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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
149245.pdf
Größe
1,4 MB
Erstellt
13.08.15, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 22:25

Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage Federführende Dienststelle: Fachbereich Kinder, Jugend und Schule Beteiligte Dienststelle/n: Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: FB 45/0132/WP17 öffentlich 13.08.2015 45/301 Anerkennung als Träger der Freien Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII hier: Trägerverein Vineyard Aachen e. V. Beratungsfolge: TOP:__ Datum Gremium Kompetenz 08.09.2015 KJA Entscheidung Beschlussvorschlag: Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt die Anerkennung des Trägervereins Vineyard Aachen e. V. als Träger der Freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII. Vorlage FB 45/0132/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 11.08.2016 Seite: 1/3 finanzielle Auswirkungen Durch die Anerkennung des Vereins ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen. Investive Ansatz Auswirkungen 20xx Fortgeschriebener Ansatz Fortgeschriebe- Ansatz ner Ansatz 20xx ff. 20xx Gesamt- Gesamtbedarf (alt) 20xx ff. bedarf (neu) Einzahlungen 0 0 0 0 0 0 Auszahlungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 + Verbesserung / 0 0 Deckung ist gegeben/ keine Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung ausreichende Deckung vorhanden vorhanden Verschlechterung konsumtive Ansatz Auswirkungen 20xx Ertrag Fortgeschriebener Ansatz Fortgeschriebe- Ansatz ner Ansatz 20xx ff. 20xx 20xx ff. Folgekos- Folgekos- ten (alt) ten (neu) 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Abschreibungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 Personal-/ Sachaufwand + Verbesserung / - 0 0 Deckung ist gegeben/ keine Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung ausreichende Deckung vorhanden vorhanden Verschlechterung Vorlage FB 45/0132/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 11.08.2016 Seite: 2/3 Erläuterungen: Der Trägerverein Vineyard Aachen e. V. mit Sitz in Aachen beantragt mit Schreiben vom 16.09.2014 die Anerkennung als Träger der Freien Jugendhilfe gemäß § 75 SBG VIII. Vineyard Aachen ist eine freie evangelisch-ökumenische Gemeinde. Sie ist Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen (ACK) in Aachen. Der Trägerverein Vineyard Aachen e. V. wurde 2007 gegründet. Bereits seit über 20 Jahren ist Vineyard Aachen in der Kinder- und Jugendarbeit - zunächst im Rahmen der kirchlichen Arbeit - aktiv. Seit einigen Jahren engagiert sich der Verein im Stadtviertel und ist Mitglied im Arbeitskreis Liebigstraße. Im Zuge dessen weitete er seine Tätigkeit auf die freizeitorientierte Kinder- und Jugendarbeit für das Viertel aus. Im Rahmen der Stadtteilerneuerung Aachen-Nord konnte der Träger mit Mitteln aus diesem Förderprogramm einen Erlebnispädagogen als Jugendleiter in geringfügigem Umfang einstellen. Mittlerweile finanziert Vineyard Aachen den Einsatz des Jugendleiters vollständig aus eigenen Mitteln. Der Verein liegt mit seinen Räumen in der Liebigstraße in einem schwierigen Stadtviertel, in dem häufig Beschwerden wegen Gewalt und Vandalismus durch Jugendliche laut werden. Hier eröffnete der Verein 