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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
149890.pdf
Größe
111 kB
Erstellt
24.08.15, 12:00
Aktualisiert
06.09.18, 22:26
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Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage Federführende Dienststelle: Fachbereich Kinder, Jugend und Schule Beteiligte Dienststelle/n: Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: FB 45/0136/WP17 öffentlich 24.08.2015 45/200 Vertretungsregelung in der Kindertagespflege in der Stadt Aachen Beratungsfolge: TOP:__ Datum Gremium Kompetenz 08.09.2015 KJA Entscheidung Beschlussvorschlag: Der Kinder- und Jugendausschuss 1. nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis 2. beschließt die Umsetzung der vorgeschlagenen Vertretungsregelung in Kindertagespflege für die Stadt Aachen zum frühestmöglichen Zeitpunkt, jedoch nicht vor der Rechtskraft der Haushaltssatzung 2016. ^ Vorlage FB 45/0136/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 11.08.2016 Seite: 1/5 finanzielle Auswirkungen 1) Aufwendungsersatz (193.216 € / Jahr) und Kalt-Miete Großtagespflegestellen (30.000 € / Jahr) Die zusätzlich erforderlichen Mittel für den Aufwendungsersatz und die Kalt-Miete der Großtagespflegestellen wurden für den Haushaltsentwurf 2016ff bei PSP 4-060101-918-9; 52910000 (Sachkonto neu) angemeldet. Deckung für die Kalt-Miete erfolgt aus der Position Großtagespflegestellen LENA PSP 4-060101929-3; 53180000. 2) Einrichtungszuschuss Großtagespflegestellen (29.000 € einmalig) Mittel in ausreichender Höhe stehen auf PSP 5-060101-900-00300-300-2; 78180000 zur Verfügung. Die folgenden Ansätze entsprechen dem Haushaltsplanentwurf 2016ff 1) PSP 4-060101-918-9; 52910000 (Sachkonto neu) 2) PSP 5-060101-900-00300-300-2; 78180000 Investive Ansatz Auswirkungen 2016 Einzahlungen Auszahlungen 2) Fortgeschriebener Ansatz Fortgeschriebe- Ansatz ner Ansatz 2017 ff. 2016 Gesamt- Gesamtbedarf (alt) 2017 ff. bedarf (neu) 0 0 0 0 0 0 939.900 939.900 118.800 118.800 0 0 0 0 0 0 0 0 Ergebnis + Verbesserung / 0 0 Deckung ist durch Anmeldung Deckung ist durch Anmeldung für den Haushaltsentwurf für den Haushaltsentwurf 2016ff gegeben 2016ff gegeben Verschlechterung konsumtive Ansatz Auswirkungen 2016 Ertrag Fortgeschriebener Ansatz Fortgeschriebe- Ansatz ner Ansatz 2017 ff. 2016 2017 ff. Folgekos- Folgekos- ten (alt) ten (neu) 0 0 0 0 0 0 223.200 223.200 669.600 669.600 0 0 Abschreibungen 0 0 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 0 Personal-/ Sachaufwand 1) + Verbesserung / - 0 0 Deckung ist durch Anmeldung Deckung ist durch Anmeldung für den Haushaltsentwurf für den Haushaltsentwurf 2016ff gegeben 2016ff gegeben Verschlechterung Vorlage FB 45/0136/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 11.08.2016 Seite: 2/5 Erläuterungen: 1. Gesetzliche Verpflichtung Gemäß § 23 Abs. 4 SGB VIII ist für Ausfallzeiten einer Tagespflegeperson rechtzeitig eine andere Betreuungsmöglichkeit für das Kind sicherzustellen. Darüber hinaus regelt § 22 Abs. 2 KiBiz, als Voraussetzung für den Landeszuschuss, dass u.a. für Ausfallzeiten der Tagespflegeperson eine gleichermaßen geeignete Betreuung durch transparente Regelung des Jugendamtes sichergestellt wird. Gleichzeitig darf eine Kindertagespflegeperson gemäß § 43 SGB VII, § 4 Abs. 1 Kibiz nicht mehr als fünf gleichzeitig anwesende Kinder betreuen. 2. Vorschlag der Familiären Tagesbetreuung e.V. Der Verein „Familiäre Tagesbetreuung e.V.