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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
146285.pdf
Größe
108 kB
Erstellt
06.05.15, 12:00
Aktualisiert
09.03.18, 08:22
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Der Oberbürgermeister Vorlage Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: Federführende Dienststelle: Fachbereich Umwelt Beteiligte Dienststelle/n: FB 36/0047/WP17 öffentlich 06.05.2015 Milobara, Andrea Wahl des Landschaftsbeirates bei der Unteren Landschaftsbehörde der Stadt Aachen Beratungsfolge: TOP:__ Datum Gremium Kompetenz 23.06.2015 24.06.2015 AUK Rat Anhörung/Empfehlung Entscheidung Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Umwelt und Klima nimmt die Ausführungen zustimmend zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen den Beirat bei der Unteren Landschaftsbehörde aus den von den gem. § 11 Landschaftsgesetz (LG) NW vorschlagsberechtigten Verbänden und Vereinigungen benannten und in der Vorlage in Spalte 1 genannten Personen als Mitglieder und die in Spalte 2 genannten Personen als Vertreter der Mitglieder zu wählen. Der Rat der Stadt Aachen wählt den Beirat bei der Unteren Landschaftsbehörde gem. der Empfehlung des Ausschusses für Umwelt und Klima. Philipp Oberbügermeister Vorlage FB 36/0047/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 03.09.2015 Seite: 1/6 finanzielle Auswirkungen Investive Ansatz Auswirkungen 20xx Fortgeschriebener Ansatz Fortgeschriebe- Ansatz ner Ansatz 20xx ff. 20xx Gesamt- Gesamtbedarf (alt) 20xx ff. bedarf (neu) Einzahlungen 0 0 0 0 0 0 Auszahlungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 + Verbesserung / - 0 0 Deckung ist gegeben/ keine Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung ausreichende Deckung vorhanden vorhanden Verschlechterun g konsumtive Ansatz Auswirkungen 20xx Ertrag Fortgeschriebener Ansatz Fortgeschriebe- Ansatz ner Ansatz 20xx ff. 20xx 20xx ff. Folgekos- Folgekos- ten (alt) ten (neu) 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Abschreibungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 Personal-/ Sachaufwand + Verbesserung / Verschlechterun 0 0 Deckung ist gegeben/ keine Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung ausreichende Deckung vorhanden vorhanden g Vorlage FB 36/0047/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 03.09.2015 Seite: 2/6 Erläuterungen: Nach § 11 des Gesetzes zur Sicherung des Naturhaushaltes und zur Entwicklung der Landschaft (Landschaftsgesetz – LG NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.07.2000, zuletzt geändert durch Gesetz vom 16.03.2010, ist bei der Stadt Aachen als Untere Landschaftsbehörde zur unabhängigen Vertretung der Belange von Natur und Landschaft ein neuer Landschaftsbeirat zu bilden und zu wählen. Die Landschaftsbeiräte sollen bei Schutz, Pflege und Entwicklung der Landschaft mitwirken und dazu 1. den zuständigen Behörden und Stellen Vorschläge und Anregungen unterbreiten, 2. der Öffentlichkeit die Absichten und Ziele von Landschaftspflege und Naturschutz vermitteln und 3. bei Fehlentwicklungen in der Landschaft entgegenwirken. Nach § 11 Abs. 4 Satz 1 LG NW besteht der Beirat aus 16 Mitgliedern und 16 Stellvertretern; er setzt sich zusammen aus: - zwei Vertretern/innen des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. (BUND) - zwei Vertretern/innen des Naturschutzbundes Deutschland e.V. (NABU) - drei Vertretern/innen der Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt Nordrhein-Westfalen e.V. (LNU) - einem Vertreter/in der Schutzgemeinschaft