2013 eine Jugendkneipe, die "G-light-Bar", wodurch nun ein wöchentliches offenes Angebot im Wohngebiet besteht. Hinzu kommen verbindliche Gruppenangebote mit unterschiedlicher Thematik (z. B. Fahrradwerkstatt und Mädchengruppe) und besondere Aktivitäten wie die diesjährige Ferienfahrt nach Italien. Bislang finden sich im offenen Angebot eher jüngere Besucher ein. Der Verein möchte auch die älteren Kinder und Jugendlichen des Wohngebiets ansprechen und ist bemüht, sein Angebot auf den sicherlich vorhanden Bedarf an Freizeitbeschäftigung für die Jugendlichen des Viertels abzustimmen. Stellungnahme Die Anerkennung als Träger der Freien Jugendhilfe kann erfolgen, wenn alle Kriterien nach den Grundsätzen der Anerkennung von Freien Trägern der Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII der Arbeitsgemeinschaft der Obersten Jugendbehörden vom 14.04.1994 und der Entscheidung des Jugendhilfeausschusses vom 20.12.1994 erfüllt sind. Im nachfolgenden Kriterienkatalog sind alle Anforderungen aufgelistet. Der Träger erfüllt alle Kriterien. Danach ist die Anerkennung des Trägervereins Vineyard Aachen e. V. auszusprechen. Anlage/n: Antrag, Vereinssatzung, Kriterienkatalog Vorlage FB 45/0132/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 11.08.2016 Seite: 3/3 § 1 § 1.1 § 1.2 § 1.3 § 1.4 § 2 § 2.1 Satzung des Vereins ,,Trägerverein Vineyard Aachen e.V.’’ Name, Sitz, Geschäftsjahr Der Verein führt den Namen ,,Trägerverein Vineyard Aachen e.V.“ Er ist im Vereinsregister eingetragen. Sein Sitz ist Aachen Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Zweck Ziel der Arbeit des Vereins ist die Trägerschaft der christlichen Gemeinde „Vineyard Aachen“, die folgende Ziele hat: § 2.1.1 Die Förderung der Religion. § 2.1.2 Die Förderung der Jugendhilfe und Altenhilfe. § 2.1.3 Die Förderung der Erziehung. § 2.1.4 Die Förderung von Kunst und Kultur. § 2.1.5 Die Förderung des Schutzes von Ehe und Familie. § 2.1.6 Die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke. § 2.2 Der Verein sucht seinen Zweck vor allem zu erfüllen durch: § 2.2.1 Feiern von Gottesdiensten, § 2.2.2 Einrichtung und Förderung von Gesprächsgruppen, kreativen und musikalischen Gruppen und Teams verschiedenster Art, § 2.2.3 Angebot von Seelsorge, Eheseminaren und Erziehungskursen § 2.2.4 Kindergruppen, sowohl innerhalb der Gemeinde, als auch für die Kinder des Stadtviertels und darüber hinaus § 2.2.5 Jugendarbeit, sowohl innerhalb der Gemeinde, als auch als offene Arbeit für die Jugendlichen des Stadtviertels und darüber hinaus § 2.2.6 Jugendfreizeiten und Freizeitangebote für Jugendliche an Wochenenden § 2.2.7 Arbeit mit jungen Erwachsenen und alten Menschen innerhalb der Gemeinde und darüber hinaus § 2.2.8 Arbeit im Stadtviertel durch verschiedene Aktivitäten und Mitarbeit in Gremien (u.a. im AK Liebigstraße) § 2.2.9 Mitarbeit in ökumenischen Gremien der Stadt Aachen (u.a. ACK) und darüber hinaus § 2.2.10 Durchführung von Konferenzen, Kursen, Seminaren und Freizeitangeboten § 2.2.11 Herausgabe von Schrifttum und Arbeitshilfen, § 2.2.12 Unterstützung und Hilfestellung missionarischer Arbeitsformen in der Region und darüber hinaus, § 2.2.13 Gemeindegründung § 2.2.14 Errichtung und Führung von Einrichtungen zur Erreichung der unter §2.1 genannten Ziele, § 2.2.15 Ansammlung von Mitteln und Weitergabe an andere steuerbegünstigte, gemeinnützige Vereine und Körperschaften des öffentlichen Rechts im In‐ und Ausland, die jene für steuerbegünstigte, gemeinnützige Zwecke im Sinne des §2.1 dieser Satzung verwenden müssen. 