Daten
Kommune
Aachen
Dateiname
150033.pdf
Größe
118 kB
Erstellt
25.08.15, 12:00
Aktualisiert
01.01.18, 14:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Aachener Stadtbetrieb
Beteiligte Dienststelle/n:
Fachbereich Finanzsteuerung
Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Fachbereich Verwaltungsleitung
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
E 18/0038/WP17
öffentlich
25.08.2015
Über- und außerplanmäßige Aufwendungen / Auszahlungen /
Verpflichtungsermächtigungen - Haushaltsjahr 2015; hier:
überplanmäßige Mittel für den Ablösebetrag der Erneuerung der
Brücke Entenpfuhler Weg nach dem zweigleisigen Ausbau der DBStrecke zwischen Aachen und Bundesgrenze und Erneuerung des
Buschtunnels
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
10.09.2015
15.09.2015
23.09.2015
MA
FA
Rat
Anhörung/Empfehlung
Anhörung/Empfehlung
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Der Mobilitätsausschuss empfiehlt dem Rat, die Genehmigung überplanmäßiger Auszahlungen im
Haushalsjahr 2015 in Höhe von 41.000 € beim Produkt 12.01.02 – PSP-Element 5-120102-90004100-300-1 „DB-Brücke Entenpfuhler Weg“ zu erteilen. Die Deckung erfolgt über das PSP-Element
5-120102-900-06700-300-1 „Archäologische Untersuchungen“.
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die Genehmigung überplanmäßiger Auszahlungen im
Haushalsjahr 2015 in Höhe von 41.000 € beim Produkt 12.01.02 – PSP-Element 5-120102-90004100-300-1 „DB-Brücke Entenpfuhler Weg“ zu erteilen. Die Deckung erfolgt über das PSP-Element
5-120102-900-06700-300-1 „Archäologische Untersuchungen“.
Der Rat der Stadt Aachen genehmigt überplanmäßige Auszahlungen im Haushalsjahr 2015 in Höhe
von 41.000 € beim Produkt 12.01.02 – PSP-Element 5-120102-900-04100-300-1 „DB-Brücke
Entenpfuhler Weg“. Die Deckung erfolgt über das PSP-Element 5-120102-900-06700-300-1
„Archäologische Untersuchungen“.
Vorlage E 18/0038/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 26.08.2015
Seite: 1/3
finanzielle Auswirkungen
PSP-Element 5-120102-900-04100-300-1 „DB-Brücke Entenpfuhler Weg“
investive
Ansatz
fortgeschriebener
Ansatz
fortgeschriebener
Gesamt-
Gesamt-
Auswirkungen
2015
Ansatz 2015
2016 ff.
Ansatz 2016 ff.
bedarf (alt)
bedarf (neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
10.800
51.800
0
0
108.000
149.200
Ergebnis
- 10.800
- 51.800
0
0
+ Verbesserung / -
- 41.000
Verschlechterung
0
Deckung ist gegeben
konsumtive
Ansatz
fortgeschriebener
Ansatz
fortgeschriebener
Folgekosten
Folgekosten
Auswirkungen
2015
Ansatz 2015
2016 ff.
Ansatz 2016 ff.
(alt)
(neu)
Ertrag
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Abschreibungen
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
Personal-/Sachaufwand
+ Verbesserung /
-Verschlechterung
Vorlage E 18/0038/WP17 der Stadt Aachen
0
0
Ausdruck vom: 26.08.2015
Seite: 2/3
Erläuterungen:
Im Zuge des zweigleisigen Ausbaus der DB-Strecke und der Erneuerung des Buschtunnels musste
eine bestehende Brücke über die Gleisanlage abgebaut und anschließend den neuen Anforderungen
entsprechend wieder aufgebaut werden. Diese Arbeiten wurden 2007 durch die Deutsche Bahn AG
ausgeführt.
Nach Eisenbahnkreuzungsgesetz ist die Stadt Aachen verpflichtet, derartige Arbeiten zu dulden, und
auch ggf. einen Zahlungsausgleich bei Wertsteigerung zu leisten. Über das Vorhaben wurde 2005
eine Kreuzungsvereinbarung zwischen der Stadt und der DB geschlossen, in der auch
Vorteilsausgleich und Erhaltungsmehrkosten geregelt wurden. Die beigefügte vorläufige Berechnung
auf der Grundlage von Kostenschätzungen sah eine Zahlungsverpflichtung der Stadt Aachen in Höhe
von 108.000 € vor. Diese Mittel wurden auch im Haushalt eingeplant.
Die Abrechnung nach Schlussrechnung ging Anfang 2015 bei der Stadt Aachen ein. In dieser
Abrechnung sind die tatsächlich entstandenen Kosten von Brückenabbruch und –neubau zugrunde
gelegt und in die kreuzungsbedingten Kosten (= Kostenmasse) eingerechnet.
Die Forderung der DB an die Stadt Aachen beläuft sich nach der Schlussabrechnung auf 148.512 €.
Die mit der Kreuzungsvereinbarung 2005 eingeplanten Mittel, die auf einer vorläufigen
Kostenschätzung beruhten, reichen daher nicht aus um der Verpflichtung nachkommen zu können,
daher werden überplanmäßige Mittel in Höhe von 41.000 € benötigt. Die Deckung dieser
überplanmäßigen Aufwendungen für das Haushaltsjahr 2015 erfolgt über das PSP-Element 5120102-900-6700-300-1 „Archäologische Untersuchungen“.
Vorlage E 18/0038/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 26.08.2015
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