Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
151252.pdf
Größe
310 kB
Erstellt
23.09.15, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 22:29
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Verwaltungsleitung
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 01/0070/WP17
öffentlich
23.09.2015
Stellungnahmen der Verwaltung zu Ratsanfragen
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
23.09.2015
Rat
Kenntnisnahme
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt nimmt die von der Verwaltung vorgelegten Stellungnahmen zu verschiedenen
Ratsanfragen zur Kenntnis.
Vorlage FB 01/0070/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 23.09.2015
Seite: 1/2
Erläuterungen:
Zu diversen Ratsanfragen liegen Stellungnahmen der Verwaltung vor, die als Anlage beigefügt sind.
Anlage/n:
Stellungnahmen
Vorlage FB 01/0070/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 23.09.2015
Seite: 2/2
Dezernat für Bildung und Kultur,
Schule, Jugend und Sport
Der Oberbürgermeister
Anfrage der AfD-Ratsgruppe zur Finanzierung von U3-Betreuungsplätzen
1.
Antrag
Mit Datum vom 29.06.2015 hat die AfD-Gruppe im Rahmen einer Ratsanfrage (Anlage 1) einen Fragenkatalog
zur Finanzierung von U3-Betreuungsplätzen gestellt, zu der die Verwaltung nachfolgend Stellung nimmt.
2.
Stellungnahme der Verwaltung:
2.1
Wie schlüsselt sich die Finanzierung beim geplanten Ausbau der U 3 Betreuung in Aachen nach
den jeweiligen Anteilen Bund, Land und Kommune für die nächsten Jahre auf?
Hinsichtlich der Finanzierung des geplanten U3 Ausbaus für die kommenden Jahre muss wie folgt unterschieden
werden
a)
Investive Maßnahmen / einmalige konsumtive Maßnahmen (Baufassung)
Die Finanzierung von Neubauten, Anbauten und Umbauten ist grundsätzlich Trägerangelegenheit.
Seitens des Landes/Bundes gab und gibt es hierzu in den letzten Jahren diverse Förderprogramme, aus
welchen investive Zuschüsse für Baumaßnahmen beantragt werden konnten, die bei weitem jedoch nicht
kostendecken waren. Das aktuelle Förderprogramm wurde in der Sitzung des KJA am 03.03.2015 dargestellt.
.
Alternativ hierzu werden Einrichtungen im Investorenmodell gebaut. Hier baut ein Investor die Kindertagesstätte
und der Träger mietet das Objekt dann langfristig an. Die damit verbundenen Mietkosten fließen in die
Betriebskostenförderung nach dem KiBiz ein.
b)
Laufende Betriebskosten
Die laufenden Betriebskosten werden nach den Regelungen des Kinderbildungsgesetzes auf pauschaler Ebene
berechnet und entsprechend den gesetzlichen Regelungen vom Land, von der Kommune und dem Träger sowie
über Elternbeiträge getragen. Hierzu wird beispielhaft auf die Übersicht zur Frage 3 verwiesen.
2.2
Wie hoch sind die laufenden Gesamtkosten aller städtischen Kitas für das Jahr 2014
(aufgeschlüsselt nach Personal- und Sachkosten)?
Bei der Finanzierung der Kindertagesstätten nach dem Kinderbildungsgesetz handelt es sich um eine
pauschalierte Finanzierung mit vereinfachter -zum Teil ebenfalls pauschalierter - Verwendungsnachweisung.
Dezernat für Bildung und Kultur,
Schule, Jugend und Sport
stadt aachen
Seite 2
Eine Kosten-und Leistungsrechnung ist weder vorgesehen noch vorhanden.
Weiterhin sehen die KiBiz-Bestimmungen eine Berücksichtigung von kalkulatorischen Kosten wie beispielsweise
Abschreibung, Verwaltungsumlagen, kalkulatorischen Mieten oder Eigenkapitalverzinsung und OverheadAnteile nicht vor. Außerdem weicht die betriebskostenrelevante Abrechnungsperiode vom Haushalts- und
Kalenderjahr ab. Aus diesem Grunde ist eine Angabe der tatsächlichen Ist-Kosten nicht möglich.
Auf der Basis der vereinfachten und pauschalierten KiBiZ Verwendungsnachweisung ergaben sich für das KitaJahr 2013/2014 für die städtischen Einrichtungen förderfähige Betriebskosten in Höhe von 31.831.213 €. Hiervon
entfielen 20,75 % auf die Sachkosten.
