Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
151604.pdf
Größe
14 MB
Erstellt
29.09.15, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 22:26
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Bauverwaltung
Beteiligte Dienststelle/n:
Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Fachbereich Umwelt
Fachbereich Wirtschaftsförderung / Europäische
Angelegenheiten
Gebäudemanagement
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
B 03/0041/WP17
öffentlich
29.09.2015
B 03 // Dez. III
Städtebauförderung: Rückblick 2015; Ausblick 2016
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
17.09.2015
PLA
Kenntnisnahme
Beschlussvorschlag:
Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.
Vorlage B 03/0041/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 29.02.2016
Seite: 1/5
Erläuterungen:
A: Aktuelle Entwicklung 2015
Die Städtebauförderung wird anteilig getragen von Bund und Land. Der Bund nimmt eine
Steuerungsfunktion wahr, indem er die finanzielle Ausstattung der einzelnen Teilprogramme der
Städtebauförderung (z.B. Soziale Stadt, Aktive Orts- und Stadtteilzentren, Stadtumbau West) gewichtet.
Das Land steuert im Sinne der Strukturpolitik, wobei es einzelne regionale, auch wechselnde,
Schwerpunkte setzt. Ein Instrument dazu sind die Regionalen. Feste Quoten gibt es nicht und es gibt
auch keine juristisch oder verwaltungstechnisch begründeten Ansprüche auf eine bestimmte Höhe der
Städtebauförderzuweisung.
Durch die EuRegionale2008 wurde die Region im Dreiländereck zu einem Förderschwerpunkt. Eines
der herausragenden Projekte und auch mit einer avisierten Förderung von fast 30 Mio. € finanziell
größten Vorhaben war das „Bauhaus Europa“.
Nach seinem Scheitern galt die Verhandlungsstrategie der Stadt Aachen gegenüber dem Fördergeber
dem Ziel, die in Aussicht gestellten Mittel dennoch in einem annähernden Umfang für die Stadt Aachen
zu erhalten. Dies ist weitgehend gelungen, indem die Bauten der Route Charlemagne mit CoFinanzierung durch europäische Mittel (EFRE): Centre Charlemagne, Archäologische Vitrine,
Zeitungsmuseum, Grashaus realisiert werden konnten. Während die „klassische“ Stadterneuerung der
70er bis Anfang der 2000er Jahre vor allem der Erneuerung des Öffentlichen Raumes galt
(Wohnumfeldverbesserungen, Platzflächen am Elisenbrunnen, am Hotmannspief, am Lindenplatz zum
Beispiel) und sich in einem jährlichen Rahmen um die 3 Mio. € bewegten, kam mit der EuRegionale die
Gelegenheit kostenträchtige öffentliche Hochbauprojekte in die Städtebauförderung aufzunehmen.
Das Land hat immer in den Verhandlungen deutlich gemacht, dass es keinen Anspruch auf einen 1:1
Ersatz für die Förderung des „Bauhaus Europa“ gibt, und dass es keinen Anspruch auf eine Zuweisung
in einer bestimmten Höhe gibt, geschweige denn eine Quote. Es hat auch unmissverständlich nicht erst
in diesem Jahr geäußert, dass Aachen auf Dauer nicht von einer Höhe der Förderung ausgehen kann,
die sich mit den ca 6 Mio. € in den letzten Jahren ergeben haben. Andererseits hat es aber deutlich
gemacht, dass bei besonderen Vorhaben, die konsistent in den Stadtentwicklungs- und
Erneuerungsprozess integriert sind und eine erhebliche soziale Bedeutung haben, auch höhere
Fördersummen möglich sind (so erfolgt bei der Nadelfabrik und z.Zt. beim Depot). In Zukunft würde dies
für das Projekt Bushof mit einem hohen Anteil an sozialen und öffentlichen Nutzungen, sowohl den
Hochbau als den Öffentlichen Raum betreffend, gelten. Voraussetzung ist, dass die Stadt eine Strategie
entwickelt, wie sie die inhaltlichen und finanziellen Herausforderungen dieses Projektes meistern kann.
Mit der angekündigten Aufnahme des Wettbewerbs Bushof in die Förderung für 2016 hat das Land
diese Haltung bekräftigt.
