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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
151349.pdf
Größe
926 kB
Erstellt
24.09.15, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 22:29

Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage Federführende Dienststelle: Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen Beteiligte Dienststelle/n: Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: FB 61/0133/WP17-1 öffentlich 35022-2013 24.09.2015 FB 61/010 // Dez. III I. Änderung Bebauungsplan Nr. 805 - Brander Straße / Breitbendenstraße - für den Planbereich im Stadtbezirk AachenEilendorf im Bereich zwischen Brander Straße, Breitbendenstraße, Hubert-Spickernagel-Staße, Franz-Delheid-Straße hier: Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB Beratungsfolge: TOP:__ Datum Gremium Kompetenz 21.10.2015 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Er beschließt die I. Änderung Bebauungsplan Nr. 805 - Brander Straße / Breitbendenstraße - für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Eilendorf im Bereich zwischen Brander Straße, Breitbendenstraße, Hubert-Spickernagel-Staße, Franz-Delheid-Straße in der vorgelegten Fassung gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung und die Begründung hierzu. Vorlage FB 61/0133/WP17-1 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 01.10.2015 Seite: 1/2 Erläuterungen: Der Inhalt der Vorlage FB61/0133/WP17 einschließlich aller Abwägungsmaterialien ist Gegenstand dieser Ratsvorlage. Der Bebauungsplan Nr. 805 ist seit dem 27.09.1999 rechtskräftig. Er wurde aufgestellt, um ein kinderund familienfreundliches Wohngebiet zu schaffen und ein energiebewusstes und solares Bauen zu ermöglichen. Der Bebauungsplan wird derzeit umgesetzt, das Bebauungsplangebiet ist größtenteils bebaut. Um den Qualitätsanforderungen im Nahverkehr besser entsprechen zu können, soll eine Buslinie bis an das Wohngebiet von der Von-Coels-Straße herangeführt werden. Aus diesem Grund soll im Kreuzungsbereich Hubert-Spickernagel-Straße/Brander Straße/Franz-Delheid-Straße eine Wendeanlage für Busse eingerichtet werden. Das Plangebiet der I. Änderung umfasst diesen Kreuzungsbereich. Um Planungsrecht für die Buswendeschleife zu schaffen, soll der Bebauungsplan so geändert werden, dass die nicht mehr benötigte Festsetzung „Versorgungsfläche“ herausgenommen und stattdessen „Öffentliche Verkehrsfläche“ festgesetzt wird. Die vorliegende I. Änderung Bebauungsplan Nr. 805 betrifft ausschließlich den zeichnerischen Teil des Bebauungsplanes. Im Zuge der Umsetzung des Bebauungsplanes haben sich weitere Änderungserfordernisse ergeben, die sich ausschließlich auf die Schriftlichen Festsetzungen beziehen. Die geplanten Änderungen der Schriftlichen Festsetzungen erfolgen aus verfahrenstechnischen Gründen in einem gesonderten Änderungsverfahren (II. Änderung Bebauungsplan Nr. 805). Der Planungsausschuss hat in seiner Sitzung am 26.03.2015 auf Empfehlung der Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf hin den Aufstellungs- und den Offenlagebeschluss für diese I. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 805 gefasst. Die öffentliche Auslegung und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange fand in der Zeit vom 15.06.2015 bis einschließlich 17.07.2015 statt. Während dieser Zeit sind keine Stellungnahmen von Bürgerinnen und Bürgern bzw. von Behörden eingegangen. Eine weitere Beratung in der Bezirksvertretung und im Planungsausschuss ist daher nicht erforderlich. Die Verwaltung empfiehlt, die I. