Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
150193.pdf
Größe
6,1 MB
Erstellt
25.08.15, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 22:27
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 45/0139/WP17
öffentlich
25.08.2015
45/300, 45/100
Über- und außerplanmäßige Aufwendungen / Auszahlungen /
Verpflichtungsermächtigungen - Haushaltsjahr 2015
2. Bericht über die Fallzahlen- und Kostenentwicklung im Bereich
der Hilfen zur Erziehung und Maßnahmen nach § 35 a SGB VIII für
das Haushaltsjahr 2015 (1.1.-27.07.2015)
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
08.09.2015
15.09.2015
23.09.2015
KJA
FA
Rat
Anhörung/Empfehlung
Anhörung/Empfehlung
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und empfiehlt dem
Finanzausschuss und dem Rat der Stadt,
a) beim PSP-Element 4-060301-916-5 „Hilfen für jugendliche Flüchtlinge“ KA 53320000 „Leistungen
der Sozialhilfe an natürliche Personen in Einrichtungen“ gemäß § 9 Abs. 1 der Haushaltssatzung
der Bereitstellung zusätzlicher Haushaltsmittel in Höhe von 10 Mio. Euro zuzustimmen, wobei
Erträge in gleicher Höhe bei KA 44820000 erwartet werden,
b) der Bereitstellung überplanmäßiger Mittel bei Finanzstelle 060301900 „Hilfen für junge Menschen
und ihre Familien“ Finanzposition 73320000 „Leistungen der Sozialhilfe an natürliche Personen in
Einrichtungen“ in Höhe von 10 Mio. Euro zuzustimmen, wobei Einzahlungen in gleicher Höhe bei
KA 64820000 erwartet werden.
Der Finanzausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt,
a) beim PSP-Element 4-060301-916-5 „Hilfen für jugendliche Flüchtlinge“ KA 53320000 „Leistungen
der Sozialhilfe an natürliche Personen in Einrichtungen“ gemäß § 9 Abs. 1 der Haushaltssatzung
der Bereitstellung zusätzlicher Haushaltsmittel in Höhe von 10 Mio. Euro zuzustimmen, wobei
Erträge in gleicher Höhe bei KA 44820000 erwartet werden,
b) der Bereitstellung überplanmäßiger Mittel bei Finanzstelle 060301900 „Hilfen für junge Menschen
und ihre Familien“ Finanzposition 73320000 „Leistungen der Sozialhilfe an natürliche Personen in
Einrichtungen“ in Höhe von 10 Mio. Euro zuzustimmen, wobei Einzahlungen in gleicher Höhe bei
KA 64820000 erwartet werden.
Vorlage FB 45/0139/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 11.08.2016
Seite: 1/6
Der Rat der Stadt stimmt zu,
a) beim PSP-Element 4-060301-916-5 „Hilfen für jugendliche Flüchtlinge“ KA 53320000
„Leistungen der Sozialhilfe an natürliche Personen in Einrichtungen“ gemäß § 9 Abs. 1 der
Haushaltssatzung zusätzliche Haushaltsmittel in Höhe von 10 Mio. Euro bereitzustellen, wobei
Erträge in gleicher Höhe bei KA 44820000 erwartet werden,
b) bei Finanzstelle 060301900 „Hilfen für junge Menschen und ihre Familien“ Finanzposition
73320000 „Leistungen der Sozialhilfe an natürliche Personen in Einrichtungen“ in Höhe von
10 Mio. Euro bereitzustellen, wobei Einzahlungen in gleicher Höhe bei KA 64820000 erwartet
werden.