Waren in der ursprünglichen Vorlage der Bezirksregierung für die Kommission für Regionalplanung und
Strukturfragen des Regionalrats lediglich 1 Mio. € Kosten für Städtebauförderprojekte der Stadt Aachen
enthalten, konnte durch intensive Zusammenarbeit zwischen Stadt, Bezirksregierung und
Landesbauministerium nunmehr Anträge mit rd. 5 Mio. € Förderung als bewilligungsreife Anträge im
Juni 2015 veröffentlichten Städtebauförderprogramm NRW 2015 platziert werden.
http://www.brk.nrw.de/brk_internet/gremien/regionalrat/sitzungen_kommissionen/krs/sitzung_05/05.pdf)
Vorlage B 03/0041/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 29.02.2016
Seite: 2/5
Entgegen der ursprünglichen Planung der Stadt Aachen wurden für das Innenstadtkonzept 2020
lediglich die Planungskosten berücksichtigt; die Turnhalle Sandkaulstraße (4. Gesamtschule) und das
Standesamt werden für die nächste Förderstufe vorgesehen.
Im Projekt Soziale Stadt Aachen-Nord konnten über die ursprüngliche Planung der Stadt Aachen
hinaus die entstandenen Mehrkosten für das Depot berücksichtigt werden, so dass hierdurch eine
deutliche Entlastung des städt. Haushaltes erreicht werden konnte.
Die Zuwendungsbescheide für AC-Nord , 6. Förderstufe (Soziale Stadt) sowie Nachtrag 4. Förderstufe
(Depot) und Haaren, 1. Förderstufe (Stadtumbau West) sind in der 39. Kalenderwoche bei der Stadt
Aachen eingetroffen. Die Bewilligung der beantragten Maßnahmen für das Innenstadtkonzept mit einem
Fördervolumen von 742.000 € (lt. STEP 2015) wird kurzfristig erwartet.
B: vorgesehene Projekte zur Förderung im Programmjahr 2016
(Angabe der zuwendungsfähigen Gesamtkosten bei einer Förderung in Höhe von 80%)
Innenstadtkonzept
„Zur Förderung im Programmjahr 2016 werden aus dem Innenstadtkonzept 2022 folgende
Maßnahmen angemeldet:
Straßen und Plätze
-
Umgestaltung Teilbereiche Martin-Luther-Straße, Gottfriedstraße, Richardstraße
förderfähige G-Kosten 510.000 €
abzügl. KAG Beiträge 210.000 €
insges. förderfähig
300.000 €
-
Mariahilfstraße
-
Hof und Rommelsgasse (wurde bereits angemeldet, fand aber bei den zur Förderung in 2015
förderfähige G-Kosten 360.000 €
zugesagten Projekten keine Berücksichtigung; deshalb wird die Anmeldung nochmals
bekräftigt)
-
förderfähige G-Kosten 460.000 €
Konzept und Umsetzung „Premiumwege – 10 Wege ins Aachener Grün und deren
Wegweisung“ .
Der Kostenansatz für die Konzeption und Wegweisung beläuft sich auf 55.000 €, die Kosten für
zwei exemplarische Wege werden z. Zt. noch ermittelt.
Darüber hinaus beinhaltet das Innenstadtkonzept 2022 für die anstehende Förderstufe 2016 unter dem
Oberbegriff „Städtebauliche Planung“ folgende Konzepte:
-
Konzept Citymanagement
förderfähige G-Kosten 50.000 €
-
Konzept „Mehr Spielangebote und bessere Erkennbarkeit“
förderfähige G-Kosten 25.000 €.
Vorlage B 03/0041/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 29.02.2016
Seite: 3/5
Die aktuelle Förderstufe 2016 enthält ebenso die Modernisierungsberatung im Rahmen der Umsetzung
des Innenstadtkonzeptes mit geplanten G-Kosten 500.000 €.
Die zentralen Projekte im Bereich Hochbau sind
der Musikbunker, welcher im letzten Jahr aufgrund der Rahmenbedingungen noch keinen
bewilligungsreifen Status hatte. Hierfür sind 1,9 Mio € förderfähige G-Kosten veranschlagt,
die Sanierung des Standesamts zwischen Dom und Rathaus einschließlich der Herstellung der
Barrierefreiheit. Diese muss sehr behutsam angegangen werden. Von daher schlägt die
Verwaltung vor, dieses Projekt zunächst durch einen Wettbewerb zu begleiten. Hierfür werden
0,1 Mio € förderfähige G-kosten vorgesehen.
Turnhalle Sandkaulstraße mit
förderfähigen G-Kosten in Höhe von 1,2 Mio €.