1 § 2.2.16 § 3 § 3.1 § 3.2 § 3.3 § 4 § 4.1 § 4.2 § 4.3 § 4.4 § 5 § 6 § 6.1 § 6.2 § 6.3 § 6.3.1 § 6.3.2 § 6.3.3 § 7 § 7.1 § 7.2 Schuldnerberatung und Vergabe von zinsverbilligten und zinslosen Darlehen, um diese an in Not geratene Menschen weiterzugeben. Basis Der Verein bekennt sich mit den Kirchen der Reformation dazu, dass die Heilige Schrift die alleinige Quelle und vollkommene Richtschnur des Glaubens, der Lehre und des Lebens ist und dass das Heil allein im Glauben empfangen wird. Er bekennt sich in Gemeinschaft mit der alten Kirche zu den altkirchlichen Glaubensbekenntnissen, dem apostolischen, nicänischen und athanasianischen Bekenntnis. Der Verein bekennt sich zu den Werten und Prioritäten der weltweiten Vineyard‐ Bewegung, der Basis der weltweiten Ev. Allianz nach der Neuformulierung vom 6.4.1972 und der Lausanner Verpflichtung von 1974. Die Arbeit des Vereins ist über konfessionelle Grenzen hinweg offen. So sind Menschen anderer Konfessionen zur Mitarbeit ebenso willkommen, sofern sie mit den Grundlagen des Vereins übereinstimmen. Gemeinnützigkeit Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts ,,Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Der Anspruch auf Ersatz der nachgewiesenen Auslagen, sowie von angemessenen Vergütungen für Dienstleistungen bleiben hiervon unberührt. Freundeskreis Der Verein unterhält zur Unterstützung seiner Arbeit einen Freundeskreis. Mitgliedschaft Mitglieder des Vereins können alle volljährigen Mitglieder der Gemeinde Vineyard Aachen werden, die die Satzung bejahen. Über den schriftlichen Antrag auf Aufnahme in den Verein entscheidet der Vorstand, der seine Entscheidung nicht begründen muss. Die Mitgliedschaft endet: durch schriftliche Austrittserklärung, gerichtet an den Vorstand, durch Ausschluss aus dem Verein, der durch den Vorstand beschlossen werden kann, sofern das Mitglied in erheblichen Maß gegen die Vereinsinteressen verstoßen hat oder die Aufnahmevoraussetzungen nicht mehr erfüllt. durch Beendigung der Mitgliedschaft in der Gemeinde oder durch Tod. Organe Organe des Vereins sind: Die Mitgliederversammlung Der Vorstand 2 § 8 § 8.1 § 8.2 Mitgliederversammlung Die Mitgliederversammlung findet mindestens einmal jährlich statt. Die Mitgliederversammlung wird vom Vorsitzenden und im Verhinderungsfall vom stellvertretenden Vorsitzenden schriftlich unter Angabe der Tagesordnung und unter Einhaltung einer Frist von mindestens vier Wochen einberufen. § 8.3 Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn sie ordnungsgemäß eingeladen ist und mehr als die Hälfte ihrer Mitglieder anwesend sind. Beschlüsse werden, soweit nichts anderes bestimmt ist, mit einfacher Mehrheit gefasst. Die Ergebnisse der Mitgliederversammlung sind in einem Protokoll festzuhalten, das vom Vorsitzenden und Protokollführer zu unterschreiben ist. § 8.4 Aufgaben der Mitgliederversammlung (MGV) § 8.4.1 Die MGV genehmigt die Tagesordnung. Anträge für die Tagesordnung sind spätestens 14 Tage vor der Mitgliederversammlung schriftlich beim Vorstand