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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
150509.pdf
Größe
112 kB
Erstellt
02.09.15, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 22:28

Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage Federführende Dienststelle: Fachbereich Soziales und Integration Beteiligte Dienststelle/n: Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: FB 50/0095/WP17 öffentlich 02.09.2015 Auswirkungen der Strukturreform der StädteRegion bei den Leistungsvereinbarungen Beratungsfolge: TOP: 7 Datum Gremium Kompetenz 24.09.2015 SGA Kenntnisnahme Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Vorlage FB 50/0095/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 16.12.2015 Seite: 1/8 finanzielle Auswirkungen Investive Ansatz Auswirkungen 20xx Fortgeschriebener Ansatz Fortgeschriebe- Ansatz ner Ansatz 20xx ff. 20xx Gesamt- Gesamtbedarf (alt) 20xx ff. bedarf (neu) Einzahlungen 0 0 0 0 0 0 Auszahlungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 + Verbesserung / - 0 0 Deckung ist gegeben/ keine Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung ausreichende Deckung vorhanden vorhanden Verschlechterun g konsumtive Ansatz Auswirkungen 20xx Ertrag Fortgeschriebener Ansatz Fortgeschriebe- Ansatz ner Ansatz 20xx ff. 20xx 20xx ff. Folgekos- Folgekos- ten (alt) ten (neu) 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Abschreibungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 Personal-/ Sachaufwand + Verbesserung / Verschlechterun 0 0 Deckung ist gegeben/ keine Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung ausreichende Deckung vorhanden vorhanden g Für das Jahr 2015 ff. ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen. Vorlage FB 50/0095/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 16.12.2015 Seite: 2/8 Erläuterungen: Das Strukturkonzept wurde kurz vor der Sommerpause vom Städteregionsrat, Herrn Etschenberg, den MitarbeiternInnen, der Politik und der Presse vorgestellt. Mit dem Strukturkonzept beschäftigen sich derzeit die Gremien der Städteregion. Zurzeit liegen einzelne Anträge für Sondersitzungen von Fachausschüssen vor. In der Sitzung des Städteregionsausschusses am 27. August erfolgte eine Vorberatung über das Gesamtpapier. Das Protokoll liegt noch nicht vor. Am 22.10.2015 soll dann der Städteregionstag beschließen, ob die jeweiligen Vorschläge - umgesetzt werden - in veränderter Form umgesetzt werden - nicht umgesetzt werden - vor einer endgültigen Entscheidung zunächst in weiteren Gremien der StädtRegion beraten werden (insbesondere in den Fachausschüssen) Die u.a. Tabelle gibt einen Überblick über die Vorschläge im Strukturkonzept für den Bereich Soziales und Gesundheit. Die Arbeitsgemeinschaft der Verbände der freien Wohlfahrtspflege Aachen hat mit Schreiben vom 17.08.2015 eine Stellungnahme zu den Kürzungen an den Städteregionsrat, Herrn Etschenberg, gesandt. Die Kurz-Stellungnahmen zu den einzelnen Strukturvorschlägen sind aus diesem Schreiben entnommen worden. Im Anhang des Schreibens wird jede Kürzung ausführlich kommentiert. Alle Unterlagen (Vorlage, Schreiben der Verbände, Schreiben der Fraktionen etc.) sind im Ratsinformationssystem der StädteRegion unter der Sitzung des Städteregionsausschusses vom 27.08.2015, TOP ö. 3 abgestellt. Vorlage FB 50/0095/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 16.12.2015 Seite: 3/8 Vorschläge im Strukturkonzept zu dem Bereich Soziales und Gesundheit Stellungnahme der Arbeitsgemeinschaft der Verbände der freien Wohlfahrtspflege Aachen zu den Auswirkungen der Kürzungen etc. Vorschlag Nr.15: Der Städteregionstag beschließt, die finanzielle Unterstützung der Verbände der freien Wohlfahrtspflege und der Vereine in den Bereichen Soziales und Gesundheit grundlegend