Vorlage FB 45/0139/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 11.08.2016
Seite: 2/6
finanzielle Auswirkungen
Investive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Fortgeschriebe-
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
Gesamt-
Gesamtbedarf (alt)
20xx ff.
bedarf
(neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
+ Verbesserung /
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
Verschlechterung
Fortgeschriebe
Ansatz
Auswirkungen
2015
Ertrag*
11.158.100
21.158.100
33.651.100
78.718.000
0
0
40.989.000
50.989.000
123.398.200
166.321.100
0
0
0
0
0
0
0
0
29.830.900
29.830.900
89.747.100
87.603.100
0
0
Personal-/
Sachaufwand**
Abschreibungen
Ergebnis
Ansatz 2016
Fortgeschriebe
konsumtive
ner Ansatz
ff.***
2015
-ner Ansatz
2016 ff.****
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
+ Verbesserung /
0
+2.144.000
Deckung ist gegeben
Deckung ist gegeben
Verschlechterung
* Ergebnis aus Ertrag 1-060301- 900-6 und 4-060301-916-5, jeweils KA 42120000- 44820000
** Ergebnis aus 1-060301-900-6 KA 53310000, 53320000, 53390000
plus 4-060301-916-5 KA 53320000
*** Ergebnis aus Haushaltsplan 2015 - 2018
**** Anmeldung zum Haushaltsentwurf 2016 – 2019; zum Zweck der Vergleichbarkeit sind hier
die Jahre 2016 – 2018 erfasst
Vorlage FB 45/0139/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 11.08.2016
Seite: 3/6
Erläuterungen:
Die Verwaltung hat die beigefügten dezidierten Anlagen zu der Fallzahlen- und Kostenentwicklung im
Bereich der Hilfen zur Erziehung und der Eingliederungshilfe gemäß § 35 a SGB VIII erstellt.
Für den Bereich der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge sind gesonderte Anlagen beigefügt.
1. Ausgabenentwicklung
Der aktuelle Daten- und Erkenntnisstand (29.07.2015) weist für 2015 eine
Gesamtvormerkungssumme von rd. 56 Mio. Euro aus.
Von dem Betrag entfallen auf den „klassischen“ HzE-Bereich einschl. Eingliederungshilfen nach § 35a
SGB VIII rund 36,8 Mio. Euro. Dies ergibt bei einer Realisierungsquote von 92 % einen Ist-Aufwand in
Höhe von rd. 33,8 Mio. Euro, dem Haushaltsmittel von 33,549 Mio. Euro gegenüberstehen.
An Erträgen sind aktuell 1,44 Mio. Euro angeordnet. Dies lässt erwarten, dass die vorgesehenen
Ansätze von zusammen 3,72 Mio. Euro erreicht werden.
Auf den Bereich der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge entfallen an Vormerkungen rund 19,3
Mio. Euro. Hier handelt es sich um die hochgerechnete Jahressumme, die sich durch die aktuelle
Entwicklung noch verändern kann. Zum gleichen Zeitpunkt des Vorjahres betrug diese
Vormerkungssumme 10,8 Mio. Euro!
Der Ist-Aufwand zum 29.07.2015 beläuft sich auf rd. 9,1 Mio. Euro. Daraus ergibt sich ein
voraussichtlicher Jahresbedarf von rd. 17,7 Mio. Euro. Zur Verfügung stehen jedoch lediglich 7,440
Mio. Euro. Daher wird nach jetzigem Stand eine Summe von rd. 10 Mio. Euro fehlen. Eine weitere
Konkretisierung dieser Summe kann erst im 3. Quartalsbericht erfolgen.
Die entstehenden Kosten für die unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge werden weiterhin – zwar
zeitversetzt – durch überörtliche Träger erstattet, sodass mit einem entsprechenden Mehrertrag, der
wiederum als Deckung für den Mehraufwand angesetzt wird, gerechnet werden kann. Im Rahmen der
vorausschauenden Haushaltplanung für die Jahre 2016 ff wurden die 10 Mio. Euro sowohl im Ertrag
als auch im Aufwand pro Jahr aufgenommen.
2. Fallzahlenentwicklung
2.1 Allgemein (inkl. der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge)
In der Zeit vom 01.01.2015 bis zum 31.07.2015 wurden bereits 3.458 Hilfen zur
Erziehung/Eingliederungshilfen durch die 8 Sozialraumteams bearbeitet.