2.3
Wie hoch ist der von der Stadt Aachen zu tragende Anteil an den unter Punkt 2 erfragten Kosten,
nach Abzug der Mittelzuflüsse von Dritten?
Der städtische Anteil des Wertes nach 2.) ergibt sich aus der aus der Fördersystematik des KiBiz wie folgt:
Trägeranteil/Stadt Landeszuschuss
Kommunaler
Zuschuss/Stadt
(Netto)
Soll
Elternbeitrag
Nettoanteil
Ü3-Bereich
21,00%
30,00%
30,00%
19,00%*
51,00%
U3-Bereich
21,00%
49,96%
10,04%
19,00%*
31,04%
*Der tatsächliche Elternbeitrag lag in den vergangenen Jahren bei ca. 13 % (inklusive Erstattung für das
elternbeitragsfreie Jahr des Landes, so dass der Nettoanteil der Stadt um 6% höher lag. Die
Refinanzierungsquote aus der Neuregelung der Elternbeitragssatzung ab 01.08.2015 bleibt noch abzuwarten.
2.4
Welche Gesamtkosten und welche Mittelabflüsse von Dritten erwartet die Verwaltung für
städtische Kitas im Jahr 2015?
Diese Frage kann nicht abschließend beantwortet werden, da die Verwendungsnachweise für das KiTa-Jahr
2014/15 noch nicht vollständig vorliegen.
2.5
Mit welchem Betrag belastet ein U3-Kitaplatz den städtischen Haushalt durchschnittlich pro
Monat?
Eine genaue Berechnung der tatsächlichen Ist-Kosten ist unter Verweis auf die Ausführungen zur Frage 2 nicht
möglich. Hinzu kommt, dass es entsprechend der pauschalierten KiBiz-Systematik Mischformen von Gruppen
gibt. Hierbei werden die erhöhten Betreuungskosten nicht direkt dem eigentlichen U3 Kind zugeschrieben,
sondern über erhöhte Kindspauschalen für Ü3 Kinder (Gruppenform I der Anlage zu § 19 Kinderbildungsgesetz
(KiBiZ). Auch einrichtungsbezogene Besonderheiten wie beispielsweise Mieten, Leitungsfreistellungen ,
Familienzentren, ….) können nicht auf die einzelnen U3 Plätze heruntergebrochen werden.
Stellungnahme der Verwaltung zur Ratsanfrage der Ratsfrau Müller, AfD, vom 28.07.2015:
Belastungen der Stadt Aachen durch den Rundfunkbeitrag
Zu 1. In welcher Höhe wurden Rundfunkbeiträge durch Einrichtungen, Behörden, Eigenbetriebe und
andere mit der Stadt Aachen unmittelbar verbundene Institutionen in den Jahren 2013 und 2014
abgeführt?
Die Höhe der zu entrichtenden Rundfunkbeiträge belief sich im Jahr 2013 (Einführung RFB) auf 40.358,62 Euro
brutto und im Jahr 2014 auf 40.178,82.
Zu 2. Welcher Anteil davon entfiel jeweils auf Schulen, Eigenbetriebe, soziale Einrichtungen, Behörden,
usw.?
Der Anteil auf Schulen, EB, soziale Einrichtungen usw. entfiel wie folgt:
FB 45 (Schulen und Kitas)
FB 50
EB (VHS, E 18, E 49)
VG
FB 37
Sonstige
2013
40 %
1%
30 %
24 %
2%
3%
2014
40 %
2%
27 %
24 %
2%
5%
Zu 3. Welche Möglichkeiten der Befreiung von der Beitragspflicht bestehen für diese Einrichtungen,
werden diese ausgeschöpft und wie gestaltet sich in diesem Zusammenhang die Kooperation mit dem
ARD-ZDF-Deutschlandradio-Beitragsservice?
Für soziale Einrichtungen (FB 50) besteht eine Befreiung der Beitragspflicht. Diese wurde 1:1 übernommen aus
der ehemaligen Rundfunkgebühr.
Sonderregelung:
Für Schulen wird max. 1 Monatsbeitrag in Rechnung gestellt (unabhängig von der MA-Anzahl).
Das gleiche gilt für die Feuerwehr.
Zu 4. Wird die Beitragszahlung von der Stadt Aachen für vorgenannte Institutionen zentral oder dezentral
vorgenommen?
