Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
150224.pdf
Größe
93 kB
Erstellt
13.08.15, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 22:25
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 45/0128/WP17
öffentlich
13.08.2015
FB 45/410
Änderung der Bezeichnung der städtischen Förderschule Walheim
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
17.09.2015
SchA
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Der Schulausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt den Namen
der städtischen Förderschule Walheim mit dem Förderschwerpunkt emotionale und soziale
Entwicklung (Primarstufe) mit Wirkung vom 01.08.2015 (Beginn des Schuljahres 2015/2016) in
„städtische Förderschule Elsassstraße
mit dem Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung (Primarstufe)“
zu ändern.
Vorlage FB 45/0128/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 27.11.2015
Seite: 1/3
finanzielle Auswirkungen
Investive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
Gesamt-
Gesamtbedarf (alt)
20xx ff.
bedarf
(neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
+ Verbesserung /
-
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
Verschlechterun
g
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Ertrag
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
20xx ff.
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Abschreibungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
Verschlechterun
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
g
Vorlage FB 45/0128/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 27.11.2015
Seite: 2/3
Erläuterungen:
Die städtische Förderschule Walheim ist in die Räumlichkeiten der ehemaligen Förderschule am
Kennedypark (Elsassstraße 94) umgezogen.
Aus diesem Grund ist die Änderung der Bezeichnung der Schule erforderlich.
Für die Festlegung der Bezeichnung einer Schule ist der Schulträger zuständig. Nach § 6 Absatz 6
Schulgesetz NRW muss diese Bezeichnung den Schulträger, die Schulform und die Schulstufe sowie
bei Förderschulen, den Förderschwerpunkt, in dem die Schule vorrangig unterrichtet, angeben.
In Abstimmung mit der Schulleitung wird vorgeschlagen, die Bezeichnung der städtischen
Förderschule Walheim mit dem Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung (Primarstufe)
in
„städtische Förderschule Elsassstraße
mit dem Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung (Primarstufe)“
zu ändern.
Nach der Zuständigkeitsordnung der Stadt Aachen vom 15.12.1995 in der Fassung des fünften
Nachtrages vom 19.11.2014 entscheidet der Schulausschuss über die Änderung der Bezeichnung der
Schulen von nicht im Wesentlichen bezirklicher Bedeutung.
Vorlage FB 45/0128/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 27.11.2015
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