Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
146285.pdf
Größe
108 kB
Erstellt
06.05.15, 12:00
Aktualisiert
09.03.18, 08:22
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Umwelt
Beteiligte Dienststelle/n:
FB 36/0047/WP17
öffentlich
06.05.2015
Milobara, Andrea
Wahl des Landschaftsbeirates bei der Unteren
Landschaftsbehörde der Stadt Aachen
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
23.06.2015
24.06.2015
AUK
Rat
Anhörung/Empfehlung
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Umwelt und Klima nimmt die Ausführungen zustimmend zur Kenntnis und
empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen den Beirat bei der Unteren Landschaftsbehörde aus den von den
gem.
§ 11 Landschaftsgesetz (LG) NW vorschlagsberechtigten Verbänden und Vereinigungen benannten
und in der Vorlage in Spalte 1 genannten Personen als Mitglieder und die in Spalte 2 genannten
Personen als Vertreter der Mitglieder zu wählen.
Der Rat der Stadt Aachen wählt den Beirat bei der Unteren Landschaftsbehörde gem. der Empfehlung
des Ausschusses für Umwelt und Klima.
Philipp
Oberbügermeister
Vorlage FB 36/0047/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 03.09.2015
Seite: 1/6
finanzielle Auswirkungen
Investive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
Gesamt-
Gesamtbedarf (alt)
20xx ff.
bedarf
(neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
+ Verbesserung /
-
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
Verschlechterun
g
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Ertrag
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
20xx ff.
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Abschreibungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
Verschlechterun
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
g
Vorlage FB 36/0047/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 03.09.2015
Seite: 2/6
Erläuterungen:
Nach § 11 des Gesetzes zur Sicherung des Naturhaushaltes und zur Entwicklung der Landschaft
(Landschaftsgesetz – LG NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.07.2000, zuletzt geändert
durch Gesetz vom 16.03.2010, ist bei der Stadt Aachen als Untere Landschaftsbehörde zur
unabhängigen Vertretung der Belange von Natur und Landschaft ein neuer Landschaftsbeirat zu
bilden und zu wählen.
Die Landschaftsbeiräte sollen bei Schutz, Pflege und Entwicklung der Landschaft mitwirken und dazu
1. den zuständigen Behörden und Stellen Vorschläge und Anregungen unterbreiten,
2. der Öffentlichkeit die Absichten und Ziele von Landschaftspflege und Naturschutz vermitteln
und
3. bei Fehlentwicklungen in der Landschaft entgegenwirken.
Nach § 11 Abs. 4 Satz 1 LG NW besteht der Beirat aus 16 Mitgliedern und 16 Stellvertretern; er setzt
sich zusammen aus:
-
zwei Vertretern/innen des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. (BUND)
-
zwei Vertretern/innen des Naturschutzbundes Deutschland e.V. (NABU)
-
drei Vertretern/innen der Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt Nordrhein-Westfalen
e.V. (LNU)
-
einem Vertreter/in der Schutzgemeinschaft Deutscher Wald (SDW)
-
zwei Vertretern/innen des Rheinischen Landwirtschaftsverbandes e.V. (RLV)
-
einem Vertreter/innen des Waldbauernverbandes (WBV)
-
einem/einer gemeinsamen Vertreter/in des Landesverbandes Gartenbau Rheinland e.V. und
des Provinzialverbandes Rheinischer Obst- und Gemüsebauer e.V. (LVG/PV)
-
einem/einer Vertreter/in der nach § 52 Landesjagdgesetz anerkannten Landesvereinigung der
Jäger (LJV)
-
einem/einer Vertreter/in des Fischereiverbandes Nordrhein-Westfalen e.V. (FVNW)
-
einem/einer Vertreter/in des Landessportbundes Nordrhein-Westfalen (LSB)
-
einem/einer gemeinsamen Vertreter/in des Imkerverbandes Rheinland e.V. und des
Landesverbandes Westfälischer und Lippischer Imker e.V.
Nach § 11 Abs. 5 LG NW sollen in den Beirat nur Personen gewählt oder berufen werden, die ihre
Wohnung im Bezirk der Stadt Aachen haben. Bedienstete der Stadt Aachen dürfen dem Beirat bei der
Unteren Landschaftsbehörde nicht angehören.
