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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
149515.pdf
Größe
572 kB
Erstellt
18.08.15, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 22:25
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Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage Federführende Dienststelle: Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen Beteiligte Dienststelle/n: Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: FB 61/0248/WP17 öffentlich 35061-2014 18.08.2015 Dez. III / FB 61/200 Aufhebung des Durchführungsplans Nr. 403 für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte zwischen Benediktinerstraße und Küpperstraße hier: Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB Beratungsfolge: TOP:__ Datum Gremium Kompetenz 23.09.2015 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Er beschließt die Aufhebung des Durchführungsplans Nr. 403 für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte zwischen Benediktiner- und Küpperstraße gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung und die Begründung hierzu. Vorlage FB 61/0248/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 27.08.2015 Seite: 1/2 Erläuterungen: Der Planungsausschuss der Stadt hat am 20.01.2011 die Einleitung des Aufhebungsverfahrens und die öffentliche Auslegung des Durchführungsplans Nr. 403 beschlossen, nachdem die Bezirksvertretung Aachen-Mitte dies dem Planungsausschuss am 19.01.2011 empfohlen hatte. Beide Gremien stellten fest, dass auf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB verzichtet werden kann, da sich die Aufhebung nicht wesentlich auf das Plangebiet und die Nachbargebiete auswirkt. Die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB der Aufhebung des Durchführungsplans Nr. 403 fand in der Zeit vom 02.06.2015 bis einschließlich 03.07.2015 statt. Während dieser Zeit sind keine Stellungnahmen von Bürgern eingegangen. Da von der Aufhebung keine Belange von Behörden berührt werden, war eine Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB nicht erforderlich. Aus diesem Grund ist weder in der Bezirksvertretung noch im Planungsausschuss eine Beratung notwendig. Die Verwaltung empfiehlt, die Aufhebung des Durchführungsplans Nr. 403 als Satzung zu beschließen. Anlage/n: Begründung Vorlage FB 61/0248/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 27.08.2015 Seite: 2/2 Der Oberbürgermeister Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen Begründung zur Aufhebung des Durchführungsplans Nr. 403 für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte zwischen Benediktiner- und Küpperstraße Lage des Plangebietes Begründung zur Offenlage Seite 1 von 2 ______________________________________________________________________________________________________________________ Begründung zur Aufhebung Durchführungsplan Nr. 403 Fassung vom 02.11.2010 Der Durchführungsplan Nr. 403, datiert vom 18.05.1955, um fasst den Bereich zwischen Benediktiner- und Küpperstraße. Er enthält Festsetzungen für die Bebauung. Durch die hier geltenden Bebauungspläne Nr. 657 und 658 wurden hier teilweise die städtebaulichen Zielsetzungen neu definiert. Dies gilt insbesondere für die W ohnbebauung auf dem ehem aligen Betriebsgelände der Fa. Schum ag. Der Durchführungsplan Nr. 403 entspricht som it nicht m ehr der aktuellen städtebaulichen Situation. Es ist davon auszugehen, dass der Durchführungsplan Nr. 403 aufgrund eines Bekanntm achungsfehlers einer gerichtlichen Überprüfung nicht standhalten wird. Gem äß Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes ist ein als ungültig erkannter Bebauungsplan (ehem . Durchführungsplan) aufzuheben, um dam it den Anschein seiner Rechtsgeltung zu beseitigen. Zur Herstellung der Rechtssicherheit soll der Durchführungsplan Nr. 403 aufgehoben werden. Die Beurteilung von Vorhaben erfolgt im o.g. Bereich nach § 30 BauGB. Durch die Aufhebung dieses Durchführungsplans entstehen keine Kosten. Begründung zur Offenlage Seite 1 von 2 ____________________________________________________________________