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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
150512.pdf
Größe
90 kB
Erstellt
02.09.15, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 22:28
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Der Oberbürgermeister Vorlage Federführende Dienststelle: Fachbereich Soziales und Integration Beteiligte Dienststelle/n: Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: FB 50/0093/WP17 öffentlich 02.09.2015 Bestellung eines stellvertretenden Schriftführers Beratungsfolge: TOP: 3 Datum Gremium Kompetenz 24.09.2015 SGA Entscheidung Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie bestellt Herrn Bücken zum stellvertretenden Schriftführer. Prof. Dr. Sicking (Beigeordneter) Vorlage FB 50/0093/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 05.11.2015 Seite: 1/3 finanzielle Auswirkungen Investive Ansatz Auswirkungen 20xx Fortgeschriebener Ansatz Fortgeschriebe- Ansatz ner Ansatz 20xx ff. 20xx Gesamt- Gesamtbedarf (alt) 20xx ff. bedarf (neu) Einzahlungen 0 0 0 0 0 0 Auszahlungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 + Verbesserung / - 0 0 Deckung ist gegeben/ keine Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung ausreichende Deckung vorhanden vorhanden Verschlechterun g konsumtive Ansatz Auswirkungen 20xx Ertrag Fortgeschriebener Ansatz Fortgeschriebe- Ansatz ner Ansatz 20xx ff. 20xx 20xx ff. Folgekos- Folgekos- ten (alt) ten (neu) 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Abschreibungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 Personal-/ Sachaufwand + Verbesserung / Verschlechterun 0 0 Deckung ist gegeben/ keine Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung ausreichende Deckung vorhanden vorhanden g Es ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen für den Haushalt 2015 ff. Vorlage FB 50/0093/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 05.11.2015 Seite: 2/3 Erläuterungen: Gemäß § 52 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) ist vom Rat für seine Sitzungen ein(e) Schriftführer(in) zu bestellen. Gem. § 58 Abs. 2 GO NW findet diese Vorschrift für Ausschüsse entsprechende Anwendung. Die Verwaltung schlägt vor, Herrn Helmut Bücken zum stellvertretenden Schriftführer zu bestellen. Vorlage FB 50/0093/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 05.11.2015 Seite: 3/3