Zur Wahl der Mitglieder des Beirates ist von jedem der vorschlagsberechtigten Vereinigungen für die
ihm zustehende Zahl der Mitglieder mindestens die doppelte Anzahl von Bewerbern vorzuschlagen.
Dies ist auch erreicht, wenn die bei der Wahl der Mitglieder nicht berücksichtigten Bewerber für die
Wahl der Stellvertreter ebenfalls zur Verfügung stehen.
Sofern Kandidaten mit Wohnsitz außerhalb von Aachen, aber mit guten Orts- und Fachkenntnissen
über den Naturraum in Aachen benannt wurden, wurden diese Vorschläge von der Unteren
Landschaftsbehörde für die Wahl aufgenommen. Keine der genannten Personen sind Bedienstete der
Stadt Aachen.
Vorlage FB 36/0047/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 03.09.2015
Seite: 3/6
Die Mitglieder des Beirates bei der Unteren Landschaftsbehörde werden gemäß § 2 Abs. 1 der
Verordnung zur Durchführung des Landschaftsgesetzes vom Rat der Stadt Aachen für die Dauer der
Amtszeit der Vertretungskörperschaft gewählt.
Haben sich die Mitglieder der Vertretungskörperschaft zur Besetzung des Beirates auf einen
einheitlichen Wahlvorschlag geeinigt, ist der einstimmige Beschluss über die Annahme dieses
Wahlvorschlages ausreichend.
Kommt ein einheitlicher Wahlvorschlag nicht zustande, so findet die Wahl gemäß § 50 Abs. 2 der
Gemeindeordnung statt. Danach werden Wahlen, wenn das Gesetz nichts anderes bestimmt oder
wenn niemand widerspricht, durch offene Abstimmung, sonst durch Abgabe von Stimmzetteln,
vollzogen. Gewählt ist die vorgeschlagene Person, die mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen
erhalten hat. Nein-Stimmen gelten als gültige Stimmen. Erreicht niemand mehr als die Hälfte der
Stimmen, so findet zwischen den Personen, welche die beiden höchsten Stimmenzahlen erreicht
haben, eine engere Wahl statt. Gewählt ist, wer in dieser engeren Wahl die meisten Stimmen auf sich
vereinigt. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.
Nach § 2 Abs. 2 der Verordnung zur Durchführung des Landschaftsgesetzes ist für jedes Mitglied des
Beirates nach den für seine Wahl geltenden Vorschriften in einem besonderen Wahlgang ein
Stellvertreter zu wählen.
Dies bedeutet, dass jedes Mitglied bzw. jeder Stellvertreter in einem separaten Wahlgang zu wählen
wäre, wenn sich nicht vorher auf einen einheitlichen Wahlvorgang geeinigt werden kann.
Seitens der Unteren Landschaftsbehörde der Stadt Aachen wurde versucht, einen einheitlichen
Wahlvorschlag zu erarbeiten. Leider ist dies nicht gelungen, so dass nun über jedes einzelne Mitglied
und dessen Stellvertreter gem. der Gemeindeordnung separat abgestimmt werden muss.
Von den o.g. Verbänden und Vereinigungen wurden folgende Kandidaten für die Wahl vorgeschlagen,
wobei der Rat die Möglichkeit hat, aus den Wahlvorschlägen die Mitglieder bzw. die entsprechenden
Stellvertreter zu wählen.
Die Verbände und Vereinigungen haben jedoch die Bitte geäußert, dass die in Spalte 1
vorgeschlagenen Personen als Mitglieder in den Beirat gewählt werden und die in Spalte 2
Aufgeführten als deren Stellvertreter.
Anzufügen ist noch, dass der Landesjagdverband die Kandidatur des Herrn Norbert Sundarp
zurückgezogen hat. Anstelle des Herrn Sundarp wurde vom Landesjagdverband Herr Günther Plum,
Vorsitzender der Kreisjägerschaft Aachen, benannt.
Vorlage FB 36/0047/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 03.09.2015
Seite: 4/6
Vorschlags-
Spalte 1
Spalte 2
Spalte 3
berechtigte
Mitglied/Stellvertr.
Mitglied/Stellvertr.
Mitglied/Stellvertr.