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 805 in der vorgelegten Fassung als Satzung zu beschließen. Anlage/n: Begründung zur Bebauungsplanänderung Zusammenfassende Erklärung Vorlage FB 61/0133/WP17-1 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 01.10.2015 Seite: 2/2 Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen Der Oberbürgermeister Begründung zur I. Änderung Bebauungsplan Nr. 805 - Brander Straße/Breitbendenstraße im Stadtbezirk Aachen-Eilendorf, zwischen Brander Straße, Breitbendenstraße, Hubert-Spickernagel-Staße, Franz-Delheid-Straße zur Satzung Lage des Plangebietes I. Änderung Bebauungsplan Nr. 805 - Brander Straße/Breitbendenstraße- Begründung zur Satzung Fassung vom 07.09.2015 Inhaltsverzeichnis 1 Derzeitige städtebauliche und planungsrechtliche Situation ................................................................................. 3 1.1 Beschreibung des Plangebietes .................................................................................................................... 3 1.2 Bestehendes Planungsrecht .......................................................................................................................... 3 2 Anlass der I. Änderung .............................................................................................................................................. 3 3 Ziel und Zweck der Planung ...................................................................................................................................... 3 4 Umweltbelange ........................................................................................................................................................... 4 5 Auswirkungen der Planung ....................................................................................................................................... 4 6 Kosten.......................................................................................................................................................................... 4 7 Plandaten..................................................................................................................................................................... 4 Seite 2 / 4 I. Änderung Bebauungsplan Nr. 805 - Brander Straße/Breitbendenstraße1 1.1 Begründung zur Satzung Fassung vom 07.09.2015 Derzeitige städtebauliche und planungsrechtliche Situation Beschreibung des Plangebietes Das ca. 676m² große Plangebiet liegt im nördlichen Bereich des neuen Wohngebietes Brander Straße/Breitbendenstraße, im Kreuzungsbereich zwischen Hubert-Spickernagel-Straße, Franz-Delheid-Straße und Brander Straße. Es ist Teil des Bebauungsplanes Nr. 805 - Brander Straße/Breitbendenstraße-. Die Fläche ist provisorisch befestigt und wird derzeit schon versuchsweise als Buswendeschleife genutzt. Der Bebauungsplan Nr. 805 befindet sich zurzeit in der Umsetzung. Das Plangebiet ist zum großen Teil bebaut und die zentralen öffentlichen Grünflächen werden hergestellt. Die verkehrliche Erschließung des Wohngebietes erfolgt ausschließlich durch den motorisierten Individualverkehr von der Von-Coels-Straße aus über die Brander Straße und die Breitbendenstraße. 1.2 Bestehendes Planungsrecht Der Bebauungsplan Nr. 805 –Brander Straße/Breitbendenstraße – ist seit dem 24.09.99 rechtskräftig. Er wurde aufgestellt, um ein kinder- und familienfreundliches Wohngebiet zu schaffen und ein energiebewusstes und solares Bauen zu ermöglichen. Der Bebauungsplan setzt neben den Verkehrsflächen im Wesentlichen „Allgemeines Wohngebiet“ und eine zentrale „öffentliche Grünfläche“ fest. Im nördlichen Planbereich, in der Verlängerung der Brander Straße setzt der Bebauungsplan eine ca. 219m² große Fläche als „Versorgungsfläche (Heizanlage)“ für Nahwärmeversorgung auf Basis von Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) fest. 2 Anlass der I. Änderung Die Erschließung des Wohngebietes erfolgt derzeit für den motorisierten Individualverkehr von der Von-Coels-Straße aus, über die Brander