zu überprüfen und im Sinne zeitgerechter Entwicklungen anzupassen. Hierzu werden folgende Einzelmaßnahmen vorgesehen: Vorschlag Nr. 15.1 Im Bereich der pflichtigen Leistungen im Sozialbereich a) wird die Verwaltung mit der Prüfung beauftragt, anstelle von zwei Frauenhäusern zukünftig nur - Wegfall von jeweils 8-10 Plätzen für Frauen und Kinder - Vermittlung der Betroffenen Frauen in Frauenhäuser noch eine Einrichtung zu unterstützen. Das außerhalb der Städteregion, Kosten müssen trotzdem Ergebnis der Prüfung soll dem SRT bis Mitte übernommen werden - Wegfall des Landeszuschusses für ein Frauenhaus in 2016 vorliegen. Höhe von 125.000,- € und weitere Drittmittel von bis zu (ehemalige Leistungsvereinbarung Stadt) 55 % der Gesamtkosten - Wegfall der Ruf- und Aufnahmebereitschaft am Wochenende - Reduzierung der ambulanten Beratung um 50 % - Wegfall von präventiven Maßnahmen, Schulungen der Polizei und Öffentlichkeitsarbeit b) werden im Bereich der Schuldnerberatung die - Schließung von Beratungsstellen und damit Wegfall bestehenden Vergütungsvereinbarungen mit von Drittmitteln für soziale Schuldnerberatung i.H.v. ca. Dritten auf ihre unterschiedlichen Vergütungs- 242.000,- Euro. sätze hin geprüft mit dem Ziel, die höchsten - Keine Vermittlung mehr von Schuldnern in unter- Vergütungsvereinbarungen zum nächst- stützende Beratungssettings wie Sucht- und möglichen Zeitpunkt zu kündigen und mit den Erziehungsberatung Leistungsanbietern neue (wirtschaftliche) - Wegfall von Präventionsangeboten Vergütungssätze auszuhandeln. - Zunahme des Anteils überschuldeter Bürger und damit (ehemalige Leistungsvereinbarung Stadt) Vorlage FB 50/0095/WP17 der Stadt Aachen wieder Zunahme der Wartezeiten Ausdruck vom: 16.12.2015 Seite: 4/8 Vorschläge im Strukturkonzept zu dem Bereich Soziales und Gesundheit Stellungnahme der Arbeitsgemeinschaft der Verbände der freien Wohlfahrtspflege Aachen zu den Auswirkungen der Kürzungen etc. Vorschlag 15.2 - 50 Substituierte werden weniger versorgt, Wegfall Im Bereich der teils pflichtigen, teils freiwilligen Vereinbarungen im Gesundheitsbereich werden einer halben Stelle - Reduzierung im Spritzensammlerprojekt Kaiserplatz, alle Leistungsvereinbarungen / Zuschüsse (mit Aus- weniger Streetwork - Bereich Prävention: 20 Schulbesuche weniger, Wegfall nahme der Zuschüsse für die sozialpsychiatrischen Zentren) mit Wirkung vom von 10 Fortbildungsveranstaltungen für Multiplikatoren - PSB: 1 halbe Stelle weniger, 40 Klienten werden nicht 01.01.2017 fristgerecht gekündigt mit dem Ziel, mehr versorgt im Jahr 2016 Ver- - Suchtvorbeugung: Reduzierung der Moveschulungen handlungen über neue Leistungsentgelte zu führen. Dem SRT ist im 2. Halbjahr 2016 das Ergebnis der Beratung und Entscheidung vorzulegen. Vorschlag 15.3 Globalmittel: Im Bereich der freiwilligen Förderungen im Sozial- - Wegfall von Projekten wie z.B. Migrantenberatung, bereich werden die entsprechenden Zuschüsse Suchdienst Migranten, Integrationsagentur mit Wirkung vom 01.01.2016 (Globalzuschüsse) - Keine Investitionen mehr in innoative Projektarbeit wie bzw. 01.01.2017 (Verhütungsmittelfonds und z.B. Zirgel, TANDMmia, die auch zur Weiterentwicklung Altenerholungsmaßnahmen) eingestellt der sozialen Infrastruktur der StädteRegion beiträgt - Gefährdung von Arbeitsbereichen, deren Förderung an Die übrigen Zuschüsse gemäß nachstehender eine Mindestbesetzung gekoppelt ist, die nicht mehr Auflistung werden mit Wirkung vom 01.01.2017 aufrecht erhalten werden kann auf 50 % gekürzt. - Gefährdung von Drittmittel i.H.v. 1.500.000,- € , die durch die Wohlfahrtsverbände und Träger über einen Zeitraum von 3 Jahren den Menschen in der StädteRegion zugutegekommen sind Verhütungsmittelfonds - da Kosten der Verhütung nicht im Rahmen des SGB übernommen werden, fehlende