Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
150060.pdf
Größe
447 kB
Erstellt
25.08.15, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 22:27
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 61/0261/WP17
öffentlich
35015-2015
25.08.2015
FB 61/0101 // Dez. III
Aufhebung des Durchführungsplans Nr. 418 für den Planbereich
im Stadtbezirk Aachen-Mitte im Bereich Templergraben/ Ecke
Königstraße
hier: Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
23.09.2015
Rat
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Er beschließt die Aufhebung des Durchführungsplans Nr. 418 für den Planbereich im Stadtbezirk
Aachen-Mitte im Bereich Templergraben/ Ecke Königstraße gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung und
die Begründung hierzu.
Vorlage FB 61/0261/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 02.09.2015
Seite: 1/2
Erläuterungen:
Der Planungsausschuss hat in seiner Sitzung am 14.01.2010 auf Empfehlung der Bezirksvertretung
Aachen-Mitte gem. § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 1 Abs. 8 BauGB beschlossen, das
Aufhebungsverfahren für den Durchführungsplan Nr. 418 einzuleiten, da dieser aufgrund von
Rechtsmängeln einer gerichtlichen Überprüfung nicht standhalten würde.
Er beschloss gleichzeitig gem. § 3 Abs. 1 BauGB die öffentliche Auslegung des aufzuhebenden
Durchführungsplanes.
Die Offenlage erfolgte in der Zeit vom 26.05.2015 bis einschließlich 26.06.2015. Während dieser Zeit
sind keine Stellungnahmen durch die Öffentlichkeit abgegeben worden.
Träger öffentlicher Belange waren nicht betroffen.
Eine erneute Beratung in der Bezirksvertretung Aachen-Mitte bzw. im Planungsausschuss ist nicht
erforderlich.
Die Verwaltung empfiehlt, die Aufhebung des Durchführungsplans Nr. 418 als Satzung zu
beschließen.
Anlage/n:
Begründung
Vorlage FB 61/0261/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 02.09.2015
Seite: 2/2
Fachbereich Stadtentwicklung
und Verkehrsanlagen
Der Oberbürgermeister
Begründung zur Aufhebung des
Durchführungsplans Nr. 418
im Stadtbezirk Aachen-Mitte
für den Bereich Templergraben / Ecke Königstraße
zum Satzungsbeschluss
Lage des Plangebietes
Aufhebung Durchführungsplan Nr. 418
- Templergraben / Königstraße -
Begründung zum Satzungsbeschluss
Fassung vom 23.09.2015
Der Durchführungsplan Nr. 418, datiert vom 10.07.1956, umfasst den Bereich Templergraben / Ecke Königstraße.
Er enthält Festsetzungen für die Errichtung von Gebäuden der RWTH Aachen.
Mit der Realisierung dieser Gebäude wurden die städtebaulichen Zielsetzungen des Durchführungsplans Nr. 418 und
somit seine Leitaufgaben erfüllt.
Es ist davon auszugehen, dass der Durchführungsplan Nr. 418, der an einem Bekanntmachungsfehler leidet, einer
gerichtlichen Überprüfung nicht standhalten wird. Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes ist ein als
ungültig erkannter Bebauungsplan (ehem. Durchführungsplan) aufzuheben, um damit den Anschein seiner Rechtsgeltung
zu beseitigen.
Zur Herstellung der Rechtssicherheit soll der Durchführungsplan Nr. 418 aufgehoben werden.
Die Beurteilung von Vorhaben erfolgt im Bereich des RWTH-Geländes zwischen dem Templergraben, Schinkelstraße und
Wüllnerstraße nach den städtebaulichen Zielsetzungen des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. A 215. Für
den übrigen Bereich zwischen Templergraben und dem Eisenbahngelände erfolgt die Beurteilung nach § 34 BauGB.
Durch die Aufhebung dieser Durchführungspläne entstehen keine Kosten.
Diese Begründung ist Bestandteil des Beschlusses, mit dem der Rat der Stadt in seiner Sitzung am 23.09.2015 die
Aufhebung des Durchführungsplans Nr. 418 - Templergraben / Königstraße – als Satzung beschlossen hat.
Es wird bestätigt, dass die oben genannte Begründung den Ratsbeschlüssen entspricht und dass alle
Verfahrensvorschriften bei ihrem Zustandekommen beachtet worden sind.
Aachen, den 24.09.2015
(Marcel Philipp)
Oberbürgermeister
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