einzureichen. Weitere Tagesordnungspunkte können nur für ein beratendes Gespräch aufgenommen werden. § 8.4.2 Die MGV genehmigt das Protokoll der letzten Mitgliederversammlung. § 8.4.3 Die MGV nimmt den Jahresbericht entgegen. § 8.4.4 Die MGV genehmigt den Rechnungsabschluss. § 8.4.5 Die MGV benennt zwei Kassenprüfer. § 8.4.6 Die MGV entlastet den Vorstand. § 8.4.7 Die MGV wählt aus ihrer Mitte den Vorstand für die Dauer von vier Jahren. Wiederwahl ist möglich. § 8.4.7.1 Scheidet ein Vorstandsmitglied vor Ablauf der Wahlperiode aus, so kann der Vorstand ein neues Mitglied benennen, das das Amt des Ausscheidenden übernimmt. Die nächste MGV muss dies durch eine Wahl bestätigen. § 8.4.8 Die MGV beschließt mit mindestens 2/3 der anwesenden Mitglieder über Satzungsänderungen und über die Auflösung des Vereins. § 8.5 Eine außerordentliche Mitgliederversammlung kann auf schriftlichen Antrag von mindestens 30% der Mitglieder einberufen werden. Die außerordentliche Mitgliederversammlung muss spätestens sechs Wochen nach Antragstellung einberufen werden. § 9 Vorstand § 9.1 Der Vorstand besteht aus bis zu vier von der Mitgliederversammlung gewählten Vorstandsmitgliedern: * dem stellvertretenden Vorsitzenden (2. Vorsitzender), * dem Schatzmeister, * bis zu zwei Beisitzern und Kraft Amtes dem/der Hauptleiter/in der Gemeinde als 1. Vorsitzenden. Der Vorstand strebt bei allen Entscheidungen Einmütigkeit an. § 9.2 Aufgaben des Vorstandes § 9.2.1 Er führt die laufenden Geschäfte des Vereins. § 9.2.2 Er bearbeitet die Anträge auf Aufnahme in der Mitgliedschaft. § 9.2.3 Er stellt hauptamtliche Mitarbeiter/innen an. § 9.2.4 Die Vertretung des Vereins nach $26 BGB erfolgt durch den ersten oder zweiten Vorsitzenden und ein weiteres Vorstandsmitglied gemeinschaftlich. 3 § 10 § 10.1. § 10.2 § 10.3 §11 Finanzen Die Finanzierung der Aufgaben des Vereins erfolgt durch: Beiträge und Spenden, insbesondere aus dem Mitglieder‐ und Freundeskreis, Zuschüsse, sonstige Einnahmen. Auflösung des Vereins Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zwecks fällt das Vermögen des Vereins an den Vineyard Förderverein Deutschland e.V. mit Sitz in München, der es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke im Sinne des §2 dieser Satzung zu verwenden hat. Beschlossen am 11.1.2015 4 Anerkennung freier Träger der Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII Kriterien • nach den Grundsätzen der Anerkennung von Trägern der freien Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII, • der Arbeitsgemeinschaft der Obersten Landesjugendbehörden vom 14.04.1994 und • der Entscheidung des Jugendhilfeausschusses der Stadt Aachen vom 20.12.1994 Profil des Trägers Der anzuerkennende Träger muss selbst auf dem Gebiet der Jugendhilfe tätig sein, d. h. selbst Leistungen erbringen, die unmittelbar oder mittelbar zur Erfüllung der Aufgaben der Jugendhilfe beitragen Außerdem müssen Träger der freien Jugendhilfe nicht ausschließlich oder überwiegend Aufgaben der Jugendhilfe erfüllen. Die Tätigkeit auf dem Gebiet der Jugendhilfe muss aber sowohl Der Träger bietet selbst Leistungen gem. § 11ff SGB VIII an und trägt somit unmittelbar zur Erfüllung der Aufgaben der Jugendhilfe bei. • • nach der Satzung als auch in der praktischen Arbeit Trägerverein Vineyard Aachen