Es kam zu 1020 absoluten Zugängen und zu 844 absoluten Abgängen.
Zum 31.07.2015 wurden 2.614 Hilfen betreut.
2.2 Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge
Im Zeitraum 01.01. bis 31.07.2015 wurden durch das Sozialraumteam VIII insgesamt 781
unbegleitete Minderjährige betreut.
368 absolute Zugänge und 228 absolute Abgänge sind zu verzeichnen.
Zum 31.07.2015 wurden 553 junge Menschen begleitet.
Vorlage FB 45/0139/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 11.08.2016
Seite: 4/6
3. Ursachen der Ausgaben- und Fallzahlenentwicklung
3.1 Allgemein
Die Fallzahlenentwicklung im Bereich der Aachener Familien gestaltet sich mit 2.677 Hilfen (3.458
Hilfen gesamt minus 781 UMF) im Vergleich bis zum 31.07.2014 mit 2451 Hilfen (2950 Hilfen gesamt
minus 499 UMF) deutlich ansteigend. Hierbei zieht sich der Anstieg durch fast alle Hilfearten, aber im
Besonderen bei den Eingliederungshilfen sind folgende Beobachtungen anzumerken.
Sowohl die Schulbegleitungen (50 Fälle), sowie die Privatschulfälle (32 Fälle), zu deren Zahlung der
FB 45 in der Regel durch Verwaltungsgerichtsbeschlüsse verpflichtet wurde, sind stark ansteigend.
In der gemeinsamen Sitzung des KJA und des Schulausschusses im November 2015 werden hierzu
erste Konzepte einer gemeinsamen Vorgehensweise von Schule und Jugendhilfeträgern, die die
Schulbegleitung stellen, vorgestellt. Ziel hierbei ist, sowohl die inhaltliche Arbeit als auch die
Kostenentwicklung zu optimieren.
Bei autistischen Kindern und jungen Menschen (60 Fälle) ist eine umfängliche ambulante Begleitung
sowohl im Schulalltag als auch im familiären - / Freizeitbereich erforderlich.
Auch im Bereich der jungen Menschen über 18 Jahren mit ausgeprägten psychischen Störungen sind
steigende und vor allen Dingen lang andauernde Hilfeprozesse - im Zweifel bis zur Vollendung des
27. Lebensjahres - zu verzeichnen. (35 stationäre Maßnahmen und 65 ambulante Maßnahmen in
2015)
Im Weiteren haben die Mitarbeiter der Sozialraumteams seit Januar 2014 vermehrt mit
Flüchtlingsfamilien (25 Fälle)
- hier im Besonderen mit jüngeren Kindern - zu tun, die entweder in den Übergangsheimen des
Fachbereichs Soziales oder durch diesen in Wohnungen auf dem Stadtgebiet untergebracht wurden.
Durch Meldungen Dritter (Kindeswohlmeldungen) bedürfen die Familien der professionellen
Begleitung im Rahmen der Hilfen zur Erziehung. Die damit verbundene Begleitung ist bedingt durch
die vorhandenen Sprachbarrieren zeit- und daher kostenintensiv.
Bei den sozialpädagogischen Familienhilfen ist eine hohe Fluktuation zu verzeichnen (2015: 645
Fälle; 2014: 577 Fälle). Beobachtet wird, dass Familien sich eigenständig bzw. nach Beratung durch
Dritte (Schulen, Kindertageseinrichtungen, Ärzten) in den Sozialraumteams melden, um adäquate
Hilfen zu erhalten.
In diesem Zusammenhang ist zu erwähnen, dass das HzE-Fachcontrolling im Umfang einer halben
VZÄ am 25.05.2015 den Dienst aufgenommen hat. Dem folgt zum 15.09.2015 das HzEFinanzcontrolling, ebenfalls im Umfang einer halben VZÄ.