Deutscher Wald (SDW) - zwei Vertretern/innen des Rheinischen Landwirtschaftsverbandes e.V. (RLV) - einem Vertreter/innen des Waldbauernverbandes (WBV) - einem/einer gemeinsamen Vertreter/in des Landesverbandes Gartenbau Rheinland e.V. und des Provinzialverbandes Rheinischer Obst- und Gemüsebauer e.V. (LVG/PV) - einem/einer Vertreter/in der nach § 52 Landesjagdgesetz anerkannten Landesvereinigung der Jäger (LJV) - einem/einer Vertreter/in des Fischereiverbandes Nordrhein-Westfalen e.V. (FVNW) - einem/einer Vertreter/in des Landessportbundes Nordrhein-Westfalen (LSB) - einem/einer gemeinsamen Vertreter/in des Imkerverbandes Rheinland e.V. und des Landesverbandes Westfälischer und Lippischer Imker e.V. Nach § 11 Abs. 5 LG NW sollen in den Beirat nur Personen gewählt oder berufen werden, die ihre Wohnung im Bezirk der Stadt Aachen haben. Bedienstete der Stadt Aachen dürfen dem Beirat bei der Unteren Landschaftsbehörde nicht angehören. Zur Wahl der Mitglieder des Beirates ist von jedem der vorschlagsberechtigten Vereinigungen für die ihm zustehende Zahl der Mitglieder mindestens die doppelte Anzahl von Bewerbern vorzuschlagen. Dies ist auch erreicht, wenn die bei der Wahl der Mitglieder nicht berücksichtigten Bewerber für die Wahl der Stellvertreter ebenfalls zur Verfügung stehen. Sofern Kandidaten mit Wohnsitz außerhalb von Aachen, aber mit guten Orts- und Fachkenntnissen über den Naturraum in Aachen benannt wurden, wurden diese Vorschläge von der Unteren Landschaftsbehörde für die Wahl aufgenommen. Keine der genannten Personen sind Bedienstete der Stadt Aachen. Vorlage FB 36/0047/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 03.09.2015 Seite: 3/6 Die Mitglieder des Beirates bei der Unteren Landschaftsbehörde werden gemäß § 2 Abs. 1 der Verordnung zur Durchführung des Landschaftsgesetzes vom Rat der Stadt Aachen für die Dauer der Amtszeit der Vertretungskörperschaft gewählt. Haben sich die Mitglieder der Vertretungskörperschaft zur Besetzung des Beirates auf einen einheitlichen Wahlvorschlag geeinigt, ist der einstimmige Beschluss über die Annahme dieses Wahlvorschlages ausreichend. Kommt ein einheitlicher Wahlvorschlag nicht zustande, so findet die Wahl gemäß § 50 Abs. 2 der Gemeindeordnung statt. Danach werden Wahlen, wenn das Gesetz nichts anderes bestimmt oder wenn niemand widerspricht, durch offene Abstimmung, sonst durch Abgabe von Stimmzetteln, vollzogen. Gewählt ist die vorgeschlagene Person, die mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat. Nein-Stimmen gelten als gültige Stimmen. Erreicht niemand mehr als die Hälfte der Stimmen, so findet zwischen den Personen, welche die beiden höchsten Stimmenzahlen erreicht haben, eine engere Wahl statt. Gewählt ist, wer in dieser engeren Wahl die meisten Stimmen auf sich vereinigt. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los. Nach § 2 Abs. 2 der Verordnung zur Durchführung des Landschaftsgesetzes ist für jedes Mitglied des Beirates nach den für seine Wahl geltenden Vorschriften in einem besonderen Wahlgang ein Stellvertreter zu wählen. Dies bedeutet, dass jedes Mitglied bzw. jeder Stellvertreter in einem separaten Wahlgang zu wählen wäre, wenn sich nicht vorher auf einen einheitlichen Wahlvorgang geeinigt werden kann. Seitens der Unteren Landschaftsbehörde der Stadt Aachen wurde versucht, einen einheitlichen Wahlvorschlag zu erarbeiten. Leider ist dies nicht gelungen, so dass nun über jedes einzelne Mitglied und dessen Stellvertreter gem. der Gemeindeordnung separat abgestimmt werden muss. Von den