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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
150224.pdf
Größe
93 kB
Erstellt
13.08.15, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 22:25
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Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage Federführende Dienststelle: Fachbereich Kinder, Jugend und Schule Beteiligte Dienststelle/n: Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: FB 45/0128/WP17 öffentlich 13.08.2015 FB 45/410 Änderung der Bezeichnung der städtischen Förderschule Walheim Beratungsfolge: TOP:__ Datum Gremium Kompetenz 17.09.2015 SchA Entscheidung Beschlussvorschlag: Der Schulausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt den Namen der städtischen Förderschule Walheim mit dem Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung (Primarstufe) mit Wirkung vom 01.08.2015 (Beginn des Schuljahres 2015/2016) in „städtische Förderschule Elsassstraße mit dem Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung (Primarstufe)“ zu ändern. Vorlage FB 45/0128/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 27.11.2015 Seite: 1/3 finanzielle Auswirkungen Investive Ansatz Auswirkungen 20xx Fortgeschriebener Ansatz Fortgeschriebe- Ansatz ner Ansatz 20xx ff. 20xx Gesamt- Gesamtbedarf (alt) 20xx ff. bedarf (neu) Einzahlungen 0 0 0 0 0 0 Auszahlungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 + Verbesserung / - 0 0 Deckung ist gegeben/ keine Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung ausreichende Deckung vorhanden vorhanden Verschlechterun g konsumtive Ansatz Auswirkungen 20xx Ertrag Fortgeschriebener Ansatz Fortgeschriebe- Ansatz ner Ansatz 20xx ff. 20xx 20xx ff. Folgekos- Folgekos- ten (alt) ten (neu) 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Abschreibungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 Personal-/ Sachaufwand + Verbesserung / Verschlechterun 0 0 Deckung ist gegeben/ keine Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung ausreichende Deckung vorhanden vorhanden g Vorlage FB 45/0128/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 27.11.2015 Seite: 2/3 Erläuterungen: Die städtische Förderschule Walheim ist in die Räumlichkeiten der ehemaligen Förderschule am Kennedypark (Elsassstraße 94) umgezogen. Aus diesem Grund ist die Änderung der Bezeichnung der Schule erforderlich. Für die Festlegung der Bezeichnung einer Schule ist der Schulträger zuständig. Nach § 6 Absatz 6 Schulgesetz NRW muss diese Bezeichnung den Schulträger, die Schulform und die Schulstufe sowie bei Förderschulen, den Förderschwerpunkt, in dem die Schule vorrangig unterrichtet, angeben. In Abstimmung mit der Schulleitung wird vorgeschlagen, die Bezeichnung der städtischen Förderschule Walheim mit dem Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung (Primarstufe) in „städtische Förderschule Elsassstraße mit dem Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung (Primarstufe)“ zu ändern. Nach der Zuständigkeitsordnung der Stadt Aachen vom 15.12.1995 in der Fassung des fünften Nachtrages vom 19.11.2014 entscheidet der Schulausschuss über die Änderung der Bezeichnung der Schulen von nicht im Wesentlichen bezirklicher Bedeutung. Vorlage FB 45/0128/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 27.11.2015 Seite: 3/3