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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
150741.pdf
Größe
87 kB
Erstellt
09.09.15, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 22:28
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Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: Federführende Dienststelle: Kulturbetrieb Beteiligte Dienststelle/n: E 49/0015/WP17 öffentlich 09.09.2015 Olaf Müller Fortführung Kunstpreis Aachen Beratungsfolge: TOP:__ Datum Gremium Kompetenz 29.09.2015 BaKu Entscheidung Beschlussvorschlag: Der Betriebsausschuss Kultur beschließt die Fortsetzung der Vergabe des Kunstpreises gemäß Vertrag. Vorlage E 49/0015/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 10.09.2015 Seite: 1/2 Erläuterungen: Es wird mündlich berichtet. Anlage/n: Vertrag Vorlage E 49/0015/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 10.09.2015 Seite: 2/2 Kunstpreis Aachen Vereinbarung zwischen der Stadt Aachen, Dezernat für Bildung und Kultur, Schule, Jugend und Sport und den Freunden des Ludwig Forums für Internationale Kunst e.V., Aachen §1 Aufgabe des Preises Die Freunde des Ludwig Forums für Internationale Kunst e.V. – nachstehend als „Freunde des Ludwig Forums“ bezeichnet die Stadt Aachen und Vertreter der Aachener Wirtschaft sind im Jahre 1981 übereingekommen, einen Preis für zeitgenössische Kunst zu stiften. Der Preis soll das Bekenntnis Aachener Bürger zur Kunst in ihrer Stadt und zur internationalen Kunst unserer Zeit nach außen dokumentieren. Er ergänzt andere Maßnahmen zur Pflege der zeitgenössischen Kunst in Aachen und bestätigt die kommunalpolitischen Ziele, die schon im Jahre 1970 in der Gründung der Neuen Galerie – Sammlung Ludwig sowie des Vereins der Freunde der Neuen Galerie sichtbar wurden. §2 Der Preis Der Preis soll an einen Künstler oder einen Künstlerin vergeben werden, der oder die in den letzten Jahren in der zeitgenössischen Kunstszene prägende Kraft entfaltet hat. Der Preis wird in der Regel alle zwei Jahre in Aachen von einer hierzu zu berufenden Jury vergeben und ist mit einem Preisgeld von 10.000 € sowie mit einer Einladung des Preisträgers oder der Preisträgerin zu einer Einzelausstellung im Ludwig Forum für Internationale Kunst verbunden. Der Preis wird nicht ausgeschrieben. Bewerbungen um den Preis müssen von der Jury nicht zur Kenntnis genommen werden. §3 Das Kuratorium Der Preis wird durch ein Kuratorium verwaltet, in dem die Stadt Aachen, die Aachener Wirtschaft sowie die Freunde des Ludwig Forums gleich stark vertreten sind, und zwar: 1. Die Stadt Aachen: der Oberbürgermeister/die Kulturdezernentin sowie je eine, von den Ratsfraktionen zu benennende Person, i. d. R. die kulturpolitischen Sprecher. 2. Die Aachener Wirtschaft: der Präsident der Industrie- und Handelskammer sowie weitere, von diesen zu benennende Vertreter oder Vertreterinnen. 3. Die Freunde des Ludwig Forums: der oder die Vorsitzende sowie weitere, von diesem oder dieser zu benennende Vorstandsmitglieder. Der Vorsitz im Kuratorium und die Federführung liegen bei dem oder der Vorsitzenden der Freunde des Ludwig Forums. Im Verhinderungsfalle kann er oder sie sich durch ein anderes Mitglied des Kuratoriums vertreten lassen. §4 Finanzierung des Preises Für den Kunstpreis fallen jeweils, d.h. in der Regel alle zwei Jahre, außer dem Preisgeld von 10.000 € im wesentlichen Kosten im Zusammenhang mit der Ausstellung sowie Spesen für die auswärtigen Jurymitglieder und den Preisträger oder die Preisträgerin an. Die Stadt Aachen und die Freunde des Ludwig Forums erklären sich für weitere drei Preise, d.h. für die Dauer von sechs Jahren bereit, je einen jährlichen Beitrag von 2.000 € zur Verfügung zu stellen. Damit ist für jeden Kunstpreis ein Grundbetrag von 8.000 € gesichert. Die jeweils fehlende Summe wird durch Spenden oder ersatzweise aus dem Beitragsaufkommen der Freunde des Ludwig Forums finanziert. Die Aachener Wirtschaft hat ihre grundsätzliche Bereitschaft erklärt, zur Finanzierung des Kunstpreises durch freiwillige Zuwendungen an die Freunde des Ludwig Forums beizutragen. Im Ausstellungsbudget des Ludwig Forums für Internationale Kunst wird für das Jahr der Preisvergabe eine Summe von 15.000 € für die Umsetzung einer Ausstellung des Preisträgers oder der Preisträgerin reserviert. §5 Aufgaben und Beschlüsse des Kuratoriums Das Kuratorium hat insbesondere folgende Aufgaben: 1. Entscheidung über den Namen des Preises, 2. Entscheidung über Art und Zeitpunkt der Preisverleihung, 3. Auswahl der Jury. Das Kuratorium ist beschlussfähig, wenn mindestens zwei Drittel seiner Mitglieder anwesend oder durch schriftliche Vollmacht vertreten sind. Es fasst seine Beschlüsse mit Mehrheit der anwesenden und vertretenen Mitglieder. §6 Die Jury Die Jury besteht aus fünf Personen, und zwar dem Direktor oder der Direktorin des Ludwig Forums, dem oder der Vorsitzenden der Freunde des Ludwig Forums sowie aus drei weiteren qualifizierten Fachleuten, die mit der zeitgenössischen internationalen Kunstszene vertraut sind. Letztere sind vom Kuratorium für jeden Kunstpreis neu zu benennen. Die Sitzungen der Jury werden von dem oder der Vorsitzenden des Kuratoriums geleitet. Es ist Aufgabe der Jury, eine Kandidatenliste zu erarbeiten und aus ihr die Wahl des Preisträgers zu treffen. §7 Inkrafttreten Diese Vereinbarung wurde vom Betriebsausschuss Kultur der Stadt Aachen am 29.09.2015 beschlossen. Sie tritt mit sofortiger Wirkung für den Kunstpreis Aachen 2016 in Kraft und ersetzt die entsprechende Vereinbarung vom 29.01.2008 , die mit dem Kunstpreis Aachen 2014 ausgelaufen ist. Aachen den………….. Aachen den………….. In Vertretung Susanne Schwier Dezernentin für Bildung und Kultur, Schule, Jugend und Sport Ernst Höhler Vorsitzender des Kuratoriums „Kunstpreis Aachen“