“ ist die von der Stadt Aachen beauftragte Fachberatungsund Fachvermittlungsstelle für Kindertagespflege. Dieser hat in Zusammenarbeit mit Kindertagespflegepersonen folgenden Vorschlag ausgearbeitet: Die Vertretungsregelung gilt für Ausfallzeiten der Tagespflegepersonen (z.B. Urlaub, Krankheit). Die Krankheit ist durch Einreichen eines ärztlichen Attests ab dem 1. Tag beim Verein nachzuweisen. Der Verein hat das Stadtgebiet in 5 Bezirke eingeteilt. Diese sind: Bezirk 1: 52068, 52078 => Ostviertel/ Nordviertel, Brand Bezirk 2: 52070, 52076, 52080 => Soers, Kornelimünster/ Wahlheim, Eilendorf/ Haaren Bezirk 3: 52072 => Richterich Bezirk 4: 52062, 52064, 52074 => Aachen Mitte, Vaalserquartier, Laurensberg Bezirk 5: 52066, Kinderfrauen => Burtscheid Die Vertretung soll durch zwei sich ergänzende Formen erfolgen: 1. durch 2 Großtagespflegestellen in jeweils einem Bezirk 2. durch frei gehaltene Plätze bei einzelnen Tagespflegepersonen in den anderen drei Bezirken. 2.1. Vertretung in Form von Großtagespflegestellen Gemäß § 4 Kinderbildungsgesetz (KiBiz) können sich 2 bis 3 Tagespflegepersonen in einem Verbund zusammenschließen (Großtagespflege) und bis zu neun Kinder gleichzeitig betreuen. Es sollen zwei Großtagespflegestellen „ohne Kinder“ mit jeweils 2 Kindertagespflegepersonen eingerichtet werden. Die zu vertretenen Tagespflegepersonen suchen die Großtagespflege regelmäßig zur Beziehungspflege auf (1x monatlich verpflichtend). Sie sollen dort die Räume für Angebote nutzen, die durch die Großtagespflegepersonen organisiert werden. Die Kinder lernen so die Großtagespflegepersonen, den Stützpunkt und die anderen Kinder kennen. Ergänzend besuchen die in den Großtagespflegestellen tätigen Tagespflegepersonen die Tagespflegepersonen, die sie vertreten, um neben den Kindern auch die Eltern kennenzulernen. Die Großtagespflegepersonen erhalten für diese Leistung dauerhaft die laufende Geldleistung einer Betreuung für 5 bzw. 4 Tageskinder entsprechend des Betreuungsumfanges von jeweils 35 Wochenstunden, unabhängig vom tatsächlichen Vertretungsfall und den tatsächlichen wöchentlichen Vorlage FB 45/0136/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 11.08.2016 Seite: 3/5 Betreuungsstunden. Somit ist die maximale Betreuungszeit für den Vertretungsfall auf 35 Std./ Woche begrenzt, auch wenn das Vertretungskind im Normalfall mehr als 35 Std./Woche betreut wird. Die tätigen Kindertagespflegepersonen haben, wie alle Kindertagespflegepersonen in Aachen, einen Selbstständigenstatus. 2.2. Freihaltepauschale In den übrigen drei Bezirken sollen jeweils 5 Plätze freigehalten werden, jeweils ein Platz bei einer Kindertagespflegeperson. Räumlich nah beieinander wohnende Tagespflegepersonen mit jeweils maximal 4 Kindern schließen sich somit für den Vertretungsfall zusammen. Wenn eine Tagespflegeperson ausfällt, können die Kinder durch eine ihnen bekannte Tagespflegeperson betreut werden. Für den freigehaltenen 5. Platz erhalten die Tagespflegepersonen eine monatliche Pauschale i. H. v. 292,22 €. (Dieser Betrag orientiert sich an der Empfehlung von Sell/ Kukula (2013): „Leistungsorientierte Vergütung in der Kindertagespflege“) Wird der Betreuungsplatz in Anspruch genommen, wird zusätzlich zu der Freihaltepauschale die übliche Geldleistung entsprechend der Betreuungsstunden des Vertretungskindes gezahlt. 3. Bewertung der Vorschläge durch die Fachabteilung Aus Sicht der Fachabteilung sind beide Modelle grundsätzlich umsetzbar. Das Modell der Großtagespflegestelle macht in den Stadtteilen Sinn, wo viele Tagespflegepersonen tätig sind und es somit auch häufiger zu gleichzeitigen Ausfällen mehrerer Tagespflegepersonen kommen kann. Das Modell der Freihaltepauschale ist dort sinnvoll, wo im Verhältnis weniger Tagespflegepersonen tätig sind, die räumliche Nähe aber die Zusammenarbeit und den Austausch untereinander fördert. Daher wird nach Gesprächen mit dem Verein vorgeschlagen, beide Modelle anzuwenden, um den unterschiedlichen Bereichen Rechnung zu tragen. Für die Stadtteile Burtscheid/ Forst (Bezirk 