Seit Einführung des RFB wird die Bearbeitung und Bezahlung zentral vorgenommen (ab 2014 bei FB 11, vorher
bei E 26). Die EB erstatten ihre ermittelten Anteile.
Vorteil der zentralen Bezahlung ist, dass eine Vielzahl der Kfz bei E 18 nicht berechnet werden, da pro
Betriebsstätte/Einrichtung 1 Kfz kostenfrei ist.
Zu 5. In welcher Höhe mussten durch die Stadt Aachen und ihre Einrichtungen und Eigenbetriebe bis
2013 Rundfunkgebühren entrichtet werden? Bitte führen Sie die letzten fünf Jahre vor Einführung des
Rundfunkbeitrages auf.
Der städtische Anteil der Rundfunkgebühr betrug in den Jahren:
2012
12.786,- €
2011
12.786,- €
2010
12.786,- €
2009
12.786,- €
2008
12.154,44 €
Zu den Kosten der EB und sozialen Einrichtungen kann von hier aus keine Aussage getroffen werden. Die
Rundfunkgebühr wurde dezentral direkt an GEZ gezahlt.
Stellungnahme der Verwaltung zur Ratsanfrage der Fraktion Die Linke vom 09.07.2015:
Beschäftigung von Menschen mit Handicap in der Verwaltung
1. Wie viele schwerbehinderte Beschäftigte – aufgeteilt nach körperlichen und psychischen
Handicaps – arbeiten bei der Stadt Aachen und wie hoch ist die Beschäftigungsquote?
Gemäß § 71 SGB IX ist die Stadt Aachen verpflichtet, auf wenigstens 5 % der Arbeitsplätze
schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Im letzten Bericht für das Jahr 2014 an das
Integrationsamt betrug die Beschäftigungsquote bei der Stadt Aachen 7,15 %, d. h. es wurden
im Durchschnitt 330 Menschen mit Handicap in der Verwaltung beschäftigt. Eine Erfassung und
Auswertung der individuellen Leistungseinschränkungen ist nicht zulässig.
2. Wurden von der Stadt Aachen gezielt schwerbehinderte Menschen eingestellt und falls
ja, in welchem Umfang? Bitte auch hier und in den nachfolgenden Fragen aufgeteilt nach
körperlichen und psychischen Handicaps.
Gemäß § 81 SGB IX ist die Stadt Aachen verpflichtet zu prüfen, ob freie Arbeitsplätze mit
schwerbehinderten Menschen, insbesondere mit bei der Agentur für Arbeit arbeitslos oder
arbeitssuchend gemeldeten schwerbehinderten Menschen, besetzt werden können. Extern
besetzbare Stellen werden deshalb der Agentur für Arbeit mit der Bitte um
Vermittlungsvorschläge frühzeitig übermittelt.
Alle Stellenausschreibungen enthalten das Bekenntnis der Stadt Aachen zur Gleichstellung
aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter welches sich nicht nur auf schwerbehinderte Menschen
begrenzt:
„Die Stadt Aachen fördert aktiv die Gleichstellung aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Wir
streben an, dass sich die gesellschaftliche Vielfalt der Region auch bei den Beschäftigten
widerspiegelt und begrüßen deshalb Bewerbungen von Frauen und Männern, unabhängig von
kultureller und sozialer Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung, Behinderung oder sexueller
Identität.
Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Eignung unter
Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls bevorzugt.“
Eine Erfassung und Auswertung der individuellen Leistungseinschränkungen ist nicht zulässig.
3. Gibt es einen eigenen Mitarbeiterpool für Beschäftigte, die sich eine Schwerbehinderung
im Laufe der Tätigkeit erworben haben? Falls ja, sind dort auch die städtischen
Eigenbetriebe und Beteiligungsunternehmen einbezogen?
In der Personalbörse werden alle leistungsgewandelte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geführt,
für die aus gesundheitlichen Gründen ein Veränderungsbedarf besteht. Es gelten insbesondere
die Regelungen für Leistungsgeminderte aus der Kooperationsvereinbarung zwischen der
Stadtverwaltung Aachen und dem Gesamtpersonalrat vom 18.03.2015, welche die städtischen
Eigenbetriebe mit einbezieht.
4. Welche unterstützenden Angebote gibt es seitens der Stadt als Arbeitgeber für
Menschen mit Behinderung und wie ist die Infrastruktur innerhalb der Verwaltung?