Straße und die Breitbendenstraße. Um den Qualitätsanforderungen im Nahverkehr besser entsprechen zu können, soll eine Buslinie bis an das Wohngebiet von der Von-Coels-Straße herangeführt werden. Aus diesem Grund soll im Kreuzungsbereich Hubert-Spickernagel-Straße/Brander Straße/Franz-Delheid-Straße eine Wendeanlage für Busse eingerichtet werden. Die Haltestelle ist in der Brander Straße geplant. Eine komplette Durchfahrung des Gebietes durch den Linienbus ist aufgrund der schmalen Straßenquerschnitte im Gebiet und einer fehlenden zweiten Erschließungsmöglichkeit, z.B. über die Schlackstraße, nicht möglich. 3 Ziel und Zweck der Planung Der Bebauungsplan setzt im Kreuzungsbereich Hubert-Spickernagel-Straße/Brander Straße/Franz-Delheid-Straße „Öffentliche Verkehrsfläche“ und „Versorgungsfläche, Heizanlage“ mit einer überbaubaren Fläche, GRZ 1,0 und zweigeschossig fest. Diese Festsetzung erfolgte, um hier die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Nahwärmeversorgung auf Basis von Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) zu schaffen. Mittlerweile wurde aber ein großer Teil der Bebauung realisiert und alle genehmigten Bauvorhaben haben eine individuelle Lösung für die Versorgung mit Wärme gewählt, so dass die planungsrechtliche Festsetzung für eine zentrale Versorgungsfläche mit der Zweckbestimmung Heizanlage nicht mehr erforderlich ist. Diese Fläche soll nun für die ÖPNV-Anbindung als Buswendeschleife genutzt werden. Die Anordnung der Buswendeschleife und einer Haltestelle an der Brander Straße ist an dieser Stelle aus städtebaulicher Sicht sinnvoll, da bei Realisierung des Altenheimes die Buswendeanlage und die Haltestelle direkt vor der Tür liegen und gerade für die älteren Menschen eine gute Möglichkeit für Mobilität schafft. Seite 3 / 4 I. Änderung Bebauungsplan Nr. 805 - Brander Straße/Breitbendenstraße- Begründung zur Satzung Fassung vom 07.09.2015 3.1. Jugend- und Familienfreundlichkeit Mit der Anbindung des Wohngebietes an den öffentlichen Personennahverkehr wird die eigenständige Mobilität für Kinder und Jugendliche erleichtert. Auch für die älteren Menschen bietet die direkte Anbindung des Wohngebietes an den Öffentlichen Personennahverkehr eine bessere Möglichkeit für eine selbstbestimmte Mobilität. 3.2. Klimaschutz Die attraktive Anbindung des Wohngebietes an den öffentlichen Personennahverkehr wirkt sich positiv auf den Klimaschutz aus, da die Möglichkeit zur Reduzierung des Individualverkehrs und damit Reduzierung des Co2-Ausstoßes geschaffen wird. 4 Umweltbelange Von der Änderung des Bebauungsplanes und der Festsetzung einer Verkehrsfläche sind keine negativen Auswirkungen auf die Umwelt zu erwarten. 5 Auswirkungen der Planung Die Festsetzung der Versorgungsfläche ist obsolet, da alle bisher genehmigten Bauvorhaben über eine eigene Energieversorgung verfügen. Mit der Änderung des Bebauungsplanes wird Planungsrecht geschaffen, um eine verkehrliche Anbindung des Wohngebietes an den öffentlichen Personennahverkehr zu ermöglichen. Diese Anbindung verringert den motorisierten Individualverkehr und schafft ein attraktives Angebot für die Mobilität. 6 Kosten Die Errichtung der Wendeanlage kann bei der Herstellung der Erschließungsstraßen im Gebiet erfolgen. Mittel stehen hierfür in den eingeplanten Haushaltsmitteln für den Endausbau der Straßen bereit. 