Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
150307.pdf
Größe
100 kB
Erstellt
01.09.15, 12:00
Aktualisiert
16.10.17, 10:43
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Finanzsteuerung
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 20/0039/WP17
öffentlich
01.09.2015
Weiler, Max
Über- und außerplanmäßige Aufwendungen / Auszahlungen /
Verpflichtungsermächtigungen
- Haushaltsjahr 2015 Körperliche Inventur gemäß § 28 Abs. 1 GemHVO
Visuellen Zustandserfassung sowie die Aufnahme der
Erfassungsparameter
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
15.09.2015
23.09.2015
FA
Rat
Anhörung/Empfehlung
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt die Verwaltung zu beauftragen, die gesetzlich
vorgeschriebene Folgeinventur des Straßennetzes zum Stichtag 31.12.2015 und die hierauf
basierende Aktualisierung der Straßendatenbank LOGO durchzuführen. Die Zustimmung zur
außerplanmäßigen Leistung von Mitteln im Haushaltsjahr 2015 im Produkt 4-120102-965-7
„Folgeinventur Straßennetz“ in Höhe von 130.000 € wird erteilt.
In Vertretung:
Grehling
Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung, die gesetzlich vorgeschriebene Folgeinventur des
Straßennetzes zum Stichtag 31.12.2015 und die hierauf basierende Aktualisierung der
Straßendatenbank LOGO durchzuführen. Die Zustimmung zur außerplanmäßigen Leistung von
Mitteln im Haushaltsjahr 2015 im Produkt 4-120102-965-7 „Folgeinventur Straßennetz“ in Höhe von
130.000 € wird erteilt.
Philipp
Vorlage FB 20/0039/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 07.09.2015
Seite: 1/3
finanzielle Auswirkungen
Investive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
Gesamt-
Gesamtbedarf (alt)
20xx ff.
bedarf
(neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
+ Verbesserung /
-
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
Verschlechterun
g
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
2015
Ertrag
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
2016 ff.
2015
2016 ff.
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
0
0
0
0
0
0
0
130.000
-0
0
0
0
Abschreibungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
-130.000
0
0
0
0
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
Verschlechterun
-130.000
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
g
Die Deckung erfolgt zum einen aus konsumtiven Aufwendungen (Festwerte, Straßenbeleuchtung) für
investive Maßnahmen, die im Haushaltsjahr 2015 nicht umgesetzt werden und zum anderen aus
Mehrerträgen/-Einzahlungen aus Gebühren.
Vorlage FB 20/0039/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 07.09.2015
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Erläuterungen:
Die Stadt Aachen ist verpflichtet, den Zustand der in der Baulast der Stadt stehenden Verkehrsflächen
(Fahrbahnen und Nebenflächen wie z.B. Geh- und Radwege, Parkplätze sowie eigenständige
Fußwege und Wirtschaftswege) im Rahmen einer zweiten Zustandserfassung aufzunehmen. Die
Ersterfassung erfolgte zur Einführung des doppischen Haushaltswesens im Jahr 2005/2006.
Die nun anstehende Zustandserfassung dient zum einen der fälligen körperlichen Inventur nach § 28
Abs. 1 GemHVO, andererseits sollen durch diese wiederholte Aufnahme der Straßenzustände
Veränderungen des Netzzustandes dokumentiert werden, und so eine systematische
Straßenerhaltung und einen optimalen Mitteleinsatz begünstigen. Für die Zustandserfassung sind die
im Handelsrecht verankerten Grundsätze einer ordnungsgemäßen Inventur anzuwenden. Hierbei gilt
es insbesondere zu beachten, dass das Verfahren und die Ergebnisse so zu dokumentieren sind,
dass diese für sachverständige Dritte nachvollziehbar sind (siehe §28 Abs. 3 GemHVO).
Die Ersterfassung und –bewertung der Straßen erfolgte 2006 spurweise, d.h. für jede Spur (Fahrspur,
Parkstreifen, Gehweg, Busspur….) wurde jeweils einzeln eine Zustandsnote ermittelt. Dieses
Vorgehen ist für die Folgeerfassung aufgrund der Datenkonsistenz ebenfalls vorgesehen.
Das Netzknoten- /Stationierungssystem der Stadt Aachen muss im Zuge der Folgeerfassung dem
aktuellen Stand angepasst werden. Die in der Straßendatenbank vorhandenen Informationen zu neu
gebauten oder deutlich veränderten Straßen müssen um fehlende Flächenelemente ergänzt werden.
Die betroffenen Straßenabschnitte werden von der Stadt Aachen gesondert gekennzeichnet. Die
Spuren werden entsprechend benannt.
Die Zustandserfassung kann im Hauptverkehrsstraßennetz messtechnisch durchgeführt werden, das
nachgeordnete Netz sowie die Nebenflächen und Entwässerungseinrichtungen können nur visuell
erfasst werden.
Im Rahmen der Inventur sind zusätzlich zu den Straßenzuständen an einigen, von der Stadt Aachen
benannten Straßenabschnitten, sämtliche Straßeneinrichtungsgegenstände wie Verkehrszeichen,
Poller, Zäune o.ä. aufzunehmen.
Da die Bewertung bis Ende Februar 2016 abgeschlossen sein muss, damit die Ergebnisse im
Rahmen des Jahresabschlusses 2015 Berücksichtigung finden können, ist es in Abstimmung mit dem
RPA erforderlich, die inhaltlich vorbereitete Auftragsvergabe jetzt unmittelbar zu tätigen.
Vorlage FB 20/0039/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 07.09.2015
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