Thomas Kirchübel
Ute Ranft
Peter Slevogt
Monschauer Str.6
Boxgraben 75
Südstr. 37
52076 Aachen
52064 Aachen
52064 Aachen
Sibille Lohmann
Dieter Formen
Dr. Rainer
Schillerstr. 59
Adalbertsteinweg
Moormann
52064 Aachen
285
Talbothof 41
52066 Aachen
52070 Aachen
Claus Mayr
Dr. Manfred
Britta Mahn
Bremenberg 50
Aletsee
Melatener Str. 98
52072 Aachen
Preusweg 128
52074 Aachen
Verbände und
Vereinigungen
2 Vertreter BUND
1.
2.
2 Vertreter NABU
3.
52074 Aachen
4.
3 Vertreter LNU
5.
6.
7.
Herbert Fleu
Dr. Gudrun Maxam
Jochen
Grünentahl 14
Alte Vaalser Str.
Schumacher
52072 Aachen
102
Auf dem Knopp 21
52074 Aachen
52076 Aachen
Veit Helmig
Heinz Gossens
Wilfried Schreiber
Im Mittelfeld 79
Hunsrückweg 20
Amyastr. 36
52074 Aachen
52076 Aachen
52066 Aachen
Ria Jonczyk-Stoll
Herbert
Ingrid Schulze
Am Alten
Klinkenberg
Altdorfstr. 1-3
Bahndamm 33
Raerener Str. 225
52066 Aachen
52072 Aachen
52076 Aachen
Monika Nelißen
Dr. K.Josef Strank
Angela Ertz
Am Friedrich 4
Mies-van-der-
Schurzelter Str. 54
52074 Aachen
Rohe-Str. 1
52072 Aachen
52074 Aachen
1 Vertreter SDW
8.
Frank
Paul Kradepohl
Radermacher
Bungartsweg 21
Raerener Str. 241
52074 Aachen
Keine Angabe
52076 Aachen
2 Vertreter
9.
Landwirtschaft
Georg Grooten
Yvonne Hogen
Bernhard
Seffenter Berg 6
Katzenpolsweg 6
Nellessen
52074 Aachen
52072 Aachen
Ritscheider Weg 9
52076 Aachen
Vorlage FB 36/0047/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 03.09.2015
Seite: 5/6
10.
1 Vertreter
11.
Waldbauernverband
Elisabeth Jung
Wilhelm Koch
Bernd Pitz
Pannekogweg 43
Deltourserb 58
Raerener Str. 344
52076 Aachen
52080 Aachen
52076 Aachen
Alexander von
Joachim Knoth
Falk Brück
Frantzius
Schmithofer Str. 9A
Magelspfad 75
Magelspfad 73
52076 Aachen
52076 Aachen
Hans Leo Herpertz
Michael Dückers
Heinz Günter
Karl-Friedrich-Str.
Pannhauser Str. 26
Arnouts
82
52072 Aachen
Wilmersdorfer Str.
52076 Aachen
1 Vertreter
12.
Gartenbau
60
52072 Aachen
52068 Aachen
1 Vertreter
13.
Landesjagdverband
Günther Plum
Manfred Groß
Dr. Uwe Laurien
Monschauer Str.
Hovener Str. 4
St.-Matthias-Str. 18
114
52249 Eschweiler
52353 Düren
Karl-Heinz Beginen
Norbert Hamacher
Bodo Schröder
Gallierstr. 61
Lonweg 17
Bergstr. 36
52074 Aachen
52072 Aachen
52134
52076 Aachen
1 Vertreter
14.
Fischerei
Herzogenrath
1 Vertreter
15.
Landessportbund
Horst Bernhardt
Mirijam
Johanna Heiliger
Dahlienweg 2
Wittenbrecher
Minoritenstr. 9
52078 Aachen
Bismarckstr. 158
52062 Aachen
52066 Aachen
1 Vertreter
16.
Imkerverband
Georg Bündgens
Dr. Detlef Roeper
Dr. Michael Müller
Hofenburger Str.
Juttastr. 32
Jakobstr. 10
22
52066 Aachen
52064 Aachen
52080 Aachen
Vorlage FB 36/0047/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 03.09.2015
Seite: 6/6