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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Aachen
Dateiname
150033.pdf
Größe
118 kB
Erstellt
25.08.15, 12:00
Aktualisiert
01.01.18, 14:07
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Inhalt der Datei

Der Oberbürgermeister Vorlage Federführende Dienststelle: Aachener Stadtbetrieb Beteiligte Dienststelle/n: Fachbereich Finanzsteuerung Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen Fachbereich Verwaltungsleitung Vorlage-Nr: Status: AZ: Datum: Verfasser: E 18/0038/WP17 öffentlich 25.08.2015 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen / Auszahlungen / Verpflichtungsermächtigungen - Haushaltsjahr 2015; hier: überplanmäßige Mittel für den Ablösebetrag der Erneuerung der Brücke Entenpfuhler Weg nach dem zweigleisigen Ausbau der DBStrecke zwischen Aachen und Bundesgrenze und Erneuerung des Buschtunnels Beratungsfolge: TOP:__ Datum Gremium Kompetenz 10.09.2015 15.09.2015 23.09.2015 MA FA Rat Anhörung/Empfehlung Anhörung/Empfehlung Entscheidung Beschlussvorschlag: Der Mobilitätsausschuss empfiehlt dem Rat, die Genehmigung überplanmäßiger Auszahlungen im Haushalsjahr 2015 in Höhe von 41.000 € beim Produkt 12.01.02 – PSP-Element 5-120102-90004100-300-1 „DB-Brücke Entenpfuhler Weg“ zu erteilen. Die Deckung erfolgt über das PSP-Element 5-120102-900-06700-300-1 „Archäologische Untersuchungen“. Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die Genehmigung überplanmäßiger Auszahlungen im Haushalsjahr 2015 in Höhe von 41.000 € beim Produkt 12.01.02 – PSP-Element 5-120102-90004100-300-1 „DB-Brücke Entenpfuhler Weg“ zu erteilen. Die Deckung erfolgt über das PSP-Element 5-120102-900-06700-300-1 „Archäologische Untersuchungen“. Der Rat der Stadt Aachen genehmigt überplanmäßige Auszahlungen im Haushalsjahr 2015 in Höhe von 41.000 € beim Produkt 12.01.02 – PSP-Element 5-120102-900-04100-300-1 „DB-Brücke Entenpfuhler Weg“. Die Deckung erfolgt über das PSP-Element 5-120102-900-06700-300-1 „Archäologische Untersuchungen“. Vorlage E 18/0038/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 26.08.2015 Seite: 1/3 finanzielle Auswirkungen PSP-Element 5-120102-900-04100-300-1 „DB-Brücke Entenpfuhler Weg“ investive Ansatz fortgeschriebener Ansatz fortgeschriebener Gesamt- Gesamt- Auswirkungen 2015 Ansatz 2015 2016 ff. Ansatz 2016 ff. bedarf (alt) bedarf (neu) Einzahlungen 0 0 0 0 0 0 Auszahlungen 10.800 51.800 0 0 108.000 149.200 Ergebnis - 10.800 - 51.800 0 0 + Verbesserung / - - 41.000 Verschlechterung 0 Deckung ist gegeben konsumtive Ansatz fortgeschriebener Ansatz fortgeschriebener Folgekosten Folgekosten Auswirkungen 2015 Ansatz 2015 2016 ff. Ansatz 2016 ff. (alt) (neu) Ertrag 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Abschreibungen 0 0 0 0 Ergebnis 0 0 0 0 0 Personal-/Sachaufwand + Verbesserung / -Verschlechterung Vorlage E 18/0038/WP17 der Stadt Aachen 0 0 Ausdruck vom: 26.08.2015 Seite: 2/3 Erläuterungen: Im Zuge des zweigleisigen Ausbaus der DB-Strecke und der Erneuerung des Buschtunnels musste eine bestehende Brücke über die Gleisanlage abgebaut und anschließend den neuen Anforderungen entsprechend wieder aufgebaut werden. Diese Arbeiten wurden 2007 durch die Deutsche Bahn AG ausgeführt. Nach Eisenbahnkreuzungsgesetz ist die Stadt Aachen verpflichtet, derartige Arbeiten zu dulden, und auch ggf. einen Zahlungsausgleich bei Wertsteigerung zu leisten. Über das Vorhaben wurde 2005 eine Kreuzungsvereinbarung zwischen der Stadt und der DB geschlossen, in der auch Vorteilsausgleich und Erhaltungsmehrkosten geregelt wurden. Die beigefügte vorläufige Berechnung auf der Grundlage von Kostenschätzungen sah eine Zahlungsverpflichtung der Stadt Aachen in Höhe von 108.000 € vor. Diese Mittel wurden auch im Haushalt eingeplant. Die Abrechnung nach Schlussrechnung ging Anfang 2015 bei der Stadt Aachen ein. In dieser Abrechnung sind die tatsächlich entstandenen Kosten von Brückenabbruch und –neubau zugrunde gelegt und in die kreuzungsbedingten Kosten (= Kostenmasse) eingerechnet. Die Forderung der DB an die Stadt Aachen beläuft sich nach der Schlussabrechnung auf 148.512 €. Die mit der Kreuzungsvereinbarung 2005 eingeplanten Mittel, die auf einer vorläufigen Kostenschätzung beruhten, reichen daher nicht aus um der Verpflichtung nachkommen zu können, daher werden überplanmäßige Mittel in Höhe von 41.000 € benötigt. Die Deckung dieser überplanmäßigen Aufwendungen für das Haushaltsjahr 2015 erfolgt über das PSP-Element 5120102-900-6700-300-1 „Archäologische Untersuchungen“. Vorlage E 18/0038/WP17 der Stadt Aachen Ausdruck vom: 26.08.2015 Seite: 3/3