Soziale Stadt Aachen Nord
Die Förderanmeldung von Einzelprojekten innerhalb der Sozialen Stadt Aachen-Nord geschieht auf
Grundlage der 2014 von Lenkungsgruppe Aachen-Nord und Hauptausschuss beschlossenen
Fortschreibung des Integrierten Handlungskonzepts Aachen-Nord. In den beiden ersten Förderstufen
der 2. Projekthälfte in den Programmjahren 2014 und 2015 konnten bereits Fördermittel für Projekte in
Höhe rd. 5 Mio. € gesichert werden.
Folgende Projekte sind zur Anmeldung in der 7. Förderstufe vorgesehen:
-
Maßnahmen zur Nutzungsattraktivität der Gemeinschaftsflächen im DEPOT, dazu bauliche
Veränderung inkl. Sachkosten für die Ausstattung der Gemeinschaftsflächen 0,5 Mio. €
förderfähige Gesamtkosten.
-
Gewerbestandort Aachen-Nord - Maßnahmen zur städtebaulichen Neuordnung zur Wieder-,
Zwischen- und Nachnutzung mindergenutzter Flächen auf Grundlage des aktuell in Erarbeitung
befindlichen Entwicklungskonzepts (Bericht Ausschuss für Arbeit, Wirtschaft und Wissenschaft
am 09.09.2015) mit ebenfalls förderfähigen G-Kosten 0,5 Mio. € .
Umgestaltung des Quartiersplatz Feld- und Liebigstraße mit förderfähigen G-Kosten in Höhe von 0,2
Mio. €.
Die endgültige Zusammensetzung der Förderstufe wird aufgrund der Zuständigkeit des
Hauptausschusses für die Soziale Stadt am 22.11.2015 im Hauptausschuss beschlossen.
Aachen Brand und Aachen Haaren
Aus den Integrierten Handlungskonzepten Brand und Haaren abgeleitete Förderanträge Brander Markt
und Marktstraße bzw. Haaren, 1. Förderstufe) wurden in 2014 bzw. 2015 in so großem Umfang
bewilligt, dass diese Maßnahmen vorerst umgesetzt werden müssen, bis wieder freie Kapazitäten für
weitere Projekte aus den Integrierten Handlungskonzepten einplanbar sind.
Deshalb wird für Brand kein Förderantrag für 2016 gestellt. Der folgende und gleichzeitig
abschließende Antrag für Brand wird 2016 für das Programmjahr 2017 gestellt werden. Er umfasst die
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Ausdruck vom: 29.02.2016
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Projekte Brander Wall (Freizeitanlage für Jugendliche), Spielplatz/Grüner Platz an der Vennbahn und
Umbau der denkmalgeschützten alten Turnhalle zur Aula.
Für Haaren hat die Bezirksregierung Mitte September 2015 einen Zuwendungsbescheid über 1.828 Mio
€ Förderung gesendet. Es wurden sämtliche Maßnahmen der ersten Förderstufe berücksichtigt. Damit
können viele punktuelle Verbesserungen im Öffentlichen Raum umgesetzt werden (Ortseingänge,
„Wurmbalkone und Haarbachfenster“), das Stadtbezirksmanagement etabliert und als größte
Maßnahme die Neugestaltung des“ Parks am Alten Friedhof“ begonnen werden. Über das beantragte
Volumen hinaus wurde nicht nur - wie beantragt - der Wettbewerb „Markt und Mitte“ bewilligt, sondern
auch schon die Planungsmittel zur Umsetzung der Freianlagen gemäß dem Wettbewerbsergebnis in
die Zuwendung aufgenommen.
Für den Stadtbezirk Aachen Haaren ist für die Haarbachtalhalle mit einem G-Kostenvolumen von 0,1
Mio € mit der Anlegung von behindertengerechten Parkplätze incl. Zugang zur Halle mit barrierefreien
Türen und der Errichtung eines Behinderten WC vorgesehen. Dies soll insbesondere das aktive
Vereinsleben im Stadtbezirk nachhaltig unterstützen.
Insgesamt beläuft sich das Antragsvolumen damit auf 6.250.000 € zuzüglich der Herstellungskosten für
die „Premiumwege“.
Anlage/n:
Fortführung Tabelle
Fördergebiete
Vorlage B 03/0041/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 29.02.2016
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ANLAGE 1
Städtebauförderung 2015 / 2016 ff. - Stadt Aachen - Stand 22.10.2015
Gesamt
bis 2013
zuwendungsfähige
Kosten
Zuwendung
2014
Zuwendung
Kosten
2015
Zuwendung
STEP 2014
bewilligt
Kosten
Zuwendung
2016
Einplanungsvorschlag März 15
(Neue Vorgaben
Bez. Reg.)
