Daten
Kommune
Aachen
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150509.pdf
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112 kB
Erstellt
02.09.15, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 22:28
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Soziales und Integration
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 50/0095/WP17
öffentlich
02.09.2015
Auswirkungen der Strukturreform der StädteRegion bei den
Leistungsvereinbarungen
Beratungsfolge:
TOP: 7
Datum
Gremium
Kompetenz
24.09.2015
SGA
Kenntnisnahme
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie nimmt die Ausführungen der Verwaltung
zur Kenntnis.
Vorlage FB 50/0095/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 16.12.2015
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finanzielle Auswirkungen
Investive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
Gesamt-
Gesamtbedarf (alt)
20xx ff.
bedarf
(neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
+ Verbesserung /
-
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
Verschlechterun
g
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Ertrag
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
20xx ff.
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Abschreibungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
Verschlechterun
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
g
Für das Jahr 2015 ff. ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen.
Vorlage FB 50/0095/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 16.12.2015
Seite: 2/8
Erläuterungen:
Das Strukturkonzept wurde kurz vor der Sommerpause vom Städteregionsrat, Herrn Etschenberg,
den MitarbeiternInnen, der Politik und der Presse vorgestellt.
Mit dem Strukturkonzept beschäftigen sich derzeit die Gremien der Städteregion. Zurzeit liegen
einzelne Anträge für Sondersitzungen von Fachausschüssen vor.
In der Sitzung des Städteregionsausschusses am 27. August erfolgte eine Vorberatung über das
Gesamtpapier.
Das Protokoll liegt noch nicht vor.
Am 22.10.2015 soll dann der Städteregionstag beschließen, ob die jeweiligen Vorschläge
- umgesetzt werden
- in veränderter Form umgesetzt werden
- nicht umgesetzt werden
- vor einer endgültigen Entscheidung zunächst in weiteren Gremien der StädtRegion beraten
werden (insbesondere in den Fachausschüssen)
Die u.a. Tabelle gibt einen Überblick über die Vorschläge im Strukturkonzept für den Bereich Soziales
und Gesundheit. Die Arbeitsgemeinschaft der Verbände der freien Wohlfahrtspflege Aachen hat mit
Schreiben vom 17.08.2015 eine Stellungnahme zu den Kürzungen an den Städteregionsrat, Herrn
Etschenberg, gesandt. Die Kurz-Stellungnahmen zu den einzelnen Strukturvorschlägen sind aus
diesem Schreiben entnommen worden. Im Anhang des Schreibens wird jede Kürzung ausführlich
kommentiert. Alle Unterlagen (Vorlage, Schreiben der Verbände, Schreiben der Fraktionen etc.) sind
im Ratsinformationssystem der StädteRegion unter der Sitzung des Städteregionsausschusses vom
27.08.2015, TOP ö. 3 abgestellt.
Vorlage FB 50/0095/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 16.12.2015
Seite: 3/8
Vorschläge im Strukturkonzept zu dem
Bereich Soziales und Gesundheit
Stellungnahme der Arbeitsgemeinschaft der Verbände
der freien Wohlfahrtspflege Aachen zu den
Auswirkungen der Kürzungen etc.
Vorschlag Nr.15:
Der Städteregionstag beschließt, die finanzielle
Unterstützung der Verbände der freien
Wohlfahrtspflege und der Vereine in den
Bereichen Soziales und Gesundheit grundlegend
zu überprüfen und im Sinne zeitgerechter
Entwicklungen anzupassen.
Hierzu werden folgende Einzelmaßnahmen
vorgesehen:
Vorschlag Nr. 15.1
Im Bereich der pflichtigen Leistungen im
Sozialbereich
a) wird die Verwaltung mit der Prüfung beauftragt,
anstelle von zwei Frauenhäusern zukünftig nur
- Wegfall von jeweils 8-10 Plätzen für Frauen und Kinder
- Vermittlung der Betroffenen Frauen in Frauenhäuser
noch eine Einrichtung zu unterstützen. Das
außerhalb der Städteregion, Kosten müssen trotzdem
Ergebnis der Prüfung soll dem SRT bis Mitte
übernommen werden
- Wegfall des Landeszuschusses für ein Frauenhaus in
2016 vorliegen.