7 Plandaten Plangebietsgröße / Öffentliche Verkehrsfläche ca. 676m² Diese Begründung ist Bestandteil des Beschlusses, mit dem der Rat der Stadt in seiner Sitzung am 21.10.2015 die I. Änderung Bebauungsplan Nr. 805 -Brander Straße/Breitbendenstraße- als Satzung beschlossen hat. Es wird bestätigt, dass die oben genannte Begründung den Ratsbeschlüssen entspricht und dass alle Verfahrensvorschriften bei ihrem Zustandekommen beachtet worden sind. Aachen, den 22.10.2015 (Marcel Philipp) Oberbürgermeister Seite 4 / 4 FB Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen Der Oberbürgermeister Zusammenfassende Erklärung gemäß § 6 Abs. 5 BauGB I. Änderung Bebauungsplan Nr. 805 - Brander Straße / Breitbendenstraße im Stadtbezirk Aachen-Eilendorf im zwischen Brander Straße und Breitbendenstraße Lage des Plangebietes Seite 1 / 3 I. Änderung Bebauungsplan Nr. 805 -Brander Straße/Breitbendenstraße- Zusammenfassende Erklärung zur Satzung Zusammenfassende Erklärung 1. Verfahrensablauf 04.03.2015 Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf Empfehlung an den Planungsausschuss, die Änderung und gemäß § 3 Abs. 2 die öffentliche Auslegung der I. Änderung in der vorliegenden Fassung zu beschließen; 26.03.2015 Planungsausschuss Beschluss zur Änderung und gemäß § 3 Abs. 2 die öffentliche Auslegung der I. Änderung in der vorliegenden Fassung; 15.06. bis 17.07.2015 Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange; 19.08.2015 Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf Mitteilung der Verwaltung, dass keine Eingaben zur Öffentlichkeitsund Behördenbeteiligung eingegangen sind; 27.08.2015 Planungsausschuss Mitteilung der Verwaltung, dass keine Eingaben zur Öffentlichkeitsund Behördenbeteiligung eingegangen sind; 21.10.2015 Rat der Stadt Aachen Beschluss der I. Änderung Bebauungsplan als Satzung gem. § 10 BauGB 2. Ziel der Bebauungsplanaufstellung Der seit 1999 rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 805 –Brander Straße/Breitbendenstraße –wurde aufgestellt, um ein kinder- und familienfreundliches Wohngebiet zu schaffen und ein energiebewusstes und solares Bauen zu ermöglichen. Zurzeit findet die Umsetzung des Bebauungsplanes statt. Die Baustraßen sind hergestellt, zahlreiche Wohnhäuser wurden bereits errichtet und zurzeit wird die öffentliche Grünfläche angelegt. Um den Qualitätsanforderungen im Nahverkehr besser entsprechen zu können, soll das Wohngebiet an den Öffentlichen Nahverkehr angebunden und eine Buslinie bis an das Wohngebiet von der Von-Coels-Straße herangeführt werden. Da eine komplette Durchfahrung des Gebietes durch den Linienbus aufgrund der schmalen Straßenquerschnitte im Gebiet und einer fehlenden zweiten Erschließungsmöglichkeit, z.B. über die Schlackstraße, nicht möglich ist, soll im Kreuzungsbereich Hubert-SpickernagelStraße/Brander Straße/Franz-Delheid-Straße eine Wendeanlage für Busse eingerichtet werden. Der Bebauungsplan Nr. 805 setzt aber für diesen Bereich „Versorgungsfläche (Heizanlage)“ fest. Diese Festsetzung ist obsolet, da alle bisher realisierten Gebäude über eine eigene Energieversorgung verfügen. Um Planungsrecht für eine Buswendeschleife zu schaffen, wird der Bebauungsplan so geändert, dass die Festsetzung „Versorgungsfläche (Heizanlage)“ herausgenommen und stattdessen „Öffentliche Verkehrsfläche“ festgesetzt wird. 3. Berücksichtigung der Umweltbelange Von der Änderung des Bebauungsplanes sind keine Umweltbelange betroffen. 4. Berücksichtigung der Öffentlichkeitsbeteiligung Von der Möglichkeit, sich zur beabsichtigten Planung zu äußern, wurde von der Öffentlichkeit kein Gebrauch gemacht. Seite 2 / 3 I. Änderung Bebauungsplan Nr. 805 -Brander Straße/Breitbendenstraße4. Zusammenfassende Erklärung zur Satzung Berücksichtigung der Behördenbeteiligung Parallel zur Öffentlichkeitsbeteiligung wurden 3 Behörden/sonstige Träger öffentlicher Belange beteiligt. Diese haben sich nicht zur beabsichtigten Änderung geäußert. Diese Zusammenfassende Erklärung ist Bestandteil des Beschlusses, mit dem der Rat der Stadt Aachen in seiner Sitzung am 21.10.2015 die I. Änderung Bebauungsplan Nr. 805 - Brander Straße/Breitbendenstraße – als Satzung beschlossen hat. Aachen, den 22.10.2015 (Marcel Philipp) Oberbürgermeister Seite 3 / 3