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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
150307.pdf
Größe
100 kB
Erstellt
01.09.15, 12:00
Aktualisiert
16.10.17, 10:43
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Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage Federführende Dienststelle: Fachbereich Finanzsteuerung Beteiligte Dienststelle/n: Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: FB 20/0039/WP17 öffentlich 01.09.2015 Weiler, Max Über- und außerplanmäßige Aufwendungen / Auszahlungen / Verpflichtungsermächtigungen - Haushaltsjahr 2015 Körperliche Inventur gemäß § 28 Abs. 1 GemHVO Visuellen Zustandserfassung sowie die Aufnahme der Erfassungsparameter Beratungsfolge: TOP:__ Datum Gremium Kompetenz 15.09.2015 23.09.2015 FA Rat Anhörung/Empfehlung Entscheidung Beschlussvorschlag: Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt die Verwaltung zu beauftragen, die gesetzlich vorgeschriebene Folgeinventur des Straßennetzes zum Stichtag 31.12.2015 und die hierauf basierende Aktualisierung der Straßendatenbank LOGO durchzuführen. Die Zustimmung zur außerplanmäßigen Leistung von Mitteln im Haushaltsjahr 2015 im Produkt 4-120102-965-7 „Folgeinventur Straßennetz“ in Höhe von 130.000 € wird erteilt. In Vertretung: Grehling Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung, die gesetzlich vorgeschriebene Folgeinventur des Straßennetzes zum Stichtag 31.12.2015 und die hierauf basierende Aktualisierung der Straßendatenbank LOGO durchzuführen. Die Zustimmung zur außerplanmäßigen Leistung von Mitteln im Haushaltsjahr 2015 im Produkt 4-120102-965-7 „Folgeinventur Straßennetz“ in Höhe von 130.000 € wird erteilt. Philipp Vorlage FB 20/0039/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 07.09.2015 Seite: 1/3 finanzielle Auswirkungen Investive Ansatz Auswirkungen 20xx Fortgeschriebener Ansatz Fortgeschriebe- Ansatz ner Ansatz 20xx ff. 20xx Gesamt- Gesamtbedarf (alt) 20xx ff. bedarf (neu) Einzahlungen 0 0 0 0 0 0 Auszahlungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 + Verbesserung / - 0 0 Deckung ist gegeben/ keine Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung ausreichende Deckung vorhanden vorhanden Verschlechterun g konsumtive Ansatz Auswirkungen 2015 Ertrag Fortgeschriebener Ansatz Fortgeschriebe- Ansatz ner Ansatz 2016 ff. 2015 2016 ff. Folgekos- Folgekos- ten (alt) ten (neu) 0 0 0 0 0 0 0 130.000 -0 0 0 0 Abschreibungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 -130.000 0 0 0 0 Personal-/ Sachaufwand + Verbesserung / Verschlechterun -130.000 0 Deckung ist gegeben/ keine Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung ausreichende Deckung vorhanden vorhanden g Die Deckung erfolgt zum einen aus konsumtiven Aufwendungen (Festwerte, Straßenbeleuchtung) für investive Maßnahmen, die im Haushaltsjahr 2015 nicht umgesetzt werden und zum anderen aus Mehrerträgen/-Einzahlungen aus Gebühren. Vorlage FB 20/0039/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 07.09.2015 Seite: 2/3 Erläuterungen: Die Stadt Aachen ist verpflichtet, den Zustand der in der Baulast der Stadt stehenden Verkehrsflächen (Fahrbahnen und Nebenflächen wie z.B. Geh- und Radwege, Parkplätze sowie eigenständige Fußwege und Wirtschaftswege) im Rahmen einer zweiten Zustandserfassung aufzunehmen. Die Ersterfassung erfolgte zur Einführung des doppischen Haushaltswesens im Jahr 2005/2006. Die nun anstehende Zustandserfassung dient zum einen der fälligen körperlichen Inventur nach § 28 Abs. 1 GemHVO, andererseits sollen durch diese wiederholte Aufnahme der Straßenzustände Veränderungen des Netzzustandes dokumentiert werden, und so eine systematische Straßenerhaltung und einen optimalen Mitteleinsatz begünstigen. Für die Zustandserfassung sind die im Handelsrecht verankerten Grundsätze einer ordnungsgemäßen Inventur anzuwenden. Hierbei gilt es insbesondere zu beachten, dass das Verfahren und die Ergebnisse so zu dokumentieren sind, dass diese für sachverständige Dritte nachvollziehbar sind (siehe §28 Abs. 3 GemHVO). Die Ersterfassung und –bewertung der Straßen erfolgte 2006 spurweise, d.h. für jede Spur (Fahrspur, Parkstreifen, Gehweg, Busspur….) wurde jeweils einzeln eine Zustandsnote ermittelt. Dieses Vorgehen ist für die Folgeerfassung aufgrund der Datenkonsistenz ebenfalls vorgesehen. Das Netzknoten- /Stationierungssystem der Stadt Aachen muss im Zuge der Folgeerfassung dem aktuellen Stand angepasst werden. Die in der Straßendatenbank vorhandenen Informationen zu neu gebauten oder deutlich veränderten Straßen müssen um fehlende Flächenelemente ergänzt werden. Die betroffenen Straßenabschnitte werden von der Stadt Aachen gesondert gekennzeichnet. Die Spuren werden entsprechend benannt. Die Zustandserfassung kann im Hauptverkehrsstraßennetz messtechnisch durchgeführt werden, das nachgeordnete Netz sowie die Nebenflächen und Entwässerungseinrichtungen können nur visuell erfasst werden. Im Rahmen der Inventur sind zusätzlich zu den Straßenzuständen an einigen, von der Stadt Aachen benannten Straßenabschnitten, sämtliche Straßeneinrichtungsgegenstände wie Verkehrszeichen, Poller, Zäune o.ä. aufzunehmen. Da die Bewertung bis Ende Februar 2016 abgeschlossen sein muss, damit die Ergebnisse im Rahmen des Jahresabschlusses 2015 Berücksichtigung finden können, ist es in Abstimmung mit dem RPA erforderlich, die inhaltlich vorbereitete Auftragsvergabe jetzt unmittelbar zu tätigen. Vorlage FB 20/0039/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 07.09.2015 Seite: 3/3