e.V. Liebigstraße 10-12 52070 Aachen Die Tätigkeit als Träger der freien Jugendhilfe wird durch die Satzung und die praktische Arbeit deutlich. Zu den Schwerpunkten der bisher geleisteten Arbeit gehören: • Jugendarbeit in Sport, Spiel und Geselligkeit • außerschulische Jugendbildung als ein genügend gewichtiger, von anderen Aufgaben abgegrenzter Schwerpunkt Die Anerkennung bezieht sich auf die Tätigkeit des Trägers in der Stadt Aachen erscheinen. für den o.g. Bereich der Jugendarbeit. Im Anerkennungsbescheid sollte in diesen Fällen zum Ausdruck kommen, auf welche vom Träger wahrgenommenen Aufgaben der Jugendhilfe sich die Anerkennung bezieht. Voraussetzung der Anerkennung ist, dass der Träger gemeinnützige Ziele liegt vor verfolgt. Obwohl darunter "nicht die Gemeinnützigkeit im Sinne des Steuerrechts verstanden" wird (vgl. BT-Drs. 11/6748, 82), sprechen verfahrensökonomische Gründe dafür, die Verfolgung gemeinnütziger Ziele dann anzunehmen, wenn der Träger von der zuständigen Steuerbehörde (zumindest vorläufig) als gemeinnützig erkannt worden ist. Eine Anerkennung darf nur ausgesprochen werden, wenn der Träger aufgrund der fachlichen und personellen Voraussetzungen erwarten lässt, dass er einen nicht unwesentlichen Beitrag zur Erfüllung der Aufgaben der Jugendhilfe zu leisten imstande ist (vgl. § 75 Abs. 1 Nr. 3 SGB VIII). Im Einzelnen Beurteilung der Leistungsfähigkeit des Trägers jedenfalls folgende Kriterien herangezogen werden: • Art und Umfang der durchgeführten Maßnahmen, • Zahl der Mitglieder bzw. Teilnehmer und Teilnehmerinnen, • Zahl und Qualifikation der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, Der Verein Vineyard e.V. leistet Jugendarbeit im o.g. Sinne vor allem durch die offene Jugendarbeit mit dem wöchentlichen Betrieb der G-light-Bar. Zusätzlich gibt es noch spezielle Gruppenangebote wie z.B. die Mädchengruppe, die Crash-Kids oder das Werkstattprojekt. In den Ferien unternimmt der Verein eine Jugendreise nach Italien. In Kooperation mit der Grundschule Feldstraße führt Vineyard e.V. eine Theater AG durch. Darüber hinaus leistet der Verein Gemeinwesenarbeit im Viertel Aachen - Nord. Das offene Angebot besuchen ca. 15-40 Kinder und Jugendliche, meist sind die Besucher im Alter zwischen 9 und 12Jahre. Die Gruppenangebote werden jeweils von ca. 5-10 Kindern Jugendlichen wahrgenommen. An der Jugendreise nehmen ca. 20 Jugendliche teil. Bei der Theater AG beteiligen sich 10 Kinder. 1 Jugendleiter, Wald- und Erlebnispädagoge, 450,- € - Job 3 Dipl. Sozialpädagoginnen, Ehrenamt 1 Heilerziehungspfleger, Ehrenamt 7 feste Mitarbeiter aus verschiedenen Berufssparten, Ehrenamt 2 • Zusammenarbeit mit dem (Landes-) Jugendamt und anderen öffentlichen und freien Trägern der Jugendhilfe, Zusammenarbeit mit dem Jugendamt und anderen öffentlichen und freien Trägern ist gegeben. • Solidität der rechtlichen, organisatorischen und finanziellen Verhältnisse liegt vor Eine sichere Beurteilung dieser Kriterien ist in der Regel erst Die Vineyardgemeinde Aachen ist bereits seit über 20 Jahren innerhalb der möglich, wenn der freie Träger über einen Zeitraum von mehr kirchlichen Gemeinde in der Jugendarbeit aktiv. Der Trägerverein der Vineyard als einem Jahr kontinuierlich tätig gewesen ist Aachen e.V. wurde 2007 gegründet. Im Rahmen der Stadtteilerneuerung Aachen Nord erweiterte der Träger 2011 sein Angebot für die Jugend des Viertels und konnte mit Mitteln aus diesem Förderprogramm einen Jugendleiter einstellen. 