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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
149992.pdf
Größe
611 kB
Erstellt
25.08.15, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 22:27
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Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage Federführende Dienststelle: Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen Beteiligte Dienststelle/n: Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: FB 61/0259/WP17 öffentlich 35066-2014 25.08.2015 FB 61/010 // Dez. III Aufhebung des Durchführungsplans Nr. 387 für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte zwischen Ritter-Chorus-Straße, Katschhof, Domhof und Johannes-Paul-II.-Straße hier: Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs.1 BauGB Beratungsfolge: TOP:__ Datum Gremium Kompetenz 23.09.2015 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Er beschließt die Aufhebung des Durchführungsplans Nr. 387 für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte zwischen Ritter-Chorus-Straße, Katschhof, Domhof und Johannes-Paul-II.-Straße gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung und die Begründung hierzu. Vorlage FB 61/0259/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 27.08.2015 Seite: 1/2 Erläuterungen: Der Planungsausschuss hat in seiner Sitzung am 14.01.2010 auf Empfehlung der Bezirksvertretung Aachen-Mitte gem. § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 1 Abs. 8 BauGB beschlossen, das Aufhebungsverfahren für den Durchführungsplan Nr. 387 beschlossen, da dieser aufgrund von Rechtsmängeln einer gerichtlichen Überprüfung nicht standhalten würde. Er beschloss gleichzeitig gem. § 3 Abs. 1 BauGB die öffentliche Auslegung des aufzuhebenden Durchführungsplanes. Die Offenlage erfolgte in der Zeit vom 26.05.2015 bis einschließlich 26.06.2015. Während dieser Zeit sind keine Stellungnahmen durch die Öffentlichkeit abgegeben worden. Träger öffentlicher Belange waren nicht betroffen. Eine erneute Beratung in der Bezirksvertretung Aachen-Mitte bzw. im Planungsausschuss ist nicht erforderlich. Die Verwaltung empfiehlt, die Aufhebung des Durchführungsplans Nr. 387 als Satzung zu beschließen. Anlage/n: Begründung Vorlage FB 61/0259/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 27.08.2015 Seite: 2/2 Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen Der Oberbürgermeister Begründung zur Aufhebung des Durchführungsplans Nr. 387 im Stadtbezirk Aachen-Mitte für den Bereich zwischen Ritter-Chorus-Straße, Katschof, Domhof und Johannes-Paul-II.-Straße zum Satzungsbeschluss Lage des Plangebietes Aufhebung Durchführungsplan Nr. 387 - Ritter-Chorus-Straße / Johannes-Paul-II.-Straße - Begründung zum Satzungsbeschluss Fassung vom 23.09.2015 Der Durchführungsplan Nr. 387, datiert vom 11.09.1953, umfasst den Bereich zwischen Ritter-Chorus-Straße, Katschhof, Domhof und Johannes-Paul-II-Straße. Er enthält Festsetzungen für den Bau und Wiederaufbau der Gebäude des Domkapitels (u.a. Schatzkammer und Domsingschule). Mit der Errichtung dieser Gebäude wurden die städtebaulichen Zielsetzungen des Durchführungsplans Nr. 387 und somit seine Leitaufgaben erfüllt. Es ist davon auszugehen, dass der Durchführungsplan Nr. 387 aufgrund eines Bekanntmachungsfehlers einer gerichtlichen Überprüfung nicht standhalten wird. Gemäß Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes ist ein als ungültig erkannter Bebauungsplan (ehem. Durchführungsplan) aufzuheben, um damit den Anschein seiner Rechtsgeltung zu beseitigen. Zur Herstellung der Rechtssicherheit soll der Durchführungsplan Nr. 387 aufgehoben werden. Die Beurteilung von Vorhaben erfolgt im o.g. Bereich nach § 34 BauGB. Durch die Aufhebung dieses Durchführungsplans entstehen keine Kosten. Diese Begründung ist Bestandteil des Beschlusses, mit dem der Rat der Stadt in seiner Sitzung am 23.09.2015 die Aufhebung des Durchführungsplans Nr. 387 - Ritter-Chorus-Straße / Johannes-Paul-II.-Straße – als Satzung beschlossen hat. Es wird bestätigt, dass die oben genannte Begründung den Ratsbeschlüssen entspricht und dass alle Verfahrensvorschriften bei ihrem Zustandekommen beachtet worden sind. Aachen, den 24.09.2015 (Marcel Philipp) Oberbürgermeister Seite 2 / 2