STEP 2015
bewilligt
Kosten
2017
Zuwendung
Kosten
Zuwendung
Kommentar
1. Innenstadtkonzept 2022 (Aktive Stadt- und Ortsteilzentren)
0
1. Förderstufe (1 A)
827.000
661.600
2017 - 2022 Zuwendungsfähige Kosten
Gesamt: 25.583.210 €
827.000
661.600
0
742.000
wird erwartet
2015
Zuwendungsfägige Kosten (für Planung) 827 T €
durch Verschiebung von:
- Hof 460 T € (in 2016)
- Sanierung Turnhalle Sandkaulstraße 1,2 Mio €
(in 2016)
+100 T € Wettbewerb Franzstraße
1. Förderstufe (1 B)
4.950.000
3.960.000
2. Förderstufe *
noch offen
noch offen
4.950.000
3.960.000
noch offen
2016
Zuwendungsfähige Kosten: 5 Mio €
- 50 T € Konzept City Management
- 25 T € Konzept Spielangebote
- 55 T € Konzept Premiumwege
- 500 T € Modernisierungsberatung
- 460 T € Hof (aus 2015)
- 300 T € Martin Luther-, Gottfried-, Richardstr.
- 360 T € Mariahilfstr.
- 1,2 Mio € Turnhalle Sandkaulstr.
- 1,9 Mio € Musikbunker (inkl. 900 T € Grunderwerb)
- 100 T € Standesamt (--> zunächst 100 T €
statt 800 T € für vorbereitenden Wettbewerb
folgende Förderstufen *
noch offen
noch offen
5.777.000
4.621.600
2.520.382
178.600
4.090.255
6.325.000
2.016.306
128.000
3.272.204
5.060.000
2.016.306
128.000
3.223.360
5.060.000
4. Förderstufe
Nachtrag 2015
1.940.000
1.552.000
1.513.544
2015
∑ 1. Phase (1.-4. FS)
15.054.237
12.028.510
11.941.210
+1,94 Mio DEPOT Mehrkosten, Förd. 1,5 Mio
In 4. FS Anpassung der Förderungssumme (5.060.000 € +
1.513.544 €)
inklusive Nachtrag Depot aus 2015
4.009.564
3.207.651
0
2.971.930
2.377.544
noch offen
∑ Innenstadtkonzept *
827.000
661.600
0
742.000
4.950.000
3.960.000
* alle weiteren Förderstufen müssen nach der
Bewilligung 2015/ 2016 angepasst werden!
2. AC-Nord (Soziale Stadt)
1. Förderstufe
2. Förderstufe
3. Förderstufe
4. Förderstufe
5. Förderstufe
6. Förderstufe
0
4.009.564
3.207.651
2.564.000
2.559.648
2.971.930
2.377.544
0
2.405.000
864.000
2015
Zuwendungsfähige Kosten: 1.080.000 €
- 789 T €
- 150 T €
- 54 T €
- 37 T €
7. Förderstufe
1.200.000
960.000
1.200.000
960.000
Turnhalle Feldstraße (vorher 5. FS)
Spielorte und Schulhöfe (Hugo Junkers-Real.)
Quartiersentwicklung Feld- und Liebigstr.
Beteiligung an Stadtteilfesten
2016
Zuwendungsfähige Kosten: 1,2 Mio €
- 200 T € Quartiersplatz Feld- und Liebigstr.
- 500 T € Gewerbestandort - Neuordnung
- 500 T € Depot (Ausstattung Gemeinschaftsflächen)
8. Förderstufe *
∑ 2. Phase (5.-8. FS) *
∑ AC-Nord *
1.420.000
9.601.494
1.136.000
7.681.195
39.709.968
31.738.214
noch offen
5.367.666
FB Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen - Abt. 61/500 Stadterneuerung und Stadtgestaltung we
4.009.564
3.207.651
2.564.000
2.559.648
2.971.930
2.377.544
0
2.405.000
864.000
1.200.000
960.000
0
noch offen * alle weiteren Förderstufen müssen nach der
Beantragung für 2016 angepasst werden!