2013 eröffnete der Verein ein Jugendcafé, die „G-light-Bar“, wodurch nun ein offenes Angebot besteht. Die sichere Beurteilung des Trägers ist somit möglich. Die Anerkennung soll solchen Trägern vorbehalten bleiben, die einen wesentlichen Anteil an der Erfüllung der Aufgaben der Jugendhilfe haben und von denen deshalb auch eine maßgebende Beteiligung an der Jugendhilfeplanung und anderen Formen der Zusammenarbeit erwartet werden kann Gewähr für eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit (§ 75 Abs. 1 Nr. 4 SGB VIII) Der Träger erfüllt durch seine Kinder – und Jugendarbeit im Viertel einen wesentlichen Teil der Aufgaben der Jugendhilfe. Gemäß der vorliegenden Satzung des Trägervereins Vineyard e.v. bietet der Träger eine Gewähr für eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit. Die Erfüllung von Aufgaben der Jugendhilfe im Sinne eines umfassenden Erziehungsauftrages, wodurch junge Menschen befähigt werden, ihre Anlagen und Fähigkeiten zu entwickeln, ihre Persönlichkeit zu entfalten, die Würde des Menschen zu achten und ihre Pflichten gegenüber den Mitmenschen in Familie, Gesellschaft und Staat zu erfüllen, bietet in der Regel Gewähr für eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit. 3 Der Antrag soll folgende Angaben enthalten: • den vollständigen satzungsmäßigen Namen; Trägerverein Vineyard e.V. • die postalische Anschrift und Telefon (ggf. der Geschäftsstelle); • eine ausführliche Darstellung der Ziele, Aufgaben und der Organisationsform; Liebigstraße 10-12 52070 Aachen Tel: 0241-501444 buero@vineyard-aachen.de siehe vorliegende Satzung • Namen, Alter, Beruf und Anschrift der Mitglieder des Vorstandes; 1. Vorsitzende: Birgit Schindler, 60 Jahre Ev. Theologin und Gemeindeleiterin Von Stauffenberg-Str. 3 52080 Aachen 2. Vorsitzender: Arthur Kühn, 43 Jahre Erlebnispädagoge und Forstwirt Hostetstraße 142a 52223 Stolberg Schatzmeisterin: Ute Comanns, 58 Jahre Hausfrau und Bankkauffrau Schönauer Friede 73 52072 Aachen Beisitzer: Winfried Comanns, 58 Jahre Architekt Schönauer Friede 73 52072 Aachen 4 Beisitzerin: Elke May, 52 Jahre OGS Betreuerin Wiesenstr. 76 52222 Stolberg • Zahl der örtlichen Gruppen (bei Landesverbänden); ./. • Zahl der Mitglieder zum Zeitpunkt der Antragstellung; • Höhe des monatlichen Beitrages; Der Trägerverein Vineyard e.V. hat 9 Mitglieder, die Vineyardgemeinde Aachen hat 170 Mitglieder kein Mitgliedsbeitrag • Zeitpunkt der Aufnahme der Tätigkeit im Bereich der Jugendhilfe 2011 Dem Antrag soll beigefügt werden: liegt vor • die Satzung und Geschäftsordnung sowie bei freien Trägern, die Teil einer Gesamtorganisation sind, die Satzung der Gesamtorganisation; • Bescheinigung des Finanzamtes über die Gemeinnützigkeit nach der AO; liegt vor • ein Sachbericht über die Tätigkeit auf dem Gebiet der Jugendhilfe innerhalb des letzten Jahres vor Antragstellung; liegt vor • ein Exemplar der letzten Ausgabe aller Publikationen des Antragstellers; Auszüge liegen vor; Internetauftritt: www.vineyard-aachen.de bei eingetragenen Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregister; Träger, liegt vor • 5