5) und Laurensberg/Richterich/AC West (Bezirk 3 oder 4) wird die Einrichtung jeweils einer Großtagespflegestelle in den Fokus genommen. In den übrigen drei Bezirken werden jeweils 5 Plätze bei verschiedenen Tagespflegepersonen freigehalten. Bisher wurde keine Statistik über die Ausfälle und die Vertretungen geführt. Sofern sich zeigt, dass ein anderer Bedarf an Vertretungsplätzen besteht, ist zu prüfen inwiefern die Regelung in den Folgejahren ausgeweitet oder zurück gebaut werden kann. Insgesamt wird das beschriebene Modell der Vertretungsregelung zunächst auf 3 Jahre befristet und dann evaluiert. 4. Finanzielle Auswirkungen 4.1. Konsumtive Auswirkungen Im Rahmen der Haushaltsanmeldungen 2016 ff wurde bei PSP Tagespflege PSP 4-060101-918-9 ein neues Sachkonto 52910000 für die Vertretung Kindertagespflege i. H. v. insgesamt 223.200€/Jahr eingerichtet. Die Aufwendungen setzen sich aus dem Aufwendungsersatz für die Kindertagespflegepersonen und der Raum-Kalt-Miete zusammen: Vorlage FB 45/0136/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 11.08.2016 Seite: 4/5 1. Aufwendungsersatz für die Kindertagespflegepersonen a) bei Großtagespflegestellen (GTP) 651€ (Freihaltepauschale für 35 Std./Woche) x 9 Plätze x 12 Monate x 2 Großtagespflegestellen = 140.616 €/Jahr b) bei Freihaltepauschale 292,22 € x 15 Plätze x 12 Monate = 52.600 €/Jahr (gerundet) Somit ergeben sich jährliche konsumtive Kosten ab 2016 ff i. H. v. insgesamt 193.216 €. Im Bereich der Freihaltepauschale kann festgehalten werden, dass ein Vertretungsplatz 292,22€/Monat kostet. Die Vertretungstagespflegeperson erhält zusätzlich zur Freihaltepauschale die übliche Geldleistung entsprechend der Betreuungsstunden des Vertretungskindes. Diese Geldleistung wiederum fällt bei der ausgefallenen Kindertagespflegeperson entsprechend der Richtlinie weg. Bei der Großtagespflegestelle fällt die übliche Geldleistung an die abwesende Kindertagespflegeperson ebenfalls entsprechend der Richtlinie weg. Die Gesamtkosten für die Vertretung sind abhängig von der tatsächlichen Inanspruchnahme. Im Rahmen der Evaluation werden die tatsächlichen Kosten je Modell betrachtet. 2. Raum-Kalt-Miete für Großtagespflegestellen Nach den bisherigen Erfahrungen wird hier von durchschnittlich 15.000 € pro Jahr pro Großtagespflegestelle ausgegangen. Somit ergeben sich zusätzlich jährliche konsumtive Kosten ab 2016ff i.H.v. 30.000 € für die Raum-Kalt-Miete. 4.2. Einmaliger investiver Einrichtungszuschuss für die Großtagespflegestellen Die beiden bisherigen Großtagespflegestellen haben einen freiwilligen Einrichtungszuschuss i. H. v. 10.000 € zzgl. der Investitionskostenfördermittel für 9 Plätze i. H. v. 4.500 € erhalten. Die Tagespflegepersonen können für die freigehaltenen Plätze keine Fördermittel beantragen. Somit erhöht sich der freiwillige Zuschuss zur Erreichung der gleichen Förderleistung wie bei den anderen Großtagespflegestellen auf 14.500 € je Großtagespflegestelle. Die Einrichtungszuschüsse für 2016 i. H. v. 29.000 € können aus der Position Zuschüsse an freie Träger PSP 5-060101-900-00300-300-2; 78180000 gezahlt werden. 4.3. Koordinierungskosten beim Verein Der Verein hat zusätzlichen Koordinierungsaufwand durch die Umsetzung der Vertretungsregelung. Es wurde vereinbart, dass der Verein im Rahmen einer Probephase im ersten Jahr auf eine entsprechende Aufwandserhöhung verzichtet. Ab 2017 ff muss geprüft werden, ob und in welchem Umfang die Festbetragsfinanzierung des Vereins PSP 4-060101-918-9; 53180000 entsprechend des erhöhten Koordinierungsaufwandes angepasst wird. Diese Beurteilung erfolgt anhand der Erfahrungswerte zum erforderlichen Mehraufwand in 2016. Vorlage FB 45/0136/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 11.08.2016 Seite: 5/5