Die Schwerbehindertenvertretung für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt Aachen ist
zentrale Beratungsstelle für alle Menschen mit Behinderung. Vielfältige
Unterstützungsangebote werden infolge einer individuellen Beratung im Einzelfall umgesetzt.
Förderungen durch den Landschaftsverband Rheinland und der Rentenkasse werden hierbei
soweit möglich in Anspruch genommen. Die Sicherung des Arbeitsplatzes sowie eine
behindertengerechte Ausstattung sind hierbei von besonderer Bedeutung.
Daneben steht der Fachbereich Personal und Organisation für alle Beschäftigten mit
Behinderung beratend und unterstützend zur Verfügung. Insbesondere das Betriebliche
Eingliederungsmanagement (BEM) ist im Sinne des § 84 SGB IX präventiv tätig, um
Arbeitsunfähigkeit vorzubeugen und den Arbeitsplatz zu erhalten. Bereits im Jahr 2010 wurde
die Stadt Aachen für die vorbildliche Einführung des Betrieblichen Eingliederungsmanagements
durch den Landschaftsverband Rheinland ausgezeichnet
Gleichermaßen fördert der Personalrat gemäß § 93 SGB IX die Eingliederung
schwerbehinderter Menschen und achtet auf die Einhaltung der dem Arbeitgeber obliegenden
Pflichten.
Die Stadt Aachen fördert darüber hinaus aktiv den betrieblichen Arbeits- und
Gesundheitsschutz um präventiv einer Schwerbehinderung im Arbeitsleben vorzubeugen.
Der Arbeits- und Gesundheitsschutz hat seit vielen Jahren in der Stadt Aachen einen hohen
Stellenwert und gehört zu unserem Selbstverständnis als Arbeitgeber. Das Ziel der
gesundheitsförderlichen Gestaltung von Arbeit ist fest im Leitbild der Stadt Aachen verankert
und wird als wichtige Führungsaufgabe verstanden und gelebt.
Aus diesem Selbstverständnis heraus wurden in der Vergangenheit bereits viele Maßnahmen
und Projekte zur gesundheitsförderlichen und alternsgerechten Arbeitsgestaltung initiiert und
umgesetzt. Besonders zu nennen sind dabei die Etablierung des Betrieblichen
Gesundheitsmanagements und die Vernetzung dieses Konzepts mit den präventiven Ansätzen
eines modernen Arbeits- und Gesundheitsschutzes. Für die vorbildliche Organisation von
Arbeits- und Gesundheitsschutz erhielt die Stadt Aachen bereits 2008 die Prämie der
Unfallkasse Nordrhein-Westfalen. Die Qualitätsinitiative zum nachhaltigen
Gesundheitsmanagement, der Corporate Health Award, attestierte der Stadt Aachen 2012 ein
herausragendes betriebliches Gesundheitsmanagement. 2013 erhielt die Stadt Aachen zudem
das Zertifikat „Move-Europe-Partner Excellence“.
Gemeinsam mit dem arbeitsmedizinischen Dienst und der sozialpsychologischen
Mitarbeiterberatung hat sich inzwischen ein breit aufgestelltes innerstädtisches Hilfsnetzwerk für
Menschen mit Behinderung, aber auch für von Behinderung bedrohten Beschäftigten gebildet.
Die Infrastruktur in den großen städtischen Verwaltungsgebäuden Katschhof, Bahnhofsplatz,
Lagerhausstraße, Habsburgerallee und Adalbertsteinweg sowie dem Stadttheater, der
Volkshochschule, der Bibliothek und dem Aachener Stadtbetrieb ist weitgehend barrierefrei.
Auch die Bezirksämter in Haaren und Eilendorf wurden bzw. werden aktuell barrierefrei
umgebaut. In Brand , Kornelimünster, Laurensberg und Richterich sowie dem Umweltamt
besteht die Möglichkeit des Zugangs zum Erdgeschoss. Die neue Feuerwehrwache wird
ebenfalls barrierefrei sein.
Auch bei Veröffentlichungen auf der Internetseite der Stadt Aachen wird die Barrierefreiheit
beachtet.