o.g. Verbänden und Vereinigungen wurden folgende Kandidaten für die Wahl vorgeschlagen, wobei der Rat die Möglichkeit hat, aus den Wahlvorschlägen die Mitglieder bzw. die entsprechenden Stellvertreter zu wählen. Die Verbände und Vereinigungen haben jedoch die Bitte geäußert, dass die in Spalte 1 vorgeschlagenen Personen als Mitglieder in den Beirat gewählt werden und die in Spalte 2 Aufgeführten als deren Stellvertreter. Anzufügen ist noch, dass der Landesjagdverband die Kandidatur des Herrn Norbert Sundarp zurückgezogen hat. Anstelle des Herrn Sundarp wurde vom Landesjagdverband Herr Günther Plum, Vorsitzender der Kreisjägerschaft Aachen, benannt. Vorlage FB 36/0047/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 03.09.2015 Seite: 4/6 Vorschlags- Spalte 1 Spalte 2 Spalte 3 berechtigte Mitglied/Stellvertr. Mitglied/Stellvertr. Mitglied/Stellvertr. Thomas Kirchübel Ute Ranft Peter Slevogt Monschauer Str.6 Boxgraben 75 Südstr. 37 52076 Aachen 52064 Aachen 52064 Aachen Sibille Lohmann Dieter Formen Dr. Rainer Schillerstr. 59 Adalbertsteinweg Moormann 52064 Aachen 285 Talbothof 41 52066 Aachen 52070 Aachen Claus Mayr Dr. Manfred Britta Mahn Bremenberg 50 Aletsee Melatener Str. 98 52072 Aachen Preusweg 128 52074 Aachen Verbände und Vereinigungen 2 Vertreter BUND 1. 2. 2 Vertreter NABU 3. 52074 Aachen 4. 3 Vertreter LNU 5. 6. 7. Herbert Fleu Dr. Gudrun Maxam Jochen Grünentahl 14 Alte Vaalser Str. Schumacher 52072 Aachen 102 Auf dem Knopp 21 52074 Aachen 52076 Aachen Veit Helmig Heinz Gossens Wilfried Schreiber Im Mittelfeld 79 Hunsrückweg 20 Amyastr. 36 52074 Aachen 52076 Aachen 52066 Aachen Ria Jonczyk-Stoll Herbert Ingrid Schulze Am Alten Klinkenberg Altdorfstr. 1-3 Bahndamm 33 Raerener Str. 225 52066 Aachen 52072 Aachen 52076 Aachen Monika Nelißen Dr. K.Josef Strank Angela Ertz Am Friedrich 4 Mies-van-der- Schurzelter Str. 54 52074 Aachen Rohe-Str. 1 52072 Aachen 52074 Aachen 1 Vertreter SDW 8. Frank Paul Kradepohl Radermacher Bungartsweg 21 Raerener Str. 241 52074 Aachen Keine Angabe 52076 Aachen 2 Vertreter 9. Landwirtschaft Georg Grooten Yvonne Hogen Bernhard Seffenter Berg 6 Katzenpolsweg 6 Nellessen 52074 Aachen 52072 Aachen Ritscheider Weg 9 52076 Aachen Vorlage FB 36/0047/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 03.09.2015 Seite: 5/6 10. 1 Vertreter 11. Waldbauernverband Elisabeth Jung Wilhelm Koch Bernd Pitz Pannekogweg 43 Deltourserb 58 Raerener Str. 344 52076 Aachen 52080 Aachen 52076 Aachen Alexander von Joachim Knoth Falk Brück Frantzius Schmithofer Str. 9A Magelspfad 75 Magelspfad 73 52076 Aachen 52076 Aachen Hans Leo Herpertz Michael Dückers Heinz Günter Karl-Friedrich-Str. Pannhauser Str. 26 Arnouts 82 52072 Aachen Wilmersdorfer Str. 52076 Aachen 1 Vertreter 12. Gartenbau 60 52072 Aachen 52068 Aachen 1 Vertreter 13. Landesjagdverband Günther Plum Manfred Groß Dr. Uwe Laurien Monschauer Str. Hovener Str. 4 St.-Matthias-Str. 18 114 52249 Eschweiler 52353 Düren Karl-Heinz Beginen Norbert Hamacher Bodo Schröder Gallierstr. 61 Lonweg 17 Bergstr. 36 52074 Aachen 52072 Aachen 52134 52076 Aachen 1 Vertreter 14. Fischerei Herzogenrath 1 Vertreter 15. Landessportbund Horst Bernhardt Mirijam Johanna Heiliger Dahlienweg 2 Wittenbrecher Minoritenstr. 9 52078 Aachen Bismarckstr. 158 52062 Aachen 52066 Aachen 1 Vertreter 16. Imkerverband Georg Bündgens Dr. Detlef Roeper Dr. Michael Müller Hofenburger Str. Juttastr. 32 Jakobstr. 10 22 52066 Aachen 52064 Aachen 52080 Aachen Vorlage FB 36/0047/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 03.09.2015 Seite: 6/6