Das Fachcontrolling widmet sich bereits den ambulanten Hilfen im Sinne der Eruierung der
Erfordernisse der Hilfen, deren Einrichtung und Verlauf.
Es wird davon ausgegangen, dass im 3. Quartalsbericht über die bis dahin erfolgten Arbeiten und
Ergebnisse berichtet werden kann.
Vorlage FB 45/0139/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 11.08.2016
Seite: 5/6
3.2 Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge
Auch die Zahl der jungen Menschen ist im Vergleich bis zum 31.07.2014 (499 UMF) bis zum
31.07.2015 (781) gestiegen. Hierin enthalten sind auch ca. 200 junge Menschen, die im Rahmen der
Inaugenscheinnahme sowie Altersfeststellung innerhalb der ersten Tage nach Übergabe durch die
Bundespolizei von der Jugendhilfe für volljährig erklärt wurden und Aachen verlassen haben.
Durch erfolgreiche Beendigung der Jugendhilfe wurden weitere Hilfen abgeschlossen, sodass zurzeit
rund 500 laufende Fälle zu verzeichnen sind.
Bei der Fallzahlenentwicklung insgesamt (Anlage 1a) fallen daher die Anstiege bei den stationären
Hilfen (§ 34 SGB VIII) wie auch bei den Erziehungsbeistandschaften (§ 30 SGB VIII) auf.
FB 45 ist weiterhin mit dem vorhandenen Netzwerk der mit der Thematik betrauten Institutionen
engagiert bemüht, sowohl adäquate Heim- bzw. Wohnplätze innerhalb und außerhalb Aachens zu
schaffen, tagesstrukturierende wie Schulangebote zu initiieren und zu nutzen, sowie den Übergang
Schule/Beruf /Ausbildung im Sinne der jungen Menschen zu gestalten.
In diesen Zusammenhängen ist es gelungen, Projekte zu entwickeln, die durch
Drittmittelzuwendungen/ -finanzierung abgesichert sind.
4. Konsequenzen für die Jugendhilfe
Seitens des zuständigen Bundesministeriums wurde ein Gesetzentwurf zur bundesweiten Verteilung
von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen zur Sicherstellung der kindgerechten Versorgung,
Betreuung und Unterstützung am 17.04.2015 in den Bundestag eingebracht.
Zurzeit finden hierzu die parlamentarischen Anhörungen sowohl auf Bundes- wie Landesebene statt.
Es wird davon ausgegangen, dass das UMA-Gesetz zum 01.01.2016 mit einer Übergangszeit in Kraft
treten wird. Die hiermit verbundenen Veränderungen für die Stadt Aachen bleiben abzuwarten.
Im Weiteren ist angedacht für die Abrechnung der Fallkosten des unbegleiteten minderjährigen
Flüchtlings als überörtlicher Träger den Landschaftsverband Rheinland vorzusehen.
Sollte dieses Vorhaben realisiert werden, würde sich zumindest die Kostenabrechnung und erstattung zügiger und reibungsloser gestalten.
Inwiefern sich der Zustrom unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge minimiert, wenn der Teilumzug der
Bundespolizei Aachen nach Eschweiler vollzogen ist, bleibt abzuwarten.
Die Zuständigkeit der Jugendhilfe richtet sich nach dem Ort der erforderlichen Inobhutnahme des
Jugendlichen. In den zurück liegenden Monaten erfolgte die Einreise hauptsächlich über den
Zugverkehr und endete am Hauptbahnhof der Stadt.
Anlage/n:
Anlage 1
Statistische Angaben zum Bereich der Hilfen zur Erziehung/Eingliederungshilfen
Anlage 2
Übersicht Ausgaben HzE/Eingliederungshilfe/UMF - I. Quartal 2015
Anlage 3
Entwicklung der monatlichen Vormerkungen
Vorlage FB 45/0139/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 11.08.2016
Seite: 6/6