Beantwortung der Anfrage von Ratsfrau Mara Müller zum Thema: Klagen und Abschiebungen
abgelehnter, ausreisepflichtiger Asylbewerber vom 09.09.2015
Die Fragen 1 und 2 betreffen verwaltungsgerichtliche Verfahren, welche sich nicht gegen die Stadt
Aachen richten, sondern gegen das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Zahlen zu diesen
Verfahren liegen, da die Stadt Aachen keine Zuständigkeit hat, ihr nicht vor. Das Fragerecht eines
Ratsmitgliedes bezieht sich gemäß der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen materiell
auf Angelegenheiten der Gemeinde, sodass Antworten auf Fragen, die sich nicht auf gemeindliche
Angelegenheiten beziehen, nicht erfolgen können.
Die Fragen 3 bis 5 betreffen Angelegenheiten, die mit dem Inkrafttreten des Aachen-Gesetzes seit 2009
aufgrund der Übertragung der Aufgaben auf die Städteregion Aachen nicht mehr in die Zuständigkeit
der Stadt Aachen fallen, sondern in die der Städteregion Aachen. Auch bei diesen Fragen ist eine
Zuständigkeit der Stadt Aachen nicht gegeben.
Stellungnahme der Verwaltung zur Ratsanfrage des Ratsherren Mohr (AfD) vom 29.06.2015
Thema: Straßenbeleuchtungskonzept
Zu der v. g. Ratsanfrage wird seitens der Verwaltung wie folgt Stellung genommen:
1. Wie hoch ist der Anteil an Glühlampen (Halogenglühlampen), Quecksilberdampfhochdrucklampen,
Leuchtstofflampen,
Kompaktleuchtstofflampen,
Halogenmetalldampflampen,
Natriumdampfhochdrucklampen, LEDs und sonstiger Leuchtmittel in der Straßenbeleuchtung
(absolut und relativ)?
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Anzahl und Anteile der unterschiedlichen Leuchtmittel ergeben sich aus der folgenden Tabelle. Pro Leuchte
können mehrere Lampen vorhanden sein.
Gruppe
Wert
Halogenlampe
Prozent
4
0,02 %
Hochdr.-Natriumd.-Lampe
18.548
Kompaktleuchtstofflampe
466
2,05 %
1.325
5,82 %
594
2,61 %
1.735
7,62 %
100
0,44%
LED
Leuchtstofflampe
Metalldampf Halogen
Niederdr.-Natriumd.-Lampe
Summe der Lampen
2.
81,45 %
22.772
Wie viel würde eine Umstellung auf LED-Lampen in der gesamten Straßenbeleuchtung kosten?
Stellungnahme der Verwaltung:
Eine Umstellung aller oben aufgeführten Lampen, die noch keine LED sind, würde ungefähr 9.000.000 € kosten.
Hierzu ist jedoch eine Einzelfallbetrachtung notwendig. Ein Austausch würde zudem nicht 1:1 erfolgen.
3. Wie schätzt die Verwaltung das Einsparpotential in Relation zum Investitionsbedarf ein, das
durch eine Umrüstung auf LED-Technik in der Straßenbeleuchtung erzielt werden kann?
4. Welche Beispiele sind der Verwaltung bekannt, bei der nach der Umrüstung auf LEDStraßenbeleuchtung Einsparungen erzielt werden konnten?
Stellungnahme der Verwaltung:
Pauschal können diese Fragen nicht beantwortet werden. Auf Grund vertraglicher Vereinbarungen lägen die
Einsparpotentiale sowohl bei der STAWAG als auch bei der Stadt.
Die "Maiglöckchenleuchten" sind eine der wenigen Lampen, die mit verschiedenen Lampentypen ausgestattet
werden können.
Eine Überprüfung, die Lampen auf LED umzurüsten, hat ergeben, dass die Anzahl der Beleuchtungsmaste
aufgrund des verbesserten Beleuchtungsniveaus (größerer Lichtkegel) um etwa 15-20 % reduziert werden
könnte.
Pro abgebautem Lichtpunkt spart die Stadt 160,00 € brutto jährliche laufende Kosten. Dem sind die deutlich
höheren Anschaffungskosten für Leuchten in LED-Technik gegenüber zu stellen.
Eine vollständige Umstellung eines Gebietes auf LED-Technik ist bislang noch nicht erfolgt.
5. Welchen Handlungsbedarf sieht die Verwaltung im Straßenbeleuchtungskonzept?
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Stadt und die STAWAG arbeiten zusammen um eine wirtschaftliche, effiziente und ökonomische Beleuchtung
zu erzielen.
