Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
149989.pdf
Größe
298 kB
Erstellt
25.08.15, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 22:27
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 61/0260/WP17
öffentlich
35014-2015
25.08.2015
FB61/010 // Dez. III
Aufhebung des Durchführungsplans Nr. 413 für den Planbereich
im Stadtbezirk Aachen-Mitte im Bereich Wallstraße 57-67/ Ecke
Theaterstraße 34-40
hier: Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
23.09.2015
Rat
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Er beschließt die Aufhebung des Durchführungsplans Nr. 413 (einschließlich des
Durchführungsplanes Nr. 413 I ) für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte im Bereich
Wallstraße 57-67/ Ecke Theaterstraße 34-40 gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung und die
Begründung hierzu.
Vorlage FB 61/0260/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 02.09.2015
Seite: 1/2
Erläuterungen:
Der Planungsausschuss hat in seiner Sitzung am 14.01.2010 auf Empfehlung der Bezirksvertretung
Aachen-Mitte gem. § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 1 Abs. 8 BauGB beschlossen, das
Aufhebungsverfahren für den Durchführungsplan Nr. 413 einzuleiten, da dieser aufgrund von
Rechtsmängeln einer gerichtlichen Überprüfung nicht standhalten würde.
Er beschloss gleichzeitig gem. § 3 Abs. 1 BauGB die öffentliche Auslegung des aufzuhebenden
Durchführungsplanes.
Die Offenlage erfolgte in der Zeit vom 26.05.2015 bis einschließlich 26.06.2015. Während dieser Zeit
sind keine Stellungnahmen durch die Öffentlichkeit abgegeben worden.
Träger öffentlicher Belange waren nicht betroffen.
Eine erneute Beratung in der Bezirksvertretung Aachen-Mitte bzw. im Planungsausschuss ist nicht
erforderlich.
Die Verwaltung empfiehlt, die Aufhebung des Durchführungsplans Nr. 413 (einschließlich des
Durchführungsplanes Nr. 413 I ) als Satzung zu beschließen.
Anlage/n:
Begründung
Vorlage FB 61/0260/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 02.09.2015
Seite: 2/2
Fachbereich Stadtentwicklung
und Verkehrsanlagen
Der Oberbürgermeister
Begründung zur Aufhebung des
Durchführungsplans Nr. 413
im Stadtbezirk Aachen-Mitte
für den Bereich Wallstraße 57-67 / Ecke Theaterstraße 34-40
zum Satzungsbeschluss
Lage des Plangebietes
Aufhebung Durchführungsplan Nr. 413
- Wallstraße / Theaterstraße -
Begründung zum Satzungsbeschluss
Fassung vom 23.09.2015
Der Durchführungsplan Nr. 413 (einschließlich des Durchführungsplans Nr. 413 I ),datiert vom 01.09.1955, umfasst den
Bereich Wallstraße 57-67 / Ecke Theaterstraße 34-40.
Er enthält Festsetzungen für die Bebauung dieses Areals.
Mit der Errichtung dieser Gebäude wurden die städtebaulichen Zielsetzungen des Durchführungsplans Nr. 413 und somit
seine Leitaufgaben erfüllt.
Es ist davon auszugehen, dass der Durchführungsplan Nr. 413, der an einem Bekanntmachungsfehler leidet, einer
gerichtlichen Überprüfung nicht standhalten wird. Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes ist ein als
ungültig erkannter Bebauungsplan (ehem. Durchführungsplan) aufzuheben, um damit den Anschein seiner Rechtsgeltung
zu beseitigen.
Zur Herstellung der Rechtssicherheit soll der Durchführungsplan Nr. 413 (einschließlich des Durchführungsplans Nr. 413 I
) aufgehoben werden.
Die Beurteilung von Vorhaben erfolgt im o.g. Bereich nach § 34 BauGB.
Durch die Aufhebung dieses Durchführungsplans entstehen keine Kosten.
Diese Begründung ist Bestandteil des Beschlusses, mit dem der Rat der Stadt in seiner Sitzung am 23.09.2015 die
Aufhebung des Durchführungsplans Nr. 413 - Wallstraße / Theaterstraße - als Satzung beschlossen hat.
Es wird bestätigt, dass die oben genannte Begründung den Ratsbeschlüssen entspricht und dass alle
Verfahrensvorschriften bei ihrem Zustandekommen beachtet worden sind.
Aachen, den 24.09.2015
(Marcel Philipp)
Oberbürgermeister
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