen äußere Einflüsse.
Jahresmittelwert
Ist der arithmetische Mittelwert des Messwertekollektives eines
Jahres.
Langzeit-Exposition
Aussetzung des Körpers gegenüber Umwelteinflüssen über einen
längeren Zeitraum.
Luft
(Gebrauch in Luftreinhalteplänen) Luft der Troposphäre mit Ausnahme der Luft an Arbeitsplätzen.
Luftverunreinigung
Veränderung der natürlichen Zusammensetzung der Luft,
insbesondere durch Rauch, Ruß, Staub, Gase, Aerosole, Dämpfe,
Geruchsstoffe o.ä.; kann bei Menschen Belastungen sowie akute und
chronische Gesundheitsschädigungen hervorrufen, den Bestand von
Tieren und Pflanzen gefährden und zu Schäden an Materialen führen.
Luftverunreinigungen werden vor allem durch industrielle und
gewerbliche
Anlagen,
den
Straßenverkehr
und
durch
Feuerungsanlagen verursacht.
LUQS
LUQS, das Luftqualitätsüberwachungssystem des Landes NordrheinWestfalen, erfasst und untersucht die Konzentration verschiedener
Schadstoffe in der Luft. Das Messsystem integriert kontinuierliche
und diskontinuierliche Messungen und bietet eine umfassende
Darstellung der Luftqualitätsdaten.
Nicht genehmigungsbedürftige Anlagen
Anlagen, die nicht in der 4. BImSchV aufgeführt sind oder für die in
der 4. BImSchV bestimmt ist, dass für sie eine Genehmigung nicht
erforderlich ist.
NO2
Stickstoffdioxid, in
riechendes Reizgas
höheren
NO2-Grenzwert
s. Grenzwert
Notifizierung
Mitteilung/Anzeige an die EU
Offroad-Verkehr
Verkehr auf nicht öffentlichen Straßen, z. B. Baumaschinen, Landund Forstwirtschaft, Gartenpflege und Hobby, Militär.
Passivsammler
Kleine Röhrchen, die ohne jede Energieversorgung Schadstoffe aus
der Luft aufnehmen und anreichern. Sie werden in kleinen
Schutzgehäusen mit einer Aufhängevorrichtung montiert
162
Konzentrationen
stechend-stickig
BR Köln - Luftreinhalteplan Aachen 1. Fortschreibung 2015 – Stand 08.2015
Plangebiet
setzt sich zusammen aus dem Überschreitungsgebiet und dem
Verursachergebiet.
PM10
Feinstaub: Staubpartikel, die einen größenselektierenden Lufteinlass
passieren, der für einen aerodynamischen Durchmessen von 10 µm
eine Abscheidewirksamkeit von 50 % aufweist. Der Feinstaubanteil
im Größenbereich zwischen 0,1 und 10 µm ist gesundheitlich von
besonderer Bedeutung, weil Partikel dieser Größe mit vergleichsweise
hoher Wahrscheinlichkeit vom Menschen eingeatmet und in die
tieferen Atemwege transportiert werden.
Rechtswert
Bestandteil der Koordinaten im Gauß-Krüger-Koordinatensystem. Er
gibt die Entfernung des Punktes vom nächsten Mittelmeridian an.
Referenzjahr
Bezugsjahr
Regionales
Hintergrundniveau
Immissionsniveau, vom dem in Abwesenheit von Quellen innerhalb
eines Abstands von 30 km ausgegangen wird. Bei Standorten in einer
Stadt wird beispielsweise ein Hintergrundniveau angenommen, das
sich ergäbe, wenn keine Stadt vorhanden wäre.
Ruß
feine Kohlenstoffteilchen oder Teilchen mit hohem Kohlenstoffgehalt,
die bei unvollständiger Verbrennung entstehen.
Schadstoff
jeder vom Menschen direkt oder indirekt in die Luft emittierte Stoff,
der schädliche Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit
und/oder die Umwelt insgesamt haben kann.
Staub
feste Teilchen, die abhängig von ihrer Größe nach Grob- und
Feinstaub unterteilt werden. Während die Grobstäube nur kurze Zeit
in der Luft verbleiben und dann als Stabniederschlag zu Boden fallen,
können Feinstäube längere Zeit in der Atmosphäre verweilen und dort
über große Strecken transportiert werden. Das wichtigste
Unterscheidungsmerkmal der Partikel ist die Teilchengröße.
Schwebstaub hat eine Teilchengröße von etwa 0,001 bis 15 µm. Unter
10 µm Teilchendurchmesser wird er als PM10, unter 2,5 µm als PM2,5
und unter 1 µm als PM1 bezeichnet. Staub stammt sowohl aus
natürlichen wie auch aus von Menschen beeinflussten Quellen. Staub
ist abhängig von der Größe und der ihm anhaftenden Stoffe mehr oder
weniger gesundheitsgefährdend.
Stand der Technik
Entwicklungsstand fortschrittlicher Verfahren, Einrichtungen oder
Betriebsweisen, der die praktische Eignung einer Maßnahme zur
Begrenzung von Emissionen gesichert erscheinen lässt. Bei der
Bestimmung des Standes der Technik sind insbesondere vergleichbare
Verfahren, Einrichtungen oder Betriebsweisen heranzuziehen, die im
Betrieb mit Erfolg erprobt worden sind.