0
1/2
3. Brand (Aktive Stadt- und Ortsteilzentren)
1. Förderstufe
2. Förderstufe
3. Förderstufe *
499.778
3.400.000
349.500
399.822
2.271.476
279.600
4. Förderstufe *
∑ Brand
1.360.000
5.609.278
1.088.000
4.038.898
399.822
0
3.400.000
2.271.476
2.310.000
2.271.476
349.500
399.822
3.400.000
2.271.476
2.310.000
2.271.476
0
0
0
0
1.360.000
1.709.500
279.600
1.088.000
1.367.600 Kostenplanung bei weiterer Beantragung zu überprüfen
4. Haaren (Stadtumbau West)
1. Förderstufe
2.100.489
1.680.391
273.189
218.551
991.000
1.828.000
0
1.828.000
2015 - 2019 Zuwendungsfähige Kosten
Gesamt 5.119.564 €
2015
Zuwendungsfähige Kosten: 2.100.489 €
2. Förderstufe
100.000
80.000
100.000
- 1,3 Mio €
- 70 T €
- 120 T €
- 50 T €
- 85 T €
- 22 T €
-6
T€
- 12,1 T €
- 40 T €
- 225,2 T €
- 25 T €
- 49,5 T €
- 19 T €
- 12 T €
- 12,5 T €
Park am alten Friedhof
Aufstellung IHK, Externe beiträge
Wettbewerb Markt und Mitte (aus Fö 2)
Beteiligungsmaßnahmen
Energetisches Lärmsanierungskonzept
Ortseingang Kaninsberg
Ortseingang Würselener Str.
Kirchweg
Ortseingang Jülicher Str. / Entenfeld
Am Denkmal
Leerstandsmanagement
Grüne Orte
Wurmbalkone
Haarbachfenster
Grüne Trittsteine / Wurm/ Park/
Würselen (aus Fö 2)
- 12,5 T € Grüne Trittsteine/ Ortsmitte Haarberg
(aus Fö 2)
80.000
2016
Zuwendungsfähige Kosten: 100.000 €
- 100 T € Haarbachtalhalle (behindertengerechter Ausbau)
3. Förderstufe *
0
0
noch offen
noch offen
* alle weiteren Förderstufen müssen nach der
Bewilligung 2015 angepasst werden!
∑ Haaren *
2.200.489
1.760.391
∑ Gesamt
FB Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen - Abt. 61/500 Stadterneuerung und Stadtgestaltung we
7.409.564
5.479.127
4.874.000
4.831.124
273.189
218.551
991.000
1.828.000
1.828.000
100.000
80.000
0
0
4.072.119
3.257.695
991.000
4.975.000
4.205.544
6.250.000
5.000.000
1.709.500
1.367.600
2/2
STÄDTEBAUFÖRDERUNG AACHEN
Fördergebiete 2002 - 2015
Anlage 2
Projekte + Zuwendungsbescheide 09 / 2015
AACHEN - NORD
- Depot (Mehrkosten)
- Turnhalle Feldstr.
- Spielorte und Schulhöfe (Hugo J.)
- Quartiersentwicklung Feld -/ Liebigstr.
- Beteiligung Stadtteilfeste
- Eigentümermobilisierung
2,97 mio €/ Fö. 2,38 mio €
INNENSTADT
- Innenstadtkonzept 2002 (Evaluation)
- Innenstadtkonzept 2022 (Konzept)
- Wettbewerb Bushof und Umfeld
- Verkehrl. städteb. Wettbewerb
- Wettbewerb Büchel und Umfeld
- Wettbewerb Franzstr. (ggf.)
- Fußgängerbrücke Westbahnhof
- Erarbeitung Parkpflegewerk Kur- und
Stadtgarten
HAAREN
- Rahmenplanung / IHK
- Wettbewerb Markt/ Mitte
- Beteiligungsmaßnahmen
- Lärmsanierungskonzept
- Ortseingänge
- Kirchweg
- Am Denkmal
- Leerstandsmanagement
- Stadtbezirksmarketing
- Park am Alten Friedhof
- Grüne Orte
- Wurmbalkone
- Haarbachfenster
- Grüne Trittsteine Wurm + Ortsmitte
2,1 mio € / Fö. 1,83 mio €
927 T € / Fö. 742 T €
Zuwendungsbescheid 2015 wird erwartet
AACHEN - BRAND
- keine Beantragung in 2015
Stand: 30.09.2015
AKTUELLE FÖRDERGEBIETE
ABGESCHLOSSENE FÖRDERGEBIETE
2002 INNENSTADT
2002 AACHEN OST
2009 AACHEN NORD
2007 LOUSBERG / PFERDELANDPARK + KÖPFCHEN
2009 AACHEN BRAND
2015 HAAREN