oft finanzielle Ressourcen für eine zuverlässige Verhütung - Folge: Zunahme ungeplanter Schwangerschaften oder von Schwangerschaftsabbrüchen bei ungewollter Schwangerschaft - 66 – 95 Bewilligungen fallen weg Vorlage FB 50/0095/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 16.12.2015 Seite: 5/8 Vorschläge im Strukturkonzept zu dem Bereich Soziales und Gesundheit Stellungnahme der Arbeitsgemeinschaft der Verbände der freien Wohlfahrtspflege Aachen zu den Auswirkungen der Kürzungen etc. Übrige freiwillige Zuschüsse: - deutlich weniger Angebote in der Beratung und Begleitung der betroffenen Menschen sowie deren Aidshilfe Angehörige - weniger Projekte möglich, z.B. im Bereich der Jugendprävention - weniger Aufklärungsarbeit - Wegfall von Projekt- und Drittmitteln zwischen 67.000,- € und 48.500,- € - Restfinanzierung von Projekten nicht mehr sichergestellt Arbeitsgemeinschaft Hörgeschädigter - Dienstleistung würde in den kommunalen Bereich (ehemalige Leistungsvereinbarung Stadt) verlagert, da das Angebot so nicht aufrecht erhalten werden kann - Anteilige Reduzierung von 1.175 Beratungsgesprächen für 900 hörgeschädigte Menschen - Dolmetschersuche würde erschwert, eventuell Dolmetsches aus Köln anfragen, hohe Kosten Zuschuss an die Betreuungsvereine - Wegfall eines strukturellen Nutzens von 587.000 € pro Zuschuss alt: 60.800 €, Zuschuss neu: 30.400 € Jahr für die Städteregion bei einer Investition von 60.800 Euro. - Deutliche Reduzierung von ehrenamtlichen Betreuern Frauen helfen Frauen - Wegfall einer 30 Stunden Stelle und damit Reduzierung (ehemalige Leistungsvereinbarung Stadt) des Beratungsangebots um ein Drittel Zuschuss alt: 68.100 €, Zuschuss neu: 34.050 € - Wegfall der offenen Sprechzeit pro Woche, damit längere Wartezeiten - Vorortbetreuung im Altkreis würde entfallen bei von Gewalt betroffenen Frauen ohne polizeiliche Intervention - Veranstaltungen und Informationsangebote für bestimmte Berufsgruppen wie Schulsozialarbeit würd um ein Drittel reduziert - Eigenmittel und Zuschüsse in Höhe von 142.000,- € gefährdet Vorlage FB 50/0095/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 16.12.2015 Seite: 6/8 Vorschläge im Strukturkonzept zu dem Bereich Soziales und Gesundheit Stellungnahme der Arbeitsgemeinschaft der Verbände der freien Wohlfahrtspflege Aachen zu den Auswirkungen der Kürzungen etc. Notruf für vergewaltigte Frauen und Mädchen - Wegfall einer Personalstelle und Gefährdung einer (ehemalige Leistungsvereinbarung Stadt) weiteren Zuschuss alt: 106.000 €, Zuschuss neu: 53.000 € - Gefährdung von 18 Mitarbeiterinnen mit 1.013 ehrenamtlichen Stunden und deren professionelle Begleitung - Begleitung der Opfer zur Anzeigenerstattung bei der Polizei oder zur Zeugenaussage vor Gericht nur noch im Einzelfall möglich - Reduzierung der Spendenakquise und Einwerben von Drittmittel Arbeitskreis Straffälligenhilfe - Reduzierung der wöchentlichen Stundenzahl auf 7,5 (ehemalige Leistungsvereinbarung Stadt) - dadurch Wegfall von Entlassungsvorbereitung und- Zuschuss alt: 31.100 €, Zuschuss neu: 15.550 € begleitung - dadurch Entlassung von mehr Haftentlassenen ohne soziale Anbindung in die Obdachlosigkeit - geringere Vermittlung von Haftentlassenen mit Suchtproblemen in die Substitution - fehlende Kriseninterventionsmöglichkeiten bei den Haftentlassenen, erhöhte Gefahr der erneuten Straffälligkeit - Wegfall der Angehörigenbetreuung Bunter Kreis Zuschuss alt: 5.000 €, Zuschuss neu: 2.500 € Integratives Jugendcamp Merzbrück Zuschuss alt: 5.500 €, Zuschuss neu: 2.750 € Gesamtsumme alt: 276.500 €, Gesamtsumme neu: 138.250 € Anlage/n: Vorlage FB 50/0095/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 16.12.2015 Seite: 7/8 Vorlage FB 50/0095/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 16.12.2015 Seite: 8/8