Eine flächendeckende Umrüstung ist aufgrund des höheren Anteils an Natriumhochdrucklampen nur in
Teilbereichen möglich (Maiglöckchen).
Stellungnahme der Verwaltung zu Ratsanfrage der PIRATEN-Fraktion vom 17.08.2015
zur Aktion „Aquis Baumeister“ am 17.08.2015 auf dem Willy-Brandt-Platz
Es wurde in den umliegenden städt. Kindertagesstätten nachgefragt, ob mit diesen Kontakt in Zusammenhang
mit der Aktion „Aquis Baumeister“ aufgenommen worden war.
Eine Einrichtung berichtete, dass ein Mann in der Kita war und darum bat, dass ein Plakat zu der Aktion
aufgehängt werden sollte. Nachdem dieser gegangen war, sah sich die Leitung das Plakat an und stellte fest,
dass es sich um ein Plakat zu der Aktion „Aquis Baumeister“ handelte und hat dieses nicht aufgehängt, da sie es
als Werbung eingeschätzt hat. Der Name oder die Funktion des Mitarbeiters, der die Aktion bewerben wollte, ist
nicht bekannt.
Aus zwei anderen Einrichtungen wurde berichtet, dass sie per Mail kontaktiert worden sind. Diese Einrichtungen
haben die Mail gelöscht und keine Werbung für die Aktion gemacht. Da die Mails gelöscht sind ist nicht mehr
bekannt von wem sie verschickt wurden.
In zwei anderen Einrichtungen sind die Angebote per Post eingegangen. Auch diese Einrichtungen haben die
Aktion als Werbung verstanden und deshalb die Unterlagen vernichtet ohne sie auszuhängen. Auch hier lässt
sich nicht mehr feststellen, wer der Absender der Unterlagen war.
Die anderen städt. Kindertageseinrichtungen in der Innenstadt wurden nicht kontaktiert.
In allen Fällen ist also kaum Arbeitszeit angefallen, so dass eine Kostenermittlung wenig zweckmäßig erscheint.
Stellungnahme der Verwaltung zur Ratsanfrage der Piraten-Fraktion vom 7.9.2015:
Branchen-Info-Buch des Beleke-Verlags
1. Wie hoch ist der Betrag, den die Stadt Aachen für die Bewerbung des Verlages im Namen der Stadt
bekommt oder sind anderweitige Gegenleistungen vereinbart?
Für die Werbeanzeigen auf aachen.de erhält die Stadt pauschal 1000 € im Monat. Je nach Umsatz kann sich der
Betrag auch erhöhen (zusätzliche Gewinnbeteiligung), dies ist aber in der Vergangenheit noch nie vorgekommen.
2. Für welchen Zeitraum ist ein Vertrag ausgehandelt und unterschrieben worden?
Der Vertrag, der zwischen der Stadt Aachen und dem Beleke Verlag, Essen, vereinbart wurde, bezieht sich auf
eine Zusammenarbeit bei der Vermarktung des Internetportals der Stadt Aachen www.aachen.de. Zum
Vertragsinhalt gehört die vom Verlag zugesicherte Verlinkung auf eine Kooperationsseite, auf der das
Branchenverzeichnis "gewusst-wo.de" zur Verfügung gestellt wird. Ebenfalls wurde ein Link zu
dasoertliche.de/Aachen zum Einbau in die Rubrik Wirtschaft bereitgestellt.
Der Vertrag hat eine Laufzeit von drei Jahren. Beginn war der 01.11.2012. FB13 hat den Vertrag zum Anfang des
Jahres 2015 gekündigt, er läuft folglich am 31.10.2015 aus. Ab dem 01.11.2015 ist aachen.de somit werbefrei.
Künftig wird versucht, kommunale Unternehmen und Unternehmen aus der Region als Werbepartner zu
gewinnen. Ziel ist es, die Werbung auf aachen.de dezenter und trotzdem so gewinnbringend wie möglich
einzusetzen.
3. Wurde ähnlichen Branchenmitbewerbern ein ähnlicher Zugang zur Presse bzw. Webseite der Stadt
Aachen gewährt? Falls zutreffend, bitten wir für diese Mitbewerber ebenfalls um die Beantwortung der
obigen Fragen.
Das ist nicht der Fall. Der Beleke-Verlag hatte zum oben genannten Zeitraum das alleinige Vertriebsrecht.