Höhe von 125.000,- € und weitere Drittmittel von bis zu
(ehemalige Leistungsvereinbarung Stadt)
55 % der Gesamtkosten
- Wegfall der Ruf- und Aufnahmebereitschaft am
Wochenende
- Reduzierung der ambulanten Beratung um 50 %
- Wegfall von präventiven Maßnahmen, Schulungen der
Polizei und Öffentlichkeitsarbeit
b) werden im Bereich der Schuldnerberatung die
- Schließung von Beratungsstellen und damit Wegfall
bestehenden Vergütungsvereinbarungen mit
von Drittmitteln für soziale Schuldnerberatung i.H.v. ca.
Dritten auf ihre unterschiedlichen Vergütungs-
242.000,- Euro.
sätze hin geprüft mit dem Ziel, die höchsten
- Keine Vermittlung mehr von Schuldnern in unter-
Vergütungsvereinbarungen zum nächst-
stützende Beratungssettings wie Sucht- und
möglichen Zeitpunkt zu kündigen und mit den
Erziehungsberatung
Leistungsanbietern neue (wirtschaftliche)
- Wegfall von Präventionsangeboten
Vergütungssätze auszuhandeln.
- Zunahme des Anteils überschuldeter Bürger und damit
(ehemalige Leistungsvereinbarung Stadt)
Vorlage FB 50/0095/WP17 der Stadt Aachen
wieder Zunahme der Wartezeiten
Ausdruck vom: 16.12.2015
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Vorschläge im Strukturkonzept zu dem
Bereich Soziales und Gesundheit
Stellungnahme der Arbeitsgemeinschaft der Verbände
der freien Wohlfahrtspflege Aachen zu den
Auswirkungen der Kürzungen etc.
Vorschlag 15.2
- 50 Substituierte werden weniger versorgt, Wegfall
Im Bereich der teils pflichtigen, teils freiwilligen
Vereinbarungen im Gesundheitsbereich werden
einer halben Stelle
- Reduzierung im Spritzensammlerprojekt Kaiserplatz,
alle
Leistungsvereinbarungen / Zuschüsse (mit Aus-
weniger Streetwork
- Bereich Prävention: 20 Schulbesuche weniger, Wegfall
nahme der Zuschüsse für die
sozialpsychiatrischen Zentren) mit Wirkung vom
von 10 Fortbildungsveranstaltungen für Multiplikatoren
- PSB: 1 halbe Stelle weniger, 40 Klienten werden nicht
01.01.2017 fristgerecht gekündigt mit dem Ziel,
mehr versorgt
im Jahr 2016 Ver-
- Suchtvorbeugung: Reduzierung der Moveschulungen
handlungen über neue Leistungsentgelte zu
führen. Dem SRT ist im 2. Halbjahr 2016 das
Ergebnis der Beratung und Entscheidung
vorzulegen.
Vorschlag 15.3
Globalmittel:
Im Bereich der freiwilligen Förderungen im Sozial-
- Wegfall von Projekten wie z.B. Migrantenberatung,
bereich werden die entsprechenden Zuschüsse
Suchdienst Migranten, Integrationsagentur
mit Wirkung vom 01.01.2016 (Globalzuschüsse)
- Keine Investitionen mehr in innoative Projektarbeit wie
bzw. 01.01.2017 (Verhütungsmittelfonds und
z.B. Zirgel, TANDMmia, die auch zur Weiterentwicklung
Altenerholungsmaßnahmen) eingestellt
der sozialen Infrastruktur der StädteRegion beiträgt
- Gefährdung von Arbeitsbereichen, deren Förderung an
Die übrigen Zuschüsse gemäß nachstehender
eine Mindestbesetzung gekoppelt ist, die nicht mehr
Auflistung werden mit Wirkung vom 01.01.2017
aufrecht erhalten werden kann
auf 50 % gekürzt.
- Gefährdung von Drittmittel i.H.v. 1.500.000,- € , die
durch die Wohlfahrtsverbände und Träger über einen
Zeitraum von 3 Jahren den Menschen in der
StädteRegion zugutegekommen sind
Verhütungsmittelfonds
- da Kosten der Verhütung nicht im Rahmen des SGB
übernommen werden, fehlende oft finanzielle
Ressourcen für eine zuverlässige Verhütung
- Folge: Zunahme ungeplanter Schwangerschaften oder
von Schwangerschaftsabbrüchen bei ungewollter
Schwangerschaft
- 66 – 95 Bewilligungen fallen weg
Vorlage FB 50/0095/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 16.12.2015
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Vorschläge im Strukturkonzept zu dem
Bereich Soziales und Gesundheit
Stellungnahme der Arbeitsgemeinschaft der Verbände
der freien Wohlfahrtspflege Aachen zu den
Auswirkungen der Kürzungen etc.
