Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
148859.pdf
Größe
974 kB
Erstellt
27.07.15, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 22:22
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Sicherheit und Ordnung
Beteiligte Dienststelle/n:
FB 32/0003/WP17
öffentlich
27.07.2015
Fröhlke, Detlev
Einführung einer Kastrationspflicht für freilaufende und
verwilderte Katzen
Antrag der AfD-Gruppe v. 10.05.2015
Beratungsfolge:
TOP: 8
Datum
Gremium
Kompetenz
15.09.2015
AUK
Kenntnisnahme
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.
Der Antrag gilt als behandelt.
(Philipp)
finanzielle Auswirkungen
Investive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
Gesamt-
Gesamtbedarf (alt)
20xx ff.
bedarf
(neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
+ Verbesserung /
-
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
Verschlechterun
g
konsumtive
Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
Fortgeschriebe-
Folgekos-
Folgekos-
Auswirkungen
20xx
ner Ansatz
20xx ff.
ner Ansatz
ten (alt)
ten (neu)
Vorlage FB 32/0003/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 28.08.2015
Seite: 1/3
20xx
Ertrag
20xx ff.
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Abschreibungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
Verschlechterun
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
g
Vorlage FB 32/0003/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 28.08.2015
Seite: 2/3
Erläuterungen:
Das Thema Kastrationspflicht für freilaufende und wildlebende Katzen taucht in Wellen landauf, landab immer wieder einmal
in den politischen Diskussionen auf.
So hat sich auch der Umweltausschuss der Stadt Aachen im Jahr 2011 erneut sehr intensiv in mehreren Sitzungen mit dem
Thema befasst und am 20.9.2011 die Vorlage und die Erläuterungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis genommen,
von einer Kastrationspflicht Abstand zu nehmen, da u.a. die rechtlichen Grundlagen eine derartige Verpflichtung nicht
zuließen und eine solche Pflicht auch nicht praktisch kontrollierbar wäre.
Auch nach der neuen Rechtslage ist die Stadt Aachen nicht berechtigt, eine ordnungsbehördliche Verordnung über eine
Kastrationspflicht zu verabschieden.
Im Übrigen darf die Stadt betonen, dass die Zusammenarbeit mit dem Tierschutzverein Aachen nach wie vor als gut und
völlig unproblematisch angesehen wird.
Anlage/n:
Ratsantrag der AfD: Einführung einer Kastrationspflicht für freilaufende und verwilderte Katzen vom
10.05.2015
Vorlage FB 32/0003/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 28.08.2015
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