Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
150741.pdf
Größe
87 kB
Erstellt
09.09.15, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 22:28
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
Federführende Dienststelle:
Kulturbetrieb
Beteiligte Dienststelle/n:
E 49/0015/WP17
öffentlich
09.09.2015
Olaf Müller
Fortführung Kunstpreis Aachen
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
29.09.2015
BaKu
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Der Betriebsausschuss Kultur beschließt die Fortsetzung der Vergabe des Kunstpreises gemäß
Vertrag.
Vorlage E 49/0015/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 10.09.2015
Seite: 1/2
Erläuterungen:
Es wird mündlich berichtet.
Anlage/n:
Vertrag
Vorlage E 49/0015/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 10.09.2015
Seite: 2/2
Kunstpreis Aachen
Vereinbarung
zwischen
der Stadt Aachen,
Dezernat für Bildung und Kultur, Schule, Jugend und Sport
und
den Freunden des Ludwig Forums für Internationale Kunst e.V., Aachen
§1
Aufgabe des Preises
Die Freunde des Ludwig Forums für Internationale Kunst e.V. – nachstehend als
„Freunde des Ludwig Forums“ bezeichnet die Stadt Aachen und Vertreter der
Aachener Wirtschaft sind im Jahre 1981 übereingekommen, einen Preis für
zeitgenössische Kunst zu stiften.
Der Preis soll das Bekenntnis Aachener Bürger zur Kunst in ihrer Stadt und zur
internationalen Kunst unserer Zeit nach außen dokumentieren.
Er ergänzt andere Maßnahmen zur Pflege der zeitgenössischen Kunst in Aachen
und bestätigt die kommunalpolitischen Ziele, die schon im Jahre 1970 in der
Gründung der Neuen Galerie – Sammlung Ludwig sowie des Vereins der Freunde
der Neuen Galerie sichtbar wurden.
§2
Der Preis
Der Preis soll an einen Künstler oder einen Künstlerin vergeben werden, der oder die
in den letzten Jahren in der zeitgenössischen Kunstszene prägende Kraft entfaltet
hat.
Der Preis wird in der Regel alle zwei Jahre in Aachen von einer hierzu zu berufenden
Jury vergeben und ist mit einem Preisgeld von 10.000 € sowie mit einer Einladung
des Preisträgers oder der Preisträgerin zu einer Einzelausstellung im Ludwig Forum
für Internationale Kunst verbunden.
Der Preis wird nicht ausgeschrieben. Bewerbungen um den Preis müssen von der
Jury nicht zur Kenntnis genommen werden.
§3
Das Kuratorium
Der Preis wird durch ein Kuratorium verwaltet, in dem die Stadt Aachen, die
Aachener Wirtschaft sowie die Freunde des Ludwig Forums gleich stark vertreten
sind, und zwar:
1.
Die Stadt Aachen:
der Oberbürgermeister/die Kulturdezernentin
sowie je eine, von den Ratsfraktionen zu benennende Person, i. d. R. die
kulturpolitischen Sprecher.
2.
Die Aachener Wirtschaft:
der Präsident der Industrie- und Handelskammer
sowie weitere, von diesen zu benennende Vertreter oder Vertreterinnen.
3.
Die Freunde des Ludwig Forums:
der oder die Vorsitzende
sowie weitere, von diesem oder dieser zu benennende Vorstandsmitglieder.
Der Vorsitz im Kuratorium und die Federführung liegen bei dem oder der
Vorsitzenden der Freunde des Ludwig Forums. Im Verhinderungsfalle kann er oder
sie sich durch ein anderes Mitglied des Kuratoriums vertreten lassen.
§4
Finanzierung des Preises
Für den Kunstpreis fallen jeweils, d.h. in der Regel alle zwei Jahre, außer dem
Preisgeld von 10.000 € im wesentlichen Kosten im Zusammenhang mit der
Ausstellung sowie Spesen für die auswärtigen Jurymitglieder und den Preisträger
oder die Preisträgerin an.
Die Stadt Aachen und die Freunde des Ludwig Forums erklären sich für weitere drei
Preise, d.h. für die Dauer von sechs Jahren bereit, je einen jährlichen Beitrag von
2.000 € zur Verfügung zu stellen. Damit ist für jeden Kunstpreis ein Grundbetrag von
8.000 € gesichert. Die jeweils fehlende Summe wird durch Spenden oder
ersatzweise aus dem Beitragsaufkommen der Freunde des Ludwig Forums
finanziert.
Die Aachener Wirtschaft hat ihre grundsätzliche Bereitschaft erklärt, zur Finanzierung
des Kunstpreises durch freiwillige Zuwendungen an die Freunde des Ludwig Forums
beizutragen.
Im Ausstellungsbudget des Ludwig Forums für Internationale Kunst wird für das Jahr
der Preisvergabe eine Summe von 15.000 € für die Umsetzung einer Ausstellung des
Preisträgers oder der Preisträgerin reserviert.
§5
Aufgaben und Beschlüsse des Kuratoriums
Das Kuratorium hat insbesondere folgende Aufgaben:
1. Entscheidung über den Namen des Preises,
2. Entscheidung über Art und Zeitpunkt der Preisverleihung,
3. Auswahl der Jury.
Das Kuratorium ist beschlussfähig, wenn mindestens zwei Drittel seiner Mitglieder
anwesend oder durch schriftliche Vollmacht vertreten sind. Es fasst seine Beschlüsse
mit Mehrheit der anwesenden und vertretenen Mitglieder.
§6
Die Jury
Die Jury besteht aus fünf Personen, und zwar dem Direktor oder der Direktorin des
Ludwig Forums, dem oder der Vorsitzenden der Freunde des Ludwig Forums sowie
aus drei weiteren qualifizierten Fachleuten, die mit der zeitgenössischen
internationalen Kunstszene vertraut sind. Letztere sind vom Kuratorium für jeden
Kunstpreis neu zu benennen.
Die Sitzungen der Jury werden von dem oder der Vorsitzenden des Kuratoriums
geleitet.
Es ist Aufgabe der Jury, eine Kandidatenliste zu erarbeiten und aus ihr die Wahl des
Preisträgers zu treffen.
§7
Inkrafttreten
Diese Vereinbarung wurde vom Betriebsausschuss Kultur der Stadt Aachen am
29.09.2015 beschlossen.
Sie tritt mit sofortiger Wirkung für den Kunstpreis Aachen 2016 in Kraft und ersetzt
die entsprechende Vereinbarung vom 29.01.2008 , die mit dem Kunstpreis Aachen
2014 ausgelaufen ist.
Aachen den…………..
Aachen den…………..
In Vertretung
Susanne Schwier
Dezernentin für Bildung und Kultur,
Schule, Jugend und Sport
Ernst Höhler
Vorsitzender des Kuratoriums
„Kunstpreis Aachen“