163
BR Köln - Luftreinhalteplan Aachen 1. Fortschreibung 2015 – Stand 08.2015
Stick(stoff)oxide
die Summe von Stickstoffmonoxid und Stickstoffdioxid, ermittelt
durch die Addition als Teile auf 1 Mrd. Teile und ausgedrückt als
Stickstoffdioxid in µg/m³.
Strategische Umweltprüfung
Systematisches Prüfungsverfahren mit dem Umweltaspekte bei
strategischen Planungen untersucht werden.
TA Luft
normkonkretisierende und ermessenslenkende Verwaltungsvorschrift
der Bundesregierung zum BImSchG; gilt für genehmigungsbedürftige
Anlagen und enthält Anforderungen zum Schutz vor und zur Vorsorge
gegen schädliche Umwelteinwirkungen. Für die zuständigen
Behörden ist sie in Genehmigungsverfahren, bei nachträglichen
Anordnungen nach § 17 sowie bei Ermittlungsanordnungen nach
§§ 26, 28 und 29 BImSchG bindend; eine Abweichung ist nur
zulässig, wenn ein atypischer Sachverhalt vorliegt oder wenn der
Inhalt offensichtlich nicht (mehr) den gesetzlichen Anforderungen
entspricht (z. B. bei einer unbestreitbaren Fortentwicklung des Standes
der Technik). Bei behördlichen Entscheidungen nach anderen
Rechtsvorschriften, insbesondere bei Anordnungen gegenüber nicht
genehmigungsbedürftigen Anlagen, können die Regelungen der TA
Luft entsprechend herangezogen werden, wenn vergleichbare Fragen
zu beantworten sind.
Toleranzmarge
Prozentsatz des Grenzwerts, um den dieser unter den in der Richtlinie
EG-RL 2008/50/EG festgelegten Bedingungen überschritten werden
darf.
Topographie
Erfassung und Beschreibung der Geländeverhältnisse.
Überschreitungsgebiet Gebiet, für das wegen der messtechnischen Erhebung der
Immissionsbelastung und/oder der technischen Bestimmung
(Prognoseberechnung in die Fläche) von einer Überschreitung des
Grenzwertes bzw. der Summe aus Grenzwert + Toleranzmarge
auszugehen ist.
Umweltzone
definiertes Gebiet, in dem zum Schutz von Umwelt und Gesundheit
nur Kfz fahren dürfen, die eine bestimmte Schadstoffklasse gemäß
Kennzeichnungsverordnung (35. BImSchV) einhalten.
Verkehrsstation
Messstation (in NRW Messstation des LUQS-Messnetzes) an einem
Standort, dessen Immissionssituation hauptsächlich durch den
Verkehr geprägt ist.
Verursachergebiet
Gebiet, in dem die Ursachen für die Grenzwert- bzw. Summenwertüberschreitung im Überschreitungsgebiet gesehen werden. Es
bestimmt sich nach der Ursachenanalyse und aus der Feststellung,
welche Verursacher für die Belastung im Sinne von § 47 Abs. 1
BImSchG mitverantwortlich sind und zu Minderungsmaßnahmen
verpflichtet werden können.
164
BR Köln - Luftreinhalteplan Aachen 1. Fortschreibung 2015 – Stand 08.2015
Wert
die Konzentration des Schadstoffs in der Luft oder die Ablagerung
eines Schadstoffs auf bestimmten Flächen in einem definierten
Zeitraum.
10.3 Abkürzungsverzeichnis
Abb.
Abbildung
BImSchG
Bundes-Immissionsschutzgesetz
BImSchV
Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
DTV
Durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke
EG/EU
Europäische Gemeinschaft/Europäische Union
HuK
Hausbrand und Kleinfeuerungen
Kfz
Kraftfahrzeug
lNfz
leichte Nutzfahrzeuge
LRP
Luftreinhalteplan
LANUV
Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
LUA
(früheres) Landesumweltamt NRW
LUQS
Luftqualitäts-Überwachungs-System
MKUNLV
Ministerium für Klima, Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und
Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen
Öffentlicher Personen-Nahverkehr
ÖPNV
PM10
SNOB
Partikel (Particulate Matter) mit einem Korngrößendurchmesser von maximal
10 µm
schwere Nutzfahrzeuge ohne Busse
TA Luft
Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft
UBA
Umweltbundesamt
LASAT
Lagrange - Simulation von Aerosol-Transport
10.4 Stoffe, Einheiten und Messgrößen
NO
Stickstoffmonoxid
NO2
Stickstoffdioxid
NOx
Stickstoffoxide
µg/m3
Mikrogramm (1 Millionstel Gramm) pro m3; 10-6 g/m3
kg/a
Kilogramm (Tausend Gramm) pro Jahr
t/a
Tonnen (Million Gramm) pro Jahr
165
Bezirksregierung Köln
Zeughausstraße 2-10
50667 Köln
Telefon 0221/147-0
Fax 0221/147-3185
eMail poststelle@brk.nrw.de
www.brk.nrw.de