Übrige freiwillige Zuschüsse:
- deutlich weniger Angebote in der Beratung und
Begleitung der betroffenen Menschen sowie deren
Aidshilfe
Angehörige
- weniger Projekte möglich, z.B. im Bereich der
Jugendprävention
- weniger Aufklärungsarbeit
- Wegfall von Projekt- und Drittmitteln zwischen
67.000,- € und 48.500,- €
- Restfinanzierung von Projekten nicht mehr
sichergestellt
Arbeitsgemeinschaft Hörgeschädigter
- Dienstleistung würde in den kommunalen Bereich
(ehemalige Leistungsvereinbarung Stadt)
verlagert, da das Angebot so nicht aufrecht erhalten
werden kann
- Anteilige Reduzierung von 1.175 Beratungsgesprächen
für 900 hörgeschädigte Menschen
- Dolmetschersuche würde erschwert, eventuell
Dolmetsches aus Köln anfragen, hohe Kosten
Zuschuss an die Betreuungsvereine
- Wegfall eines strukturellen Nutzens von 587.000 € pro
Zuschuss alt: 60.800 €, Zuschuss neu: 30.400 €
Jahr für die Städteregion bei einer Investition von
60.800 Euro.
- Deutliche Reduzierung von ehrenamtlichen Betreuern
Frauen helfen Frauen
- Wegfall einer 30 Stunden Stelle und damit Reduzierung
(ehemalige Leistungsvereinbarung Stadt)
des Beratungsangebots um ein Drittel
Zuschuss alt: 68.100 €, Zuschuss neu: 34.050 €
- Wegfall der offenen Sprechzeit pro Woche, damit
längere Wartezeiten
- Vorortbetreuung im Altkreis würde entfallen bei von
Gewalt betroffenen Frauen ohne polizeiliche
Intervention
- Veranstaltungen und Informationsangebote für
bestimmte Berufsgruppen wie Schulsozialarbeit würd um
ein Drittel reduziert
- Eigenmittel und Zuschüsse in Höhe von 142.000,- €
gefährdet
Vorlage FB 50/0095/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 16.12.2015
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Vorschläge im Strukturkonzept zu dem
Bereich Soziales und Gesundheit
Stellungnahme der Arbeitsgemeinschaft der Verbände
der freien Wohlfahrtspflege Aachen zu den
Auswirkungen der Kürzungen etc.
Notruf für vergewaltigte Frauen und Mädchen
- Wegfall einer Personalstelle und Gefährdung einer
(ehemalige Leistungsvereinbarung Stadt)
weiteren
Zuschuss alt: 106.000 €, Zuschuss neu: 53.000 €
- Gefährdung von 18 Mitarbeiterinnen mit 1.013
ehrenamtlichen Stunden und deren professionelle
Begleitung
- Begleitung der Opfer zur Anzeigenerstattung bei der
Polizei oder zur Zeugenaussage vor Gericht nur noch
im Einzelfall möglich
- Reduzierung der Spendenakquise und Einwerben von
Drittmittel
Arbeitskreis Straffälligenhilfe
- Reduzierung der wöchentlichen Stundenzahl auf 7,5
(ehemalige Leistungsvereinbarung Stadt)
- dadurch Wegfall von Entlassungsvorbereitung und-
Zuschuss alt: 31.100 €, Zuschuss neu: 15.550 €
begleitung
- dadurch Entlassung von mehr Haftentlassenen ohne
soziale Anbindung in die Obdachlosigkeit
- geringere Vermittlung von Haftentlassenen mit
Suchtproblemen in die Substitution
- fehlende Kriseninterventionsmöglichkeiten bei den
Haftentlassenen, erhöhte Gefahr der erneuten
Straffälligkeit
- Wegfall der Angehörigenbetreuung
Bunter Kreis
Zuschuss alt: 5.000 €, Zuschuss neu: 2.500 €
Integratives Jugendcamp Merzbrück
Zuschuss alt: 5.500 €, Zuschuss neu: 2.750 €
Gesamtsumme alt: 276.500 €, Gesamtsumme neu: 138.250 €
Anlage/n:
Vorlage FB 50/0095/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 16.12.2015
Seite: 7/8
Vorlage FB 50/0095/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 16.12.2015
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